Rechtsprechung
| BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Mietvertrag über eine Freifläche zur Errichtung eines Mobilfunkmastes: Rechtzeitigkeit der Annahme des Vertragsangebots unter Abwesenden; Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Angebotsannahme; Verlängerung der Annahmefrist; Wirksamkeit einer Formularklausel über eine ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 147 Abs 2 BGB, § 149 BGB, § 150 Abs 1 BGB, § 151 BGB, § 242 BGB
Mietvertrag über eine Freifläche zur Errichtung eines Mobilfunkmastes: Rechtzeitigkeit der Annahme des Vertragsangebots unter Abwesenden; Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Angebotsannahme; Verlängerung der Annahmefrist; Wirksamkeit einer Formularklausel über eine ... - IWW
§ 147 Abs. 2 BGB, §§ ... 310 Abs. 1, 307 Abs. 1, 2 BGB, § 544 BGB, § 150 Abs. 1 BGB, § 147 Abs. 2 BGB (vgl. hierzu BeckOK BGB, § 151 Satz 1 BGB, § 242 BGB, § 149 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 162 Abs. 1 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 147 Abs. 2, 149, 150 Abs. 1, 151, 242, 307
Rechtzeitigkeit der Annahme eines Vertragsangebots unter Abwesenden - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tatrichterliches Ermessen bei der Bestimmung des Zeitpunkts der Annahme eines Vertragsangebots unter Abwesenden; Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Entscheidung des Tatsachengerichts; Beweislast des den Vertragsschluss Behauptenden bzgl. der Rechtzeitigkeit der ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 147 Abs. 2, §§ 149, 150 Abs. 1, §§ 151, 242, 307
Zur gesetzlichen Annahmefrist eines gewerblichen Mietvertrags sowie deren möglicher Verlängerung - Betriebs-Berater
Gewerblicher Mietvertrag - Annahme eines Vertragsangebots unter Abwesenden
- ra.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 147 Abs. 2, 149, 150 Abs. 1, 151, 242, 307
Rechtzeitigkeit der Annahme eines Vertragsangebots, regelmäßige Zwei-Wochen-Frist für die Annahme eines Gewerbemietvertrag-Angebots - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tatrichterliches Ermessen bei der Bestimmung des Zeitpunkts der Annahme eines Vertragsangebots unter Abwesenden; Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Entscheidung des Tatsachengerichts; Beweislast des den Vertragsschluss Behauptenden bzgl. der Rechtzeitigkeit der ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bis wann kann ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags angenommen werden?
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Annahme eines Vertragsangebots unter Abwesenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vertragsangebot unter Abwesenden - und seine rechtzeitige Annahme
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mietvertrag für eine Mobilfunkmastfläche - über 30 Jahre
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Gewerblicher Mietvertrag - Annahme eines Vertragsangebots unter Abwesenden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Beweislast des den Vertragsschluss Behauptenden bezüglich der Rechtzeitigkeit der Annahme
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beweislast des den Vertragsschluss Behauptenden bezüglich der Rechtzeitigkeit der Annahme
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wenn man ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages erhält
Besprechungen u.ä. (3)
- ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)
Vertragsrecht: Rectzeitige Annahme des Vertragsangebots unter Abwesenden - §147 II BGB
- goerg.de (Entscheidungsbesprechung)
Vertragsschluss: Nicht zu lange mit der Annahmeerklärung warten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zu lange mit der Unterschrift gewartet: Mietvertrag ist nicht zu Stande gekommen! (IMR 2016, 193)
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 19.03.2013 - 4 O 314/12
- OLG Karlsruhe, 19.12.2014 - 13 U 67/13
- BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15
Papierfundstellen
- BGHZ 209, 105
- NJW 2016, 1441
- ZIP 2016, 23
- ZIP 2016, 824
- MDR 2016, 578
- NZM 2016, 356
- BB 2016, 770
- GE 2016, 455
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (31)
- BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09
Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung: …
Auszug aus BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15
Zur Annahme eines gemäß § 147 Abs. 2 BGB verspäteten Angebots, wenn beide Vertragsparteien von einem wirksamen Vertragsschluss ausgehen (im Anschluss an BGH Urteile vom 11. Juni 2010, V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 und vom 27. September 2013, V ZR 52/12, NJW 2014, 854).Sie beginnt daher schon mit der Abgabe der Erklärung und nicht erst mit deren Zugang bei dem Empfänger (…BGH Urteile vom 27. September 2013 - V ZR 52/12 - NJW 2014, 854 Rn. 11 und vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09 - NJW 2010, 2873 Rn. 11 mwN).
Rn. 21 Zu den regelmäßigen Umständen im Sinne des § 147 Abs. 2 BGB gehören auch verzögernde Umstände, die der Antragende kannte oder kennen musste (BGH Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09 - NJW 2010, 2873 Rn. 12 und Senatsurteil vom 19. Dezember 2007 - XII ZR 13/06 - NJW 2008, 1148 Rn. 21 mwN).
Soweit das Berufungsgericht sich für seine abweichende Rechtsauffassung zur Beweislast auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 2010 stützt (V ZR 85/09 - NJW 2010, 2873 Rn. 12), geht das fehl.
Damit in Einklang steht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Annahmefrist bei anderen Vertragsarten, die selbst für finanzierte Bauträgerverträge (…BGH Urteil vom 27. September 2013 - V ZR 52/12 - NJW 2014, 854 Rn. 12) oder den finanzierten Kauf einer Eigentumswohnung, dessen Abschluss eine Bonitätsprüfung vorausgeht (BGH Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09 - NJW 2010, 2873 Rn. 12), von einer Annahmefrist von in der Regel vier Wochen ausgeht.
Der Erklärende muss zumindest Zweifel am Zustandekommen des Vertrags haben (BGH Urteile vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09 - NJW 2010, 2873 Rn. 18 mwN …und vom 27. September 2013 - V ZR 52/12 - NJW 2014, 854 Rn. 19).
Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn beide Parteien von einem wirksamen Vertragsschluss ausgehen (BGH Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09 - NJW 2010, 2873 Rn. 18 mwN).
- BGH, 27.09.2013 - V ZR 52/12
Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle …
Auszug aus BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15
Zur Annahme eines gemäß § 147 Abs. 2 BGB verspäteten Angebots, wenn beide Vertragsparteien von einem wirksamen Vertragsschluss ausgehen (im Anschluss an BGH Urteile vom 11. Juni 2010, V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 und vom 27. September 2013, V ZR 52/12, NJW 2014, 854).Sie beginnt daher schon mit der Abgabe der Erklärung und nicht erst mit deren Zugang bei dem Empfänger (BGH Urteile vom 27. September 2013 - V ZR 52/12 - NJW 2014, 854 Rn. 11 …und vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09 - NJW 2010, 2873 Rn. 11 mwN).
Damit in Einklang steht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Annahmefrist bei anderen Vertragsarten, die selbst für finanzierte Bauträgerverträge (BGH Urteil vom 27. September 2013 - V ZR 52/12 - NJW 2014, 854 Rn. 12) oder den finanzierten Kauf einer Eigentumswohnung, dessen Abschluss eine Bonitätsprüfung vorausgeht (…BGH Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09 - NJW 2010, 2873 Rn. 12), von einer Annahmefrist von in der Regel vier Wochen ausgeht.
Der Erklärende muss zumindest Zweifel am Zustandekommen des Vertrags haben (…BGH Urteile vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09 - NJW 2010, 2873 Rn. 18 mwN und vom 27. September 2013 - V ZR 52/12 - NJW 2014, 854 Rn. 19).
Zum anderen ist gegebenenfalls zu berücksichtigen, dass es dem Erstofferenten aufgrund der Umstände des Einzelfalls gemäß § 242 BGB verwehrt sein kann, sich auf die Verspätung der Annahme zu berufen (vgl. hierzu allerdings BGH Urteil vom 27. September 2013 - V ZR 52/15 - NJW 2014, 854 Rn. 22 ff.).
- BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01
Änderungskündigung
Auszug aus BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15
Die Entscheidung des Tatsachengerichts ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob das Ermessen ausgeübt worden ist, dabei alle wesentlichen Umstände rechtsfehlerfrei ermittelt und berücksichtigt sowie die Grenzen des tatrichterlichen Ermessens richtig bestimmt und eingehalten worden sind (im Anschluss an BGH Urteil vom 24. November 1951, II ZR 63/51, LM BGB § 147 Nr. 1 und BAG, 6. Februar 2003, 2 AZR 674/01, BAGE 104, 315 = BB 2003, 1731).Nach seinem Inhalt ist zu beurteilen, ob der Antragende die Behandlung des Angebots als eilbedürftig erwarten darf (BAGE 104, 315 = BAG BB 2003, 1731, 1732).
Die Entscheidung des Tatsachengerichts ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob das Ermessen ausgeübt worden ist, dabei alle wesentlichen Umstände rechtsfehlerfrei ermittelt und berücksichtigt sowie die Grenzen des tatrichterlichen Ermessens richtig bestimmt und eingehalten worden sind (BAGE 104, 315 = BB 2003, 1731, 1732; BGH Urteil vom 24. November 1951 - II ZR 63/51 - LM Nr. 1 zu § 147 BGB;… Erman/Armbrüster BGB 14. Aufl. § 147 Rn. 18;… MünchKommBGB/Busche 7. Aufl. § 147 Rn. 36;… vgl. auch Senatsurteil vom 13. April 1994 - XII ZR 168/92 -NJW-RR 1994, 1143, 1144 und Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2012 - XII ZB 588/11 - FamRZ 2013, 207 Rn. 16;… Zöller/Heßler ZPO 31. Aufl. § 546 Rn. 14).
- BGH, 30.05.2001 - XII ZR 273/98
Vereinbarung eines Sonderkündigungsrechts für den Mieter
Auszug aus BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15
Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmung einer 30-jährigen Laufzeit für einen Mietvertrag über eine Freifläche, auf der ein Mobilfunkmast errichtet werden soll, benachteiligt den Vermieter auch dann nicht unangemessen, wenn der Mieter bereits nach 20 Jahren kündigen kann (Fortführung des Senatsurteils vom 30. Mai 2001, XII ZR 273/98, NJW 2001, 3480).Die am Gerechtigkeitsgedanken ausgerichteten wesentlichen Grundsätze des gesetzlichen Mietrechts fordern gerade nicht eine unterschiedslos gleich lange Bindung beider Vertragspartner an das Mietverhältnis (Senatsurteil vom 30. Mai 2001 - XII ZR 273/98 - NJW 2001, 3480, 3482).
- BGH, 22.01.2013 - XI ZR 471/11
Negative Feststellungsklage eines Girokontoinhabers: Darlegungs- und …
Auszug aus BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15
Daran ändert auch die Umkehr der prozessualen Parteirollen nichts, die mit einer negativen Feststellungsklage verbunden ist (Fortführung von BGH Beschluss vom 22. Januar 2013, XI ZR 471/11, NJW-RR 2013, 948).Rn. 25 An dieser Verteilung von Darlegungs- und Beweislast ändert auch die Umkehr der prozessualen Parteirollen nichts, die mit einer negativen Feststellungsklage wie der vorliegenden verbunden ist (BGH Beschluss vom 22. Januar 2013 - XI ZR 471/11 - NJW-RR 2013, 948 Rn. 9 mwN).
- BGH, 24.11.1951 - II ZR 63/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15
Die Entscheidung des Tatsachengerichts ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob das Ermessen ausgeübt worden ist, dabei alle wesentlichen Umstände rechtsfehlerfrei ermittelt und berücksichtigt sowie die Grenzen des tatrichterlichen Ermessens richtig bestimmt und eingehalten worden sind (im Anschluss an BGH Urteil vom 24. November 1951, II ZR 63/51, LM BGB § 147 Nr. 1 und BAG, 6. Februar 2003, 2 AZR 674/01, BAGE 104, 315 = BB 2003, 1731).Die Entscheidung des Tatsachengerichts ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob das Ermessen ausgeübt worden ist, dabei alle wesentlichen Umstände rechtsfehlerfrei ermittelt und berücksichtigt sowie die Grenzen des tatrichterlichen Ermessens richtig bestimmt und eingehalten worden sind (BAGE 104, 315 = BB 2003, 1731, 1732; BGH Urteil vom 24. November 1951 - II ZR 63/51 - LM Nr. 1 zu § 147 BGB;… Erman/Armbrüster BGB 14. Aufl. § 147 Rn. 18;… MünchKommBGB/Busche 7. Aufl. § 147 Rn. 36;… vgl. auch Senatsurteil vom 13. April 1994 - XII ZR 168/92 -NJW-RR 1994, 1143, 1144 und Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2012 - XII ZB 588/11 - FamRZ 2013, 207 Rn. 16;… Zöller/Heßler ZPO 31. Aufl. § 546 Rn. 14).
- BGH, 30.04.2014 - XII ZR 146/12
Geschäftsraummietvertrag: Treuwidrige Kündigung durch den vertragseintretenden …
Auszug aus BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15
Rn. 15 b) Sollte das Berufungsgericht hier eine Beschränkung beabsichtigt haben, wäre diese jedoch unzulässig und damit unbeachtlich, so dass das angegriffene Urteil auf die Revision der Klägerin in vollem Umfang überprüft werden muss (Senatsurteile vom 30. April 2014 - XII ZR 146/12 - NJW 2014, 2102 Rn. 20 …und vom 15. August 2012 - XII ZR 86/11 - NJW 2012, 3633 Rn. 16).Unzulässig ist es, die Zulassung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen zu beschränken (Senatsurteile vom 30. April 2014 - XII ZR 146/12 - NJW 2014, 2102 Rn. 18 mwN …und vom 11. Januar 2012 - XII ZR 40/10 - NJW 2012, 844 Rn. 16;… BGH Urteil vom 17. April 2012 - VI ZR 140/11 - NJW-RR 2012, 759 Rn. 3 mwN).
- BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83
Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in …
Auszug aus BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15
Zum anderen kann sie dann gegebenenfalls gemäß § 280 Abs. 1 BGB oder auch nach dem Rechtsgedanken des § 162 Abs. 1 BGB (vgl. hierzu etwa BGHZ 88, 240, 248 = WM 1983, 1315, 1317;… Staudinger/Bork BGB [2015] § 162 Rn. 15 f. mwN) Zahlung in Höhe der Miete verlangen. - BGH, 10.05.2001 - XII ZR 60/99
Stillschweigende Annahme eines Abfindungsangebots
Auszug aus BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15
Denn auch wenn der Antragende auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet hat, ist ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers erforderlich, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (Senatsurteil vom 10. Mai 2001 - XII ZR 60/99 - NJW 2001, 2324 mwN). - BGH, 19.12.2007 - XII ZR 13/06
Rechte des Vermieters eines Messestandes bei Nichterfüllung des Vertrages durch …
Auszug aus BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15
Rn. 21 Zu den regelmäßigen Umständen im Sinne des § 147 Abs. 2 BGB gehören auch verzögernde Umstände, die der Antragende kannte oder kennen musste (BGH Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09 - NJW 2010, 2873 Rn. 12 und Senatsurteil vom 19. Dezember 2007 - XII ZR 13/06 - NJW 2008, 1148 Rn. 21 mwN). - BGH, 04.04.2000 - XI ZR 152/99
Erklärungeneines GmbH-Geschäftsführers; Länge der Annahmefrist
- BGH, 10.02.1993 - XII ZR 74/91
Langfristige Bindung an Breitbandkabelanschluß
- BGH, 06.03.1986 - III ZR 234/84
Auslegung von AGB-Bestimmungen einer Hypothekenbank - Konkludente …
- BGH, 04.03.1997 - X ZR 141/95
Begriff des Verwenders; Formularmäßige Vereinbarung von Beschränkungen der …
- BGH, 01.06.1994 - XII ZR 227/92
Rechtsnatur der Einigung der Vertragsparteien über die vertraglich vereinbarte …
- BGH, 15.10.2015 - V ZR 52/15
Nichtzulassungsbeschwerde im Rahmen eriner einstweiligen Verfügung zur Eintragung …
- OLG Düsseldorf, 15.06.2009 - 24 U 210/08
Bemessung der Frist für die Annahme eines Angebotes auf Abschluss eines …
- KG, 05.07.2007 - 8 U 182/06
Einhaltung der Schriftform bei einem befristeten Mietvertrag: Angemessene Frist …
- BGH, 13.04.1994 - XII ZR 168/92
Umdeutung der Zeugenbenennung eines Organs in einen Antrag auf Parteivernehmung
- BGH, 31.10.2012 - XII ZB 588/11
Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines betrieblichen oder …
- BGH, 31.01.1951 - II ZR 46/50
- KG, 13.09.2007 - 12 U 36/07
Gewerberaummiete: Anforderungen an die Wahrung der Schriftform; fehlende …
- OLG Dresden, 31.08.2004 - 5 U 946/04
Formwirksamkeit eines befristeten Gewerbemietvertrages
- OLG Naumburg, 07.09.2004 - 9 U 3/04
Rechtzeitigkeit der Annahme eines Mietvertragsangebots; Wahrung der Schriftform …
- OLG Oldenburg, 14.02.2008 - 8 U 165/07
Unwirksamkeit eines Pachtvertrags und einer Pachteintrittsverpflichtung wegen …
- RG, 14.03.1904 - I 340/04
Anerbieten zum Kauf eines Loses
- BGH, 13.10.2015 - II ZR 281/14
Verjährungshemmung durch Mahnbescheid: Anforderungen an Individualisierung von …
- BGH, 15.08.2012 - XII ZR 86/11
Verjährungshemmende Wirkung einer negativen Feststellungsklage
- BGH, 05.02.2014 - XII ZR 65/13
Gewerberaummiete: Formularmäßige Vereinbarung eines einseitigen …
- BGH, 11.01.2012 - XII ZR 40/10
Ergänzende Vertragsauslegung: Konkurrenzschutzklausel im Gewerberaummietvertrag
- BGH, 17.04.2012 - VI ZR 140/11
Beschränkung der Revisionszulassung auf die Zulässigkeit der Klage: …
- BGH, 02.03.2022 - XII ZR 36/21
Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Absage einer Hochzeitsfeier
Dessen Entscheidung ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob das Ermessen ausgeübt worden ist, dabei alle wesentlichen Umstände rechtsfehlerfrei ermittelt und berücksichtigt sowie die Grenzen des tatrichterlichen Ermessens richtig bestimmt und eingehalten worden sind (Senatsurteil BGHZ 209, 105 = NJW 2016, 1441 Rn. 22). - BGH, 26.02.2020 - XII ZR 51/19
Benachteiligung des Mieters eines Gewerberaummietvertrages durch vereinbarte …
Rn. 11 a) Eine Beschränkung der Revisionszulassung kann sich grundsätzlich zwar auch aus den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils ergeben, wenn aus ihnen der Wille des Berufungsgerichts, die Revision in bestimmter Hinsicht zu beschränken, klar und eindeutig hervorgeht (Senatsurteil BGHZ 209, 105 = NJW 2016, 1441 Rn. 14 mwN).Unzulässig ist es, die Zulassung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen zu beschränken (Senatsurteil BGHZ 209, 105 = NJW 2016, 1441 Rn. 16 mwN).
Die Fragen nach der Wirksamkeit der jeweiligen Kündigungen stellen daher reine Rechtsfragen im Rahmen des einheitlichen Klageabweisungsbegehrens dar, die nicht für sich genommen Gegenstand einer Revisionszulassung sein können (vgl. Senatsurteil BGHZ 209, 105 = NJW 2016, 1441 Rn. 17).
- BGH, 11.07.2018 - XII ZR 108/17
Trennung der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch …
Sie betrifft einen prozessual selbständigen Anspruch, mithin einen Teil des zweitinstanzlichen Streitstoffs, der in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unabhängig vom übrigen Streitstoff beurteilt werden und bei dem auch im Falle einer Zurückverweisung kein Widerspruch zum nicht anfechtbaren Teil des Streitstoffs auftreten kann (vgl. Senatsurteil BGHZ 209, 105 = NJW 2016, 1441 Rn. 16 mwN;… BGH Beschluss vom 10. April 2018 - VIII ZR 247/17 - NJW 2018, 1880 Rn. 21 mwN).
- KG, 27.03.2024 - 26 MK 1/21
Wirksamkeit der einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse; Änderungen …
Rn. 206 In vergleichbaren Konstellationen hat der Bundesgerichtshof auch wiederholt angenommen, dass es an dem für eine konkludente Willenserklärung erforderlichen Erklärungsbewusstsein fehlt, wenn der handelnde Teil von einem bereits bestehenden wirksamen Vertrag ausgeht (BGH…, Urteil vom 16. September 2021 - IX ZR 213/20 -, Rn. 12, juris; Urteil vom 24. Februar 2016 - XII ZR 5/15 -, BGHZ 209, 105-120, Rn. 38). - BGH, 12.03.2025 - XII ZR 76/24
Formularmäßiger Grundstücksnutzungsvertrag für den zukünftigen Betrieb einer …
- BGH, 13.07.2022 - XII ZR 75/21
Gewerberaummietrecht, Betriebsbeschränkung durch COVID-19-Pandemie
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass aus ihnen der Wille des Berufungsgerichts, die Revision in bestimmter Hinsicht zu beschränken, klar und eindeutig hervorgeht (vgl. Senatsurteil BGHZ 209, 105 = NJW 2016, 1441 Rn. 14 mwN).Unzulässig ist es, die Zulassung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen zu beschränken (Senatsurteil BGHZ 209, 105 = NJW 2016, 1441 Rn. 16 mwN).
- BGH, 14.02.2019 - IX ZR 203/18
Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Abwarten der Deckungszusage des …
Erforderlich ist jedenfalls ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers, aus welchem sich der Annahmewille deutlich ergibt (BGH, Urteil vom 24. Februar 2016 - XII ZR 5/15, BGHZ 209, 105 Rn. 38). - KG, 02.11.2021 - 27 U 120/21
Bauvertrag: Anspruch auf nachtragsbezogene Abschlagszahlungen in Höhe von 80% der …
An dieser Verteilung von Darlegungs- und Beweislast ändert auch die Umkehr der prozessualen Parteirollen nichts, die mit einer negativen Feststellungsklage wie der vorliegenden verbunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2016 - XII ZR 5/15, NJW 2016, 1441-1444, Rn. 25; BGH…, Beschluss vom 22.01.2013 - XI ZR 471/11, NJW-RR 2013, 948-949, Rn. 9 m.w.N. jeweils nach juris).Wie ausgeführt ändert an dieser Verteilung von Darlegungs- und Beweislast auch die Umkehr der prozessualen Parteirollen nichts, die mit einer negativen Feststellungsklage wie der vorliegenden verbunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2016 - XII ZR 5/15, NJW 2016, 1441-1444, Rn. 25; BGH…, Beschluss vom 22.01.2013 - XI ZR 471/11, NJW-RR 2013, 948-949, Rn. 9 m.w.N. jeweils nach juris).
- OLG Hamm, 02.07.2020 - 5 U 81/19 Verträge mit vergleichbarem Regelungsgegenstand - wie etwa Überlassungsverträge zur Errichtung und Unterhaltung von Leitungen oder zum Aufstellen eines Funkmastes - hat auch der Bundesgerichtshof als Mietverträge eingeordnet (vgl. etwa BGH, Urteil vom 20.02.1992 - III ZR 193/90, NJW-RR 1992, 780; Urteil vom 24.02.2016 - XII ZR 5/15, NJW 2016, 1441).
- OLG Frankfurt, 05.05.2026 - 9 U 27/25
Zu den Anforderungen an einen Vertragsschluss durch per Messenger-Dienst …
Selbst bei komplexen Verträgen ist ohne Hinzutreten besonderer Umstände davon auszugehen, dass sie innerhalb von vier Wochen angenommen werden (vgl. zum finanzierten und beurkundungsbedürftigen Kauf einer Eigentumswohnung BGH…, Urteil vom 11.6.2010 - V ZR 85/09, juris Rn. 12; zur Annahme bei Mietverträgen über Gewerberaum mit hohen Mieten und komplexer Unternehmensstruktur beim Annehmenden BGH, Urteil vom 24.2.2016 - XII ZR 5/15, juris Rn. 31). - OLG Hamm, 26.11.2020 - 5 U 112/19
In Bezug genommener Lageplan nicht beigefügt: Verstoß gegen Schriftform
- KG, 13.09.2019 - 7 U 87/18
Anwendbarkeit der Regelungen der HOAI nach der EuGH-Entscheidung
- BGH, 16.09.2021 - IX ZR 213/20
Erlischt ein Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) des Schuldners durch die …
- BGH, 04.05.2017 - IX ZB 102/15
Entlassung des Insolvenzverwalters: Verschweigen von Vorbefassung bei seiner …
- OLG Düsseldorf, 10.02.2026 - 6 U 3/24
Telekom Deutschland GmbH kann von Meta-Tochterunternehmen Entgelt für …
- OLG Karlsruhe, 24.10.2024 - 12 U 108/21
Annahmefrist für einen Antrag auf Abschluss eines fondsgebundenen …
- BGH, 23.02.2021 - II ZR 184/19
Kommanditgesellschaft: Vorliegen einer rückständigen Einlage im Zeitpunkt des …
- OLG München, 11.08.2016 - 34 SchH 7/16
Annahme eines Angebots unter Abwesenden
- BGH, 21.02.2024 - IV ZR 32/22
Altvertrag über eine fondsgebundene Rentenversicherung bei einem …
- OLG München, 08.01.2025 - 7 U 1776/23
Gewährleistungsausschluß, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Container, Widerklage, …
- ArbG Bonn, 06.07.2022 - 5 Ca 322/22
Außerordentliche Kündigung bei der Deutschen Welle
- OLG Hamburg, 04.11.2020 - 4 U 40/20
Gewerberaummiete: Kündigung eines lästig gewordenen langfristigen Mietvertrages …
- KG, 07.11.2022 - 8 U 157/21
Zustimmung zur Aufnahme in einen Gewerbemietvertrag als weitere Hauptmieterin Im …
- LG Bielefeld, 30.06.2017 - 17 O 126/16
Anforderungen an die Statthaftigkeit einer Nichtigkeitsklage gem. § 579 ZPO wegen …
- LG Bremen, 14.07.2020 - 3 S 294/18
Mobile Werbefläche Sozialmarketing
- LG Düsseldorf, 24.06.2019 - 21 O 361/18
Wann ist die Schriftform bei mehreren Urkunden eingehalten?
- KG, 23.02.2023 - 8 U 39/21
Berufungsinstanz eines Rechtsstreits zwischen einem Grundstückeigentümer und …
- LG Berlin II, 15.01.2025 - 10 O 167/24
Ablauf einer Angebotsbindungsfrist contra Verwirkung der Berufung auf die …
- LG Kleve, 21.05.2025 - 6 O 256/24
Strom; Grundversorger; Einspeisen; Schlüsselgewalt; negative Feststellungsklage; …
- KG, 16.10.2017 - 8 U 135/17
Geschäftsraummiete: Konkludente Fortsetzung eines Mietverhältnisses bei …
- BGH, 27.04.2021 - II ZR 65/20
Inanspruchnahme eines ehemaligen Kommanditisten auf Zahlung eines …
- LAG Köln, 04.12.2018 - 4 Sa 962/17
Rechtsfolgen eines Betriebs- bzw. eines Betriebsteilübergangs
- BGH, 27.04.2021 - II ZR 64/20
Klage eines Filmfonds in Form einer Publikums-KG auf Geltendmachung eines …
- BGH, 27.04.2021 - II ZR 67/20
Klage eines Filmfonds in Form einer Publikums-KG auf Zahlung eines …
- OLG Oldenburg, 25.07.2019 - 14 U 34/19
Wer schweigt, der bleibt!
- BGH, 27.04.2021 - II ZR 63/20
Klage eines Filmfonds in Form einer Publikums-KG auf Geltendmachung eines …
- BGH, 22.11.2022 - XI ZR 22/22
Statthaftigkeit einer Revision bzgl. Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss …
- OLG Nürnberg, 27.11.2019 - 12 U 1381/18
Länge der Annahmefrist beim Gewerbemietvertrag; Schadenshaftung des Erwebers des …
- OLG Naumburg, 26.11.2019 - 12 U 100/19
Notarieller Grundstücksübertragungsvertrag: Abschluss ohne konkludente …
- VG Neustadt, 13.03.2024 - 3 L 208/24
Kein Anspruch der AfD auf Nutzung des Hohenstaufensaals in Annweiler am Trifels …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2021 - 6 Sa 135/21
Tarifgerechte Einstufung - Feststellungsvereinbarung nach tariflichen Vorgaben - …
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Rechtsprechung
| BGH, 23.02.2016 - VIII ZR 321/14 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnraummiete: Rechtsmissbräuchliche Berufung auf eine wirksame ordentliche Kündigung bei Ausgleich der Zahlungsrückstände binnen zwei Monaten nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage; Ausgleich durch Darlehen als Anhalt für künftigen Zahlungsverzug
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 242 BGB, § 569 Abs 3 Nr 2 BGB
Wohnraummiete: Rechtsmissbräuchliche Berufung auf eine wirksame ordentliche Kündigung bei Ausgleich der Zahlungsrückstände binnen zwei Monaten nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage; Ausgleich durch Darlehen als Anhalt für künftigen Zahlungsverzug - IWW
- Wolters Kluwer
Verwehrung der Durchsetzung des auf die ordentliche Kündigung gestützten Räumungsanspruchs des Vermieters mit Rücksicht auf Treu und Glauben
- ra.de
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Auch ordentliche Kündigung kann bei nachträglichem Ausgleich des Mietrückstandes unwirksam sein; §§ 569 Abs. 3, 242 BGB
- grundeigentum-verlag.de
BGB § 242
Ausgleich durch Darlehen kein Anhalt für künftigen Zahlungsverzug - rechtsportal.de
Verwehrung der Durchsetzung des auf die ordentliche Kündigung gestützten Räumungsanspruchs des Vermieters mit Rücksicht auf Treu und Glauben
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Heilt die Zahlung innerhalb der Schonfrist die ordentliche Mietvertragskündigung?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mietnachzahlung während Schonfrist - ordentliche Kündigung nicht betroffen!
- haufe.de (Kurzinformation)
Mietnachzahlung während Schonfrist stoppt nur die fristlose Kündigung
- haufe.de (Kurzinformation)
Ordentliche Kündigung trotz Schonfristzahlung wirksam
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Tipp für Vermieter: Außerordentliche immer mit ordentlicher Kündigung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen ordentliche Kündigung bei Ausgleich offener Mietrückstände zwei Monate nach Erhebung der Räumungsklage - Unzulässige entsprechende Anwendung der Schonfristregelung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB
Verfahrensgang
- AG Siegburg, 24.07.2014 - 106 C 7/14
- LG Bonn, 06.11.2014 - 6 S 154/14
- BGH, 06.10.2015 - VIII ZR 321/14
- BGH, 23.02.2016 - VIII ZR 321/14
Papierfundstellen
- GE 2016, 455
Wird zitiert von ... (7)
- LG Berlin, 08.02.2022 - 67 S 298/21
Zur Wirksamkeit von Kündigungen wegen Zahlungsverzuges im Zusammenhang mit nach …
Es kommt hinzu, dass die Klägerin unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des VIII. Zivilsenates des BGH zur kündigungsrechtlichen Reichweite von § 242 BGB, die die Kammer insoweit allerdings nicht teilt (…vgl. Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016, a.a.O., juris Tz. 4 ff.), sich wegen der unmittelbar nach Kündigungszugang geleisteten Schonfristzahlung und den sonstigen Besonderheiten dieses Einzelfalles gemäß § 242 BGB ohnehin nicht mit Erfolg auf den von ihr geltend gemachten Räumungsanspruch berufen könnte (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Oktober 2015 - VIII ZR 321/14, BeckRS 2016, 5095, beckonline Tz. 10; Beschl. v. 23. Februar 2016 - VIII ZR 321/14, BeckRS 2016, 4975, beckonline Tz. 5 f.;… Urt. v. 19. September 2018 - VIII ZR 261/17, WuM 2018, 785 , juris Tz. 51 ;… Urt. v. 13. Oktober 2021, a.a.O, Tz. 88). - LG Berlin, 28.06.2018 - 65 S 45/18
Mietrecht: Räumungsanspruch des Vermieters nach Kündigung eines …
Sie können sich aus dem Verhalten nach Erhalt der Kündigung ergeben sowie daraus, dass keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es erneut zu Zahlungsrückständen kommen wird, etwa deshalb, weil es auch in der Vergangenheit keine gab (…vgl. BGH, Beschl. v. 06.10.2015, aaO; Beschl. v. 23.02.2016 - VIII ZR 321/14, Grundeigentum 2016, 455, juris Rz. 5f.). - LG Berlin, 27.03.2019 - 65 S 223/18
Räumungsprozess bei Wohnraummiete: Begründung einer fristgemäßen Kündigung wegen …
Sie können sich aus dem Verhalten nach Erhalt der Kündigung ergeben sowie daraus, dass keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es erneut zu Zahlungsrückständen kommen wird, etwa deshalb, weil es auch in der Vergangenheit keine gab (vgl. BGH, Beschl. v. 06.10.2015, aaO; Beschl. v. 23.02.2016 - VIII ZR 321/14, Grundeigentum 2016, 455, juris Rz. 5f.).Die in sozialer Hinsicht unbefriedigenden Folgen der Beschränkung der Wirkung der "Schonfristzahlung" nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB auf die fristlose Kündigung und daraus resultierende Wertungswidersprüche sind in Rechtsprechung und Literatur weitgehend unumstritten (vgl. etwa LG Bonn, Urt. v. 06.11.2014 - 6 S 154/14, WuM 2015, 293, relativierend: BGH, Beschl. v. 06.10.2015 und 23.02.2016 - VIII ZR 321/14, Grundeigentum 2016, 453, 455;… LG Berlin, Urt. v. 13.10.2017 - 66 S 90/17, WuM 2017, 650, juris, nachgehend: BGH, Urt. v. 19.09.2018 - VIII ZR 231/17, WuM 2018, 714; Artz/Börstinghaus, NZM 2019, 12;… MüKoBGB/Häublein, 7. Aufl. 2016, BGB § 573 Rn. 60;… Blank in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl., § 569 Rn. 65; vgl. auch Milger, NZM 2013, 553).
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 23.10.2019 - 15 C 83/19
Rechtsfolgen einer Schonfristzahlung im Falle einer außerordentlichen und …
Das Aufstellen einer allgemeinen Regel, dass eine ordentliche Kündigung immer dann rechtsmissbräuchlich sei, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete oder der fälligen Entschädigung befriedigt werde, keine Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass es künftig zu erneuten Zahlungsrückständen kommen werde und der Mieter auch im Übrigen keine mietvertraglichen Pflichten verletzt habe, würde letztlich eine unzulässige analoge Anwendung der nur für die fristlose Kündigung geltenden Schonfristregelung (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) bedeuten (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2016 - VIII ZR 321/14 -, zitiert nach juris). - LG Berlin, 08.10.2021 - 65 S 14/21 Doch die Durchsetzung der Kündigung und das Räumungsverlangen gegenüber dem Beklagten zu 1) verstößt hier gegen § 242 BGB, der im Rahmen einer ordentlichen Kündigung unter dem Gesichtspunkt rechtsmissbräuchlichen Verhaltens im Einzelfall der Durchsetzung des Räumungsanspruchs entgegenstehen kann (vgl. BGH, Beschl. v. 23.02.2016 - VIII ZR 321/14, juris).
- SG Magdeburg, 26.07.2018 - S 25 SO 91/18
Sozialhilferecht: Kosten der Unterkunft; Voraussetzung der darlehensweisen …
Rn. 31 Dabei kann die Übernahme der Schulden aus dem Mietverhältnis nach § 36 Abs. 1 SGB XII nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 S. 1 BGB nur die außerordentliche Kündigung des Mietvertrages, gestützt auf § 543 BGB, abwenden und die gleichzeitig nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB erklärte fristgemäße Kündigung bleibt hingegen wirksam (siehe hierzu BGH, Urteil vom 16.02.2005 - VIII ZR 6/04 sowie bestätigend BGH v. 23.2.2016 - VIII ZR 321/14). - AG Hoyerswerda, 02.08.2016 - 1 C 17/16
Räumungsklage - außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug nach …
Unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof in dem Beschluss vom 23. Februar 2016 (Aktenzeichen VIII ZR 321/14 - zitiert aus juris) aufgestellten Kriterien kann der Kläger im vorliegenden Falle aus der - aus Sicht des Gerichts ursprünglich durchaus auch formell wirksamen - ordentlichen Kündigung wegen der nachträglich eingetretenen Umstände mit Rücksicht auf Treu und Glauben keinen Räumungsanspruch mehr mit Erfolg herleiten ; § 242 BGB.
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