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Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.07.2017

Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2017 - I ZR 36/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,14347
BGH, 16.03.2017 - I ZR 36/15 (https://dejure.org/2017,14347)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2017 - I ZR 36/15 (https://dejure.org/2017,14347)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2017 - I ZR 36/15 (https://dejure.org/2017,14347)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    UrhG § 54 Abs. 1, § 54a, § 54b Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Gesamtvertrag PCs

  • rechtsinformationen.bund.de

    Urheberrechtliche Vergütungspflicht: Bemessung der angemessenen Vergütung bei Vorliegen eines denselben Vertragsgegenstand und denselben Zeitraum betreffenden Gesamtvertrages - Gesamtvertrag PCs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 Abs 1 UrhG, § 54a UrhG, § 54b Abs 1 UrhG
    Urheberrechtliche Vergütungspflicht: Bemessung der angemessenen Vergütung bei Vorliegen eines denselben Vertragsgegenstand und denselben Zeitraum betreffenden Gesamtvertrages - Gesamtvertrag PCs

  • IWW

    § 54a Abs. 4 UrhG, § ... 54a UrhG, § 139 Abs. 1, 3 VGG, § 139 Abs. 1 VGG, §§ 92 bis 127 VGG, § 139 Abs. 3 VGG, §§ 128 bis 131 VGG, § 35 VGG, § 8 VGG, § 54, § 54b UrhG, § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG, § 54 Abs. 1, § 54b Abs. 1 UrhG, § 2 Abs. 1 VGG, § 3 Abs. 1 VGG, § 3 Abs. 2 Satz 1 VGG, § 54h Abs. 1 UrhG, § 16 Abs. 4 Satz 1 UrhG, § 54 Abs. 1 UrhG, § 54f Abs. 1 Satz 1 UrhG, Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG, § 54d Abs. 1 UrhG, Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2004/48/EG, § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG, Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2004/48/EG, § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG, Art. 5 Abs. 2, 3 der Richtlinie 2001/29/EG, § 53 Abs. 1 bis 3, § 54a Abs. 1 UrhG, Richtlinie 2001/29/EG, § 54a Abs. 1 Satz 2 UrhG, § 95a UrhG, Art. 6 der Richtlinie 2001/29/EG, Art. 5 Abs. 2 Buchst. b Richtlinie 2001/29/EG, § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG, §§ 54 ff. UrhG, Art. 102 AEUV, § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 54 Abs. 2 UrhG, § 54c UrhG, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 92 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 ZPO

  • JurPC

    Gesamtvertrag PCs

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche der Urheber und Leistungsschutzberechtigten auf Zahlung einer Geräte- und Speichermedienvergütung für die Vervielfältigung von Audiowerken und audiovisuellen Werken; Festsetzung der urheberrechtlichen Vergütung für die von dem Gesamtvertrag erfassten ...

  • kanzlei.biz

    Zur gerichtlichen Festsetzung des Inhalts eines Gesamtvertrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche der Urheber und Leistungsschutzberechtigten auf Zahlung einer Geräte- und Speichermedienvergütung für die Vervielfältigung von Audiowerken und audiovisuellen Werken; Festsetzung der urheberrechtlichen Vergütung für die von dem Gesamtvertrag erfassten ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht: Gesamtvertrag PCs

  • datenbank.nwb.de

    Urheberrechtliche Vergütungspflicht: Bemessung der angemessenen Vergütung bei Vorliegen eines denselben Vertragsgegenstand und denselben Zeitraum betreffenden Gesamtvertrages - Gesamtvertrag PCs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Festsetzung der urheberrechtlichen Vergütung für die von einem Gesamtvertrag erfassten Vertragsprodukte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 835
  • GRUR 2017, 694
  • MMR 2017, 574
  • K&R 2017, 496
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (24)

  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 151/13

    Urheberrechtsschutz: Höhe der Gerätevergütung; Vergütungspflicht bei …

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - I ZR 36/15
    Danach ist die Beklagte zu 1 als Inkassogesellschaft, der die in ihr zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften die von ihnen gemäß § 54h Abs. 1 UrhG wahrzunehmenden Ansprüche nach § 54 Abs. 1 und § 54b Abs. 1 UrhG zur Einziehung übertragen haben, in entsprechender Anwendung von § 35 VGG zum Abschluss eines Gesamtvertrags verpflichtet (…vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes, BT-Drucks. 18/7223, S. 72; zu § 12 UrhWG vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2015 - I ZR 151/13, GRUR 2016, 792 Rn. 22 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik;… BGH, GRUR 2017, 161 Rn. 29 - Gesamtvertrag Speichermedien).

    Rn. 28 Lässt die Nutzervereinigung sich allerdings auf das von der Verwertungsgesellschaft bei der Schiedsstelle eingeleitete Verfahren ein oder beantragt sie bei der Schiedsstelle selbst den Abschluss eines Gesamtvertrags und können sich die Parteien nicht über den Abschluss eines Gesamtvertrags einigen, kann jeder Beteiligte - also nicht nur die nach § 12 UrhWG, § 35 VGG anspruchsberechtigte Nutzervereinigung, sondern auch die Verwertungsgesellschaft - vor dem für den Sitz der Schiedsstelle zuständigen Oberlandesgericht München gemäß § 16 Abs. 4 Satz 1 UrhG Klage auf Festsetzung eines Gesamtvertrags erheben (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2001 - I ZR 132/98, GRUR 2001, 1139, 1142 = WRP 2001, 1345 - Gesamtvertrag privater Rundfunk;… Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 Rn. 18 = WRP 2013, 1627 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… BGH, GRUR 2015, 61 Rn. 30 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse; GRUR 2016, 792 Rn. 23 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik;… GRUR 2017, 161 Rn. 31 - Gesamtvertrag Speichermedien).

    Die Begründung der festsetzenden Entscheidung muss dem Revisionsgericht eine solche Überprüfung ermöglichen (…vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 19 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… GRUR 2015, 61 Rn. 31 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse; GRUR 2016, 792 Rn. 24 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik;… GRUR 2017, 161 Rn. 32 - Gesamtvertrag Speichermedien).

    Zum Ausgleich dieses Schadens ist grundsätzlich die angemessene Vergütung zu zahlen, die die Nutzer hätten entrichten müssen, wenn sie die Erlaubnis für die Vervielfältigungen eingeholt hätten (BGH, GRUR 2016, 792 Rn. 30 bis 41 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik;… GRUR 2017, 161 Rn. 38 bis 48 - Gesamtvertrag Speichermedien; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 22. September 2016 - C-110/15, GRUR Int. 2016, 1066 Rn. 26 = WRP 2016, 1482 - Microsoft u.a./MIBAC u.a.).

    Bei dieser Art der Schadensberechnung ist es unerheblich, ob der Verletzer um eine vertragliche Lizenz nachgesucht hätte und zur Zahlung einer angemessenen Vergütung bereit gewesen wäre (vgl. BGH…, Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 6/06, GRUR 2009, 407 Rn. 22 = WRP 2009, 319 - Whistling for a train; BGH, GRUR 2016, 792 Rn. 37 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik;… GRUR 2017, 161 Rn. 44 - Gesamtvertrag Speichermedien).

    Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG sind grundsätzlich auch dann nach § 54 Abs. 1, § 54b Abs. 1 UrhG vergütungspflichtig, wenn sie unter Umgehung technischer Schutzmaßnahmen vorgenommen wurden (vgl. BGH, GRUR 2016, 792 Rn. 62 und 64 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik;… GRUR 2017, 161 Rn. 63 bis 68 - Gesamtvertrag Speichermedien).

    Ein Vergütungsanspruch nach § 54 Abs. 1, § 54b Abs. 1 UrhG entfällt daher nur, soweit technische Schutzmaßnahmen nach § 95a UrhG ein Anfertigen von Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG tatsächlich verhindern (BGH, GRUR 2016, 792 Rn. 64 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik, mwN).

    Soweit die technischen Schutzmaßnahmen ein Anfertigen von Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG nicht verhindern, besteht daher grundsätzlich ein Vergütungsanspruch nach § 54 Abs. 1, § 54b Abs. 1 UrhG (BGH, GRUR 2016, 792 Rn. 62 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik, mwN).

    Rn. 56 d) Die Entscheidung des Oberlandesgerichts muss gleichwohl nicht aufgehoben werden (…vgl. dazu BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 19 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet; GRUR 2016, 792 Rn. 45 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik); sie stellt sich nämlich aus anderen Gründen als richtig dar.

    Diese Voraussetzung ist im Falle des Exports von Geräten und Speichermedien erfüllt (zu anderen Fällen des Entfallens der Vergütungspflicht vgl. BGH, GRUR 2016, 792 Rn. 109 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik;… GRUR 2017, 161 Rn. 100 - Gesamtvertrag Speichermedien;… zu § 54c UrhG aF vgl. BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 34 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät, mwN).

    Jedenfalls hat das Oberlandesgericht mit der in § 5 Abs. 2 Buchst. d des Gesamtvertrags festgesetzten Regelung die Grenzen des ihm nach § 16 Abs. 4 Satz 3 UrhWG eingeräumten Ermessens nicht überschritten (vgl. BGH, GRUR 2016, 792 Rn. 115 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik).

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 212/14

    Gerätevergütung für zur Vornahme von Vervielfältigungen genutzte Geräte und …

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - I ZR 36/15
    Gegen eine auf bestimmte und für sich genommen eigenständige Regelungen des Gesamtvertrags beschränkte Revisionseinlegung bestehen keine Bedenken (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2001 - I ZR 132/98, GRUR 2001, 1139, 1141 f. = WRP 2001, 1345 - Gesamtvertrag privater Rundfunk; Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 212/14, GRUR 2017, 161 Rn. 25 = WRP 2017, 193 - Gesamtvertrag Speichermedien).

    Danach ist die Beklagte zu 1 als Inkassogesellschaft, der die in ihr zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften die von ihnen gemäß § 54h Abs. 1 UrhG wahrzunehmenden Ansprüche nach § 54 Abs. 1 und § 54b Abs. 1 UrhG zur Einziehung übertragen haben, in entsprechender Anwendung von § 35 VGG zum Abschluss eines Gesamtvertrags verpflichtet (…vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes, BT-Drucks. 18/7223, S. 72; zu § 12 UrhWG vgl. BGH…, Urteil vom 19. November 2015 - I ZR 151/13, GRUR 2016, 792 Rn. 22 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik; BGH, GRUR 2017, 161 Rn. 29 - Gesamtvertrag Speichermedien).

    Rn. 28 Lässt die Nutzervereinigung sich allerdings auf das von der Verwertungsgesellschaft bei der Schiedsstelle eingeleitete Verfahren ein oder beantragt sie bei der Schiedsstelle selbst den Abschluss eines Gesamtvertrags und können sich die Parteien nicht über den Abschluss eines Gesamtvertrags einigen, kann jeder Beteiligte - also nicht nur die nach § 12 UrhWG, § 35 VGG anspruchsberechtigte Nutzervereinigung, sondern auch die Verwertungsgesellschaft - vor dem für den Sitz der Schiedsstelle zuständigen Oberlandesgericht München gemäß § 16 Abs. 4 Satz 1 UrhG Klage auf Festsetzung eines Gesamtvertrags erheben (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2001 - I ZR 132/98, GRUR 2001, 1139, 1142 = WRP 2001, 1345 - Gesamtvertrag privater Rundfunk;… Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 Rn. 18 = WRP 2013, 1627 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… BGH, GRUR 2015, 61 Rn. 30 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse;… GRUR 2016, 792 Rn. 23 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik; GRUR 2017, 161 Rn. 31 - Gesamtvertrag Speichermedien).

    Die Begründung der festsetzenden Entscheidung muss dem Revisionsgericht eine solche Überprüfung ermöglichen (…vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 19 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… GRUR 2015, 61 Rn. 31 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse;… GRUR 2016, 792 Rn. 24 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik; GRUR 2017, 161 Rn. 32 - Gesamtvertrag Speichermedien).

    Zum Ausgleich dieses Schadens ist grundsätzlich die angemessene Vergütung zu zahlen, die die Nutzer hätten entrichten müssen, wenn sie die Erlaubnis für die Vervielfältigungen eingeholt hätten (…BGH, GRUR 2016, 792 Rn. 30 bis 41 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik; GRUR 2017, 161 Rn. 38 bis 48 - Gesamtvertrag Speichermedien; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 22. September 2016 - C-110/15, GRUR Int. 2016, 1066 Rn. 26 = WRP 2016, 1482 - Microsoft u.a./MIBAC u.a.).

    Bei dieser Art der Schadensberechnung ist es unerheblich, ob der Verletzer um eine vertragliche Lizenz nachgesucht hätte und zur Zahlung einer angemessenen Vergütung bereit gewesen wäre (vgl. BGH…, Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 6/06, GRUR 2009, 407 Rn. 22 = WRP 2009, 319 - Whistling for a train;… BGH, GRUR 2016, 792 Rn. 37 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik; GRUR 2017, 161 Rn. 44 - Gesamtvertrag Speichermedien).

    Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG sind grundsätzlich auch dann nach § 54 Abs. 1, § 54b Abs. 1 UrhG vergütungspflichtig, wenn sie unter Umgehung technischer Schutzmaßnahmen vorgenommen wurden (…vgl. BGH, GRUR 2016, 792 Rn. 62 und 64 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik; GRUR 2017, 161 Rn. 63 bis 68 - Gesamtvertrag Speichermedien).

    Diese Voraussetzung ist im Falle des Exports von Geräten und Speichermedien erfüllt (…zu anderen Fällen des Entfallens der Vergütungspflicht vgl. BGH, GRUR 2016, 792 Rn. 109 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik; GRUR 2017, 161 Rn. 100 - Gesamtvertrag Speichermedien;… zu § 54c UrhG aF vgl. BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 34 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät, mwN).

  • BGH, 20.03.2013 - I ZR 84/11

    Gesamtvertrag Hochschul-Intrane

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - I ZR 36/15
    Rn. 28 Lässt die Nutzervereinigung sich allerdings auf das von der Verwertungsgesellschaft bei der Schiedsstelle eingeleitete Verfahren ein oder beantragt sie bei der Schiedsstelle selbst den Abschluss eines Gesamtvertrags und können sich die Parteien nicht über den Abschluss eines Gesamtvertrags einigen, kann jeder Beteiligte - also nicht nur die nach § 12 UrhWG, § 35 VGG anspruchsberechtigte Nutzervereinigung, sondern auch die Verwertungsgesellschaft - vor dem für den Sitz der Schiedsstelle zuständigen Oberlandesgericht München gemäß § 16 Abs. 4 Satz 1 UrhG Klage auf Festsetzung eines Gesamtvertrags erheben (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2001 - I ZR 132/98, GRUR 2001, 1139, 1142 = WRP 2001, 1345 - Gesamtvertrag privater Rundfunk; Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 Rn. 18 = WRP 2013, 1627 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… BGH, GRUR 2015, 61 Rn. 30 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse;… GRUR 2016, 792 Rn. 23 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik;… GRUR 2017, 161 Rn. 31 - Gesamtvertrag Speichermedien).

    Die Begründung der festsetzenden Entscheidung muss dem Revisionsgericht eine solche Überprüfung ermöglichen (vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 19 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… GRUR 2015, 61 Rn. 31 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse;… GRUR 2016, 792 Rn. 24 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik;… GRUR 2017, 161 Rn. 32 - Gesamtvertrag Speichermedien).

    Rn. 56 d) Die Entscheidung des Oberlandesgerichts muss gleichwohl nicht aufgehoben werden (vgl. dazu BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 19 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… GRUR 2016, 792 Rn. 45 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik); sie stellt sich nämlich aus anderen Gründen als richtig dar.

    Bei der Festsetzung eines Gesamtvertrags können vergleichbare Regelungen in anderen Gesamtverträgen insbesondere dann einen gewichtigen Anhaltspunkt für die Billigkeit einer Regelung bieten, wenn diese Verträge zwischen den Parteien oder unter Beteiligung einer der Parteien geschlossen worden sind (vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 20 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet, mwN).

    Die in der Vertragsfestsetzung liegende Rechtsgestaltung ist zwar dem Tatrichter vorbehalten (vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 87 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet).

  • EuGH, 05.03.2015 - C-463/12

    Copydan Båndkopi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte …

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - I ZR 36/15
    Rn. 36 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG ist die unterschiedslose Anwendung der Vergütung für Privatkopien auf Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung, die nicht privaten Nutzern überlassen werden und eindeutig anderen Verwendungen als der Anfertigung von Privatkopien vorbehalten sind, mit der Richtlinie unvereinbar (EuGH…, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-467/08, Slg. 2010, I-10055 = GRUR 2011, 50 Rn. 52 und 53 - Padawan/SGAE;… Urteil vom 11. Juli 2013 - C-521/11, GRUR 2013, 1025 Rn. 28 = WRP 2013, 1169 - Amazon/Austro-Mechana I; Urteil vom 5. März 2015 - C-463/12, GRUR 2015, 478 Rn. 47 und 50 = WRP 2015, 706 - Copydan/Nokia).

    Rn. 49 Eine mögliche Zustimmung des Rechtsinhabers zur Vervielfältigung seines Werks oder eines sonstigen Schutzgegenstands im Rahmen einer in Art. 5 Abs. 2 oder 3 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahme oder Beschränkung hat unabhängig davon keine Auswirkung auf den gerechten Ausgleich, ob er nach der einschlägigen Bestimmung dieser Richtlinie zwingend oder fakultativ vorgesehen ist (…EuGH, GRUR 2013, 812 Rn. 40 - VG Wort/Kyocera u.a.; GRUR 2015, 478 Rn. 65 - Copydan/Nokia).

    Auch der tatsächliche Einsatz technischer Schutzmaßnahmen im Sinne von Art. 6 der Richtlinie 2001/29/EG bei den zur Vervielfältigung geschützter Werke verwendeten Vorrichtungen hat keinen Einfluss auf den Anspruch der Rechtsinhaber auf gerechten Ausgleich, wenn auf der Grundlage dieser Vorrichtungen private Vervielfältigungen hergestellt worden sind (vgl. EuGH, GRUR 2015, 478 Rn. 73 - Copydan/Nokia).

    Unrechtmäßige Quellen - und damit rechtswidrige Vorlagen im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG - sind jedoch nur geschützte Werke, die der Öffentlichkeit ohne Erlaubnis der Rechtsinhaber zur Verfügung gestellt werden (EuGH, GRUR 2015, 478 Rn. 79 - Copydan/Nokia).

  • BGH, 03.07.2014 - I ZR 30/11

    Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - I ZR 36/15
    Dies gilt nicht nur, wenn diese Geräte und Medien natürlichen Personen überlassen werden (…vgl. EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 54 und 55 - Padawan/SGAE;… GRUR 2013, 1025 Rn. 41 bis 43 - Amazon/Austro-Mechana I;… GRUR 2015, 487 Rn. 24 - Copydan/Nokia; BGH…, Urteil vom 30. November 2011 - I ZR 59/10, GRUR 2012, 705 Rn. 33 bis 43 = WRP 2012, 954 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät;… Urteil vom 9. Februar 2012 - I ZR 43/11, GRUR 2012, 1017 Rn. 19 bis 34 = WRP 2012, 1413 - Digitales Druckzentrum; Urteil vom 3. Juli 2014 - I ZR 30/11, GRUR 2014, 984 Rn. 50 = WRP 2014, 1203 - PC III), sondern auch dann, wenn sie einem gewerblichen Abnehmer überlassen werden (…vgl. BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 39 bis 42 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät; GRUR 2014, 984 Rn. 54 - PC III).

    Diese Vermutung kann durch den Nachweis entkräftet werden, dass mit Hilfe dieser Geräte allenfalls in geringem Umfang tatsächlich Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG angefertigt worden sind oder nach dem normalen Gang der Dinge angefertigt werden (…vgl. BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 33 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät; GRUR 2014, 984 Rn. 53 - PC III; BGH…, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 255/14, GRUR 2017, 172 - Rn. 91 = WRP 2017, 206 - Musik-Handy).

    Mussten die Hersteller, Importeure oder Händler damit rechnen, dass die Geräte oder Speichermedien vergütungspflichtig sind, können sie sich grundsätzlich nicht mit Erfolg darauf berufen, eine nachträgliche Weiterbelastung der Gerätevergütung sei unmöglich (…BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 54 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät; GRUR 2014, 984 Rn. 48 - PC III;… GRUR 2017, 172 - Rn. 91 - Musik-Handy).

    Eine etwaige Zustimmung des Rechtsinhabers zu diesen Vervielfältigungen geht daher ins Leere und kann somit keinen Einfluss auf die angemessene Vergütung nach § 54 Abs. 1, § 54b Abs. 1 UrhG haben (zu § 53 Abs. 1 bis 3, § 54 Abs. 1, § 54a Abs. 1 UrhG aF vgl. BGH…, Urteil vom 3. Juli 2014 - I ZR 28/11, GRUR 2014, 979 Rn. 42 bis 45 = WRP 2014, 1211 - Drucker und Plotter III; BGH, GRUR 2014, 984 Rn. 68 bis 71 - PC III).

  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 59/10

    PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - I ZR 36/15
    Dies gilt nicht nur, wenn diese Geräte und Medien natürlichen Personen überlassen werden (…vgl. EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 54 und 55 - Padawan/SGAE;… GRUR 2013, 1025 Rn. 41 bis 43 - Amazon/Austro-Mechana I;… GRUR 2015, 487 Rn. 24 - Copydan/Nokia; BGH, Urteil vom 30. November 2011 - I ZR 59/10, GRUR 2012, 705 Rn. 33 bis 43 = WRP 2012, 954 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät;… Urteil vom 9. Februar 2012 - I ZR 43/11, GRUR 2012, 1017 Rn. 19 bis 34 = WRP 2012, 1413 - Digitales Druckzentrum;… Urteil vom 3. Juli 2014 - I ZR 30/11, GRUR 2014, 984 Rn. 50 = WRP 2014, 1203 - PC III), sondern auch dann, wenn sie einem gewerblichen Abnehmer überlassen werden (vgl. BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 39 bis 42 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät;… GRUR 2014, 984 Rn. 54 - PC III).

    Diese Vermutung kann durch den Nachweis entkräftet werden, dass mit Hilfe dieser Geräte allenfalls in geringem Umfang tatsächlich Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG angefertigt worden sind oder nach dem normalen Gang der Dinge angefertigt werden (vgl. BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 33 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät;… GRUR 2014, 984 Rn. 53 - PC III; BGH…, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 255/14, GRUR 2017, 172 - Rn. 91 = WRP 2017, 206 - Musik-Handy).

    Mussten die Hersteller, Importeure oder Händler damit rechnen, dass die Geräte oder Speichermedien vergütungspflichtig sind, können sie sich grundsätzlich nicht mit Erfolg darauf berufen, eine nachträgliche Weiterbelastung der Gerätevergütung sei unmöglich (BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 54 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät;… GRUR 2014, 984 Rn. 48 - PC III;… GRUR 2017, 172 - Rn. 91 - Musik-Handy).

    Diese Voraussetzung ist im Falle des Exports von Geräten und Speichermedien erfüllt (…zu anderen Fällen des Entfallens der Vergütungspflicht vgl. BGH, GRUR 2016, 792 Rn. 109 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik;… GRUR 2017, 161 Rn. 100 - Gesamtvertrag Speichermedien; zu § 54c UrhG aF vgl. BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 34 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät, mwN).

  • EuGH, 21.10.2010 - C-467/08

    Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von …

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - I ZR 36/15
    Rn. 36 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG ist die unterschiedslose Anwendung der Vergütung für Privatkopien auf Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung, die nicht privaten Nutzern überlassen werden und eindeutig anderen Verwendungen als der Anfertigung von Privatkopien vorbehalten sind, mit der Richtlinie unvereinbar (EuGH, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-467/08, Slg. 2010, I-10055 = GRUR 2011, 50 Rn. 52 und 53 - Padawan/SGAE;… Urteil vom 11. Juli 2013 - C-521/11, GRUR 2013, 1025 Rn. 28 = WRP 2013, 1169 - Amazon/Austro-Mechana I;… Urteil vom 5. März 2015 - C-463/12, GRUR 2015, 478 Rn. 47 und 50 = WRP 2015, 706 - Copydan/Nokia).

    Dies gilt nicht nur, wenn diese Geräte und Medien natürlichen Personen überlassen werden (vgl. EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 54 und 55 - Padawan/SGAE;… GRUR 2013, 1025 Rn. 41 bis 43 - Amazon/Austro-Mechana I;… GRUR 2015, 487 Rn. 24 - Copydan/Nokia; BGH…, Urteil vom 30. November 2011 - I ZR 59/10, GRUR 2012, 705 Rn. 33 bis 43 = WRP 2012, 954 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät;… Urteil vom 9. Februar 2012 - I ZR 43/11, GRUR 2012, 1017 Rn. 19 bis 34 = WRP 2012, 1413 - Digitales Druckzentrum;… Urteil vom 3. Juli 2014 - I ZR 30/11, GRUR 2014, 984 Rn. 50 = WRP 2014, 1203 - PC III), sondern auch dann, wenn sie einem gewerblichen Abnehmer überlassen werden (…vgl. BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 39 bis 42 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät;… GRUR 2014, 984 Rn. 54 - PC III).

    Das Interesse der Hersteller, Importeure und Händler, nicht anstelle der Nutzer als den eigentlichen Schuldnern des gerechten Ausgleichs mit einer Abgabe zugunsten der Rechtsinhaber belastet zu werden, ist innerhalb eines solchen Systems regelmäßig dadurch gewahrt, dass sie die für die Privatkopie zu entrichtende Abgabe in den Preis für die Überlassung der vergütungspflichtigen Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung einfließen lassen können (EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 48 - Padawan/SGAE; EuGH…, Urteil vom 16. Juni 2011 - C-462/09, Slg. 2011, I-5331 = GRUR 2011, 909 Rn. 23 und 29 - Stichting/Opus;… EuGH, GRUR 2013, 1025 Rn. 23 bis 25 - Amazon/Austro-Mechana I; EuGH…, Urteil vom 10. April 2014 - C-435/12, GRUR 2014, 546 Rn. 52 = WRP 2014, 682 - ACI Adam/Thuiskopie).

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 215/12

    Gesamtvertrag Tanzschulkurse - Urheberrechtswahrnehmung: Ermessensausübung durch …

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - I ZR 36/15
    Unter diesen Umständen kann nicht angenommen werden, das Oberlandesgericht habe die Möglichkeit einer Nachprüfung im Revisionsverfahren nur wegen eines abtrennbaren Teils seiner Entscheidung eröffnen wollen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2014 - I ZR 215/12, GRUR 2015, 61 Rn. 25 = WRP 2015, 56 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse, mwN).

    Rn. 28 Lässt die Nutzervereinigung sich allerdings auf das von der Verwertungsgesellschaft bei der Schiedsstelle eingeleitete Verfahren ein oder beantragt sie bei der Schiedsstelle selbst den Abschluss eines Gesamtvertrags und können sich die Parteien nicht über den Abschluss eines Gesamtvertrags einigen, kann jeder Beteiligte - also nicht nur die nach § 12 UrhWG, § 35 VGG anspruchsberechtigte Nutzervereinigung, sondern auch die Verwertungsgesellschaft - vor dem für den Sitz der Schiedsstelle zuständigen Oberlandesgericht München gemäß § 16 Abs. 4 Satz 1 UrhG Klage auf Festsetzung eines Gesamtvertrags erheben (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2001 - I ZR 132/98, GRUR 2001, 1139, 1142 = WRP 2001, 1345 - Gesamtvertrag privater Rundfunk;… Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 Rn. 18 = WRP 2013, 1627 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet; BGH, GRUR 2015, 61 Rn. 30 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse;… GRUR 2016, 792 Rn. 23 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik;… GRUR 2017, 161 Rn. 31 - Gesamtvertrag Speichermedien).

    Die Begründung der festsetzenden Entscheidung muss dem Revisionsgericht eine solche Überprüfung ermöglichen (…vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 19 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet; GRUR 2015, 61 Rn. 31 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse;… GRUR 2016, 792 Rn. 24 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik;… GRUR 2017, 161 Rn. 32 - Gesamtvertrag Speichermedien).

  • EuGH, 11.07.2013 - C-521/11

    Die unterschiedslose Erhebung einer Abgabe für Privatkopien auf den Erstverkauf …

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - I ZR 36/15
    Rn. 36 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG ist die unterschiedslose Anwendung der Vergütung für Privatkopien auf Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung, die nicht privaten Nutzern überlassen werden und eindeutig anderen Verwendungen als der Anfertigung von Privatkopien vorbehalten sind, mit der Richtlinie unvereinbar (EuGH…, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-467/08, Slg. 2010, I-10055 = GRUR 2011, 50 Rn. 52 und 53 - Padawan/SGAE; Urteil vom 11. Juli 2013 - C-521/11, GRUR 2013, 1025 Rn. 28 = WRP 2013, 1169 - Amazon/Austro-Mechana I;… Urteil vom 5. März 2015 - C-463/12, GRUR 2015, 478 Rn. 47 und 50 = WRP 2015, 706 - Copydan/Nokia).

    Dies gilt nicht nur, wenn diese Geräte und Medien natürlichen Personen überlassen werden (…vgl. EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 54 und 55 - Padawan/SGAE; GRUR 2013, 1025 Rn. 41 bis 43 - Amazon/Austro-Mechana I;… GRUR 2015, 487 Rn. 24 - Copydan/Nokia; BGH…, Urteil vom 30. November 2011 - I ZR 59/10, GRUR 2012, 705 Rn. 33 bis 43 = WRP 2012, 954 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät;… Urteil vom 9. Februar 2012 - I ZR 43/11, GRUR 2012, 1017 Rn. 19 bis 34 = WRP 2012, 1413 - Digitales Druckzentrum;… Urteil vom 3. Juli 2014 - I ZR 30/11, GRUR 2014, 984 Rn. 50 = WRP 2014, 1203 - PC III), sondern auch dann, wenn sie einem gewerblichen Abnehmer überlassen werden (…vgl. BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 39 bis 42 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät;… GRUR 2014, 984 Rn. 54 - PC III).

    Das Interesse der Hersteller, Importeure und Händler, nicht anstelle der Nutzer als den eigentlichen Schuldnern des gerechten Ausgleichs mit einer Abgabe zugunsten der Rechtsinhaber belastet zu werden, ist innerhalb eines solchen Systems regelmäßig dadurch gewahrt, dass sie die für die Privatkopie zu entrichtende Abgabe in den Preis für die Überlassung der vergütungspflichtigen Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung einfließen lassen können (…EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 48 - Padawan/SGAE; EuGH…, Urteil vom 16. Juni 2011 - C-462/09, Slg. 2011, I-5331 = GRUR 2011, 909 Rn. 23 und 29 - Stichting/Opus; EuGH, GRUR 2013, 1025 Rn. 23 bis 25 - Amazon/Austro-Mechana I; EuGH…, Urteil vom 10. April 2014 - C-435/12, GRUR 2014, 546 Rn. 52 = WRP 2014, 682 - ACI Adam/Thuiskopie).

  • EuGH, 27.06.2013 - C-457/11

    Die Abgabe für die Vervielfältigung geschützter Werke kann auf den Vertrieb eines …

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - I ZR 36/15
    Rn. 49 Eine mögliche Zustimmung des Rechtsinhabers zur Vervielfältigung seines Werks oder eines sonstigen Schutzgegenstands im Rahmen einer in Art. 5 Abs. 2 oder 3 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahme oder Beschränkung hat unabhängig davon keine Auswirkung auf den gerechten Ausgleich, ob er nach der einschlägigen Bestimmung dieser Richtlinie zwingend oder fakultativ vorgesehen ist (EuGH, GRUR 2013, 812 Rn. 40 - VG Wort/Kyocera u.a.;… GRUR 2015, 478 Rn. 65 - Copydan/Nokia).

    Rn. 53 Die bloße Möglichkeit der Anwendung technischer Schutzmaßnahmen im Sinne von Art. 6 der Richtlinie 2001/29/EG lässt die in Art. 5 Abs. 2 Buchst. b Richtlinie 2001/29/EG vorgesehene Bedingung eines gerechten Ausgleichs nicht entfallen (EuGH, GRUR 2013, 812 Rn. 57 und 59 - VG Wort/Kyocera u.a.).

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06

    Whistling for a train

  • EuGH, 10.04.2014 - C-435/12

    Bei der Höhe der Abgabe für die Anfertigung von Privatkopien eines geschützten …

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 255/14

    Musik-Handy - Gerätevergütung für Mobilfunkgeräte mit eingebautem oder …

  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 132/98

    Gesamtvertrag privater Rundfunk; gerichtlicher Ermessensspielraum bei der …

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

  • BGH, 03.07.2014 - I ZR 28/11

    Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs

  • EuGH, 27.02.2014 - C-351/12

    Eine Kureinrichtung, die für ihre Kunden über Geräte in deren Zimmern geschützte …

  • BGH, 16.08.2012 - I ZR 96/09

    Urheberrechtsverletzung durch unberechtigte Veröffentlichung von Einzelbildern …

  • BGH, 30.01.2008 - I ZR 131/05

    Multifunktionsgeräte

  • EuGH, 22.09.2016 - C-110/15

    Nokia Italia u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Geistiges …

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 43/11

    Digitales Druckzentrum

  • EuGH, 16.06.2011 - C-462/09

    Die Mitgliedstaaten, die die Privatkopieausnahme eingeführt haben, müssen eine …

  • EuGH, 17.03.2016 - C-99/15

    Liffers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie …

  • OLG München, 15.03.2024 - 38 Sch 38/22

    Urheberrechtliche Vergütungsansprüche verschiedener Verwertungsgesellschaften …

    Rn. 66 Die von der Definition umfassten PCs sind somit Geräte i.S.v. § 54 UrhG (BGH, Urteil vom 16.03.2017, I ZR 36/15).

    Sie können demzufolge zur Vervielfältigung von Audiowerken und audiovisuellen Werken, aber auch zur Vervielfältigung von stehendem Text und Bild zum privaten Gebrauch, genutzt werden (BGH, Urteil vom 16.03.2017, I ZR 36/15, NJOZ 2017, 778 Rn. 34).

    Rn. 73 Im Übrigen besteht aber auch eine widerlegbare Vermutung i.S.v. § 292 ZPO für eine vergütungspflichtige Nutzung bei einer unmittelbaren Überlassung an (gewerblich handelnde) natürliche Personen (BGH, U. v. 30.11.2011, I ZR 59/10 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät, Rn. 33 - 35, v. 03.07.2014, I ZR 30/11 - PC III, Rn. 53 f., v. 21.07.2016, I ZR 255/14 - Musik-Handy, Rn. 94, v. 16.03.2017, I ZR 36/15 - Gesamtvertrag PC, Rn. 36 u. I ZR 39/15 - PC mit Festplatte I, Rn. 52 f., 56 ff., v. 18.05.2017, I ZR 266/15 - USB-Stick, Rn. 19 f., v. 14.12.2017, I ZR 53/15, Rn. 3, u. I ZR 54/15, Rn. 32;… EuGH, U. v. 11.07.2013, C-521/11 - Amazon.com.

    /Austro-Mechana, Rn. 43 - 45) sowie bei einer unmittelbaren Überlassung der Vervielfältigungsgeräte durch den In-Anspruch-Genommenen an eine nichtnatürliche Person (BGH, U. v. 30.11.2011, I ZR 59/10 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät, Rn. 33 - 35, 42 f., v. 03.07.2014, I ZR 30/11 - PC III, Rn. 53 f., v. 21.07.2016, I ZR 255/14 - Musik-Handy, Rn. 94, v. 16.03.2017, I ZR 36/15 - Gesamtvertrag PC, Rn. 36 u. I ZR 39/15 - PC mit Festplatte I, Rn. 52 f., 56 ff., v. 18.05.2017, I ZR 266/15 - USB-Stick, Rn. 19 f., v. 14.12.2017, I ZR 53/15, Rn. 3, u. I ZR 54/15, Rn. 32, v. 09.09.2021, I ZR 118/20 - Eigennutzung, Rn. 32 f.; in Bezug auf gewerbliche Abnehmer allgemein: EuGH, U. v. 11.07.2013, C-521/11 - Amazon.com.

    Der Senat nimmt Bezug auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, U. v. 19.11.2015, I ZR 151/13 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik, Rn 62 ff., v. 16.03.2017, I ZR 36/15 - Gesamtvertrag PCs, Rn. 51 ff.) einschließlich der dortigen Hinweise auf die Rechtsprechung des Unionsgerichtshofs; eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof ist nicht veranlasst.

    Rn. 102 Zum Ausgleich dieses Schadens ist grundsätzlich die angemessene Vergütung zu zahlen, die die Nutzer hätten entrichten müssen, wenn sie die Erlaubnis für die Vervielfältigungen eingeholt hätten (st. Rspr. BGH, U. v. 19.11.2015, I ZR 151/13 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik, Rn. 30 ff., v. 21.07.2016, I ZR 255/14 - Musik-Handy, Rn. 49, 53 f., v. 16.07.2017, I ZR 36/15 - Gesamtvertrag PCs, Rn. 40 f., v. 01.04.2021, I ZR 45/20 - Gesamtvertrag USB-Sticks und Speicherkarten, Rn. 42).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gesamtvertrag zwischen den Parteien oder unter Beteiligung einer der Parteien - hier der Klägerin - geschlossen worden ist (vgl. BGH Beschluss vom 04.11.2021 - I ZR 138/20, GRUR-RS 2021, 45655 Rn. 22;… BGH GRUR 2021, 604 Rn. 20 ff. - Gesamtvertragsnachlass;… BGH Urt. v. 01.04.2021 - I ZR 45/20, GRUR-RS 2021, 17750 Rn. 36 - Gesamtvertrag USB-Sticks und Speicherkarten;… BGH Urt. v. 16.03.2017 - I ZR 152/15, IBRRS 2018, 0619 Rn. 38;… BGH GRUR 2013, 1220 Rn. 20 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet; BGH GRUR 2017, 694 Rn. 58 - Gesamtvertrag PCs).

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass die in Art. 13 Abs. 1 Satz 2 lit. b Durchsetzungsrichtlinie dargestellte Art der Schadensermittlung nicht herangezogen werden könnte, um den am Schaden des Urhebers auszurichtenden gerechten Ausgleich zu ermitteln, wie dies der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (Urteil vom 16.03.2016, I ZR 36/15, Rn. 40, 41).

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass die Vorgaben des Gesetzgebers zur Bestimmung der Vergütungshöhe (§ 54a UrhG) auch bei der Bemessung der Vergütung in den hier zugrundeliegenden Gesamtverträgen bereits zu beachten waren (BGH, U. v. 16.03.2017, I ZR 36/15 - Gesamtvertrag PCs, Rn. 60).

  • BGH, 13.07.2017 - I ZR 36/15

    Urheberrechtliche Vergütungspflichtigkeit von Speichermedien; …

    Der Senat hat sich mit dem Vorbringen des Klägers auseinandergesetzt, einer Vergütungspflicht von "Business-Geräten" stehe im Streitfall entgegen, dass es den Geräteherstellern hier nicht möglich gewesen sei, die Gerätevergütung einzupreisen und so auf den Endnutzer abzuwälzen (BGH, Urteil vom 16. März 2017 - I ZR 36/15, WRP 2017, 826 Rn. 37 - Gesamtvertrag PCs).

    Er hat berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Hersteller, Importeure und Händler nicht anstelle der Nutzer als eigentlichen Schuldnern des gerechten Ausgleichs mit einer Abgabe zugunsten der Rechtsinhaber belastet werden dürfen und daher die Möglichkeit haben müssen, eine von ihnen für die Privatkopie zu entrichtende Abgabe in den Preis für die Überlassung der vergütungspflichtigen Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung einfließen zu lassen (BGH, WRP 2017, 826 Rn. 38 - Gesamtvertrag PCs, unter Hinweis auf EuGH…, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-467/08, Slg. 2010, I-10055 = GRUR 2011, 50 Rn. 48 - Padawan/SGAE;… Urteil vom 16. Juni 2011 - C-462/09, Slg. 2011, I-5331 = GRUR 2011, 909 Rn. 23 und 29 - Stichting/Opus;… Urteil vom 11. Juli 2013 - C-521/11, GRUR 2013, 1025 Rn. 23 bis 25 = WRP 2013, 1169 - Amazon/Austro-Mechana I;… Urteil vom 10. April 2014 - C-435/12, GRUR 2014, 546 Rn. 52 = WRP 2014, 682 - ACI Adam/Thuiskopie).

    Der Senat hat zwar für den Fall, dass die Hersteller, Importeure oder Händler damit rechnen mussten, dass die Geräte oder Speichermedien vergütungspflichtig sind, angenommen, eine rückwirkende Geltendmachung und Durchsetzung des Vergütungsanspruchs sei auch dann nicht ausgeschlossen, wenn eine nachträgliche Weiterbelastung der Gerätevergütung durch Hersteller, Importeure oder Händler an den eigentlichen Vergütungsschuldner nicht mehr möglich sei (BGH, WRP 2017, 826 Rn. 38 - Gesamtvertrag PCs).

    Der Senat hat sich mit dem Vorbringen des Klägers auseinandergesetzt, bei einer Überlassung von Geräten an Gewerbetreibende bestehe nach Unionsrecht keine Vergütungspflicht und dürfe deshalb auch keine widerlegliche Vermutung gelten, dass solche Geräte zur Herstellung von Privatkopien verwendet würden (BGH, WRP 2017, 826 Rn. 35 - Gesamtvertrag PCs).

    Dabei ist er davon ausgegangen (BGH, WRP 2017, 826 Rn. 36 - Gesamtvertrag PCs), dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die unterschiedslose Anwendung der Vergütung für Privatkopien auf Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung, die nicht privaten Nutzern überlassen werden und eindeutig anderen Verwendungen als der Anfertigung von Privatkopien vorbehalten sind, mit der Richtlinie unvereinbar ist (…EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 52 und 53 - Padawan/SGAE;… GRUR 2013, 1025 Rn. 28 - Amazon/Austro-Mechana I;… EuGH, GRUR 2015, 478 Rn. 47 und 50 - Copydan/Nokia), es mit der Richtlinie aber in Einklang steht, für den Fall, dass diese Geräte oder Trägermaterialien nicht eindeutig anderen Verwendungen als der Anfertigung von Privatkopien vorbehalten sind, eine widerlegbare Vermutung für eine vergütungspflichtige Nutzung aufzustellen (…vgl. EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 54 und 55 - Padawan/SGAE;… GRUR 2013, 1025 Rn. 41 bis 43 - Amazon/Austro-Mechana I).

    Der Senat hat ausgeführt, dass nach diesen Vorgaben eine solche Vermutung nicht nur dann aufgestellt werden darf, wenn die Geräte oder Medien natürlichen Personen überlassen werden, sondern grundsätzlich auch dann, wenn sie einem gewerblichen Abnehmer überlassen werden (BGH, WRP 2017, 826 Rn. 36 - Gesamtvertrag PCs).

    Die Vermutung, dass Geräte, die nicht eindeutig anderen Verwendungen als der Anfertigung von Privatkopien vorbehalten sind, für vergütungspflichtige Nutzungen verwendet werden, kann durch den Nachweis entkräftet werden, dass mit Hilfe dieser Geräte allenfalls in geringem Umfang tatsächlich Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG angefertigt worden sind oder nach dem normalen Gang der Dinge angefertigt werden (BGH, WRP 2017, 826 Rn. 36 - Gesamtvertrag PCs).

    Der Senat hat den Einwand des Klägers berücksichtigt, die Festsetzung der Vergütung durch das Oberlandesgericht verstoße gegen Art. 102 AEUV, weil die Beklagten ihre marktbeherrschende Stellung für ein preismissbräuchliches Verhalten ausnutzten, indem sie eine im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten und im Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung überhöhte Vergütung forderten, darüber hinaus verstoße die vom Oberlandesgericht festgesetzte Erstattungsregelung für Brenner gegen § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, weil danach PC-Herstellern, die ihre Brenner über deutsche Vorlieferanten kauften, anders als anderen PC-Herstellern die Vergütung nicht erstattet werde (BGH, WRP 2017, 826 Rn. 63 - Gesamtvertrag PCs).

    Darin, dass die beklagten Verwertungsgesellschaften die Festsetzung eines Gesamtvertrags durch das Oberlandesgericht nach billigem Ermessen beanspruchten, liege keine missbräuchliche Ausnutzung ihrer marktbeherrschenden Stellung (BGH, WRP 2017, 826 Rn. 64 - Gesamtvertrag PCs).

  • BGH, 01.04.2021 - I ZR 45/20

    Gesamtvertrag USB-Sticks und Speicherkarten - Urheberrechtliche Gerätevergütung: …

    Danach ist die Beklagte zu 1 als Inkassogesellschaft, der die in ihr zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften die von ihnen gemäß § 54h Abs. 1 UrhG wahrzunehmenden Ansprüche nach § 54 Abs. 1 und § 54b Abs. 1 UrhG zur Einziehung übertragen haben, in entsprechender Anwendung von § 35 VGG zum Abschluss eines Gesamtvertrags verpflichtet (…vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes, BT-Drucks. 18/7223, S. 72; BGH, Urteil vom 16. März 2017 - I ZR 36/15, GRUR 2017, 694 Rn. 25 = WRP 2017, 826 - Gesamtvertrag PCs).

    Rn. 36 aa) Bei der Festsetzung eines Gesamtvertrags können vergleichbare Regelungen in anderen Gesamtverträgen insbesondere dann einen gewichtigen Anhaltspunkt für die Billigkeit einer Regelung bieten, wenn diese Verträge zwischen den Parteien oder unter Beteiligung einer der Parteien geschlossen worden sind (…vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 20 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet; GRUR 2017, 694 Rn. 58 - Gesamtvertrag PCs).

    Zum Ausgleich dieses Schadens ist grundsätzlich die angemessene Vergütung zu zahlen, die die Nutzer hätten entrichten müssen, wenn sie die Erlaubnis für die Vervielfältigungen eingeholt hätten (…BGH, GRUR 2016, 792 Rn. 30 bis 41 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik;… GRUR 2017, 161 Rn. 38 bis 48 - Gesamtvertrag Speichermedien; GRUR 2017, 694 Rn. 40 - Gesamtvertrag PCs; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 22. September 2016 - C-110/15, GRUR Int. 2016, 1066 Rn. 26 = WRP 2016, 1482 - Microsoft u.a./MIBAC u.a.).

    Eine Indizwirkung kommt auch in Betracht, wenn der in Bezug genommene Gesamtvertrag dem festzusetzenden Gesamtvertrag zeitlich nachgelagert ist, weil die für einen späteren Zeitraum von den Vertragsparteien als angemessen angesehene Vergütungshöhe auch für den davor liegenden Zeitraum aussagekräftig sein kann (vgl. BGH, GRUR 2017, 694 Rn. 58 - Gesamtvertrag PCs, mwN).

    Darin, dass sie die Festsetzung eines Gesamtvertrags durch das Oberlandesgericht nach billigem Ermessen beanspruchen, liegt jedoch keine missbräuchliche Ausnutzung ihrer marktbeherrschenden Stellung (vgl. BGH…, Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 131/05, GRUR 2008, 786 Rn. 41 = WRP 2008, 1229 - Multifunktionsgeräte; BGH, GRUR 2017, 694 Rn. 64 - Gesamtvertrag PCs).

  • OLG München, 02.02.2024 - 38 Sch 60/22

    Keine urheberrechtlichen Gerätevergütung für Cloud-Dienstleistungen

    Ferner besteht eine widerlegbare Vermutung i.S.v. § 292 ZPO für eine vergütungspflichtige Nutzung bei einer unmittelbaren Überlassung an (gewerblich handelnde) natürliche Personen (BGH, U. v. 30.11.2011, I ZR 59/10 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät, Rn. 33 - 35, v. 03.07.2014, I ZR 30/11 - PC III, Rn. 53 f., v. 21.07.2016, I ZR 255/14 - Musik-Handy, Rn. 94, v. 16.03.2017, I ZR 36/15 - Gesamtvertrag PC, Rn. 36 u. I ZR 39/15 - PC mit Festplatte I, Rn. 52 f., 56 ff., v. 18.05.2017, I ZR 266/15 - USB-Stick, Rn. 19 f., v. 14.12.2017, I ZR 53/15, Rn. 3, u. I ZR 54/15, Rn. 32;… EuGH, U. v. 11.07.2013, C-521/11 - A...com./Austro-Mechana, Rn. 43 - 45).

    Aber auch bei einer unmittelbaren Überlassung der Vervielfältigungsgeräte durch den In-Anspruch-Genommenen an eine nichtnatürliche Person besteht die widerlegliche Vermutung i.S.v. § 292 ZPO einer vergütungspflichtigen Nutzung (BGH, U. v. 30.11.2011, I ZR 59/10 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät, Rn. 33 - 35, 42 f., v. 03.07.2014, I ZR 30/11 - PC III, Rn. 53 f., v. 21.07.2016, I ZR 255/14 - Musik-Handy, Rn. 94, v. 16.03.2017, I ZR 36/15 - Gesamtvertrag PC, Rn. 36 u. I ZR 39/15 - PC mit Festplatte I, Rn. 52 f., 56 ff., v. 18.05.2017, I ZR 266/15 - USB-Stick, Rn. 19 f., v. 14.12.2017, I ZR 53/15, Rn. 3, u. I ZR 54/15, Rn. 32, v. 09.09.2021, I ZR 118/20 - Eigennutzung, Rn. 32 f.;… in Bezug auf gewerbliche Abnehmer allgemein: EuGH, U. v. 11.07.2013, C-521/11 - A...com./Austro-Mechana, Rn. 15, 28 - 36, v. 05.03.2015, explizit in Bezug auf Zwischenhändler: EuGH, U. v. 05.03.2015, C-463/12 - Copydan, Rn. 16, 42 - 50).

  • BGH, 09.10.2018 - KZR 47/15

    PC mit Festplatte III - Verbandsklage gegen eine Verwertungsgesellschaft auf …

    Für die Angemessenheit dieser Bedingungen kommt es auch darauf an, dass vergleichbare Fälle gleich behandelt werden (BGH, Urteil vom 16. März 2017 - I ZR 36/15, GRUR 2017, 694 Rn. 58 - Gesamtvertrag PCs;… Wandtke/Bullinger/Gerlach, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Auflage, § 11 WahrnG Rn. 4).
  • BGH, 10.09.2020 - I ZR 66/19

    Gesamtvertragsnachlass - Urheberrechtliche Gerätevergütung: Indizwirkung der in …

    Dies gilt insbesondere, wenn ein solcher Vertrag zwischen den Parteien oder unter Beteiligung einer der Parteien geschlossen worden ist (BGH, Urteil vom 16. März 2017 - I ZR 36/15, GRUR 2017, 694 Rn. 58 = WRP 2017, 826 - Gesamtvertrag PCs;… Urteil vom 18. Mai 2017 - I ZR 266/15, GRUR-RR 2017, 486 Rn. 29).

    Im Übrigen ist zu vermuten, dass eine gesamtvertraglich festgesetzte Vergütung eher der angemessenen Vergütung entspricht als eine solche, die auf der Grundlage einer Studie errechnet worden ist (vgl. BGH, GRUR 2017, 694 Rn. 60 - Gesamtvertrag PCs;… ZUM 2017, 839 Rn. 40).

  • BGH, 09.04.2026 - I ZR 1/24

    Gewerblicher Endabnehmer II

    Dies gilt insbesondere, wenn diese Verträge zwischen den Parteien oder unter Beteiligung einer der Parteien geschlossen worden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 [juris Rn. 20] = WRP 2013, 1627 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet; Urteil vom 16. März 2017 - I ZR 36/15, GRUR 2017, 694 [juris Rn. 58] = WRP 2017, 826 - Gesamtvertrag PCs;… Urteil vom 10. September 2020 - I ZR 66/19, GRUR 2021, 604 [juris Rn. 20 bis 22] = WRP 2021, 644 - Gesamtvertragsnachlass).
  • BGH, 10.09.2020 - I ZR 63/19

    Urheberrechtliche Gerätevergütung: Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs in …

    Rn. 28 (4) Die in der Klägerin zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften sind für den Bereich der Wahrnehmung der Urheber- und Leistungsschutzrechte marktbeherrschend (vgl. EuGH…, Urteil vom 27. Februar 2014 - C-351/12, GRUR 2014, 473 Rn. 80 und 86 = WRP 2014, 418 - OSA; BGH…, Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 131/05, GRUR 2008, 786 Rn. 41 = WRP 2008, 1229 - Multifunktionsgeräte; Urteil vom 16. März 2017 - I ZR 36/15, GRUR 2017, 694 Rn. 64 = WRP 2017, 826 - Gesamtvertrag PCs).

    Dies gilt auch mit Blick darauf, dass der im Vergleich gegenüber den gesetzlich vorgesehenen Vergütungssätzen gewährte Nachlass einen sonst üblichen Gesamtvertragsrabatt in Höhe von 20% (vgl. BGH…, Urteil vom 11. Mai 1973 - I ZR 145/71, GRUR 1974, 35, 37 [juris Rn. 18] - Musikautomat; BGH, GRUR 2017, 694 Rn. 6 - Gesamtvertrag PCs;… Reinbothe in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 6. Aufl., § 35 VGG Rn. 3;… Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 6. Aufl., § 35 VGG Rn. 2) deutlich übersteigt.

  • OLG München, 14.03.2019 - 6 Sch 10/15

    Rechtsprechung des BGH, Rückerstattungsansprüche, Vergütungsanspruch, …

    Rn. 6 Durch das Urteil des BGH "Gesamtvertrag PCs" (GRUR 2017, 694) seien die Ansprüche der streitgegenständlichen Gerätetypen für den verfahrensgegenständlichen Zeitraum - unter Anrechnung eines im Streitfall nicht veranlassten Gesamtvertragsnachlasses von 20% - dem Grunde und der Höhe nach rechtskräftig festgestellt.

    Rn. 39 Durch das Urteil des BGH "Gesamtvertrag PCs" (GRUR 2017, 694) seien die Ansprüche der streitgegenständlichen Gerätetypen für den verfahrensgegenständlichen Zeitraum dem Grunde und der Höhe nach rechtskräftig festgestellt.

    Dem Einwand mangelnder Klarheit des Verfahrensgegenstandes ist entgegenzuhalten, dass dem Urteil des BGH "Gesamtvertrag PCs" (GRUR 2017, 694) der gleiche Vertragsgegenstand zugrunde gelegen hat und der BGH in diesem Verfahren von der Vergütungspflicht von PCs mit und ohne eingebautem Brennern ausgegangen ist.

    Rn. 72 a) Der Beklagten ist zwar darin zu folgen, dass mit dem Urteil des BGH "Gesamtvertrag PCs" die streitgegenständlichen Vergütungsansprüche als solches der Höhe nach nicht rechtskräftig feststünden, weil die Beklagte als sogenannte "Außenseiterin" an dem Gesamtvertragsverfahren, welches zum "Gesamtvertrag PCs"-Urteil des BGH vom 16.03.2017 (Az. I ZR 36/15) geführt hat, nicht als Partei beteiligt war, dieses somit ihr gegenüber nicht in Rechtskraft erwachsen konnte.

  • BGH, 25.07.2024 - I ZR 27/23

    Gesamtvertrag Kabelweitersendung - Festsetzung eines urheberrechtlichen …

    Dies gilt insbesondere, wenn diese Verträge zwischen den Parteien oder unter Beteiligung einer der Parteien geschlossen worden sind (st. Rspr.;… vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 [juris Rn. 20] - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet; BGH, Urteil vom 16. März 2017 - I ZR 36/15, GRUR 2017, 694 [juris Rn. 58] = WRP 2017, 826 - Gesamtvertrag PCs;… Urteil vom 10. September 2020 - I ZR 66/19, GRUR 2021, 604 [juris Rn. 20 bis 22] = WRP 2021, 644 - Gesamtvertragsnachlass).
  • BGH, 04.11.2021 - I ZR 138/20

    Urheberrechtliche Vergütung: Indizwirkung der gesamtvertraglichen Regelung für …

  • OLG München, 14.03.2019 - 6 Sch 7/10

    Kopierabgabe für Business-PCs

  • BayObLG, 12.08.2024 - 101 VA 64/24

    Klärungsbedürftigkeit, Streitwertfestsetzung, selbständiges Beweisverfahren, …

  • OLG München, 22.12.2022 - 38 Sch 45/22

    Anspruch der Verwertungsgesellschaft auf Sicherheitsleistung

  • OLG München, 10.07.2020 - 6 Sch 44/18

    Gesamtvertragliche Regelung als Inidz für Angemessenheit

  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 84/20

    Urheberrechtliche Vergütung: Indizielle Wirkung gesamtvertraglicher …

  • OLG München, 06.02.2020 - 6 Sch 22/18

    Vergütungspflicht für USB-Sticks und Speicherkarten

  • BGH, 04.11.2021 - I ZR 84/20

    Urheberrechtliche Vergütung: Indizielle Wirkung gesamtvertraglicher …

  • BGH, 22.05.2025 - I ZR 133/23

    Gesamtpauschalvertrag Tanzschulen

  • OLG München, 15.03.2024 - 8 Sch 58/22

    Streitwertfestsetzung, Auskunftserteilung, Richtlinienkonforme Auslegung, …

  • OLG München, 02.02.2024 - 38 Sch 68/20

    Festsetzung eines Vertrags über die Kabelweitersendung mittels DVB-C

  • OLG München, 01.12.2023 - 38 Sch 46/22

    Privatkopievergütung, Gewerbe, Vergütungshöhe, Unionsrechtskonformität, …

  • OLG München, 23.01.2023 - 38 Sch 56/22

    Sicherheitsleistung für urheberrechtliche Geräteabgabe

  • OLG München, 14.07.2022 - 6 Sch 38/18

    Keine urheberrechtliche Auskunfts- und Vergütungspflicht bei Vertrieb an …

  • LG Hamburg, 04.04.2018 - 311 O 414/14

    Anspruch auf Erstattung von Urheberrechtsabgaben wegen Warenexports

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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.2017 - I ZR 36/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35021
BGH, 13.07.2017 - I ZR 36/15 (https://dejure.org/2017,35021)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2017 - I ZR 36/15 (https://dejure.org/2017,35021)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - I ZR 36/15 (https://dejure.org/2017,35021)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 321a ZPO, § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG, Art. 102 AEUV, § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 94 GWB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Urheberrechtliche Vergütungspflichtigkeit von Speichermedien; Ausgleichspflichtige Nutzung bei einer Abgabe von Geräten und Medien an gewerbliche Abnehmer oder juristische Personen; Einfluss einer für die Privatkopie zu entrichtenden Abgabe in den Preis für die ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Urheberrechtliche Vergütungspflichtigkeit von Speichermedien; Ausgleichspflichtige Nutzung bei einer Abgabe von Geräten und Medien an gewerbliche Abnehmer oder juristische Personen; Einfluss einer für die Privatkopie zu entrichtenden Abgabe in den Preis für die ...

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 36/15

    Urheberrechtliche Vergütungspflicht: Bemessung der angemessenen Vergütung bei …

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - I ZR 36/15
    Der Senat hat sich mit dem Vorbringen des Klägers auseinandergesetzt, einer Vergütungspflicht von "Business-Geräten" stehe im Streitfall entgegen, dass es den Geräteherstellern hier nicht möglich gewesen sei, die Gerätevergütung einzupreisen und so auf den Endnutzer abzuwälzen (BGH, Urteil vom 16. März 2017 - I ZR 36/15, WRP 2017, 826 Rn. 37 - Gesamtvertrag PCs).

    Er hat berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Hersteller, Importeure und Händler nicht anstelle der Nutzer als eigentlichen Schuldnern des gerechten Ausgleichs mit einer Abgabe zugunsten der Rechtsinhaber belastet werden dürfen und daher die Möglichkeit haben müssen, eine von ihnen für die Privatkopie zu entrichtende Abgabe in den Preis für die Überlassung der vergütungspflichtigen Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung einfließen zu lassen (BGH, WRP 2017, 826 Rn. 38 - Gesamtvertrag PCs, unter Hinweis auf EuGH…, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-467/08, Slg. 2010, I-10055 = GRUR 2011, 50 Rn. 48 - Padawan/SGAE;… Urteil vom 16. Juni 2011 - C-462/09, Slg. 2011, I-5331 = GRUR 2011, 909 Rn. 23 und 29 - Stichting/Opus;… Urteil vom 11. Juli 2013 - C-521/11, GRUR 2013, 1025 Rn. 23 bis 25 = WRP 2013, 1169 - Amazon/Austro-Mechana I;… Urteil vom 10. April 2014 - C-435/12, GRUR 2014, 546 Rn. 52 = WRP 2014, 682 - ACI Adam/Thuiskopie).

    Der Senat hat zwar für den Fall, dass die Hersteller, Importeure oder Händler damit rechnen mussten, dass die Geräte oder Speichermedien vergütungspflichtig sind, angenommen, eine rückwirkende Geltendmachung und Durchsetzung des Vergütungsanspruchs sei auch dann nicht ausgeschlossen, wenn eine nachträgliche Weiterbelastung der Gerätevergütung durch Hersteller, Importeure oder Händler an den eigentlichen Vergütungsschuldner nicht mehr möglich sei (BGH, WRP 2017, 826 Rn. 38 - Gesamtvertrag PCs).

    Der Senat hat sich mit dem Vorbringen des Klägers auseinandergesetzt, bei einer Überlassung von Geräten an Gewerbetreibende bestehe nach Unionsrecht keine Vergütungspflicht und dürfe deshalb auch keine widerlegliche Vermutung gelten, dass solche Geräte zur Herstellung von Privatkopien verwendet würden (BGH, WRP 2017, 826 Rn. 35 - Gesamtvertrag PCs).

    Dabei ist er davon ausgegangen (BGH, WRP 2017, 826 Rn. 36 - Gesamtvertrag PCs), dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die unterschiedslose Anwendung der Vergütung für Privatkopien auf Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung, die nicht privaten Nutzern überlassen werden und eindeutig anderen Verwendungen als der Anfertigung von Privatkopien vorbehalten sind, mit der Richtlinie unvereinbar ist (…EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 52 und 53 - Padawan/SGAE;… GRUR 2013, 1025 Rn. 28 - Amazon/Austro-Mechana I;… EuGH, GRUR 2015, 478 Rn. 47 und 50 - Copydan/Nokia), es mit der Richtlinie aber in Einklang steht, für den Fall, dass diese Geräte oder Trägermaterialien nicht eindeutig anderen Verwendungen als der Anfertigung von Privatkopien vorbehalten sind, eine widerlegbare Vermutung für eine vergütungspflichtige Nutzung aufzustellen (…vgl. EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 54 und 55 - Padawan/SGAE;… GRUR 2013, 1025 Rn. 41 bis 43 - Amazon/Austro-Mechana I).

    Der Senat hat ausgeführt, dass nach diesen Vorgaben eine solche Vermutung nicht nur dann aufgestellt werden darf, wenn die Geräte oder Medien natürlichen Personen überlassen werden, sondern grundsätzlich auch dann, wenn sie einem gewerblichen Abnehmer überlassen werden (BGH, WRP 2017, 826 Rn. 36 - Gesamtvertrag PCs).

    Die Vermutung, dass Geräte, die nicht eindeutig anderen Verwendungen als der Anfertigung von Privatkopien vorbehalten sind, für vergütungspflichtige Nutzungen verwendet werden, kann durch den Nachweis entkräftet werden, dass mit Hilfe dieser Geräte allenfalls in geringem Umfang tatsächlich Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG angefertigt worden sind oder nach dem normalen Gang der Dinge angefertigt werden (BGH, WRP 2017, 826 Rn. 36 - Gesamtvertrag PCs).

    Der Senat hat den Einwand des Klägers berücksichtigt, die Festsetzung der Vergütung durch das Oberlandesgericht verstoße gegen Art. 102 AEUV, weil die Beklagten ihre marktbeherrschende Stellung für ein preismissbräuchliches Verhalten ausnutzten, indem sie eine im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten und im Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung überhöhte Vergütung forderten, darüber hinaus verstoße die vom Oberlandesgericht festgesetzte Erstattungsregelung für Brenner gegen § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, weil danach PC-Herstellern, die ihre Brenner über deutsche Vorlieferanten kauften, anders als anderen PC-Herstellern die Vergütung nicht erstattet werde (BGH, WRP 2017, 826 Rn. 63 - Gesamtvertrag PCs).

    Darin, dass die beklagten Verwertungsgesellschaften die Festsetzung eines Gesamtvertrags durch das Oberlandesgericht nach billigem Ermessen beanspruchten, liege keine missbräuchliche Ausnutzung ihrer marktbeherrschenden Stellung (BGH, WRP 2017, 826 Rn. 64 - Gesamtvertrag PCs).

  • EuGH, 05.03.2015 - C-463/12

    Copydan Båndkopi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte …

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - I ZR 36/15
    Der Kläger rügt vergeblich, der Senat habe sich nicht mit seinem Vortrag auseinandergesetzt, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Vermutung einer ausgleichspflichtigen Nutzung bei einer Abgabe der Geräte und Medien an gewerbliche Abnehmer oder juristische Personen nicht Platz greife (EuGH, Urteil vom 5. März 2015 - C-463/12, GRUR 2015, 478 Rn. 47 = WRP 2015, 706 - Copydan/Nokia;… EuGH, GRUR 2017, 155 Rn. 36 ff. - Microsoft u. a. /MIBAC u. a.;… Schlussanträge des Generalanwalts Wahl vom 4. Mai 2016 - C-110/15, juris Rn. 45 f.) und die Rechtsprechung in anderen Mitgliedstaaten (unter anderem Österreich, Spanien und Italien) die nationalen Regelungen dementsprechend als nicht unionsrechtskonform und damit ungültig angesehen oder in dem Sinne angewandt habe, dass bei einer Überlassung von Geräten oder Medien an gewerbliche Abnehmer oder juristische Personen ein gerechter Ausgleich nicht zu entrichten sei; der Senat habe ferner seinen Vortrag nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, dass es der Industrie nicht möglich sei, die erforderlichen Nachweise für das Vorliegen eines Business-PC zu erbringen.

    Dabei ist er davon ausgegangen (…BGH, WRP 2017, 826 Rn. 36 - Gesamtvertrag PCs), dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die unterschiedslose Anwendung der Vergütung für Privatkopien auf Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung, die nicht privaten Nutzern überlassen werden und eindeutig anderen Verwendungen als der Anfertigung von Privatkopien vorbehalten sind, mit der Richtlinie unvereinbar ist (…EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 52 und 53 - Padawan/SGAE;… GRUR 2013, 1025 Rn. 28 - Amazon/Austro-Mechana I; EuGH, GRUR 2015, 478 Rn. 47 und 50 - Copydan/Nokia), es mit der Richtlinie aber in Einklang steht, für den Fall, dass diese Geräte oder Trägermaterialien nicht eindeutig anderen Verwendungen als der Anfertigung von Privatkopien vorbehalten sind, eine widerlegbare Vermutung für eine vergütungspflichtige Nutzung aufzustellen (…vgl. EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 54 und 55 - Padawan/SGAE;… GRUR 2013, 1025 Rn. 41 bis 43 - Amazon/Austro-Mechana I).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist es zulässig, Hersteller oder Importeure, die Geräte oder Speichermedien mit dem Wissen an Gewerbetreibende verkaufen, dass sie von diesen weiterverkauft werden sollen, ohne aber Kenntnis davon zu haben, ob es sich bei den Endabnehmern um private oder gewerbliche Kunden handelt, zur Zahlung einer Privatkopievergütung zu verpflichten, sofern diese Hersteller oder Importeure im Falle des Nachweises, dass die in Rede stehenden Geräte oder Speichermedien an andere als natürliche Personen zu eindeutig anderen Zwecken als zur Vervielfältigung zum privaten Verkauf geliefert worden sind, von der Zahlung der Vergütung befreit werden und ein Anspruch auf Erstattung einer gleichwohl geleisteten Privatkopievergütung besteht, der durchsetzbar ist und die Erstattung der gezahlten Vergütung nicht übermäßig erschwert (…vgl. EuGH, GRUR 2013, 1025 Rn. 31 und 37 - Amazon/Austro- Mechana I; GRUR 2015, 478 Rn. 45 und 55 - Copydan/Nokia).

  • EuGH, 11.07.2013 - C-521/11

    Die unterschiedslose Erhebung einer Abgabe für Privatkopien auf den Erstverkauf …

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - I ZR 36/15
    Er hat berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Hersteller, Importeure und Händler nicht anstelle der Nutzer als eigentlichen Schuldnern des gerechten Ausgleichs mit einer Abgabe zugunsten der Rechtsinhaber belastet werden dürfen und daher die Möglichkeit haben müssen, eine von ihnen für die Privatkopie zu entrichtende Abgabe in den Preis für die Überlassung der vergütungspflichtigen Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung einfließen zu lassen (…BGH, WRP 2017, 826 Rn. 38 - Gesamtvertrag PCs, unter Hinweis auf EuGH…, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-467/08, Slg. 2010, I-10055 = GRUR 2011, 50 Rn. 48 - Padawan/SGAE;… Urteil vom 16. Juni 2011 - C-462/09, Slg. 2011, I-5331 = GRUR 2011, 909 Rn. 23 und 29 - Stichting/Opus; Urteil vom 11. Juli 2013 - C-521/11, GRUR 2013, 1025 Rn. 23 bis 25 = WRP 2013, 1169 - Amazon/Austro-Mechana I;… Urteil vom 10. April 2014 - C-435/12, GRUR 2014, 546 Rn. 52 = WRP 2014, 682 - ACI Adam/Thuiskopie).

    Dabei ist er davon ausgegangen (…BGH, WRP 2017, 826 Rn. 36 - Gesamtvertrag PCs), dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die unterschiedslose Anwendung der Vergütung für Privatkopien auf Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung, die nicht privaten Nutzern überlassen werden und eindeutig anderen Verwendungen als der Anfertigung von Privatkopien vorbehalten sind, mit der Richtlinie unvereinbar ist (…EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 52 und 53 - Padawan/SGAE; GRUR 2013, 1025 Rn. 28 - Amazon/Austro-Mechana I;… EuGH, GRUR 2015, 478 Rn. 47 und 50 - Copydan/Nokia), es mit der Richtlinie aber in Einklang steht, für den Fall, dass diese Geräte oder Trägermaterialien nicht eindeutig anderen Verwendungen als der Anfertigung von Privatkopien vorbehalten sind, eine widerlegbare Vermutung für eine vergütungspflichtige Nutzung aufzustellen (…vgl. EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 54 und 55 - Padawan/SGAE; GRUR 2013, 1025 Rn. 41 bis 43 - Amazon/Austro-Mechana I).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist es zulässig, Hersteller oder Importeure, die Geräte oder Speichermedien mit dem Wissen an Gewerbetreibende verkaufen, dass sie von diesen weiterverkauft werden sollen, ohne aber Kenntnis davon zu haben, ob es sich bei den Endabnehmern um private oder gewerbliche Kunden handelt, zur Zahlung einer Privatkopievergütung zu verpflichten, sofern diese Hersteller oder Importeure im Falle des Nachweises, dass die in Rede stehenden Geräte oder Speichermedien an andere als natürliche Personen zu eindeutig anderen Zwecken als zur Vervielfältigung zum privaten Verkauf geliefert worden sind, von der Zahlung der Vergütung befreit werden und ein Anspruch auf Erstattung einer gleichwohl geleisteten Privatkopievergütung besteht, der durchsetzbar ist und die Erstattung der gezahlten Vergütung nicht übermäßig erschwert (vgl. EuGH, GRUR 2013, 1025 Rn. 31 und 37 - Amazon/Austro- Mechana I;… GRUR 2015, 478 Rn. 45 und 55 - Copydan/Nokia).

  • EuGH, 21.10.2010 - C-467/08

    Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von …

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - I ZR 36/15
    Er hat berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Hersteller, Importeure und Händler nicht anstelle der Nutzer als eigentlichen Schuldnern des gerechten Ausgleichs mit einer Abgabe zugunsten der Rechtsinhaber belastet werden dürfen und daher die Möglichkeit haben müssen, eine von ihnen für die Privatkopie zu entrichtende Abgabe in den Preis für die Überlassung der vergütungspflichtigen Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung einfließen zu lassen (…BGH, WRP 2017, 826 Rn. 38 - Gesamtvertrag PCs, unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-467/08, Slg. 2010, I-10055 = GRUR 2011, 50 Rn. 48 - Padawan/SGAE;… Urteil vom 16. Juni 2011 - C-462/09, Slg. 2011, I-5331 = GRUR 2011, 909 Rn. 23 und 29 - Stichting/Opus;… Urteil vom 11. Juli 2013 - C-521/11, GRUR 2013, 1025 Rn. 23 bis 25 = WRP 2013, 1169 - Amazon/Austro-Mechana I;… Urteil vom 10. April 2014 - C-435/12, GRUR 2014, 546 Rn. 52 = WRP 2014, 682 - ACI Adam/Thuiskopie).

    Dabei ist er davon ausgegangen (…BGH, WRP 2017, 826 Rn. 36 - Gesamtvertrag PCs), dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die unterschiedslose Anwendung der Vergütung für Privatkopien auf Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung, die nicht privaten Nutzern überlassen werden und eindeutig anderen Verwendungen als der Anfertigung von Privatkopien vorbehalten sind, mit der Richtlinie unvereinbar ist (EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 52 und 53 - Padawan/SGAE;… GRUR 2013, 1025 Rn. 28 - Amazon/Austro-Mechana I;… EuGH, GRUR 2015, 478 Rn. 47 und 50 - Copydan/Nokia), es mit der Richtlinie aber in Einklang steht, für den Fall, dass diese Geräte oder Trägermaterialien nicht eindeutig anderen Verwendungen als der Anfertigung von Privatkopien vorbehalten sind, eine widerlegbare Vermutung für eine vergütungspflichtige Nutzung aufzustellen (vgl. EuGH, GRUR 2011, 50 Rn. 54 und 55 - Padawan/SGAE;… GRUR 2013, 1025 Rn. 41 bis 43 - Amazon/Austro-Mechana I).

  • EuGH, 22.09.2016 - C-110/15

    Nokia Italia u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Geistiges …

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - I ZR 36/15
    Der Kläger rügt ohne Erfolg, der Senat habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, weil er seinen Vortrag nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen habe, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bei einem System der indirekten Realisierung des gerechten Ausgleichs die Hersteller, Händler, Importeure und Business- Endnutzer jedenfalls nicht diejenigen sein dürften, die diese Belastung am Ende tatsächlich tragen müssten (EuGH…, Urteil vom 9. Juni 2016 - C-470/14, GRUR 2016, 687 Rn. 36 und 41 - EGEDA), und ein System, das nicht gewährleiste, dass die Kosten des gerechten Ausgleichs letztlich allein von den Nutzern von Privatkopien getragen würden, mit dem Unionsrecht unvereinbar sei (EuGH, Urteil vom 22. September 2016 - C-110/15, GRUR 2017, 155 Rn. 33 = WRP 2016, 1482 - Microsoft u. a. /MIBAC u. a.; Schlussanträge des Generalanwalts Wahl vom 4. Mai 2016 - C-110/15, juris Rn. 63).

    Der Kläger rügt vergeblich, der Senat habe sich nicht mit seinem Vortrag auseinandergesetzt, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Vermutung einer ausgleichspflichtigen Nutzung bei einer Abgabe der Geräte und Medien an gewerbliche Abnehmer oder juristische Personen nicht Platz greife (EuGH…, Urteil vom 5. März 2015 - C-463/12, GRUR 2015, 478 Rn. 47 = WRP 2015, 706 - Copydan/Nokia; EuGH, GRUR 2017, 155 Rn. 36 ff. - Microsoft u. a. /MIBAC u. a.; Schlussanträge des Generalanwalts Wahl vom 4. Mai 2016 - C-110/15, juris Rn. 45 f.) und die Rechtsprechung in anderen Mitgliedstaaten (unter anderem Österreich, Spanien und Italien) die nationalen Regelungen dementsprechend als nicht unionsrechtskonform und damit ungültig angesehen oder in dem Sinne angewandt habe, dass bei einer Überlassung von Geräten oder Medien an gewerbliche Abnehmer oder juristische Personen ein gerechter Ausgleich nicht zu entrichten sei; der Senat habe ferner seinen Vortrag nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, dass es der Industrie nicht möglich sei, die erforderlichen Nachweise für das Vorliegen eines Business-PC zu erbringen.

  • EuGH, 16.06.2011 - C-462/09

    Die Mitgliedstaaten, die die Privatkopieausnahme eingeführt haben, müssen eine …

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - I ZR 36/15
    Er hat berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Hersteller, Importeure und Händler nicht anstelle der Nutzer als eigentlichen Schuldnern des gerechten Ausgleichs mit einer Abgabe zugunsten der Rechtsinhaber belastet werden dürfen und daher die Möglichkeit haben müssen, eine von ihnen für die Privatkopie zu entrichtende Abgabe in den Preis für die Überlassung der vergütungspflichtigen Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung einfließen zu lassen (…BGH, WRP 2017, 826 Rn. 38 - Gesamtvertrag PCs, unter Hinweis auf EuGH…, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-467/08, Slg. 2010, I-10055 = GRUR 2011, 50 Rn. 48 - Padawan/SGAE; Urteil vom 16. Juni 2011 - C-462/09, Slg. 2011, I-5331 = GRUR 2011, 909 Rn. 23 und 29 - Stichting/Opus;… Urteil vom 11. Juli 2013 - C-521/11, GRUR 2013, 1025 Rn. 23 bis 25 = WRP 2013, 1169 - Amazon/Austro-Mechana I;… Urteil vom 10. April 2014 - C-435/12, GRUR 2014, 546 Rn. 52 = WRP 2014, 682 - ACI Adam/Thuiskopie).

    Dies widerspräche der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, wonach der Mitgliedstaat, der die Privatkopieausnahme in sein nationales Recht einführt, eine wirksame Erhebung des gerechten Ausgleichs gewährleisten muss (EuGH, GRUR 2011, 909 Rn. 34 - Stichting/Opus).

  • EuGH, 10.04.2014 - C-435/12

    Bei der Höhe der Abgabe für die Anfertigung von Privatkopien eines geschützten …

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - I ZR 36/15
    Er hat berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Hersteller, Importeure und Händler nicht anstelle der Nutzer als eigentlichen Schuldnern des gerechten Ausgleichs mit einer Abgabe zugunsten der Rechtsinhaber belastet werden dürfen und daher die Möglichkeit haben müssen, eine von ihnen für die Privatkopie zu entrichtende Abgabe in den Preis für die Überlassung der vergütungspflichtigen Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung einfließen zu lassen (…BGH, WRP 2017, 826 Rn. 38 - Gesamtvertrag PCs, unter Hinweis auf EuGH…, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-467/08, Slg. 2010, I-10055 = GRUR 2011, 50 Rn. 48 - Padawan/SGAE;… Urteil vom 16. Juni 2011 - C-462/09, Slg. 2011, I-5331 = GRUR 2011, 909 Rn. 23 und 29 - Stichting/Opus;… Urteil vom 11. Juli 2013 - C-521/11, GRUR 2013, 1025 Rn. 23 bis 25 = WRP 2013, 1169 - Amazon/Austro-Mechana I; Urteil vom 10. April 2014 - C-435/12, GRUR 2014, 546 Rn. 52 = WRP 2014, 682 - ACI Adam/Thuiskopie).
  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 59/10

    PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - I ZR 36/15
    Würde bei einer Überlassung von zur Anfertigung von Privatkopien geeigneten und bestimmten Geräten an andere als natürliche Personen den Rechtsinhabern die Darlegungs- und Beweislast dafür auferlegt, dass diese Geräte für die Anfertigung von Privatkopien genutzt werden, wäre nicht gewährleistet, dass sie einen gerechten Ausgleich für den ihnen entstandenen Schaden erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2011 - I ZR 59/10, GRUR 2012, 705 Rn. 42 = WRP 2012, 954 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät).
  • EuGH, 09.06.2016 - C-470/14

    Ein System wie das in Spanien eingeführte, bei dem der gerechte Ausgleich für …

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - I ZR 36/15
    Der Kläger rügt ohne Erfolg, der Senat habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, weil er seinen Vortrag nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen habe, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bei einem System der indirekten Realisierung des gerechten Ausgleichs die Hersteller, Händler, Importeure und Business- Endnutzer jedenfalls nicht diejenigen sein dürften, die diese Belastung am Ende tatsächlich tragen müssten (EuGH, Urteil vom 9. Juni 2016 - C-470/14, GRUR 2016, 687 Rn. 36 und 41 - EGEDA), und ein System, das nicht gewährleiste, dass die Kosten des gerechten Ausgleichs letztlich allein von den Nutzern von Privatkopien getragen würden, mit dem Unionsrecht unvereinbar sei (EuGH…, Urteil vom 22. September 2016 - C-110/15, GRUR 2017, 155 Rn. 33 = WRP 2016, 1482 - Microsoft u. a. /MIBAC u. a.;… Schlussanträge des Generalanwalts Wahl vom 4. Mai 2016 - C-110/15, juris Rn. 63).
  • BVerfG, 24.05.2022 - 1 BvR 2342/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen unterlassenem Vorabentscheidungsersuchen …

    vom 13. Juli 2017 - I ZR 36/15 -,.

    vom 16. März 2017 - I ZR 36/15 -.

  • OLG München, 14.03.2019 - 6 Sch 7/10

    Kopierabgabe für Business-PCs

    Auch der Bundesgerichtshof habe mit Beschluss vom 13.07.2017, Az.: I ZR 36/15 ("Gesamtvertragsvertrag PCs"), klargestellt, dass die widerlegliche Vermutung einer Privatkopienutzung bei Abgabe von Vervielfältigungsgeräten an Unternehmen nur dann anzunehmen sei, wenn im Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht klar sei, ob es sich um gewerbliche "Endabnehmer" oder "Zwischenhändler" handele.

    Nach der Rechtsprechung des BGH (…Urt. vom 20.03.2013, Az. I ZR 84/11 "Gesamtvertrag Hochschul-Intranet"; Urt. vom 16.03.2017, I ZR 36/15, "Gesamtvertrag PC") zur Indizwirkung der Angemessenheit von in Gesamtverträgen vereinbarten Vergütungssätzen sei davon auszugehen, dass die Klägerin die von ihr mit dem BCH e.V. in der Vereinbarung vom 23.12.2009 (Anlage B 15) für die hier streitgegenständlichen Jahre 2002 bis 2005 und die hier streitgegenständlichen Geräte PC vereinbarten Vergütungssätze in Höhe von 3, 15 EUR bzw. 6,30 EUR für angemessen halte, was sie sich aus kartellrechtlichen Gründen und aus Gründen der Gleichbehandlung entgegenhalten lassen müsse.

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