Rechtsprechung
| BFH, 15.03.2007 - II R 5/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
AO § 119 Abs. 1, § 125 Abs. 1, § 157 Abs. 1 Satz 2; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b, § 14 Abs. 1, § 18
- Judicialis
AO 1977 § 119 Abs. 1; ; AO 1977 § 125 Abs. 1; ; AO 1977 § 157 Abs. 1 Satz 2; ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b; ; ErbStG § 14 Abs. 1; ; ErbStG § 18
- IWW
- Simons & Moll-Simons
AO § 119 Abs. 1, § 125 Abs. 1, § 157 Abs. 1 Satz 2; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b, § 14 Abs. 1, § 18
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schenkungsteuer bei Zuwendungen an Sportvereine; hinreichende Bestimmtheit eines mehrere freigebige Zuwendungen zusammenfassenden Steuerbescheids; Offenkundigkeit des Mangels; Gegenleistung des Vereins; Bescheidänderung während des Revisionsverfahrens; keine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- IWW (Kurzinformation)
Schenkungsteuer - Zuwendungen an Sportvereine sind steuerpflichtig
- IWW (Kurzinformation)
Schenkungssteuer - Wann sind Zuwendungen an Vereine schenkungsteuerpflichtig?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schenkung an den Sportverein
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nichtigkeit eines mehrere freigebige Zuwendungen zusammenfassenden Schenkungssteuerbescheides bei fehlerhafter Bezeichnung der Lebenssachverhalte; Möglichkeit der unaufgegliederten Zusammenfassung mehrerer Zuwendungen in einem Schenkungssteuerbescheid; ...
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Zuwendungen an Sportvereine ohne Gegenleistung unterliegen der Schenkungssteuer
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Mehrere freigebige Zuwendungen zusammenfassender Schenkungsteuerbescheid; Zuwendungen an Sportvereine
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Spenden - Zuwendungen an einen Sportverein
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Erbschaftsteuer: Berücksichtigung früherer Erwerbe
- Grunderwerbsteuer
- Verfahrensfragen
- Grunderwerbsteuer durch Änderung des Gesellschafterbestandes
- Steuerfreie Erwerbsvorgänge
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 27.11.2003 - 9 K 3304/02
- BFH, 15.03.2007 - II R 5/04
- BFH, 17.07.2007 - II R 5/04
- BVerfG, 02.07.2008 - 1 BvR 2431/07
Papierfundstellen
- BFHE 215, 540
- BB 2007, 1042
- BB 2007, 1087
- BStBl II 2007, 472
- SpuRt 2007, 126
Wird zitiert von ... (56) Zitiert selbst (37)
- BFH, 22.09.2004 - II R 50/03
Zusammenfassung mehrerer Steueransprüche in einem Bescheid
Auszug aus BFH, 15.03.2007 - II R 5/04
aa) Mehrere Steuerfälle erfordern entweder eine Festsetzung in getrennten Steuerbescheiden oder --bei körperlicher Zusammenfassung in einem Schriftstück-- die genaue Angabe, welche Lebenssachverhalte (Besteuerungstatbestände) dem Steuerbescheid zugrunde liegen (…BFH-Urteile vom 9. Dezember 1998 II R 6/97, BFH/NV 1999, 1091, unter II.1.a;… vom 2. Juli 2004 II R 74/01, BFH/NV 2004, 1511, unter II.1.a, und vom 22. September 2004 II R 50/03, BFH/NV 2005, 993, unter II.2.a).Zwar müssen die zur Bezeichnung der besteuerten Lebenssachverhalte notwendigen Angaben nicht zwingend im Steuerbescheid selbst enthalten sein; vielmehr kann auch auf Anlagen, Prüfungsberichte oder Unterlagen, die sich in den Händen des Steuerpflichtigen befinden, verwiesen werden (BFH-Entscheidungen in BFHE 125, 312, BStBl II 1978, 542; vom 20. Dezember 1985 VI R 146/80, BFH/NV 1986, 517, unter 2., und in BFH/NV 2005, 993, unter II.2.a).
Daran fehlt es jedoch bei laufenden Zahlungen, die jeweils ohne vorherige rechtswirksame Verpflichtung (vgl. § 518 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--) freiwillig erbracht werden (ebenso BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 993, unter II.2.b).
- BFH, 09.12.1998 - II R 6/97
SchSt; Zusammenfassung mehrerer Steuerfälle in einem Steuerbescheid
Auszug aus BFH, 15.03.2007 - II R 5/04
aa) Mehrere Steuerfälle erfordern entweder eine Festsetzung in getrennten Steuerbescheiden oder --bei körperlicher Zusammenfassung in einem Schriftstück-- die genaue Angabe, welche Lebenssachverhalte (Besteuerungstatbestände) dem Steuerbescheid zugrunde liegen (BFH-Urteile vom 9. Dezember 1998 II R 6/97, BFH/NV 1999, 1091, unter II.1.a;… vom 2. Juli 2004 II R 74/01, BFH/NV 2004, 1511, unter II.1.a, …und vom 22. September 2004 II R 50/03, BFH/NV 2005, 993, unter II.2.a).Diese --ohnehin nur einen von vornherein überschaubaren und klar abgrenzbaren Lebenssachverhalt betreffende-- Rechtsprechung ist auf Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerbescheide schon im Hinblick auf § 14 Abs. 1 ErbStG nicht übertragbar (vgl. auch BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1091, unter II.1.a).
Auch trifft die Ansicht des Klägers nicht zu, dass die unaufgegliederte Zusammenfassung mehrerer Steuerfälle in einem Bescheid erstmals durch das BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 1091 als nichtig angesehen worden ist und es aus diesem Grunde jedenfalls im Zeitpunkt des Erlasses des Schenkungsteuerbescheids vom 19. November 1990 an der Offenkundigkeit des Bestimmtheitsmangels fehlte.
- BFH, 05.07.1978 - II B 50/77
Gesellschaftsteuer - Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Mehere ungegliederte …
Auszug aus BFH, 15.03.2007 - II R 5/04
Dies ist unabdingbare Voraussetzung u.a. für die Bestimmung der Grenzen der Bestandskraft (BFH-Entscheidungen vom 5. Juli 1978 II B 50/77, BFHE 125, 312, BStBl II 1978, 542, und vom 15. Oktober 1980 II R 127/77, BFHE 131, 448, BStBl II 1981, 84).Zwar müssen die zur Bezeichnung der besteuerten Lebenssachverhalte notwendigen Angaben nicht zwingend im Steuerbescheid selbst enthalten sein; vielmehr kann auch auf Anlagen, Prüfungsberichte oder Unterlagen, die sich in den Händen des Steuerpflichtigen befinden, verwiesen werden (BFH-Entscheidungen in BFHE 125, 312, BStBl II 1978, 542;… vom 20. Dezember 1985 VI R 146/80, BFH/NV 1986, 517, unter 2., und in BFH/NV 2005, 993, unter II.2.a).
So war bereits in dem zur Erbschaftsteuer ergangenen BFH-Urteil vom 20. Februar 1980 II R 90/77 (BFHE 130, 176, BStBl II 1980, 414) unter Verweis auf den BFH-Beschluss in BFHE 125, 312, BStBl II 1978, 542 ausgeführt, dass die Zusammenfassung mehrerer Steuerfälle in einem Steuerbescheid nicht untersagt ist, "solange ersichtlich ist, welche Steuerfälle im einzelnen zusammengefasst werden".
- BFH, 24.08.2005 - II R 28/02
Vorzeitiger Zugewinnausgleich
Auszug aus BFH, 15.03.2007 - II R 5/04
Allerdings geht der BFH in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Zuwendung, die in rechtlichem Zusammenhang mit einem Gemeinschaftszweck steht, nicht als unentgeltlich anzusehen ist (BFH-Urteile vom 12. Juli 1979 II R 26/78, BFHE 128, 266, BStBl II 1979, 631, unter 1.a; vom 1. Juli 1992 II R 70/88, BFHE 168, 380, BStBl II 1992, 921, unter II.2.; zuletzt vom 24. August 2005 II R 28/02, BFH/NV 2006, 63, unter II.1.b aa).Der subjektive Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erfordert, dass der Zuwendende in dem Bewusstsein handelt, zu der Vermögenshingabe weder rechtlich verpflichtet zu sein noch dafür eine mit seiner Leistung in einem synallagmatischen, konditionalen oder kausalen Zusammenhang stehende Gegenleistung zu erhalten (BFH-Urteile vom 14. Dezember 1995 II R 79/94, BFHE 179, 166, BStBl II 1996, 546, unter II.2., und in BFH/NV 2006, 63, unter 1.b aa).
- BFH, 27.09.2001 - V R 17/99
Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides
Auszug aus BFH, 15.03.2007 - II R 5/04
Handlungen, die gegen die Rechtsordnung verstoßen, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BFH-Urteil vom 27. September 2001 V R 17/99, BFHE 197, 314, BStBl II 2002, 169, unter II.2.b, m.w.N.).In der Zeit von ... kommt ein zusätzlicher Verstoß gegen die Rechtsordnung in Gestalt der Lohnsteuer- und Sozialabgabenverkürzung hinsichtlich der Spielergehälter hinzu (vgl. auch insoweit BFH-Urteil in BFHE 197, 314, BStBl II 2002, 169).
- BFH, 28.11.1967 - II 72/63
Scheidungsvereinbarung - Unterhalt - Scheidungsurteil - Unterhaltspflicht - …
Auszug aus BFH, 15.03.2007 - II R 5/04
Indes ist Gegenstand der Besteuerung im Falle der freigebigen Zuwendung erst die Ausführung der Zuwendung als solche; die Schenkungsteuer knüpft nicht bereits an die Abgabe des Versprechens einer unentgeltlichen Leistung an (BFH-Urteil vom 28. November 1967 II 72/63, BFHE 91, 104, BStBl II 1968, 239, unter I.1.).Eine Besteuerung vor Ausführung der Einzelleistungen kommt nur in Betracht, wenn ein Stammrecht zugewendet wird, das außerhalb des Leistungsversprechens selbst liegt und aus dem ohne Rückgriff auf das Schenkungsversprechen die Pflicht zur Leistung der jeweils fälligen Raten fließt, wie es bei der Zuwendung einer Rentenschuld oder einer Leibrente der Fall sein kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 91, 104, BStBl II 1968, 239, unter I.1.).
- BFH, 12.10.1983 - II R 56/81
Gesellschafterdarlehn - Erwerb - Kommanditanteil
Auszug aus BFH, 15.03.2007 - II R 5/04
Zwar hat der Senat im Urteil vom 12. Oktober 1983 II R 56/81 (BFHE 139, 432, BStBl II 1984, 140) entschieden, dass eine genaue Aufgliederung entbehrlich sei, wenn zwischen den Beteiligten keinerlei Streit darüber bestehe, welche Steuerfälle zusammengefasst worden seien.Auf die mögliche Nichtigkeitsfolge bei unaufgegliederter Zusammenfassung mehrerer Rechtsvorgänge in einem Steuerbescheid hat der erkennende Senat auch bereits in seinem Beschluss vom 12. Oktober 1988 II B 85/88 (BFHE 154, 439) hingewiesen und dabei betont, dass die zur Gesellschaftsteuer ergangenen BFH-Entscheidungen vom 30. Januar 1980 II R 90/75 (BFHE 130, 74, BStBl II 1980, 316), in BFHE 131, 448, BStBl II 1981, 84, und in BFHE 139, 432, BStBl II 1984, 140 für alle Steuerarten allgemeine Rechtsprechungsgrundsätze zu den Anforderungen an den notwendigen Inhalt von Steuerbescheiden enthalten, mit denen mehrere selbständig steuerpflichtige Erwerbsvorgänge erfasst werden sollen.
- BFH, 15.10.1980 - II R 127/77
Gesellschaftsteuerbescheid - Zusammenfassung mehrerer Rechtsvorgänge - …
Auszug aus BFH, 15.03.2007 - II R 5/04
Dies ist unabdingbare Voraussetzung u.a. für die Bestimmung der Grenzen der Bestandskraft (BFH-Entscheidungen vom 5. Juli 1978 II B 50/77, BFHE 125, 312, BStBl II 1978, 542, und vom 15. Oktober 1980 II R 127/77, BFHE 131, 448, BStBl II 1981, 84).Auf die mögliche Nichtigkeitsfolge bei unaufgegliederter Zusammenfassung mehrerer Rechtsvorgänge in einem Steuerbescheid hat der erkennende Senat auch bereits in seinem Beschluss vom 12. Oktober 1988 II B 85/88 (BFHE 154, 439) hingewiesen und dabei betont, dass die zur Gesellschaftsteuer ergangenen BFH-Entscheidungen vom 30. Januar 1980 II R 90/75 (BFHE 130, 74, BStBl II 1980, 316), in BFHE 131, 448, BStBl II 1981, 84, und in BFHE 139, 432, BStBl II 1984, 140 für alle Steuerarten allgemeine Rechtsprechungsgrundsätze zu den Anforderungen an den notwendigen Inhalt von Steuerbescheiden enthalten, mit denen mehrere selbständig steuerpflichtige Erwerbsvorgänge erfasst werden sollen.
- BGH, 24.04.1998 - V ZR 197/97
Form einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß
Auszug aus BFH, 15.03.2007 - II R 5/04
Aus demselben Grund geht auch der Hinweis der Revision auf die Rechtsprechung der Zivilgerichte fehl, wonach die Berufung einer Partei auf den Formmangel mit den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbar sein kann, wenn es sich um eine besonders schwere Treuepflichtverletzung handeln würde oder die andere Partei dadurch in ihrer Existenz gefährdet wäre (z.B. BGH-Urteil vom 24. April 1998 V ZR 197/97, BGHZ 138, 339, unter II.5., m.w.N.). - BFH, 02.03.1994 - II R 59/92
Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen an Ehegatten (§ 7 ErbStG )
Auszug aus BFH, 15.03.2007 - II R 5/04
Die Verwendung der Zuwendungen zur Mannschaftsverstärkung war zwar Geschäftsgrundlage für das Handeln des Klägers; dies hatte aber nur Auswirkungen auf das Behaltendürfen der Zuwendung bei vereinbarungsgemäßer Verwendung, ohne dass daraus ein eigenständiger Leistungsanspruch des Klägers folgte (ebenso für die Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen unter Ehegatten BFH-Urteil vom 2. März 1994 II R 59/92, BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366, unter II.1.f). - BFH, 01.02.2006 - X B 166/05
Ab 1.1.2005 geleistete Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung …
- BFH, 12.07.1979 - II R 26/78
Schenkungssteuerpflicht für unentgeltliches Darlehen
- RG, 30.01.1940 - GSZ 3/38
Rittergut - Anwendung von § 988 BGB auf rechtgrundlos erlangten Besitz
- BFH, 01.07.1992 - II R 70/88
Gesellschaftsanteilsübertragung durch Verfügung
- BFH, 25.10.1995 - II R 67/93
Erhöhung des Werts der Geschäftsanteile infolge einer Zuwendung an eine GmbH …
- BFH, 14.12.1995 - II R 79/94
Schenkungsteuerliche Behandlung der Übertragung eines Anteils an einer …
- BFH, 17.04.1996 - II R 16/93
Einer Kapitalgesellschaft zugewendetes Vermächtnis unterliegt bei ihr der …
- OLG München, 11.11.1982 - 24 U 114/82
Zur Abgrenzung zwischen belohnendem Schenkungsversprechen, Auslobung und …
- BFH, 18.03.1981 - II R 11/79
Schenkung - Positive Vorschenkung - Negative Nachschenkung - Schenkungsvertrag - …
- RFH, 13.12.1922 - VI A 155/21
- BFH, 22.10.2002 - VII R 56/00
Voraussetzungen für eine wirksame Vollstreckung
- BFH, 20.11.2003 - IV R 31/02
Diebstahl eines Betriebs-Pkw
- BFH, 24.04.2002 - I R 25/01
Ablaufhemmung bei Fahndungsprüfung
- BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88
- Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und …
- BFH, 05.10.2004 - VII R 77/03
Haftung: Keine Hemmung der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 3a Satz 3a AO 1977 …
- BFH, 16.05.1990 - X R 147/87
Festsetzungsfrist - Fristwahrung - Wirksamer Bescheid - Ablaufhemmung - …
- BFH, 06.05.1994 - VI R 47/93
Lohnsteuer - Pauschale - Entstehung - Außenprüfung - Finanzamt - Haftungsbescheid …
- BVerfG, 05.11.2002 - 1 BvR 1461/02
Frist zur Auswertung der Erkenntnisse einer Fahndungsprüfung
- BFH, 14.04.2005 - XI R 83/03
Ablaufhemmung bei Steuerfahndung
- BFH, 13.02.2003 - X R 62/00
Steufa-Prüfung; Ablaufhemmung der Verjährung
- BFH, 10.05.2002 - VII B 244/01
Haftungsbescheid; Ablaufhemmung
- BFH, 02.07.2004 - II R 74/01
SchSt-Bescheid - Bestimmtheitsanforderungen
- BFH, 30.01.1980 - II R 90/75
Bestimmtheit eines Gesellschaftsteuerbescheides - Rechtswidrigkeit eines …
- BFH, 12.10.1988 - II B 85/88
Steuerbescheid - Rechtswidrigkeit - Anfechtbarkeit - Nichtigkeit - Fehlende …
- BFH, 20.02.1980 - II R 90/77
Zusammenrechnung mehrerer Vermögensanfälle - Mehrfacherwerb - Bestimmung der …
- BFH, 20.12.1985 - VI R 146/80
Formelle Fehlerhaftigkeit eines Steuerbescheides
- BFH, 21.07.1982 - II R 145/81
- BGH, 06.11.2013 - XII ZB 434/12
Zugewinnausgleich: Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer gemischten …
Maßgeblich für die Abgrenzung ist auch hier der Parteiwillen; je stärker das erkennbare Interesse des Zuwendenden an der Erreichung des von ihm erstrebten Rechtszweckes ist, umso mehr spricht dafür, dass die Zweckerreichung als "Gegenleistung" für die Zuwendung im Sinne einer die Unentgeltlichkeit ausschließenden kausalen Verknüpfung erwartet wird (…vgl. MünchKommBGB/J. Koch 6. Aufl. § 516 Rn. 29 und § 525 Rn. 8;… Erman/Herrmann BGB 13. Aufl. § 516 Rn. 8; vgl. auch BFH DStR 2007, 799, 803). - BFH, 16.09.2020 - II R 24/18
Zuwendungsgegenstand bei mehrmonatiger Reise mit zugebuchten Leistungen
Die Schenkungsteuer knüpft nicht bereits an die Abgabe des Versprechens einer unentgeltlichen Leistung an, weil es bis zur Erfüllung des Versprechens an einer objektiven Bereicherung des Versprechensempfängers fehlt (vgl. BFH-Urteile vom 28.11.1967 - II 72/63, BFHE 91, 104, BStBl II 1968, 239, unter I.1., und vom 15.03.2007 - II R 5/04, BFHE 215, 540, BStBl II 2007, 472, unter II.4.b).Rn. 17 c) Grundsätzlich stellt materiell-rechtlich jede freigebige Zuwendung einen eigenständigen steuerbegründenden Tatbestand dar (§ 38 der Abgabenordnung --AO-- i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG und vgl. BFH-Urteil in BFHE 215, 540, BStBl II 2007, 472, unter II.1.b bb).
Das gilt insbesondere, wenn dem Finanzamt wegen mangelnder Mitwirkung des Steuerpflichtigen Zeitpunkt und Höhe der jeweiligen Einzelzuwendungen unbekannt geblieben sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 215, 540, BStBl II 2007, 472, unter II.1.b cc).
Die Anwendung des § 14 Abs. 1 ErbStG ist nur bei taggenauer Ermittlung des Zehn-Jahres-Zeitraums möglich (BFH-Urteil in BFHE 215, 540, BStBl II 2007, 472, unter II.1.b cc).
- BFH, 30.06.2010 - II R 60/08
Bewertung eines Lebensmittelmarktes als Warenhaus - Verfassungsmäßigkeit der …
Die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen bilden nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des BFH; sie fallen durch die Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils nicht weg, weil das finanzgerichtliche Verfahren nicht an einem Verfahrensmangel leidet (BFH-Urteil vom 15. März 2007 II R 5/04, BFHE 215, 540, BStBl II 2007, 472).
- BFH, 02.03.2011 - II R 23/10
Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten …
Die insoweit notwendigen Angaben können sich auch aus Anlagen, Prüfungsberichten oder Unterlagen ergeben, die sich in den Händen des Steuerpflichtigen befinden (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2007 II R 5/04, BFHE 215, 540, BStBl II 2007, 472, unter II.1.b aa zur hinreichenden Bestimmtheit eines Schenkungsteuerbescheids). - BFH, 30.08.2017 - II R 46/15
Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an Fußballverein
Schließlich war auch die Aufstellung einer attraktiven Mannschaft nicht als Gegenleistung des Klägers an die C-Gruppe im Rahmen der Überlassung der Aktiven anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2007 II R 5/04, BFHE 215, 540, BStBl II 2007, 472, unter II.5.d).Rn. 43 aa) Dieser erfordert, dass der Zuwendende in dem Bewusstsein handelt, zu der Vermögenshingabe weder rechtlich verpflichtet zu sein noch dafür eine mit seiner Leistung in einem synallagmatischen, konditionalen oder kausalen Zusammenhang stehende Gegenleistung zu erhalten (BFH-Urteil in BFHE 215, 540, BStBl II 2007, 472, unter II.8.).
- BFH, 06.06.2007 - II R 17/06
Inhaltliche Bestimmtheit von Steuerbescheiden, die mehrere freigebige Zuwendungen …
Ein mehrere freigebige Zuwendungen zusammenfassender Schenkungsteuerbescheid, der die einzelnen der Besteuerung unterworfenen Lebenssachverhalte nicht konkret bezeichnet, ist mangels hinreichender inhaltlicher Bestimmtheit nichtig (BFH-Urteil vom 15. März 2007 II R 5/04, BStBl II 2007, 472).Das FG ist insoweit zutreffend davon ausgegangen, dass mehrere Steuerfälle entweder eine Festsetzung in getrennten Steuerbescheiden oder --bei körperlicher Zusammenfassung in einem Schriftstück-- die genaue Angabe, welche Lebenssachverhalte (Besteuerungstatbestände) dem Steuerbescheid zugrunde liegen, sowie eine gesonderte Steuerfestsetzung für jeden einzelnen Lebenssachverhalt (Steuerfall) erfordern (…Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 1998 II R 6/97, BFH/NV 1999, 1091, unter II.1.a;… vom 2. Juli 2004 II R 74/01, BFH/NV 2004, 1511, unter II.1.a;… vom 22. September 2004 II R 50/03, BFH/NV 2005, 993, unter II.2.a, und vom 15. März 2007 II R 5/04, BStBl II 2007, 472).
Für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer ergibt sich die Notwendigkeit einer Aufgliederung der verschiedenen Steuerschulden aus § 14 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), der eine taggenaue Ermittlung des Zehn-Jahres-Zeitraums für jede Einzelzuwendung erfordert, die bei einer unaufgegliederten Zusammenfassung nicht möglich ist (BFH-Urteil in BStBl II 2007, 472).
Die fehlende Angabe der besteuerten einzelnen Lebenssachverhalte oder die unzulässige unaufgegliederte Zusammenfassung mehrerer Steuerfälle in einem Bescheid führt zur Nichtigkeit eines solchen Bescheids nach § 125 Abs. 1 AO (BFH-Urteil in BStBl II 2007, 472).
Mit einer solchen Zuwendung ist nicht zugleich die Hoffnung auf eine mittelbare Verbesserung der durch das Mitgliedschaftsverhältnis vermittelten eigenen Vermögenslage des Mitglieds verbunden (BFH-Urteil in BStBl II 2007, 472).
Die Verwendung der Zuwendungen für Spielergehälter und Ablösesummen war zwar Geschäftsgrundlage für das Handeln von T und Z; dies hatte aber nur Auswirkungen auf das Behaltendürfen der Zuwendung bei vereinbarungsgemäßer Verwendung, ohne dass daraus ein eigenständiger Leistungsanspruch der Zuwendenden folgte (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2007, 472, m.w.N.).
Zu den weiteren Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrages vgl. das BFH-Urteil in BStBl II 2007, 472.
- BFH, 17.10.2007 - II R 53/05
Teilverzicht auf nachehelichen Unterhalt gegen Geldzuwendung bei Beginn der Ehe
a) Der Erwerb eines zugewendeten Gegenstandes, auf den kein Rechtsanspruch besteht, ist unentgeltlich, wenn er nicht rechtlich abhängig ist von einer den Erwerb ausgleichenden Gegenleistung des Erwerbers oder in rechtlichem Zusammenhang mit einem Gemeinschaftszweck steht (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. März 2007 II R 5/04, BStBl II 2007, 472, unter II.5.Er ist gegeben, wenn der Zuwendende in dem Bewusstsein handelt, zu der Vermögenshingabe weder rechtlich verpflichtet zu sein noch dafür eine mit seiner Leistung in einem synallagmatischen, konditionalen oder kausalen Zusammenhang stehende Gegenleistung zu erhalten, und auch nicht annimmt, dass seine Leistung in einem rechtlichen Zusammenhang mit einem Gemeinschaftszweck steht (BFH-Urteile in BFH/NV 2006, 63, und in BStBl II 2007, 472, unter II.8., m.w.N.).
- BFH, 17.10.2007 - II R 63/05
Vermögensübertragung durch Gesellschafter auf Kapitalgesellschaft keine …
b, aa, und vom 15. März 2007 II R 5/04, BStBl II 2007, 472, unter II.6.). - BFH, 09.12.2009 - II R 22/08
Schenkungsteuerpflicht bei Zustiftung an eine (Familien-) Stiftung
Ob das der Fall ist, richtet sich nach dem Parteiwillen: Je mehr die Zweckerreichung dem Interesse des Zuwendenden oder eines Dritten dient, desto näher liegt die Annahme einer kausalen Verknüpfung; je mehr die Zweckerreichung dem Interesse des Bedachten dient, desto näher liegt die Annahme einer Schenkung (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2007 II R 5/04, BFHE 215, 540, BStBl II 2007, 472, unter II. 5., zur Abgrenzung zwischen Zweckschenkung und Schenkung mit kausaler Gegenleistung). - BFH, 25.08.2010 - II R 42/09
Für Bewertungsstichtage vor dem 1. Januar 2007 Feststellung von Grundstückswerten …
Die vom FG getroffenen tatsächlichen Feststellungen bilden nach wie vor die Grundlage für die Entscheidung des BFH; sie fallen durch die Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils nicht weg, weil das finanzgerichtliche Verfahren nicht an einem Verfahrensmangel leidet (BFH-Urteile vom 15. März 2007 II R 5/04, BFHE 215, 540, BStBl II 2007, 472, und in BFH/NV 2010, 1691). - FG Niedersachsen, 18.03.2015 - 3 K 174/14
Steuerliche Einordnung der Zahlung von Gehältern an Spieler und Trainer durch ein …
- BFH, 28.02.2013 - VI R 58/11
Lohnzahlung Dritter - Werbungskostenhöchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer - …
- FG Münster, 13.09.2018 - 3 K 2766/16
Erbschaftsteuer - Erfassung der Auszahlung einer Todesfallleistung
- BFH, 20.01.2010 - II R 54/07
Festsetzung der Schenkungsteuer für mehrere Erwerbe bei irriger Annahme einer …
- BFH, 12.12.2017 - VIII R 6/14
Rechtmäßigkeit eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten …
- BFH, 17.12.2015 - V R 58/14
Verjährungshemmende Wirkung einer Steuerfahndungsprüfung
- FG Baden-Württemberg, 26.10.2017 - 1 K 2431/17
Zurechnung von Umsätzen bei Verkäufen über "ebay" - widerstreitende …
- FG Berlin-Brandenburg, 01.08.2012 - 1 K 1102/09
Freiwillige Zuwendung der ehemaligen Konzernmutter als Arbeitslohn: Abgrenzung …
- BFH, 15.12.2010 - II R 45/08
Anfall von Grunderwerbsteuer bei mittelbarer Anteilsvereinigung trotz …
- FG Rheinland-Pfalz, 05.11.2009 - 4 K 1338/05
Freigebige Zuwendung durch zinsloses Darlehen für Zwecke der Nachlasssanierung - …
- BFH, 12.01.2011 - II R 30/09
Fortbestehen der einer GbR erteilten Vollmacht trotz Auflösung der GbR - …
- BFH, 07.08.2014 - VI R 57/12
Lohnzahlung Dritter - "Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten" nur bei …
- FG Berlin-Brandenburg, 01.08.2012 - 1 K 1223/09
Zahlungen der vormaligen Alleingesellschafterin der Arbeitgeberin nach …
- FG Niedersachsen, 19.02.2010 - 3 K 293/09
Freigebige Zuwendung i.S.d. Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes durch …
- FG Berlin-Brandenburg, 28.05.2025 - 14 K 14153/24
Verzicht auf eine Auflassungsvormerkung gegen Beteiligung am Erlös aus dem …
- BFH, 04.06.2008 - I R 72/07
Wirksame Steuerfestsetzung setzt Angabe des festgesetzten Betrags voraus - …
- BFH, 20.11.2013 - II R 64/11
Erlass eines Grundurteils; Inhaltliche Bestimmtheit eines …
- FG Nürnberg, 29.07.2010 - 4 K 392/09
Rechtmäßigkeit der Erfassung einer freigebigen Zuwendung als Betriebseinnahme und …
- BFH, 17.12.2015 - V R 59/14
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17. 12. 2015 V R 58/14 - …
- FG Hessen, 29.08.2011 - 1 K 3381/03
Schenkungsteuer bei Verzicht auf Ausgleich von Steuerguthaben und Gewährung …
- BFH, 20.09.2010 - II B 7/10
Gewährung der Kapitalnutzungsmöglichkeit durch zinsloses Darlehen als freigebige …
- FG Köln, 14.05.2014 - 9 K 879/12
Erwerb eigener Anteile durch GmbH
- FG Düsseldorf, 21.06.2011 - 8 K 2652/09
Schenkung der Muttergesellschaft als Arbeitslohn
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2024 - 1 K 231/22
Zur Schenkungsteuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 15, 2. Alt. ErbStG - …
- BFH, 07.08.2014 - VI R 58/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 07. 08. 2014 VI R 57/12 - …
- BFH, 14.09.2010 - IV B 61/09
Annahme einer wirksamen Selbstanzeige - Eintritt der Ablaufhemmung bei …
- FG Düsseldorf, 20.02.2008 - 4 K 1840/07
Grundsätze bei der Festlegung einer Schenkungssteuer; Haftung des Schenkers und …
- FG Baden-Württemberg, 08.03.2019 - 1 K 1423/17
Umsatzsteuer: Rechtmäßige Schätzung für nicht erklärte bzw. zu niedrig erklärte …
- FG Hamburg, 11.02.2014 - 3 V 241/13
Abgabenordnung, Umsatzsteuer: Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für …
- BFH, 12.10.2012 - IX B 87/12
Nichtzulassungsbeschwerde: Zwei-Jahres-Frist des § 171 Abs. 10 Satz 1 AO; bei § …
- BFH, 20.06.2013 - IX S 14/12
Anhörungsrüge: entscheidungserheblicher Gehörsverstoß erforderlich
- FG Hamburg, 16.07.2014 - 3 K 240/13
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Vorsteuerabzug aus …
- FG Köln, 06.11.2024 - 2 K 434/16
Versicherungsteuer - Formelle Anforderungen an einen Nachforderungsbescheid; …
- FG Baden-Württemberg, 08.03.2018 - 1 K 1423/17
Umsatzsteuer: Rechtmäßige Schätzung für nicht erklärte bzw. zu niedrig erklärte …
- FG Köln, 30.09.2009 - 9 K 2697/08
Schenkungsteuerliche Erfassung eines ersparten Zinsaufwands sowie …
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 160/09
Nichtigkeit eines Anschlussbeitragsbescheides
- FG Hessen, 23.03.2023 - 3 K 240/22
Nichtigkeit des Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung des …
- OVG Sachsen, 23.07.2014 - 5 A 412/13
Anfechtungsklage, Nichtigkeit, Unwirksamkeit, Abgabenbescheid, Grundstück
- FG Köln, 26.06.2025 - 13 K 1975/22
Zinsschranke - Feststellung eines EBITDA-Vortrags in den Fällen eines positiven …
- FG Düsseldorf, 01.06.2016 - 4 K 2699/15
Anfallen einer Schenkungssteuer bei freigebigen Zuwendungen unter Lebenden
- FG München, 25.05.2011 - 13 K 1631/08
Schätzung von Gewinnen aus einem Bordellbetrieb bei fehlender Buchführung - …
- FG Hamburg, 21.04.2016 - 1 K 31/15
Einkommensteuerrecht, Abgabenordnung: Keine nähere Benennung von …
- FG Nürnberg, 26.01.2023 - 4 K 1451/21
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer
- FG Sachsen, 18.10.2012 - 6 V 1129/12
Nichtigkeit eines Einheitswertsbescheides wegen fehlender Klarheit über den …
- FG München, 28.01.2026 - 4 K 929/24
Schenkungsteuerbescheid, Steuerschuldnerschaft, Formunwirksamkeit, …
- VG Frankfurt/Oder, 23.03.2023 - 5 K 562/16
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Rechtsprechung
| BFH, 17.07.2007 - II R 5/04 (1) |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- rechtsportal.de
FGO § 108
Tatbestandsberichtigung - datenbank.nwb.de
Berichtigung des Tatbestands nach § 108 FGO nur bei entscheidungserheblicher Unrichtigkeit bzw. Unklarheit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 27.11.2003 - 9 K 3304/02
- BFH, 15.03.2007 - II R 5/04
- BFH, 17.07.2007 - II R 5/04 (1)
- BVerfG, 02.07.2008 - 1 BvR 2431/07
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (5)
- BFH, 08.05.2003 - IV R 63/99
Änderung von Urteilstatbestand und -begründung
Auszug aus BFH, 17.07.2007 - II R 5/04
Es kann offen bleiben, ob der Antrag im Hinblick auf die vom Kläger und Revisionskläger (Kläger) gleichzeitig eingelegte Anhörungsrüge zulässig ist oder ob es auch in diesem Fall bei dem Rechtsgrundsatz verbleibt, dass ein Antrag auf Berichtigung des Tatbestands eines Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 1992 VII S 5-6/92, BFH/NV 1993, 302;… vom 23. Oktober 2000 V R 105/98, BFH/NV 2001, 467; vom 8. Mai 2003 IV R 63/99, BFHE 202, 216, BStBl II 2003, 809).Eine Vertretung findet insoweit nicht statt (BFH-Beschluss in BFHE 202, 216, BStBl II 2003, 809).
- BFH, 23.10.2000 - V R 105/98
Tatbestandsberichtigung
Auszug aus BFH, 17.07.2007 - II R 5/04
Es kann offen bleiben, ob der Antrag im Hinblick auf die vom Kläger und Revisionskläger (Kläger) gleichzeitig eingelegte Anhörungsrüge zulässig ist oder ob es auch in diesem Fall bei dem Rechtsgrundsatz verbleibt, dass ein Antrag auf Berichtigung des Tatbestands eines Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 1992 VII S 5-6/92, BFH/NV 1993, 302; vom 23. Oktober 2000 V R 105/98, BFH/NV 2001, 467; vom 8. Mai 2003 IV R 63/99, BFHE 202, 216, BStBl II 2003, 809). - BFH, 27.01.2000 - VII B 42/99
Feststellungsklage; Rechtsschutzbedürfnis
Auszug aus BFH, 17.07.2007 - II R 5/04
Eine Berichtigung nach dieser Vorschrift kommt nur in Betracht, wenn dem Tatbestand des Urteils eine entscheidungserhebliche Unrichtigkeit bzw. Unklarheit anhaftet (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 1997 VI B 130/96, BFH/NV 1997, 427; vom 27. Januar 2000 VII B 42/99, BFH/NV 2000, 1105;… Gräber/ Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 108 Rz 3). - BFH, 16.01.1997 - VI B 130/96
Ausnahmsweise Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Beschluss des …
Auszug aus BFH, 17.07.2007 - II R 5/04
Eine Berichtigung nach dieser Vorschrift kommt nur in Betracht, wenn dem Tatbestand des Urteils eine entscheidungserhebliche Unrichtigkeit bzw. Unklarheit anhaftet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 1997 VI B 130/96, BFH/NV 1997, 427;… vom 27. Januar 2000 VII B 42/99, BFH/NV 2000, 1105;… Gräber/ Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 108 Rz 3). - BFH, 19.05.1992 - VII S 5/92
Auszug aus BFH, 17.07.2007 - II R 5/04
Es kann offen bleiben, ob der Antrag im Hinblick auf die vom Kläger und Revisionskläger (Kläger) gleichzeitig eingelegte Anhörungsrüge zulässig ist oder ob es auch in diesem Fall bei dem Rechtsgrundsatz verbleibt, dass ein Antrag auf Berichtigung des Tatbestands eines Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 1992 VII S 5-6/92, BFH/NV 1993, 302;… vom 23. Oktober 2000 V R 105/98, BFH/NV 2001, 467; vom 8. Mai 2003 IV R 63/99, BFHE 202, 216, BStBl II 2003, 809).
- FG Münster, 20.11.2015 - 10 K 1410/12
Voraussetzung einer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit einer auf Zypern …
Diese könnte aber nur dann berichtigt werden, wenn sie rechtserheblich wäre (BFH, Beschluss vom 17. Juli 2007 - II R 5/04 -, BFH/NV 2007, 2302). - FG Düsseldorf, 22.07.2026 - 5 K 2331/24 Ein solches ist gegeben, wenn dem Tatbestand des Urteils eine entscheidungserhebliche Unrichtigkeit bzw. Unklarheit anhaftet (vgl. den Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17.7.2007 II R 5/04, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH --BFH/NV-- 2007, 2302).
Rn. 231 Eine Tatbestandsberichtigung kommt darüber hinaus nur dann in Betracht, wenn dem Tatbestand des Urteils eine entscheidungserhebliche Unrichtigkeit bzw. Unklarheit anhaftet (vgl. BFH-Beschluss vom 17.7.2007 II R 5/04, BFH/NV 2007, 2302).
- BFH, 02.08.2024 - X B 9/24
Beschwerde gegen FG-Beschluss über einen Tatbestandsberichtigungsantrag; …
Rn. 11 Der Vorsitzende des FG-Senats, der an dem angegriffenen Urteil noch mitgewirkt hatte, ist bereits zum 31.08.2023 --noch vor Eingang des Tatbestandsberichtigungsantrags-- in den Ruhestand getreten, hat seitdem kein Richteramt mehr inne und war schon deshalb an der Mitwirkung an der Entscheidung über die Tatbestandsberichtigung gehindert (vgl. BFH-Beschluss vom 17.07.2007 - II R 5/04, BFH/NV 2007, 2302, unter 3.).
- FG Münster, 15.09.2022 - 1 K 2751/20
Gewinn aus der Veräußerung eines mit atypischer Unterbeteiligung belasteten …
Rn. 160 aa) Eine Berichtigung nach dieser Vorschrift kommt nur in Betracht, wenn dem Tatbestand des Urteils eine entscheidungserhebliche Unrichtigkeit bzw. Unklarheit anhaftet (BFH, Beschluss vom 17.7.2007 Il R 5/04, BFH/NV 2007, 2302 m.w.N.). - FG Münster, 13.01.2016 - 10 K 1410/12
Vorliegen der Voraussetzungen einer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit einer auf …
Diese könnte aber nur dann berichtigt werden, wenn sie rechtserheblich wäre (BFH, Beschluss vom 17. Juli 2007 - II R 5/04 -, BFH/NV 2007, 2302 ). - FG München, 11.08.2015 - 7 K 928/13
Rüge (vermeintlich) unzutreffender Tatsachen- und Beweiswürdigung im Rahmen eines …
Eine Berichtigung nach dieser Vorschrift kommt allerdings nur in Betracht, wenn dem Tatbestand des Urteils eine entscheidungserhebliche Unrichtigkeit bzw. Unklarheit anhaftet (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 17. Juli 2007 II R 5/04, BFH/NV 2007, 2302 m.w.N.). - FG München, 30.09.2014 - 7 K 2732/11
Gegenvorstellung gegen ein klageabweisendes Urteil mit dem Ziel, das Verfahren …
Eine Berichtigung nach dieser Vorschrift kommt allerdings nur in Betracht, wenn dem Tatbestand des Urteils eine entscheidungserhebliche Unrichtigkeit bzw. Unklarheit anhaftet (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 17. Juli 2007 II R 5/04, BFH/NV 2007, 2302 m.w.N.). - FG München, 27.04.2010 - 14 K 3491/08
Antrag auf Tatbestandsberichtigung
Eine Berichtigung nach § 108 Abs. 1 FGO kommt nur in Betracht, wenn dem Tatbestand des Beschlusses eine entscheidungserhebliche Unrichtigkeit bzw. Unklarheit anhaftet (vgl. BFH - Beschlüsse vom 17. Juli 2007, II R 5/04, BFH/NV 2007, 2302 …und vom 2. Dezember 1992 II B 112/91, BFH/NV 1993, 259). - FG München, 17.09.2009 - 14 V 1869/09
Tatbestandsberichtigung
Eine Berichtigung nach § 108 Abs. 1 FGO kommt nur in Betracht, wenn dem Tatbestand des Beschlusses eine entscheidungserhebliche Unrichtigkeit bzw. Unklarheit anhaftet (vgl. BFH - Beschlüsse vom 17. Juli 2007, II R 5/04, BFH/NV 2007, 2302 …und vom 2. Dezember 1992 II B 112/91, BFH/NV 1993, 259). - FG Hamburg, 19.01.2009 - 4 K 323/07
Prozessrecht: Tatbestandsberichtigung
Abgesehen davon, dass eine solche nicht vorliegt, soweit die Wiedergabe von Einzelheiten des Sach- und Streitstandes in zulässiger Weise durch eine Bezugnahme nach § 105 Abs. 3 Satz 2 FGO ersetzt ist, kommt eine Berichtigung nach § 108 Abs. 1 FGO nur in Betracht, wenn dem Tatbestand des Urteils eine entscheidungserhebliche Unrichtigkeit bzw. Unklarheit anhaftet (vgl. BFH, Beschluss vom 17.7.2007, II R 5/04, BFH/NV 2007, 2302; BFH…, Beschluss vom 2.12.1992, II B 112/91, BFH/NV 1993, 259; FG Nürnberg, Beschluss vom 2.3.2005, VII 248/2004, [...]). - FG München, 12.01.2010 - 14 V 3131/09
Antrag auf Tatbestandsberichtigung
- FG Hessen, 20.09.2024 - 4 K 1337/22
- FG Sachsen-Anhalt, 20.11.2014 - 5 K 1131/09
Unzulässiger Antrag auf Urteilsberichtigung mangels Rechtsschutzbedürfnisses
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