Rechtsprechung
| BGH, 10.09.2025 - IV ZB 2/25 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anspruch eines Nachlasspflegers auf Vergütung für Tätigkeit seiner Mitarbeiter
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1888 Abs 2 BGB
- IWW
§ 70 Abs. 1 FamFG, § ... 1888 Abs. 2 BGB, § 3 Abs. 1 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (im Folgenden: VBVG), § 19 Abs. 1 Satz 2 Zwangsverwalterverordnung (im Folgenden: ZwVwV), § 3 Abs. 1 VBVG, §§ 1 bis 6 VBVG, § 1888 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 3 VBVG, § 1915 BGB, § 4 Abs. 2 Satz 1 VBVG, § 19 ZwVwV, § 19 Abs. 1 Satz 2 ZwVwV, § 3 Abs. 1 Satz 2 VBVG, § 5 Abs. 1 Satz 2 VBVG, § 5 VBVG, § 1908e Abs. 1 BGB, § 3 Abs. 1 Nr. 2 VBVG, § 11 VBVG, § 1888 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 4 Abs. 1 VBVG, § 1877 Abs. 1 BGB, § 1987 BGB, § 2 Abs. 2 VBVG, § 84 FamFG
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1888 Abs. 2
Vergütung des Nachlasspflegers; Tätigkeit des Mitarbeiters des Nachlasspflegers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1888 Abs. 2
- rechtsportal.de
BGB § 1888 Abs. 2
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Nachlasspfleger kann allenfalls Aufwendungsersatz für auf Mitarbeiter übertragene Tätigkeiten verlangen
Sonstiges
- Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)
BGB § 1888 Abs 2; VBVG § 3 Abs 1
Zur Vergütungsfähigkeit des zeitlichen Aufwands von Hilfskräften des Nachlasspflegers.
Verfahrensgang
- AG Weißwasser, 18.09.2024 - 1 VI 97/23
- OLG Dresden, 02.01.2025 - 17 W 703/24
- BGH, 10.09.2025 - IV ZB 2/25
Papierfundstellen
- NJW 2025, 3717
- MDR 2025, 1412
- FGPrax 2025, 263
- FamRZ 2025, 1922
- Rpfleger 2026, 31
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01
Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft
Auszug aus BGH, 10.09.2025 - IV ZB 2/25
Demgegenüber hat es die Frage, ob und inwieweit die Heranziehung von Hilfspersonal möglich, üblich oder angesichts der besonderen Qualifikation des Betreuers sogar arbeitsökonomisch geboten erschien, nicht als relevant angesehen (BGH, Beschluss vom 9. November 2005 - XII ZB 49/01, NJW-RR 2006, 145 Rn. 20).Rn. 18 3. Ob ein möglicher Aufwendungsersatzanspruch nur in Betracht kommt, wenn der Nachlasspfleger seine Mitarbeiter für die Tätigkeiten gesondert vergütet hat oder ob er deren Zeitaufwand ansetzen und mit dem nach der Qualifikation des jeweiligen Mitarbeiters zu bestimmenden Stundensatz nach § 3 Abs. 1 VBVG multiplizieren kann (in diesem Sinne zum Betreuungsrecht vor dem 1. Juli 2005: BGH, Beschluss vom 9. November 2005 - XII ZB 49/01, NJW-RR 2006, 145 Rn. 23), bedarf hier keiner Entscheidung.
- OLG Dresden, 15.05.2015 - 17 W 242/15
Auszug aus BGH, 10.09.2025 - IV ZB 2/25
Rn. 7 aa) Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass der Zeitaufwand der Mitarbeiter ebenso zu vergüten sei wie der des Nachlasspflegers selbst sofern es sich um eine zulässige Delegation der Aufgaben des Nachlasspflegers handelt (…KG Berlin RPfleger 2020, 663 [juris Rn. 5]; OLG Dresden, Beschluss vom 15. Mai 2015 - 17 W 242/15, juris Rn. 1 und 4;… Gleumes in Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht 4. Aufl. BGB § 1960 Rn. 85; Gleumes/Lauk, NLPrax 2020, 93, 97;… Schulz in Groll/Steiner, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung 6. Aufl. § 23 Rn. 23.98;… Sonnenberg in Siebert, Nachlasspflegschaft 7. Aufl. Rn. 988 ff.; Bestelmeyer, RPfleger 2024, 581, 588; Sonnenberg/Hauer, RPfleger 2021, 264, 266).Die hierzu ergangenen Entscheidungen von Oberlandesgerichten (…KG Berlin RPfleger 2020, 663 [juris Rn. 5]; OLG Dresden, Beschluss vom 15. Mai 2015 - 17 W 242/15, juris Rn. 1 und 4) haben die in der Praxis gebräuchliche Abrechnung der Mitarbeiterstunden akzeptiert, ohne dass allerdings in deren Entscheidungen die Frage nach der Zulässigkeit ausdrücklich aufgeworfen worden wäre.
- BGH, 14.03.2018 - IV ZB 16/17
Vergütung des Nachlassverwalters: Geltung der Ausschlussfrist nach den …
Auszug aus BGH, 10.09.2025 - IV ZB 2/25
Rn. 17 ff) Im Übrigen hat der Senat für den Nachlassverwalter bereits entschieden, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn Bürokosten allenfalls - soweit trennbar - als Aufwendungen erstattungsfähig sind (Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - IV ZB 16/17, FamRZ 2018, 958 Rn. 24).
- BGH, 25.05.2011 - XII ZB 625/10
Vormundschaft über Minderjährige: Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruch des …
Auszug aus BGH, 10.09.2025 - IV ZB 2/25
Die vom Bundesgerichtshof 2007 erwogene Analogie wurde später wieder verworfen (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - XII ZB 625/10, NJW 2011, 2727 Rn. 13). - BGH, 14.03.2007 - XII ZB 148/03
Vergütung der Tätigkeit eines Mitarbeiters eines Vereins als Pfleger
Auszug aus BGH, 10.09.2025 - IV ZB 2/25
Für diese wurde § 5 Abs. 1 Satz 2 VBVG eigens geschaffen (…Deinert in Bauer/Lütgens/Schwedler, HK-BUR § 5 VBVG Rn. 6 ff. [Stand: August 2025];… MünchKomm-BGB/Fröschle, 9. Aufl. VBVG § 5 Rn. 3, und zwar in Anlehnung an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, in welcher eine Analogie zu § 67 Abs. 3 Satz 2 FGG a.F. i.V.m. § 1908e Abs. 1 BGB a.F. erwogen wurde, um einen Vergütungsanspruch des Vereins für die Tätigkeiten des Mitarbeiters zu begründen (BGH, Beschluss vom 14. März 2007 XII ZB 148/03, NJW-RR 2007, 937 Rn. 10). - OLG Köln, 30.01.2013 - 2 Wx 265/12
Frist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Nachlasspflegers
Auszug aus BGH, 10.09.2025 - IV ZB 2/25
Rn. 8 bb) Eine vermittelnde Ansicht will eine Abrechnung der Stunden der Mitarbeiter nach Zeitaufwand zulassen, indes nur zu einem geringeren Stundensatz, als ihn der Nachlasspfleger begehren kann (…OLG Köln ErbR 2024, 224 [juris Rn. 26]; OLG Köln FamRZ 2013, 1837 [juris Rn. 15]). - BGH, 12.11.2024 - IV ZB 7/24
Nachlasspflegervergütung: Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Haus- und …
Auszug aus BGH, 10.09.2025 - IV ZB 2/25
Rn. 12 Soweit hiergegen unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien (BTDrucks. 19/24445 S. 317) eingewandt wird, mit der Neuregelung der Vergütung zum 1. Januar 2023 sei keine Änderung der bestehenden Regelungen beabsichtigt gewesen (Bestelmeyer, RPfleger 2024, 581, 586), trifft dies zwar zu (vgl. Senatsbeschluss vom 12. November 2024 - IV ZB 7/24, ZEV 2025, 26 Rn. 15). - OLG Hamburg, 27.01.2023 - 2 W 51/22
Bemessung des Stundensatzes eines beruflichen Nachlasspflegers
Auszug aus BGH, 10.09.2025 - IV ZB 2/25
Hinzu kommt, dass sich auch bei der Bestimmung der Höhe des Stundensatzes des Nachlasspflegers bei einem nicht mittellosen Nachlass aus den dazu ergangenen Entscheidungen nicht immer klar herauslesen ließ, ob und in welchem Umfang Tätigkeiten von Mitarbeitern in die Bestimmung der Höhe des Stundensatzes eingeflossen waren (…vgl. Sonnenberg in Siebert, Nachlasspflegschaft 7. Aufl. Rn. 997; unklar OLG Hamburg, Beschluss vom 27. Januar 2023 - 2 W 51/22, juris Rn. 20];… OLG Karlsruhe ErbR 2015, 330 Rn. 12 ff.).
- OLG Karlsruhe, 13.02.2026 - 11 W 50/25
Festsetzung einer Nachlasspflegervergütung
Auch unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vergütung von Mitarbeiterstunden (BGH, Beschluss vom 10.09.2025 - IV ZB 2/25 -, Rn. 10 ff.) waren deswegen keine Kürzungen veranlasst. - OLG Hamm, 16.01.2026 - 10 W 147/25 In diesem Fall kann er - insbesondere bei einer entsprechenden Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter - aber einen Aufwendungsersatz für die von ihnen durchgeführten Tätigkeiten verlangen, der sich auch nach dem von ihnen aufgewandten Zeitaufwand bestimmen dürfte (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 10.09.2025, IV ZB 2/25 - Juris Rn 10 ff).
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