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Rechtsprechung
   BFH, 04.10.2016 - IX R 8/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,47036
BFH, 04.10.2016 - IX R 8/16 (https://dejure.org/2016,47036)
BFH, Entscheidung vom 04.10.2016 - IX R 8/16 (https://dejure.org/2016,47036)
BFH, Entscheidung vom 04. Oktober 2016 - IX R 8/16 (https://dejure.org/2016,47036)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 6, EStG § 12, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, BGB § 530, BGB § 535, BGB § 558, BGB § 566a, BGB § 573c, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, AO § 85, AO § 88, FGO § 76 Abs 1
    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 Nr 6 EStG 2002, § 12 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 530 BGB, § 535 BGB
    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • IWW

    § 21 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 21 Abs. 2 EStG, § 42 der Abgabenordnung (AO), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, §§ 85, 88 AO, § 76 Abs. 1 FGO, § 12 des EStG, § 530 Abs. 1 BGB, § 556b BGB, § 535 BGB, § 573c BGB, § 558 BGB, § 566a BGB, § 118 Abs. 2 FGO, § 90 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der steuerlichen Berücksichtigung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, §§ 12, 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; BGB §§ 530, 535, 558, 566a, 573c
    Fehlender Fremdvergleich eines Mietvertrags zwischen nahen Angehörigen bei erheblichen Abweichungen von üblichen Vertragsinhalten

  • Betriebs-Berater

    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der steuerlichen Berücksichtigung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen

  • datenbank.nwb.de

    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unüblicher Vertragsinhalt: Mietverhältnis zwischen Angehörigen hält Fremdvergleich nicht stand!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen - und der Fremdvergleich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hält Mietverhältnis zwischen Angehörigen Fremdvergleich stand? (IMR 2017, 1080)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 21 Abs 2
    Verbilligte Vermietung, Nahestehende Person, Nahe Angehörige, Fremdvergleich, Schenkung, Widerruf

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 255, 259
  • NJW 2017, 1840
  • NZM 2017, 452
  • BB 2017, 85
  • DB 2017, 39
  • BStBl II 2017, 273
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.11.2013 - IX R 26/12

    Fremdvergleich bei Beteiligung einer GbR

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - IX R 8/16
    Rn. 19 1. Die steuerliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahe stehenden Personen ist u.a. davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. zuletzt Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. November 2013 IX R 26/12, BFH/NV 2014, 529, unter II.1., und 16. Februar 2016 IX R 28/15, BFH/NV 2016, 1006, unter II.1.b, jeweils m.w.N.).

    Erst das Ergebnis dieser der Tatsachenfeststellung zuzuordnenden Indizienwürdigung ermöglicht die nachfolgende rechtliche Subsumtion, ob es sich bei den Aufwendungen des Steuerpflichtigen um nicht abziehbare Privatausgaben oder aber um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handelt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 529, unter II.1., m.w.N.).

    Rn. 21 Die revisionsrechtliche Überprüfung der (hierfür notwendigen) Gesamtwürdigung des FG durch den BFH beschränkt sich darauf, ob das FG von zutreffenden Kriterien ausgegangen ist, alle maßgeblichen Beweisanzeichen (Indizien) einbezogen und dabei nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BFH-Urteile vom 1. August 2012 IX R 18/11, juris, unter II.1.; in BFH/NV 2014, 529, unter II.1., und in BFH/NV 2016, 1006, unter II.1.b, jeweils m.w.N.).

    Jedenfalls die Hauptpflichten der Vertragsparteien müssen klar und eindeutig vereinbart worden sein und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 529, unter II.1., m.w.N.).

  • BFH, 01.08.2012 - IX R 18/11

    Mietvertrag zwischen Eltern und Kind - Fremdvergleich - Vorbehaltsklausel zur …

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - IX R 8/16
    Rn. 21 Die revisionsrechtliche Überprüfung der (hierfür notwendigen) Gesamtwürdigung des FG durch den BFH beschränkt sich darauf, ob das FG von zutreffenden Kriterien ausgegangen ist, alle maßgeblichen Beweisanzeichen (Indizien) einbezogen und dabei nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BFH-Urteile vom 1. August 2012 IX R 18/11, juris, unter II.1.;… in BFH/NV 2014, 529, unter II.1., und in BFH/NV 2016, 1006, unter II.1.b, jeweils m.w.N.).

    Im Rahmen der bei der Prüfung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen nötigen Gesamtwürdigung aller Umstände (vgl. BFH-Urteil vom 1. August 2012 IX R 18/11, juris) hat es die in zeitlichem Zusammenhang mit dem Mietvertrag abgeschlossene Schenkungsabrede nicht ausreichend in seine Betrachtung einbezogen, sondern fehlerhaft allein auf den abgeschlossenen Mietvertrag abgestellt und dessen tatsächliche Durchführung überprüft.

    Sie ist Ausdruck eines den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizierenden Näheverhältnisses und dokumentiert die private Veranlassung der gewählten Vertragsgestaltung (vgl. BFH-Urteil vom 1. August 2012 IX R 18/11, juris).

  • BFH, 16.02.2016 - IX R 28/15

    Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung an nahe stehende Person - …

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - IX R 8/16
    Rn. 19 1. Die steuerliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahe stehenden Personen ist u.a. davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. zuletzt Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. November 2013 IX R 26/12, BFH/NV 2014, 529, unter II.1., und 16. Februar 2016 IX R 28/15, BFH/NV 2016, 1006, unter II.1.b, jeweils m.w.N.).

    Rn. 21 Die revisionsrechtliche Überprüfung der (hierfür notwendigen) Gesamtwürdigung des FG durch den BFH beschränkt sich darauf, ob das FG von zutreffenden Kriterien ausgegangen ist, alle maßgeblichen Beweisanzeichen (Indizien) einbezogen und dabei nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BFH-Urteile vom 1. August 2012 IX R 18/11, juris, unter II.1.; in BFH/NV 2014, 529, unter II.1., und in BFH/NV 2016, 1006, unter II.1.b, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 22.01.2013 - IX R 70/10

    Steuerliche Nichtanerkennung eines nicht vertragsgemäß durchgeführten …

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - IX R 8/16
    Der Senat kann die im Streitfall erforderliche Würdigung auf der Grundlage der vom FG hinreichend getroffenen Feststellungen selbst vornehmen (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 2013 IX R 70/10, BFH/NV 2013, 1057, unter II.3.).
  • BFH, 11.12.2012 - IX R 33/11

    Verkauf von Aktien - Treuhandverhältnis - Feststellung der Voraussetzungen einer …

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - IX R 8/16
    Der Senat kann die im Streitfall erforderliche Würdigung auf der Grundlage der vom FG hinreichend getroffenen Feststellungen selbst vornehmen (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 2013 IX R 70/10, BFH/NV 2013, 1057, unter II.3.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 7 K 7216/13

    Einkommensteuer 2006, 2007

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - IX R 8/16
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. Oktober 2015 7 K 7216/13 aufgehoben.
  • BFH, 11.04.2017 - IX R 24/15

    Tatsächliche Verständigung - Wegfall der Geschäftsgrundlage bei beiderseitigem …

    Die erforderliche Würdigung kann der Senat auf der Grundlage der vom FG hinreichend getroffenen Feststellungen selbst vornehmen (vgl. BFH-Urteil vom 4. Oktober 2016 IX R 8/16, BFHE 255, 259, BStBl II 2017, 273).
  • BFH, 13.07.2017 - VI R 62/15

    Abzinsung von Angehörigendarlehen

    Rn. 18 bb) Die revisionsrechtliche Überprüfung der (hierfür notwendigen) Gesamtwürdigung des FG durch den BFH beschränkt sich darauf, ob das FG von zutreffenden Kriterien ausgegangen ist, alle maßgeblichen Beweisanzeichen (Indizien) einbezogen und dabei nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senatsurteil vom 12. Juli 2017 VI R 59/15, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; BFH-Urteil vom 4. Oktober 2016 IX R 8/16, BFHE 255, 259, BStBl II 2017, 273, m.w.N.).
  • BFH, 11.07.2017 - IX R 42/15

    Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Einkünfteerzielungsabsicht - Aufgabe der …

    Der Senat kann die im Streitfall erforderliche Würdigung auf der Grundlage der vom FG hinreichend getroffenen Feststellungen selbst vornehmen (vgl. BFH-Urteil vom 4. Oktober 2016 IX R 8/16, BFHE 255, 259, BStBl II 2017, 273).
  • FG München, 17.07.2017 - 7 K 1888/16

    Steuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung von Aktien nach …

    Soweit die Finanzverwaltung offensichtlich in bestimmten Veräußerungsfällen die Berücksichtigung von Aktienverlusten einschränken will (…so BMF-Schreiben vom 18.01.2016, BStBl I 2016, 85 Rn. 59), gibt es hierfür nach Auffassung des Gerichts über die allgemeinen steuerlichen Grundsätze zur steuerlichen Anerkennung von Rechtsgeschäften (u.a. §§ 40 ff AO, Anerkennung von Verträgen naher Angehörigen: hierzu vgl. BFH-Urteil vom 04.10.2016 IX R 8/16, BFHE 255, 259, BStBl II 2017, 273) hinaus keine Rechtfertigung.
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 B 64.16

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; Aufwandsbegriff; Innehaben …

    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs macht die steuerliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahestehenden Personen zwar regelmäßig davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl in ihrer Gestaltung als auch in ihrer tatsächlichen Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (s. nur BFH, Urteil vom 4. Oktober 2016 - IX R 8/16 - BFHE 255, 259 Rn. 19 m.w.N.).
  • BFH, 24.10.2024 - I R 36/22

    Tantiemezahlungen an den Minderheitsaktionär als verdeckte Gewinnausschüttungen

    Deshalb ist die Gesamtwürdigung materiell-rechtlich fehlerhaft und für das Revisionsgericht nicht bindend, wenn die Tatsacheninstanz die maßgeblichen Umstände nicht vollständig oder ihrer Bedeutung entsprechend in ihre Überzeugungsbildung einbezieht (…vgl. Senatsurteil vom 19.10.2005 - I R 40/04, BFH/NV 2006, 822; s. --zu vergleichbaren Zusammenhängen-- auch BFH-Urteile vom 12.05.2009 - IX R 46/08, BFHE 225, 112, BStBl II 2011, 24; vom 18.06.2015 - VI R 77/12, BFHE 250, 132, BStBl II 2015, 903; vom 04.10.2016 - IX R 8/16, BFHE 255, 259, BStBl II 2017, 273; vom 21.06.2017 - V R 4/17, BFHE 259, 146, BStBl II 2018, 370).
  • BFH, 01.09.2022 - IV R 25/19

    Absetzungen für Substanzverringerung durch eine KG nach Erwerb eines …

    Der Senat kann auf Grundlage der getroffenen Feststellungen selbst entscheiden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 04.10.2016 - IX R 8/16, BFHE 255, 259, BStBl II 2017, 273) und weist die Klage als unbegründet ab (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO).
  • BFH, 22.03.2017 - IX B 94/16

    Grundsätzliche Bedeutung - Mietverhältnis mit einer von nahestehenden Personen …

    Es ist höchstrichterlich geklärt und damit nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung, wann ein Mietvertrag mit einer nahestehenden Person vorliegt und dass dieser einem Fremdvergleich zu unterwerfen ist (…vgl. u.a. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Februar 2016 IX R 28/15, BFH/NV 2016, 1006, und vom 4. Oktober 2016 IX R 8/16, BFHE 255, 259, BStBl II 2017, 273).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.11.2017 - 7 K 7252/15

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einer Wohnung, die nach vorheriger Vermietung leer …

    Für die Zeit nach dem Auszug der Mutter ist das Mietverhältnis damit faktisch nicht mehr den zivilrechtlichen Vereinbarungen entsprechend durchgeführt worden, sodass es ab diesem Zeitpunkt nach den Grundsätzen über Mietverträge zwischen nahen Angehörigen (vgl. BFH, Urteil vom 04.10.2016 IX R 8/16, BStBl II 2017, 273, II. 1. der Gründe m. w. N.) nicht mehr beachtlich war.
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2025 - 3 K 3005/23

    Unzumutbarkeit der beA-Nutzung für Rechtsanwalt bei Klage in eigener Sache - …

    Rn. 79 Verknüpft der Steuerpflichtige eine Mietvereinbarung mit einer weiteren Vereinbarung, ist auch zu berücksichtigen, ob sich fremde Dritte auf ein solches Vertragsgeflecht eingelassen hätten (z. B. BFH, Urteil vom 04.10.2016 IX R 8/16, BStBl II 2017, 273, II. 2. a) der Gründe, betreffend eine Kombination zwischen einem Mietvertrag und einer Geldschenkung).
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2025 - 3 K 3005/23

    Rechtsanwalt nicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs …

  • FG Münster, 02.09.2025 - 1 K 102/23

    Sonderausgaben - Zum Spendenabzug bei Zahlungen des Gesellschafters an eine gGmbH …

  • FG München, 23.10.2018 - 12 K 1097/15

    Einkommenssteuer

  • FG Münster, 24.01.2018 - 7 K 1884/16

    Einkommensteuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Ehegatten

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