Rechtsprechung
| LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 4/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
Neunte SARS-CoV-2-EindV im Wesentlichen verfassungsgemäß, verfassungskonforme Auslegung, Verordnungsermächtigung, Verhältnismäßigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Neunte SARS-CoV-2-EindV im Wesentlichen verfassungsgemäß - Corona-Virus
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Coronamaßnahmen "Verbot des Alkoholausschanks und Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit"
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Abstrakte Normenkontrollverfahren zur Achten und Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Verfahrensgang
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 4/21
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (20)
- VerfGH Thüringen, 01.03.2021 - VerfGH 18/20
Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl. der Thüringer …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 4/21
Vielmehr schafft es durch eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts über die Vereinbarkeit auch einer bereits außer Kraft getretenen Norm des Landesrechts Klarheit und Rechtssicherheit für das nachfolgende Recht und die künftige Normsetzung (vgl. zum objektiven Klarstellungsinteresse nach dem Außerkrafttreten der angegriffenen Norm auch ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter B. II. 1. c.).unter den weiteren Voraussetzungen der konkreten Normenkontrolle gemäß Art. Abs. 1 S. 1 GG das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (BVerfG, Beschl. v. 15.01.1985 - 2 BvR 128/84 -, BVerfGE 69, 112; ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter B. I. 1.).
Verstoß gegen einfaches Recht nur dann mittelbar zum Verstoß gegen Art. 2 Abs. und 4 LVerf qualifizieren, wenn er offensichtlich und schwerwiegend ist (vgl. BayVerfGH, ebd.; weitergehend wohl ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter B. I. 1. a.-b. mit Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13, Rn. 54).
Damit hat sich zugleich für § 32 S. 1 IfSG die Frage erledigt, ob und in welchen Grenzen der Landesgesetzgeber durch eine konkretisierende Regelung die mit dem Vorbehalt des Gesetzes geforderte parlamentarische Legitimation gemäß Art. 80 Abs. 4 GG sichern könnte (vgl. LVerfG, Beschl. v. 19.08.2020 - LVG 21/20 [K3];… LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 42; ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter B. I. 2. b. aa.
Dass die damit förmlich festgestellte Lage mit weitreichenden Gefahren für Leben und körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung tatsächlich bestand, ist allgemein bekannt (siehe auch die ausführlichere Darstellung zu den früheren Phasen der Pandemie bei ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter B. II. 2. b. aa.
Diese besondere Ausprägung des Parlamentsvorbehalts gilt im Grundsatz für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten entsprechend (so für Art. 103 Abs. 2 GG ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter C. I. 1. (Umdruck S. 142) m. w. N.).
Ein gesetzlicher Blankettverweis auf Tatbestände, an die die Rechtsfolgen einer Ordnungswidrigkeit geknüpft werden können, unterliegt aber nicht den gleichen Anforderungen aus dem Parlamentsvorbehalt wie eine Strafnorm (anders offenbar ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter C. I. (Umdruck S. 140-147); ausdrücklich offengelassen hingegen durch die dort dafür in Anspruch genommene Entscheidung des BVerfG, Beschl. v. 21.09.2016 - 2 BvL 1/15, BVerfGE 143, 38,.
Die Anforderungen an die Delegation von Rechtssetzungsbefugnissen auf die Exekutive im Hinblick auf die Bestimmung der Ordnungswidrigkeitentatbestände folgen daher grundsätzlich denen, die an die Delegation der Bestimmung der zugrundeliegenden Gebote und Verbote gemäß Art. 79 Abs. 1 LVerf (wie gemäß Art. 80 Abs. 1 GG) zu stellen sind (anders die fallentscheidende Differenzierung bei ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter C. I. (Umdruck S. 140-147) gegenüber B. I. 2 b. aa.-bb., II. 2. b. aa.
Mildere Mittel, die gleich geeignet gewesen wären, standen nicht zur Verfügung (siehe allgemein dazu auch ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter B. II. 2. b. aa.
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.2020 - LVG 25/20
Einstweiliger Rechtsschutz, 8. SARS-CoV-2-EindV
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 4/21
Sie genügten gemessen an den durch das Landesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 45 ff., aufgestellten Maßstäben nicht den regelungstechnischen Anforderungen, die das Rechtsstaatsprinzip an die Klarheit des Regelungskonzepts im Kontext eines Grundrechtseingriffs stellt.(2.) Die Frage, ob und mit welcher Reichweite § 32 S. 1 IfSG in Verbindung mit § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG mit den dort geregelten Maßnahmen gegenüber "Personen" auch an die Allgemeinheit gerichtete Gebote und Verbote im Verordnungswege trägt (dazu LVerfG, Urt. v. 26.03.2021 - LVG 25/20 -, Rn. 68-71), ist mit der Einfügung des § 28a IfSG durch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020 (BGBl. I S. 2397) für die dort geregelten Maßnahmen hinfällig geworden.
Damit hat sich zugleich für § 32 S. 1 IfSG die Frage erledigt, ob und in welchen Grenzen der Landesgesetzgeber durch eine konkretisierende Regelung die mit dem Vorbehalt des Gesetzes geforderte parlamentarische Legitimation gemäß Art. 80 Abs. 4 GG sichern könnte (vgl. LVerfG, Beschl. v. 19.08.2020 - LVG 21/20 [K3]; LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 42; ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter B. I. 2. b. aa.
(1.) Befugnisse zu Grundrechtseingriffen müssen die zur Rechtsanwendung berufenen Stellen sowie auch die den Regelungen unterworfenen Bürger hinreichend klar erkennen lassen, was unter welchen Voraussetzungen geboten oder verboten ist (LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 45-51; BayVGH, Beschl. v. 26.01.2021 - 20 NE 21.162, Rn. 14 m. w. N.).
Sie gewinnen aber wieder an Bedeutung, sobald der Zeitablauf dem Verordnungsgeber eine gründlichere Durcharbeitung und Rechtsförmlichkeitsprüfung der Regelungen unter den genannten Gesichtspunkten erlaubt, gegebenenfalls etwa auch nach Auswertung der in den Verordnungen anderer Bundesländer eingesetzten Regelungstechnik (LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 45-51).
- VGH Bayern, 26.01.2021 - 20 NE 21.162
15-km-Regel vorläufig außer Vollzug gesetzt
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 4/21
(1.) Befugnisse zu Grundrechtseingriffen müssen die zur Rechtsanwendung berufenen Stellen sowie auch die den Regelungen unterworfenen Bürger hinreichend klar erkennen lassen, was unter welchen Voraussetzungen geboten oder verboten ist (…LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 45-51; BayVGH, Beschl. v. 26.01.2021 - 20 NE 21.162, Rn. 14 m. w. N.).Das gilt besonders, aber nicht nur für Gebote und Verbote, die mit Sanktionen bewehrt sind (vgl. a. BayVGH, Beschl. v. 26.01.2021 - 20 NE 21.162, Rn. 14: "strenger Maßstab").
Darin unterschied sich der § 13 Abs. 2 der 9. SARS-CoV EindV(2-5) von der Regelung, deren Vollzug der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wegen der Unvereinbarkeit mit dem Gebot der Normenklarheit einstweilig ausgesetzt hat (BayVGH, Beschl. v. 26.01.2021 - 20 NE 21.162).
- BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15
Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 4/21
Sie wahrt auch gegenüber der Sanktion einer Ordnungswidrigkeit die Freiheit der Normadressaten, indem diese vorhersehen können, welches Verhalten die angedrohte Sanktion auf sich zieht (zu dieser freiheitswahrenden Funktion des Art. 103 Abs. 2 GG mit Blick auf Blankettstrafgesetze BVerfG, Beschl. v. 21.09.2016 - 2 BvL 1/15, BVerfGE 143, 38, Rn. 37;… BVerfG, Beschl. v. 11.03.2020 - 2 BvL 5/17, BVerfGE 153, 310, Rn. 73).Ein gesetzlicher Blankettverweis auf Tatbestände, an die die Rechtsfolgen einer Ordnungswidrigkeit geknüpft werden können, unterliegt aber nicht den gleichen Anforderungen aus dem Parlamentsvorbehalt wie eine Strafnorm (…anders offenbar ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter C. I. (Umdruck S. 140-147); ausdrücklich offengelassen hingegen durch die dort dafür in Anspruch genommene Entscheidung des BVerfG, Beschl. v. 21.09.2016 - 2 BvL 1/15, BVerfGE 143, 38,.
Dafür spricht auch, dass die Beurteilung einer Handlung als ordnungswidrig nicht zugleich einen sozialethischen Vorwurf enthält, wie er das Wesen der Kriminalstrafe charakterisiert (so ausdrücklich BVerfG, Beschl. v. 21.09.2016 - 2 BvL 1/15, BVerfGE 143, 38, Rn. 56).
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 4/21
Die auch hier aufgenomme Ausnahme zugunsten von Eil- und Spontanversammlungen gewährleistete zudem, dass die Anzeigepflicht eine effektive Grundrechtsausübung in diesen Formen nicht unmöglich machte (vgl. zu Art. 8 GG BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233, 341/81 -, BVerfGE 69, 315 (350 f.)). - LG Hannover, 09.07.2020 - 8 O 2/20
Erste Corona-Klage auf Entschädigung gegen das Land Niedersachsen
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 4/21
Diese Ansprüche sind auf Unternehmer, die durch allgemeine Infektionsschutzmaßnahmen wirtschaftliche Einbußen erleiden, nicht anwendbar (LG Hannover, Urt. v. 09.07.2020 - 8 O 2/20; LG Köln, Urt. v. 12.01.2021 - 5 O 215/20 -. - BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17
Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 4/21
Sie wahrt auch gegenüber der Sanktion einer Ordnungswidrigkeit die Freiheit der Normadressaten, indem diese vorhersehen können, welches Verhalten die angedrohte Sanktion auf sich zieht (…zu dieser freiheitswahrenden Funktion des Art. 103 Abs. 2 GG mit Blick auf Blankettstrafgesetze BVerfG, Beschl. v. 21.09.2016 - 2 BvL 1/15, BVerfGE 143, 38, Rn. 37; BVerfG, Beschl. v. 11.03.2020 - 2 BvL 5/17, BVerfGE 153, 310, Rn. 73). - BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13
Nichtannahmebeschluss: Zur Teilnahme von Unionsbürgern an kommunalen Abstimmungen …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 4/21
Verstoß gegen einfaches Recht nur dann mittelbar zum Verstoß gegen Art. 2 Abs. und 4 LVerf qualifizieren, wenn er offensichtlich und schwerwiegend ist (vgl. BayVerfGH, ebd.; weitergehend wohl ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2021 - VerfGH 18/20, unter B. I. 1. a.-b. mit Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13, Rn. 54). - BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 4/21
Die von der Landesregierung in der mündlichen Verhandlung am 09.03.2021 dem entgegengehaltene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem konkreten Normenkontrollverfahren gegen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (BVerfG, Beschl. v. 12.10.2010 - 2 BvL 59/06) stellt diese Maßstäbe nicht in Frage. - LG Köln, 12.01.2021 - 5 O 215/20
Coronapandemie: Kein Entschädigungsanspruch für Betriebsausgaben (Mietzinsen)
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 4/21
Diese Ansprüche sind auf Unternehmer, die durch allgemeine Infektionsschutzmaßnahmen wirtschaftliche Einbußen erleiden, nicht anwendbar (LG Hannover, Urt. v. 09.07.2020 - 8 O 2/20; LG Köln, Urt. v. 12.01.2021 - 5 O 215/20 -. - VGH Bayern, 08.09.2020 - 20 NE 20.2001
Erfolgloser Eilantrag gegen bayerische Regelung zur verpflichtenden …
- BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvL 11/78
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entschädigungsregelung des BSeuchG
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.08.2020 - LVG 21/20
Maskenpflicht, einstweiliger Rechtsschutz, Folgenabwägung
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
- BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20
Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt
- BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20
Ablehnung eines Eilantrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Verweigerung einer …
- BVerfG, 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf …
- BVerfG, 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Erfolgloser Eilantrag gegen …
- BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvR 1004/20
Ablehnung eines Eilantrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren: …
- BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 128/84
Verwaltungsgerichtliche Normnenkrontrolle, landesrechtliche Popularklage und …
- VerfGH Thüringen, 19.05.2021 - VerfGH 110/20
Divergenzvorlage an das Bundesverfassungsgericht im Verfahren der abstrakten …
Rn. 96 Mit einem weiteren Urteil des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. März 2021 - LVG 4/21 - liegt auch zu dieser entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine abweichende Entscheidung eines anderen Landesverfassungsgerichts vor.Rn. 97 Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt kommt zu dem Ergebnis, dass ein gesetzlicher Blankettverweis auf Tatbestände, an die die Rechtsfolgen einer Ordnungswidrigkeit geknüpft werden können, nicht den gleichen Anforderungen aus dem Parlamentsvorbehalt unterliegt wie eine Strafnorm (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, juris Rn. 132).
Es verweist darauf, dass Art. 22 Abs. 1 LVerf, den es in der Sache inhaltsgleich mit Art. 103 Abs. 2 GG auslegt, im Hinblick auf Ordnungswidrigkeiten neben der freiheitswahrenden Funktion keine zusätzliche und keine über Art. 79 Abs. 1 LVerf (wie Art. 80 Abs. 1 GG) hinausgehende kompetenzwahrende Funktion im Gefüge der Gewaltenteilung hat (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, juris Rn. 132).
Das Ordnungswidrigkeitenrecht stehe - anders als das Strafrecht - in einem engen Zusammenhang mit den Aufgaben und Befugnissen der Verwaltungsbehörden und sei in dieser Abgrenzung von der Strafgerichtsbarkeit als Sanktionsordnung für "Verwaltungsunrecht" an die Stelle des früheren Verwaltungsstrafrechts getreten (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, juris Rn. 132).
Unbeschadet des Vorrangs und des Vorbehalts des förmlichen Gesetzes seien die Anforderungen an die Regelungsdichte der parlamentsgesetzlichen Verweisnorm (vgl. aus der wohl unangefochtenen Gesetzgebungspraxis nur § 24 StVG als gesetzliche Grundlage für den Katalog der Verkehrsordnungswidrigkeiten in § 49 StVO) daher geringer als bei Blankettstraftatbeständen (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, juris Rn. 132).
Dafür spreche auch, dass die Beurteilung einer Handlung als ordnungswidrig nicht zugleich einen sozialethischen Vorwurf enthält, wie er das Wesen der Kriminalstrafe charakterisiert (so Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, juris Rn. 132 mit Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 21.09.2016 - 2 BvL 1/15, BVerfGE 143, 38, Rn. 56).
Jedoch stellte das Landesverfassungsgericht bewusst einen Gleichklang zwischen den Anforderungen an die Delegation der Bestimmung von Geboten und Verboten nach dem Infektionsschutzgesetz und der Delegation von Rechtssetzungsbefugnissen im Hinblick auf die Bestimmung der Ordnungswidrigkeitentatbestände her (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, juris Rn. 132).
Rn. 103 Da sich der Thüringer Verfassungsgerichtshof aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Sachsen-Anhalt vom 26. März 2021 - LVG 4/21 - aus den dargelegten Gründen an einer Entscheidung in der Sache gehindert sieht, hat er folglich auch hinsichtlich der Vorlagefragen zu II. 3. und zu II. 4. nach Art. 100 Abs. 3 Satz 1 GG, § 85 BVerfGG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen.
Vielmehr sei das landesverfassungsrechtliche Rechtsstaatsprinzip erst dann verletzt, wenn der Widerspruch zum Bundesrecht offen zutage tritt und darüber hinaus auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender, krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist (…so st. Rspr. BayVerfGH, z.B. Entscheidung vom 15. Juni 2015 - Vf. 12-VII-14 -, juris Rn. 43 und Entscheidung vom 9. Februar 2021 - Vf. 6-VII-20 -, juris Rn. 40; sich ihm anschließend Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, juris Rn. 59 und Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, juris Rn. 115).
- VerfGH Sachsen, 12.06.2025 - 13-II-21
Teilweise erfolgreicher Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen …
Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes schafft demgegenüber Klarheit und Rechtssicherheit für das nachfolgende Recht und die künftige Normsetzung (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. August 2024 - Vf. 197-II-20; vgl. LVfG-LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 - juris Rn. 85).So setzt sich das Antragsvorbringen nicht damit auseinander, dass in der angegriffenen Vorschrift - anders als in anderen landesrechtlichen Regelungen (vgl. LVfG-LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 - juris Rn. 133 ff.) - eine Einschränkung des örtlichen Geltungsbereichs des Alkoholverbots vom Verordnungsgeber angelegt war.
(6) Soweit die Antragsteller ohne Bezugnahme auf konkrete Normen die mangelnde Klarheit des Regelungskonzepts beanstanden, erschöpfen sich ihre Ausführungen im Wesentlichen in der Erörterung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 3. Februar 2021 (LVG 4/21).
Insoweit fehlt es an einer substantiierten Darlegung, weshalb die konkret angegriffenen Vorschriften allein oder in ihrer Zusammenschau mit anderen Vorschriften - insbesondere auch mit Blick auf die jeweiligen Begründungen in den Verordnungen - dem Bestimmtheitsgebot in seiner Ausprägung als Gebot der Normenklarheit nicht genügten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 15. August 2024 - Vf. 197-II-20; zu den Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot im Zusammenhang mit Corona-Schutz-Verordnungen anderer Bundesländer auch LVfG-LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 - juris Rn. 136 ff.;… BayVerfGH, Entscheidung vom 9. Februar 2021 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 54;… Entscheidung vom 29. Januar 2021 - Vf. 96-VII-20 - juris Rn. 31).
§ 28a Abs. 3 Satz 1 IfSG richtete den Zweck von Schutzmaßnahmen gegen COVID-19 näher auf den Schutz von Leben und Gesundheit und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems aus (vgl. LVfG-LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 - juris Rn. 92).
Soweit die verfassungsrechtliche Rechtfertigung einzelner Grundrechtseingriffe eine höhere parlamentsgesetzliche Regelungsdichte erforderte, boten die Tatbestände der §§ 28, 28a IfSG genug Ansatzpunkte für eine entsprechende Eingrenzung der Reichweite der Ermächtigung im Wege einer verfassungskonformen Auslegung (vgl. LVfG-LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 - juris Rn. 92).
(1) Mit Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 und der damit verbundenen Einfügung des § 28a IfSG waren die dort genannten typisierten Schutzmaßnahmen nach Wortlaut, Zweck, Systematik und Entstehungsgeschichte als Regelungen erkennbar, die an die Allgemeinheit gerichtet waren und folglich die generelle Inanspruchnahme Nichtverantwortlicher einschlossen (vgl. LVfG-LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 - juris Rn. 117).
Diese Norm stellte einen Unterfall des § 28a Abs. 1 Nr. 10 IfSG in der damals geltenden Fassung dar (vgl. LVfG-LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 - juris Rn. 123), der die Untersagung oder die Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen, Ansammlungen, Aufzügen, Versammlungen sowie religiösen oder weltanschaulichen Veranstaltungen gestattete.
Der Blankettverweis in § 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG auf § 32 Satz 1 IfSG genügt zudem den Anforderungen an eine gesetzliche Bestimmung des Ordnungswidrigkeitentatbestands, wie sie sich aus Art. 103 Abs. 2 GG ergeben (vgl. hierzu näher LVfG-LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 - juris Rn. 132).
(1) Das allgemeine rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot zwingt den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber als Gebot der Normenklarheit und Normenbestimmtheit, Vorschriften so klar zu fassen, dass die Rechtslage für den Betroffenen hinreichend deutlich zu erkennen ist, er sein Verhalten daran ausrichten und sich auf mögliche belastende Maßnahmen einstellen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Juli 2005, BVerfGE 113, 348 [375 ff.]; Beschluss vom 9. April 2003, BVerfGE 108, 52 [75]; LVfG-LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 - juris Rn. 137;… Rozek in: Baumann-Hasske, Die Verfassung des Freistaates Sachsen, 4. Aufl., Vor Art. 14 Rn. 46 m.w.N.).
Die hinreichende Bestimmtheit der normativen Rechtsgrundlagen für Grundrechtseingriffe bemisst sich nicht an Umfang und Detailreichtum des Textes, sondern am sinntragenden, geordneten Einsatz abstrakt-genereller Tatbestände und Rechtsfolgenbestimmungen, die einer vorhersehbaren Auslegung und Anwendung im Einzelfall zugänglich sind (vgl. LVfG-LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 - juris Rn. 137 f.;… Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 - juris Rn. 70 f.).
Sie gewinnen aber wieder an Bedeutung, sobald der Zeitablauf dem Verordnungsgeber eine gründlichere Durcharbeitung und Rechtsförmlichkeitsprüfung der Regelungen unter den genannten Gesichtspunkten erlaubt, gegebenenfalls etwa auch nach Auswertung der in den Verordnungen anderer Bundesländer eingesetzten Regelungstechnik (vgl. LVfG-LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 - juris Rn. 142).
Der Begriff findet auch im allgemeinen Sprachgebrauch Verwendung (vgl. LVfG-LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 - juris Rn. 150) und konnte von den Betroffenen noch situationsgerecht - weit - verstanden werden.
Ein hierbei zu berücksichtigender Aspekt für die Effektivität der Maßnahme konnte hierbei auch die Kontrollierbarkeit der Einhaltung der Verordnung sein (vgl. LVfG-LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 - juris Rn. 167).
- BVerfG, 19.10.2022 - 1 BvN 1/21
Unzulässige Divergenzvorlage zu Thüringer Coronaverordnung
Rn. 10 Auch insoweit habe das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in einem Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 - eine abweichende Rechtsauffassung vertreten, indem dieses einen (grundsätzlichen) Gleichklang zwischen den Anforderungen an die Delegation der Bestimmung von Ge- und Verboten nach dem Infektionsschutzgesetz und der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen im Hinblick auf die Bestimmung der Ordnungswidrigkeitentatbestände angenommen habe.Rn. 11 c) Schließlich sieht es der Thüringer Verfassungsgerichtshof als geboten an, die Vorlage auch auf die Frage zu erstrecken, ob es die "Grundsätze des Rechtsstaats" (Art. 28 Abs. 1 GG) erlaubten, eine Verletzung des landesverfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzips erst dann anzunehmen, wenn im Fall eines Widerspruchs zwischen einfachem Landesrecht und Bundesrecht dieser Widerspruch offen zutage trete und nach seinem Gewicht als schwerwiegender Eingriff zu werten sei (…so BayVerfGH, Entscheidungen vom 16. Juni 2015 - Vf. 12-VII-14 -, Rn. 43, …und vom 9. Februar 2021 - Vf. 6-VII-20 -, Rn. 40;… sich anschließend VerfG LSA, Urteile vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, Rn. 59, und vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, Rn. 115).
Auch ein die Entscheidungserheblichkeit begründendes Verständnis der Vorlagefrage führte nicht zur Zulässigkeit, weil es dann an einer Divergenz zum Urteil des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. März 2021 - LVG 4/21 - fehlte (…Rn. 34).
Rn. 32 Zwar bezeichnet sie eine auf die Auslegung des Grundgesetzes bezogene Divergenz zur in Bezug genommenen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -.
Abweichend davon vertritt das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt die Rechtsauffassung, dass bei der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen auf die Exekutive im Hinblick auf die Bestimmtheit der Ermächtigung zum Erlass von Ordnungswidrigkeitentatbeständen die gleichen Anforderungen zu stellen seien wie für die Ermächtigung zum Erlass der zugrundeliegenden Ge- und Verbote gemäß Art. 79 Abs. 1 LSAVerf sowie Art. 80 Abs. 1 GG (VerfG LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, Rn. 132 unter Verweis auf BVerfGE 143, 38 ).
Allerdings hat das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt im Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 - die so verstandene Frage nicht abweichend von der Rechtsansicht des Thüringer Verfassungsgerichtshofs verneint.
Das Landesverfassungsgericht befand, dass § 28a IfSG (in Verbindung mit § 32 Satz 1 und § 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG) den nach Art. 103 Abs. 2 GG (und nach Art. 80 Abs. 1 GG) einzuhaltenden Vorgaben entsprach, sodass über die Frage nach dem Bestehen einer mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbaren Übergangsfrist für eine auf eine Generalklausel gestützte Bußgeldbewehrung gefahrenabwehrrechtlicher Ge- und Verbote nicht zu entscheiden war (VerfG LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, Rn. 92, 132).
- VerfG Brandenburg, 19.09.2025 - VfGBbg 87/20 Rn. 291 Ungeachtet der Trennung der Verfassungsräume kann das Verfassungsgericht eine bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage allerdings insoweit inzident auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz prüfen, als das Rechtsstaatsprinzip in Art. 2 Abs. 1 LV, die Bindung des Verordnungsgebers an Recht und Gesetz nach Art. 2 Abs. 5 Satz 2 LV und der Vorbehalt einer nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmten parlamentarischen Ermächtigung nach Art. 80 LV dies erfordern (…näher hierzu Beschluss vom 20. Juni 2025 - VfGBbg 45/20 -, Rn. 97 f., https://verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. auch VerfG LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, Rn. 91, juris; ThürVerfGH…, Urteil vom 28. Februar 2024 - 110/20 -, Rn. 432, 434, juris).
Rn. 292 Die Prüfung des Verfassungsgerichts beschränkt sich dabei nicht auf eine bloße Evidenzkontrolle (…so aber BayVerfGH, Entscheidungen vom 16. Juni 2015 - Vf. 12-VII, Rn. 43…, vom 9. Februar 2021 - Vf. 6-VII, Rn. 40, …und vom 27. September 2023 - Vf. 62-VII, Rn. 46, 53, juris; sich anschließend VerfG LSA, Urteile vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, Rn. 59, und - LVG 4/21 -, Rn. 115, juris; SächsVerfGH…, Beschluss vom 15. August 2024 - Vf. 197-II, Rn. 115, 119 ff., …und Urteil vom 12. Juni 2025 - Vf. 13-II-21 (HS) -, Rn. 304 f., juris).
Kommt es dabei zu der Überzeugung, dass die bundesgesetzliche Ermächtigung mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig ist, hat es unter den weiteren Voraussetzungen der konkreten Normenkontrolle gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (…vgl. Beschluss vom 20. Juni 2025 - VfGBbg 45/20 -, Rn. 100 m. w. N., https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 128/84 -, Rn. 17, juris; ThürVerfGH…, Urteil vom 28. Februar 2024 - 110/20 -, Rn. 434, m. w. N., juris; SächsVerfGH…, Beschluss vom 15. August 2024 - Vf. 197-II, Rn. 116, …und Urteil vom 12. Juni 2025 - Vf. 13-II-21 (HS) -, Rn. 306, juris; VerfG LSA, Urteil vom 26. März 2021- LVG 4/21 -, Rn. 91, juris).
Die hinreichende Bestimmtheit der normativen Rechtsgrundlagen für Grundrechtseingriffe bemisst sich dabei nicht an Umfang und Detailreichtum des Textes, sondern am sinntragenden, geordneten Einsatz abstrakt-genereller Tatbestände und Rechtsfolgenbestimmun- gen, die einer vorhersehbaren Auslegung und Anwendung im Einzelfall zugänglich sind (vgl. VerfG LSA, Urteile vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, Rn. 137 f., und - LVG 25/20 -, Rn. 70 f., juris).
Für Blankettordnungswidrigkeitsnormen gilt mithin, dass sie Art. 103 Abs. 2 GG grundsätzlich nur dann genügen, wenn die möglichen Fälle der Ordnungswidrigkeit schon aufgrund des Gesetzes vorausgesehen werden können und die Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit sowie Art und Maß der Sanktion im Gesetz selbst hinreichend deutlich umschrieben werden (vgl. ThürVerfGH…, Urteil vom 1. März 2021 - 18/20 -, Rn. 597 m. w. N., juris; VerfG LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, Rn. 132, juris).
Rn. 426 Allerdings unterliegt ein gesetzlicher Blankettverweis auf Tatbestände, an die die Rechtsfolgen einer Ordnungswidrigkeit geknüpft werden können, nicht den gleichen Anforderungen aus dem Parlamentsvorbehalt wie eine Strafnorm (vgl. VerfG LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, Rn. 132, juris).
Dafür spricht auch, dass die Beurteilung einer Handlung als ordnungswidrig nicht zugleich einen sozialethischen Vorwurf enthält, wie er das Wesen der Kriminalstrafe charakterisiert (vgl. VerfG LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, Rn. 132, juris; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 21. September 2016 - 2 BvL 1/15 -, Rn. 56 m. w. N., https://www.bundesverfassungsgericht.de).
Weitergehende Anforderungen an die Konkretisierung des Blankettverweises - im Sinne einer expliziten Benennung der Maskenpflicht - ließen sich zumindest bei Verordnungserlass Ende Oktober 2020 auch aus Art. 103 Abs. 2 GG nicht ableiten (a. A. ThürVerfGH…, Urteil vom 1. März 2021 - 18/20 -, Rn. 602, 603 ff., 606, juris; wie hier dagegen VerfG LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, Rn. 132, juris; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 2 Rb 37 Ss 423/21 -, Rn. 20, 51, juris).
Das erfordert insbesondere eine lesbare Normstruktur, eine stimmige und hinreichend übersichtliche Regelungssystematik und eine aus sich selbst heraus verständliche Bestimmung des zeitlichen, räumlichen und personellen Anwendungsbereichs der Vorschriften (VerfG LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, Rn. 137, juris).
- VerfG Brandenburg, 20.06.2025 - VfGBbg 45/20 Rn. 97 Ungeachtet der Trennung der Verfassungsräume kann das Verfassungsgericht eine bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage insoweit inzident auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz prüfen, als das Rechtsstaatsprinzip in Art. 2 Abs. 1 LV, die Bindung des Verordnungsgebers an Recht und Gesetz nach Art. 2 Abs. 5 Satz 2 LV und der Vorbehalt einer nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmten parlamentarischen Ermächtigung nach Art. 80 LV dies erfordern (vgl. VerfG LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, Rn. 91, juris; ThürVerfGH…, Urteil vom 28. Februar 2024 - 110/20 -, Rn. 432, 434, juris).
Eine Verletzung des landesverfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzips ist nicht erst dann anzunehmen, wenn der Widerspruch zum Bundesrecht offen zutage tritt und nach seinem Gewicht als schwerwiegender Eingriff zu werten ist (…so aber zur bayerischen Verfassungslage BayVerfGH, Entscheidungen vom 16. Juni 2015 - Vf. 12-VII, Rn. 43…, vom 9. Februar 2021 - Vf. 6-VII, Rn. 40, …und vom 27. September 2023 -Vf. 62-VII, Rn. 46, 53, juris; sich anschließend VerfG LSA, Urteile vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, Rn. 59, und - LVG 4/21 -, Rn. 115, juris; SächsVerfGH…, Beschluss vom 15. August 2024 - Vf. 197-II, Rn. 115, 119 ff., juris).
Rn. 100 Kommt das Landesverfassungsgericht zu der Überzeugung, dass die bundesgesetzliche Ermächtigung mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig ist, ist es jedoch nicht - auch nicht inzident - berechtigt, dies festzustellen, sondern hat unter den weiteren Voraussetzungen der konkreten Normenkontrolle gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 128/84 -, Rn. 17, juris; ThürVerfGH…, Urteil vom 28. Februar 2024 - 110/20 -, Rn. 432, 434, m. w. N., juris; SächsVerfGH…, Beschluss vom 15. August 2024 - Vf. 197-II, Rn. 116, juris; VerfGH LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -,Rn. 91, juris).
Die hinreichende Bestimmtheit der normativen Rechtsgrundlagen für Grundrechtseingriffe bemisst sich dabei nicht an Umfang und Detailreichtum desTextes, sondern am sinntragenden, geordneten Einsatz abstrakt-genereller Tatbestände und Rechtsfolgenbestimmungen, die einer vorhersehbaren Auslegung und Anwendung im Einzelfall zugänglich sind (vgl. VerfG LSA, Urteile vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, Rn. 137 f., und - LVG 25/20 -, Rn. 70 f., juris).
Der Schutzbereich von Art. 20 Abs. 1 LV umfasst beispielsweise die Gründung eines Sportvereins, nicht aber die Ausübung von Vereinssport.251 5.1.2 Die Untersagung von Veranstaltungen und Zusammenkünften in § 5 Abs. 1 SARS-CoVEindV griff in die Vereinigungsfreiheit aus Art. 20 Abs. 1 LV ein, soweit hiervon auch Veranstaltungen und Zusammenkünfte erfasst waren, bei denen es sich um vereinigungsspezifische Betätigungen handelte (VerfGH SA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, Rn. 97, juris).
Die Beschneidung zwischenmenschlicher Kontakte betraf zudem elementare Bedürfnisse des zwischenmenschlichen Austauschs, der Kommunikation, der Geselligkeit und der Lebensgestaltung (vgl. VerfGH SA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, Rn. 172, juris).
Angesichts der Vielgestaltigkeit menschlicher Beziehungen und Begegnungen im öffentlichen und privaten Raum veranschaulichen diese Ausnahmetatbestände allerdings zugleich, wie umfangreich die mit den Verboten in Absatz 1 verbundenen Einbußen an menschlichem Miteinander sein konnten (vgl. VerfGH SA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, Rn. 172, juris).
Angesichts des dokumentierten Infektionsgeschehens bei Verordnungserlass und der vom Verordnungsgeber hieraus tatsachenbasiert und nachvollziehbar abgeleiteten Gefährdungslage durfte er die allgemeine Handlungsfreiheit in Gestalt der Betätigung in Vereinen hinter die staatliche Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit zurücktreten lassen (vgl. VerfGH SA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, Rn. 173, juris).267 Zur Zumutbarkeit der auch das aktive Vereinsleben betreffenden Verbotsregelungen trugen die in Absatz 4 geregelten Ausnahmen bei.
- VerfGH Sachsen, 15.08.2024 - 197-II-20
Erfolgloser Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die …
Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes schafft demgegenüber Klarheit und Rechtssicherheit für das nachfolgende Recht und die künftige Normsetzung (vgl. LVfG-LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 - juris Rn. 85).(1) Das allgemeine rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot zwingt den Gesetz- und Verordnungsgeber als Gebot der Normenklarheit und Normenbestimmtheit, Vorschriften so klar zu fassen, dass die Rechtslage für den Betroffenen hinreichend klar zu erkennen ist, er sein Verhalten daran ausrichten und sich auf mögliche belastende Maßnahmen einstellen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. April 2003, BVerfGE 108, 52 [75]; Urteil vom 27. Juli 2005, BVerfGE 113, 348 [375 ff.]; LVfG-LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 - juris Rn. 137 unter Verweis auf BayVGH…, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 20 NE 21.162 - juris Rn. 14;… Rozek in: Baumann-Hasske, Die Verfassung des Freistaates Sachsen, 4. Aufl., Vor Art. 14 Rn. 46 m.w.N.).
Die hinreichende Bestimmtheit der normativen Rechtsgrundlagen für Grundrechtseingriffe bemisst sich nicht an Umfang und Detailreichtum des Textes, sondern am sinntragenden, geordneten Einsatz abstrakt-genereller Tatbestände und Rechtsfolgenbestimmungen, die einer vorhersehbaren Auslegung und Anwendung im Einzelfall zugänglich sind (vgl. LVfG-LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 - juris Rn. 137 f.;… Urteil vom 26. März 2021 - LVG 25/20 - Rn. 70 f.).
- OVG Bremen, 19.04.2022 - 1 D 126/21
Normenkontrolle - Beschränkungen von Beherbergungsbetrieben und …
In Anbetracht dessen lässt sich ein Sonderopfer auch nicht feststellen, weil manche Branchen mehr und andere weniger unter den Beschränkungen zu leiden hatten (so auch LVerfG Sachs.-Anh., Urt. v. 26.03.2021 - LVG 4/21, juris Rn. 189 m.w.N.;… im Eilverfahren: SächsOVG, Urt. v. 20.05.2021 - 3 B 141/21, juris Rn. 42.;… in diese Richtung auch OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 22.03.2021 - 3 R 22/21, juris Rn. 67).Die Linderung wirtschaftlicher Folgen von in einer epidemischen Notlage getroffenen Schutzmaßnahmen aus Steuermitteln stellt vielmehr ein wirtschaftspolitisches und sozialstaatliches Anliegen dar, dem der Bund und die Länder mit verschiedenen Hilfsmaßnahmen nachgekommen sind (LVerfG Sachs.-Anh., Urt. v. 26.03.2021 - LVG 4/21, juris Rn. 189).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.05.2021 - LVG 21/21
Testungen von Schülern nach 11. SARS-CoV-2-EindV verfassungsgemäß
Ein Normenkontrollantrag kann auch gegen eine bereits aufgehobene Rechtsnorm zulässig sein, wenn während des Normenkontrollverfahrens eine auf kurzfristige Geltung angelegte Norm etwa wegen Zeitablaufs außer Kraft getreten ist (…LVerfG, Urt. v. 26.03.2021 - LVG 25/20 -, Rn. 38; LVerfG, Urt. v. 26.03.2021 - LVG 4/21 -, Rn. 85;… BVerfG, Beschl. v. 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20 - mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 29.06.2001 - 6 CN 1.01 -, Rn. 10).Grundlage 45 ist § 32 S. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1, § 28a Abs. 1 IfSG, die ihrerseits gültig ist (LVerfG, Urt. v. 26.03.2021 - LVG 4/21 -, Rn. 90).
Dem gegenüber steht die mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 5 Abs. 2 S. 1 LVerf der staatlichen Gewalt auferlegte objektive Pflicht, sich schützend und fördernd vor Leben und körperliche Unversehrtheit der Menschen zu stellen (…zu ihrer Bedeutung für die Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen im Interesse des Schutzes vor SARS-CoV Infektionen LVerfG, Urt. v. 26.03.2021 - LVG 25/20 -, Rn. 56, 100; Urt. v. 26.03.2021 - LVG 4/21 -, Rn. 112, 173 m. w. N.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2024 - 1 K 410/21
Wirksamkeit der CoronaVV MV 5 §§ 4 und 5 und ihre Vereinbarkeit mit GG Art 14
Es würde die Grundrechtsgewährleistung des Grundgesetzes überfordern, wenn der Staat über eine Bindung entsprechend großer Anteile des Staatshaushalts für eine flächendeckende Kompensation der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und ihrer Eindämmung sorgen sollte (vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, juris Rn. 189).In Anbetracht dessen lässt sich ein Sonderopfer auch nicht feststellen, weil manche Branchen mehr und andere weniger unter den Beschränkungen zu leiden hatten (so auch OVG Bremen…, Urteil vom 19. April 2022 - 1 D 126/21 -, juris Rn. 73 und LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, juris Rn. 189 m. w. N.; im Eilverfahren: OVG Bautzen…, Urteil vom 20. Mai 2021 - 3 B 141/21 -, juris Rn. 42).
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2024 - 1 S 278/23
Corona-Krise; Anordnung von Kontakt- und Versammlungsbeschränkungen sowie zum …
Rn. 476 Die ergänzende Erwägung des Verordnungsgebers, mit § 3 Abs. 2 CoronaVO vom 17.03.2020 i.d.F. 02.05.2020 gerade Kindern zu ermöglichen, sich in einem eng begrenzten Rahmen mit gleichaltrigen Kindern und Freunden zu treffen, um so der Gefahr einer Isolation von Kleinkindern entgegenzuwirken (…vgl. dazu NdsOVG, Urt. v. 17.08.2023 - 14 KN 22/22 - juris Rn. 185 ff.;… OVG Schl.-H., Beschl. v. 22.01.2021 - 3 MR 4/21 - juris Rn. 51 ff.; auch: LVerfG LSA, Urt. v. 26.03.2021 - LVG 4/21 - juris Rn. 176 ff., m.w.N.), ist ebenfalls verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. - VerfG Brandenburg, 20.02.2026 - VfGBbg 73/21
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.05.2021 - LVG 5/21
Reine Briefwahl, demokratische Legitimierungsfunktion von Wahlen
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 11/21
10. SARS-CoV-2-EindV verfassungsgemäß
- OVG Niedersachsen, 01.06.2023 - 14 KN 36/22
Einzelhandel; allgemeiner Gleichheitsgrundsatz; Infektionsschutz; Mischsortiment; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2024 - 5 A 23.22
Normenkontrolle - Corona-Verordnung - 15-Kilometer-Radius - Landkreisgrenze - …
- OVG Thüringen, 14.04.2021 - 3 EN 195/21
Corona-Pandemie ("3. Welle"): Untersagung touristischer Übernachtungsangebote und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2023 - 13 D 283/20
Feststellung der Unwirksamkeit der aus den Regelungen zur Bekämpfung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2023 - 13 D 293/20
Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verbots einer Yoga-Schule …
- OVG Thüringen, 07.04.2021 - 3 EN 209/21
Corona-Pandemie, sog. dritte Welle; Schließung von Fitnessstudios
- OVG Sachsen, 10.10.2022 - 3 C 29/21
Corona; Zugangsverbot; Testobliegenheit; Arbeitgeber; Testpflicht
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2024 - 1 S 930/23
Corona-Krise; Anordnung von Kontakt- und Versammlungsbeschränkungen …
- OVG Sachsen, 27.04.2023 - 3 C 8/21
Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Ausgangsbeschränkung; Begründungspflicht; …
- OVG Sachsen, 05.12.2025 - 3 C 17/21
Zur Schließung von Sonnenstudios im Frühjahr 2021 zur Bekämpfung des Coronavirus; …
- OVG Niedersachsen, 11.07.2023 - 14 KN 35/22
Betriebsschließung; Corona; Mischsortiment; Schließungen von Baumärkten für den …
- VG Schleswig, 06.04.2022 - 1 B 21/22
Einstweiliger Rechtschutz gegen tägliche Testpflicht
- OVG Sachsen, 23.11.2021 - 3 C 44/21
COVID-19; Corona; Test; Schulen; Zugangsbeschränkung
- OVG Sachsen, 16.01.2025 - 3 C 85/21
Normenkontrollverfahren auf Feststellung der Unwirksamkeit von Regelungen der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2021 - 3 R 94/21
Schnelltestpflicht für Schulen nach summarischer Prüfung verhältnismäßig
- OVG Niedersachsen, 17.08.2023 - 14 KN 48/22
Corona; Covid 19; Testung; Zur Testung von Beschäftigten auf eine Infektion mit …
- OVG Thüringen, 09.04.2021 - 3 EN 190/21
Corona-Pandemie; sog. dritte Welle; Untersagung touristischer …
- VG Mainz, 12.05.2022 - 1 K 177/21
Corona-Krise; Untersagung des Konsums von alkoholischen Getränken im öffentlichen …
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Rechtsprechung
| LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
Einstweiliger Rechtsschutz, 9. SARS-CoV-2-EindV
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren über Maßnahmen nach der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ... - Corona-Virus
Verfahrensgang
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 4/21
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (13)
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.2020 - LVG 25/20
Einstweiliger Rechtsschutz, 8. SARS-CoV-2-EindV
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21
Sie ge- 11 nügten gemessen an den durch das Landesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 45 ff., aufgestellten Maßstäben nicht den regelungstechnischen Anforderungen, die das Rechtsstaatsprinzip an die Klarheit des Regelungskonzepts im Kontext eines Grundrechtseingriffs stellt.c. Der Grundsatz der Subsidiarität, der auch für das Verfahren der einstweiligen 46 Anordnung nach § 31 LVerfGG gilt, steht der Zulässigkeit des Antrags nicht entgegen (LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 35 m. w. N.).
21/20 [K3]; LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 42; dagegen Brocker, NVwZ 2020, S. 1485).
Offen ist daneben weiterhin, ob die angegriffenen, nunmehr auf der Grundlage 56 von § 28a IfSG erlassenen Vorschriften den regelungstechnischen Anforderungen genügen, die das Rechtsstaatsprinzip an die Klarheit des Regelungskonzepts im Kontext eines Grundrechtseingriffs stellt (vgl. LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 45-51).
b. Bei demgemäß nicht offensichtlich unzulässiger oder unbegründeter Hauptsache 58 ist eine Anordnung dringend geboten, wenn die Nachteile, die ohne einstweilige Anordnung bei späterem Erfolg des Antrags in der Hauptsache entstünden, schwerer wiegen als die Nachteile, die durch die einstweilige Anordnung bei späterer Erfolglosigkeit des Antrags in der Hauptsache entstünden (LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 54 m. w. N.).
Insofern haben die in LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 55-57, der Folgenabwägung zugrundegelegten Gesichtspunkte das Gewicht des Ziels eines wirksamen Infektionsschutzes seither eher noch erhöht.
- OVG Sachsen, 11.11.2020 - 3 B 357/20
Corona; Covid 19; Kontaktdaten; Datenschutz; Maskenpflicht; …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21
Angesichts der regelmäßig gelockerten Beziehung zwischen nicht mehr in einem Haushalt lebenden Familienangehörigen und des für Treffen unter Familienangehörigen verschiedener Haushalte in gleicher Weise wie für Treffen unter Freunden oder Fremden bestehenden erheblichen Anstekkungs- und Ausbreitungsrisikos von COVID-19 erscheine "der den Familien zugemutete zeitweise Verzicht auf große Familientreffen nicht unverhältnismäßig" (unter Bezugnahme auf OVG Sachsen, Beschl. v. 11.11.2020 - 3 B 357/20). - BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98
"Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21
Die geltend gemachten Interessen sind gewichtig, erscheinen aber nach dem hier anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verpflichtet ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 04.11.2020 - 3 R 218/20 -, mit Verweis auf BVerfGE 77, 170 [214]; 85, 191 [212]; 115, 25 [44 f.];… vgl. zu dieser Gewichtung im Frühjahr 2020: BVerfG, Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 10;… Beschl. v. 28.04.2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 12 f.).
- BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot - …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21
25.08.2020 - 1 BvR 1981/20; ebenso begründet BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats v. 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20 - den Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen eines Versammlungsverbots nicht mit einer Ungültigkeit der Rechtsgrundlagen, sondern mit einem Ermessensausfall bei der Ablehnung einer Ausnahme vom Verbot). - BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82
Nachtarbeitsverbot
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21
Die geltend gemachten Interessen sind gewichtig, erscheinen aber nach dem hier anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verpflichtet ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 04.11.2020 - 3 R 218/20 -, mit Verweis auf BVerfGE 77, 170 [214]; 85, 191 [212]; 115, 25 [44 f.];… vgl. zu dieser Gewichtung im Frühjahr 2020: BVerfG, Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 10;… Beschl. v. 28.04.2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 12 f.). - BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20
Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21
Die geltend gemachten Interessen sind gewichtig, erscheinen aber nach dem hier anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verpflichtet ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 04.11.2020 - 3 R 218/20 -, mit Verweis auf BVerfGE 77, 170 [214]; 85, 191 [212]; 115, 25 [44 f.]; vgl. zu dieser Gewichtung im Frühjahr 2020: BVerfG, Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 10;… Beschl. v. 28.04.2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 12 f.). - BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
Lagerung chemischer Waffen
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21
Die geltend gemachten Interessen sind gewichtig, erscheinen aber nach dem hier anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verpflichtet ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 04.11.2020 - 3 R 218/20 -, mit Verweis auf BVerfGE 77, 170 [214]; 85, 191 [212]; 115, 25 [44 f.];… vgl. zu dieser Gewichtung im Frühjahr 2020: BVerfG, Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 10;… Beschl. v. 28.04.2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 12 f.). - BVerfG, 28.04.2020 - 1 BvR 899/20
Ablehnung eines Antrags auf Erlasses einer einstweiligen Anordnung im …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21
Die geltend gemachten Interessen sind gewichtig, erscheinen aber nach dem hier anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verpflichtet ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 04.11.2020 - 3 R 218/20 -, mit Verweis auf BVerfGE 77, 170 [214]; 85, 191 [212]; 115, 25 [44 f.];… vgl. zu dieser Gewichtung im Frühjahr 2020: BVerfG, Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 10; Beschl. v. 28.04.2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 12 f.). - BVerfG, 29.04.2020 - 1 BvQ 47/20
Ablehnung eines Eilantrags betreffend die Begrenzung der Öffnung der …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21
An solcher Offensichtlichkeit fehlt es schon deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht selbst in seinen Entscheidungen über den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen von Verfassungsbeschwerden gegen Rechtsverordnungen auf der Grundlage der §§ 28, 32 IfSG die Erfolgsaussichten als offen bezeichnet hat, ohne die Gültigkeit der gesetzlichen Ermächtigung in Zweifel zu ziehen (BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats v. 09.04.2020 - 1 BvR 802/20 -, Rn. 11; BVerfG, Beschl. der 2. Kammer des Ersten Senats v. 29.04.2020 - 1 BvQ 47/20 -, Rn. 13; BVerfG, Beschl. der 2. Kammer des Ersten Senats v. - BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvR 802/20
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer eA gegen infektionsschutzrechtliche …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21
An solcher Offensichtlichkeit fehlt es schon deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht selbst in seinen Entscheidungen über den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen von Verfassungsbeschwerden gegen Rechtsverordnungen auf der Grundlage der §§ 28, 32 IfSG die Erfolgsaussichten als offen bezeichnet hat, ohne die Gültigkeit der gesetzlichen Ermächtigung in Zweifel zu ziehen (BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats v. 09.04.2020 - 1 BvR 802/20 -, Rn. 11; BVerfG, Beschl. der 2. Kammer des Ersten Senats v. 29.04.2020 - 1 BvQ 47/20 -, Rn. 13; BVerfG, Beschl. der 2. Kammer des Ersten Senats v. - OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2020 - 3 R 218/20
Corona-Pandemie: Eilantrag von Hotelbetrieben u.a. gegen das im Rahmen des …
- BVerfG, 25.08.2020 - 1 BvR 1981/20
Nichtannahmebeschluss: Erfolgloser Eilantrag gegen die Verordnung zur Testpflicht …
- BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 128/84
Verwaltungsgerichtliche Normnenkrontrolle, landesrechtliche Popularklage und …
- AG Wuppertal, 05.07.2021 - 82 OWi 12/21
Vorlage an das BVerfG zur Vereinbarkeit des Infektionsschutzgesetz a.F. mit dem …
Rn. 192 Eine Reihe gerichtlicher Entscheidungen geht davon aus, dass gegen die § 28 Abs. 1 S. 1 und 2, § 28a IfSG keine offensichtlich durchgreifenden, verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 08. Dezember 2020, 20 NE 20.2461, Rn. 22 ff.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 23. Dezember 2020, 13 MN 506/20, Rn. 27 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 18.12.2020, 1 S … 4028/20, Rn. 21 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 22. Januar 2021, 3 MR 4/21, Rn. 21 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 15. Januar 2021, 13 B 1899/20.NE, Rn. 36 ff.; Thüringer Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 11. Februar 2021, 3 EN 58/21, Rn. 28 ff.; Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02. Februar 2021, LVG 4/21, Rn. 53 ff.).Rn. 200 Soweit die dargestellte Rechtsprechung unter Hinweis auf die einzelnen Vorschriften des § 28a IfSG pauschal von verfassungsrechtlich ausreichenden parlamentarischen Leitlinien ausgeht (vgl. bspw.: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 08. Dezember 2020, 20 NE 20.2461, Rn. 25; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 22. Januar 2021, 3 MR 4/21, Rn. 24; Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02. Februar 2021, LVG 4/21, Rn. 53), so ist den jeweiligen Ausführungen nicht zu entnehmen, welche Leitungsfunktion, Grenzen oder Abwägungen sich auf der Ebene konkreter Schutzmaßnahmen aus den einzelnen Regelungen ergeben sollen.
- VerfGH Thüringen, 14.12.2021 - VerfGH 117/20
Abstrakte Normenkontrolle bezüglich Art. 1 §§ 3a, 3b und 6a der Thüringer …
(1) Die in § 28a Abs. 1 IfSG typisierten Schutzmaßnahmen sind nach Wortlaut, Zweck, Systematik und Entstehungsgeschichte als Regelungen erkennbar, die an die Allgemeinheit gerichtet sind und damit auch die Inanspruchnahme Nichtverantwortlicher umfassen (LVerfG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. Februar 2021 - LVG 4/21 -, juris Rn. 54).Damit bestehen keine Zweifel, dass der Gesetzgeber eine den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügende Ermächtigung geschaffen hat (ebenso LVerfG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. Februar 2021 - LVG 4/21 -, juris Rn. 53; ThürOVG…, Beschluss vom 25. November 2020 - 3 EN 746/20 -, juris Rn. 40).
Einem Alkoholverbot, das sich unter Missachtung der Grenzen des Ermächtigungstatbestands in § 28a Abs. 1 Nr. 9 IfSG nicht auf "bestimmte" Plätze oder Einrichtungen bezieht, vermag das nicht zu der fehlenden gesetzlichen Grundlage zu verhelfen (vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, juris Rn. 134).
- VerfGH Sachsen, 11.02.2021 - 14-II-21
Erfolgloser Eilantrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die …
Insoweit könne auf die Folgenabwägung Bezug genommen werden, die das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in einer Entscheidung vom 2. Februar 2021 (LVG 4/21) vorgenommen habe.Weder ist offensichtlich, dass die vom Verordnungsgeber herangezogenen Rechtsgrundlagen des Infektionsschutzgesetzes ihrerseits verfassungswidrig wären, noch dass die jeweilige Ermächtigungsgrundlage, soweit sie der Prüfung durch den Sächsischen Verfassungsgerichtshof unterliegt, im Hinblick auf die Reichweite die angegriffenen Bestimmungen nicht trüge (vgl. hierzu bereits BayVerfGH, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - Vf. 96-VII-20; Entscheidung vom 30. Dezember 2020 - Vf. 96-VII-20; LVfG-LSA, Beschluss vom 2. Februar 2021 - LVG 4/21 jeweils m.w.N.); dies gilt insbesondere auch für die Frage, inwieweit die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 28a Abs. 2 Satz 1 IfSG erfüllt sind.
Es ist nicht ersichtlich, dass die mit einer vorläufigen Fortgeltung der angegriffenen Vorschriften verbundenen Folgen insgesamt oder in Bezug auf einzelne Maßnahmen je für sich oder in der Addition ihrer Eingriffswirkungen in einem Maße untragbar wären, dass sie das Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit überwiegen und eine Außervollzugsetzung der Normen im Eilrechtsschutz gebieten (vgl. - auch zu einzelnen, mit den hier angegriffenen Regelungen strukturell vergleichbaren Beschränkungen - LVfG-LSA, Beschluss vom 2. Februar 2021 - LVG 4/21).
Bei der Abwägung ist u.a. zu berücksichtigen, dass namentlich die in § 2 Abs. 1 SächsCoronaSchVO vom 26. Januar 2021 enthaltene Kontaktbeschränkung zwar tief in die private und öffentliche Lebensführung eingreift, jedoch kein Kontaktverbot beinhaltet und es Ausnahmen zugunsten von Kleinkindern und Betreuungsgemeinschaften gibt (vgl. LVfG-LSA, Beschluss vom 2. Februar 2021 - LVG 4/21; BayVerfGH, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - Vf. 96-VII-21).
- VerfG Brandenburg, 21.11.2025 - VfGBbg 12/21 Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die wohl weit überwiegende fachgerichtliche Rechtsprechung und auch die infektions-schutzrechtliche Literatur von der Verfassungsgemäßheit des § 28a IfSG ausgingen (vgl. LVerfG LSA, Beschluss vom 2. Februar 2021 - LVG 4/21 -, Rn. 53, juris; BayVGH…, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 20 NE 20.2461 -, Rn. 26 ff., juris; OVG SH…, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 3 MR 4/21 -, Rn. 22, juris; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 13 MN 552/20 -, Rn. 21, juris; OVG Münster…, Beschluss vom 15. Januar 2021 - 13 B 1899/20.NE -, Rn. 37, 55 ff., juris; VGH Mannheim…, Beschluss vom 5. Februar 2021 - 1 S 321/21 -, Rn. 29, juris; OVG Koblenz…, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 6 B 11642/20 -, Rn. 7, juris; OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 11. Februar 2021 - OVG 11 S 11/21 -, Rn. 54 f., juris; OVG Weimar…, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 3 EN 67/21 -, Rn. 31, juris; Gre- ve NVwZ 2020, 1786;… Gerhardt, IfSG, 5. Aufl. 2021, § 28a Rn. 7;… Poscher, in Huster/Kingreen, Hdb. InfSchR, 1. Aufl. 2021, Kap. 4 Rn. 75;… Kießling, in: Kießling, IfSG, 2. Aufl. 2021, § 28a Rn. 3).
Rn. 101 Ungeachtet der Trennung der Verfassungsräume kann das Verfassungsgericht eine bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage allerdings insoweit inzident auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz prüfen, als das Rechtsstaatsprinzip in Art. 2 Abs. 1 LV, die Bindung des Verordnungsgebers an Recht und Gesetz nach Art. 2 Abs. 5 Satz 2 LV und der Vorbehalt einer nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmten parlamentarischen Ermächtigung nach Art. 80 LV dies erfordern (…näher hierzu Beschlüsse vom 20. Juni 2025 - VfGBbg 45/20 -, Rn. 274 m.w.N., …und vom 19. September 2025 - VfGBbg 87/20 -, Rn. 291 m.w.N, juris; vgl. auch VerfG LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, Rn. 91, juris; ThürVerfGH…, Urteil vom 28. Februar 2024 - 110/20 -, Rn. 432, 434, juris).
Rn. 102 Die Prüfung des Verfassungsgerichts beschränkt sich dabei nicht auf eine bloße Evidenzkontrolle (…so aber BayVerfGH, Entscheidungen vom 16. Juni 2015 - Vf. 12-VII, Rn. 43…, vom 9. Februar 2021 - Vf. 6-VII, Rn. 40, …und vom 27. September 2023 - Vf. 62-VII, Rn. 46, 53, juris; sich anschließend VerfG LSA, Urteile vom 26. März 2021 - LVG 25/20 -, Rn. 59, und - LVG 4/21 -, Rn. 115, juris; SächsVerfGH…, Beschluss vom 15. August 2024 - Vf. 197-II, Rn. 115, 119 ff., …und Urteil vom 12. Juni 2025 - Vf. 13-II-21 (HS) -,Rn. 304, 305, juris).
Das erfordert insbesondere eine lesbare Normstruktur, eine stimmige und hinreichend übersichtliche Regelungssystematik und eine aus sich selbst heraus verständliche Bestimmung des zeitlichen, räumlichen und personellen Anwendungsbereichs der Vorschriften (…Beschluss vom 19. September 2025 - VfGBbg 87/20 -, Rn. 443 m.w.N., juris; VerfG LSA, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, Rn. 137, juris).
- OVG Thüringen, 18.02.2021 - 3 EN 67/21
Corona-Krise; Beschränkungen des Kontakts, des nächtlichen Ausgangs und der …
Er schließt sich im Übrigen dem Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 2. Februar 2021 (Az. LVG 4/21, veröffentlicht unter: https://verfassungsgericht.sachsen-anhalt.de/entscheidungen/?no_cache= 1#c94847) an, das hierzu ausführt:. - OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2021 - 2 K 125/19
Aufhebung eines Bebauungsplans; Bedarf für die Planung; Anforderung an die …
Danach sind auch Verfassungsbeschwerden, die Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 Abs. 1 VwGO sein können, grundsätzlich erst nach Abschluss eines solchen Normenkontrollverfahrens zulässig (vgl. hierzu LVerfG LSA…, Beschluss vom 19. August 2020 - LVG 21/20 [K3] - juris Rn. 43 und Beschluss vom 2. Februar 2021 - LVG 4/21 - juris Rn. 46). - OVG Thüringen, 25.02.2021 - 3 EN 88/21
Corona-Krise; Schließung der Geschäfte des Einzelhandels - hier: Textilwarenhaus …
Er schließt sich im Übrigen dem Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 2. Februar 2021 (Az. LVG 4/21, veröffentlicht unter: https://verfassungsgericht.sachsen-anhalt.de/entscheidungen/?no_cache= 1#c94847) an, das hierzu ausführt:. - OVG Thüringen, 26.03.2021 - 3 EN 180/21
Corona-Krise; 3. Welle; Schließung von Elektrofachmärkten; Thüringen
Er schließt sich im Übrigen dem Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 2. Februar 2021 (Az. LVG 4/21, veröffentlicht unter: https://verfassungsgericht.sachsen-anhalt.de/entscheidungen/?no_cache= 1#c94847) an, das hierzu ausführt:. - OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2021 - 3 R 97/21
Selbsttestpflicht für Schulen während der Corona-Pandemie
Der Senat geht davon aus, dass § 32 Satz 1 i.V.m. §§ 28 Abs. 1 Satz 1 und 2, 28a Abs. 1 IfSG - bei summarischer Prüfung - den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Parlamentsvorbehalts genügen (Beschlüsse vom 10. Dezember 2020 - 3 R 254/20 - …und vom 8. Januar 2021, a.a.O. - alle juris; in diesem Sinne auch LVerfG LSA, Beschluss vom 2. Februar 2021 - LVG 4/21 - juris Rn. 53 f.). - VerfG Brandenburg, 26.03.2021 - VfGBbg 5/21
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (nicht erfolgreich); Aussetzung …
Sie muss sowohl im Hinblick auf die Reichweite der insoweit bestehenden Prüfungskompetenz des Landesverfassungsgerichts (weitgehend: ThürVerfGH…, Urteil vom 1. März 2021 - 18/20 -, Rn. 368, juris;… aA: BayVerfGH, Entscheidung vom 9. Februar 2021 - Vf. 6-VII-20 -, Rn. 40 ff., juris; VerfG LSA, Beschluss vom 2. Februar 2021 - LVG 4/21 -, Rn. 50 ff., juris), als auch auf das Ergebnis der Prüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. - OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 3 R 22/21
Corona-Krise; Öffnung des Einzelhandels; Sachsen-Anhalt
- OVG Thüringen, 17.03.2021 - 3 EN 93/21
Corona-Krise; Isolierungspflicht von ansteckungsverdächtigen Schülern; Validität …
- OVG Thüringen, 09.03.2021 - 3 EN 105/21
Schließung von Fitnessstudios während der Corona-Pandemie
- OVG Thüringen, 10.03.2021 - 3 EN 111/21
Coronabedingte Untersagung körpernaher Dienstleistungen (sog. Figurstudio)
- OVG Thüringen, 25.03.2021 - 3 EN 175/21
Corona-Krise; eingeschränkte Öffnung von Baumärkten; Thüringen
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2022 - 3 R 216/21
Vorläufiger Rechtsschutz gegen das "2-G-Zugangsmodell" für nicht privilegierte …
- VG Gera, 23.04.2021 - 3 E 409/21
Maskenpflicht in der Schule
- OVG Thüringen, 11.02.2021 - 3 EN 58/21
Schließung der Geschäfte des Einzelhandels, hier eines Elektrofachmarktes in …
- VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 91-IV-21
Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen …
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