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Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.10.1969

Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1969 - VIII ZR 202/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,126
BGH, 29.10.1969 - VIII ZR 202/67 (https://dejure.org/1969,126)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1969 - VIII ZR 202/67 (https://dejure.org/1969,126)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1969 - VIII ZR 202/67 (https://dejure.org/1969,126)
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Kegelbahn

§ 985 BGB, Herausgabeanspruch gegen den mittelbaren Besitzer (§ 858 BGB), eingeschränkte Möglichkeit einer Verurteilung des mittelbaren Besitzers im Hinblick auf § 283 BGB <Fassung bis 31.12.01> (keine Aushöhlung von § 989 BGB)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den mittelbaren Besitzer - Anspruch des Eigentümers gegen den mittelbaren Besitzer einer Sache auf ihre Herausgabe - Anspruch des Eigentümers gegen den mittelbaren Besitzer auf Abtretung des Herausgabeanspruchs gegen den ...

  • archive.org PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 829
    Pfändbarkeit einer Geldforderung vor Fälligkeit

Papierfundstellen

  • BGHZ 53, 29
  • NJW 1970, 241
  • MDR 1970, 134
  • DB 1969, 2221
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.05.1951 - IV ZR 32/50

    Besitz am eingebrachten Gut

    Auszug aus BGH, 29.10.1969 - VIII ZR 202/67
    Dabei verkennt das Berufungsgericht nichts daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 2, 164, 166 [BGH 21.05.1951 - IV ZR 32/50]; 12, 380, 397), [BGH 26.02.1954 - V ZR 135/52]die einer allgemeinen Meinung im Schrifttum entspricht, der Anspruch aus § 985 BGB auch gegen den mittelbaren Besitzer gerichtet werden kann, Nach ganz überwiegender Meinung des Schrifttums, dem der erkennende Senat betritt (…Erman/Hefermehl 4. Aufl. § 985 Anm. 3;… Palandt 28. Aufl. § 985 Anm. 2 b;… RGRK/Johannsen 11. Aufl. § 985 Anm. 16;… Staudinger/Berg 11. Aufl. § 985 Nr. 12;… Westermann, Sachenrecht 4. Aufl. § 30 III 2; Wolff/Kaiser, Sachenrecht 10. Bearbeitung § 84 III 2;… anderer Meinung: Baur, Sachenrecht 3. Aufl. § 11 C 2;… differenzierend: Planck/Brodmann 5. Aufl. § 985 Anm. 1 b) ist dabei der Eigentümer nicht darauf beschränkt, von dem mittelbaren Besitzer die Abtretung des Herausgabeanspruchs gegen den unmittelbaren Besitzer zu fordern; der Eigentümer kann vielmehr - entsprechend dem Wortlaut des § 985 BGB - auch den mittelbaren Besitzer grundsätzlich auf Herausgabe der Sache in Anspruch nehmen.
  • BGH, 26.02.1954 - V ZR 135/52

    Treuhänder und Rückerstattungsverfahren

    Auszug aus BGH, 29.10.1969 - VIII ZR 202/67
    Dabei verkennt das Berufungsgericht nichts daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 2, 164, 166 [BGH 21.05.1951 - IV ZR 32/50]; 12, 380, 397), [BGH 26.02.1954 - V ZR 135/52]die einer allgemeinen Meinung im Schrifttum entspricht, der Anspruch aus § 985 BGB auch gegen den mittelbaren Besitzer gerichtet werden kann, Nach ganz überwiegender Meinung des Schrifttums, dem der erkennende Senat betritt (…Erman/Hefermehl 4. Aufl. § 985 Anm. 3;… Palandt 28. Aufl. § 985 Anm. 2 b;… RGRK/Johannsen 11. Aufl. § 985 Anm. 16;… Staudinger/Berg 11. Aufl. § 985 Nr. 12;… Westermann, Sachenrecht 4. Aufl. § 30 III 2; Wolff/Kaiser, Sachenrecht 10. Bearbeitung § 84 III 2;… anderer Meinung: Baur, Sachenrecht 3. Aufl. § 11 C 2;… differenzierend: Planck/Brodmann 5. Aufl. § 985 Anm. 1 b) ist dabei der Eigentümer nicht darauf beschränkt, von dem mittelbaren Besitzer die Abtretung des Herausgabeanspruchs gegen den unmittelbaren Besitzer zu fordern; der Eigentümer kann vielmehr - entsprechend dem Wortlaut des § 985 BGB - auch den mittelbaren Besitzer grundsätzlich auf Herausgabe der Sache in Anspruch nehmen.
  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 89/15

    Schadensersatzanspruch des Eigentümers einer Sache bei Verweigerung der …

    Rn. 18 bb) Auf den Herausgabeanspruch nach § 985 BGB hat der Bundesgerichtshof - in Übereinstimmung mit der nahezu einhelligen Auffassung in der Literatur - die Vorschrift des § 283 BGB in der Fassung vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. Januar 2002 angewandt; sie gab dem Gläubiger die Möglichkeit, dem Schuldner nach rechtskräftiger Verurteilung zur Herausgabe der Sache eine angemessene Leistungsfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach Fristablauf (nur noch) Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1969 - VIII ZR 202/67, BGHZ 53, 29, 32 ff.; Urteil vom 12. Mai 1982 - VIII ZR 132/81, WM 1982, 749, 750; Urteil vom 14. Dezember 1998 - II ZR 330/97, NJW 1999, 954 f.;… vgl. im Übrigen die Nachweise bei Staudinger/Gursky, BGB [2013], § 985 Rn. 80).

    Überdies muss ihm - wie es bisher auch für § 283 BGB aF anerkannt war (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29. Oktober 1969 - VIII ZR 202/67, BGHZ 53, 29, 32 ff.; Urteil vom 14. Dezember 1998 - II ZR 330/97, NJW 1999, 954, 955; Urteil vom 20. Juni 2005 - II ZR 366/03, NJW-RR 2005, 1518) - möglich bleiben, seine Klage auf Schadensersatz gemäß § 280 Abs. 1 u. 3, § 281 BGB für den Fall des fruchtlosen Ablaufs der von dem Gericht zur Erfüllung des Herausgabeanspruchs gesetzten Frist unter den Voraussetzungen des § 259 ZPO bereits zusammen mit der Herausgabeklage zu erheben (§ 255 ZPO).

  • OLG Karlsruhe, 18.03.2015 - 7 U 189/14

    Schadensersatz statt der Leistung bei Verletzung der Herausgabepflicht aus dem …

    Ein Schadensersatzanspruch auf den Wert der Sache ohne Bösgläubigkeit im Sinne des § 990 BGB und ohne verschuldete Verschlechterung oder Nichtherausgebbarkeit darf nicht über § 281 BGB konstruiert werden, damit sich der Eigentümer nicht über § 281 BGB einen ihm nicht zustehenden Schadensersatz verschafft (vgl. zu § 283 BGB aF BGH, Urteil vom 29. Oktober 1969 - VIII ZR 202/67 -, BGHZ 53, 29).

    Die von §§ 989, 990 BGB gesetzten Schranken mögen damit mit der Verurteilung zur Herausgabe enden, weil ab diesem Zeitpunkt § 283 BGB aF galt, der auf § 985 BGB anzuwenden war (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1969 - VIII ZR 202/67 -, BGHZ 53, 29), für den vorliegenden Fall ist § 281 BGB aber unanwendbar.

  • BGH, 31.10.2003 - IXa ZB 200/03

    Vorauspfändung von Kontoguthaben für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche

    Zukünftige Forderungen sind pfändbar, wenn schon eine Rechtsbeziehung zwischen Schuldner und Drittschuldner besteht, aus der die spätere Forderung nach ihrem Inhalt und der Person des Drittschuldners bestimmt werden kann (BGHZ 53, 29, 32; 147, 193, 195).
  • BGH, 29.03.2001 - IX ZR 34/00

    BGH läßt "Pfändung in die offene Kreditlinie" zu

    Pfändbar sind jedoch auch zukünftige Forderungen, wenn schon eine Rechtsbeziehung zwischen Schuldner und Drittschuldner besteht, aus der die spätere Forderung nach ihrem Inhalt und der Person des Drittschuldners bestimmt werden kann (BGHZ 53, 29, 32).
  • BGH, 08.07.1993 - IX ZR 116/92

    Eingeschränkte Pfändung des Pflichtteilsanspruches vor vertraglicher Anerkennung

    Das zeigt ein Vergleich mit der Pfändung aufschiebend bedingter Ansprüche, die allgemein als zulässig angesehen wird (vgl. BGHZ 53, 29, 32;… Gerhardt, Vollstreckungsrecht 2. Aufl. § 9 I 1;… Stein/Jonas/Münzberg aaO § 829 Rdn. 3;… Stöber aaO Rdn. 25;… Wieczorek aaO § 829 Anm. B II c).
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 297/02

    Herausgabe einer im unberechtigten Besitz einer NATO-Truppe befindlichen …

    Nach ständiger unbestrittener Rechtsprechung ist der mittelbare Besitzer aus § 985 BGB nicht nur zur Verschaffung des mittelbaren, sondern auch zur Verschaffung des unmittelbaren Besitzes verpflichtet (BGHZ 2, 164, 167; Senat, BGHZ 12, 380, 397; BGHZ 53, 29, 31;… Bamberger/Roth/Fritzsche § 985 Rdn. 18;… Erman/Hefermehl, § 985 Rdn. 5;… Soergel/Mühl, BGB, 12. Aufl., § 985 Rdn. 13, 16;… Staudinger/Gursky, BGB [1999], § 985 Rdn. 66 m. w. Nachw.).

    Für den hier nach Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB maßgeblichen Rechtszustand vor dem 1. Januar 2002 galt das aber nicht, wenn der mittelbare Besitzer zur Verschaffung des unmittelbaren Besitzes nicht imstande und nicht nach den Vorschriften der §§ 989, 990 BGB schadensersatzpflichtig war (BGHZ 53, 29, 33;… BGH, Urt. v. 28. Januar 2002, II ZR 253/00, NJW 2002, 1574;… Erman/Hefermehl, § 985 Rdn. 5;… RGRK/Pikart, BGB 12. Aufl., § 985 Rdn. 18;… Soergel/Mühl, § 985 Rdn. 13).

    Mit dieser Einschränkung sollte verhindert werden, daß eine Verurteilung zur Herausgabe bei Anwendung des § 283 BGB a.F. zu einer den Wertungen der §§ 989 f. BGB widersprechenden Schadensersatzhaftung des mittelbaren Besitzers führt (BGHZ 53, 29, 32 f.).

  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 368/97

    Voraussetzungen der Unmöglichkeit bei einem Grundstückskaufvertrag

    Hier besteht allerdings die Besonderheit, daß die geschuldete Erklärung mit Rechtskraft des Urteils als abgegeben gilt (§ 894 ZPO) und die Möglichkeit eines Vorgehens nach § 283 BGB ausscheidet (BGHZ 53, 29, 34;… MünchKomm-BGB/Emmerich, 3. Aufl., § 283 Rdn. 13;… Staudinger/Löwisch, BGB [1995], § 283 Rdn. 7).
  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung …

    Die Pfändung einer zukünftigen Forderung kann abgesehen davon, daß sie überhaupt erst dann zulässig ist, wenn bereits eine ausreichend bestimmte rechtliche Grundlage für den Anspruch besteht (BGHZ 53, 29, 32) - nicht anders beurteilt werden.
  • BGH, 22.06.2007 - V ZR 136/06

    Herausgabe der Nutzungen eines dem Zuordnungsbeteiligten zugeordneten ehemals …

    Als mittelbarer Besitzer ist der Beklagte zwar nicht in jedem Fall (BGHZ 131, 297, 307), wohl aber dann zur Herausgabe unberechtigt gezogener Mieten verpflichtet, wenn er, wie hier, nicht gemäß § 986 BGB zum Besitz berechtigt und damit auch selbst (BGHZ 53, 29, 30;… Staudinger/Gursky, Bearb. 2006, § 985 Rdn. 43) zur Herausgabe der Sache verpflichtet ist.
  • BGH, 13.03.1981 - I ZR 5/79

    Pfändung künftiger Kontokorrentforderungen

    Künftige Forderungen müssen bestimmt genug bezeichnet oder hinreichend bestimmbar sein; d. h., es muß jedenfalls schon eine Rechtsbeziehung zwischen Schuldner und Drittschuldner bestehen, aus der die künftige Forderung nach ihrem Inhalt und nach der Person des Drittschuldners bestimmt werden kann (BGH, LM § 857 ZPO Nr. 4; BGHZ 53, 29 (32) = NJW 1970, 241).
  • BGH, 02.10.1992 - V ZR 185/91

    Herausgabe eines Kleingartens bei mehrfach gestuftem Pachtverhältnissen

  • BGH, 24.06.1985 - III ZR 219/83

    Hinterlegungsverhältnis und Aufrechnung

  • BGH, 03.02.2011 - I ZB 2/10

    Eidesstattliche Versicherung: Umfang der Offenbarungspflicht eines selbstständig …

  • OLG Saarbrücken, 06.08.2002 - 4 U 536/01

    Zur Haftung des Rechtsanwalts wegen fehlerhafter Prozessführung

  • OLG Frankfurt, 08.08.2018 - 2 U 7/18

    Räumung eines Wettbüros auf ehemaligem Galopprennbahngelände

  • OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 2 Ws 66/04

    Geldwäsche durch Strafverteidiger: Hinterlegung einer aus einer Katalogtat …

  • BGH, 28.01.2002 - II ZR 253/00

    Voraussetzungen eines Herausgabeanspruchs gegen den mittelbaren Besitzer

  • BayObLG, 24.07.2024 - 101 Sch 10/24

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, Zulässigkeit der …

  • BGH, 02.06.1995 - V ZR 304/93

    Anspruch einer Bäuerlichen Handelsgenossenschaft auf Sachenrechtsbereinigung

  • OLG Frankfurt, 03.04.2018 - 2 U 7/18

    Vertragsfortsetzung nach rechtskräftigem Urteil und Schriftformmangel

  • BGH, 03.02.2011 - I ZB 51/10

    Eidesstattliche Versicherung: Erstreckung der Auskunftsverpflichtung des …

  • OLG Hamm, 17.01.1992 - 30 U 36/91

    Fristlose Kündigung bei Untervermietung durch den Untermieter

  • OLG Köln, 25.07.2001 - 11 U 46/00

    Grundstücksrecht; Bankrecht

  • OLG Saarbrücken, 07.03.2006 - 4 U 659/04

    Zwangsvollstreckung: Pfändung künftiger Kaufpreisforderungen; Bezeichnung der …

  • OLG Dresden, 24.04.1995 - 2 U 169/95

    Störerhaftung des Erzeugers von Abfall

  • FG Baden-Württemberg, 02.10.2001 - 2 V 25/01

    Begründetheit des Antrags auf Aussetzung und Zulässigkeit des Antrags auf …

  • OLG Brandenburg, 29.11.2001 - 8 U 11/01

    Rückforderung vom Schuldner geleisteter Zahlungen im Wege der Insolvenzanfechtung

  • BGH, 18.12.1986 - V ZR 137/85

    Streit um die wirksame Ausübung des Vorkaufsrechts bei einem Grundstück mit …

  • BGH, 19.12.1996 - IX ZR 321/95

    Bereicherungsanspruch gestützt auf eine als Vergleich bezeichnete Abrede zwischen …

  • BAG, 21.07.1976 - 5 AZR 474/75

    Sparzulage des Arbeitnehmers als Teil des pfändbaren Einkommens - Rechtlicher …

  • KG, 27.09.1993 - 20 U 4324/92

    Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter; Mittelbarer Besitz ; …

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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1969 - VIII ZR 216/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,6684
BGH, 22.10.1969 - VIII ZR 216/68 (https://dejure.org/1969,6684)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1969 - VIII ZR 216/68 (https://dejure.org/1969,6684)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1969 - VIII ZR 216/68 (https://dejure.org/1969,6684)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,6684) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 134
  • VersR 1970, 59
  • DB 1969, 2226
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.06.1963 - IV ZR 136/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.10.1969 - VIII ZR 216/68
    Nach einhelliger Rechtsprechung die von einem Teil des Schrifttums sogar als noch zu weitgehend abge-i' lehnt wird (Nachweise in BGHZ 50 115s 117) können die Folgen der Rechtskraft eines unrichtigen Urteils durch die Zulassung eines Schadensersatzanspruchs aus § 826 BGB nur dann beseitigt v/erden wenn das rechtskräftige Urteil durch unlauteres Verhalten erschlichen worden ist oder v/enn den von dem Urteil Gebrauch machenden Teil die Unrichtigkeit bekannt ist und besondere Umstände hinzutreten welche die Ausnutzung des Urteils als sittenwidrig erscheinen lassen (BGHZ 26 391 396 mit weiteren Nachweisen)" Hier steht nicht einmal fest daß das Urteil des Landgerichts im Räumungsrechtsstroit sachlich "nachweisbar unrichtig" (BGHZ 40 130 133) gev/esen ist.
  • BGH, 05.03.1958 - IV ZR 307/57

    Pflichten des Zeugen zur Beantwortung von Fragen

    Auszug aus BGH, 22.10.1969 - VIII ZR 216/68
    Nach einhelliger Rechtsprechung die von einem Teil des Schrifttums sogar als noch zu weitgehend abge-i' lehnt wird (Nachweise in BGHZ 50 115s 117) können die Folgen der Rechtskraft eines unrichtigen Urteils durch die Zulassung eines Schadensersatzanspruchs aus § 826 BGB nur dann beseitigt v/erden wenn das rechtskräftige Urteil durch unlauteres Verhalten erschlichen worden ist oder v/enn den von dem Urteil Gebrauch machenden Teil die Unrichtigkeit bekannt ist und besondere Umstände hinzutreten welche die Ausnutzung des Urteils als sittenwidrig erscheinen lassen (BGHZ 26 391 396 mit weiteren Nachweisen)" Hier steht nicht einmal fest daß das Urteil des Landgerichts im Räumungsrechtsstroit sachlich "nachweisbar unrichtig" (BGHZ 40 130 133) gev/esen ist.
  • BGH, 11.03.1953 - II ZR 180/52
    Auszug aus BGH, 22.10.1969 - VIII ZR 216/68
    von ihm gestellten Beweisanträge" b) Es besteht auch kein Anhalt dafür, daß die etwaige Unrichtigkeit des Urteils des Landgerichts im Räumungsprozeß der Beklagten bekannt gewesen sei" Selbst wenn das Urteil auch im Ergebnis unrichtig sein sollte, so beruht die Unrichtigkeit nicht auf der Ver\ertung von Tatsachen, die falsch waren, sondern auf einer unrichtigen Würdigung des Sachverhalts durch das Landgericht" Es spricht aber nichts dafür, daß die Beklagte die Unrichtigkeit dieser Beurteilung erkannt hebe" Lie von dem Kläger in dem jetzigen Rechtsstreit vertretene Auffassung würde es der unterlegenen Partei nach Beendigung eines Rechtsstreits ermöglichen, die Unterlassung der Vollstreckung aus dem gegen sie ergangenen Urteil von der obsiegenden Partei mit der Begründung zu verlangen, das Gericht habe dinc Tat- oder Rechtsfrage unrichtig entschieden, und das sei von der obsiegenden Partei auch erkannt worden" Würde dem gefolgt, so könnte also die unterliegende Partei in einem neuen Rechtsstreit nachprüfen lassen, ob die Gerichte im ersten Rechtsstreit die Sach- und Rechtslage richtig beurteilt hatten" Pür ein solches Verfahren bietet die Rechtsordnung keine Handhabe" Sicherlich ist es nicht auszuschließen, daß auch Gerichte gelegentlich tatsächliche oder rechtliche Fehlbeurteilungen vornehmen" Um solche nach Möglichkeit zu vermeiden, sind der unterlegenen Partei die in der Zivilprozeßordnung vorgesehenen Rechtsmittel gegeben" Findet sich aber der Rechtsfohler in einem Urteil, das nicht der Anfechtung durch Rechtsmittel unterliegt und das daher mit seiner Verkündung rechtskräftig wird, so gebietet es die Rechtskraft dieses Urteils, daß es von der unterlegenen Partei grundsätzlich hingenommen wird«, Die Rechts kraft wirkt dahin 3 daß keine neue Verhandlung und Entscheidung über den rechtskräftig ausgeurteilten Anspruch mehr zulässig isto Die Rechtskraftv/irkung hat somit den Vorrang vor dem Interesse an einem den Sachverhalt tat sächlich und rechtlich richtig beurteilenden Urteil (vglo BGH Urto vom 11. März 1953 - II ZR 180/52 - m ZPO § 322 Hr. 10).
  • BGH, 13.03.1981 - V ZR 115/80

    Rechtskraftwirkung eines eine Herausgabeklage abweisenden Urteils

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 13, 71 [BGH 01.04.1954 - IV ZR 177/53]; 26, 391, 396, 397 [BGH 05.03.1958 - IV ZR 307/57]; 50, 115, 117 [BGH 27.03.1968 - VIII ZR 141/65]; BGH Urteil vom 22. Oktober 1969 - VIII ZR 216/68 = LM BGB § 826 Fa Nr. 20 = MDR 1970, 134 = BB 1969, 1459; jeweils m.w.Nachw.) wie auch schon des Reichsgerichts (vgl. die Nachweise in den angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs;… außerdem Thumm, Die Klage aus § 826 BGB gegen rechtskräftige Urteile, 1959, S. 43 ff) kann allerdings nicht nur das sittenwidrige Erwirken, sondern auch das sittenwidrige Ausnutzen eines als unrichtig erkannten rechtskräftigen Urteils einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB begründen.
  • BGH, 22.10.1969 - VIII ZR 221/67

    Zurückweisung der Anschlussrevision des Klägers - Zurückweisung des von der …

    Indes ist ihr entsprechendes Schadensersatzbegehren durch Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage (VIII ZR 216/68) rechtskräftig abgewiesen worden.
  • BGH, 18.03.1970 - V ZR 83/67

    Zulässigkeit des Rechtswegs vor ordentlichen Gerichten bei zusätzlicher …

    Zwar haftet, wer vorsätzlich mittels Irreführung des Gerichts ein unrichtiges Urteil erschleicht und davon nach Rechtskräftigwerden Gebrauch macht, nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dem Prozeßgegner für den dadurch verursachten Schaden, und eine entsprechende Schadensersatzpflicht kann unter gewissen, eine besonders sittenwidrige Handlungsweise begründenden Umständen auch denjenigen treffen, der ein nicht erschlichenes Urteil in Kenntnis der Unrichtigkeit ausnutzt (BGHZ 26, 391, 396 f [BGH 05.03.1958 - IV ZR 307/57]; 40, 130, 132 [BGH 05.06.1963 - IV ZR 136/62]; Urteile vom 19. Juni 1964, V ZR 37/63, NJW 1964, 1672, 1673, und vom 22. Oktober 1969, VIII ZR 216/68, WM 1969, 1487, jeweils mit Nachweisen).
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