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Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.07.1970

Rechtsprechung
   BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,968
BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70 (https://dejure.org/1970,968)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1970 - 3 StR 119/70 (https://dejure.org/1970,968)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1970 - 3 StR 119/70 (https://dejure.org/1970,968)
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Rötzel

§ 227 StGB, Verletzungshandlung muß unmittelbar die Todesfolge bewirken, hier: Verhalten des Opfers

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tödlicher Fenstersturz als Folge vorangegangener Körperverletzung - Erfordernis der Unmittelbarkeit - Maßgeblichkeit des Schädigungserfolgs bzw. der Verletzungshandlung - Gerichtliche Hinweispflicht auf veränderte rechtliche Gesichtspunkte - Veranlassung zum Verzicht auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Strafrechts-Klassiker: Der Rötzel-Fall

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Rötzel-Fall

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 152
  • MDR 1971, 59
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 02.02.1960 - 1 StR 14/60

    Pistolenschlag - § 227 StGB, zum Zurechnungszusammenhang, wenn sich beim …

    Auszug aus BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70
    Der Bundesgerichtshof hat demgegenüber in BGHSt 14, 110 [BGH 02.02.1960 - 1 StR 14/60] die Anwendungsmöglichkeit des § 226 erweitert.

    Einer Stellungnahme zu der Kritik an BGHSt 14, 110 [BGH 02.02.1960 - 1 StR 14/60] bedarf es nicht.

    Daß der damals erkennende Senat so verstanden sein will, ergibt sich nicht nur aus dem Zusammenhang seiner Darlegungen, sondern vor allem daraus, daß er die Entscheidungen BGH 1 StR 360/53 vom 20. Oktober 1953 und 4 StR 378/53 vom 3. Dezember 1953 (bei Dallinger MDR 1954, 150/151) als nicht entgegenstehend bezeichnet, und daß er dazu ausführt, sie bezögen sich auf Fälle, in denen der Tod des Verletzten gerade nicht auf die Verletzungshandlung als solche zurückgeführt werden konnte (BGHSt 14, 113 [BGH 02.02.1960 - 1 StR 14/60]).

    Denn seit der Einführung des § 56 StGB schließt die Bestimmung des § 226 StGB den Tatbestand der fahrlässigen Tötung von vorneherein ein (BGHSt 8, 54; 14, 110, 113) [BGH 02.02.1960 - 1 StR 14/60].

  • BGH, 03.12.1953 - 4 StR 378/53

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen einer Körperverletzung …

    Auszug aus BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70
    Unter Körperverletzung in diesem Sinne hatte die frühere Rechtsprechung, von der vereinzelt gebliebenen Entscheidung RG DR 1945, 22 abgesehen, nur die körperliche Beschädigung als solche verstanden; sie ließ die Ursächlichkeit des Verhaltens des Täters für den tödlichen Erfolg nicht genügen (so RGSt 44, 137; OGHSt 2, 335, 337; BGH 4 StR 378/53 vom 3. Dezember 1953 bei Dallinger MDR 1954, 150).

    Daß der damals erkennende Senat so verstanden sein will, ergibt sich nicht nur aus dem Zusammenhang seiner Darlegungen, sondern vor allem daraus, daß er die Entscheidungen BGH 1 StR 360/53 vom 20. Oktober 1953 und 4 StR 378/53 vom 3. Dezember 1953 (bei Dallinger MDR 1954, 150/151) als nicht entgegenstehend bezeichnet, und daß er dazu ausführt, sie bezögen sich auf Fälle, in denen der Tod des Verletzten gerade nicht auf die Verletzungshandlung als solche zurückgeführt werden konnte (BGHSt 14, 113 [BGH 02.02.1960 - 1 StR 14/60]).

  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 195/55

    Pflichtenwiderspruch - Wahrung des Vertrauens - Aufklärung einer Straftat - …

    Auszug aus BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70
    Der Verwertung der Aussage würde selbst ein Bruch des Berufsgeheimnisses nicht entgegengestanden haben (BGHSt 9, 59/60).
  • BGH, 20.11.1962 - 5 StR 426/62

    Aussage des Arztes - §§ 252, 53 StPO, bei nachträglicher Zeugnisverweigerung …

    Auszug aus BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70
    Denn unter dem dabei allein maßgeblichen verfahrensrechtlichen Gesichtspunkt des § 53 StPO traf Dr. D. keine Schweige pflicht ; es war vielmehr allein seiner Entscheidung überlassen, ob er aussagen wollte oder nicht, ohne daß dabei die Bestimmung des § 300 StGB für das Schwurgericht Bedeutung erlangen konnte (vgl. BGHSt 15, 200, 202 [BGH 28.10.1960 - 4 StR 375/60]; 18, 146, 147 [BGH 20.11.1962 - 5 StR 426/62]/148).
  • BGH, 18.03.1969 - 1 StR 544/68

    Ursächlichkeit der bei einem Raubüberfall verübten Gewalt für das Ableben des …

    Auszug aus BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70
    Im gleichen, insoweit einschränkenden Sinne hat sich der Bundesgerichtshof in BGHSt 22, 362 (zu § 251 StGB) ausgesprochen.
  • BGH, 28.10.1960 - 4 StR 375/60

    Recht des Angeklagten auf sämtliche vom Gericht geladenen und auch erschienenen …

    Auszug aus BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70
    Denn unter dem dabei allein maßgeblichen verfahrensrechtlichen Gesichtspunkt des § 53 StPO traf Dr. D. keine Schweige pflicht ; es war vielmehr allein seiner Entscheidung überlassen, ob er aussagen wollte oder nicht, ohne daß dabei die Bestimmung des § 300 StGB für das Schwurgericht Bedeutung erlangen konnte (vgl. BGHSt 15, 200, 202 [BGH 28.10.1960 - 4 StR 375/60]; 18, 146, 147 [BGH 20.11.1962 - 5 StR 426/62]/148).
  • RG, 24.10.1910 - III 746/10

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist im Sinne von § 226 St.G.B.'s anzunehmen, daß …

    Auszug aus BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70
    Unter Körperverletzung in diesem Sinne hatte die frühere Rechtsprechung, von der vereinzelt gebliebenen Entscheidung RG DR 1945, 22 abgesehen, nur die körperliche Beschädigung als solche verstanden; sie ließ die Ursächlichkeit des Verhaltens des Täters für den tödlichen Erfolg nicht genügen (so RGSt 44, 137; OGHSt 2, 335, 337; BGH 4 StR 378/53 vom 3. Dezember 1953 bei Dallinger MDR 1954, 150).
  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
    Auszug aus BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70
    In der Regel werden sich diese Tatsachen jedoch aus Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß und dem Inbegriff der bis dahin durchgeführten Hauptverhandlung ergeben (BGHSt 13, 320, 324 [BGH 03.11.1959 - 1 StR 425/59]; 18, 56 f [BGH 18.09.1962 - 1 StR 245/62]).
  • BGH, 08.07.1955 - 2 StR 146/55
    Auszug aus BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70
    Denn seit der Einführung des § 56 StGB schließt die Bestimmung des § 226 StGB den Tatbestand der fahrlässigen Tötung von vorneherein ein (BGHSt 8, 54; 14, 110, 113) [BGH 02.02.1960 - 1 StR 14/60].
  • BGH, 16.10.1962 - 5 StR 276/62
    Auszug aus BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70
    In der Regel werden sich diese Tatsachen jedoch aus Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß und dem Inbegriff der bis dahin durchgeführten Hauptverhandlung ergeben (BGHSt 13, 320, 324 [BGH 03.11.1959 - 1 StR 425/59]; 18, 56 f [BGH 18.09.1962 - 1 StR 245/62]).
  • BGH, 18.09.1962 - 1 StR 245/62

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit dreifacher fahrlässiger …

  • BGH, 20.12.1963 - 5 StR 510/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.10.1953 - 1 StR 360/53
  • BGH, 06.02.1962 - 5 StR 642/61

    Erforderlichkeit der Hinweispflicht des Gerichts hinsichtlich der Wirkung des …

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 16.01.1950 - StS 381/49
  • RG, 15.06.1885 - 1356/85

    Ist die Notwendigkeit eines Hinweises auf Veränderung des rechtlichen …

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Die genannte Vorschrift erfaßt deshalb nur solche Körperverletzungen, denen die spezifische Gefahr anhaftet, zum Tode des Opfers zu führen; gerade diese Gefahr muß sich im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben (BGHSt 31, 96, 98;… BGHR StGB § 227 (i.d.F. 6. StrRG) Todesfolge 1; BGH NStZ 1992, 335; NJW 1971, 152, 153).

    Verwirklicht sich die von der Körperverletzungshandlung ausgehende Gefahr und führt dies zum Tod des Opfers, kann die Anwendbarkeit des § 227 StGB ferner nicht davon abhängen, ob darüber hinaus ein vorsätzlich herbeigeführter Körperverletzungserfolg eingetreten ist, da dieser für den Unrechtsgehalt der Tat allenfalls von untergeordneter Bedeutung sein kann (aA zur Rechtslage vor der Versuchspönalisierung in § 223 Abs. 2 StGB (BGBl 1998 I 164): BGH NJW 1971, 152 ohne Begründung und nicht tragend).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in Einzelfällen eine Zurechnung in Folge selbstgefährdenden Verhaltens des Opfers ausgeschlossen (vgl. etwa NJW 1971, 152;… siehe aber auch BGHR StGB § 226 Todesfolge 5, 8 und BGH…, Urt. vom 28. Juni 1960 - 1 StR 203/60); doch steht dies hier - angesichts des außergewöhnlich massiven Vorgehens der Angreifer und der weiteren Besonderheiten - dem gefundenen Ergebnis nicht entgegen.

  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Hinsichtlich der Verursachung des Todes ist dem Angeklagten, wie das Landgericht zutreffend festgestellt hat, Fahrlässigkeit vorzuwerfen, so daß die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 227 StGB (vgl. BGHSt 31, 96, 98; BGH NStZ 1992, 335; 2001, 478; NJW 1971, 152, 153) vorliegen.
  • BGH, 15.02.2017 - 4 StR 375/16

    Nachstellung mit Todesfolge (tatbestandspezifischer Zusammenhang bei Suizid des …

    Mag die Selbsttötung des Opfers die Zurechnung des Todeserfolges nach dem Grundsatz eigenverantwortlichen Handelns bei anderen erfolgsqualifizierten Delikten unter Berücksichtigung des jeweiligen Schutzzwecks im Einzelfall ausschließen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. September 1970 - 3 StR 119/70, NJW 1971, 152; jeweils in Abgrenzung dazu BGH, Urteile vom 17. März 1992 - 5 StR 34/92, NJW 1992, 1708; …und vom 10. Januar 2008 - 5 StR 435/07, BGHR StGB § 227 Todesfolge 6; zur Ablehnung ärztlicher Hilfe s. BGH…, Urteil vom 9. März 1994 - 3 StR 711/93, BGHR StGB § 226 Todesfolge 8; zum Eintritt der Todesfolge bei § 239b StGB im Zuge einer Geiselbefreiung vgl. BGH…, Urteil vom 18. September 1985 aaO), so gilt dies im Fall des § 238 Abs. 3 StGB - wenn ein motivationaler Zusammenhang mit der Nachstellungshandlung gegeben ist und diese Motivation für das Tatopfer handlungsleitend war - nach Sinn und Zweck der Vorschrift und auf Grund ihres systematischen Zusammenhangs mit dem auf den Schutz vor einer Selbstschädigung angelegten Grunddelikt des § 238 Abs. 1 StGB nicht.
  • BGH, 10.01.2008 - 5 StR 435/07

    Körperverletzung mit Todesfolge (Unmittelbarkeitszusammenhang: Grundsatz der …

    Rn. 10 cc) Das - nach Auffassung des Senats ohnehin zu restriktive - Urteil des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 30. September 1970 - 3 StR 119/70 (NJW 1971, 152, 153) steht nicht entgegen, denn weit stärker und damit anders als dort sah sich das Opfer hier einer konkret lebensgefährlichen Körperverletzung ausgesetzt, was eine abweichende Bewertung der Typizität der Opferreaktion begründen kann.
  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 34/92

    Zusammenhang zwischen Körperverletzung und eingetretener Todesfolge

    In dem tödlichen Ausgang muß sich die dem Grundtatbestand des § 223 StGB anhaftende eigentümliche Gefahr niedergeschlagen haben (BGH NJW 1971, 152; BGH bei Dallinger MDR 1976, 16; BGH bei Holtz MDR 1982, 102; BGHSt 31, 96, 98; 32, 25, 27; BGH JR 1986, 380;… BGHR StGB § 226 Todesfolge 1 und 2; Beschluß des Senats vom 29. Oktober 1991 - 5 StR 473/91 -).

    So hat der Bundesgerichtshof die Anwendung des § 226 StGB in einem Fall abgelehnt, bei dem eine durch eine vorausgegangene Körperverletzung verängstigte Frau bei der Flucht vom Balkon abstürzte, weil die Todesfolge nicht unmittelbar durch die Verletzung bewirkt worden war (BGH NJW 1971, 152; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Dezember 1953 - 4 StR 378/53 -).

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von den vom Bundesgerichtshof in den Urteilen vom 30. September 1970 (NJW 1971, 152) und 3. Dezember 1953 (4 StR 378/53) entschiedenen Fällen.

  • BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Beschleunigung des Todes durch Dritten

    Das Hervorrufen einer solchen der Körperverletzung eigenen Todesgefahr allein genügt freilich nicht; sie muß sich auch im tödlichen Erfolg niedergeschlagen haben, um die Anwendung des § 226 Abs. 1 StGB zu begründen (vgl. BGHSt 31, 96, 98; 32, 25, 28; 33, 322, 323 [BGH 18.09.1985 - 2 StR 378/85];… BGHR StGB § 226 Todesfolge 1 und 2; BGH, NJW 1971, 152; bei Holtz, MDR 1982, 102).
  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83

    laute Unterhaltung - § 227 StGB, Eingreifen eines Dritten; § 231 StGB; § 252 …

    Daran fehlt es, wenn der Tod des Verletzten nicht unmittelbar "durch" die Körperverletzung, sondern erst vermöge des Eingreifens eines Dritten herbeigeführt worden ist (BGH a.a.O., ferner BGH NJW 1971, 152, 153; BGH bei Holtz MDR 1982, 102).
  • BGH, 18.09.1985 - 2 StR 378/85

    Situationsverkennung nach Banküberfall - §§ 239a Abs. 3, 239b Abs. 2 StGB setzen …

    Nur solche Körperverletzungen sollen erfaßt sein, "denen die spezifische Gefahr anhaftet, zum Tode des Opfers zu führen"; diese Gefahr muß sich gerade im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben (BGHSt 31, 96, 98 [BGH 30.06.1982 - 2 StR 226/82]; BGH NJW 1971, 152, 153 [BGH 30.09.1970 - 3 StR 119/70];… Hirsch LK 10. Aufl. § 226 Rdn. 4).
  • BGH, 23.09.1981 - 3 StR 298/81

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung, wegen gefährlicher Körperverletzung sowie …

    Aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift hat der Bundesgerichtshof (NJW 1971, 152, 153) vielmehr abgeleitet, daß eine engere Beziehung zwischen der Körperverletzungshandlung und dem tödlichen Erfolg zu fordern ist, als sie ein Ursachenzusammenhang nach der Bedingungstheorie voraussetzt.

    Die Rechtsprechung hat die Vorschrift demgemäß für unanwendbar gehalten, wenn das Opfer vor weiteren Schlägen zurückweicht und dabei infolge seiner Trunkenheit (BGH bei Dallinger MDR 1954, 150) oder eiligen Flucht (BGH NJW 1971, 152) tödlich stürzt.

    Deshalb kann hier - ebenso wie in der Entscheidung BGH NJW 1971, 152 - letztlich offen bleiben, ob für die Anwendung des § 226 StGB überhaupt Raum wäre, wenn das Opfer zu Tode kommt, ohne daß sich eine ihm zuteil gewordene Mißhandlung unmittelbar in einer Körperbeschädigung ausgewirkt hat, die später zum Tode führt.

  • BGH, 04.12.1970 - 1 StR 34/70

    Revisionsrechtliche Relevanz der fehlenden Zuständigkeit eines Gerichts - …

    Vielmehr lag es hier so wie im Regelfall, daß sich die Tatsachen, durch die das Landgericht die gesetzlichen Merkmale der Tat als erfüllt ansah, jeweils aus Anklage und Eröffnungsbeschluß und dem Inbegriff der bis dahin durchgeführten Hauptverhandlung ergeben haben (BGHSt 13, 320, 324 [BGH 03.11.1959 - 1 StR 425/59]; 18, 56 f [BGH 18.09.1962 - 1 StR 245/62]; BGH, Urteil vom 30. September 1970 - 3 StR 119/70).
  • BGH, 15.07.1975 - 1 StR 120/75

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Anforderungen an die Rüge …

  • BGH, 26.01.1971 - 1 StR 204/70

    Anforderungen an die Strafzumessung - Verhältnis zwischen dem Anlass zur Tat und …

  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 12/82

    Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen aufgrund fehlender regelmäßiger …

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,346
BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70 (https://dejure.org/1970,346)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1970 - 2 StR 221/70 (https://dejure.org/1970,346)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1970 - 2 StR 221/70 (https://dejure.org/1970,346)
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Zechkumpane

§§ 212, 13 StGB, keine Ingerenz bei Herbeiführung einer Todesgefahr durch eine Notwehrhandlung, § 32 StGB, Strafbarkeit kommt nur nach § 323c StGB in Betracht

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Garantenstellung des Angegriffenen

  • Wolters Kluwer

    Verletzung eines Angreifers in Notwehr - Garantenstellung des Angegriffenen gegenüber dem Angreifer - Totschlagsversuch durch Unterlassen der Hilfeleistung - Offensichtliche Nutzlosigkeit einer Hilfeleistung

  • opinioiuris.de

    Garantenstellung des Angegriffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212, § 330 c

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 327
  • NJW 1970, 2252
  • MDR 1971, 59
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.04.1958 - 1 StR 24/58

    Pflicht zur Hilfeleistung - Verursachung eines Unglücksfalls - Verursacher - …

    Auszug aus BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70
    Daß er möglicherweise eine Bestrafung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen Trunkenheit am Steuer befürchtete, entband ihn nicht von seiner Hilfeleistungspflicht, wie die Jugendkammer zutreffend ausführt (vgl. BGHSt 11, 353).
  • BGH, 10.03.1954 - GSSt 4/53

    Selbsttötung - § 323c StGB, Begriff des "Unglücksfalls"

    Auszug aus BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70
    Der durch § 330 c StGB strafbewehrte allgemeine Anspruch auf Hilfeleistung verbleibt ihm ohnehin, weil ein Unglücksfall im Sinne dieser Bestimmung auch dann vorliegt, wenn der Betroffene die Notlage selbst hervorgerufen hat (BGHSt 6, 147, 152).
  • BGH, 02.03.1962 - 4 StR 355/61

    Anforderungen an das Merkmal der erforderlichen Hilfe i.S.d. § 330c StGB a.F. - …

    Auszug aus BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70
    Das hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt entschieden (BGHSt 17, 166; BGH JR 1956, 347 mit Anmerkung von Maurach; BGH Urteile vom 13. Dezember 1956 - 4 StR 492/56 - 17. Dezember 1957 - 5 StR 520/57 - 14. Mai 1963 - 1 StR 138/63 -).
  • BGH, 13.11.1963 - 4 StR 267/63
    Auszug aus BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70
    Die Frage, ob das gefährdende Vorverhalten rechtswidrig sein muß, braucht hier nicht allgemein beantwortet zu werden (vgl. hierzu BGHSt 19, 152).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
    Auszug aus BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70
    auch solche Teile des einheitlichen Tatgeschehens, die in der Anklageschrift nicht strafrechtlich gewürdigt worden sind, müssen zum Gegenstand der Urteilsfindung gemacht werden (BGHSt 16, 200).
  • BGH, 08.05.1956 - 5 StR 29/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70
    Das hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt entschieden (BGHSt 17, 166; BGH JR 1956, 347 mit Anmerkung von Maurach; BGH Urteile vom 13. Dezember 1956 - 4 StR 492/56 - 17. Dezember 1957 - 5 StR 520/57 - 14. Mai 1963 - 1 StR 138/63 -).
  • BGH, 24.02.1960 - 2 StR 579/59

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung des sachlichen Rechts - …

    Auszug aus BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70
    In einem Urteil des erkennenden Senats vom 24. Februar 1960 - 2 StR 579/59 - handelte es sich um einen Fall offensichtlicher Nutzlosigkeit einer Hilfeleistung.
  • BGH, 13.12.1956 - 4 StR 492/56

    Berücksichtigung der von einem Unfallbeteiligten an einer Unfallstelle …

    Auszug aus BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70
    Das hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt entschieden (BGHSt 17, 166; BGH JR 1956, 347 mit Anmerkung von Maurach; BGH Urteile vom 13. Dezember 1956 - 4 StR 492/56 - 17. Dezember 1957 - 5 StR 520/57 - 14. Mai 1963 - 1 StR 138/63 -).
  • BGH, 14.05.1963 - 1 StR 138/63

    Hilfeleistungspflicht bei einem Unglücksfall

    Auszug aus BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70
    Das hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt entschieden (BGHSt 17, 166; BGH JR 1956, 347 mit Anmerkung von Maurach; BGH Urteile vom 13. Dezember 1956 - 4 StR 492/56 - 17. Dezember 1957 - 5 StR 520/57 - 14. Mai 1963 - 1 StR 138/63 -).
  • BGH, 17.12.1957 - 5 StR 520/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70
    Das hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt entschieden (BGHSt 17, 166; BGH JR 1956, 347 mit Anmerkung von Maurach; BGH Urteile vom 13. Dezember 1956 - 4 StR 492/56 - 17. Dezember 1957 - 5 StR 520/57 - 14. Mai 1963 - 1 StR 138/63 -).
  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99

    Garantenstellung aus vorangegangenem pflichtwidrigen Tun; Ingerenz; Kausalität …

    Die Verletzung eines Angreifers in Notwehr macht daher in der Regel den Angegriffenen nicht zum Garanten für das Leben des Angreifers (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juli 1970 - 2 StR 221/70, auszugsweise wiedergegeben in BGHSt 23, 327 und BGH MDR 1971, 59; vgl. auch Bringewat MDR 1971, 716, 717; insoweit auch zustimmend Maiwald JuS 1981, 473, 483).

    Ein Ausnahmefall, daß der Angreifer "zurechnungsunfähig oder sonst schuldlos ist" (vgl. BGHSt 23, 327, 328), liegt hier nicht vor.

    Denn auf die Erfolgsaussichten der Hilfeleistung kommt es grundsätzlich nicht an (vgl. u.a. BGH NStZ 1985.409.410; BGH, Urt. v. 29. Juli 1970 - 2 StR 221/70, insoweit nicht in BGHSt 23.327 abgedruckt).

  • BGH, 19.07.1973 - 4 StR 284/73

    Überfahrener Radfahrer - § 221 StGB, Garantenstellung, Ingerenz, …

    Das Reichsgericht (vgl. RGSt 24, 339; 74, 283, 285) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 2, 279, 283; 11, 353, 355; 19, 152, 154; 23, 327; VRS 13, 120, 123) sind allerdings stets von dem Grundsatz ausgegangen, daß derjenige, der, ob schuldhaft oder schuldlos, durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, rechtlich verpflichtet sei, den Eintritt des Schadens nach seinen Kräften abzuwenden.

    In BGHSt 23, 327 wird eine Garantenstellung des in Notwehr Handelnden verneint, aber die Frage, ob auch sonst pflichtwidriges Vorverhalten zur Begründung einer Garantenpflicht erforderlich sei, offen gelassen.

  • BGH, 02.08.2023 - 5 StR 80/23

    Garantenpflicht für das Leben nach Beteiligung an Misshandlungen (Ingerenz; …

    Ein nach § 35 Abs. 1 StGB entschuldigtes Verhalten bleibt aber rechts- und mithin objektiv pflichtwidrig (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juli 1970 - 2 StR 221/70, BGHSt 23, 327; vom 6. Juli 1990 - 2 StR 549/89, BGHSt 37, 106, 119;… Schönke/Schröder/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 13 Rn. 38;… BeckOK StGB/Heuchemer, 57. Ed., § 13 Rn. 93;… weitergehend für die Fälle des rechtfertigenden Notstands LK/Weigend, StGB, 13. Aufl., § 13 Rn. 47).
  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere …

    Andererseits kann - entgegen den Ausführungen des Landgerichts (UA 30) - eine Garantenstellung des Täters einer gemeinschaftlich begangenen Körperverletzung für das in Todesgefahr schwebende Opfer auch dann nicht verneint werden, wenn die zum Tode führende Verletzung auf der Handlung eines Mittäters beruhte; denn wer schuldhaft durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, ist rechtlich zur Abwehr des Schadenseintritts verpflichtet (BGHSt 19, 152, 154; 23, 327 [BGH 29.07.1970 - 2 StR 221/70]; 25, 218, 220 m.w. Nachw.).
  • BGH, 10.07.1985 - 3 StR 104/85

    Versuchte Aussetzung - Subjektive Voraussetzungen - Kennzeichen eines strafbaren …

    Die Hilfeleistungspflicht entfiel nicht deshalb, weil der Unglücksfall auf eine Notwehrhandlung des Angeklagten zurückzuführen war (BGHSt 23, 327, 328) [BGH 29.07.1970 - 2 StR 221/70] oder weil Karl-Heinz S. auch bei sofortiger ärztlicher Hilfe keine Überlebenschance mehr gehabt hätte.
  • OLG München, 28.05.1991 - 5 U 5054/90
    Vorausgegangenes gefährliches Tun des Klägers entfällt hier, (Selbst eine Notwehr des Klägers hätte ihn nicht einmal zum Garanten für das Leben des Angreifers gemachte, BGHSt 23, 327 f.).
  • LG Hamburg, 10.10.1985 - 4/85

    Absicherung einer durch Sipo-Einheiten durchgeführten Massenerschiessung von …

    Schliesslich ist in BGHSt 23, 327 entschieden worden, dass die Verletzung eines Angreifers in Notwehr in der Regel den Angegriffenen nicht zum Garanten für das Leben des Angreifers macht.

    An dem allgemein anerkannten Rechtsgedanken, dass derjenige, der schuldhaft oder schuldlos durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, rechtlich verpflichtet ist, den Schaden nach Kräften abzuwenden, ist indessen im Grundsatz festgehalten worden (BGHSt 19, 154; 23, 327).

  • BGH, 08.02.1972 - 1 StR 531/71

    Revision auf Grund fehlender Prüfung einer Strafbarkeit wegen des Liegenlassens …

    Die für die Anwendung des § 221 StGB vorausgesetzte besondere Schutzpflicht ergab sich objektiv ohne weiteres schon aus dem vorangegangenen Tun des Angeklagten (vgl. BGHSt 4, 22 [BGH 22.01.1953 - 4 StR 417/52]; 23, 327 [BGH 29.07.1970 - 2 StR 221/70]= JZ 1971, 434 [BGH 27.01.1971 - 2 StR 591/70] mit Anm. Welp).
  • BGH, 25.02.1986 - 1 StR 669/85

    Anforderungen an die Verletzung sachlichen Rechts - Voraussetzungen einer …

    Zudem kann ein Vorverhalten nur dann eine Garantenstellung begründen, wenn es im Hinblick auf die ausgelösten Gefahren pflichtwidrig war (BGHSt 19, 152, 154; 23, 327 [BGH 29.07.1970 - 2 StR 221/70]; 25, 218, 220; 26, 35, 38); auch daran fehlte es hier insbesondere deshalb, weil L. im Augenblick des Anhaltens noch nicht damit gerechnet hatte, Be. werde unter Androhung von Gewalt Geld verlangen (UA S. 24).
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