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Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.01.1983

Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,72
BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81 (https://dejure.org/1983,72)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1983 - V ZR 168/81 (https://dejure.org/1983,72)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1983 - V ZR 168/81 (https://dejure.org/1983,72)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hinterlegung des Kaufpreises - Notar - Kaufpreisanspruch

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Zufluss-/Abfluss-Prinzip
    ABC der wichtigsten Zuflussvarianten
    Notaranderkonto

Papierfundstellen

  • BGHZ 87, 156
  • NJW 1983, 1605
  • ZIP 1983, 691
  • MDR 1983, 654
  • DNotZ 1983, 549 (Ls.)
  • DNotZ 1983, 552
  • JR 1983, 408
  • JR 1983, 410
 
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Wird zitiert von ... (106)Zitiert selbst (22)

  • LG Köln, 01.03.1974 - 5 O 487/73
    Auszug aus BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81
    Die Bekl. hat in ihrer Berufungserwiderung unter Hinweis auf LG Köln, DNotZ 1974, 435 = VersR 1975, 71, eingeräumt, daß man im Regelfall aufgrund der Interessenlage (u. a. Konkursrisiko) nicht von einer Erfüllungswirkung der Überweisungen auf Notaranderkonto ausgehen könne.

    Würde der "Hinterlegung" beim Notar bereits Erfüllungswirkung beigelegt, so liefe der Käufer (hier die Bekl.) überdies Gefahr, daß der Verkäufer, bevor er seinerseits erfüllt hätte, in Konkurs fiele; der Konkursverwalter könnte dann gem. § 17 KO die Vertragserfüllung ablehnen und den Käufer mit dessen Forderung auf Rückzahlung des Kaufpreises auf die Konkursquote beschränken (vgl. auch LG Köln, VersR 1975, 71 (72) = DNotZ 1974, 435; Zimmermann, DNotZ 1980, 460).

  • BGH, 09.05.1956 - V ZR 95/55

    Ablauf der Nachfrist nach § 326 BGB

    Auszug aus BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81
    Im Rahmen des Anspruchs auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Gläubiger nach der sogenannten Differenztheorie verlangen, so gestellt zu werden, wie er gestanden hätte, wenn der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre (BGHZ 2, 310 (313, 314) = NJW 1951, 918; BGHZ 20, 338 (343) = NJW 1956, 1233).

    Da mit dem Erlöschen des Erfüllungsanspruchs (vgl. hierzu BGHZ 20, 338 = NJW 1956, 1233) auch der Auflassungsanspruch des Schuldners (Käufer) erlischt, kann der Gläubiger (Verkäufer) außer der Herausgabe des Grundstücks auch die Löschung einer bereits eingetragenen Auflassungsvormerkung (vgl. das erwähnte Senatsurt. v. 8.2. 1966, WM 1966, 575 (576)) sowie die Einwilligung in die Aufhebung der Auflassungserklärung und den Verzicht auf die Rechte aus der Eintragungsbewilligung für die Auflassungsvormerkung verlangen (§ 812 BGB).

  • BGH, 11.02.1983 - V ZR 191/81

    Gesamtvermögensvergleich im Sinne der Differenztheorie Berücksichtigung von …

    Auszug aus BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81
    Dabei wird das Vertragsverhältnis in der Weise umgestaltet, daß an die Stelle der beiderseitigen Leistungspflichten ein einseitiges - am Erfüllungsinteresse ausgerichtetes - Abrechnungsverhältnis tritt, innerhalb dessen die einzelnen "Ansprüche" nur noch (unselbständige) Rechnungsposten sind (RGZ 141, 259 (262); Senat, Urt. v. 11.2.1983 - V ZR 191/81;… Ballhaus, in: RGRK, 12. Aufl., § 325 Rdnr. 14 m. w. Nachw.).

    b) Eine Einschränkung erfährt die Differenztheorie nach der Rechtsprechung insoweit, als der Gläubiger, der Schadensersatz wegen Nichterfüllung begehrt, hierdurch nicht gehindert wird, die bereits übergebene, aber noch nicht übereignete - bewegliche oder unbewegliche - Sache aufgrund seines Eigentums herauszuverlangen (§ 985 BGB), weil mit dem Erfüllungsanspruch auch das Recht des Schuldners zum Besitz der Sache (§ 986 BGB) entfallen ist (RGZ 141, 259 (261); RG, JW 1932, 1205; BGH, WM 1966, 575 (576)); er muß sich dann freilich den Wert des Grundstücks auf den Schadensersatzanspruch anrechnen lassen (RGZ 141, 259 (261); 144, 62 (65); Senat, Urt. v. 11.2.1983 - V ZR 191/81).

  • BGH, 10.06.1964 - V ZR 72/62
    Auszug aus BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81
    aa) Die Kaufpreisforderung ist hier nicht durch Hinterlegung i. S. der §§ 372, 378 BGB getilgt worden, denn die Übergabe von Geld (oder die Überweisung eines Geldbetrages auf Notaranderkonto) zwecks Aufbewahrung oder Ablieferung an Dritte (§ 23 BNotO) ist keine Hinterlegung i. S. der §§ 372 ff. BGB und hat nicht die in §§ 378, 379 BGB festgelegten Wirkungen (BGH, DNotZ 1965, 343 (345)).

    Das erwähnte Urteil vom 10.6.1964 (DNotZ 1965, 343 (345) - in BB 1964, 818, sinnentstellend wiedergegeben) spricht lediglich aus, daß die "Hinterlegung" beim Notar nicht die "in den §§ 378 und 379 BGB vorgeschriebenen Wirkungen" hat.

  • BGH, 08.02.1966 - V ZR 131/63

    Erfordernis notarieller Beurkundung bei Änderung von Grundstückskaufverträgen - …

    Auszug aus BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81
    b) Eine Einschränkung erfährt die Differenztheorie nach der Rechtsprechung insoweit, als der Gläubiger, der Schadensersatz wegen Nichterfüllung begehrt, hierdurch nicht gehindert wird, die bereits übergebene, aber noch nicht übereignete - bewegliche oder unbewegliche - Sache aufgrund seines Eigentums herauszuverlangen (§ 985 BGB), weil mit dem Erfüllungsanspruch auch das Recht des Schuldners zum Besitz der Sache (§ 986 BGB) entfallen ist (RGZ 141, 259 (261); RG, JW 1932, 1205; BGH, WM 1966, 575 (576)); er muß sich dann freilich den Wert des Grundstücks auf den Schadensersatzanspruch anrechnen lassen (RGZ 141, 259 (261); 144, 62 (65);… Senat, Urt. v. 11.2.1983 - V ZR 191/81).

    Da mit dem Erlöschen des Erfüllungsanspruchs (vgl. hierzu BGHZ 20, 338 = NJW 1956, 1233) auch der Auflassungsanspruch des Schuldners (Käufer) erlischt, kann der Gläubiger (Verkäufer) außer der Herausgabe des Grundstücks auch die Löschung einer bereits eingetragenen Auflassungsvormerkung (vgl. das erwähnte Senatsurt. v. 8.2. 1966, WM 1966, 575 (576)) sowie die Einwilligung in die Aufhebung der Auflassungserklärung und den Verzicht auf die Rechte aus der Eintragungsbewilligung für die Auflassungsvormerkung verlangen (§ 812 BGB).

  • RG, 22.05.1933 - VI 70/33

    1. Kann der Verkäufer im Falle des § 326 BGB. neben Schadensersatz wegen …

    Auszug aus BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81
    Dabei wird das Vertragsverhältnis in der Weise umgestaltet, daß an die Stelle der beiderseitigen Leistungspflichten ein einseitiges - am Erfüllungsinteresse ausgerichtetes - Abrechnungsverhältnis tritt, innerhalb dessen die einzelnen "Ansprüche" nur noch (unselbständige) Rechnungsposten sind (RGZ 141, 259 (262);… Senat, Urt. v. 11.2.1983 - V ZR 191/81;… Ballhaus, in: RGRK, 12. Aufl., § 325 Rdnr. 14 m. w. Nachw.).

    b) Eine Einschränkung erfährt die Differenztheorie nach der Rechtsprechung insoweit, als der Gläubiger, der Schadensersatz wegen Nichterfüllung begehrt, hierdurch nicht gehindert wird, die bereits übergebene, aber noch nicht übereignete - bewegliche oder unbewegliche - Sache aufgrund seines Eigentums herauszuverlangen (§ 985 BGB), weil mit dem Erfüllungsanspruch auch das Recht des Schuldners zum Besitz der Sache (§ 986 BGB) entfallen ist (RGZ 141, 259 (261); RG, JW 1932, 1205; BGH, WM 1966, 575 (576)); er muß sich dann freilich den Wert des Grundstücks auf den Schadensersatzanspruch anrechnen lassen (RGZ 141, 259 (261); 144, 62 (65);… Senat, Urt. v. 11.2.1983 - V ZR 191/81).

  • BGH, 25.06.1976 - V ZR 121/73

    Pflicht zur Vertragstextänderung

    Auszug aus BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81
    Treten nach Abschluß eines Vertrages Hindernisse auf, die seinem Wirksamwerden (z. B. infolge Versagung behördlicher Genehmigung) oder der vorgesehenen Art der Vertragserfüllung entgegenstehen, so können die Parteien nach Treu und Glauben gehalten sein, in eine Vertragsänderung einzuwilligen, wenn ihnen diese nach der beiderseitigen Interessenlage und dem ursprünglichen vorgesehenen Interessenausgleich zugemutet werden kann (vgl. z. B. BGHZ 38, 146 (149) = NJW 1963, 49; BGHZ 67, 34 (36) = NJW 1976, 1939; BGH, NJW 1967, 830 = WM 1967, 257;… w. Nachw. bei Dürkes, Wertsicherungsklauseln, 9. Aufl., E I 1 Rdnrn. 4 bis 9).
  • BGH, 25.10.1962 - VII ZR 57/61

    Rechtskraftwirkung der Verurteilung zu einer Leistung

    Auszug aus BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81
    Treten nach Abschluß eines Vertrages Hindernisse auf, die seinem Wirksamwerden (z. B. infolge Versagung behördlicher Genehmigung) oder der vorgesehenen Art der Vertragserfüllung entgegenstehen, so können die Parteien nach Treu und Glauben gehalten sein, in eine Vertragsänderung einzuwilligen, wenn ihnen diese nach der beiderseitigen Interessenlage und dem ursprünglichen vorgesehenen Interessenausgleich zugemutet werden kann (vgl. z. B. BGHZ 38, 146 (149) = NJW 1963, 49; BGHZ 67, 34 (36) = NJW 1976, 1939; BGH, NJW 1967, 830 = WM 1967, 257;… w. Nachw. bei Dürkes, Wertsicherungsklauseln, 9. Aufl., E I 1 Rdnrn. 4 bis 9).
  • BGH, 25.01.1967 - VIII ZR 206/64

    Anspruch auf Zahlung des Mietzinses - Genehmigung der zuständigen …

    Auszug aus BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81
    Treten nach Abschluß eines Vertrages Hindernisse auf, die seinem Wirksamwerden (z. B. infolge Versagung behördlicher Genehmigung) oder der vorgesehenen Art der Vertragserfüllung entgegenstehen, so können die Parteien nach Treu und Glauben gehalten sein, in eine Vertragsänderung einzuwilligen, wenn ihnen diese nach der beiderseitigen Interessenlage und dem ursprünglichen vorgesehenen Interessenausgleich zugemutet werden kann (vgl. z. B. BGHZ 38, 146 (149) = NJW 1963, 49; BGHZ 67, 34 (36) = NJW 1976, 1939; BGH, NJW 1967, 830 = WM 1967, 257;… w. Nachw. bei Dürkes, Wertsicherungsklauseln, 9. Aufl., E I 1 Rdnrn. 4 bis 9).
  • BGH, 08.02.1974 - V ZR 21/72

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück; Baurechtliche Genehmigung für …

    Auszug aus BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81
    Ob auch ein Notar, der - selbst im Rahmen betreuender Tätigkeit nach § 23 BNotO - als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes (§ 1 BNotO) zu den Beteiligten in ein öffentlichrechtliches Rechtsverhältnis tritt (vgl. BVerfGE 16, 6 (23) = NJW 1963, 1443; BGH, NJW 1980, 1106) und dessen notarielle Amtspflichten daher nicht Gegenstand privatrechtlicher Bindungen sein können (BGH, NJW 1980, 1106; DNotZ 1960, 265 (267); vgl. auch BGHZ 62, 119 (122) = NJW 1974, 692; OLG Stuttgart, DNotZ 1982, 644), i. S. der §§ 362 11, 185 BGB ermächtigt werden kann, braucht hier nicht entschieden zu werden; denn das BerGer. hat eine solche Ermächtigung nicht festgestellt.
  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 118/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.07.1967 - II ZR 268/64

    Haftung des ausgeschiedenen OHG-Gesellschafters

  • BGH, 20.11.1979 - VI ZR 248/77

    Rechtsweg für Verlangen auf Vornahme von Notaramtshandlungen

  • BGH, 06.02.1954 - II ZR 176/53

    Nachfrist bei Versendungskauf

  • BGH, 05.12.1950 - I ZR 41/50

    Versendungskauf. Umstellung

  • BGH, 21.12.1959 - III ZR 180/58
  • BGH, 29.10.1971 - V ZR 65/70

    Kauf von Grundstücken - Anspruch auf Kaufpreiszahlung - Einwilligung in eine …

  • BGH, 10.10.1962 - VIII ZR 203/61
  • OLG Stuttgart, 25.02.1982 - 6 W 3/82
  • RG, 28.02.1934 - I 245/33

    1. Steht es der Anwendung des Gesetzes betr. die Abzahlungsgeschäfte vom 16. Mai …

  • RG, 18.08.1941 - V 70/41

    1. Zur Erfüllung der Zahlungspflicht des Käufers durch eine dem Vertrag …

  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt …

    Im Rahmen eines neben der Rückabwicklung nach §§ 346, 347 BGB eröffneten Schadensersatzanspruchs ist der Gläubiger nach der Differenztheorie so zu stellen, wie er stünde, wenn der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre (BGHZ 87, 156, 158; 174, 290, Tz. 7), der Schuldner also seine Vertragspflichten nicht verletzt hätte.
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene …

    Eine Einschränkung erfährt die Differenztheorie nach der Rechtsprechung insoweit, als der Gläubiger, der Schadensersatz wegen Nichterfüllung begehrt, hierdurch nicht gehindert wird, die bereits übergebene, aber noch nicht übereignete Kaufsache auf Grund seines Eigentums herauszuverlangen (§ 985 BGB), weil mit dem Erfüllungsanspruch auch das Recht des Schuldners zum Besitz der Sache (§ 986 BGB) entfallen ist; er muss sich dann freilich den Wert der Sache auf den Schadensersatzanspruch anrechnen lassen (BGHZ 87, 156, 158 f).
  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07

    Zum Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom …

    Im Rahmen dieses Schadensersatzanspruchs ist der Gläubiger nach der Differenztheorie so zu stellen, wie er stünde, wenn der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre (BGHZ 87, 156, 158), der Schuldner also seine Vertragspflichten nicht verletzt hätte.
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Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1983 - VI ZR 97/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1129
BGH, 18.01.1983 - VI ZR 97/81 (https://dejure.org/1983,1129)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1983 - VI ZR 97/81 (https://dejure.org/1983,1129)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1983 - VI ZR 97/81 (https://dejure.org/1983,1129)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kontrollpflicht - Tankwagenfahrer - Heizöltank - Befüllung - Ölschäden - Schadensersatz

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1108
  • MDR 1983, 654
  • VersR 1983, 394
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.06.1978 - VI ZR 156/76

    Pflichten des Öllieferanten beim Befüllen eines mit einem Grenzwertgeber …

    Auszug aus BGH, 18.01.1983 - VI ZR 97/81
    Zutreffend führt das BerGer. aus, daß an die Sorgfaltspflicht des die Heizöltanks befüllenden Personals eines Ölanlieferers strenge Anforderungen zu stellen sind, weil es durch Auslaufen größerer Ölmengen zu schweren Schäden kommen kann und es Sache des Öllieferanten als des Fachmannes, der die Gefahren des Betankens von Heizölanlagen kennt und sie in aller Regel besser beherrschen kann als der Besteller, ist, alle zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um solche Schäden zu vermeiden (vgl. zuletzt Senat, NJW 1978, 1576 = VersR 1978, 840 m. w. Nachw.; vgl. auch Senat, NJW 1982, 1049 = VersR 1982, 146).

    Danach hat sich der Fahrer, der das Öl anliefert und einfüllt, zunächst zu vergewissern, ob die vorhandenen Tanks ungefähr die bestellte Menge Öl fassen können (so Senat, NJW 1982, 1049, unter Aufgabe der geringeren Anforderungen, die insoweit noch im Senatsurteil vom 6.6. 1978, NJW 1978, 1576, gestellt worden waren).

  • BGH, 27.10.1981 - VI ZR 66/80

    Technischer Sachverhalt - Aufklärungspflicht - Erfahrungssätze - Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 18.01.1983 - VI ZR 97/81
    Zutreffend führt das BerGer. aus, daß an die Sorgfaltspflicht des die Heizöltanks befüllenden Personals eines Ölanlieferers strenge Anforderungen zu stellen sind, weil es durch Auslaufen größerer Ölmengen zu schweren Schäden kommen kann und es Sache des Öllieferanten als des Fachmannes, der die Gefahren des Betankens von Heizölanlagen kennt und sie in aller Regel besser beherrschen kann als der Besteller, ist, alle zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um solche Schäden zu vermeiden (vgl. zuletzt Senat, NJW 1978, 1576 = VersR 1978, 840 m. w. Nachw.; vgl. auch Senat, NJW 1982, 1049 = VersR 1982, 146).

    Danach hat sich der Fahrer, der das Öl anliefert und einfüllt, zunächst zu vergewissern, ob die vorhandenen Tanks ungefähr die bestellte Menge Öl fassen können (so Senat, NJW 1982, 1049, unter Aufgabe der geringeren Anforderungen, die insoweit noch im Senatsurteil vom 6.6. 1978, NJW 1978, 1576, gestellt worden waren).

  • OLG Bremen, 30.03.1979 - 4 U 9/79
    Auszug aus BGH, 18.01.1983 - VI ZR 97/81
    b) Für etwaige Versäumnisse der Handwerker haftet aber der Bekl. aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt (zutr. OLG Bremen, VersR 1979, 450).
  • BGH, 15.07.2011 - V ZR 277/10

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Ausschluss durch deliktsrechtliche Haftung …

    Eine Zurechnung der Tätigkeit des Dachdeckers nach § 831 BGB kommt ebenfalls nicht in Betracht, da selbständige Handwerker in der Regel keine Verrichtungsgehilfen im Sinne dieser Norm sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1983 - VI ZR 97/81, NJW 1983, 1108, 1109; Urteil vom 21. Juni 1994 - VI ZR 215/93, NJW 1994, 2756, 2757 mwN); ein Ausnahmefall ist hier nicht ersichtlich.
  • OLG Stuttgart, 16.04.2002 - 10 U 205/01

    Tierhalterhaftung: Mithaftung des von einem frei laufenden Schäferhund verletzten …

    Das OLG Koblenz (VersR 1983, 394) hatte zwar ebenfalls den "Konflikt" zwischen Schäferhund und Pudel zur Beurteilung, jedoch war der Sachverhalt ein gänzlich anderer: Im Fall des OLG Koblenz lief der angeleinte Pudel um die Halterin herum, wodurch sich die Leine um deren Beine schlang und die Halterin hinfiel.
  • BGH, 26.04.1989 - VIII ZR 312/87

    Tankverwechslung - PVV (vgl. nunmehr § 280 Abs. 1 BGB <Fassung seit …

    Ebenso wie der über die notwendigen Fachkenntnisse verfügende Heizöllieferant (zu dessen Pflicht, den Abfüllvorgang zu beaufsichtigen, vgl. BGH Urteil vom 24. Februar 1971 - VIII ZR 22/70 = WM 1971, 447 = NJW 1971, 1036 unter II 1; BGH Urteil vom 18. Januar 1983 - VI ZR 97/81 = WM 1983, 388 = NJW 1983, 1108 unter II 2), hat auch der Benzinlieferant für ordnungsgemäßes Einfüllen in die Tanks der Käufer zu sorgen.
  • OLG Frankfurt, 17.08.2007 - 19 U 268/06

    Befüllen von Heizöltanks: Sorgfaltspflichten des Öllieferanten

    Beim Befüllen von Öltanks sind strenge Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Befüllers zu stellen, weil es durch Auslaufen größerer Ölmengen zu schweren Schäden kommen kann und es Sache des Öllieferanten als des Fachmanns ist, der die Gefahren des Betankens von Heizölanlagen kennt und sie in aller Regel besser beherrschen kann als der Besteller, alle zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um solche Schäden zu vermeiden (vgl. BGH, NJW 1983, 1108 (1109).

    Danach hat sich der Befüller, der das Öl anliefert und einfüllt, nicht nur zu vergewissern, ob die vorhandenen Tanks ungefähr die bestellte Menge Öl fassen können, sondern er hat sich, weil sich ein technischer Defekt nicht nur an der Abfüllanlage, sondern auch an der Heizöltankanlage mit letzter Sicherheit nicht ausschließen lässt, während des Abfüllvorgangs davon zu überzeugen, ob die Tanks nicht überlaufen (vgl. BGH, NJW 1983, 1108 m. w. N).

  • OLG Köln, 04.07.2024 - 15 U 217/21

    Haftung des Lieferanten für das Pumpen einer Benzinlieferung in den Keller des …

    Die Ausdehnung der Zurechnung des Verhaltens Dritter beim Mitverschulden würde im Übrigen zu dem nicht tragbaren Ergebnis führen, dass für diese Dritten ohne die Möglichkeit der in § 831 Abs. 1 S. 2 BGB vorgesehenen Entlastung gehaftet werden müsste (allgemein dazu BGH, Urt. v. 18.1.1983 - VI ZR 97/81, NJW 1983, 1108 m.w.N.).

    Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass es sich bei dem Drittwiderbeklagten um einen Tankwagenfahrer handelte und damit um eine Person, an deren Sorgfaltspflichten nach der Rechtsprechung beim Befüllen von Öltanks strenge Anforderungen zu stellen sind, weil sie als Fachmann die Gefahren des Betankens von Heizölanlagen kennt und sie in aller Regel besser beherrschen kann als der Besteller, so dass es seine Aufgabe ist, alle zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um solche Schäden zu vermeiden (BGH, Urt. v. 18.1.1983 - VI ZR 97/81, NJW 1983, 1108;… OLG Frankfurt, Urt. v. 17.8.2007 - 19 U 268/06, juris).

    Dementsprechend treffen einen Tankwagenfahrer, der zum Befüllen eines Heizöltanks eingesetzt wird, vor Beginn, während und nach Abschluss des Einfüllvorgangs besondere Prüf- und Überwachungspflichten (BGH, Urt. v. 18.1.1983 - VI ZR 97/81, NJW 1983, 1108;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.6.1989 - 5 Ss (OWi) 197/89 und (OWi) 91/89 I, VersR 1989, 1095) und er muss, wenn eine ordnungsgemäße Befüllung nicht sichergestellt werden kann, dieselbe ablehnen.

  • OLG Köln, 08.09.2022 - 15 U 217/21
    Insofern kommt es vorliegend nicht darauf an, ob sich die Beklagte dieser Handwerker zur Erfüllung einer gegenüber der Klägerin bestehenden Obliegenheit bedient hat (vgl. BGH, Urt. v. 18.1.1983 - VI ZR 97/81, juris).

    Denn soweit in der Rechtsprechung eine solche Kontrollpflicht des Tankenden bejaht wird (vgl. BGH, Urt. v. 18.1.1983 - VI ZR 97/81, juris Rn. 8), beruht dies auf dem Umstand, dass es zu dessen Sorgfaltspflichten (auch) gehört, ein Überlaufen der Tanks zu verhindern.

    Rn. 57 aa. An die Sorgfaltspflichten des einen Heizöltank befüllenden Personals sind strenge Anforderungen zu stellen, weil es durch Auslaufen größerer Ölmengen zu schweren Schäden kommen kann und es Sache des Öllieferanten als Fachmann ist - der die Gefahren des Betankens von Heizölanlagen kennt und sie in aller Regel besser beherrschen kann als der Besteller - alle zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um solche Schäden zu vermeiden (vgl. grundlegend BGH, Urt. v. 18.1.1983 - VI ZR 97/81, juris Rn. 7).

  • BGH, 14.06.1993 - III ZR 135/92

    Anlagenhaftung bei Heizöllieferung

    Es ist in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zutreffend davon ausgegangen, daß an die Sorgfaltspflicht des Öllieferanten bzw. seines Personals beim Befüllen von Heizöltanks strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. insbesondere BGH Urteile vom 6. Juni 1978 - VI 156/76 = BGHWarn 1978 Nr. 145 = NJW 1978, 1576 [BGH 06.06.1978 - VI ZR 156/76] = VersR 1978, 840; vom 18. Januar 1983 - VI ZR 97/81 = BGHWarn 1983 Nr. 8 = NJW 1983, 1108 f. = VersR 1983, 394 f. und vom 18. Oktober 1983 - VI ZR 146/82 = BGWarn 1983 Nr. 287 = NJW 1984, 233, 234 = VersR 1984, 65, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.10.1983 - VI ZR 146/82

    Sicherungspflichten des Ölanlieferers beim Befüllen eines Heizöltanks

    Im Senatsurteil vom 18. Januar 1983 - VI ZR 97/81 (VersR 1983, 394 = NJW 1983, 1108) sind die Verhaltenspflichten zusammengestellt worden.
  • BGH, 07.01.1992 - VI ZR 17/91

    Berücksichtigung des Mitverschuldens eines Miteigentümers

    Dies gilt auch, wenn der Geschädigte einem Dritten die Sorge für das beschädigte Rechtsgut übertragen hat (…vgl. MünchKomm-Grunsky, 2. Aufl. § 254 BGB Rdn. 76; vgl. auch Senatsurteil vom 18. Januar 1983 - VI ZR 17/81 - VersR 1983, 394, 396).
  • OLG Zweibrücken, 23.03.1999 - 5 U 4/95

    Haftung des Werkunternehmers wegen Aufklärungspflichtverletzung bei …

    Für deren Verhalten haftet der Kläger nicht (vgl. BGH VersR 1983, 394).
  • AG Freiburg, 27.07.2006 - 4 C 2012/05

    Befüllung einer Batterietankanlage mit Heizöl: Erforderliche Mindestfüllrate; …

  • BGH, 09.12.1997 - VI ZR 229/96

    Mitverschulden des Vermieters bei einem Unfall bei der Anlieferung von Heizöl

  • BGH, 12.03.1985 - VI ZR 192/83

    Sorgfaltspflicht - Ölanlieferer - Heizöftank - Befüllen - Überlaufen

  • LG Aachen, 28.10.2011 - 7 O 342/10

    Schadensersatzanspruch wegen Sorgfaltspflichtverletzung aufgrund Austritts von …

  • OLG Köln, 24.06.1994 - 19 U 275/93

    Haftung des Lieferanten einer Tankanlage mit einer elektronischen …

  • OLG Karlsruhe, 13.09.1996 - 3 U 45/95

    Haftungsverteilung bei Schaden durch Einfüllen von Heizöl - Feststellung eines …

  • OLG Köln, 23.03.1994 - 26 U 35/93

    HALTUNG ÖLLIEFERUNG SORGFALTSPFLICHT GEFÄHRDUNG

  • LG Hannover, 03.04.2023 - 1 O 201/21

    Sorgfaltspflichten des den Öltank befüllenden Personals eines Ölanlieferers

  • LG Bonn, 01.08.2019 - 7 O 165/18

    Betrieb Tanklastzug beim Befüllen eines Heizöltanks - Sorgfaltsanforderungen an …

  • LG Köln, 24.09.2021 - 18 O 323/20
  • LG Düsseldorf, 05.01.2010 - 7 O 352/08

    Tankwagenfahrer hat keine Pflicht zur technischen Überprüfung der Tankanlage; …

  • OLG Saarbrücken, 11.07.1986 - 4 U 102/84

    Heizöllieferant; Heizöls in Tankanlage; Einfüllvorrichtung an Hauswand; …

  • VG München, 01.08.2012 - M 7 K 11.5446
  • OLG Hamm, 23.10.1991 - 3 Ss 311/91
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