Rechtsprechung
| BGH, 06.05.1985 - VIII ZR 119/84 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung - Wegfall des titulierten Anspruchs - Anfechtung der Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung - Vorliegen eines "Bestätigung" wegen Weiterbenutzung einer durch angefochtenes Kaufgeschäft erworbenen Sache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 141, 142, 242
Bestätigung eines formgebundenen Rechtsgeschäfts; Unzulässige Rechtsausübung durch Geltendmachung der Nichtigkeitsfolge der Anfechtung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1985, 2579
- MDR 1985, 752
- DNotZ 1985, 764 (Ls.)
- WM 1985, 1000
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (12)
- BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69
Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre, …
Auszug aus BGH, 06.05.1985 - VIII ZR 119/84
Beschränkung durch den Grundsatz von Treu und Glauben unzweifelhaft unterliegende (…dazu z.B. Staudinger/Weber, BGB, 11. Aufl., § 242 Rdn. D 112) - Ausübung des Anfechtungsrechts der Kläger oder um eine Einschränkung des materiell-rechtlichen Anfechtungsgrundes (…dazu Staudinger/Jürgen Schmidt, BGB, 12. Aufl., § 242 Rdn. 438) noch um die Frage geht, inwieweit nachträgliches Verhalten der Kläger zu einer inhaltlichen Änderung ihres aus der Anfechtung folgenden Bereicherungsanspruchs geführt haben kann (dazu BGHZ 57, 137, 152) [BGH 14.10.1971 - VII ZR 313/69].Daß dem Käufer, der den Kaufvertrag zu Recht wegen arglistiger Täuschung angefochten hat, die Rückerstattung der anfechtbar erworbenen Sache in dem Zustand, wie er sie empfangen hat, unmöglich wird, steht aber der Wirksamkeit der Anfechtung nicht entgegen (BGHZ 53, 144, 145 [BGH 08.01.1970 - VII ZR 130/68]; 57, 137, 146 [BGH 14.10.1971 - VII ZR 313/69]; RG SoergRspr 1914 § 142 BGB Nr. 1, 2;… Soergel/Siebert/Hefermehl a.a.O. § 142 Rdn. 10); dabei macht es keinen Unterschied, ob die Entwertung der Sache vor oder nach Abgabe der Anfechtungserklärung eingetreten ist.
Den angemessenen Ausgleich dafür, daß er seine Leistung nicht zurückerstatten kann, hat das Gesetz in den §§ 812 ff BGB geschaffen: Nicht nur kann der eigene Bereicherungsanspruch des Anfechtenden - um den es hier nicht geht (oben II 2 b) - im Falle der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung wegen eigenen Verschuldens begrenzt werden (BGHZ 57, 137, 152) [BGH 14.10.1971 - VII ZR 313/69], sondern der Anfechtende kann sich auch gegenüber dem Bereicherungsanspruch des Anfechtungsgegners nicht auf einen Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen, wenn er im Zustande der sogenannten Bösgläubigkeit, d.h. nach Abgabe der Anfechtungserklärung, die Entwertung der empfangenen Sache schuldhaft herbeigeführt hat und deshalb auf Schadensersatz nach den allgemeinen Vorschriften haftet (§§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4, 292, 989 BGB).
Die von der Revisionserwiderung erwähnte Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Saldotheorie und zu Einschränkungen dieser Theorie bei Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung oder bei einer - nach Rechtshängigkeit eintretenden oder auf einem Sachmangel beruhenden - Entwertung der zurückzugewährenden Leistung (BGHZ 57, 137 [BGH 14.10.1971 - VII ZR 313/69]; 72, 252; 78, 216; auch BGHZ 53, 144 [BGH 08.01.1970 - VII ZR 130/68]) betrifft Bestehen und Umfang der gegenseitigen Bereicherungsansprüche, nicht aber den Einfluß der Anfechtung auf den vertraglichen Erfüllungsanspruch des Anfechtungsgegners.
- BGH, 08.01.1970 - VII ZR 130/68
Tachomanipulation - § 818 BGB, Saldotheorie, Ausnahme bei arglistiger Täuschung
Auszug aus BGH, 06.05.1985 - VIII ZR 119/84
Daß dem Käufer, der den Kaufvertrag zu Recht wegen arglistiger Täuschung angefochten hat, die Rückerstattung der anfechtbar erworbenen Sache in dem Zustand, wie er sie empfangen hat, unmöglich wird, steht aber der Wirksamkeit der Anfechtung nicht entgegen (BGHZ 53, 144, 145 [BGH 08.01.1970 - VII ZR 130/68]; 57, 137, 146 [BGH 14.10.1971 - VII ZR 313/69]; RG SoergRspr 1914 § 142 BGB Nr. 1, 2;… Soergel/Siebert/Hefermehl a.a.O. § 142 Rdn. 10); dabei macht es keinen Unterschied, ob die Entwertung der Sache vor oder nach Abgabe der Anfechtungserklärung eingetreten ist.Die von der Revisionserwiderung erwähnte Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Saldotheorie und zu Einschränkungen dieser Theorie bei Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung oder bei einer - nach Rechtshängigkeit eintretenden oder auf einem Sachmangel beruhenden - Entwertung der zurückzugewährenden Leistung (BGHZ 57, 137 [BGH 14.10.1971 - VII ZR 313/69]; 72, 252; 78, 216; auch BGHZ 53, 144 [BGH 08.01.1970 - VII ZR 130/68]) betrifft Bestehen und Umfang der gegenseitigen Bereicherungsansprüche, nicht aber den Einfluß der Anfechtung auf den vertraglichen Erfüllungsanspruch des Anfechtungsgegners.
- BGH, 26.10.1978 - VII ZR 202/76
Zu altes Auto - Verhältnis zwischen § 119 BGB und § 459 BGB <Fassung bis …
Auszug aus BGH, 06.05.1985 - VIII ZR 119/84
Die von der Revisionserwiderung erwähnte Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Saldotheorie und zu Einschränkungen dieser Theorie bei Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung oder bei einer - nach Rechtshängigkeit eintretenden oder auf einem Sachmangel beruhenden - Entwertung der zurückzugewährenden Leistung (BGHZ 57, 137 [BGH 14.10.1971 - VII ZR 313/69]; 72, 252; 78, 216; auch BGHZ 53, 144 [BGH 08.01.1970 - VII ZR 130/68]) betrifft Bestehen und Umfang der gegenseitigen Bereicherungsansprüche, nicht aber den Einfluß der Anfechtung auf den vertraglichen Erfüllungsanspruch des Anfechtungsgegners.
- BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69
Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw; …
Auszug aus BGH, 06.05.1985 - VIII ZR 119/84
Zwar kann unter Umständen in der Weiterbenutzung einer durch angefochtenes Kaufgeschäft erworbenen Sache eine Bestätigung gesehen werden (Senatsurteil vom 28. April 1971 - VIII ZR 258/69 = WM 1971, 749, 753 unter II 3 e cc m.Nachw.; OLG Dresden OLGE 20, 176;… Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 141 Rdn. 3). - BGH, 09.10.1980 - VII ZR 332/79
Ansprüche des Verkäufers bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages und …
Auszug aus BGH, 06.05.1985 - VIII ZR 119/84
Die von der Revisionserwiderung erwähnte Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Saldotheorie und zu Einschränkungen dieser Theorie bei Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung oder bei einer - nach Rechtshängigkeit eintretenden oder auf einem Sachmangel beruhenden - Entwertung der zurückzugewährenden Leistung (BGHZ 57, 137 [BGH 14.10.1971 - VII ZR 313/69]; 72, 252; 78, 216; auch BGHZ 53, 144 [BGH 08.01.1970 - VII ZR 130/68]) betrifft Bestehen und Umfang der gegenseitigen Bereicherungsansprüche, nicht aber den Einfluß der Anfechtung auf den vertraglichen Erfüllungsanspruch des Anfechtungsgegners. - RG, 30.06.1939 - GSZ 4/38
Wucherkredit - § 817 S. 2 BGB, 'Leistung'
Auszug aus BGH, 06.05.1985 - VIII ZR 119/84
Die vom Berufungsgericht und der Revisionserwiderung angeführten höchstrichterlichen Entscheidungen sind nicht geeignet, ihre Rechtsauffassung zu stützen: Mit dem Satz, daß arglistig handelt, wer sich auf die Nichtigkeit eines Geschäfts beruft, um seinerseits nicht zu leisten, dabei aber das Hingenommene, das er ohne Rechtsgrund hat, behalten will, begründete das Reichsgericht in RGZ 161, 52, 59 die Erkenntnis, daß dem wucherischen Darlehensgeber die auf § 812 BGB gestützte Rückforderung der ausgezahlten Darlehenssumme durch die Vorschrift des § 817 Satz 2 BGB nicht endgültig verschlossen sei (…a.a.O. 58). - BGH, 13.10.1983 - III ZR 158/82
Ungültigkeit einer formwidrigen Verpflichtungserklärung
Auszug aus BGH, 06.05.1985 - VIII ZR 119/84
Abgesehen davon aber, daß kein Anhaltspunkt für die Annahme gegeben ist, die Beklagten hätten auf die Formgültigkeit etwaiger - erst nach Erhebung der Vollstreckungsabwehrklage vorgenommener - Bestätigungshandlungen der Kläger vertraut, kann die Berufung auf den Formmangel dem anderen Vertragsteil nur ausnahmsweise und zur Vermeidung schlechthin untragbarer Ergebnisse versagt werden (z.B. BGH Urteil vom 13. Oktober 1983 - III ZR 158/82 = NJW 1984, 606, 607 [BGH 13.10.1983 - III ZR 158/82];… Scholz/Winter, GmbH-Gesetz, 6. Aufl., § 15 Rdn. 53;… w.Nachw. bei MünchKomm/Förschler, BGB, 2. Aufl., § 125 Rdn. 55 ff). - BGH, 06.07.1961 - II ZR 219/58
Verkauf eines GmbH-Geschäftsanteils
Auszug aus BGH, 06.05.1985 - VIII ZR 119/84
Eine derartige Begrenzung der Nichtigkeitsfolge des § 125 BGB ist zwar auch bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen einer GmbH nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BGHZ 35, 272, 277). - BGH, 23.11.1979 - V ZR 123/76
Zum Umfang der Zwangsvollstrekkungsunterwerfung wegen des Kaufpreises
Auszug aus BGH, 06.05.1985 - VIII ZR 119/84
Denn auch wenn den Beklagten als Folge der Anfechtung oder des Verhaltens der Kläger nach der Anfechtungserklärung Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche erwachsen sind, deckt doch die vollstreckbare Urkunde, in der sich die Kläger wegen einer Kaufpreisforderung der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen haben, - von dem hier nicht gegebenen Fall einer vereinbarten nachträglichen Auswechselung des Schuldgrundes abgesehen - nicht die Vollstreckung wegen eines an die Stelle der ursprünglichen Kaufpreisforderung tretenden Schadensersatz - (BGH Urteil vom 23. November 1979 - V ZR 123/76 = WM 1980, 316, 317 m.Nachw.) oder Bereicherungsanspruchs (RG JW 1937, 2447, 2449). - BGH, 10.11.1971 - VIII ZR 155/70
Kein Ausschluss der Wandlung des Kaufvertrages durch die Verkaufs-und …
Auszug aus BGH, 06.05.1985 - VIII ZR 119/84
Denn anders als bei dem vertraglich vorbehaltenen Rücktrittsrecht oder der Wandelung (§ 467 Satz 1 Halbs. 1 BGB) fehlt es für die Anfechtung an einer den Vorschriften der §§ 351 ff BGB, die ihrerseits auf dem Grundgedanken des Verbots des venire contra factum proprium beruhen (Senatsurteil vom 10. November 1971 - VIII ZR 155/70 = WM 1972, 158), vergleichbaren Regelung. - BGH, 20.01.1954 - II ZR 1/53
Berufung auf offenen Einigungsmangel als Verstoß gegen Treu und Glauben
- RG, 19.12.1934 - V 200/34
Wie wirkt bei einem einheitlichen (einfachen) Rechtsgeschäft und wie bei einem …
- BGH, 09.10.2025 - I ZR 159/24
Maklervertrag durch Klick im Internet setzt ausdrücklichen Hinweis auf …
Rn. 47 (1) Die Bestätigung eines formbedürftigen Rechtsgeschäfts bedarf der Form des bestätigten Geschäfts (BGH, Urteil vom 6. Mai 1985 - VIII ZR 119/84, NJW 1985, 2579 [juris Rn. 11]), es sei denn, das Formerfordernis gilt zur Zeit der Bestätigung nicht mehr (…BeckOGK.BGB/Beurskens aaO § 141 Rn. 27.1;… Grüneberg/Ellenberger aaO § 141 Rn. 4;… MünchKomm.BGB/Busche, 10. Aufl., § 141 Rn. 15). - BGH, 20.02.2025 - VII ZR 133/24
Voraussetzungen eines Rechtsmissbrauchs bei der Ausübung des …
Gründe der Rechtssicherheit verbieten es vielmehr, Vorschriften des zwingenden Rechts unter Berufung auf den Grundsatz von Treu und Glauben auch dort anzutasten, wo besondere gesetzliche Regelungen den Interessenkonflikten bereits Rechnung tragen (vgl. BGH…, Urteil vom 22. April 2004 - III ZR 163/03, WuM 2004, 349, juris Rn. 33, 35; Urteil vom 6. Mai 1985 - VIII ZR 119/84, MDR 1985, 752, juris Rn. 14). - BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98
Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts
Die Vereinbarungen vom 24. März 1995 und 10. April 1995 wurden gemäß dem bestehenden Erfordernis (vgl. BGH, Urt. v. 6. Mai 1985, VIII ZR 119/84, NJW 1985, 2579, 2580) beurkundet.
- BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 262/87
Aufschiebende Bedingung der Abtretung eines Geschäftsanteils; Formbedürftigkeit …
Gründe dafür, daß das zu schlechthin untragbaren Ergebnissen führt (vgl. Senatsurteil vom 6. Mai 1985 - VIII ZR 119/84, WM 1985, 1000, 1001 unter II. 2 a), sind nicht ersichtlich. - BGH, 09.12.1998 - IV ZR 306/97
Ausfüllung eines Lebensversicherungsantrags durch Dritte
Darin ist keine formgerechte Bestätigung des nichtigen Rechtsgeschäftes nach § 141 BGB zu sehen (vgl. Urteil vom 6. Mai 1985 - VIII ZR 119/81 - NJW 1985, 2579 unter II 2 a). - BGH, 22.04.2004 - III ZR 163/03
Anwendung des BKleingG auf zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke
c) Da § 18 Abs. 2 Satz 2 BKleingG die entgegengesetzten Interessen der Parteien wegen der § 3 Abs. 2 BKleingG widersprechenden Nutzung der Parzelle durch die Beklagte zum Ausgleich bringt, bedarf es grundsätzlich nicht mehr des vom Berufungsgericht für richtig gehaltenen Rückgriffs auf § 242 BGB (vgl. zum grundsätzlichen Ausschluß des Rückgriffs auf § 242 BGB, wenn besondere gesetzliche Regelungen einem Interessenkonflikt bereits Rechnung tragen: BGH, Urteil vom 6. Mai 1985 - VIII ZR 119/84 - NJW 1985, 2579, 2580;… MünchKomm-BGB/Roth, BGB, 4. Aufl., § 242 Rn. 112a;… Staudinger/Schmidt, BGB, 13. Bearb., § 242 Rn. 253).Bei einer etwaigen Prüfung, ob § 242 BGB anzuwenden ist, ist zu beachten, daß die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vom Gericht vorzunehmende Interessenabwägung nicht die Grenzen zu einer reinen Billigkeitsjustiz überschreiten darf (z.B.: BGH, Urteil vom 6. Mai 1985, aaO;… Bamberger/Roth/Grüneberg, BGB, § 242 Rn. 49;… Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 242 Rn. 2).
- BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 366/05
Befristung - Gerichtlicher Vergleich - Befristungskontrollklage
Dies gilt auch, wenn das ursprüngliche Rechtsgeschäft nicht wegen Formmangels, sondern aus einem anderen Grund nichtig war (BGH 6. Mai 1985 - VIII ZR 119/84 - NJW 1985, 2579, zu II 2 a der Gründe). - BGH, 25.10.2002 - V ZR 293/01
Abweichung des Tatrichters von der Aussage eines sachverständigen Zeugen; …
Im übrigen erfordert die Bestätigung eines formbedürftigen Geschäfts zumindest die Bezugnahme auf das ursprünglich Vereinbarte (BGH, Urt. v. 6. Mai 1985, VIII ZR 119/84, NJW 1985, 2579 f). - LG Aachen, 27.05.2026 - 10 O 306/25
Sportwetten-Verluste: Wettverträge rechtlich unwirksam
Die Bestätigung eines formbedürftigen Rechtsgeschäfts bedarf der Form des bestätigten Geschäfts (BGH, Urteil vom 6. Mai 1985 - VIII ZR 119/84, NJW 1985, 2579 [juris Rn. 11]), es sei denn, das Formerfordernis gilt zur Zeit der Bestätigung nicht mehr (…BeckOGK.BGB/Beurskens aaO § 141 Rn. 27.1;… Grüneberg/Ellenberger aaO § 141 Rn. 4;… MünchKomm.BGB/Busche, 10. Aufl., § 141 Rn. 15). - OLG Düsseldorf, 24.04.2013 - 2 U (Kart) 8/12
Billigkeit der Preisbestimmung durch den Betreiber eines Stromverteilnetzes
Er gibt dem Richter nicht die Befugnis, die sich aus Vertrag oder Gesetz ergebenden Rechtsfolgen im Einzelfall durch (vermeintlich) billigere oder angemessenere zu ersetzen (vgl. schon RG, Urteil vom 15.01.1931, VI 272/30, RGZ 131, 177; BGH, Urteil vom 06.05.1985, VIII ZR 119/84, NJW 1985, 2579, 2580). - LG Berlin, 09.11.2010 - 63 S 138/10
Unwirksame Staffelmiete: Vorbehaltlose Zahlung schließt Rückforderung aus
- OLG Düsseldorf, 07.11.2001 - U (Kart) 31/00
Wirksamkeit einer langfristigen Bezugsbindung aufgrund eines …
- BGH, 16.12.2011 - V ZR 235/10
Anspruch auf Einräumung des Wohnrechts bei gleichzeitigem Zurückbehaltungsrecht …
- OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 13 U 81/07
Zum Investitionsbegriff bei Bauverpflichtung in Verträgen mit der Treuhand / …
- LG Hamburg, 20.01.2005 - 327 S 112/02
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 18.12.2012 - 24 C 112/12
Wohnraummiete: Vereinbarung einer Kostenmiete bei nicht preisgebundenem Wohnraum; …
- BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 263/87
Versagung der Berufung auf einen Formmangel zur Vermeidung schlechthin …
- LG Heilbronn, 26.03.1987 - 1b T 89/87
Vollstreckung eines auf Zahlung eines Geldbetrages gerichteten Titels; …
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Rechtsprechung
| BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 15/84 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abgrenzung eines Alleinvertriebsvertrages von einem Sukzessivlieferungsvertrag - Ersatzansprüche nach § 326 oder § 286 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wegen nicht vollständiger Erfüllung der Abnahmeverpflichtung - Anspruch wegen Verstoßes gegen die sich aus dem ...
- rechtsportal.de
BGB §§ 326, 242, 276, 286
Abgrenzung von Alleinvertriebs- und Sukzessivlieferungsvertrag; Rechte des alleinvertriebsberechtigten Händlers bei Verletzung der Abnahmeverpflichtung - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Schadensersatz wegen zu geringer Abnahme von Maschinen bei Alleinvertriebsvertrag, Unterschreitung einer Mindestabsatzmenge
Verfahrensgang
- LG Kiel, 03.06.1982 - 30 O 311/81
- OLG Schleswig, 13.12.1983 - 3 U 133/82
- BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 15/84
Papierfundstellen
- NJW 1986, 124
- MDR 1985, 752
- WM 1985, 718
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (11)
- BGH, 10.03.1976 - VIII ZR 268/74
Auslegung eines Bierliefervertrages - Kündigung zum Ende des Sudjahres - …
Auszug aus BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 15/84
Denn es läge im allgemeinen nicht im Interesse beider Partner, den gesamten Vertrag auch hinsichtlich der zunächst störungsfrei erbrachten Leistungsteile rückabzuwickeln (st.Rspr. und überwiegende Ansicht in der Literatur z.B. Senatsurteile vom 23. Februar 1972 - VIII ZR 115/70 = LM VerglO § 36 Nr. 4 = WM 1972, 625 unter III 1 - und vom 10. März 1976 - VIII ZR 268/74 = LM BGB § 242 Bc Nr. 23 = WM 1976, 508 = DB 1976, 1010 unter III 1 m.w.N.;… vgl. ferner Staudinger/Otto, BGB, 12. Aufl., § 326 Rdn. 24, Palandt/Heinrichs, BGB, 44. Aufl., § 326 Anm. 1;… differenzierend MünchKomm/Emmerich, BGB, 1. Aufl., vor § 275 Rdn. 284 und 285 sowie § 326 Rdn. 23, 26, 27 m.w.N.).Eine solche Ansicht hat der Bundesgerichtshof in den vom Berufungsgericht zitierten Entscheidungen vom 23. Februar 1972 und vom 10. März 1976 (aaO) nicht vertreten.
Die Kündigung kann im Einzelfall auch deshalb ausgeschlossen sein, weil der Vertragsverstoß für eine solche Folge nicht gewichtig genug war (vgl. Senatsurteil vom 10. März 1976 a.a.O. unter III 1).
- BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52
Rechtsnatur eines Hilfsantrages
Auszug aus BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 15/84
Die Beklagte verkennt jedoch, daß es der Aufteilung eines eingeklagten Teilbetrages nur bei der Geltendmachung von Teilen mehrerer selbständiger Ansprüche bedarf (BGHZ 11, 192, 194 f; BGH NJW 1984, 2346 = VersR 1984, 782 m.w.N.).Die Anspruchsteile waren damit bereits in der ersten Instanz hinreichend angegeben, so daß die Voraussetzungen für eine wirksame Klarstellung in der Revisionsinstanz vorliegen (vgl. BGHZ 11, 192, 194 f).
- BGH, 09.06.1982 - IVa ZR 9/81
Beweislast des steuerlichen Beraters
Auszug aus BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 15/84
Die Rechtsfolgen der Verletzung einer derartigen vertraglichen Zeitbestimmung gründen sich nicht auf Leistungsunmöglichkeit, sondern auf Verzug (BGHZ 84, 244, 248).
- BGH, 22.05.1984 - VI ZR 228/82
Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilleistungsklage
Auszug aus BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 15/84
Die Beklagte verkennt jedoch, daß es der Aufteilung eines eingeklagten Teilbetrages nur bei der Geltendmachung von Teilen mehrerer selbständiger Ansprüche bedarf (BGHZ 11, 192, 194 f; BGH NJW 1984, 2346 = VersR 1984, 782 m.w.N.). - BGH, 29.01.1951 - IV ZR 171/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 15/84
Zwar ist in der Literatur umstritten, ob Verträge, die nicht Austauschverträge sind, als gegenseitige Verträge behandelt werden können (…MünchKomm/Emmerich a.a.O. vor § 320 Rdn. 5 ff., 7), wie dies der Bundesgerichtshof für einen Gesellschaftsvertrag bejaht hat (NJW 1951, 308). - BGH, 26.02.1970 - KZR 5/69
Schriftform bei Ausschließlichkeitsbindungen
Auszug aus BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 15/84
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Kartell Senats des Bundesgerichtshofs soll die Schriftform nur sicherstellen, daß dem Kartellamt die Nachprüfung auf Art und Ausmaß der Bindung sowie auf die Person des Verpflichteten ermöglicht wird (BGHZ 53, 304, 306; 2 Urteile vom 1. Dezember 1977 - KZR 5/76 und KZR 6/76 = NJW 1978, 823 und 822, jeweils m.w.N.). - RG, 09.12.1902 - II 265/02
Abnahmeverzug. B.G.B. § 326.
Auszug aus BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 15/84
Werden einzelne Teile oder Raten nicht oder nicht zeitgerecht geleistet, kann der Gläubiger beim Sukzessivlieferungsvertrag seine sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte nach gefestigter Rechtsprechung und allgemeiner Ansicht für die nicht erfüllten Teilleistungen geltend machen (RGZ 53, 161, 166; 97, 136;… MünchKomm/Emmerich a.a.O. vor § 275 Rdn. 274, 275 sowie § 326 Rdn. 170;… BGB-RGRK/Ballhaus, 12. Aufl. § 326 Rdn. 22 ff., 24, jeweils m.w.N.), ohne daß er gehalten oder auch nur ohne weiteres berechtigt wäre, Rücktritt oder Schadensersatz wegen der künftigen Teile zu verlangen. - BGH, 01.12.1977 - KZR 6/76
Erfüllung eines Getränkelieferungsvertrags - Beziehen, Führen und Anbieten der …
Auszug aus BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 15/84
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Kartell Senats des Bundesgerichtshofs soll die Schriftform nur sicherstellen, daß dem Kartellamt die Nachprüfung auf Art und Ausmaß der Bindung sowie auf die Person des Verpflichteten ermöglicht wird (BGHZ 53, 304, 306; 2 Urteile vom 1. Dezember 1977 - KZR 5/76 und KZR 6/76 = NJW 1978, 823 und 822, jeweils m.w.N.). - BGH, 18.11.1963 - VIII ZR 33/62
Alleinvertriebsrecht, Schadensersatz, VHV
Auszug aus BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 15/84
In seinem einen vergleichbaren Fall betreffenden Urteil vom 18. November 1963 (VIII ZR 33/62 = NJW 1964, 151) hat der erkennende Senat den Schadensersatzanspruch eines Händlers wegen Verletzung seines Alleinvertriebsrechts durch den Produenten grundsätzlich für möglich gehalten und nur deshalb im Ergebnis verneint, weil der Händler nach den besonderen Umständen des Falles keinen Schaden erlitten hatte. - BGH, 23.02.1972 - VIII ZR 115/70
Positive Vertragsverletzung - Anspruch auf Rückzahlung eines Abfindungsbetrages - …
Auszug aus BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 15/84
Denn es läge im allgemeinen nicht im Interesse beider Partner, den gesamten Vertrag auch hinsichtlich der zunächst störungsfrei erbrachten Leistungsteile rückabzuwickeln (st.Rspr. und überwiegende Ansicht in der Literatur z.B. Senatsurteile vom 23. Februar 1972 - VIII ZR 115/70 = LM VerglO § 36 Nr. 4 = WM 1972, 625 unter III 1 - und vom 10. März 1976 - VIII ZR 268/74 = LM BGB § 242 Bc Nr. 23 = WM 1976, 508 = DB 1976, 1010 unter III 1 m.w.N.;… vgl. ferner Staudinger/Otto, BGB, 12. Aufl., § 326 Rdn. 24, Palandt/Heinrichs, BGB, 44. Aufl., § 326 Anm. 1;… differenzierend MünchKomm/Emmerich, BGB, 1. Aufl., vor § 275 Rdn. 284 und 285 sowie § 326 Rdn. 23, 26, 27 m.w.N.). - BGH, 01.12.1977 - KZR 5/76
Schadensersatz infolge Verletzung eines eingeräumten Gebietsschutzes - …
- BGH, 06.12.2017 - VIII ZR 219/16
Sachmängelhaftung bei Kaufvertrag: Ermittlung der nach dem Vertrag …
Gegen diese auf einer insoweit rechtsfehlerfreien tatrichterlichen Vertragsauslegung (vgl. hierzu Senatsurteile vom 6. Februar 1985 - VIII ZR 15/84, NJW 1986, 124 unter 2; vom 12. Juli 1995 - VIII ZR 219/94, NJW-RR 1995, 1327 unter III 1 mwN [jeweils zum Sukzessivlieferungsvertrag]) beruhende rechtliche Einordnung des Vertrags wenden sich die Parteien im Revisionsverfahren nicht. - BGH, 19.02.2002 - X ZR 166/99
Rücktritt von einem vollzogenen Dauerschuldverhältnis
Zwar tritt bei einem Dauerschuldverhältnis, als das das Berufungsgericht in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise die vertraglichen Vereinbarungen der Parteien ausgelegt hat, auch nach der hier noch maßgeblichen, bis Ende 2001 geltenden Rechtslage in der Regel die Kündigung an die Stelle des Rücktritts, wenn der Vertrag bereits vollzogen ist (BGHZ 50, 312, 315; BGH, Urt. v. 6.2.1985 - VIII ZR 15/84, NJW 1986, 124;… Urt. v. 25.3.1987 - VIII ZR 43/86, NJW 1987, 2004, 2006).Besteht ausnahmsweise ein derartiges Interesse, kann auch bei einem Dauerschuldverhältnis ein Rücktrittsrecht oder ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommen (BGH, Urt. v. 6.2.1985 - VIII ZR 15/84, NJW 1986, 124;… Urt. v. 25.3.1987 - VIII ZR 43/86, NJW 1987, 2004, 2006).
- BGH, 04.07.2002 - I ZR 313/99
"Hotelvideoanlagen"; Annahmeverzug bei Gebrauchmachen von einem Bestimmungsrecht; …
Dabei kann offenbleiben, ob sich die Vereinbarung über die Lieferung von Fernsehgeräten und Hotelvideoanlagen im Vertrag vom 3. August 1994 als eine Sukzessivlieferungsabrede darstellt, von der sich die Klägerin im Falle des Zahlungsverzugs der Beklagten nur nach den Vorschriften des § 326 Abs. 1 BGB a.F. durch einen - den nicht abgewickelten Teil des Vertrages erfassenden - Rücktritt hätte lösen können (…BGH, Urt. v. 5.11.1980 - VIII ZR 232/79, NJW 1981, 679, 680;… Urt. v. 31.10.1984 - VIII ZR 229/83, WM 1985, 61, 62;… Urt. v. 25.1.2001 - I ZR 287/98, GRUR 2001, 764, 765 = WRP 2001, 809 - Musikproduktionsvertrag), oder ob es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt, das im Falle von Leistungsstörungen im Wege einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund beendet werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 6.2.1985 - VIII ZR 15/84, NJW 1986, 124, 125 m.w.N.).
- BGH, 12.07.1995 - VIII ZR 219/94
Rechtsnatur und Verletzung einer Mindestabnahmepflicht; Entbehrlichkeit der …
Ob eine im Rahmen einer Händlerbeziehung getroffene Mindestabnahmevereinbarung als Sukzessivlieferungsvertrag oder lediglich als Bestandteil der Alleinvertriebsabrede zu beurteilen ist, ist eine Frage der Vertragsauslegung (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 1985 - VIII ZR 15/84 = WM 1985, 718 = NJW 1986, 124 unter 2).Die Übernahme einer solchen Mindestbezugsverpflichtung stellt in der Regel die Gegenleistung des Händlers für das ihm vom Hersteller übertragene Alleinvertriebsrecht dar (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 1985 aaO. unter 3 c cc).
- BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 186/94
Verbot der vorweggenommenen Beweisaufnahme
Treten bei derartigen Dauerschuldverhältnissen Leistungsstörungen auf, ist zu unterscheiden (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 1985 - VIII ZR 15/84 = NJW 1986, 124 = WM 1985, 718 unter 3 a, b;… Palandt/Heinrichs, BGB, 55. Aufl., § 326 Rdnr. 3):.Ob es sich bei der Verpflichtung der Beklagten, Einzelkaufverträge über die Lieferung bestimmter Teilmengen abzuschließen, um eine im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Hauptleistungspflicht handelt, mit der Folge, daß Ansprüche aus Schuldnerverzug den Voraussetzungen des § 326 BGB unterliegen, oder ob diese Verpflichtung nicht im Synallagma steht, so daß für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung die Vorschrift des § 286 Abs. 2 BGB Anwendung findet, bedarf vorliegend keiner Entscheidung (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. Februar 1985 aaO. unter 3 c cc).
- OLG Hamm, 06.12.2013 - 19 U 24/13
Höhe des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Bierlieferungsvertrages
Die Sache liegt, auch insoweit tritt der Senat der Einschätzung des Landgerichts bei, anders als der von der Beklagten angeführte Fall (BGH NJW 1986, 124 (125 f.); dort ging es um die Verpflichtung zur Abnahme von jährlich 20 Maschinen, die indes erst auf Bestellung zu produzieren waren, so dass eine Nachholung auch noch nach Ablauf des Jahres in Betracht kam. - BayObLG, 26.04.1993 - 1Z RR 397/92
Leibgeding, Leistungsstörungen, Kündigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 25.04.1991 - III ZR 159/90
Rückabwicklung eines Grundstückserwerbs auf Rentenbasis; Abgrenzung eines …
a) Das Rücktrittsrecht der Klägerin wird nicht durch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde, wie es den Vertragspartnern im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen zu gebilligt wird (BGH Urteil vom 6. Februar 1985 VIII ZR 15/84 - NJW 1986, 124, 125 m.w.Nachw.), verdrängt. - OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 1 U 407/12
Marsecco - Irreführung des Käufers durch Etikettierung: Zulässigkeit der …
Rn. 63 Für eine Loslösung vom Vertrag durch Kündigung spricht auch, dass es nicht im Interesse der Parteien liegen dürfte, auch die zuvor störungsfrei erbrachten Leistungen rückabzuwickeln, was aber im Falle des Rücktritts zu erfolgen hätte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. Februar 1985 - VIII ZR 15/84 -, NJW 1986, S. 124, 126; BGH…, Urteil vom 23. Februar 1972 - VIII ZR 115/70 -, NJW 1972, S. 827). - BGH, 05.11.1986 - VIII ZR 151/85
Auslegung eines Leasingrahmenvertrages
Davon ist der Bundesgerichtshof in Fällen mit Rahmenvereinbarungen auch bisher schon ausgegangen, indem er sie nicht als einheitlichen Vertragstypus behandelt, sondern zunächst auf ihren konkreten, von den Vertragspartnern geregelten Inhalt geprüft und daraus Rechtsfolgen und gegenseitige Ansprüche hergeleitet hat (vgl. die Senatsurteile vom 11. Februar 1981 - VIII ZR 312/79 = NJW 1981, 1264 = WM 1981, 331, vom 6. Februar 1985 - VIII ZR 15/84 = NJW 1986, 124 = WM 1985, 718 - und vom 30. April 1986 - VIII ZR 90/85 = WM 1986, 1024). - OLG Hamm, 13.03.1986 - 4 REMiet 3/85
Anspruch auf Zahlung eines Mietzinses bei Aufgabe einer Mietsache ohne …
- LAG Schleswig-Holstein, 11.11.1992 - 5 Sa 256/92
Anspruch auf Karenzentschädigung sowie auf Entschädigung für Nichtüberlassung …
- KG, 27.09.2001 - 8 U 3651/00
Vorzeitige fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses - Entkernung des …
- BGH, 22.02.1995 - VIII ZR 269/93
Abnahmeverpflichtung aus Alleinvertriebsvertrag - Unzureichender Ausdruck des …
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