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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 09.11.2004 | BGH, 08.11.2004

Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,225
BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03 (https://dejure.org/2004,225)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2004 - II ZB 24/03 (https://dejure.org/2004,225)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2004 - II ZB 24/03 (https://dejure.org/2004,225)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 46, § 567 Abs. 1, § 574 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZPO § 46; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 1

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässiges Rechtsmittel gegen die Ablehnung einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Überprüfung der Entscheidung zur Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Zulässigkeit einer "außerordentlichen" Beschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 46 § 567 Abs. 1 § 574 Abs. 1
    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts im Ablehnungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 294
  • ZIP 2005, 46
  • MDR 2005, 409
  • FamRZ 2005, 261
  • WM 2005, 76
 
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Wird zitiert von ... (208)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 9/93

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen eine Richterablehnung für unbegründet …

    Auszug aus BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03
    Eine Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde kraft ausdrücklicher Gesetzesbestimmung (§ 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) scheidet hier aus, weil § 46 Abs. 2 ZPO als Rechtsmittel gegen einen Beschluß, durch den ein Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird, nur die sofortige Beschwerde vorsieht; auch diese ist jedoch gemäß § 567 Abs. 1 ZPO gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts - unter Einschluß solcher gemäß § 46 ZPO - nicht statthaft (…vgl. Musielak/Smid, ZPO 3. Aufl. § 46 Rdn. 4; ebenso zu § 567 Abs. 4 ZPO a.F. BGH, Beschl. v. 17. September 1986 - IVa ZB 106/86, NJW-RR 1987, 191; Beschl. v. 3. Februar 1993 - XII ZB 9/93, NJW-RR 1993, 644).

    Demgemäß ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, daß über ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit eines oder mehrerer Richter eines Oberlandesgerichts durch andere Richter dieses Gerichts abschließend entschieden wird und eine nochmalige Überprüfung dieses Gesuchs durch ein Rechtsmittelgericht nicht stattfindet (vgl. BGH, Beschl. v. 3. Februar 1993 aaO).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03
    Ein Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist im Gesetz nicht vorgesehen und verfassungsrechtlich auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (NJW 2003, 1924 ff.) nicht geboten.
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …

    Auszug aus BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03
    b) Eine "außerordentliche" Beschwerde neben den in den Verfahrensgesetzen normierten Rechtsmitteln kommt nicht in Betracht, weil die Zulassung solcher Rechtsbehelfe gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsmittelklarheit verstieße (BGH, Beschl. v. 14. Juli 2004 - XII ZB 268/03, z.V.b.; BGH, Beschl. v. 7. März 2002 - IX ZB 11/02, WM 2002, 775 f.).
  • BGH, 14.07.2004 - XII ZB 268/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Protokollberichtigung

    Auszug aus BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03
    b) Eine "außerordentliche" Beschwerde neben den in den Verfahrensgesetzen normierten Rechtsmitteln kommt nicht in Betracht, weil die Zulassung solcher Rechtsbehelfe gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsmittelklarheit verstieße (BGH, Beschl. v. 14. Juli 2004 - XII ZB 268/03, z.V.b.; BGH, Beschl. v. 7. März 2002 - IX ZB 11/02, WM 2002, 775 f.).
  • BGH, 11.07.1985 - X ZB 18/84

    "Farbfernsehsignal II"; Revisionsrechtliche Bedeutung der Verfahrensmängel; …

    Auszug aus BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03
    Da § 557 Abs. 2 ZPO auch eine entsprechende Inzidentprüfung durch das Revisionsgericht im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die von den erfolglos abgelehnten Richtern getroffene Hauptsacheentscheidung ausschließt (vgl. BGHZ 95, 302, 306), ist es - entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin - ohne Belang, ob die Hauptsacheentscheidung ihrerseits anfechtbar oder - wie hier - durch unanfechtbaren Beschluß gemäß § 522 Abs. 2 ZPO getroffen worden ist.
  • BGH, 17.09.1986 - IVb ZB 106/86

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Oberlandesgerichte; …

    Auszug aus BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03
    Eine Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde kraft ausdrücklicher Gesetzesbestimmung (§ 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) scheidet hier aus, weil § 46 Abs. 2 ZPO als Rechtsmittel gegen einen Beschluß, durch den ein Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird, nur die sofortige Beschwerde vorsieht; auch diese ist jedoch gemäß § 567 Abs. 1 ZPO gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts - unter Einschluß solcher gemäß § 46 ZPO - nicht statthaft (…vgl. Musielak/Smid, ZPO 3. Aufl. § 46 Rdn. 4; ebenso zu § 567 Abs. 4 ZPO a.F. BGH, Beschl. v. 17. September 1986 - IVa ZB 106/86, NJW-RR 1987, 191; Beschl. v. 3. Februar 1993 - XII ZB 9/93, NJW-RR 1993, 644).
  • BGH, 08.04.2020 - VIII ZR 130/19

    Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch …

    § 557 Abs. 2 ZPO schließt eine Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch das Revisionsgericht im Rahmen des Rechtsmittels gegen eine von erfolglos abgelehnten Richtern getroffene Entscheidung in der Hauptsache aus (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, NJW-RR 2005, 294 unter II 2 a;… vom 18. Oktober 2006 - XII ZB 244/04, NJW-RR 2007, 411 Rn. 9;… vom 30. November 2006 - III ZR 93/06, NJW-RR 2007, 775 Rn. 4; vgl. auch Beschluss vom 11. Juli 1985 - X ZB 18/84, BGHZ 95, 302, 306; BVerfG…, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08, NJW 2009, 833 Rn. 15 mwN).

    Rn. 20 a) Wie die Revisionserwiderung mit Recht geltend macht, schließt § 557 Abs. 2 ZPO eine Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch das Revisionsgericht im Rahmen des Rechtsmittels gegen eine von erfolglos abgelehnten Richtern getroffene Entscheidung in der Hauptsache aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, NJW-RR 2005, 294 unter II 2 a;… vom 18. Oktober 2006 - XII ZB 244/04, NJW-RR 2007, 411 Rn. 9;… vom 30. November 2006 - III ZR 93/06, NJW-RR 2007, 775 Rn. 4; vgl. auch Beschluss vom 11. Juli 1985 - X ZB 18/84, BGHZ 95, 302, 306 [zu § 548 ZPO aF]; ebenso BSG, NZS, 2008, 331, 332; BAG…, Beschluss vom 23. September 2008 - 6 AZN 84/08, juris Rn. 5;… BVerfG, NJW 2009, 833 Rn. 15 mwN; aA, aber von der vorgenannten Entscheidung überholt: BVerfG, NJW-RR 2007, 409).

    Damit ist der Grundgedanke des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewahrt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, aaO).

  • BGH, 24.11.2008 - II ZB 4/08

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die ein Ablehnungsgesuch …

    Auch diese ist jedoch gemäß § 567 Abs. 1 ZPO gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts - unter Einschluss solcher gemäß § 46 ZPO -nicht statthaft (Sen. Beschl. v. 8. November 2004 - II ZB 24/03, NJW-RR 2005, 294).

    Dass § 567 Abs. 1 ZPO die sofortige Beschwerde nach § 46 Abs. 2 ZPO gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts ausschließt und deren Überprüfung nur nach Maßgabe des § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO ermöglicht (Sen. Beschl. v. 8. November 2004 aaO), beruht auf der verbindlichen Entscheidung des Gesetzgebers, den schon nach früherem Recht geltenden Ausschluss der Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte (vgl. § 567 Abs. 4 Satz 1 ZPO a.F.) aufrechtzuerhalten und stattdessen nunmehr den Zugang zum Bundesgerichtshof in dem auf eine Rechtsprüfung beschränkten Rechtsbeschwerdeverfahren nur aufgrund einer am Maßstab der Grundsätzlichkeit im weiteren Sinne ( § 574 Abs. 2 ZPO) orientierten Zulassungsentscheidung des Oberlandesgerichts zu eröffnen.

    Abgesehen davon ist ein Rechtsmittel ("Nichtzulassungsbeschwerde") gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht im Gesetz nicht vorgesehen und von Verfassungs wegen auch nicht geboten (Sen. Beschl. v. 8. November 2004 aaO S. 294 f.; BGHZ 150, 133).

  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 1060/02

    Unzulässige Anprangerung eines Frauenarztes

    Entscheidungen der Berufungsgerichte über die Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs stellen nach §§ 46 Abs. 2, 574 Abs. 1 Satz 2 ZPO unanfechtbare Zwischenentscheidungen dar, die nicht Gegenstand des Endurteils sind und nach § 557 Abs. 2 ZPO keiner Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegen (vgl. BGH, NJW-RR 2005, S. 294 ).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2004 - VIII ZB 36/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2083
BGH, 09.11.2004 - VIII ZB 36/04 (https://dejure.org/2004,2083)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2004 - VIII ZB 36/04 (https://dejure.org/2004,2083)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2004 - VIII ZB 36/04 (https://dejure.org/2004,2083)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zur zulässigen Erweiterung eines die Berufungssumme unterschreitenden Berufungsantrags in der mündlichen Verhandlung

  • Judicialis

    ZPO § 511

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erweiterungsmöglichkeit eines zunächst beschränkten Berufungsantrags; Deckung einer Berufungserweiterung durch eine fristgerecht eingereichte Berufungsbegründung; Auf der Grundlage eines in der mündlichen Berufungsverhandlung gestellten Antrages basierenden Entscheidung, ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 511
    Ermittlung der Beschwer aus Berufungsantrag, nicht aus Berufungsbegründung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 511
    Erweiterung eines zunächst beschränkten Berufungsantrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Berufungssumme: Erweiterung eines Berufungsantrages zulässig?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 714
  • MDR 2005, 409 (Ls.)
  • ZMR 2005, 178
  • FamRZ 2005, 193 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.1982 - V ZB 9/82

    Bemessung der Beschwer bei unbeschränkt eingelegter Berufung des Beklagten nach …

    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - VIII ZB 36/04
    Ein zunächst beschränkter Berufungsantrag, der die Berufungssumme unterschreitet, kann bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht erweitert werden, soweit die Erweiterung von der fristgerecht eingereichten Berufungsbegründung gedeckt ist (Bestätigung von BGHZ 12, 52, 67; BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1982 - V ZB 9/82, NJW 1983, 1063).

    Ein zunächst beschränkter Berufungsantrag, der die Berufungssumme unterschreitet, kann bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht erweitert werden, soweit die Erweiterung von der fristgerecht eingereichten Berufungsbegründung gedeckt ist (vgl. BGHZ 12, 52, 67; BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1982 - V ZB 9/82, NJW 1983, 1063 unter II 2 m.w.Nachw.).

  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - VIII ZB 36/04
    Ein zunächst beschränkter Berufungsantrag, der die Berufungssumme unterschreitet, kann bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht erweitert werden, soweit die Erweiterung von der fristgerecht eingereichten Berufungsbegründung gedeckt ist (Bestätigung von BGHZ 12, 52, 67; BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1982 - V ZB 9/82, NJW 1983, 1063).

    Ein zunächst beschränkter Berufungsantrag, der die Berufungssumme unterschreitet, kann bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht erweitert werden, soweit die Erweiterung von der fristgerecht eingereichten Berufungsbegründung gedeckt ist (vgl. BGHZ 12, 52, 67; BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1982 - V ZB 9/82, NJW 1983, 1063 unter II 2 m.w.Nachw.).

  • BGH, 18.03.2004 - V ZR 222/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - VIII ZB 36/04
    Die hierdurch indizierte Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr (BGH, Beschluß vom 18. März 2004 - V ZR 222/03, NJW 2004, 1960 unter II 2) erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO).
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Betreten der Autobahn; Haftungsquote; …

    Rn. 38 a) Denn eine Erweiterung der Berufungsanträge ist auch nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist zulässig, sofern die fristgerecht vorgebrachten Berufungsgründe die Erweiterung decken (vgl. BGH NJW-RR 2005, 714-715 [juris Tz. 10] und Musielak - Ball, ZPO, 10. Aufl. 2013, § 520 Rn. 25, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.04.2013 - IX ZR 176/11

    Insolvenzverfahren über Vermögen des Pfandschuldners: Alleiniges Einzugsrecht des …

    Der Berufungskläger kann die Berufung auch nach Ablauf der Begründungsfrist (§ 520 Abs. 2 ZPO) bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht erweitern, soweit die fristgerecht vorgetragenen Berufungsgründe die Antragserweiterung decken (BGH…, Urteil vom 28. September 2000, aaO; Beschluss vom 9. November 2004 - VIII ZB 36/04, NJW-RR 2005, 714, 715;… Urteil vom 14. Mai 2009 - I ZR 98/06, BGHZ 181, 98 Rn. 16).
  • BGH, 10.01.2017 - VIII ZR 98/16

    Berufung: Bemessung des Beschwerdegegenstands bei Begehren des verklagten Mieters …

    Rn. 9 Da bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung ein zunächst beschränkter, die Berufungssumme unterschreitender Berufungsantrag erweitert werden kann, soweit die Erweiterung von der fristgerecht eingereichten Berufungsbegründung gedeckt ist (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1953 - V ZR 6/51, BGHZ 12, 52, 67;… Beschlüsse vom 8. Oktober 1982 - V ZB 9/82, aaO; vom 9. November 2004 - VIII ZB 36/04, NJW-RR 2005, 714 unter II 2 a mwN), kann allerdings regelmäßig erst zu diesem Zeitpunkt beurteilt werden, ob der Wert des Beschwerdegegenstands die Berufungssumme erreicht (…BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 1982 - V ZB 9/82, aaO; vom 9. November 2004 - VIII ZB 36/04, aaO).

    Solange diese Möglichkeit besteht, darf die Berufung nicht mit der Begründung als unzulässig verworfen werden, die Berufungssumme sei unterschritten (BGH, Beschlüsse vom 9. November 2004 - VIII ZB 36/04, aaO;… vom 8. Oktober 1982 - V ZB 9/82, aaO).

  • KG, 30.11.2020 - 8 U 1042/20

    Schriftformwahrung des Mietvertrags bei Unterzeichnung des Vertreters mit dem …

    Im Übrigen könnte auch ein zunächst beschränkter Berufungsantrag, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht erweitert werden, soweit die Erweiterung von der fristgerecht eingereichten Berufungsbegründung gedeckt ist (BGH, Beschluss vom 9.11.2004 - VIII ZB 36/04 MDR 2005, 796 m.w.N.).

    Rn. 59 Die Beendigung des Mietverhältnisses steht allerdings aufgrund der Abweisung des Widerklageantrages zu Ziffer 1 gemäß § 705 S. 2 ZPO nicht rechtskräftig fest, weil umfassend Berufung eingelegt worden ist und der Beklagte - gestützt auf die Berufungsbegründung - den Antrag wieder aufgreifen kann (vgl. BGH Beschluss vom 9.11.2004 - VIII ZB 36/04 MDR 2005, 796 m.w.N.).

  • OLG Köln, 22.09.2020 - 9 U 130/19
    Eine Erweiterung des Berufungsantrags nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist kann somit nur auf schon in der Berufungsbegründung angeführte Gründe gestützt werden (BGH NJW 2005, 3067; BGH NJW-RR 2005, 714 [715]; BGH NJW-RR 2012, 662 [663];… Musielak/Voit-Ball, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 520, Rdnr.25; BeckOK-Wulf, ZPO, 37. Edition, Stand: 01.07.2020, § 520, Rdnr.18).
  • OLG Köln, 31.10.2018 - 11 U 166/17

    Keine fiktiven Mängelbeseitigungskosten bei Durchgriffshaftung wegen Baumängeln!

    Rn. 120 Soweit die Klägerin bezogen auf drei Bauvorhaben selbst Berufung eingelegt hat, war eine Erweiterung der Berufungsanträge auch noch nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung möglich, weil sich die Erweiterung auf fristgerecht vorgebrachte Anfechtungsgründe bezieht (BGH, Urt. v. 07.05.2015 - VII ZR 145/12 -, NJW-RR 2005, 714, 715).

    Von Amts wegen zu überprüfende Voraussetzung hierfür ist nämlich, dass die Frist zur Berufungserwiderung wirksam gesetzt wurde, was nur dann der Fall ist, wenn dem Berufungsbeklagten gemäß § 329 Abs. 2 S. 2 ZPO eine beglaubigte Abschrift der richterlichen Verfügung zugestellt und er über die Rechtsfolgen der Versäumung der Berufungserwiderungsfrist gemäß §§ 521 Abs. 2 S. 2, 277 Abs. 2 ZPO belehrt worden ist (…BGH, Beschluss v. 23.09.2008 - VIII ZR 85/08 -, NJW 2009, 515, Rn. 5 f; BGH, Urt. v. 07.05.2015 - VII ZR 145/12 -, NJW-RR 2005, 714, 715).

  • OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12

    Ausgestaltung von Miteigentümerrechten an einer Immobilie; Veräußerung eines …

    Der erstmals im Berufungsverfahren klageerweiternd geltend gemachte Hilfsantrag zum Klageantrag zu 1. ist zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 09. November 2004 - VIII ZB 36/04 -, juris) und begründet.
  • OLG Köln, 11.06.2015 - 8 U 54/14

    Zulässigkeit der nachträglichen Verrechnung eines in einer Verkehrsunfallsache …

    Eine anschließende Wiedererweiterung des Antrages ist bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung möglich, sofern die erweiterten Anträge durch die rechtszeitig innerhalb der Berufungsbegründungsfrist vorgebrachten Anfechtungsgründe (§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis 4 ZPO) gedeckt sind (BGH, Beschluss vom 9. November 2004 - VIII ZB 36/04, NJW-RR 2005, 714, 715, MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, aaO Rn. 36).
  • BGH, 16.10.2007 - VIII ZB 26/07

    Verwerfung der Berufung bei Nichterreichen der Berufungssumme in der …

    Zwar kann grundsätzlich erst auf der Grundlage des in der mündlichen Berufungsverhandlung gestellten Antrags entschieden werden, ob der Wert des Beschwerdegegenstands die Berufungssumme erreicht, da ein die Berufungssumme unterschreitender Berufungsantrag noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht auf einen die Wertgrenze des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO übersteigenden Umfang erweitert werden kann; solange diese Möglichkeit besteht, darf die Berufung deshalb nicht mit der Begründung als unzulässig verworfen werden, die Berufungssumme sei nicht erreicht (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2004 - VIII ZB 36/04, NJW-RR 2005, 714, unter II 2 a).

    Da die Berufungsbegründung sich nur mit den sechs näher bezeichneten Rechnungspositionen auseinandersetzt, wäre eine Erweiterung des Berufungsantrags auf weitere Rechnungspositionen nicht von der fristgerecht eingereichten Berufungsbegründung gedeckt (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2004, aaO).

  • BVerfG, 13.04.2023 - 1 BvR 667/22

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch …

    Rn. 29 Schließlich konnte auch die Bezugnahme in den Urteilsgründen des Landgerichts auf zwei Entscheidungen des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2004 (VIII ZB 36/04) und 10. Januar 2017 (VIII ZR 98/16) die Nichtzulassung der Revision ersichtlich nicht rechtfertigen.
  • BGH, 25.04.2013 - IX ZR 49/12

    Insolvenzverfahren: Bindung des Insolvenzverwalters an die Schiedsvereinbarung …

  • BGH, 05.08.2020 - VIII ZB 18/20

    Anforderungen an Berufungsbegründung bei Reduzierung des Gesamtumfangs der …

  • BGH, 27.03.2012 - VI ZB 74/11

    Berufungsverfahren: Erweiterung des Berufungsantrags zur Erreichung der …

  • BGH, 06.06.2012 - VIII ZR 198/11

    Feststellungsklage: Interesse des Schuldners an der Feststellung der mangelnden …

  • BGH, 12.10.2022 - IV ZB 29/21

    Statthaftigkeit der Berufung: Erreichen der Berufungssumme durch Erweiterung des …

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 280/06

    Prozessualer Rechtsmissbrauch - Unverfallbare Betriebsrente

  • OLG Rostock, 28.12.2006 - 7 U 132/02

    Rechtsmitteleinlegung durch Insolvenzverwalter bei zu erwartender Haftungsquote …

  • OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 9 U 189/09

    Gesellschafterhaftung bei der fehlerhaften Gesellschaft: Gerichtsstand für die …

  • OLG Schleswig, 03.12.2025 - 9 U 5/25

    Rückzahlung eines Darlehens nach Beendigung einer langjährigen nichtehelichen …

  • BGH, 15.01.2008 - VIII ZB 26/07

    Berichtigung eines Senatsbeschlusses

  • OLG Frankfurt, 12.12.2013 - 25 U 121/12

    Hemmung der Verjährung durch Erhebung einer Teilklage bei subjektiver …

  • LAG Köln, 11.12.2013 - 5 Sa 429/13

    Anspruch auf Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

  • OLG Karlsruhe, 09.06.2023 - 20 UF 84/22

    Erreichen des Beschwerdewertes nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist im …

  • LG Köln, 21.08.2025 - 13 S 145/24
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.04.2009 - L 5 AS 102/08
  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2008 - L 7 AS 2518/08
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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2004 - II ZB 41/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1413
BGH, 08.11.2004 - II ZB 41/03 (https://dejure.org/2004,1413)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2004 - II ZB 41/03 (https://dejure.org/2004,1413)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2004 - II ZB 41/03 (https://dejure.org/2004,1413)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 45
  • MDR 2005, 409
  • WM 2005, 77
  • BB 2005, 240
  • DB 2005, 277
  • NZG 2005, 138
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.04.1997 - II ZB 7/96

    Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen - Streitgenössische Nebenintervention - …

    Auszug aus BGH, 08.11.2004 - II ZB 41/03
    a) Die Zustellung des eine aktienrechtliche Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage (§§ 246, 249 AktG) abweisenden Urteils an den Kläger setzt die Berufungsfrist (§ 517 Halbs. 1 ZPO) auch für einen dem Rechtsstreit bisher nicht beigetretenen streitgenössischen Nebenintervenienten des Klägers in Lauf (vgl. Sen.Beschl. v. 21. April 1997 - II ZB 7/96, NJW-RR 1997, 865).

    Wie der Senat durch Beschluß vom 21. April 1997 (II ZB 7/96, NJW-RR 1997, 865) gerade zum Fall streitgenössischer Nebenintervention (§ 69 ZPO) eines Gesellschafters im Rechtsstreit über die Gültigkeit eines Gesellschafterbeschlusses bereits entschieden hat, besteht keine Pflicht des Gerichts, den als Nebenintervenienten in Betracht kommenden, aber noch nicht beigetretenen Personen das Urteil zuzustellen oder ihnen hiervon Mitteilung zu machen.

    Die Verweigerung der Wiedereinsetzung durch das Berufungsgericht, weil die Streithelferin spätestens im Mai 2003 Kenntnis von dem erstinstanzlichen Urteil gehabt habe und ihr Wiedereinsetzungsgesuch vom 22. September 2003 deshalb gemäß § 234 Abs. 1 ZPO verfristet sei, wird von der Rechtsbeschwerde ebensowenig angegriffen wie die Feststellung, daß dem Prozeßbevollmächtigten der Streithelferin die Rechtslage aufgrund des Senatsurteils vom 21. April 1997 aaO hätte bekannt sein müssen.

  • BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts …

    Auszug aus BGH, 08.11.2004 - II ZB 41/03
    Dagegen haben die Klägerinnen am 15. September 2003 gleichwohl Rechtsbeschwerde eingelegt (II ZB 24/03).

    Das ist hier der Fall: Wie der Senat durch Beschluß vom heutigen Tage in der Sache II ZB 24/03 entschieden hat, war und ist die Rechtsbeschwerde der Klägerinnen gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts vom 6. August 2003, durch welchen die Ablehnungsgesuche der Streithelferin zurückgewiesen worden sind, gemäß § 574 Abs. 1 ZPO unstatthaft, wovon auch die bisher erfolglos abgelehnten Richter bei ihrer Entscheidung vom 11. November 2003 ausgehen konnten.

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …

    Auszug aus BGH, 08.11.2004 - II ZB 41/03
    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde liegt auch keine ihre Zulassung gemäß § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO gebietende Verletzung des Verfahrensgrundrechts der Streithelferin aus Art. 101 Abs. 1 GG (vgl. zu solchem Fall BGH, Beschl. v. 27. März 2003 - V ZR 291/02, NJW 2003, 1945) darin, daß die abgelehnten Richter "am 22. September 2003" über die Berufung der Streithelferin entschieden haben, bevor über die am 15. September 2003 bei dem Bundesgerichtshof eingelegte Rechtsbeschwerde der Klägerinnen gegen den - die Ablehnungsgesuche der Streithelferin zurückweisenden - Beschluß des Oberlandesgerichts vom 6. August 2003 entschieden worden ist.
  • BGH, 05.11.2002 - VI ZB 40/02

    Eigenverantwortliche Prüfung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 08.11.2004 - II ZB 41/03
    Nicht von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO bzw. nicht klärungsbedürftig (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 5. November 2002 - VI ZB 40/02, NJW 2003, 437) ist die von der Rechtsbeschwerde aufgeworfene Rechtsfrage, ob die Streithelferin als streitgenössische Nebenintervenientin bereits in erster Instanz von Amts wegen hätte geladen und das erstinstanzliche Urteil auch ihr hätte zugestellt werden müssen, um die Berufungsfrist des § 517 Halbs. 1 ZPO in Lauf zu setzen.
  • BAG, 28.12.1999 - 9 AZN 739/99

    Wiedereinsetzung nach Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BGH, 08.11.2004 - II ZB 41/03
    Abgesehen davon, daß Gegenstand des vorliegenden Rechtsbeschwerdeverfahrens nicht ein Beschluß vom 22. September 2003, sondern der (die Berufung der Streithelferin verwerfende) Beschluß vom 11. November 2003 ist, wäre auch die hierauf zu beziehende Rüge eines Verstoßes gegen die Wartepflicht des § 47 ZPO unerheblich, weil ein solcher Verstoß nicht gerügt werden kann, wenn das Ablehnungsgesuch im Ergebnis erfolglos bleibt (BVerfG ZIP 1988, 174; BAG BB 2000, 1948; BayVerfGH NJW 1982, 1746;… MünchKommZPO/Feiber 2. Aufl. § 47 Rdn. 5;… Musielak/Smid, ZPO 3. Aufl. § 47 Rdn. 5;… a.A. Zöller/Vollkommer aaO § 47 Rdn. 5).
  • BVerfG, 30.11.1987 - 1 BvR 1033/87

    Richterablehnung - Konkursverfahren - Konkursverwalter - Befangenheit

    Auszug aus BGH, 08.11.2004 - II ZB 41/03
    Abgesehen davon, daß Gegenstand des vorliegenden Rechtsbeschwerdeverfahrens nicht ein Beschluß vom 22. September 2003, sondern der (die Berufung der Streithelferin verwerfende) Beschluß vom 11. November 2003 ist, wäre auch die hierauf zu beziehende Rüge eines Verstoßes gegen die Wartepflicht des § 47 ZPO unerheblich, weil ein solcher Verstoß nicht gerügt werden kann, wenn das Ablehnungsgesuch im Ergebnis erfolglos bleibt (BVerfG ZIP 1988, 174; BAG BB 2000, 1948; BayVerfGH NJW 1982, 1746;… MünchKommZPO/Feiber 2. Aufl. § 47 Rdn. 5;… Musielak/Smid, ZPO 3. Aufl. § 47 Rdn. 5;… a.A. Zöller/Vollkommer aaO § 47 Rdn. 5).
  • BGH, 23.04.2007 - II ZB 29/05

    Rechtstellung des einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage auf Klägerseite …

    a) Der Nebenintervenient ist als Aktionär der Beklagten durch seinen Beitritt in dem von der Klägerin zu 3 als Mitaktionärin geführten Anfechtungsrechtsstreit gegen die Beklagte nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im Hinblick auf die aus § 248 Abs. 1 Satz 1 AktG ableitbare Rechtskrafterstreckung und Gestaltungswirkung eines stattgebenden Anfechtungsurteils als streitgenössischer Nebenintervenient i.S. der §§ 66, 69 ZPO anzusehen (Sen.Beschl. v. 8. November 2004 - II ZB 41/03, ZIP 2005, 45; v. 28. September 1998 - II ZB 16/98, NZG 1999, 68; v. 21. April 1997 - II ZB 7/96, NJW-RR 1997, 865 (GmbH);… Sen.Urt. v. 12. Juli 1993 - II ZR 65/92, ZIP 1993, 1228, 1229 (GmbH); vgl. zur Eigenschaft mehrerer klagender Aktionäre als notwendige Streitgenossen auch: BGHZ 122, 211, 240;… h.M.: vgl. nur K. Schmidt in Großkomm.z.AktG 4. Aufl. § 246 Rdn. 44 m.w.Nachw.).

    Bei der aktienrechtlichen Anfechtungsklage war - bis zur Einführung der neuen Nebeninterventionsfristregelung des § 246 Abs. 4 Satz 2 AktG durch das am 1. November 2005 in Kraft getretene UMAG - die Nebenintervention nach ganz überwiegender herrschender Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum gemäß § 66 Abs. 2 ZPO in jeder Lage des Rechtsstreits, auch in Verbindung mit der Einlegung eines Rechtsmittels, bis zur rechtskräftigen Entscheidung zulässig (vgl. OLG Düsseldorf AG 2004, 677; OLG München OLGReport 1993, 150;… Austmann aaO S. 498;… Heidel in AnwaltsKomm.z.AktG § 246 Rdn. 7;… Hüffer in MünchKomm.z.AktG § 246 Rdn. 9;… K. Schmidt aaO § 246 Rdn. 43;… Semler in MünchHdbGesR IV 2. Aufl. § 41 Rdn. 68;… Zöllner aaO § 246 Rdn. 89); von einer derartigen uneingeschränkten Geltung des § 66 Abs. 2 ZPO im bisherigen aktienrechtlichen Anfechtungsprozess ist auch der Senat als selbstverständlich ausgegangen (vgl. nur: Sen.Beschl. v. 21. April 1997 - II ZB 7/96, NJW-RR 1997, 865; v. 8. November 2004 - II ZB 41/03, ZIP 2005, 45; ferner Sen.Beschl. v. 28. September 1998 - II ZB 16/98, NZG 1999, 68).

  • BGH, 30.03.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Befangenheitsablehnung der Richter des Senats …

    Rn. 12 Da das Ablehnungsgesuch vom 10. September 2021 zurückgewiesen worden ist, steht zudem fest, dass die Verfügung vom 11. Oktober 2021 durch den verfassungsmäßig garantierten Richter getroffen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 41/03, WM 2005, 77, 78; BFH…, Beschluss vom 14. August 2007 - XI S 13/07 (PKH), juris Rn. 23).
  • BGH, 31.03.2008 - II ZB 4/07

    Anfechtungsklage - Beitritt eines GmbH-Gesellschafters in der Berufungsinstanz

    b) Die Berufungsfrist beginnt für den GmbH-Gesellschafter, der im ersten Rechtszug nicht beigetreten ist, mit der Zustellung des Urteils an die Gesellschaft (Anschluss an Sen. Beschl. v. 8. November 2004 - II ZB 41/03, ZIP 2005, 45; v. 21. April 1997 - II ZB 7/96, NJW-RR 1997, 865).

    Die Berufungsfrist beginnt für den Streithelfer, der im ersten Rechtszug nicht beigetreten ist, mit der Zustellung des Urteils an die Hauptpartei (Sen.Beschl. v. 8. November 2004 - II ZB 41/03, ZIP 2005, 45; Sen.Beschl. v. 21. April 1997 - II ZB 7/96, NJW-RR 1997, 865).

    Dem nicht beigetretenen und über das Verfahren nicht informierten Gesellschafter kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist bewilligt werden, wenn er die Rechtsmittelfrist ohne sein Verschulden versäumt hat (offen gelassen Sen.Beschl. v. 8. November 2004 - II ZB 41/03, ZIP 2005, 45 unter II 1; v. 21. April 1997 - II ZB 7/96, NJW-RR 1997, 865 unter II 3).

  • BGH, 15.11.2018 - V ZB 71/18

    Ablehnung eines Rechtspflegers: Heilung eines Verstoßes gegen die Wartepflicht …

    Dass eine solche Heilung möglich ist, ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt (vgl. Senat…, Beschluss vom 5. März 2009 - V ZA 26/08, juris Rn. 1; BVerfG, ZIP 1988, 174, 175; BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 41/03, ZIP 2005, 45 f.; BAG DB 2000, 884; BSG NVwZ 2001, 472;… vgl. aus der Literatur MüKoZPO/Stackmann, 5. Aufl., § 47 Rn. 8;… BeckOK ZPO/Vossler, Stand: 1. Juli 2018, § 47 Rn. 6;… Musielak/Voit/Heinrich, 15. Aufl., § 47 Rn. 5;… aA nur Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 47 Rn. 5).
  • BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 10/22

    Antrag auf Terminsverlegung wegen Sorge vor einer Corona-Erkrankung; Ablehnung …

    Denn ein insoweit in Betracht kommender Verstoß der Vorsitzenden gegen § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 54 Abs. 1 VwGO, § 47 ZPO wäre unerheblich, weil ein solcher Verstoß nicht gerügt werden kann, wenn das Ablehnungsgesuch - wie hier - im Ergebnis erfolglos bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 41/03, WM 2005, 77, 78; BSG, NVwZ 2001, 472).
  • BGH, 16.07.2010 - II ZB 12/09

    Aktienrechtliche Anfechtungsklage: Beginn der Berufungsfrist für einen in erster …

    Rn. 3 a) Die Berufungsfrist beginnt für den Streithelfer, der im ersten Rechtszug nicht beigetreten ist, nicht erst mit der Zustellung an den Streithelfer oder (§ 517 2. Halbs. ZPO) fünf Monate nach der Verkündung des Urteils, sondern mit der Zustellung des Urteils an die Hauptpartei (BGH, Beschl. v. 31. März 2008 - II ZB 4/07, ZIP 2008, 942 Tz. 10; v. 8. November 2004 - II ZB 41/03, ZIP 2005, 45).

    Wie der Senat gerade zum Fall streitgenössischer Nebenintervention (§ 69 ZPO) eines Gesellschafters im Rechtsstreit über die Gültigkeit eines Gesellschafterbeschlusses bereits entschieden hat, besteht keine Pflicht des Gerichts, den als Nebenintervenienten in Betracht kommenden, aber bis zum Erlass des erstinstanzlichen Urteils noch nicht beigetretenen Personen das Urteil zuzustellen oder ihnen hiervon Mitteilung zu machen (BGH, Beschl. v. 21. April 1997 - II ZB 7/96, NJW-RR 1997, 865; v. 8. November 2004 - II ZB 41/03, ZIP 2005, 45).

    Ob und ggf. wann bzw. wie der Vorstand einer Aktiengesellschaft seiner Bekanntmachungspflicht i.S. des § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG nachgekommen ist, ist für den Lauf der Rechtsmittelfristen unerheblich, sondern kann allenfalls für eine eventuelle Wiedereinsetzung gemäß § 233 ZPO Bedeutung haben (vgl. BGH, Beschl. v. 8. November 2004 - II ZB 41/03, ZIP 2005, 45).

  • OLG Frankfurt, 08.05.2009 - 5 U 25/09

    Zulässigkeit der Berufung eines nachträglich beigetretenen Nebenintervenienten

    Mit am 4.02.2009 ausgeführter Verfügung vom 3.2.2009 (Bl. 171 d. A.) des Vorsitzenden beim Landgericht ist der Nebenintervenient darauf hingewiesen worden, nach der Entscheidung des BGH vom 8.11.2004 - II ZB 41/03, NZG 2005, 138 bestehe eine Pflicht des Gerichts zur Zustellung des Urteils an die bis zu dessen Erlass noch nicht beigetretenen, als Nebenintervenienten in Betracht kommenden Personen nicht, unabhängig hiervon sei das Urteil wegen Ablaufs der Rechtsmittelfrist rechtskräftig geworden.

    Es besteht im Bereich der aktienrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage keine Pflicht des Gerichts, den als Nebenintervenienten in Betracht kommenden, aber noch nicht beigetretenen Personen das Urteil zuzustellen oder ihnen hiervon Mitteilung zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 8.11.2004 - II ZB 41/03, AG 2005, 89, Juris-Rz. 3;… Beschluss vom 31.03.2008 - II ZB 4/07, NJW 2008, 1889, Juris-Rz. 11 für den GmbH-Gesellschafter).

    Statt durch eine schriftsätzliche Eingabe unter dem 29.01.2009 gegenüber dem Landgericht auf einer vor dem Hintergrund der Entscheidung des BGH vom 8.11.2004 (- II ZB 41/03 a. a. O.) unrichtigen eigenen oder der ihm als eigenes Verschulden zuzurechnenden (§ 85 Abs. 2 ZPO) unzutreffenden Rechtsansicht seines Prozessbevollmächtigten zu bestehen, hätte er sofort von sich aus Einsicht in die Akten nehmen müssen.

  • LG München I, 22.12.2005 - 5 HKO 9885/05

    Aufsichtsrat einer AG muss Aktionäre auf Rechtsstreit über die Wirksamkeit der …

    Durch die Verpflichtung des Vorstandes aus § 106 AktG , zur Bekanntmachung wird dem Interesse der Aktionäre, über den Bestellungsbeschluss informiert zu werden, hinreichend Genüge getan (vgl. auch BGH NZG 2005, 138, 139 f [BGH 08.11.2004 - II ZB 41/03] ür den vergleichbaren Fall der Zustellung eines die Klage abweisenden Anfechtungsurteils an dem bisher nicht beigetretenen streitgenössischen Nebenintervenienten).

    Dadurch erhält aber jeder interessierte Aktionär die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob er sich als Nebenintervenient an dem Rechtsstreit beteiligen möchte oder nicht (vgl. BGH NZG 2005, 138, 139 [BGH 08.11.2004 - II ZB 41/03] ).

  • BFH, 04.12.2017 - X B 91/17

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters an einer mündlichen Verhandlung - …

    Die Wartepflicht des § 47 ZPO kann jedoch nicht mehr gerügt werden, wenn das Ablehnungsgesuch --wie im Streitfall-- im Ergebnis erfolglos bleibt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. August 2007 XI S 13/07 (PKH), BFH/NV 2007, 2139, unter II.2.c, und vom 17. Juli 2008 I B 22/08, juris, unter II.2.; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. November 2004 II ZB 41/03, Deutsches Steuerrecht 2005, 389, unter II.2., m.w.N.).
  • BFH, 14.08.2007 - XI S 13/07

    Besetzungsrüge gemäß § 119 Nr. 1 FGO; Verwertung der dienstlichen Äußerung eines …

    Die Wartepflicht des § 47 ZPO kann jedoch nicht mehr gerügt werden, wenn das Ablehnungsgesuch --wie im Streitfall-- im Ergebnis erfolglos bleibt (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. November 2004 II ZB 41/03, Deutsches Steuerrecht 2005, 389, m.w.N.).
  • BGH, 15.01.2026 - I ZA 3/25

    Notanwalt nur bei Erfolgsaussichten!

  • OLG Rostock, 03.01.2007 - 6 U 109/06
  • BGH, 05.03.2009 - V ZA 26/08

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs mangels Erfolgsaussicht der …

  • OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 5 U 121/08

    Sachdienlichkeit der Klageänderung bei Beitritt weiterer Kläger im zweiten …

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