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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 24.08.2006

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - II-2 UF 97/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2897
OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - II-2 UF 97/06 (https://dejure.org/2006,2897)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.2006 - II-2 UF 97/06 (https://dejure.org/2006,2897)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - II-2 UF 97/06 (https://dejure.org/2006,2897)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 932 BGB; § 1368 BGB; § 1369 BGB; § 8 HausratsVO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Herausgabe von Hauratsgegenständen gegenüber dem getrennt lebenden Ehepartner; Gutgläubiger Erwerb des Eigentums an einem als Hausratsgegenstand eingestuften Fahrzeug; Definition des Hausratsgegenstandes im Falle eines durch beide Ehepartner gemeinsam ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Pkw als "Gegenstand des ehelichen Haushalts"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1001
  • MDR 2007, 663
  • FamRZ 2007, 1325
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (15)

  • OLG Koblenz, 07.07.2005 - 9 WF 371/05

    Zuständigkeit des Familiengerichts: Pkw als Hausratsgegenstand nur bei …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
    Da in einem solchen Fall das Auto für sämtliche familiären Belange genutzt wird, soll der Schwerpunkt der Nutzung im familiären Bereich jedenfalls dann liegen, wenn das Fahrzeug "in großem Umfang" für familiäre Zwecke genutzt wurde (OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 760; OLG Naumburg, FamRZ 2004, 889, 890; OLG Koblenz FamRB 2006, 102 f.).

    Dies soll insbesondere auch dann gelten, wenn das Fahrzeug von einem Ehepartner für die Fahrten zum Arbeitsplatz genutzt wird, da auch solche Fahrten letztlich dem Unterhalt der Familie dienen und damit dem privaten Bereich zuzuordnen sind (OLG Koblenz, FamRB 2006, 102 f. KG FamRZ 2003, 1927 m. zust. Anm. Wever, FamRZ 2003, 1928; Brudermüller, FamRZ 2006, 1160).

  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1983, 794; 1991, 43, 49; 1992, 538) ist ein PKW nur ausnahmsweise und unter besonderen Umständen dem Hausrat zuzuordnen, nämlich dann, wenn er von den Ehegatten gemeinschaftlich zum Zwecke der Haushalts- und privaten Lebensführung genutzt wird.
  • OLG Naumburg, 04.09.2003 - 8 UF 211/02

    Hausratsverteilungsverfahren wegen eines einzigen im Verteilungsstreit …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
    Da in einem solchen Fall das Auto für sämtliche familiären Belange genutzt wird, soll der Schwerpunkt der Nutzung im familiären Bereich jedenfalls dann liegen, wenn das Fahrzeug "in großem Umfang" für familiäre Zwecke genutzt wurde (OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 760; OLG Naumburg, FamRZ 2004, 889, 890; OLG Koblenz FamRB 2006, 102 f.).
  • BGH, 15.01.1992 - XII ZB 148/91

    Keine weitere Beschwerde in Hausratssachen - Pkw als Hausratsgegenstand

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1983, 794; 1991, 43, 49; 1992, 538) ist ein PKW nur ausnahmsweise und unter besonderen Umständen dem Hausrat zuzuordnen, nämlich dann, wenn er von den Ehegatten gemeinschaftlich zum Zwecke der Haushalts- und privaten Lebensführung genutzt wird.
  • OLG Köln, 20.03.2001 - 22 U 157/00

    Rechtsschutzbedürfnis bei Erheben einer Leistungsklage zur Geltendmachung eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
    In der Instanzenrechtsprechung wird teilweise - insoweit weitergehend - ein PKW dann als Hausrat angesehen, wenn er aufgrund gemeinsamer Zweckbestimmung der Eheleute überwiegend für das familiäre und eheliche Zusammenleben genutzt werden soll und im Wesentlichen nicht nur den persönlichen Zwecken eines Ehegatten dient (OLG Hamm FamRZ 1983, 72; 1990, 57; OLG Hamburg FamRZ 1990, 1118; OLG Zweibrücken FamRZ 1991, 848; 2005, 902; OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 1105; OLG Nürnberg, FamRZ 2002, 322, 323).
  • KG, 17.01.2003 - 13 UF 439/02

    Hausratsteilung: Pkw als Haushaltsgegenstand; Zuweisung des Pkw zur vorläufigen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
    Dies soll insbesondere auch dann gelten, wenn das Fahrzeug von einem Ehepartner für die Fahrten zum Arbeitsplatz genutzt wird, da auch solche Fahrten letztlich dem Unterhalt der Familie dienen und damit dem privaten Bereich zuzuordnen sind (OLG Koblenz, FamRB 2006, 102 f. KG FamRZ 2003, 1927 m. zust. Anm. Wever, FamRZ 2003, 1928; Brudermüller, FamRZ 2006, 1160).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2000 - 2 WF 111/99

    Hausrat - Pkw - Alleineigentum eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
    Da in einem solchen Fall das Auto für sämtliche familiären Belange genutzt wird, soll der Schwerpunkt der Nutzung im familiären Bereich jedenfalls dann liegen, wenn das Fahrzeug "in großem Umfang" für familiäre Zwecke genutzt wurde (OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 760; OLG Naumburg, FamRZ 2004, 889, 890; OLG Koblenz FamRB 2006, 102 f.).
  • OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 5 UF 83/03

    Versorgungsausgleichsberechnung: Anwendung des Versorgungsänderungsgesetzes 2001

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
    Dies soll insbesondere auch dann gelten, wenn das Fahrzeug von einem Ehepartner für die Fahrten zum Arbeitsplatz genutzt wird, da auch solche Fahrten letztlich dem Unterhalt der Familie dienen und damit dem privaten Bereich zuzuordnen sind (OLG Koblenz, FamRB 2006, 102 f. KG FamRZ 2003, 1927 m. zust. Anm. Wever, FamRZ 2003, 1928; Brudermüller, FamRZ 2006, 1160).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 2 WF 319/03

    Ansprüche eines Ehegatten bei Veräußerung des gemeinsamen Pkw durch den anderen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
    In der Instanzenrechtsprechung wird teilweise - insoweit weitergehend - ein PKW dann als Hausrat angesehen, wenn er aufgrund gemeinsamer Zweckbestimmung der Eheleute überwiegend für das familiäre und eheliche Zusammenleben genutzt werden soll und im Wesentlichen nicht nur den persönlichen Zwecken eines Ehegatten dient (OLG Hamm FamRZ 1983, 72; 1990, 57; OLG Hamburg FamRZ 1990, 1118; OLG Zweibrücken FamRZ 1991, 848; 2005, 902; OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 1105; OLG Nürnberg, FamRZ 2002, 322, 323).
  • BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 1/83

    Zuständigkeit der Familiengerichte für eine Streitigkeit um einen Pkw

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1983, 794; 1991, 43, 49; 1992, 538) ist ein PKW nur ausnahmsweise und unter besonderen Umständen dem Hausrat zuzuordnen, nämlich dann, wenn er von den Ehegatten gemeinschaftlich zum Zwecke der Haushalts- und privaten Lebensführung genutzt wird.
  • OLG Hamburg, 12.02.1990 - 2 UF 79/89
  • OLG Zweibrücken, 30.01.1991 - 2 UF 87/90

    Anfechtung einer im Hausratsverfahren nach § 1361a BGB in Verbindung mit § 18a …

  • OLG Zweibrücken, 01.07.2004 - 2 UF 84/04

    Behandlung eines familiär genutzten PKW bei der Hausratsteilung

  • OLG Bamberg, 20.10.1982 - 2 WF 153/82

    Zwangsversteigerung eines Anwesens zum Zwecke der Auseinandersetzung der …

  • AG Aachen, 17.04.1989 - 22 F 141/88
  • OLG Frankfurt, 25.02.2015 - 2 UF 356/14

    Zum Begriff des Familienstreitverfahrens

    Rn. 29 Nach einer dritten Ansicht ist ein PKW bereits dann als Haushaltsgegenstand anzusehen, wenn er neben der beruflichen Nutzung zu Familienzwecken verwendet wird; handelt es sich um das einzige Fahrzeug der Familie, ist in der Regel davon auszugehen, dass es sich um Hausrat handelt (OLG Düsseldorf, FamRZ 2007, 1325, zitiert nach Juris, Rn. 19ff;… KG, FamRZ 2003, 1927, zitiert nach Juris, Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 06.07.2018 - 4 WF 73/18

    Verfahrenskostenhilfe: Entschädigungsansprüche für Nutzung von …

    Bei dem Pkw der Antragstellerin handelt es sich um das einzige der Familie zur Verfügung stehende und auch von ihr genutzte Kraftfahrzeug, mithin um einen Haushaltsgegenstand iSd. § 1361 a BGB (vgl. OLG Frankfurt NJW 2015, 2346-2349 mwN.; OLG Düsseldorf FamRZ 2007, 1325-1327).
  • OLG Bremen, 04.06.2007 - 4 WF 73/07

    Verwertbares Vermögen im Rahmen der PKH-Bewilligung - Abgrenzung zwischen …

    Ob im vorliegenden Fall der PKW Mercedes bei einer vom Gericht vorzunehmenden Hausratsverteilung zu berücksichtigen wäre, also als Hausrat anzusehen ist, kann dahinstehen (vgl. zu den Voraussetzungen und zum Meinungsstand: OLG Düsseldorf MDR 2007, 663 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 19.08.2009 - 9 W 257/09

    Zuständigkeit des Familiengerichts für einen Antrag auf Herausgabe eines Pkw

    Wer Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs ist, ist hierbei unerheblich, ebenso, ob das Fahrzeug geleast ist (…vgl. Palandt/ Brudermüller, BGB, 68. Aufl., § 1361 a, Rz. 4, 5, m.z.w.N.;… Zöller- Philippi, ZPO, 27. Aufl., § 620, Rz. 77 a, m.z.w.N.; OLG Düsseldorf, FamRZ 2007, 1325; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2005, 787; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 760; OLG Zweibrücken, FamRZ 2005, 902 ).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2025 - 13 UF 53/24

    Geltendmachung von gegenseitigen Ansprüchen der ehemaligen Ehepartner nach …

    Steht das Fahrzeug täglich für den Bedarf der Familie zur Verfügung und wird es für die gesamte Familie genutzt, so ist es gerechtfertigt, es den Haushaltsgegenständen zuzuordnen (OLG Frankfurt NZFam 2016, 889; OLG Stuttgart FamRZ 2016, 1087; OLG Düsseldorf FamRZ 2007, 1325; OLG Koblenz OLGR 2005, 787;… Staudinger/Weinreich (2024) BGB § 1568b, Rn. 19).
  • AG Wiesbaden, 09.09.2016 - 532 F 122/16

    Kraftfahrzeugnutzung nach Ehescheidung - Ausgleichszahlung

    Handelt es sich um das einzige Fahrzeug der Familie, ist in der Regel davon auszugehen, dass es sich um Hausrat handelt (OLG Düsseldorf, FamRZ 2007, 1325;… OLG Frankfurt a. a. O.).
  • OLG Bremen, 04.06.2007 - 4 WF 74/07

    Zugewinnausgleich - Hausratsverordnung und Güterrecht

    Ob im vorliegenden Fall der PKW Mercedes bei einer vom Gericht vorzunehmenden Hausratsverteilung zu berücksichtigen wäre, also als Hausrat anzusehen ist, kann dahinstehen (vgl. zu den Voraussetzungen und zum Meinungsstand: OLG Düsseldorf MDR 2007, 663 m.w.N.).
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dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3208
OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06 (https://dejure.org/2006,3208)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.08.2006 - 15 W 66/06 (https://dejure.org/2006,3208)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. August 2006 - 15 W 66/06 (https://dejure.org/2006,3208)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • RA Kotz

    Nacherbenbestimmungsrecht im Testament

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2065 Abs. 2
    Unwirksamkeit eines Testamentes bei Bestimmung des Erben durch Dritte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerde gegen die Änderung der in einem Testament vom Erblasser festgesetzten Nacherben durch die Vorerbin; Vollständigkeit einer letzwilligen Verfügung und Vornahme einer ergänzenden Auslegung ; Wirksamkeit einer Einsetzung von Vorerben und Nacherben

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berliner Testament - Unwirksam: Erblasser überlässt seiner Ehefrau die Auswahl der Nacherben

Verfahrensgang

  • LG Münster - 5 T 754/05
  • OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 663
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (19)

  • OLG Hamm, 24.08.1999 - 15 W 218/99

    Wirksamkeit einer Nacherbeneinsetzung unter auflösender Bedingung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung bereits wiederholt angeschlossen (OLGZ 1973, 103, 104; Rpfleger 1976, 132, 134; NJW-RR 2000, 78).

    In späteren Entscheidungen hat der Senat jedoch deutlich werden lassen, dass eine als auflösende Bedingung der Nacherbeneinsetzung einzuordnende Ermächtigung an den Vorerben sachlich auch dahin eingeschränkt werden könne, über den Nachlass anderweitig nur in bestimmtem Rahmen (insbesondere nur zugunsten bestimmter Personen) zu verfügen (Senat, OLGZ 1973, 103; NJW-RR 2000, 78; vgl. auch BGHZ 59, 220;… Staudinger/Otte, a.a.O., Rn. 22 - sog. kaptatorische Verfügung).

    Damit bleiben auch die Bindungen der angeordneten Nacherbfolge, also etwa bei Grundstücken die Erforderlichkeit der Eintragung eines Nacherbenvermerks (§ 51 GBO), bis zu diesem Zeitpunkt bestehen (Senat NJW-RR 2000, 78, 79).

  • OLG Hamm, 17.08.1972 - 15 W 163/72
    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Es ist ihm nicht gestattet, seinen letzten Willen in der Weise unvollständig zu äußern, dass es einem Dritten überlassen bleibt, ihn nach seinem Belieben oder Ermessen in wesentlichen Teilen zu ergänzen (Senat OLGZ 1973, 103, 104).

    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung bereits wiederholt angeschlossen (OLGZ 1973, 103, 104; Rpfleger 1976, 132, 134; NJW-RR 2000, 78).

    In späteren Entscheidungen hat der Senat jedoch deutlich werden lassen, dass eine als auflösende Bedingung der Nacherbeneinsetzung einzuordnende Ermächtigung an den Vorerben sachlich auch dahin eingeschränkt werden könne, über den Nachlass anderweitig nur in bestimmtem Rahmen (insbesondere nur zugunsten bestimmter Personen) zu verfügen (Senat, OLGZ 1973, 103; NJW-RR 2000, 78; vgl. auch BGHZ 59, 220;… Staudinger/Otte, a.a.O., Rn. 22 - sog. kaptatorische Verfügung).

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Vielmehr sind der Wortsinn und die vom Erblasser benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten hat sagen wollen und ob er mit ihnen genau das wiedergegeben hat, was er zum Ausdruck bringen wollte (BGH, NJW 1993, 256 m.w.N.).

    Zur Ermittlung des Inhalts der testamentarischen Verfügungen ist der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb des Testaments, heranzuziehen und zu würdigen (BGH, NJW 1993, 256 m.w.N.).

  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Maßgeblich ist insoweit allein sein subjektives Verständnis der von ihm verwendeten Begriffe (BGH, FamRZ 1987, 475, 476;… Palandt/Edenhofer, BGB, 65. Aufl., § 2084 Rdnr. 1).
  • BGH, 22.01.1986 - IVa ZR 90/84

    Bestimmung der Nacherben; Zulässigkeit eines Auslegungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Der Anwendung des § 2104 BGB im vorliegenden Falle steht daher die Entscheidung des BGH vom 22.1.1986 (NJW 1986, 1812) nicht entgegen: In dem dort entschiedenen Fall, in dem die Einsetzung des Nacherben in Folge Anfechtung entfallen war, fehlte es gerade an Anhaltspunkten für den Willen des Erblassers, den Vorerben unabhängig von der Person des Nacherben zu beschränken.
  • BGH, 18.11.1954 - IV ZR 152/54

    Zeitpunkt des Nacherbfalls

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Allerdings ist anerkannt, dass der Erblasser einem Dritten zwar nicht die Bestimmung, wohl aber die Bezeichnung des Bedachten überlassen darf (BGHZ 15, 199; BayObLG FamRZ 2005, 65; OLG Celle OLGReport 2002, 314;… Soergel/Loritz, a.a.O., Rn. 27;… Staudinger/Otte, a.a.O., Rn. 33 ff.).
  • BayObLG, 18.03.2004 - 1Z BR 44/03

    Wirksamkeit von Verwirkungsklausel und Befreiung des Vorerben

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Allerdings ist anerkannt, dass der Erblasser einem Dritten zwar nicht die Bestimmung, wohl aber die Bezeichnung des Bedachten überlassen darf (BGHZ 15, 199; BayObLG FamRZ 2005, 65; OLG Celle OLGReport 2002, 314;… Soergel/Loritz, a.a.O., Rn. 27;… Staudinger/Otte, a.a.O., Rn. 33 ff.).
  • BGH, 26.04.1951 - IV ZR 4/50

    Gemeinschaftliches Testament. Widerrufsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Denn der Vorerbe verfügt, indem er die auflösende Bedingung herbeiführt und damit zum unbeschränkten Vollerben wird über seinen eigenen Nachlass (BGHZ 2, 35; BayObLGZ 1982, 331, 341; NJW-RR 2001, 1588;… Staudinger/Otte, BGB (2003), § 2065 BGB, Rn. 19 ff.;… Soergel/Loritz, BGB, 13. Aufl., § 2065 BGB, Rdnr. 11 ff.;… MK/BGB-Leipold, 4. Aufl., § 2065 Rn. 16).
  • OLG Hamm, 06.07.1995 - 15 W 172/95

    Fehlende Bestimmung über den Nacherben

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Der Senat hat sich bereits mehrfach dafür entschieden, § 2104 BGB entsprechend anzuwenden, wenn die Bestimmungen des Erblassers über die Nacherbfolge nach § 2065 Abs. 2 BGB unwirksam sind (Beschl. v. 30.12.1971 - 15b W 143 und 227/71; NJW-RR 1995, 1477).
  • OLG Frankfurt, 10.12.1999 - 20 W 224/97

    Vereinbarung der Erben über die Geltung der gesetzlichen Erbfolge wegen …

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Auch durch die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 10.12.1999 (ZEV 2001, 316 = FamRZ 2000, 1607) sieht sich der Senat nicht gehindert, an seiner bisherigen Rechtsprechung festzuhalten.
  • BGH, 14.07.1972 - V ZR 124/70

    Auflösend bedingte Nacherbeinsetzung

  • BayObLG, 22.07.1998 - 1Z BR 229/97

    Auslegung einer alternativen Erbeinsetzung

  • OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99

    Umfang der materiellen Prüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts bei Zurückweisung …

  • BayObLG, 03.08.2001 - 1Z BR 101/00

    Erbfolge bei schweizerischer Staatsangehörigkeit und Wohnsitz des Erblassers in …

  • OLG Brandenburg, 31.08.1998 - 10 Wx 2/98

    Auslegung eines Testaments

  • BayObLG, 30.09.1982 - BReg. 1 Z 128/81
  • BayObLG, 10.07.1979 - BReg. 1 Z 28/79
  • KG, 08.02.1991 - 1 W 3211/90

    Amtslöschungsverfahren; Löschung; Von Amts wegen; Mangel; Gesellschaft; …

  • BayObLG, 20.04.1970 - BReg. 1a Z 34/69

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die …

  • OLG Hamm, 09.01.2025 - 10 W 23/24

    Bestimmung; Erbe; Dritte; Ermächtigung

    Rn. 29 Zwar hat der Erblasser, indem er seine Ehefrau in seinem Testament dazu ermächtigt hat, "aus der Zahl (s)einer Abkömmlinge den Nacherben anderweitig zu bestimmen", durch diese Beschränkung der Auswahl aus der Gruppe der "Abkömmlinge" des Erblassers den Personenkreis, innerhalb dessen die Auswahl vorzunehmen ist, zweifelsfrei bestimmt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. November 1953 - V BLw 55/53 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 1. Februar 1994 - 23 WLw 20/93 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24. August 2006 - 15 W 66/06 -, juris).
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