Rechtsprechung
| BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 182/09 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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ZPO § 215 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Notwendiger Inhalt einer Terminsladung: Belehrung über die Anfechtbarkeit eines zweiten Versäumnisurteils in der Terminsladung nach Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 215 Abs 1 ZPO, § 335 Abs 1 Nr 3 ZPO, § 345 ZPO, § 700 Abs 6 ZPO, Art 17b EGV 805/2004
Notwendiger Inhalt einer Terminsladung: Belehrung über die Anfechtbarkeit eines zweiten Versäumnisurteils in der Terminsladung nach Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid - verkehrslexikon.de
Zum notwendigen Inhalt einer Terminsladung: Belehrung über die Anfechtbarkeit eines zweiten Versäumnisurteils in der Terminsladung nach Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Hinweis über die Anfechtbarkeit eines zweiten Versäumnisurteils nur im Wege der Berufung als Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Ladung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Keine Belehrungspflicht über Rechtsmittel vor Erlass eines zweiten Säumnisurteils, § 215 Abs. 1 ZPO.
- unalex.eu
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 215 Abs. 1
Notwendiger Inhalt der Terminsladung; Belehrungspflichten des Gerichts über Versäumnisfolgen - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinweis über die Anfechtbarkeit eines zweiten Versäumnisurteils nur im Wege der Berufung als Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Ladung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Ordnungsgemäße Terminsladung nach Vollstreckungsbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ordnungsgemäße Terminsladung nach vorhergehendem Vollstreckungsbescheid
Verfahrensgang
- AG Neu-Ulm, 02.12.2008 - 2 C 1105/08
- LG Memmingen, 17.06.2009 - 12 S 41/09
- BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 182/09
Papierfundstellen
- MDR 2010, 1340
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03
Wiedereinsetzung
Auszug aus BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 182/09
Rn. 16 c) Die von der Revision geforderte umfassende Belehrung einer beklagten Partei in der Terminsladung ist auch nicht zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 EMRK; Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - vgl. hierzu BVerfGE 110, 339, 342) geboten. - OLG Karlsruhe, 04.10.2005 - 1 U 112/05
Berufungsverfahren: Statthaftigkeit eines zweiten Versäumnisurteiles bei …
Auszug aus BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 182/09
Rn. 18 Dieses Erfordernis gilt jedoch - was auch die Revision nicht in Zweifel zieht - nur für Sachanträge, nicht dagegen für Anträge, die ausschließlich den weiteren Gang des Verfahrens betreffen (so genannte Prozessanträge; allgemeine Meinung, vgl. etwa OLG Karlsruhe, OLGR 2006, 565, 566;… Zöller/Herget, aaO, § 335 Rn. 4 i.V.m. Zöller/Greger, § 297 Rn. 3;… Musielak/Stadler, aaO, § 325 Rn. 4;… MünchKommZPO/Prütting, aaO, § 335 Rn. 11;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 335 Rn. 7;… Grunsky in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 335 Rn. 10;… Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 31. Aufl., § 335 Rn. 4).
- BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Einspruchsfrist bei nochmaliger …
Zu den Mindestvorschriften gehören neben der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks (Art. 13 - 15 EuVTVO) die Unterrichtung des Schuldners über die Forderung (Art. 16 EuVTVO) und über die Verfahrensschritte zum Bestreiten der Forderung (Art. 17 EuVTVO), wozu auch der Hinweis auf die Konsequenzen des Nichterscheinens gehört (Art. 17 lit. b EuVTVO; vgl. BGH Urteil vom 22. September 2010 - VIII ZR 182/09 - MDR 2010, 1340). - BGH, 10.04.2025 - I ZB 59/24
Ärztliches Attest muss konkrete Diagnose enthalten!
Rn. 19 aa) Eine Haftanordnung gemäß § 802g Abs. 1 ZPO darf nicht erfolgen, wenn es an einer den rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechenden fairen Verfahrensführung fehlt (…allgemein zum Gebot des fairen Verfahrens BVerfGE 110, 339 [juris Rn. 25]; BGH, Urteil vom 22. September 2010 - VIII ZR 182/09, MDR 2010, 1340 [juris Rn. 16]; zur Anwendbarkeit der Grundsätze des fairen Verfahrens im Zwangsversteigerungsverfahren vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2024 - V ZB 43/23, NJW-RR 2024, 1380 [juris Rn. 6], mwN). - OLG Stuttgart, 26.09.2011 - 5 U 166/10
Auslandszustellung eines Versäumnisurteils: Begründung eines …
Rn. 57 Dem Erlass eines Versäumnisurteils stand hier auch die Antragsermäßigung im Schriftsatz vom 05.10.2009 nicht entgegen, da hierauf § 335 Abs. 1 Nr. 3 ZPO keine Anwendung findet (vgl. BGH MDR 2010, 1340).
- BGH, 17.07.2012 - VI ZR 226/11
Bedeutung des Ablaufs von zwei Wochen nach der Aufgabe eines Versäumnisurteils …
Eine solche vorteilhafte teilweise Klagebeschränkung im Sinne von §§ 264 Nr. 2, 269 ZPO muss jedoch der beklagten Partei vor Erlass eines Versäumnisurteils nicht mitgeteilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2010 - VIII ZR 182/09, ZfS 2011, 627 Rn. 19;… Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 335 Rn. 4;… Zöller/Greger, aaO, § 264 Rn. 3b). - OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - 24 U 89/10
Verfahrensrecht - Für Säumnisverfahren reicht eine allg. Säumnisbelehrung aus
Rn. 10 (3) Der Senat schließt sich der erstgenannten Auffassung an, die jüngst auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geteilt wird (vgl. BGH, Urt. v. 22.09.2010, VIII ZR 182/09, MDR 2010, 1340). - LG Neuruppin, 31.01.2025 - 1 O 49/22
Werklohnforderung bei Mängeln: Zahlung teilweise gekürzt
Die Ordnungsmäßigkeit der Ladung ist nach den allgemeinen Ladungs-, Frist- und Zustellungsvorschriften (§§ 214-217, BGH NJOZ 2011, 1019) sowie den §§ 166 ff. ZPO zu beurteilen, wobei die Prüfung vom Gericht von Amts wegen vorzunehmen ist (vgl. BGHZ 73, 87 (90) = NJW 1979, 658 mAnm Fuchs NJW 1979, 1306).
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Rechtsprechung
| KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- MIR - Medien Internet und Recht
Abmahnung mit Prozessfinanzierer - Zum Rechtsmissbrauch wegen Einschaltung eines Prozessfinanzierers bei der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche.
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§ 8 Abs. 4 UWG
Die durch einen Prozessfinanzierer finanzierten Massenabmahnungen sind rechtsmissbräuchlich - openjur.de
§§ 12 Abs. 1 Satz 2, 8 Abs. 4 UWG
Missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche bei Einsatz eines Prozessfinanzierers
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 8 Abs 4 UWG, § 12 Abs 1 S 2 UWG, § 522 Abs 2 S 1 ZPO
Missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche bei Einsatz eines Prozessfinanzierers - JurPC
Rechtsmissbräuchlichkeit bei Einsatz eines Prozessfinanzierers
- aufrecht.de
Rechtsmissbräuchliche Abmahnung
- kanzlei.biz
Rechtsmissbrauch durch Prozessfinanzierung
- info-it-recht.de
Die Einschaltung eines Prozessfinanzierers bei der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche ist rechtsmißbräuchlich
- Betriebs-Berater
Missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche bei Einsatz eines Prozessfinanzierers
- prewest.de
, S. 100
§ 8 UWG
Wettbewerb; fehlerhafte Widerufsbelehrungen; Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche; Einsatz eines Prozessfinanzierers; Zweck der Gewinnerzielung; Missbrauch - rechtsportal.de
UWG § 8 Abs. 4; UWG § 12 Abs. 1 S. 2
Rechtsmissbräuchlichkeit der Heranziehung eines Prozessfinanzierers zur Geltendmachung einer Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche bei Einsatz eines Prozessfinanzierers
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- internet-law.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch bei Massenabmahnungen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch bei Einsatz von Prozessfinanzierer
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Einsatz von Prozessfinanzierer in Wettbewerbsstreitigkeiten missbräuchlich
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche bei Einsatz eines Prozessfinanzierers
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch bei Einsatz von Prozessfinanzierer in Wettbewerbsstreit
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung bei Einsatz eines Prozessfinanzierers
- schreiner-lederer.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Wegfall des Kostenrisikos wegen Prozessfinanzierung durch Dritte
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch bei Einsatz von Prozessfinanzierer in Wettbewerbsstreit
- 123recht.net (Kurzinformation)
Kammergericht Berlin bejaht Rechtsmissbrauch bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung ohne Kostenrisiko des Abmahners!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsmissbräuchlichkeit der Heranziehung eines Prozessfinanzierers zur Geltendmachung einer Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche; Bewertung der Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen einer missbräuchlichen ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.04.2008 - 15 O 585/07
- KG, 04.05.2010 - 5 U 82/08
- KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
Papierfundstellen
- MDR 2010, 1340
- MMR 2010, 688
- MIR 2010, Dok. 125
- BB 2010, 2058
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- KG, 08.07.2008 - 5 W 34/08
Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Wettbewerbsverstoß im Online-Bereich: …
Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
Bei einem solchen Modell der Rechtsverfolgung steht zu vermuten, dass die Ansprüche weniger aus Gründen des Wettbewerbs geltend gemacht werden als zur Erzielung von Einnahmen des Gläubigers und seines Anwalts (Senat, 5 W 34/08, Beschluss vom 8.7.2008).Rn. 13 Hier kommt jedoch - wie bereits in dem oben genannten Verfahren 5 W 34/08 des hiesigen Prozessbevollmächtigten für eine andere Mandantin - entscheidend dazu, dass der Prozessbevollmächtigte der Klägerin mit der M. -P. - und B. GmbH (im Folgenden: M.) zusammen arbeitet, deren vormaliger Geschäftsführer H. F. eine kostenfreie Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche durch die M. unter Einschaltung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin bewarb, wobei anfallende Vertragsstrafen zwischen dem Kunden und der M. hälftig geteilt werden sollten.
- OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06
Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt
Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
Rn. 8 Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG ist anzunehmen, wenn ein Rechtsanwalt den Auftraggeber ganz oder teilweise vom Kostenrisiko freistellt (OLG Frankfurt a. M., GRUR-RR 2007, 56, 57;… Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Auflage, § 8 Rn. 4.12). - BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02
MEGASALE
Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
Gelingt es ihm damit, die grundsätzlich für die Klagebefugnis sprechende Vermutung zu erschüttern, so hat der Kläger seinerseits substantiiert die aufgekommenen Verdachtsgründe zu widerlegen (vgl. BGH, GRUR 2006, 243, Rdn. 21 - MEGA SALE).
- BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
Vor allem ist aber auf das Verhalten des Gläubigers bei der Verfolgung des konkreten und anderer Verstöße abzustellen; auch das Verhalten sonstiger Anspruchsberechtigter ist in die Betrachtung einzubeziehen (BGHZ 144, 165, 170 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung). - BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98
Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung
Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
Zwar kann eine Missbräuchlichkeit dann vorliegen, wenn eine unverhältnismäßig umfangreiche Abmahntätigkeit in einem Branchenbereich vorliegt, in dem der Abmahner selbst nur marginal tätig ist (vgl. BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner;… Teplitzky a.a.O. Rdn. 55a). - BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98
Scanner-Werbung
Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
Rn. 7 Die Frage, ob ein Missbrauch vorliegt, ist - wie jede Prozessvoraussetzung - von Amts wegen zu prüfen (BGH, GRUR 2002, 715, 717 - Scanner-Werbung). - KG, 25.01.2008 - 5 W 371/07
Missbräuchliche Gerichtsstandswahl im Lauterkeitsrecht
Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen des Missbrauchs trifft den Beklagten (Senat, GRUR-RR 2008, 212). - BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 141/04
Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung - keine Anwendbarkeit des UWG
Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
Rn. 5 Von einem Missbrauch im Sinne besagter Vorschrift ist auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind (BGH, GRUR 2006, 244, Rdn. 16 - MEGA SALE; dazu auch Hess, jurisPR-WettbR 6/2006, Anm. 6), so etwa das Interesse, Gebühren zu erzielen oder den Gegner durch möglichst hohe Prozesskosten zu belasten oder ihn generell zu schädigen (…vgl. Bergmann in: Harte/Henning, UWG, § 8 Rdn. 313, m.w.N.). - LG Berlin, 16.04.2008 - 15 O 585/07
Rechtsmissbrauch durch Vielfachabmahnungen, wenn deren Ertrag den der …
Auszug aus KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08
Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. April 2008 verkündete Urteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin - 15 O 585/07 - wird zurückgewiesen.
- KG, 05.09.2017 - 5 U 150/16
Spam-Krokodil - Unerwünschte E-Mail-Werbung: Rechtsmissbräuchlichkeit der …
Bei einem solchen Modell der Rechtsverfolgung steht zu vermuten, dass die Ansprüche weniger aus Gründen des Wettbewerbs geltend gemacht werden als zur Erzielung von Einnahmen des Gläubigers und seines Anwalts (vgl. Senat WRP 2010, 1177, 1178 ; siehe demgegenüber auch OLG Düsseldorf GRUR-RR 2017, 331, zu einer nicht-rechtsmissbräuchlichen Klage nach § 10 UWG unter Einschaltung eines Prozessfinanzierers [n. rkr.]). - LG Berlin, 20.09.2016 - 15 O 6/16
Spam-Krokodil ist rechtsmissbräuchlich
Das Gleiche gilt, wenn im Zusammenwirken von Anwalt und Prozessfinanzierer dem Mandanten eine kostenfreie Verfolgung von Unterlassungsansprüchen angeboten wird, der Kläger jedenfalls aus späteren Vertragsstrafen Gewinn erzielen soll,, der Prozessfinanzierer und der von ihm vermittelte Anwalt eng und fortlaufend zusammenarbeiten und der Kläger die maßgeblichen Umstände kennt (KG, Beschl. v. 03.08.2010 - Az.: 5 U 82/08 = WRP 2010, 1177).
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