Rechtsprechung
| BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12 |
Volltextveröffentlichungen (18)
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Mindestentgelt in der Pflegebranche
- openjur.de
Mindestentgelt in der Pflegebranche
- Bundesarbeitsgericht
Mindestentgelt in der Pflegebranche
- rechtsinformationen.bund.de
Mindestentgelt in der Pflegebranche
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 PflegeArbbV, § 3 Abs 1 S 1 PflegeArbbV, § 5 Nr 1 AEntG 2009, § 11 Abs 1 AEntG 2009, § 2 Abs 1 ArbZG
Mindestentgelt in der Pflegebranche - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltung des Mindestentgelts in der Pflegebranche gem. § 2 PflegeArbVV für Zeiten der Arbeitsbereitschaft und des Bereitschaftsdienstes
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Mindestlohn in Pflegebranche gilt auch für Bereitschaftszeiten
- hensche.de
Mindestlohn, Bereitschaftsdienst, Arbeitsbereitschaft
- bag-urteil.com
Mindestentgelt in der Pflegebranche
- Betriebs-Berater
Mindestentgelt in der Pflegebranche
- Betriebs-Berater
Mindestentgelt in der Pflegebranche
- ra.de
- arbeitsrecht-hessen.de
Mindestlohn in Pflegebranche gilt auch für Bereitschaftszeiten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (26)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bereitschaftsdienste und Mindestentgelt in der Pflegebranche
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mindestentgelt in der Pflegebranche - und der Bereitschaftsdienst
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mindestentgelt in der Pflegebranche
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Mindestentgelt in der Pflegebranche
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Mindestlohn gilt auch für Bereitschaftsdienst
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Mindestlohn auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Mindestentgelt in der Pflegebranche
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Mindestlohn in der Pflegebranche
- wohlleben-partner.de (Kurzinformation)
Pflegekräfte: Mindestgehalt auch für Bereitschaftszeiten zu zahlen!
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Mindestentgelt in der Pflegebranche - Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Rufbereitschaft
- haerlein.de (Kurzinformation)
Mindestentgelt in der Pflegebranche ist auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Mindestentgelt auch im Bereitschaftsdienst
- haufe.de (Kurzinformation)
Mindestlohn auch bei Bereitschaftsdienst
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Mindestentgelt in der Pflegebranche
- arbrb.de (Kurzinformation)
Mindestlohn nicht nur für erbrachte Arbeit!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mindestentgelt in der Pflegebranche
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mindestentgelt in Pflegebranche auch bei Bereitschaftsdienst
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mindestlohn im Bereitschaftdienst für Rettungsdienste?
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Mindestentgelt auch für Bereitschaftsdienst
- wordpress.com (Kurzinformation)
Mindestlohn in der Pflegebranche gilt auch für Bereitschaftszeit
- heuking.de (Kurzinformation)
Mindestentgelt für Bereitschaftsdienste in der Pflege - MiLoG
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Mindestentgelt in der Pflegebranche auch für Bereitschaftsdienst
- juraforum.de (Kurzinformation)
Mindestentgelt in der Pflegebranche auch für Bereitschaftsdienst
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mindestentgelt in der Pflegebranche gilt auch für Bereitschaftsdienstzeiten - BAG erklärt arbeitsvertragliche Vereinbarungen, die für Bereitschaftsdienst in der Pflege geringeres Entgelt vorsehen als Mindestlohn, für unwirksam
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
Geltung des Mindestentgelts in der Pflegebranche gem. § 2 PflegeArbVV für Zeiten der Arbeitsbereitschaft und des Bereitschaftsdienstes
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Mindestlohn für Bereitschaftsdienst
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 13.03.2012 - 6 Ca 8962/10
- LAG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 4 Sa 48/12
- BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12
Papierfundstellen
- BAGE 150, 82
- MDR 2014, 16
- MDR 2015, 403
- BB 2014, 2996
- BB 2015, 371
- BB 2015, 510
- DB 2015, 253
Wird zitiert von ... (60) Zitiert selbst (11)
- BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05
Dienstreise - Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12
Rn. 16 Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind nicht nur arbeitsschutzrechtlich Arbeitszeit, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG (zur gesetzeshistorischen Entwicklung aufgrund von Vorgaben des Unionsrechts, vgl. BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/05 - Rn. 42, BAGE 119, 41), sondern vergütungspflichtige Arbeit iSv. § 611 Abs. 1 BGB.Rufbereitschaft setzt - in Abgrenzung zum Bereitschaftsdienst - vielmehr voraus, dass der Arbeitnehmer nicht gezwungen ist, sich am Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten, sondern - unter freier Wahl des Aufenthaltsorts - lediglich jederzeit erreichbar sein muss, um auf Abruf des Arbeitgebers die Arbeit alsbald aufnehmen zu können (…EuGH 3. Oktober 2000 - C-303/98 - [Simap] Rn. 50, Slg. 2000, I-07963; BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/05 - Rn. 41, BAGE 119, 41;… Baeck/Deutsch 3. Aufl. § 2 ArbZG Rn. 48 ff.;… ErfK/Wank 15. Aufl. § 2 ArbZG Rn. 30;… Schliemann 2. Aufl. § 2 ArbZG Rn. 28 ff., jeweils mwN).
- BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10
Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht
Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12
Denn dazu zählt nicht nur jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient, sondern auch eine vom Arbeitgeber veranlasste Untätigkeit, während derer der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle anwesend sein muss und nicht frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen kann, er also weder eine Pause (§ 4 ArbZG) noch Freizeit hat (BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 21 mwN, BAGE 137, 366).Zwar kann für diese Sonderformen der Arbeit eine gesonderte Vergütungsregelung getroffen und ein geringeres Entgelt als für Vollarbeit vorgesehen werden (BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 32, BAGE 137, 366).
- BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11
Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht
Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12
Dieser Begriff hat zwar insofern eine gewisse Unschärfe, als die Vergütungspflicht des Arbeitgebers nach § 611 Abs. 1 BGB allein für die "Leistung der versprochenen Dienste" besteht und damit unabhängig ist von der arbeitszeitrechtlichen Einordnung der Zeitspanne, während derer der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung erbringt (BAG 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 15 mwN, BAGE 143, 107).
- BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 157/09
Bereitschaftsdienst und Ruhepausen
Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12
Nach § 4 ArbZG sind - nicht zur Arbeitszeit zählende und nicht nach § 611 Abs. 1 BGB zu vergütende - Pausen im Voraus feststehende Unterbrechungen der Arbeit, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat und frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen kann (BAG 23. September 1992 - 4 AZR 562/91 - zu I 2 der Gründe; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 157/09 - Rn. 10;… Baeck/Deutsch 3. Aufl. § 4 ArbZG Rn. 9;… ErfK/Wank 15. Aufl. § 4 ArbZG Rn. 1;… Schliemann 2. Aufl. § 4 ArbZG Rn. 6, jeweils mwN). - EuGH, 03.10.2000 - C-303/98
DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER …
Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12
Rufbereitschaft setzt - in Abgrenzung zum Bereitschaftsdienst - vielmehr voraus, dass der Arbeitnehmer nicht gezwungen ist, sich am Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten, sondern - unter freier Wahl des Aufenthaltsorts - lediglich jederzeit erreichbar sein muss, um auf Abruf des Arbeitgebers die Arbeit alsbald aufnehmen zu können (EuGH 3. Oktober 2000 - C-303/98 - [Simap] Rn. 50, Slg. 2000, I-07963;… BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/05 - Rn. 41, BAGE 119, 41;… Baeck/Deutsch 3. Aufl. § 2 ArbZG Rn. 48 ff.;… ErfK/Wank 15. Aufl. § 2 ArbZG Rn. 30;… Schliemann 2. Aufl. § 2 ArbZG Rn. 28 ff., jeweils mwN). - BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 562/91
Pausenregelung während der Nachtschicht
Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12
Nach § 4 ArbZG sind - nicht zur Arbeitszeit zählende und nicht nach § 611 Abs. 1 BGB zu vergütende - Pausen im Voraus feststehende Unterbrechungen der Arbeit, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat und frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen kann (BAG 23. September 1992 - 4 AZR 562/91 - zu I 2 der Gründe;… 16. Dezember 2009 - 5 AZR 157/09 - Rn. 10;… Baeck/Deutsch 3. Aufl. § 4 ArbZG Rn. 9;… ErfK/Wank 15. Aufl. § 4 ArbZG Rn. 1;… Schliemann 2. Aufl. § 4 ArbZG Rn. 6, jeweils mwN). - BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11
Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch
Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12
Rn. 12 1. Die PflegeArbbV ist wirksam (…vgl. BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 96/12 - Rn. 17 ff.; zur Verfassungsmäßigkeit entsprechender Verordnungen siehe auch BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 17 ff.). - BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11
Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto
Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12
Bei der Arbeitsbereitschaft hat der Arbeitnehmer von sich aus tätig zu werden, beim Bereitschaftsdienst "auf Anforderung" (BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 918/11 - Rn. 19;… vgl. zum Ganzen auch: Baeck/Deutsch 3. Aufl. § 2 ArbZG Rn. 33 ff.;… Schliemann 2. Aufl. § 2 ArbZG Rn. 16 ff., jeweils mwN). - BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung
Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12
Für eine (erneute) Prüfung der Wirksamkeit der PflegeArbbV besteht von Amts wegen kein Anlass (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 21 f.). - LAG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 4 Sa 48/12
Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst - pflegerische …
Auszug aus BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. November 2012 - 4 Sa 48/12 - wird zurückgewiesen. - BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 96/12
Mitbestimmung bei Fälligkeit - Gesetzesvorbehalt
- BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 716/15
Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten
Der Arbeitnehmer muss sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort (innerhalb oder außerhalb des Betriebs) bereithalten, um im Bedarfsfalle die Arbeit aufzunehmen (vgl. BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16 mwN, BAGE 150, 82). - BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20
Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in …
Denn zu dieser zählt auch die vom Arbeitgeber veranlasste Untätigkeit, während derer der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle anwesend sein muss und nicht frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen kann, er also weder eine Pause (§ 4 ArbZG) noch Freizeit hat (…BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 21, BAGE 137, 366; 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16, BAGE 150, 82;… 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 13, BAGE 153, 248;… 17. April 2019 - 5 AZR 250/18 - Rn. 21;… 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 27).Der Gesetzgeber hat im Mindestlohngesetz auch keine Fakturierung der Zeiten des Bereitschaftsdienstes vorgenommen, wie sie - als Reaktion auf die Rechtsprechung, das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV sei auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen (BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - BAGE 150, 82;… zur Entwicklung BAG 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 33) - ab dem 1. Januar 2015 für Zeiten des Bereitschaftsdienstes in der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassenen Zweiten und Dritten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche enthalten war.
- BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16
Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast
Diese Voraussetzung ist bei Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst erfüllt (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16 mwN, BAGE 150, 82;… 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 28), und zwar auch dann, wenn sich die Notwendigkeit von Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst aus Verzögerungen im Betriebsablauf des zu beliefernden Kunden ergibt.
- BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 191/14
Mindestlohn für pädagogisches Personal auch bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen …
Das hiernach grundsätzlich maßgebliche Entgeltausfallprinzip verlangt, den Mindestlohn nach § 3 Nr. 1 TV Mindestlohn als Geldfaktor in die Berechnung des Entgeltfortzahlungsanspruchs einzustellen (im Ergebnis ebenso zur PflegeArbbV vom 15. Juli 2010 BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 15; vgl. auch zum MiLoG zuletzt zB Greiner/Strippelmann BB 2015, 949, 950 f.). - BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 327/18
Tägliche Höchstarbeitszeit für Rettungssanitäter - Begriff der Zuwendung iSv. § 7 …
Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind arbeitszeitrechtlich Arbeitszeit (vgl. BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16, BAGE 150, 82). - BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16
Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten
Der Arbeitnehmer kann während des Bereitschaftsdienstes nicht frei über die Nutzung dieses Zeitraumes bestimmen, sondern muss sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort (innerhalb oder außerhalb des Betriebs) bereithalten, um im Bedarfsfalle die Arbeit aufzunehmen (vgl. BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16 mwN, BAGE 150, 82). - BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 751/13
Vergütungsvereinbarung - Sittenwidrigkeit
Rn. 26 II. Der Kläger hat Anspruch auf gesonderte Vergütung der geleisteten Bereitschaften und der dabei angefallenen Vollarbeit, und zwar unabhängig davon ob es sich - was sich aus den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht zweifelsfrei nachvollziehen lässt - bei den Bereitschaften im Rechtssinne um Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft gehandelt hat (zu den Unterschieden BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16, 18 mwN; zum Umschlagen von Rufbereitschaft in Bereitschaftsdienst s. BAG 22. Januar 2004 - 6 AZR 543/02 - zu II 2 c der Gründe;… ErfK/Wank 15. Aufl. § 2 ArbZG Rn. 30;… Buschmann/Ulber ArbZG 8. Aufl. § 2 Rn. 21).Rn. 27 1. Für Sonderformen der Arbeit kann eine gesonderte Vergütungsregelung getroffen und ein geringeres Entgelt als für Vollarbeit vorgesehen werden (…vgl. BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 32, BAGE 137, 366; 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2020 - 5 Sa 188/19
Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst
Rn. 57 Arbeitsbereitschaft ist ebenso wie Bereitschaftsdienst eine vergütungspflichtige Arbeitsleistung im Sinne des § 611 Abs. 1 BGB bzw. § 611a BGB (BAG…, Urteil vom 17. April 2019 - 5 AZR 250/18 - Rn. 21, juris = NZA 2019, 1656; BAG, Urteil vom 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16, juris = ZTR 2015, 150).Die Arbeitsvertragsparteien können für diese Sonderform der Arbeit ein geringeres Entgelt als für Vollarbeit vereinbaren (BAG…, Urteil vom 17. April 2019 - 5 AZR 250/18 - Rn. 21, juris = NZA 2019, 1656; BAG, Urteil vom 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16, juris = ZTR 2015, 150; LAG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 20. Juni 2017 - 11 Sa 161/17 - Rn. 30, juris).
- BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18
Bereitschaftsdienst in einer Betreuungseinrichtung
Aus diesem Grund sind die Tarifvertragsparteien frei darin, die Zeit des Bereitschaftsdienstes vergütungsrechtlich in ein bestimmtes Verhältnis zur regulären Arbeitszeit zu setzen und eine gesonderte Vergütungsregelung für diese besondere Form der Arbeit vorzusehen (…BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 9/13 - Rn. 58;… zum Mindestlohn vgl.: BAG 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 - Rn. 12 ff.;… 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 13 ff., BAGE 153, 248; 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 11 ff., BAGE 150, 82). - BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 495/14
Mindestlohn - Entgeltfortzahlung
Das hiernach grundsätzlich maßgebliche Entgeltausfallprinzip verlangt, den Mindestlohn nach § 3 Nr. 1 TV Mindestlohn als Geldfaktor in die Berechnung des Entgeltfortzahlungsanspruchs einzustellen (im Ergebnis ebenso zur PflegeArbbV vom 15. Juli 2010 BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 15; vgl. auch zum MiLoG zuletzt zB Greiner/Strippelmann BB 2015, 949, 950 f.). - BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 761/13
Mindestentgelt in der Pflegebranche
- LAG Köln, 15.10.2015 - 8 Sa 540/15
Vergütungspflicht des Arbeitgebers für Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst
- LAG Niedersachsen, 17.09.2015 - 6 Sa 1328/14
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Anwendungsbereich der …
- BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19
Mindestentgelt in der Pflegebranche
- LAG Niedersachsen, 27.04.2016 - 13 Sa 848/15
Mindestlohn für Zeitungszusteller; vertraglich vereinbarter Nachtzuschlag
- BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 250/18
Rettungsdienst - Vergütung von 24-Stunden-Diensten
- BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17
Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst
- BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 363/16
Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast
- LAG München, 29.01.2015 - 4 Sa 557/14
Nachtarbeitszuschlag
- ArbG Aachen, 21.04.2015 - 1 Ca 448/15
Die Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst ist mit dem …
- ArbG Hamburg, 02.03.2016 - 27 Ca 443/15
Mindestlohn - Bereitschaftsdienst
- ArbG Aachen, 25.08.2015 - 3 Ca 466/15
Vergütung von Bereitschaftszeiten von Beschäftigten im Rettungsdienst als …
- LAG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - 3 Sa 46/15
Nachtarbeitszuschlag für Nachtportier eines Hotels
- LAG Düsseldorf, 16.04.2024 - 3 SLa 10/24
Anspruch eines Kundendiensttechnikes auf eines Vergütung abgeleisteter …
- BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 328/18
Tägliche Höchstarbeitszeit für Rettungssanitäter; Begriff der Zuwendung iSv. § 7 …
- LAG Hessen, 21.11.2016 - 16 Sa 1257/15
Rufbereitschaft ist keine mindestlohnpflichtige Arbeitszeit.
- LAG Köln, 17.02.2016 - 11 Sa 734/15
Vergütungspflicht der Nachtwache in einem Alten- und Pflegezentrum
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 11 Sa 161/17
Vergütung von Bereitschaftsdiensten
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2019 - 7 Sa 312/18
Rufbereitschaft einer Betreuerin und Hauswirtschafterin - Abgrenzung zum …
- LAG Hamm, 22.11.2018 - 18 Sa 995/18
Zulässigkeit der nur teilweisen Bewertung von Bereitschaftsdienstzeiten als …
- LSG Baden-Württemberg, 02.08.2022 - L 11 BA 2492/20
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Rechtsanwältin in einer Anwaltskanzlei …
- LSG Baden-Württemberg, 30.11.2021 - L 11 BA 4123/20
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Logopädin in einer logopädischen …
- ArbG Dortmund, 03.04.2019 - 1 Ca 2631/18
- LSG Baden-Württemberg, 25.01.2022 - L 11 BA 1015/20
Versicherungspflicht bzw -freiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung - …
- LAG Hamm, 25.05.2016 - 4 Sa 1620/15
Anwendbarkeit des MiLoG auf Arbeitsverhältnisse in der Pflege
- BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 335/14
Mindestlohn - Entgeltfortzahlung
- LAG Hamm, 25.04.2019 - 18 Sa 95/19
Verurteilung zur Zahlung eines Bruttobetrages bei eingefordertem Nettobetrag
- LAG Saarland, 30.11.2016 - 2 Sa 72/15
Wegfall der Rufbereitschaftspauschale eines Hausmeisters im öffentlichen Dienst …
- ArbG Köln, 03.05.2016 - 14 Ca 6943/15
Zahlungsansprüche eines als Aushilfskraft in einer Fachklinik Beschäftigten nach …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2016 - 2 Sa 378/15
Mindestentgelt in der Pflegebranche - Privathaushalt
- ArbG Hamm, 11.09.2015 - 2 Ca 678/15
Vergütungsanspruch einer Betreuungskraft auf Mindestlohn im Pflegebereich (hier: …
- VK Sachsen, 06.11.2015 - 1/SVK/024-15
Wertung von Konzepten: Auftraggeber muss kein Musterkonzept aufstellen!
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2017 - 3 Sa 233/17
Umfang der Vergütung von Bereitschaftsdienstzeiten im Bereich des Diakonischen …
- LAG Hamm, 19.06.2015 - 13 Sa 270/15
Pflicht des Arbeitgebers zur Vergütung von Pausenzeiten
- LAG Hamm, 27.03.2015 - 13 Sa 1731/14
Arbeit; Begriff; Pause; Arbeitsbereitschaft; Vergütung; betriebliche Übung
- LAG Hamm, 27.03.2015 - 13 Sa 1322/14
Arbeit; Begriff; Pause; Arbeitsbereitschaft; Vergütung; betriebliche Übung
- LAG Hamm, 27.03.2015 - 13 Sa 1274/14
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Vergütung von Pausenzeiten aufgrund …
- LAG Hamm, 27.03.2015 - 13 Sa 1800/14
Arbeit; Begriff; Pause; Arbeitsbereitschaft; Vergütung; betriebliche Übung
- LAG Hamm, 27.03.2015 - 13 Sa 1453/14
Arbeit; Begriff; Pause; Arbeitsbereitschaft; Vergütung; betriebliche Übung
- LAG Hamm, 27.03.2015 - 13 Sa 1564/14
Arbeit; Begriff; Pause; Arbeitsbereitschaft; Vergütung; betriebliche Übung
- LAG Hamm, 27.03.2015 - 13 Sa 1452/14
Arbeit; Begriff; Pause; Arbeitsbereitschaft; Vergütung; betriebliche Übung
- LAG Hamm, 27.03.2015 - 13 Sa 1677/14
Arbeit; Begriff; Pause; Arbeitsbereitschaft; Vergütung; betriebliche Übung
- LAG Hamm, 27.03.2015 - 13 Sa 1451/14
Arbeit; Begriff; Pause; Arbeitsbereitschaft; Vergütung; betriebliche Übung
- LAG Hamm, 27.03.2015 - 13 Sa 109/15
Arbeit; Begriff; Pause; Arbeitsbereitschaft; Vergütung; betriebliche Übung
- LAG Hamm, 17.04.2015 - 13 Sa 910/14
Pflicht des Arbeitgebers zur Vergütung von Pausenzeiten
- LAG Hamm, 17.04.2015 - 13 Sa 1456/14
Pflicht des Arbeitgebers zur Vergütung von Pausenzeiten
- ArbG Mönchengladbach, 16.11.2023 - 3 Ca 1133/23
Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Mindestlohn
- ArbG Köln, 18.03.2016 - 17 Ca 6981/15
- LAG Hamm, 17.04.2015 - 13 Sa 1540/14
Pflicht des Arbeitgebers zur Vergütung von Pausenzeiten
- LAG Hamm, 17.04.2015 - 13 Sa 1597/14
Pflicht des Arbeitgebers zur Vergütung von Pausenzeiten
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 138, 181, 612, 723, 1626 Abs. 1, 1629a, 1821, 1822
Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung für Beteiligung eines Minderjährigen an einer Grundstücks-GbR - ra.de
- rechtsportal.de
Voraussetzungen der gerichtlichen Genehmigung der Beteiligung eines Minderjährigen an einer BGB -Gesellschaft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Beteiligung eines Minderjährigen an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Genehmigungsbedürftigkeit der Beteiligung eines Minderjährigen an einer BGB-Gesellschaft
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Genehmigungsbedürftigkeit der Beteiligung eines Minderjährigen an einer BGB-Gesellschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen der gerichtlichen Genehmigung der Beteiligung eines Minderjährigen an einer BGB-Gesellschaft
Verfahrensgang
- AG Erlangen, 30.09.2014 - 51 F 896/14
- OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 840
- MDR 2015, 403
- FGPrax 2015, 126 (Ls.)
- FamRZ 2015, 1407
- Rpfleger 2015, 335
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BayObLG, 06.07.1995 - 1Z BR 157/94
Errichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Verwaltung, Vermietung und …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14
Dazu zählt auch der Vertrag über die Gründung einer BGB-Gesellschaft, die ein Erwerbsgeschäft betreiben soll, etwa wenn die Gesellschaft - wie hier - für eine lange Dauer errichtet wird, um (hier evtl.) gewerblich nutzbare Immobilien von erheblichem Wert zu verwalten, zu vermieten und zu verwerten (BayObLG FamRZ 1996, 119 Rn. 15 im juris-Ausdruck).Beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrages hat es außer der vertraglichen Stellung des Kindes in der Gesellschaft und neben vermögensrechtlichen Gesichtspunkten auch die Mitgesellschafter hinsichtlich ihrer Vermögensverhältnisse sowie ihrer charakterlichen und fachlichen Eignung zu beurteilen, weil die Verantwortung für die Vermögenslage des Kindes im Rahmen der Gesellschaft vorwiegend bei dem geschäftsführenden Gesellschafter liegt (BayObLG FamRZ 1990, 208, 209; FamRZ 96, 119 - Rn. 20 im juris-Ausdruck;… 1997, 842 Rn. 22 f. im juris-Ausdruck; OLG Hamm FamRZ 2001, 53).
Rn. 30 Es sind aber auch die Risiken zu bewerten, wobei das Kind aber nicht von jedem wirtschaftlichen Risiko fernzuhalten ist (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 119 Rn. 21 im juris-Ausdruck).
- OLG Jena, 22.03.2013 - 2 WF 26/13
Beteiligung eines Minderjährigen an Kommanditgesellschaft nicht …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14
Indiz für das Vorliegen eines Erwerbsgeschäfts ist hier aber die lange Dauer der Gesellschaft (ca. 30 Jahre), der Umfang und Wert des (noch zu erwerbenden) verwalteten Grundvermögens, wobei die Eltern auch weitere Einlagen für möglich halten, aber auch das Ziel, künftig weiteren Grundbesitz hinzu zu erwerben, ihn zu verwalten, zu vermieten und zu verwerten (…vgl. BayObLG a.a.O.; zur Abgrenzung auch OLG Jena, FamRZ 2014, 140 Rn. 24 im juris-Ausdruck), wie dies im Gesellschaftszweck, aber auch in der Ermächtigung des Geschäftsführers zur Veräußerung und zur Belastung von Immobilien zum Ausdruck kommt.Rn. 40 Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wurde gemäß §§ 40, 46, 45 FamGKG auf den Regelstreitwert in Kindschaftssachen festgesetzt (OLG Jena FamRZ 2014, 140).
- OLG Bremen, 16.06.2008 - 2 W 38/08
Eltern können voll eingezahlte Kommanditanteile ohne Mitwirkung eines …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14
Hiervon abzugrenzen sind zwar die Fälle reiner Vermögensverwaltung, die kein Erwerbsgeschäft darstellen (vgl. etwa OLG München FamRZ 2009, 623; OLG Bremen FamRZ 2009, 621, 623: Schenkung eines Kommanditanteils).
- OLG München, 06.11.2008 - 31 Wx 76/08
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei schenkweiser Übertragung eines …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14
Hiervon abzugrenzen sind zwar die Fälle reiner Vermögensverwaltung, die kein Erwerbsgeschäft darstellen (vgl. etwa OLG München FamRZ 2009, 623; OLG Bremen FamRZ 2009, 621, 623: Schenkung eines Kommanditanteils). - OLG Nürnberg, 04.10.2012 - 15 W 1623/12
Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit einer familiengerichtlichen Genehmigung für …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14
Gemäß der Entscheidung des 15. Zivilsenats des OLG Nürnberg (FamRZ 2013, 1055, 1056) gilt dies aber nur, wenn die Geschäfte nicht - wie hier durch die Benennung im Gesellschaftszweck - zum Zeitpunkt des (genehmigten) Beitritts des Minderjährigen bereits absehbar waren. - FG Sachsen-Anhalt, 23.05.2013 - 1 K 1568/07
Rechtlich vorteilhaftes Geschäft bei im Schenkungswege gewährter Beteiligung an …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14
Wäre die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, wäre dies möglicherweise hinzunehmen, weil dann nur die dem Kind zugewandte Einlage aufgezehrt würde (vgl. FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.05.2013, Az. 1 K 1568/07, Rn. 29 im juris-Ausdruck). - OLG Hamm, 25.11.2008 - 2 UF 53/00
Zum familienrechtlichen Genehmigungserfordernis der Beteiligung eines …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14
Beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrages hat es außer der vertraglichen Stellung des Kindes in der Gesellschaft und neben vermögensrechtlichen Gesichtspunkten auch die Mitgesellschafter hinsichtlich ihrer Vermögensverhältnisse sowie ihrer charakterlichen und fachlichen Eignung zu beurteilen, weil die Verantwortung für die Vermögenslage des Kindes im Rahmen der Gesellschaft vorwiegend bei dem geschäftsführenden Gesellschafter liegt (BayObLG FamRZ 1990, 208, 209;… FamRZ 96, 119 - Rn. 20 im juris-Ausdruck;… 1997, 842 Rn. 22 f. im juris-Ausdruck; OLG Hamm FamRZ 2001, 53). - OLG Koblenz, 22.08.2002 - 9 UF 397/02
Genehmigung einer Grundstücksveräußerung
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14
Rn. 27 Auch die Genehmigungsbedürftigkeit aufgrund der Ermächtigung des Geschäftsführers zur Aufnahme von Darlehen nach § 1822 Nr. 8 BGB sowie aufgrund der umfassenden Befugnis zum Erwerb, zur Veräußerung und Belastung von Immobilien auch nach § 1821 Nr. 1, 2, 4 und 5 BGB liegt nahe, wenngleich bei Annahme einer rein verwaltenden, nicht auf Erwerbstätigkeit gerichteten Gesellschaft, die familiengerichtlich genehmigt wurde, Grundstücksverfügungen genehmigungsbedürftig bleiben könnten (OLG Koblenz FamRZ 2003, 249). - OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11
Ideelle oder familiäre Interessen rechtfertigen in der Regel nicht die …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14
Jedenfalls die Beschwerde im Namen des Kindes (str. für die Beschwerde im Namen der Eltern, vergl. OLG Celle FamRZ 2012, 1066, wenn diese gleichzeitig Vertragspartner sind) ist zulässig, weshalb der Senat auch annimmt, dass die Beschwerde im Namen des Kindes eingelegt wurde. - BayObLG, 04.07.1989 - BReg. 1a Z 7/89
Streit um die Verweigerung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von …
Auszug aus OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14
Beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrages hat es außer der vertraglichen Stellung des Kindes in der Gesellschaft und neben vermögensrechtlichen Gesichtspunkten auch die Mitgesellschafter hinsichtlich ihrer Vermögensverhältnisse sowie ihrer charakterlichen und fachlichen Eignung zu beurteilen, weil die Verantwortung für die Vermögenslage des Kindes im Rahmen der Gesellschaft vorwiegend bei dem geschäftsführenden Gesellschafter liegt (BayObLG FamRZ 1990, 208, 209;… FamRZ 96, 119 - Rn. 20 im juris-Ausdruck;… 1997, 842 Rn. 22 f. im juris-Ausdruck; OLG Hamm FamRZ 2001, 53).
- OLG Schleswig, 27.01.2020 - 15 WF 70/19
Familiengerichtliche Genehmigung des Beteiligungserwerbs an einer bestehenden …
Sie kommt nach Art und Umfang einer geschäftsmäßigen, beruflichen Tätigkeit gleich und erfordert den Abschluss von Rechtsgeschäften mit den daraus folgenden - abstrakten - Haftungsrisiken (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 5. März 1997 - 1Z B 210/96, FamRZ 1997, 842 - juris Rn. 16; LG Aachen, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 3 T 128/93, NJW-RR 1994, 1319, 1321; OLG München…, Beschluss vom 6. November 2008, aaO - juris Rn. 7; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 22. März 2013 - 2 WF 26/13, FamRZ 2014, 140 - juris Rn. 24 und 35; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 11 WF 1415/14, FamRZ 2015, 1407 - juris Rn. 26; OLG Dresden…, Beschluss vom 25. April 2018 - 17 W 160/18, NZG 2018, 1108 - juris Rn. 12; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 12 W 53/19, NZG 2019, 1059 - juris Rn. 15; Lüdecke, NJOZ 2018, 681, 684;… Staudinger/Veit, BGB, 2014, § 1822 Rn. 75 f. mwN;… jurisPK-BGB/Lafontaine, aaO § 1822 Rn. 46 ff.;… für Familiengrundstücksgesellschaften BeckOK-BGB/Bettin, Stand 1. August 2019, § 1822 Rn. 12).Maßgeblich ist, ob das genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäft bei Abwägung aller konkreten Vor- und Nachteile zum Zeitpunkt der Entscheidung insgesamt dem Interesse und Wohl des Kindes entspricht (BGH…, Urteil vom 28. Januar 2003 - X ZR 199/99, DNotZ 2004, 152 - juris Rn. 31; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 11 WF 1415/14, FamRZ 2015, 1407 - juris Rn. 28).
Bei Eingehung eines Gesellschaftsvertrages ist eine Prognose geboten, bei der unternehmerische und wirtschaftliche Risiken unter Einbeziehung von Zweckmäßigkeitserwägungen zu bewerten sind (BayObLG…, Beschluss vom 5. März 1997, aaO S. 844 - juris Rn. 25; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Dezember 2014, aaO Rn. 28).
- OLG Brandenburg, 05.06.2018 - 7 W 52/17 Abzugrenzen sind die Fälle reiner Vermögensverwaltung, die kein Erwerbsgeschäft darstellen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 11 WF 1415/14 -, Rn. 26f unter Hinweis auf OLG München FamRZ 2009, 623 und OLG Bremen FamRZ 2009, 621, 623: zur Schenkung eines Kommanditanteils, juris).
Rn. 7 unternehmerischen Risiko mit der Gesellschaft auch durchaus Gewinn erzielt werden (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 11 WF 1415/14 -, Rn. 26f, m. w. N., juris).
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Rechtsprechung
| BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung
- openjur.de
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung; Aussetzung
- Bundesarbeitsgericht
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung
- rechtsinformationen.bund.de
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2a Abs 1 Nr 5 ArbGG, § 9 Abs 1 ArbGG, § 97 Abs 5 ArbGG, § 98 Abs 6 ArbGG, § 17 Abs 1 S 1 GVG
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung - IWW
§ 5 Abs. 1 TVG, § ... 5 Abs. 1 Nr. 1 TVG, § 2a Abs. 1 Nr. 5, § 98 Abs. 1 ArbGG, § 98 ArbGG, § 98 Abs. 6 ArbGG, Art. 2 Nr. 5 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes, § 17 Abs. 1 GVG, § 98 Abs. 4 Satz 1 ArbGG, § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG, § 173 VwGO, § 5 TVG, § 7, § 7a AEntG, § 3a AÜG, § 97 Abs. 5 ArbGG, § 2a Abs. 1 Nr. 5 ArbGG, § 11 TVG, § 97 ArbGG, § 9 Abs. 1 ArbGG, § 148 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 63 Abs. 2 GKG
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung der Aussetzung des Rechtsstreits gem. § 98 Abs. 6 ArbGG
- bag-urteil.com
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung
- Betriebs-Berater
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung
- ra.de
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Begründung der Aussetzung des Rechtsstreits gem. § 98 Abs. 6 ArbGG
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Arbeitsgerichtliche Zweifel an einer Allgemeinverbindlicherklärung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Aussetzung eines Rechtsstreits bei ernsthaften Zweifeln an Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung - Beurteilungsspielraum - Umfang der Begründungspflicht
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 150, 254
- MDR 2015, 403
- NZA 2015, 237
- NZA 2015, 759
- BB 2015, 371
Wird zitiert von ... (56) Zitiert selbst (20)
- BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07
Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation
Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14
Anders als nach § 148 ZPO hat das Gericht kein Ermessen, ob es den Rechtsstreit aussetzt oder nicht (vgl. zu § 97 Abs. 5 ArbGG: BAG 28. Januar 2008 - 3 AZB 30/07 -).Im Aussetzungsbeschluss sind diese Bedenken einschließlich der erwogenen Tatsachengrundlagen näher darzulegen (vgl. zu § 97 Abs. 5 ArbGG: BAG 28. Januar 2008 - 3 AZB 30/07 - Rn. 17).
- BAG, 24.07.2012 - 1 AZB 47/11
Tariffähigkeit - Tarifzuständigkeit - Aussetzung
Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14
Ein solches Ergebnis wäre mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) folgenden Anspruch der Parteien des Ausgangsverfahrens auf eine zeitnahe Entscheidung nicht vereinbar (vgl. zu § 97 Abs. 5: BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 8 f., BAGE 142, 366;… vgl. zu § 148 ZPO: BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14 - Rn. 11;… BGH 8. November 2011 - VI ZB 59/10 - Rn. 11, BGHZ 191, 251).Die Entscheidungserheblichkeit der AVE oder entsprechenden Rechtsverordnung ist im Aussetzungsbeschluss zu begründen (vgl. zu § 97 Abs. 5 ArbGG: BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 5 f., BAGE 142, 366).
- BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung
Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14
Dabei spielt es für die Aussetzung keine Rolle, in welcher Instanz das Verfahren anhängig ist (BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 18 f.;… 20. August 2014 - 10 AZN 573/14 - Rn. 2).Rn. 23 c) Eine Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG darf auch bei ernsthaften Zweifeln an der Wirksamkeit einer AVE oder einer der in § 2a Abs. 1 Nr. 5 ArbGG genannten Rechtsverordnungen nur dann erfolgen, wenn die Entscheidung des konkreten Rechtsstreits ausschließlich von der Frage der Wirksamkeit einer solchen Norm abhängt (BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 22).
- BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00
Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes …
Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14
Rn. 18 aa) Bereits nach bisheriger Rechtslage war die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags durch die Gerichte für Arbeitssachen grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen, soweit es entscheidungserheblich auf diese ankam (zuletzt zB BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - zu A II 2 b aa der Gründe mwN, BAGE 101, 357).Besteht hingegen zwischen den Parteien über die Wirksamkeit der AVE kein Streit und sind auch von Amts wegen keine solchen Zweifel gerechtfertigt, besteht keine Veranlassung zu deren Überprüfung (vgl. insgesamt zur bisherigen Rechtslage: BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - zu A II 2 b aa der Gründe, BAGE 101, 357; 22. September 1993 - 10 AZR 371/92 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 74, 226; Treber FS Bepler 2012 S. 557 ff., 563 f. jeweils mwN).
- BGH, 08.11.2011 - VI ZB 59/10
Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Verfahrens: …
Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14
Ein solches Ergebnis wäre mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) folgenden Anspruch der Parteien des Ausgangsverfahrens auf eine zeitnahe Entscheidung nicht vereinbar (…vgl. zu § 97 Abs. 5: BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 8 f., BAGE 142, 366;… vgl. zu § 148 ZPO: BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14 - Rn. 11; BGH 8. November 2011 - VI ZB 59/10 - Rn. 11, BGHZ 191, 251). - BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 6/14
Aussetzung - Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14
Ein solches Ergebnis wäre mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) folgenden Anspruch der Parteien des Ausgangsverfahrens auf eine zeitnahe Entscheidung nicht vereinbar (…vgl. zu § 97 Abs. 5: BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 8 f., BAGE 142, 366; vgl. zu § 148 ZPO: BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14 - Rn. 11;… BGH 8. November 2011 - VI ZB 59/10 - Rn. 11, BGHZ 191, 251). - BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 77/12
Unterlassungsanspruch - grober Verstoß gegen die betriebsverfassungsrechtliche …
Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14
Das Rechtsbeschwerdegericht kann nur nachprüfen, ob das Landesarbeitsgericht den Begriff selbst verkannt hat, die Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob die Beurteilung wegen des Übersehens wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. zu diesem Überprüfungsmaßstab: BAG 18. März 2014 - 1 ABR 77/12 - Rn. 16;… GMP/Müller-Glöge 8. Aufl. § 73 Rn. 9). - BAG, 22.10.2014 - 10 AZB 46/14
Geschäftsführer - Abberufung - Rechtsweg
Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14
Dass aber nach Rechtshängigkeit eintretende Veränderungen grundsätzlich nicht zur Unzulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs führen (Grundsatz der perpetuatio fori), ergibt sich bereits aus § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG, der nach § 173 VwGO auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Anwendung findet, und entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. zB BAG 22. Oktober 2014 - 10 AZB 46/14 - Rn. 27) sowie der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/1558 S. 46). - BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75
Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der …
Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14
Bei Beachtung dieser Maßgabe liegt auch kein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip vor (BVerfG 11. März 1975 - 2 BvR 135/75 ua. - zu B II 3 a der Gründe, BVerfGE 39, 156). - BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90
Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter …
Auszug aus BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14
Abweichendes kann sich aus dem Sinn und Zweck der betreffenden Vorschrift oder aus dem Zusammenhang mit anderen Grundsätzen des Prozessrechts ergeben (BGH 28. Februar 1991 - III ZR 53/90 - zu II 1 b aa der Gründe, BGHZ 114, 1; vgl. beispielhaft zu den zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Änderungen des Nichtzulassungsbeschwerderechts: BAG 9. Februar 2005 - 5 AZN 893/04 - BAGE 113, 306; 15. Februar 2005 - 9 AZN 982/04 - BAGE 113, 321; 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - BAGE 114, 200; vgl. auch BGH 9. Mai 2000 - KZR 1/99 - zu II 2 b bb der Gründe). - BAG, 14.04.2005 - 1 AZN 840/04
Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungen durch Anhörungsrügengesetz
- BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung
- BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 308/05
Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift über die Zurückweisung einer zugelassenen …
- BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 371/92
Allgemeinverbindlicherklärung - Sozialkassen des Gerüstbaugewerbes
- BAG, 20.08.2014 - 10 AZN 573/14
Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung
- BGH, 09.05.2000 - KZR 1/99
Aussetzungszwang
- BAG, 09.02.2005 - 5 AZN 893/04
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung
- LAG Hessen, 01.10.2014 - 10 Sa 505/13
Aussetzen des Rechtsstreits bei Streit um die Wirksamkeit der …
- BVerwG, 18.09.2014 - 8 B 35.14
Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs für eine Klage gegen die …
- BVerwG, 18.09.2014 - 8 B 31.14
Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges bei einer Klage gegen die …
- BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung
Die Normen fanden damit unmittelbar ab ihrem Inkrafttreten Anwendung (BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 9 f., 12, BAGE 150, 254 [zur Aussetzungspflicht nach § 98 Abs. 6 ArbGG]; BT-Drs. 18/1558 S. 46;… GK-ArbGG/Ahrendt Stand Juni 2016 § 98 Rn. 60; Walker JbArbR Bd. 52 S. 111).Rn. 51 aa) Setzt ein Gericht nach § 98 Abs. 6 Satz 1 ArbGG einen Rechtsstreit - ganz gleich welcher Art und in welchem Verfahrensstadium (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 9 ff., BAGE 150, 254) - aus, weil die Entscheidung des Rechtsstreits von der Wirksamkeit einer AVE oder VO abhängt, sind die Parteien dieses Rechtsstreits kraft Gesetzes antragsbefugt (§ 98 Abs. 6 Satz 2 ArbGG).
Die Entscheidung über die Wirksamkeit der AVE ist dem Verfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 5, § 98 ArbGG vorbehalten (BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 16 ff., BAGE 150, 254).
Allerdings gab es bereits nach früherer Rechtsprechung die Pflicht der Gerichte, von Amts wegen inzident die Wirksamkeit einer AVE zu überprüfen, wenn von den Parteien deren Wirksamkeit substanziiert infrage gestellt wurde (BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 18 f., BAGE 150, 254).
Besteht hingegen zwischen den Parteien hierüber kein Streit und sind auch von Amts wegen keine solchen Zweifel gerechtfertigt, gibt es keinen Grund zur Aussetzung des Verfahrens (BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, BAGE 150, 254).
- BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung
Die Normen fanden damit unmittelbar ab ihrem Inkrafttreten Anwendung (BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 9 f., 12, BAGE 150, 254 [zur Aussetzungspflicht nach § 98 Abs. 6 ArbGG]; BT-Drucks. 18/1558 S. 46;… GK-ArbGG/Ahrendt Stand Juni 2016 § 98 Rn. 60; Walker JbArbR Bd. 52 S. 111).Rn. 47 aa) Setzt ein Gericht nach § 98 Abs. 6 Satz 1 ArbGG einen Rechtsstreit - ganz gleich welcher Art und in welchem Verfahrensstadium (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 9 ff., BAGE 150, 254) - aus, weil die Entscheidung des Rechtsstreits von der Wirksamkeit einer AVE oder VO abhängt, sind die Parteien dieses Rechtsstreits kraft Gesetzes antragsbefugt (§ 98 Abs. 6 Satz 2 ArbGG).
Besteht hingegen zwischen den Parteien hierüber kein Streit und sind auch von Amts wegen keine solchen Zweifel gerechtfertigt, gibt es keinen Grund zur Aussetzung des Verfahrens (BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, BAGE 150, 254).
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2016 - 14 BVL 5007/15
Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Baugewerbes …
Der Betriebsinhaber/die Betriebsinhaberin hat die Möglichkeit in dem Urteilsverfahren Tatsachen vorzutragen, aus denen sich ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung ergeben (vgl. hierzu BAG 07.01.2015, 10 AZB/14, NZA 2015, 237).
- BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 191/14
Mindestlohn für pädagogisches Personal auch bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen …
Rn. 14 1. Es besteht kein Anlass, den Rechtsstreit nach § 98 Abs. 6 ArbGG in der seit dem 16. August 2014 geltenden Fassung auszusetzen (vgl. zu den Voraussetzungen: BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 17 ff.).Doch haben weder die Parteien Sachvortrag gehalten, der ernsthafte Zweifel (vgl. zu diesem Maßstab BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 17 ff. mwN) an der Wirksamkeit der MindestlohnVO wecken könnte, noch sind dem Senat von Amts wegen solche Zweifel bekannt.
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - 50 %-Quorum - …
Dagegen sprechen zunächst auch nicht die Entscheidungen des BAG vom 07.01.2015 - 10 AZB 109/14 - ( NZA 2015, 237 ) und 10.09.2014 - 10 AZR 939/13 - ( NZA 2014, 1282 ), wonach der neue § 98 Abs. 6 ArbGG eine Anwendung dieser Vorschrift nach der Gesetzesbegründung auch auf anhängige Verfahren verlangt.Die effektive Durchsetzung dieses gesetzgeberischen Ziels wird nur erreicht, wenn auch bereits anhängige Verfahren von der Neuregelung erfasst werden (vgl. BAG 07.01.2015 a.a.O., Rdz. 12; BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13 - NZA 2014, 1282, 1285).
Es verbleibt auch für die neue Prüfung im Rahmen des § 98 ArbGG bei den durch die oben genannten Normen vorgegebenen und ausgestalteten Verfahren (zutreffend BAG, Beschluss vom 07.01.2015, a. a. O., Rz. 20, NZA 2015, 237, 239).
Besteht hingegen zwischen den Parteien über die Wirksamkeit der AVE kein Streit und sind auch von Amts wegen keine solchen Zweifel gerechtfertigt, besteht keine Veranlassung zu deren Überprüfung (vgl. nur BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14 - NZA 2015, 237 Rz. 18 bis 19 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
- BAG, 12.04.2017 - 10 AZB 29/17
Aussetzung eines Rechtsstreits nach § 98 Abs. 6 ArbGG
Die Entscheidung über die Wirksamkeit einer solchen AVE oder Rechtsverordnung darf ausschließlich im Rahmen eines gesonderten Beschlussverfahrens nach § 2a Abs. 1 Nr. 5, § 98 ArbGG erfolgen (grundlegend BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 16, BAGE 150, 254;… zuletzt zB 25. Januar 2017 - 10 AZB 30/16 - Rn. 8).Rn. 6 2. Das Landesarbeitsgericht ist bei seiner Entscheidung zutreffend davon ausgegangen, dass eine Aussetzung nach § 98 Abs. 6 Satz 1 ArbGG nicht in Betracht kommt, wenn der Rechtsstreit ohne Klärung der Wirksamkeit der AVE oder Rechtsverordnung entschieden werden kann (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 23 mwN, BAGE 150, 254).
Die Begründung des Landesarbeitsgerichts genügt damit insoweit den an einen Aussetzungsbeschluss nach § 98 Abs. 6 Satz 1 ArbGG zu stellenden Anforderungen (vgl. dazu BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 23, BAGE 150, 254).
Das Rechtsbeschwerdegericht kann nur nachprüfen, ob das Landesarbeitsgericht den Begriff selbst verkannt hat, die Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob die Beurteilung wegen des Übersehens wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 22, BAGE 150, 254).
Rn. 12 b) Schließlich geht das Landesarbeitsgericht davon aus, dass es nicht selbst weitere Schritte zur Überprüfung der Wirksamkeit der AVE VTV 2015 unternehmen darf, weil diese gemäß § 98 ArbGG kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung dem dortigen Rechtsstreit vorbehalten ist (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 22, BAGE 150, 254).
- BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 495/14
Mindestlohn - Entgeltfortzahlung
Rn. 14 1. Es besteht kein Anlass, den Rechtsstreit nach § 98 Abs. 6 ArbGG in der seit dem 16. August 2014 geltenden Fassung auszusetzen (vgl. zu den Voraussetzungen: BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 17 ff.).Doch haben weder die Parteien Sachvortrag gehalten, der ernsthafte Zweifel (vgl. zu diesem Maßstab BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 17 ff. mwN) an der Wirksamkeit der MindestlohnVO wecken könnte, noch sind dem Senat von Amts wegen solche Zweifel bekannt.
- LAG Hessen, 23.01.2017 - 9 Sa 1171/16
Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das …
Der erste Anschein spricht deshalb für die Rechtmäßigkeit einer AVE (…vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 21, NZA 2014, 1282 [BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13] ; BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ). Es genügt daher nicht, wenn die Prozessparteien die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der AVE pauschal bestreiten.Es müssen "ernsthafte" Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 TVG gegeben sein (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] )..
Ein solches Ergebnis wäre mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) folgenden Anspruch der Parteien des Ausgangsverfahrens auf eine zeitnahe Entscheidung nicht zu vereinbaren (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 21, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).
Deshalb reiche die bloße Einleitung eines Verfahrens nach § 98 ArbGG für eine Aussetzung aller von der AVE abhängigen Rechtsstreitigkeiten nicht aus (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 21, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).
Anders als nach § 148 ZPO hat das Gericht kein Ermessen, ob es den Rechtsstreit aussetzt oder nicht (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 24, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] )..
- LAG Hessen, 30.03.2015 - 10 Sa 505/13
Nach den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Januar 2015 (10 AZB …
Nach den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Januar 2015 (10 AZB 109/14 und 10 AZB 110/14) kommt es für eine Aussetzung darauf an, ob "ernsthafte Zweifel" an der Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung bestehen.Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 7. Januar 2015 -10 AZB 109/14 - den Beschluss des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und zur neuen Entscheidung über den Aussetzungsantrag des Beklagten an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der erste Anschein spricht deshalb für die Rechtmäßigkeit einer AVE (…vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 21, NZA 2014, 1282 [BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13] ; BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ). Es genügt daher nicht, wenn die Prozessparteien die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der AVE pauschal bestreiten.
Es müssen "ernsthafte" Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 TVG gegeben sein (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] )..
Das Landesarbeitsgericht hat alle ihm bekannten Umstände, die für oder gegen die Wirksamkeit einer AVE sprechen, in seine Würdigung einzubeziehen und unter Berücksichtigung des Zwecks des Verfahrens nach § 98 ArbGG einerseits und des Beschleunigungsinteresses der Parteien andererseits zu gewichten (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 22, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ). Bei der Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "ernsthafte Zweifel" steht dem Instanzgericht ein gewisser Beurteilungsspielraum zu (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 22, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] )..
Das Bundesarbeitsgericht hat darauf hingewiesen, dass es mit dem Beschleunigungsgrundsatz nach § 9 Abs. 1 ArbGG nicht vereinbar wäre, wenn allein die Existenz eines Verfahrens nach § 98 Abs. 1 ArbGG bei dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg dazu führen könnte, dass alle Verfahren des Klägers ausgesetzt würden (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 21, NZA 2005, 237 [BAG 26.10.2004 - 1 AZR 493/03] ). Ferner wird ausgeführt, dass das Instanzgericht alle ihm bekannten Umstände, die für oder gegen die Wirksamkeit einer AVE sprechen, unter Berücksichtigung des Zwecks des Verfahrens nach § 98 ArbGG einerseits und des Beschleunigungsinteresses der Parteien andererseits zu gewichten habe (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 22, NZA 2005, 237 [BAG 26.10.2004 - 1 AZR 493/03] ). Dies bedeutet der Sache aber auch, dass eine Abwägung stattzufinden hat zwischen dem Aussetzungsinteresse der tarifunterworfenen Arbeitgebern und dem Interesse der ULAK, Beitragsrückstände weiter einklagen zu können und möglichst zeitnah zu Titeln zu gelangen (…so ausdrücklich auch ErfK/Koch 15. Aufl. § 98 ArbGG Rn. 7, der im Übrigen zu Recht darauf hinweist, die gesetzliche Regelung sei wenig geglückt; zu dem Grundsatz auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 2 Abs. 1 i. V.m. Art. 20 Abs. 3 GG vgl. auch BVerfG 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1682/07 - NJW 2011, 2713). Dem steht nicht entgegen, dass dem Gericht anerkanntermaßen bei der Frage, ob es einen Rechtsstreit nach § 98 ArbGG aussetzt, kein Ermessen zusteht, wie dies bereits zu § 97 Abs. 5 ArbGG ständiger Rechtsprechung entspricht.
- BAG, 17.02.2016 - 10 AZR 600/14
Zulässigkeit der Revision - Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG
Die Norm führt jedoch weder zu einer Verbesserung noch zu einer Verschlechterung der Prozesslage der Parteien (BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 9, 13).Die Aussetzung eines Rechtsstreits setzt voraus, dass ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit der AVE bestehen und die Entscheidung des Rechtsstreits ausschließlich von der Frage der Wirksamkeit der AVE abhängt (BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 18 ff.).
Rn. 21 c) Ob es im vorliegenden Fall aufgrund der erst während des Laufs der Revisionsbegründungsfrist in Kraft getretenen Neuregelung für die ordnungsgemäße Begründung der Revision ausreichend gewesen wäre, wenn die Beklagte zumindest ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit der entscheidungserheblichen AVE aufgezeigt hätte, die den Senat zur Aussetzung des Verfahrens nach § 98 Abs. 6 Satz 1 ArbGG hätten veranlassen müssen (zu den Voraussetzungen BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 8 ff.), kann dahinstehen.
Der Hinweis auf ein von ihr eingeleitetes Beschlussverfahren zur Feststellung der Unwirksamkeit der AVE 2008 und der AVE 2010 vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist für sich genommen ebenfalls nicht geeignet, ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit der beiden AVE zu begründen (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 21).
- LAG Hessen, 26.06.2015 - 10 Sa 8/14
Teilabbrucharbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 29 VTV können sich auch …
- BAG, 12.04.2017 - 10 AZB 28/17
Aussetzung eines Rechtsstreits nach § 98 Abs. 6 ArbGG
- LAG Hessen, 13.05.2016 - 10 Ta 109/16
1. Hat sich eine Partei mit den Zahlen, die von dem BMAS für das nach § 5 Abs. 1 …
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- BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18
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