Rechtsprechung
| LG München I, 22.03.2023 - 26 O 1037/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- BAYERN | RECHT
ZPO § 263, § 264; DSGVO Art. 4, Art. 17, Art. 82; GrCh Art. 7, Art. 8, Art. 11
Voraussetzungen eines Auslistungsanspruchs gegen Suchmaschinenbetreiber
Papierfundstellen
- MMR 2023, 602
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- EuGH, 08.12.2022 - C-460/20
Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"): Der Betreiber einer …
Auszug aus LG München I, 22.03.2023 - 26 O 1037/21
Der mit dem Antrag befasste Suchmaschinenbetreiber muss somit prüfen, ob die Aufnahme des Links zu der fraglichen Website in die Liste, die im Anschluss an die Suche anhand des Namens der betroffenen Person angezeigt wird, erforderlich ist, um das durch Art. 11 der Charta geschützte Recht auf freie Information auszuüben, das den Internetnutzern zusteht, die potenziell Interesse an einem Zugang zu dieser Website mittels einer solchen Suche haben (EuGH, Urteil v. 08-12-2022 - C-460/20).Das DS-GVO und insbesondere Art. 17 III lit. a DS-GVO verlangen somit ausdrücklich eine Abwägung zwischen den in den Art. 7 und 8 der Charta verankerten Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten und dem durch Art. 11 der Charta gewährleisteten Grundrecht auf freie Information (EuGH, Urteil v. 08-12-2022 - C-460/20).
Denn während die Richtigkeit von Tatsachenbehauptungen nachgewiesen werden kann, ist der Wahrheitsgehalt von Werturteilen keinem Bewies zugänglich (EuGH, Urteil v. 08-12-2022 - C-460/20).
Würde die Person nämlich dazu verpflichtet, hätte dies zur Folge, dass ihr eine unzumutbare Belastung auferlegt würde (EuGH, Urteil v. 08-12-2022 - C-460/20).
Zwar stellte der EuGH in seinem Urteil vom 08.12.2022 - C-460/20 - klar, dass eine Person, die ein Auslistung begehrt, nicht verpflichtet ist, vorab gegen den Herausgeber der betreffenden Website vorzugehen, um dem Suchmaschinenbetreiber eine entsprechende gerichtliche Entscheidung vorzulegen.
In Rn. 75 des Urteils des EuGH vom 08.12.2022 - C-460/20 - führte der EuGH Folgendes aus:.
Ist der Suchmaschinenbetreiber, wie der EuGH in der zitierten Entscheidung betont hat, nicht verpflichtet, den Sachverhalt selbst zu ermitteln, bei der Suche nach Tatsachen mitzuwirken oder ein kontradiktorisches Verfahren zu führen, sondern wird dies der antragstellenden Partei auferlegt (Urteil v. 08.12.2022 - Az. C-460/20 - Rz. 68 ff.), so würde dieses Verhältnis doch wieder umgekehrt, wenn der Suchmaschinenbetreiber sich bei der anschließenden gerichtlichen Überprüfung dem Risiko eines prozessualen Unterliegens ausgesetzt sähe, weil nunmehr alle ihm nicht vorgelegten Umstände - etwa durch Zeugeneinvernahmen - berücksichtigt werden könnten, weil ihm diese Umstände weder zuvor mitgeteilt noch von ihm selbst ermittelt wurden.
- BGH, 27.02.2018 - VI ZR 489/16
Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de) …
Auszug aus LG München I, 22.03.2023 - 26 O 1037/21
Rn. 40 Abzuwägen sind auf der einen Seite das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, Art. 7, Art. 8 GRCh und auf der anderen Seite das Recht der Beklagten und der Nutzer ihrer Suchmaschine auf Kommunikationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK, Art. 11 GRCh unter Berücksichtigung der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten (BGH ZUM 2018, 433).Auf Seiten des Suchmaschinenbetreibers ist zudem zu berücksichtigen, dass ohne Suchmaschinen das Internet aufgrund der nicht mehr übersehbaren Flut von Daten für den Einzelnen nicht mehr sinnvoll nutzbar wäre und damit die Nutzung des Internets insgesamt auf die Existenz und Verfügbarkeit von Suchmaschinen angewiesen ist (BGH ZUM 2018, 433).
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …
Auszug aus LG München I, 22.03.2023 - 26 O 1037/21
Wahre Tatsachenbehauptungen müssen insoweit in der Regel auch hingenommen werden, wenn sie nachteilig für die Betroffenen sind (vgl. BVerfGE 152, 152 = NJW 2020, 300 Rn. 144;… Senat BGHZ 222, 196 = NJW 2020, 45 Rn. 22 m.w.N.).
- BGH, 27.07.2020 - VI ZR 405/18
Auslistungsbegehren gegen Google
Auszug aus LG München I, 22.03.2023 - 26 O 1037/21
Das in Art. 17 Abs. 1 DS-GVO niedergelegte "Recht auf Löschung" ist insoweit schon aufgrund der für den Betroffenen letztlich unwägbaren und zudem stetem Entwicklungsfortschritt unterworfenen technischen Voraussetzungen der beanstandeten Datenverarbeitung nicht auf das schlichte Löschen von Daten zu verengen, sondern - entsprechend der zielorientierten weiteren Artikelüberschrift - als "Recht auf Vergessenwerden" normativ zu verstehen, so dass ihm unabhängig von der technischen Umsetzung auch das Auslistungsrecht der von einer Suchmaschine betroffenen Person unterfällt (BGH, Urteil vom 27.07.2020 - VI ZR 405/18 - GRUR 2020, 1331). - OLG Frankfurt, 06.09.2018 - 16 U 193/17
Datenschutz im Internet: Unterlassungs- bzw. Löschungsanspruch gegen …
Auszug aus LG München I, 22.03.2023 - 26 O 1037/21
Dabei war es auch nicht erforderlich, konkrete Äußerungen auf den verlinkten Drittseiten anzugeben, da die Verletzungsform das Zugänglichmachen der Artikel in ihrer Gesamtheit ist (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 6.9.2018 - 16 U 193/17). - EuGH, 24.09.2019 - C-136/17
Das Verbot der Verarbeitung bestimmter Kategorien sensibler personenbezogener …
- BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12
Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren
Auszug aus LG München I, 22.03.2023 - 26 O 1037/21
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine wahre Darstellung das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen insbesondere dann verletzen, wenn sie geeignet ist, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden droht (BGH, Urteil vom 19.03.2013, VI ZR 93/12). - BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18
Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung: …
Auszug aus LG München I, 22.03.2023 - 26 O 1037/21
Wahre Tatsachenbehauptungen müssen insoweit in der Regel auch hingenommen werden, wenn sie nachteilig für die Betroffenen sind (…vgl. BVerfGE 152, 152 = NJW 2020, 300 Rn. 144; Senat BGHZ 222, 196 = NJW 2020, 45 Rn. 22 m.w.N.). - BGH, 23.01.2014 - III ZR 37/13
Entschädigungsanspruch wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens: …
Auszug aus LG München I, 22.03.2023 - 26 O 1037/21
Wenn ein unbezifferter Zahlungsantrag zulässig ist, muss der Kläger sein Begehren dadurch konkretisieren, dass er die Größenordnung des geltend gemachten Betrages (BGH NJW 2002, 3769; 2014, 939 Rn. 56;… NStZ 2020, 310 Rn. 6) oder einen Mindestbetrag (BGH NJW 1999, 1339 (1340);… BeckOK ZPO/Bacher, 47. Ed. 1.12.2022, ZPO § 253 Rn. 60-62) angibt. - BGH, 10.10.2002 - III ZR 205/01
Erhöhung der Angabe der Größenordnung des Schmerzensgeldes in der …
Auszug aus LG München I, 22.03.2023 - 26 O 1037/21
Wenn ein unbezifferter Zahlungsantrag zulässig ist, muss der Kläger sein Begehren dadurch konkretisieren, dass er die Größenordnung des geltend gemachten Betrages (BGH NJW 2002, 3769;… 2014, 939 Rn. 56;… NStZ 2020, 310 Rn. 6) oder einen Mindestbetrag (BGH NJW 1999, 1339 (1340);… BeckOK ZPO/Bacher, 47. Ed. 1.12.2022, ZPO § 253 Rn. 60-62) angibt. - BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06
Bundesverfassungsgericht hebt gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen …
- BGH, 02.02.1999 - VI ZR 25/98
Zivilprozeßrecht: Rechtsmittelbeschwer bei Zuerkennung eines der …
- BGH, 11.06.2013 - VI ZR 209/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Fernsehberichterstattung: Ausstrahlung …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2018 - C-25/17
Jehovan todistajat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen …
- OLG Köln, 04.07.2024 - 15 U 60/23
Betreiber einer Internetsuchmaschine als Verantwortlicher bzgl. der angezeigten …
Vorliegend ist unstreitig, dass die Beklagte in Deutschland und anderen europäischen Ländern Betreiberin der MN.-Suchmaschine ist (vgl. auch LG München, Urteil vom 22. März 2023 - 26 O 1037/21, MMR 2023, 602 Rn. 29).LLC schließt es, wie auch die Vorschrift des § 26 DSGVO zeigt, nicht aus, dass daneben auch die Beklagte Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist (vgl. LG München, Urteil vom 22. März 2023 - 26 O 1037/21, MMR 2023, 602 Rn. 29; LG Heidelberg…, Urteil vom 31. März 2023 - 6 S 1/22, juris Rn. 32).
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