Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021

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   BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20   

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https://dejure.org/2021,10444
BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20 (https://dejure.org/2021,10444)
BAG, Entscheidung vom 27.04.2021 - 2 AZR 540/20 (https://dejure.org/2021,10444)
BAG, Entscheidung vom 27. April 2021 - 2 AZR 540/20 (https://dejure.org/2021,10444)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 4 Satz 1 KSchG, § ... 256 Abs. 1 ZPO, § 1 Abs. 2 KSchG, § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG, § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG, §§ 1 bis 14 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 14 Abs. 1 KSchG, § 23 KSchG, § 7 Abs. 1 SGB IV, § 561 ZPO, § 611a Abs. 1 BGB, §§ 1, 23 KSchG, § 17 Abs. 1 KSchG, § 23 Abs. 1 KSchG, § 611a BGB, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, §§ 242, 138 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Besonderheiten im betrieblichen und persönlichen Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes; Berücksichtigung von Organmitgliedern bei der Betriebsgröße nach § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG; Arbeitnehmerstatus eines GmbH-Geschäftsführers nur in seltenen Ausnahmefällen; ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Ordentliche Kündigung - Kleinbetrieb - Geschäftsführer als Arbeitnehmer iSv. § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG

  • Betriebs-Berater

    Ordentliche Kündigung - Kleinbetrieb - Geschäftsführer als Arbeitnehmer iSv. § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besonderheiten im betrieblichen und persönlichen Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes ; Berücksichtigung von Organmitgliedern bei der Betriebsgröße nach § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG ; Arbeitnehmerstatus eines GmbH-Geschäftsführers nur in seltenen Ausnahmefällen; ...

  • rechtsportal.de

    Besonderheiten im betrieblichen und persönlichen Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes ; Berücksichtigung von Organmitgliedern bei der Betriebsgröße nach § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG ; Arbeitnehmerstatus eines GmbH-Geschäftsführers nur in seltenen Ausnahmefällen; ...

  • datenbank.nwb.de

    Ordentliche Kündigung - Kleinbetrieb - Geschäftsführer als Arbeitnehmer iSv. § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    (Fremd-)Geschäftsführer sind bei der Bestimmung der Betriebsgröße gem. § 23 Abs. 3 Satz 1 KSchG nicht zu berücksichtigen, wenn sie nicht ausnahmsweise Arbeitnehmer i.S.v. § 611a BGB sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fremdgeschäftsführer zählen für KSchG-Betriebsgröße nicht mit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ordentliche Kündigung im Kleinbetrieb - oder: der Fremdgeschäftsführer als Arbeitnehmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb - oder: der Fremdgeschäftsführer als Arbeitnehmer?

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Zum Geschäftsführer als Arbeitnehmer i.S.v. § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    GmbH-Geschäftsführer sind in aller Regel keine Arbeitnehmer, die im Zusammenhang mit § 23 KSchG zu berücksichtigen wären

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fremdgeschäftsführer sind keine Arbeitnehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kleinbetrieb - Zählt der Geschäftsführer als Arbeitnehmer?

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer ist in der Regel kein Arbeitnehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann ein Geschäftsführer auch Arbeitnehmer sein?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Fremdgeschäftsführer zählt nicht für KSchG-Betriebsgröße mit

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Geltung der Abschnitte des Kündigungsschutzgesetzes für GmbH-Geschäftsführer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2059
  • ZIP 2021, 1916
  • MDR 2021, 949
  • NZA 2021, 857
  • DB 2021, 1542
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20
    (1) Die Kleinbetriebsklausel des Kündigungsschutzgesetzes als solche ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. zum Schwellenwert von mehr als fünf Arbeitnehmern BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B der Gründe, BVerfGE   97, 169; vgl. für die heute geltende Grenze von mehr als zehn Arbeitnehmern LKB/Bayreuther KSchG 16. Aufl. § 23 Rn. 8; LSSW/Löwisch 11. Aufl. § 23 Rn. 6; Schaub ArbR-HdB/Linck 18. Aufl. § 130 Rn. 16; aA KR/Bader 12. Aufl. § 23 KSchG Rn. 19 ff.) .

    Das Gesetz trifft typisierend die Gruppe der schutzwürdigen Kleinbetriebsinhaber (immer noch) mit hinreichender Genauigkeit, ohne dass erkennbar wäre, dass der Gesetzgeber die Verhältnisse mit der von ihm vorgenommenen Grenzziehung gröblich verkannt hätte (vgl. BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B II 4 b aa der Gründe, aaO) .

    Eine Verletzung grundrechtlicher Schutzpflichten kann daher in einer solchen Lage nur festgestellt werden, wenn eine Grundrechtsposition den Interessen des anderen Vertragspartners in einer Weise untergeordnet wird, dass in Anbetracht der Bedeutung und Tragweite des betroffenen Grundrechts von einem angemessenen Ausgleich nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. BVerfG 29. Juni 2016 -  1 BvR 1015/15 - Rn. 64, BVerfGE   142, 268; 23. Oktober 2013 - 1 BvR 1842/11 ua. - Rn. 70, BVerfGE 134, 204; 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 a der Gründe, BVerfGE 97, 169) .

    Der Gesetzgeber ist daher insbesondere bei Massenerscheinungen gezwungen, aber auch berechtigt, bei seinen Entscheidungen von dem Gesamtbild auszugehen, das sich aus den vorliegenden Erfahrungen ergibt (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B II 4 a aa der Gründe, BVerfGE   97, 169) .

    Die Besonderheiten eines Kleinbetriebs mit wenigen Arbeitnehmern (vgl. BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 b bb der Gründe, aaO) werden durch ihre Beschäftigung nicht in Frage gestellt.

    Es ist weder vorgetragen noch objektiv ersichtlich, dass die Beklagte vor der streitbefangenen Kündigung eine Auswahlentscheidung unter mehreren zu kündigenden Arbeitnehmern getroffen hat und bei dieser gegenüber dem Kläger das aufgrund des verfassungsrechtlichen Schutzes des Arbeitsplatzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip gebotene Maß an sozialer Rücksichtnahme oder ein durch langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses (vgl. BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 b cc der Gründe, BVerfGE   97, 169) unberücksichtigt geblieben wäre, so dass die Kündigung deshalb wegen Verstoßes gegen die zivilrechtlichen Generalklauseln nichtig wäre.

  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20
    Dies würde voraussetzen, dass die Gesellschaft eine - über ihr gesellschaftsrechtliches Weisungsrecht hinausgehende - Weisungsbefugnis auch bezüglich der Umstände hat, unter denen der Geschäftsführer seine Leistung zu erbringen hat, und die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Weisungen bestimmen kann (BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 24, BAGE 165, 61) .

    Die von (Fremd-)Geschäftsführern geleisteten Dienste sind nach ihrer sozialen Typik nicht mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar (BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 39, BAGE 165, 61) .

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 427/16

    Ordentliche Kündigungen - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20
    Der für das Überschreiten des Schwellenwerts des § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG darlegungs- und beweisbelastete Kläger (vgl. BAG 2. März 2017 - 2 AZR 427/16 - Rn. 12 mwN) hat nicht dargelegt, dass es sich bei den Fremdgeschäftsführern um Arbeitnehmer iSv. § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG handelt.

    ee) Es sind keine Umstände vorgetragen oder objektiv ersichtlich, die die Annahme rechtfertigten, dass sich im konkreten Fall die Zusammenarbeit der beschäftigten Arbeitnehmer - selbst unter Berücksichtigung der beiden Fremdgeschäftsführer - wesentlich von der in einem typischen Kleinbetrieb unterschiede, dass sich also etwa die Persönlichkeit und der Leistungsbeitrag eines jeden einzelnen Beschäftigten nicht in einer solchen Weise unmittelbar auf das Betriebsklima und die Funktionsfähigkeit des Betriebs auswirkte, wie dies für einen Kleinbetrieb typischerweise anzunehmen ist (vgl. zu mehreren Kleinbetrieben in einem Unternehmen BAG 2. März 2017 - 2 AZR 427/16 - Rn. 28) .

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 374/19

    Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20
    Dies gilt uneingeschränkt jedenfalls dann, wenn die organschaftliche Stellung als Geschäftsführer zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (noch) besteht (vgl. BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 374/19 - Rn. 16) .

    Eine Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers, die so stark ist, dass sie auf einen Status als Arbeitnehmer schließen lässt, kommt allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht (BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 374/19 - Rn. 25 mwN) .

  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20
    Anders als beispielsweise Leiharbeitnehmer, die - je nach den Umständen des Falls - bei der Beschäftigtenzahl des § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG mitgezählt werden, da sie zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet sind (vgl. BAG 24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 - Rn. 23, BAGE 144, 222) , repräsentieren (Fremd-)Geschäftsführer die juristische Person unmittelbar als Arbeitgeber (APS/Preis 6. Aufl. Grundlagen F. Rn. 54) .
  • BVerfG, 23.10.2013 - 1 BvR 1842/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen den Anspruch auf Vergütungsanpassung im

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20
    Eine Verletzung grundrechtlicher Schutzpflichten kann daher in einer solchen Lage nur festgestellt werden, wenn eine Grundrechtsposition den Interessen des anderen Vertragspartners in einer Weise untergeordnet wird, dass in Anbetracht der Bedeutung und Tragweite des betroffenen Grundrechts von einem angemessenen Ausgleich nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. BVerfG 29. Juni 2016 -  1 BvR 1015/15 - Rn. 64, BVerfGE   142, 268; 23. Oktober 2013 - 1 BvR 1842/11 ua. - Rn. 70, BVerfGE 134, 204; 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 a der Gründe, BVerfGE 97, 169) .
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 1015/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Bestellerprinzips bei

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20
    Eine Verletzung grundrechtlicher Schutzpflichten kann daher in einer solchen Lage nur festgestellt werden, wenn eine Grundrechtsposition den Interessen des anderen Vertragspartners in einer Weise untergeordnet wird, dass in Anbetracht der Bedeutung und Tragweite des betroffenen Grundrechts von einem angemessenen Ausgleich nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. BVerfG 29. Juni 2016 -  1 BvR 1015/15 - Rn. 64, BVerfGE   142, 268; 23. Oktober 2013 - 1 BvR 1842/11 ua. - Rn. 70, BVerfGE 134, 204; 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 a der Gründe, BVerfGE 97, 169) .
  • EuGH, 16.01.2008 - C-361/07

    Polier

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20
    Das allgemeine Kündigungsschutzrecht ist nicht unionsrechtlich determiniert (vgl. LSSW/Löwisch 11. Aufl. § 23 Rn. 5; EuArbRK/Schubert 3. Aufl. GRC Art. 30 Rn. 4; vgl. auch EuGH 16. Januar 2008 - C-361/07 - [Polier]) .
  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 865/16

    Ordentliche Kündigung - Organstellung

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20
    Die Fiktionswirkung des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG kommt auch und gerade dann zum Tragen, wenn das der Organstellung zugrunde liegende schuldrechtliche Anstellungsverhältnis materiell-rechtlich als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren wäre (BAG 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 - Rn. 18) .
  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20
    Er beeinflusst nationales Recht nur dort, wo unionsrechtliche Vorgaben für die Regelungsmaterie existieren (BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 247/19 - Rn. 15; ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 611a Rn. 20) .
  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 664/98

    Arbeitnehmerstatus einer stellvertretenden GmbH-Geschäftsführerin

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 19/18

    Beschäftigungspflicht und Weisungsrecht

  • BSG, 08.07.2020 - B 12 R 2/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer GmbH, die

  • EuGH, 17.03.2021 - C-585/19

    Hat ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge

  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 295/17

    Dividendenabhängige Tantieme - "Verwässerungsausgleich' bei effektiven

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 320/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

  • LAG München, 09.07.2020 - 7 Sa 444/20

    Geschäftsführer als Arbeitnehmer bei § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG

  • BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 157/22

    "in der Regel" beschäftigte Arbeitnehmer iSv. § 17 KSchG

    Der Zusatz stellt lediglich ein unselbständiges Anhängsel zum Kündigungsschutzantrag dar (vgl. zB BAG 27. April 2021 - 2 AZR 540/20 - Rn. 7 mwN) .
  • BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 43/22

    Arbeitnehmerbegriff im Urlaubsrecht

    c) Die Frage, ob die Klägerin als Geschäftsführerin ausnahmsweise als Arbeitnehmerin der Beklagten zu qualifizieren war (zum rechtlichen Charakter eines Anstellungsverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers vgl. BAG 8. Februar 2022 - 9 AZB 40/21 - Rn. 22; 27. April 2021 - 2 AZR 540/20 - Rn. 20; 11. Juni 2020 - 2 AZR 374/19 - Rn. 25 mwN, BAGE 171, 44) , bedarf bezogen auf den Rechtsweg keiner abschließenden Entscheidung.

    Er beeinflusst nationales Recht dort, wo unionsrechtliche Vorgaben für die Regelungsmaterie existieren (BAG 8. Februar 2022 - 9 AZB 40/21 - Rn. 20; 27. April 2021 - 2 AZR 540/20 - Rn. 23) .

  • BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 228/22

    Organstellung und Betriebsübergang - § 14 KSchG

    Dies gilt uneingeschränkt jedenfalls dann, wenn die organschaftliche Stellung als Geschäftsführer zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (noch) besteht (BAG 27. April 2021 - 2 AZR 540/20 - Rn. 11; 21. September 2017 - 2 AZR 865/16 - Rn. 12; 23. Februar 2017 - 6 AZR 665/15 - Rn. 34, BAGE 158, 214; 25. Oktober 2007 - 6 AZR 1045/06 - Rn. 22) .
  • BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21

    Rechtsweg - GmbH-Geschäftsführer - keine Bindungswirkung eines rechtskräftigen

    Er beeinflusst nationales Recht dort, wo unionsrechtliche Vorgaben für die Regelungsmaterie existieren (vgl. BAG 27. April 2021 - 2 AZR 540/20 - Rn. 23) .

    Eine Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers, die so stark ist, dass sie auf einen Status als Arbeitnehmer schließen lässt, kommt allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht (BAG 27. April 2021 - 2 AZR 540/20 - Rn. 20; 11. Juni 2020 - 2 AZR 374/19 - Rn. 25 mwN, BAGE 171, 44) .

  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2021 - L 11 KR 714/20

    Rückforderung von geleisteten Arbeitgeberaufwendungen wegen Entgeltfortzahlung im

    Eine Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers, die so stark ist, dass sie auf einen Status als Arbeitnehmer schließen lässt, kommt allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht (BAG 27.04.2021, 2 AZR 540/20).
  • LAG Düsseldorf, 05.10.2022 - 3 Ta 132/22

    Rechtsaeg; Fremdgeschäftsführer werden durch eine gesellschaftsrechtlich

    Eine Weisungsgebundenheit des GmbH-Geschäftsführers, die so stark ist, dass sie auf einen Status als Arbeitnehmer schließen lässt, kommt allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht (BAG vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21, juris, Rz. 22; BAG vom 27.04.2021 - 2 AZR 540/20, juris, Rz. 20; BAG vom 11.06.2020 - 2 AZR 374/19, juris, Rz. 25).

    Der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff beeinflusst nationales Recht mithin dort, wo unionsrechtliche Vorgaben für die Regelungsmaterie existieren (vgl. BAG vom 27.04.2021 - 2 AZR 540/20, juris, Rz. 23).

    (4) Begründen die von dem Kläger angeführten Vertragsregelungen mithin zwar zu § 1 Ziffer 1 Satz 2 - jedoch nicht im Übrigen - die Annahme einer Teilabweichung von der Vertragstypik eines freien Geschäftsführerdienstvertrages, ergibt sich daraus gleichwohl weder in der Einzelbetrachtung noch in der Gesamtschau ein wesentliches Indiz für die Annahme des besagten "extremen Ausnahmefalls" einer weisungsgebundenen Tätigkeit des Fremdgeschäftsführers als Arbeitnehmer (vgl. hierzu erneut BAG vom 08.02.2022 - 9 AZB 40/21, juris, Rz. 22; BAG vom 27.04.2021 - 2 AZR 540/20, juris, Rz. 20; BAG vom 11.06.2020 - 2 AZR 374/19, juris, Rz. 25).

  • LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösungsantrag der Arbeitgeberin

    bb)Bereits nach dem eigenen Tatsachenvortrags der Beklagten zu 1) ist danach die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes gegeben, weil die Beklagte zu 1) im Kündigungszeitpunkt am 27.08.2019 ohne Berücksichtigung von Frau N. (vgl. zur [Nicht]berücksichtigung einer Geschäftsführerin für den Schwellenwert BAG 27.04.2021 - 2 AZR 540/20, juris) in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigte.
  • LAG Baden-Württemberg, 09.03.2023 - 3 Sa 55/22

    Arbeitnehmer - Kleinbetriebsklausel - öffentliche Verwaltung

    Das Arbeitsgericht übertrage auch zu Unrecht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. April 2021 (2 AZR 540/20) auf die streitgegenständliche Entscheidung.

    Denn die von diesen geleisteten Dienste sind nach ihrer sozialen Typik ebenso wenig mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar wie die eines (Fremd-)Geschäftsführers (vgl. hierzu BAG 27. April 2021 - 2 AZR 540/20 - NZA 2021, 857).

    Die vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Grundsätze zum Arbeitnehmerbegriff sind für die Auslegung des § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG nicht heranzuziehen (BAG 27. April 2021 - a.a.O.).

  • LAG Köln, 08.06.2022 - 9 Ta 37/22

    Rechtsweg bei Kündigung einer deutschen Geschäftsführerin in chinesischem

    Die Annahme eines Arbeitsverhältnisses würde nämlich voraussetzen, dass die Gesellschaft eine Weisungsbefugnis auch bezüglich der Umstände hat, unter denen der Geschäftsführer seine Leistung zu erbringen hat und dass sie die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Leistungen bestimmen kann (BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21 -, Rn. 22, juris; BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20 -, Rn. 20, juris; BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18 -, BAGE 165, 61-73, Rn. 24).

    Denn einer Gesellschaft steht auch gegenüber einem Geschäftsführer als freiem Dienstnehmer ein unternehmerisches Weisungsrecht zu (BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21 -, Rn. 22, juris; BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20 -‍, Rn. 20, juris; BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18 -, BAGE 165, 61-73, Rn. 24).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.12.2022 - 21 Ta 917/22

    Rechtsweg - Hauptantrag - auflösend bedingter Hilfsantrag - außerordentliche

    Ein Arbeitsverhältnis setzt voraus, dass die Gesellschaft eine - über ihr gesellschaftsrechtliches Weisungsrecht hinausgehende - Weisungsbefugnis auch bezüglich der Umstände hat, unter denen der oder die Geschäftsführer*in die Leistung zu erbringen hat, und die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Weisungen bestimmen kann (vergleiche BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 24 sowie BAG 27. April 2021 - 2 AZR 540/20 - Rn. 20).
  • LAG Hessen, 22.10.2021 - 3 Sa 1056/20
  • LAG Baden-Württemberg, 04.11.2022 - 12 Ta 8/22

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Sic-non-Fall - Geschäftsführer - ordentliche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2021 - 7 Sa 291/20

    Kündigungsschutz - Kleinbetrieb - Schwellenwertberechnung

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 1 B 8.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6633
OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 1 B 8.20 (https://dejure.org/2021,6633)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.03.2021 - 1 B 8.20 (https://dejure.org/2021,6633)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. März 2021 - 1 B 8.20 (https://dejure.org/2021,6633)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs für die Fahrtenbuchanordnung bei Verlust der Haltereigenschaft

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrtenbuchanordnung nachträglicher Verlust der Haltereigenschaft für das Tatfahrzeug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Entfällt die Fahrtenbuchanordnung bei Verlust der Haltereigenschaft?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2059
 
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  • OVG Berlin, 13.03.2003 - 8 S 330.02

    Fahrtenbuchauflage, Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs, Begriff "Ersatzfahrzeug",

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 1 B 8.20
    Die Gefährdung der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, welcher mit der Fahrtenbuchanordnung begegnet werden soll, hängt nicht von dem nachträglichen Verlust der Haltereigenschaft für das Tatfahrzeug ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 - juris Rn. 4 ff. m.w.N.; OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 2003 - 8 S 330.02 - juris Rn. 3 f., NJW 2003, 2402 f.; zum Begriff des Ersatzfahrzeugs siehe auch OVG Bautzen, Beschluss vom 5. September 2017 - 3 A 749/16 - juris).

    Auf den Anschaffungszeitpunkt des Ersatzfahrzeuges kommt es nicht an (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 2003, a.a.O., juris Rn. 4).

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2015 - 12 LA 156/14

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 1 B 8.20
    Oder aber er ist Halter eines oder mehrerer (anderer) Fahrzeuge, dann erstrecken sich die Rechtswirkungen der Anordnung mit der Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs auf dieses (ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. April 2015 - 12 LA 156/14 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Daher muss die Behörde die Haltereigenschaft für das in der Fahrtenbuchanordnung genannte Fahrzeug nicht "unter Kontrolle (...)halten", abgesehen davon, dass die Behörde oftmals nicht in der Lage ist, festzustellen, welches Fahrzeug an die Stelle eines früher gehaltenen getreten ist oder tritt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. April 2015, a.a.O., juris Rn. 9; Dauer, in: Hentschel/König/ders., Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, StVO § 31a StVZO Rn. 59, jew. m.w.N.).

  • BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 1 B 8.20
    Die Gefährdung der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, welcher mit der Fahrtenbuchanordnung begegnet werden soll, hängt nicht von dem nachträglichen Verlust der Haltereigenschaft für das Tatfahrzeug ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 - juris Rn. 4 ff. m.w.N.; OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 2003 - 8 S 330.02 - juris Rn. 3 f., NJW 2003, 2402 f.; zum Begriff des Ersatzfahrzeugs siehe auch OVG Bautzen, Beschluss vom 5. September 2017 - 3 A 749/16 - juris).
  • VGH Bayern, 12.03.2019 - 11 CS 18.2476

    Erlass einer Fahrtenbuchauflage nach Veräußerung des Tatfahrzeugs

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 1 B 8.20
    Vielmehr ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Verpflichtete dann Halter eines anderen Fahrzeugs ist oder innerhalb der hier ab Unanfechtbarkeit der angefochtenen Bescheide zu laufen beginnenden Jahresfrist wieder Halter eines Fahrzeugs werden wird, das der Beklagte als Ersatzfahrzeug bestimmen kann (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 24. März 2003 - 8 N 117.01 - juris Rn. 1; ebenso wohl - wenn auch im konkreten Fall offen gelassen - VGH München, Beschluss vom 12. März 2019 - 11 CS 18.2476 - juris Rn. 12).
  • OVG Berlin, 24.03.2003 - 8 N 117.01

    Einseitige Erledigungserklärung im Berufungszulassungsverfahren,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 1 B 8.20
    Vielmehr ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Verpflichtete dann Halter eines anderen Fahrzeugs ist oder innerhalb der hier ab Unanfechtbarkeit der angefochtenen Bescheide zu laufen beginnenden Jahresfrist wieder Halter eines Fahrzeugs werden wird, das der Beklagte als Ersatzfahrzeug bestimmen kann (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 24. März 2003 - 8 N 117.01 - juris Rn. 1; ebenso wohl - wenn auch im konkreten Fall offen gelassen - VGH München, Beschluss vom 12. März 2019 - 11 CS 18.2476 - juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.1992 - 13 A 1060/91

    Nichtfeststellbarkeit; Pkw- Führer; Lückenspringen; Fahrtenbuchauflage;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 1 B 8.20
    Soweit das Oberverwaltungsgericht Münster im Beschluss vom 30. September 1996 - 25 A 6279/95 - (juris Rn. 52) aufgrund eines vom Regelfall abweichenden Sachverhalts in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 8. Januar 1992 - 13 A 1060/91 - juris Rn. 6) eine Erledigung angenommen hat, so ist ein solcher Sachverhalt hier nicht erkennbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1996 - 25 A 6279/95

    Fahrtenbuchauflage; Erstreckung auf Ersatzfahrzeug; Erledigung; Zeitpunkt der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 1 B 8.20
    Soweit das Oberverwaltungsgericht Münster im Beschluss vom 30. September 1996 - 25 A 6279/95 - (juris Rn. 52) aufgrund eines vom Regelfall abweichenden Sachverhalts in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 8. Januar 1992 - 13 A 1060/91 - juris Rn. 6) eine Erledigung angenommen hat, so ist ein solcher Sachverhalt hier nicht erkennbar.
  • OVG Sachsen, 05.09.2017 - 3 A 749/16

    Ersatzfahrzeug; Geschäftswagen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 1 B 8.20
    Die Gefährdung der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, welcher mit der Fahrtenbuchanordnung begegnet werden soll, hängt nicht von dem nachträglichen Verlust der Haltereigenschaft für das Tatfahrzeug ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 - juris Rn. 4 ff. m.w.N.; OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 2003 - 8 S 330.02 - juris Rn. 3 f., NJW 2003, 2402 f.; zum Begriff des Ersatzfahrzeugs siehe auch OVG Bautzen, Beschluss vom 5. September 2017 - 3 A 749/16 - juris).
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