Rechtsprechung
| BGH, 24.03.1955 - 4 StR 613/54 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 7, 245
- NJW 1955, 720
- MDR 1955, 432
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- RG, 12.09.1938 - 3 D 655/38
1. Der Erzeuger ist i. S. des StGB. mit dem unehelichen Kind in gerader Linie …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 21.05.1943 - 4 D 180/43
Nach den in der Entscheidung RGSt. Bd. 76 S. 242 entwickelten Grundsätzen ist …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 02.03.1914 - III 1321/13
Wird zwischen dem Minderjährigen, dessen Zwangserziehung angeordnet worden ist, …
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- BGH, 26.07.1957 - 4 StR 257/57
Hausangestellte des Vaters - § 247 StGB, untergeordneter Mitgewahrsam
Das Landgericht verkennt nicht, daß sowohl der uneheliche Vater als auch dessen Ehefrau Angehörige des Angeklagten im Sinne der §§§ 247 Abs. 1, 52 Abs. 2 StGB sind (vgl. zu § 263 Abs. 5 StGB ; BGHSt 7, 245).Der Schutz des § 247 Abs. 1 umfaßt nach ständiger Rechtsprechung auch das Verhältnis des unehelichen Kindes zu seinem Vater (BGHSt 7, 245); er folgt überdies aus dem Grundrecht des Art. 6 Abs. 6 GrundG.
- BGH, 29.10.1980 - 2 StR 508/80
Begriff des "leiblichen" Kindes in § 174 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) - …
- BGH, 16.04.1985 - 4 StR 31/85
Unterhaltsprozess - Bestreiten des Geschlechtsverkehrs - Prozessbetrug - …
Der nichteheliche Vater, der im Unterhaltsprozeß des Kindes den Geschlechtsverkehr mit der Kindesmutter wahrheitswidrig bestritten hat, kann aber nur dann wegen Prozeßbetrugs verfolgt werden, wenn das Kind als geschädigter Angehöriger (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 a StGB) Strafantrag gestellt hat (BGHSt 7, 245).
- LG Hamburg, 07.03.2001 - 725 Ns 3/01
Keine Strafantragsbefugnis des Betreuers
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Mitglieder des von ihm umgrenzten Personenkreises ein berechtigtes sachliches oder ideelles Interesse daran haben können, dass strafrechtliche Verfolgung des gegen sie gerichteten Vermögensdelikts unterbleibt (BGHSt 7, 245, 247). - BGH, 19.11.1957 - 1 StR 438/57 Die Rechtsprechung hat deshalb von jeher bürgerlichrechtliche Begriffe für das Strafrecht nach dessen Eigenart geprägt, z. B. in § 52 Abs. 2 StGB die Verwandtschaft (BGHSt 7, 245 f), die Schwägerschaft (RGSt 34, 418) und das Verlöbnis (RGSt 35, 49; 38, 242; BGH JR 1955, 104), den Gewahrsam in § 242 StGB (RGSt 50, 183), den Besitz in § 246 StGB (RGSt 37, 198), die Erziehung in § 174 Nr. 1 StGB (BGH 1 StR 107/57 vom 14. Mai 1957), den Bevollmächtigten in § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF (RGSt 62, 15,18).
- BGH, 11.01.1957 - 1 StR 347/56
Rechtsmittel
Welche Anforderungen an das Bestehen eines Verwandschafts- oder Schwägerschaftsverhältnisses im Sinne des § 173 StGB gestellt werden müssen, ist nicht den Regeln des bürgerlichen Rechts zu entnehmen, sondern richtet sich allein nach strafrechtlichen Erwägungen (RG Rspr 5, 613, 615; RGSt 10, 302; 12, 275; 34, 418; BGHSt 7, 245 f; vgl auch RGSt 41, 113, 115, 301 f; 48, 198; 56, 427 ff 60, 246, 249; 72, 324 f; 77, 59 f).
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Rechtsprechung
| BGH, 23.03.1955 - 4 StR 94/55 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 7, 240
- NJW 1955, 720
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.09.1954 - 6 StR 29/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 23.02.1956 - 1 StR 545/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 28.11.1957 - 4 StR 180/57
Rechtsmittel
Überdies lassen sich bei Straffreiheitzgesetzen gewisse Ungereimtheiten nie völlig vermeiden (vgl. BGHSt 6, 312, 314 a.E.; 7, 240, 244 ). - BGH, 24.11.1955 - 4 StR 402/55
Zum Parteiverrates eines Rechtsanwaltes, der den wegen Sittlichkeit angeklagten …
Hiervon hängt die Anwendbarkeit des Straffreiheitsgesetzes ab, weil es nach § 11 Abs. 1 dieses Gesetzes auf die Höhe der Gesamtstrafe oder die Summe der Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen ankommt (BGHSt 6, 312 f; 7, 240, 242 [BGH 23.03.1955 - 4 StR 94/55]; 5 StR 741/53 vom 14. September 1954; 1 StR 256/54 vom 28. Oktober 1954; 4 StR 823/52 vom 25. November 1954; 4 StR 179/54 vom 16. Dezember 1954).
- BGH, 23.10.1968 - 3 StR 227/68
Geltung der Zehn-Jahres-Frist für den Zeitraum zwischen der Verbüßung der letzten …
Die Regelung des § 245 StGB in der Auslegung, wie sie hier vertreten wird, ist auch nicht ohne Sinn; das ergibt sich bereits aus dem, was oben zu den Möglichkeiten einer gesetzgeberischen Gestaltung gesagt ist; jede dieser Regelungen ist "sinnvoll"; es ist Sache des Gesetzgebers festzulegen, welche dieser Möglichkeiten zum Gesetz erhoben werden soll (vgl. BGHSt 7, 240, 245) [BGH 23.03.1955 - 4 StR 94/55]. - BGH, 28.11.1961 - 1 StR 457/61
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für …
Die Nichtanwendung des StFG 1954 hinsichtlich der Begünstigung im Amt entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 6, 312 und 7, 240; vgl. auch BVerfGE 10, 340). - BGH, 13.09.1955 - 5 StR 230/55
Anforderungen an das Vorliegen des sexuelle Kindesmissbrauchs durch das "Spielen …
Dabei sind unter "selbständigen Handlungen" des Täters, "die einzeln unter das Gesetz fallen", alle amnestiefähigen Taten, d.h. alle Taten zu verstehen, die vor dem Stichtag begangen und nicht ihrer Art nach aus irgendwelchen besonderen Gründen, z.B. gemäß § 9 StFG 1954, von der Straffreiheit ausgeschlossen sind (vgl. BGH 6 StR 29/54 vom 8.9.1954 = BGHSt 6, 313; 4 StR 94/55 vom 23.3.1955 = BGHSt 7, 240). - BGH, 16.12.1955 - 2 StR 345/55
Rechtsmittel
Bejaht die Strafkammer die Anwendbarkeit der Amnestie in diesem Falle, dann bleibt die Tat nach § 11 Abs. 3 StFrG bei der Gesamtstrafenbildung außer Betracht, weil sie mit Taten zusammentrifft, die nicht unter die Amnestie fallen, auch wenn die sonst zu bildende Gesamtstrafe höher als ein Jahr ist (vgl BGHSt 6, 312; 7, 240) [BGH 08.03.1955 - 5 StR 49/55]. - BGH, 29.06.1955 - 4 StR 251/55
Rechtsmittel
Der Senat hat bereits in einer vom Oberlandesgericht Hamm gemäss § 121 Abs. 2 GVG vorgelegten Sache durch Beschluss vom 23. März 1955 über dieselbe Rechtsfrage entschieden (4 StR 94/55 = NJW 1955, 720). - BGH, 18.12.1959 - 4 StR 514/59
Rechtsmittel
Dagegen hat der Tatrichter § 4 Abs. 1. StFrG 1949 zu Unrecht außer acht gelassen; denn er hat für jede der beiden vor dem Stichtag des Straffreiheitsgesetzes (15. September 1949) verübten Straftaten ohne Berücksichtigung der anderen geprüft, ob die für sie zu erwartende Einzelstrafe unter der Straffreiheitsgrenze bleibe, obwohl es für diese Frage nach § 4 Abs. 1 in Verb. mit Abs. 4 lediglich auf die für beide zu erwartende Gesamtstrafe ankommt (BGH bei LM § 4 StFrG 1949 Nr. 4; BGHSt 7, 240, 242 [BGH 23.03.1955 - 4 StR 94/55]; NJW 1955, 312 Nr. 20 a.E.; Brandstetter, Straffreiheitsgesetz 1949 § 4 Anm. 2). - BGH, 22.11.1955 - 2 StR 238/55
Rechtsmittel
Dies war nach § 11 Abs. 1 StFG nicht zulässig, weil sich die Straffreiheit nach der Höhe der Gesamtstrafe entscheidet (vgl BGHSt 6, 312; 7, 240 [BGH 08.03.1955 - 5 StR 49/55]und NJW 1955, 1485). - BGH, 18.05.1955 - 3 StR 81/55
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| BGH, 24.02.1955 - 3 StR 595/54 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1955, 720 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.04.1962 - 3 StR 11/62
Beihilfe zu in verfassungsfeindlicher Absicht begangener Geheimbündelei - …
Der Grund, der zur rechtlichen Beurteilung einer Gesetzesvorschrift als Sonderstraftat führt, kann auch den besonderen persönlichen Eigenschaften oder Verhältnissen des Täters entnommen sein (so § 217 StGB, BGHSt 1, 235, 240 [BGH 19.06.1951 - 1 StR 189/51], und die uneigentlichen Beamtendelikte, BGH NJW 1955, 720 Nr. 18), ohne dass die Einordnung als Sonderstraftat der Anwendbarkeit des § 50 Abs. 2 StGB entgegensteht.
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