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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 13.02.1958 | BGH, 19.02.1958

Rechtsprechung
   BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,343
BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57 (https://dejure.org/1958,343)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1958 - IV ZR 274/57 (https://dejure.org/1958,343)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1958 - IV ZR 274/57 (https://dejure.org/1958,343)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 26, 320
  • NJW 1958, 705
  • MDR 1958, 317
  • DB 1958, 336
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (11)

  • RG, 30.06.1939 - GSZ 4/38

    Wucherkredit - § 817 S. 2 BGB, 'Leistung'

    Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57
    Zwar kann es arglistig sein, wenn der in Anspruch Genommene die von ihm geforderte Leistung wegen der Nichtigkeit des Vertrages verweigert und dabei dasjenige, was er auf Grund des Vertrages erlangt hat, behalten will (RGZ 71, 432, 456; 91, 359, 362; 135, 374, 376, 377; 161, 52, 59; BGH LM BGB § 154 Nr. 2 ).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57
    So hat auch das Bundesverfassungsgericht, freilich in anderem Zusammenhang, ausgesprochen, Art. 103 GG gebe dem Beteiligten grundsätzlich nur ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhalte, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor dem Erlaß der Entscheidung zu äußern (BVerfG NJW 1953, 177, 178 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52] ; vgl. auch BVerfG NJW 1957, 17 sowie das Urteil des erkennenden Senats LM SchutzVO i.d.F. vom 4. Dezember 1943 Nr. 4).
  • BGH, 15.12.1955 - II ZR 204/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57
    Die Umdeutung setzt voraus, daß das nichtige Rechtsgeschäft die Bestandteile des Geschäfts, in das die Umdeutung erfolgt, in sich schließt; sie darf nicht dazu führen, daß an die Stelle des nichtigen Geschäfts ein solches gesetzt wird, das über den Erfolg des ursprünglich gewollten Geschäfts hinausgeht (BGHZ 19, 269, 275) [BGH 15.12.1955 - II ZR 204/54] .
  • BGH, 10.01.1951 - II ZR 18/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57
    Dasselbe gilt in dem Fall, wie er der Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 1951 (II ZR 18/50 , in den hier in Betracht kommenden Teilen nicht veröffentlicht) zugrunde gelegen hat.
  • RG, 11.11.1910 - II 609/09

    Vermögensübernahme; Haftung für Schulden

    Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57
    Nun ist es zwar richtig, daß gegebenenfalls auch die Umdeutung eines nach § 134 BGB nichtigen Geschäfts in ein erlaubtes gemäß § 140 BGB möglich ist (RGZ 125, 209, 212; RG SeuffArch 80 Nr. 110), nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts soll auch die Umdeutung einer nach § 311 BGB nichtigen Verpflichtung zur Vermögensübertragung in eine solche zur Übertragung der einzelnen Vermögensgegenstände, selbst wenn diese das ganze Vermögen darstellen, möglich sein (RGZ 76, 1, 3; 82, 273, 277).
  • RG, 19.05.1913 - VI 30/13

    Beeidigung von Zeugen; Vermögensübernahme

    Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57
    Nun ist es zwar richtig, daß gegebenenfalls auch die Umdeutung eines nach § 134 BGB nichtigen Geschäfts in ein erlaubtes gemäß § 140 BGB möglich ist (RGZ 125, 209, 212; RG SeuffArch 80 Nr. 110), nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts soll auch die Umdeutung einer nach § 311 BGB nichtigen Verpflichtung zur Vermögensübertragung in eine solche zur Übertragung der einzelnen Vermögensgegenstände, selbst wenn diese das ganze Vermögen darstellen, möglich sein (RGZ 76, 1, 3; 82, 273, 277).
  • RG, 08.10.1909 - II 32/09

    1. Kann aus einem Bordellkaufe, der wegen Verstoßes gegen die guten Sitten …

    Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57
    Zwar kann es arglistig sein, wenn der in Anspruch Genommene die von ihm geforderte Leistung wegen der Nichtigkeit des Vertrages verweigert und dabei dasjenige, was er auf Grund des Vertrages erlangt hat, behalten will (RGZ 71, 432, 456; 91, 359, 362; 135, 374, 376, 377; 161, 52, 59; BGH LM BGB § 154 Nr. 2 ).
  • RG, 18.12.1917 - III 356/17

    Arglisteinrede gegen die Berufung auf die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57
    Zwar kann es arglistig sein, wenn der in Anspruch Genommene die von ihm geforderte Leistung wegen der Nichtigkeit des Vertrages verweigert und dabei dasjenige, was er auf Grund des Vertrages erlangt hat, behalten will (RGZ 71, 432, 456; 91, 359, 362; 135, 374, 376, 377; 161, 52, 59; BGH LM BGB § 154 Nr. 2 ).
  • RG, 21.04.1939 - VII 231/37

    1. Über die Voraussetzungen des Rechtsschutzbedürfnisses und die Folgen seines …

    Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57
    Rn. 39 Dieses Vorbringen enthält nicht nur eine Ergänzung des Klagevorbringens im Sinne von § 268 Nr. 1 ZPO, sondern eine Klageänderung, die im Revisionsrechtszug unzulässig ist (RGZ 160, 204, 212; OGHZ 2, 226, 231; BGH LM KO § 146 Nr. 4).
  • RG, 17.03.1932 - IV 372/31

    Kann gegenüber einem Bereicherungsanspruch die Einrede der gegenwärtigen Arglist …

    Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57
    Zwar kann es arglistig sein, wenn der in Anspruch Genommene die von ihm geforderte Leistung wegen der Nichtigkeit des Vertrages verweigert und dabei dasjenige, was er auf Grund des Vertrages erlangt hat, behalten will (RGZ 71, 432, 456; 91, 359, 362; 135, 374, 376, 377; 161, 52, 59; BGH LM BGB § 154 Nr. 2 ).
  • RG, 08.07.1929 - VIII 220/29

    Erstreckt sich die Nichtigkeit eines Schankpachtvertrags, der durch die …

  • BGH, 04.07.1962 - V ZR 14/61

    Rechtsstellung des Schlußerben

    Es geht davon aus, daß der Abschluß derartiger Geschäfte über das Vermögen eines Lebenden, die in der Erwartung seines Todes geschlossen werden, sittlich verwerflich ist und in den meisten Füllen nur zu leichtsinniger Vermögensverschleuderung und zur Ausbeutung solchen Leichtsinns führt (BGHZ 26, 320, 324 [BGH 05.02.1958 - V ZR 274/57]; BGH LM § 312 BGB Nr. 3).

    Das Gesetz verbietet Verträge der genannten Art schlechthin (BGHZ 26, 320, 326) [BGH 05.02.1958 - V ZR 274/57].

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08

    Voraussetzungen für das Wirksamwerden einer fehlgeschlagenen Umstrukturierung …

    Eine Umdeutung nach § 140 BGB setzt nämlich voraus, dass das tatsächlich abgeschlossene Rechtsgeschäft wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (BGHZ 26, 320, 328) oder wegen endgültiger Versagung einer erforderlichen Genehmigung (BGHZ 40, 218, 222) unwirksam ist.
  • BGH, 11.05.1988 - IVa ZR 325/86

    Wirksamkeit und Auslegung eines Erbschaftsvertrages

    Das Bürgerliche Gesetzbuch hat sie im Grundsatz aufrechterhalten, weil derartige Geschäfte über das Vermögen eines lebenden Dritten im Hinblick auf die Spekulationsgefahr gefährlich und sittlich anstößig seien und in den meisten Fällen zu leichtsinniger Vermögensverschleuderung und zur Ausbeutung solchen Leichtsinns führten (BGHZ 26, 320, 324, 325; 37, 319, 323; BGH Urteil vom 30. März 1960 - V ZR 176/58 - DNotZ 1960, 382, 383 = LM Nr. 3 zu § 312 BGB; Motive zum BGB Bd. II S. 182, 184 - zu § 349 E I -).
  • BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68

    Teilweise Zulassung der Revision

    Rechtsprechung und Schrifttum haben insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen es als unabweisbar angesehen, einem tatsächlichen Zustand, der eine gewisse Zeit bestanden hat, trotz der Nichtigkeit des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts eine - mehr oder weniger beschränkte - rechtliche Anerkennung nicht zu versagen, so z.B. bei aus irgend einem Grunde nichtigen Handelsgesellschaften, die im Rechtsverkehr bereits in Erscheinung getreten waren (vgl. dazu BGHZ 3, 285, 288 [BGH 24.10.1951 - II ZR 18/51]; 26, 330), [BGH 05.02.1958 - V ZR 274/57]bei Versagung oder Nichtigerklärung eines Patents, für das jemand eine Lizenz erworben und schon ausgenutzt hatte (BGHZ 37, 281, 292 [BGH 28.06.1962 - I ZR 28/61]; 46, 365, 371 [BGH 25.10.1966 - K ZR 7/65]; LM Nr. 8 zu § 9 PatG).
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 238/93

    Umfang des Formzwangs

    Durch sie sollen gefährliche Geschäfte unter Ausbeutung des Leichtsinns und eine leichtsinnige Vermögensverschleuderung verhindert werden (Mot. II 184; BGHZ 26, 320, 325; 37, 319, 323; 104, 279, 281) [BGH 11.05.1988 - IVa ZR 325/86].

    Weil demgemäß der konkrete Rechtsgrund belanglos ist, der einem Vertrag im Sinne von § 312 BGB zugrunde liegt (BGHZ 26, 320, 326), greift diese Vorschrift auch bei einem sittlich nicht anstößigen Vertragszweck (…Staudinger/Wufka, aaO. Rdn. 2), ja sogar bei einem der allgemeinen Üblichkeit entsprechenden Vertragsziel wie der Gleichbehandlung etwaiger Erben ein.

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Eine Umdeutung nach § 140 BGB setzt nämlich voraus, dass das tatsächlich abgeschlossene Rechtsgeschäft wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (BGHZ 26, 320, 328) oder wegen endgültiger Versagung einer erforderlichen Genehmigung (BGHZ 40, 218, 222) unwirksam ist.
  • BGH, 25.10.1995 - IV ZR 83/95

    Rückabwicklung eines Treuhandvertrages zur Umgehung der Devisenbestimmungen der …

    Zwar fiele die Vereinbarung der Parteien, wenn sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu beurteilen wäre, als Erbschaftsvertrag über ein Vermächtnis aus dem Nachlaß eines noch lebenden Dritten unter § 312 Abs. 1 BGB (BGHZ 26, 320, 325f.).
  • BGH, 28.11.2008 - II ZR 334/02
    Eine Umdeutung nach § 140 BGB setzt nämlich voraus, dass das tatsächlich abgeschlossene Rechtsgeschäft wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (BGHZ 26, 320, 328) oder wegen endgültiger Versagung einer erforderlichen Genehmigung (BGHZ 40, 218, 222) unwirksam ist.
  • BGH, 28.11.2008 - BLw 8/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Eine Umdeutung nach § 140 BGB setzt nämlich voraus, dass das tatsächlich abgeschlossene Rechtsgeschäft wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (BGHZ 26, 320, 328) oder wegen endgültiger Versagung einer erforderlichen Genehmigung (BGHZ 40, 218, 222) unwirksam ist.
  • BGH, 28.11.2008 - BLw 5/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Eine Umdeutung nach § 140 BGB setzt nämlich voraus, dass das tatsächlich abgeschlossene Rechtsgeschäft wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (BGHZ 26, 320, 328) oder wegen endgültiger Versagung einer erforderlichen Genehmigung (BGHZ 40, 218, 222) unwirksam ist.
  • BGH, 28.11.2008 - BLw 9/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 6/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

  • BGH, 28.11.1962 - V ZR 127/61

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung eines Dauerwohnrechts - …

  • BGH, 11.02.1959 - V ZR 163/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.03.1960 - V ZR 176/58
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Rechtsprechung
   BGH, 13.02.1958 - VII ZR 108/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1136
BGH, 13.02.1958 - VII ZR 108/57 (https://dejure.org/1958,1136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 705
  • MDR 1958, 333
  • VersR 1958, 266
  • JR 1958, 258
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.12.1953 - II ZR 41/53

    Hilfsrichter beim Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 13.02.1958 - VII ZR 108/57
    Der Umstand allein, dass zwei Hilfsrichter mitgewirkt haben, ergibt noch keine Verletzung der Vorschriften über die Besetzung des Gerichts ( BGHZ 12, 1 , BGH in LM Nr. 2 zu § 70 GVG und NJW 1957, 1762; Urteil VI ZR 314/55 vom 12. November 1957 ).

    Vermehrtem Arbeitsanfall darf sie durch den Einsatz von Hilfsrichtern nur begegnen, wenn die Mehrbelastung vorübergehend ist; erweist sie sich als eine dauernde, so muss sie durch die Schaffung neuer Planstellen behoben werden (u.a. BGHZ 12, 1 ; 20, 209, 250 ).

  • BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52

    Hehler und Mittäter

    Auszug aus BGH, 13.02.1958 - VII ZR 108/57
    Eine solche hypothetische Ursache kann, wenn überhaupt, nur dann berücksichtigt werden, wenn sicher feststeht, dass das hypothetische Ereignis, d.h. hier die Verwendung der Vergussmasse der Firma A. den gleichen Schaden verursacht hätte ( BGHZ 8, 288, 296 ; 10, 6 ) Diese Voraussetzung hat schon das Landgericht geprüft und verneint.
  • BGH, 12.11.1957 - VI ZR 314/55

    Personenbeförderungsgesetz als Schutzgesetz

    Auszug aus BGH, 13.02.1958 - VII ZR 108/57
    Der Umstand allein, dass zwei Hilfsrichter mitgewirkt haben, ergibt noch keine Verletzung der Vorschriften über die Besetzung des Gerichts ( BGHZ 12, 1 , BGH in LM Nr. 2 zu § 70 GVG und NJW 1957, 1762; Urteil VI ZR 314/55 vom 12. November 1957 ).
  • BGH, 13.05.1953 - VI ZR 5/52

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Weitergabe unrichtigen und entstellten …

    Auszug aus BGH, 13.02.1958 - VII ZR 108/57
    Eine solche hypothetische Ursache kann, wenn überhaupt, nur dann berücksichtigt werden, wenn sicher feststeht, dass das hypothetische Ereignis, d.h. hier die Verwendung der Vergussmasse der Firma A. den gleichen Schaden verursacht hätte ( BGHZ 8, 288, 296 ; 10, 6 ) Diese Voraussetzung hat schon das Landgericht geprüft und verneint.
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 52/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.02.1958 - VII ZR 108/57
    Der Umstand allein, dass zwei Hilfsrichter mitgewirkt haben, ergibt noch keine Verletzung der Vorschriften über die Besetzung des Gerichts ( BGHZ 12, 1 , BGH in LM Nr. 2 zu § 70 GVG und NJW 1957, 1762; Urteil VI ZR 314/55 vom 12. November 1957 ).
  • RG, 20.06.1935 - VI 591/34

    Nach welchen Rechtsgrundsätzen und in welchem Umfang haftet der Verleger einer …

    Auszug aus BGH, 13.02.1958 - VII ZR 108/57
    Eine fahrlässige Körperverletzung kann z.B. zur Haftung wegen nicht vorauszusehender Vermögensschäden, eine fahrlässige Kreditgefährdung ( § 824 BGB ) zur Haftung wegen Schäden an der Gesundheit oder am Leben führen (vgl. RGZ 148, 154).
  • BGH, 12.03.1956 - II ZR 91/55

    Unzulässige Mitwirkung von Hilfsrichtern

    Auszug aus BGH, 13.02.1958 - VII ZR 108/57
    Vermehrtem Arbeitsanfall darf sie durch den Einsatz von Hilfsrichtern nur begegnen, wenn die Mehrbelastung vorübergehend ist; erweist sie sich als eine dauernde, so muss sie durch die Schaffung neuer Planstellen behoben werden (u.a. BGHZ 12, 1 ; 20, 209, 250 ).
  • BGH, 26.06.1953 - V ZR 185/52

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 13.02.1958 - VII ZR 108/57
    Der ordentliche Vorsitzende muss den Senat in solchem Umfange führen, dass er dessen Arbeitsweise wesentlich mitbestimmen und richtungweisenden Einfluss auf die Rechtsprechung des Senats ausüben kann ( BGHZ 10, 130 ; LM Nr. 11 zu § 551 Nr. 1 ZPO).
  • BGH, 01.02.1994 - VI ZR 229/92

    Beseitigung von Kabeln nach Erlöschen des Fernmelderechts

    Denn nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben hypothetische Ereignisse, die zu einem späteren Zeitpunkt aus anderem Anlaß eingetreten wären und die gleichen Kosten ausgelöst hätten, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (BGHZ 29, 207, 215 f.; Senatsurteile vom 17. November 1959 - VI ZR 190/58 - VersR 1960, 115, 117 - und vom 26. März 1968 - VI ZR 142/66 - LM BGB § 823 (Be) Nr. 15 a zu Ziff. IV 2; BGH, Urteile vom 13. Februar 1958 - VII ZR 108/57 - VersR 1958, 266, 267 und vom 13. Oktober 1966 - II ZR 173/64 - NJW 1967, 551).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02

    Der Hersteller von Schokoriegeln muss nicht vor den aus dem übermäßigen Verzehr …

    Die Produkte der Beklagten wären aber nicht kausal für die Zahnschäden, wenn und soweit der Kläger diese etwa aufgrund seiner Prädisposition, seiner Lebensweise, seiner sonstigen Ernährung etc. unabhängig von dem Konsum der Riegel der Beklagten und unabhängig von sonstigen die Ersatzpflicht Dritter begründenden Verursachungsbeiträgen (zu deren Unbeachtlichkeit BGH, NJW 1958, 705; 1967, 551, 552) ohnehin erlitten hätte (vgl. BGH, NJW 1985, 676, 677; VersR 1965, 491, 493;… Palandt/Heinrichs, a.a.O. Rdn. 99;… v. Westfalen, a.a.O., § 42 Rdn. 25).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2025 - 5 U 107/24

    Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen; Aktivlegitimation des …

    Eine hypothetische Schadensursache kann nicht zugunsten des Schädigers berücksichtigt werden, wenn sie in der schädigenden Handlung eines Dritten besteht und der Geschädigte bei Wirksamwerden dieser Ursache von dem Dritten Schadensersatz beanspruchen könnte (vgl. bereits BGH, Urteil vom 13.02.1958 - VII ZR 108/57, NJW 1958, 705).
  • OLG Stuttgart, 07.10.2024 - 5 U 59/24

    Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspielen; Schadensschätzung

    Eine hypothetische Schadensursache kann nicht zugunsten des Schädigers berücksichtigt werden, wenn sie in der schädigenden Handlung eines Dritten besteht und der Geschädigte bei Wirksamwerden dieser Ursache von dem Dritten Schadensersatz beanspruchen könnte (vgl. bereits BGH, Urteil vom 13.02.1958 - VII ZR 108/57, NJW 1958, 705).
  • OLG Stuttgart, 28.04.2025 - 5 U 201/24
    Eine hypothetische Schadensursache kann nicht zugunsten des Schädigers berücksichtigt werden, wenn sie in der schädigenden Handlung eines Dritten besteht und der Geschädigte bei Wirksamwerden dieser Ursache von dem Dritten Schadensersatz beanspruchen könnte (vgl. bereits BGH, Urteil vom 13.02.1958 - VII ZR 108/57, NJW 1958, 705).
  • OLG Stuttgart, 23.05.2025 - 5 U 201/24
    Eine hypothetische Schadensursache kann nicht zugunsten des Schädigers berücksichtigt werden, wenn sie in der schädigenden Handlung eines Dritten besteht und der Geschädigte bei Wirksamwerden dieser Ursache von dem Dritten Schadensersatz beanspruchen könnte (vgl. bereits BGH, Urteil vom 13.02.1958 - VII ZR 108/57, NJW 1958, 705).
  • OLG Rostock, 18.12.2020 - 5 U 91/18

    Ertrinkungsunfall: Verkehrssichrungspflichten bei einem naturnahen Grundstück mit …

    Von dem Erstschädiger nicht wegen des hypothetischen Kausalverlaufs und von dem Dritten nicht mangels realer Kausalität (…Staudinger-Schiemann, a.a.O., Rn. 95; BGH, Urteil vom 13.02.1958, VII ZR 108/57, juris;… Palandt-Grüneberg, a.a.O., Rn. 58).
  • OLG Frankfurt, 05.01.2026 - 3 U 78/25

    Anspruch auf Rückzahlung von Spieleinsätzen gegen Anbieter von Online-Sportwetten …

    Eine hypothetische Schadensursache kann nicht zugunsten des Schädigers berücksichtigt werden, wenn sie in der schädigenden Handlung eines Dritten besteht und der Geschädigte bei Wirksamwerden dieser Ursache von dem Dritten Schadensersatz beanspruchen könnte (vgl. bereits BGH, Urteil vom 13.02.1958 - VII ZR 108/57, NJW 1958, 705).
  • LG Münster, 04.11.2014 - 4 O 471/13

    Erstattung des für die Ursachenforschung und die Verstopfungsbeseitigungen des …

    Rn. 51 Es bestehen bereits Zweifel, ob dieser hypothetische Kausalverlauf Berücksichtigung finden kann, denn nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben hypothetische Ereignisse, die zu einem späteren Zeitpunkt aus anderem Anlass eingetreten wären und die gleichen Kosten ausgelöst hätten, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (BGHZ 29, 207, 215 f.; Senatsurteile vom 17. November 1959 - VI ZR 190/58 - VersR 1960, 115, 117 - und vom 26. März 1968 - VI ZR 142/66 - LM BGB § 823 (Be) Nr. 15 a zu Ziff. IV 2; BGH, Urteile vom 13. Februar 1958 - VII ZR 108/57 - VersR 1958, 266, 267 und vom 13. Oktober 1966 - II ZR 173/64 - NJW 1967, 551).
  • BGH, 18.11.1960 - V ZR 140/59
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl« außer den bereits angeführten Entscheidungen insbesondere noch die Urteile vom 5. November 1956, XIX ZR 139/55, S. 14; vom 13. Juni 1957, VII ZR 221/56, WM 1957, 949, 952; vom 13. Februar 1958, VII ZR 108/57, IM BGB § 249 (Ba) Nr. 12 s NJW 1958, 705; vom 29. April 1959, IV ZR 313/58, S. 13, IM BEG 1956 § 66 Nr. 5} vom 29 Mai 1959, IV ZR 40/59, IM BEG 1956 § 9 Nr. 18; vom 10. Juli 1959, VI ZR 87/55, NJW 1959, 2299; vom 12. Oktober 1959, II ZR 233/58, WM 1959, 1317; vom 29. Oktober 1959, VII ZR 197/58, W M 1I96O, 21, 23 f /in BGHZ 31, 129 Insoweit nicht abgedruckt/j vom 17. November 1959, VI ZR 1gÖ/58, MDR i960, 216 = JZ 1960, 409 mit Anm. Zeuner) von einer grundsätzlichen, sämtliche Möglichkeiten der Fallgestaltung umfassenden Erörterung der aufgeworfenen Frage abgesehen und bei dem Entscheidungen vorwiegend auf die Besonderheiten des einzelnen Streitfalles abgestellt; zugelassen hat er eine Berufung des Schädigers auf einen bloß gedachten Geschehensablauf im allgemeinen nur unter der Voraussetzung, daß die-hypothetische Ur- \.
  • BGH, 26.03.1968 - VI ZR 142/66

    Sachliche Begünstigung durch Barabheben der durch die Vortaten erlangten Mittel - …

  • BGH, 30.05.1958 - V ZR 1/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.04.1958 - IV ZR 275/57

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 19.02.1958 - V ZR 190/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,2247
BGH, 19.02.1958 - V ZR 190/56 (https://dejure.org/1958,2247)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1958 - V ZR 190/56 (https://dejure.org/1958,2247)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1958 - V ZR 190/56 (https://dejure.org/1958,2247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 705 (Ls.)
  • MDR 1958, 322
  • WM 1958, 434
  • DB 1958, 398
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.12.1957 - V ZR 35/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1958 - V ZR 190/56
    Es würde sich dann aber die Frage erheben, ob durch den ersatzloscn Wegfall der vertraglich in Anrechnung auf den Kaufpreis übernommenen Umstellungsgrundschulden nicht eine so weit gehende Verschiebung des Gleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung eingetreten wäre, daß man dem Kläger im Wege des Ausgleichs nach § 242 BGB einen Zahlungsan- Spruch gewähren müßte (vgl. außer der bereits erwähnten Entscheidung WM 1958, 175 noch das zur Veröffentlichung vorgesehene.Urteil des Senats vom 8 Januar 1958, V ZR 165/56, S. 15 ff)" Der Einwand der Revision vermag somit den Standpunkt des Berufungsgerichts, wonach der Beklagte in Höhe der früheren Umstellungsgrundschulden zur Freistellung des Klägers von seiner jetzigen Kreditgewirnabgabeschuld verpflichtet ist, nicht zu erschüttern.
  • BGH, 30.09.1952 - I ZR 31/52

    Interzonales Währungsrecht

    Auszug aus BGH, 19.02.1958 - V ZR 190/56
    Sie genügen auch den Anforderungen, diein der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an eine richterliche Vertragsergänzung gestellt werden (BGHZ 7, 231? 235; 9? 273).
  • RG, 13.02.1928 - VI 333/27

    Übernahme von Eigentümergrundschulden.

    Auszug aus BGH, 19.02.1958 - V ZR 190/56
    Das Berufungsgericht hat bei M Erörterung des Zahlungsanspruchs des Klägers im einzelnen dargelegt (S. 9 des Urteils), daß die Übernahme dinglicher Lasten unter Anrechnung auf den Kaufpreis keine Leistung erftillungshalb er oder an Erftillungs statt sei, sondern die vom Käufer geschuldete Leistung selbst, weshalb die Höhe der Grundstüclrslasten "nur eine Rechnungsgröße , darstelle (RGZ 120, 166, 169; 121, 38, 41); dem Kläger stehe daher trotz Wegfalls der Umstel3.ungsgrundschulden eine restliche Kaufpreisfordorung nicht mehr zu.
  • BGH, 08.01.1958 - V ZR 165/56
    Auszug aus BGH, 19.02.1958 - V ZR 190/56
    Es würde sich dann aber die Frage erheben, ob durch den ersatzloscn Wegfall der vertraglich in Anrechnung auf den Kaufpreis übernommenen Umstellungsgrundschulden nicht eine so weit gehende Verschiebung des Gleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung eingetreten wäre, daß man dem Kläger im Wege des Ausgleichs nach § 242 BGB einen Zahlungsan- Spruch gewähren müßte (vgl. außer der bereits erwähnten Entscheidung WM 1958, 175 noch das zur Veröffentlichung vorgesehene.Urteil des Senats vom 8 Januar 1958, V ZR 165/56, S. 15 ff)" Der Einwand der Revision vermag somit den Standpunkt des Berufungsgerichts, wonach der Beklagte in Höhe der früheren Umstellungsgrundschulden zur Freistellung des Klägers von seiner jetzigen Kreditgewirnabgabeschuld verpflichtet ist, nicht zu erschüttern.
  • RG, 26.03.1928 - VI 356/27

    Übernahme von Schulden in Anrechnung auf den Kaufpreis

    Auszug aus BGH, 19.02.1958 - V ZR 190/56
    Das Berufungsgericht hat bei M Erörterung des Zahlungsanspruchs des Klägers im einzelnen dargelegt (S. 9 des Urteils), daß die Übernahme dinglicher Lasten unter Anrechnung auf den Kaufpreis keine Leistung erftillungshalb er oder an Erftillungs statt sei, sondern die vom Käufer geschuldete Leistung selbst, weshalb die Höhe der Grundstüclrslasten "nur eine Rechnungsgröße , darstelle (RGZ 120, 166, 169; 121, 38, 41); dem Kläger stehe daher trotz Wegfalls der Umstel3.ungsgrundschulden eine restliche Kaufpreisfordorung nicht mehr zu.
  • BGH, 11.12.1957 - V ZR 55/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1958 - V ZR 190/56
    Die Erörterungen im Schrifttum, die das Problem des Unterschiedes zwischen den Vorstellungen der Beteiligten bei Vertragsabschluß und der späteren gesetzlichen Regelung meist nur, ohne besondere Erwähnung der Kreditgewinn abgabe, unter dom Gesichtspunkt des Wegfalls der Gcschäftsgrundlage und des Ausgleichsanspruchs nach § 242 BGB behandeln (z-B. Nehlert JR 1953, 365; vgl. auch das Uli 1958, 4 175 veröffentlichte Urteil des Senats vom 18« Dezember 1957, V ZR 55/56, S. 15, mit weiteren Nachwoisungen), passen naoh Ansicht des Berufungsgerichts nicht auf den zur Entscheidung stehenden Fall.
  • BGH, 06.10.1967 - V ZR 129/66

    Auswirkungen einer Hypothekenübernahme als Selbstschuldner und Alleinschuldner - …

    Sie verkennt nicht, daß der erkennende Senat in seinem Urteil vom 19. Februar 1958, V ZR 190/56 (WM 1958, 434 = MDR 1958, 322 = LM BGB § 157 D Nr. 7) eine gleichartige ergänzende Vertragsauslegung seitens des damaligen Berufungsgerichts gutgehießen hat, meint aber, jene Billigung sei nur deshalb ausgesprochen worden, weil nach dem Text des dortigen Kaufvertrages die Grundstückslasten vom Erwerber "mit schuldbefreiender Wirkung" übernommen worden seien, während es sich hier anders verhalte.

    Das Berufungsgericht hat sich zur Rechtfertigung seiner Ansicht auf das bereits erwähnte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Februar 1958 (MDR 1958, 322) bezogen, aus dessen Entscheidungsgründen es mehrere Sätze wörtlich anführt.

    Dem ist damals der erkennende Senat (vgl. den ungekürzten Urteilsabdruck WM 1958, 434, insbesondere S. 436 f) nicht gefolgt, weil die Gläubigerverluste mit dem verkauften Grundstück nichts zu tun hätten und der Käufer deshalb aus ihnen keinen persönlichen Gewinn auf Kosten des Verkäufers ziehen dürfe.

  • BGH, 29.03.1961 - V ZR 36/59

    Rechtsmittel

    Soweit das bisher nicht geschehen ist, entfällt die Möglichkeit einer Aufrechnung, und Raum wäre allenfalls für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB (Urteil des erkennenden Senats vom 19. Februar 1958, V ZR 190/56, WM 1958, 434 m. Nachw.; vgl. zur Natur des Ausgleichsanspruchs ferner das bereits angeführte Urteil WM 1959, 665).
  • BGH, 25.01.1961 - V ZR 141/59

    Rechtsmittel

    Sie steht im Einklang mit der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Ansicht (Urteil des erkennenden Senats vom 5. Februar 1958, V ZR 129/56, WM 1958, 330 mit Nachweisungen; ferner RGZ 129 27, 28; RG JW 1928, 2831 - LZ 1928, 398; BGH Urteile vom 19. Februar 1958, V ZR 190/56, WM 1958, 434, und vom 25. März 1959, V ZR 14/58 WM 1959, 665; BGB RGRK 11. Aufl. § 433 Anm. 141; Siebert/Schmidt.
  • BGH, 11.03.1959 - V ZR 187/57

    Rechtsmittel

    Im übrigen erscheint die gesetzliche Lösung auch besonders sachgemäß: Wenn die gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsunternehmen der Kreditgewinnabgabe unterstellt worden wären, wären sie mit einer persönlichen Abgabeschuld belastet worden, die sie (vgl. Urteil des Senats vom 19. Februar 1958 - V ZR 190/56 = MDR 1958, 322 = WM 1958, 434) auf die Siedler nicht (jedenfalls nicht ohne weiteres) hätten abwälzen können; die gemeinnützigen Unternehmen wären also die Leidtragenden gewesen, obwohl sie in der Sache selbst mit den von ihnen geschaffenen Siedlungen die Geschäfte der Siedler besorgt und in deren Interesse gehandelt hatten und die Interessenlage zwischen Siedlungsunternehmen und Siedlern daher einen Ausgleich geboten erscheinen läßt, bei dem die wirklichen Gewinner aus der Währungsumstellung, nämlich die wirtschaftlich die Sachwerte schon vor der Währungsumstellung Besitzenden, also die Siedler, auch die aus den Währungsgewinnen sich ergebenden Lastenausgleichsabgaben zu tragen haben.
  • BGH, 11.06.1958 - V ZR 277/56

    Rechtsmittel

    8. Januar 1958, V ZR 165/56, NJW 1958, 907 = WM 1958, 297; vom 15. Januar 1958, V ZR 74/56; vom 5. Februar 1958, V ZR 129/56, NJW 1958, 906 = WM 1958, 330; vom 12. Februar 1958, V ZR 185/56 NJW 1958, 907 = WM 1958, 432; und vom 19. Februar 1958, V ZR 190/56, WM 1958, 434).
  • BGH, 05.07.1961 - V ZR 188/59

    Rechtsmittel

    Wäre dies zu bejahen, so hätte die Beklagte auch die an die Stelle der Umstellungsgrundschulden getretenen Hypothekengewinnabgaben zu entrichten (§ 122 Abs. 1 LAG); das würde auch für die Kreditgewinnabgabe gelten, die von der Klägerin statt der Hypothekengewinnabgabe zu bezahlen ist (BGH NJW 1958, 705).
  • BGH, 14.03.1962 - VIII ZR 217/60
    Dann läge eine Vertragslücke vor, die unter Heranziehung der vom Bundesgerichtshof im Ur teil vom 19. Februar 1958 (V ZR 190/56 - LM BGB § 157 D Nr. 7) erörterten Grundsätze auszufüllen wäre.
  • BGH, 06.12.1961 - V ZR 158/60

    Rechtsmittel

    Zweifelhaft und erst durch Auslegung zu ermitteln ist nämlich schon die Frage, ob unter dem übernommenen "vollen Lastenausgleich für die Hypothek" nur die frühere Umstellungsgrundschuld und die Hypothekengewinnabgabe oder auch die Kreditgewinnabgabe fällt (unten 4; vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 1958 V ZR 190/56, WM 1958, 434), von der Kernfrage des vorliegenden Falles (unten 5) ganz abgesehen.
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