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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 15.02.1990

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,337
BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88 (https://dejure.org/1989,337)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1989 - 7 C 6.88 (https://dejure.org/1989,337)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1989 - 7 C 6.88 (https://dejure.org/1989,337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Vorbeugender Immissionsschutz

  • Wolters Kluwer

    Vertrag über die Vergabe kommunaler Wirtschaftsförderungsmittel - Einvernehmensvorbehalt für Baumaßnahmen - Durchsetzung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen - Gegenleistung für die Gemeinde - Vereinbarkeit mit BImSchG und Zuständigkeitsordnung - Bestimmtheitsgebot ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum vorbeugenden Immissionsschutz durch kommunale Wirtschaftsförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutz durch standortbezogene Investitionsförderung; Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit Einvernehmensvorbehalt für Baumaßnahmen als Gegenleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 84, 236
  • NJW 1990, 2402 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 149
  • NVwZ 1990, 665
  • FamRZ 1990, 618
  • DVBl 1990, 376
  • DÖV 1990, 386
  • ZfBR 1990, 151
 
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Wird zitiert von ... (63)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88
    Die Gemeinde darf vorbeugenden Immissionsschutz außer durch Bauleitplanung (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 52.87 -, DÖV 1989, 772 = UPR 1989, 352) auch mit dem Mittel der standortbezogenen gewerblichen Investitionsförderung (kommunale Wirtschaftsförderung) verfolgen.

    Bei Verfolgung dieses Ziels ist die Gemeinde keineswegs darauf beschränkt, in Bebauungsplänen nur Festsetzungen zu treffen, die einem Betreiber einer emittierenden Anlage zugestehen, bis an die Grenze des nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sonst allgemein Zulässigen zu gehen; vielmehr darf die Gemeinde auch vorbeugenden Immissionsschutz mit strengeren als den vom Bundes-Immissionsschutzgesetz gesetzten Maßstäben anstreben (BVerwG, Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 52.87 -, DÖV 1989, 772 = UPR 1989, 352, mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 02.02.1989 - IX ZR 99/88

    Anforderungen an Schriftform einer Bürgschaftsverpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88
    Insofern gelten gleiche Grundsätze wie für die Auslegung von privatrechtlichen Willenserklärungen, die der Schriftform gemäß § 126 BGB bedürfen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 2. Februar 1989 - IX ZR 99/98 -, NJW 1989, 1484).
  • BGH, 07.02.1985 - III ZR 179/83

    Grundstücksverkauf durch Gemeinde: Zivilrechtliche Bindung des Erwerbers an noch …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88
    So ist anerkannt, daß eine Gemeinde städtebauliche Zwecke sowie Ziele der Bauleitplanung sogar mit den Mitteln des Privatrechts wahrnehmen darf, wenn sie ihr zur Befriedigung eines rechtmäßigen öffentlichen Interesses am besten geeignet erscheinen und keine öffentlichrechtlichen Normen und Rechtsgrundsätze entgegenstehen (BGH, Urteil vom 7. Februar 1985 - BGHZ 93, 372 ff. [376], mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.09.1983 - 4 B 122.83

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Bebauungsrechtliche Zulässigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88
    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 27. September 1983 -BVerwG 4 B 122.83 -, Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 32, S. 7 ff. [9]) hat ausgesprochen, daß insbesondere das Bebauungsrecht die Gemeinde nicht hindert, in Verfolgung von eigenverantwortlich selbst gesetzten öffentlichen Aufgaben, z.B. der Förderung der Ansiedlung von Vorhaben in bestimmten Bereichen der Stadt, dort eine Nutzungsstruktur anzustreben, die mit den Mitteln des Bebauungsrechts allein nicht durchzusetzen wäre, und dabei auch in ihrem Ermessen stehende Instrumente (dort die Ablösung der Stellplatzpflicht) so einzusetzen, daß eine solche Entwicklung gefördert, jedenfalls nicht gefährdet oder gestört wird.
  • BGH, 15.07.1999 - IX ZR 99/98

    Abtretung - Konkursverwaltung - Aufgabe - Rechtirrtum - …

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88
    Insofern gelten gleiche Grundsätze wie für die Auslegung von privatrechtlichen Willenserklärungen, die der Schriftform gemäß § 126 BGB bedürfen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 2. Februar 1989 - IX ZR 99/98 -, NJW 1989, 1484).
  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich; …

    Mit dieser Erklärung übte die Beklagte ihr Recht aus, als Gläubigerin des Leistungsanspruchs zu bestimmen, zu welchem Zweck die (haushaltsrechtlich) nicht zweckgebundene Zuwendung der Klägerin verwendet werden soll (Art. 62 BayVwVfG i.V.m. § 315 Abs. 1 und 2 BGB - vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 6.88 - BVerwGE 84, 236 ).

    Insoweit reicht es aus, daß sich im Text der Vertragsurkunde ein Anhaltspunkt findet, aufgrund dessen im Zusammenhang mit den Umständen des Vertragsabschlusses die Gegenleistung und ihr Zweck durch Auslegung ermittelt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989, a.a.O., S. 244).

  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 32.93

    leerstehende Wohnungen - Vergleichsvertrag, § 61 Abs. 1 S. 2-4 VwVfG, …

    Die Annahme des angefochtenen Urteils, daß der Vertrag nicht der für seine Wirksamkeit erforderlichen Bestimmtheit ermangelt, trifft zu (zum Bestimmtheitserfordernis vgl. auch Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 6.88 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 4 S. 2 (8 f.)).

    Die für öffentlich-rechtliche Verträge vorgeschriebene Schriftform bedeutet entsprechend § 126 BGB (§ 62 Satz 2 VwVfG NW - VwVfG), daß der Vertragstext in eine Urkunde aufgenommen und von allen Vertragschließenden oder ihren Vertretern unterschrieben wird (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 6.88 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 4 S. 2 (9 f.)).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 3 S 2016/14

    Vertragliche Rückbauverpflichtung für Freiflächen-Photovoltaikanlage nach …

    Es genügt, wenn sich im Text der Vertragsurkunde ein Anhaltspunkt findet, aufgrund dessen im Zusammenhang mit den Umständen des Vertragsschlusses die Gegenleistung und ihr Zweck durch Auslegung ermittelt werden können (BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 7 C 6.88 - BVerwGE 84, 236).

    Die Beklagte ist zur Verfolgung städtebaulicher Zielsetzungen nicht allein auf die Mittel der Bauleitplanung beschränkt, sondern kann sich hierbei auch eines öffentlich-rechtlichen Vertrages bedienen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 7 C 6.88 -BVerwGE 84, 23).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 45.87   

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https://dejure.org/1990,481
BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 45.87 (https://dejure.org/1990,481)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.1990 - 4 C 45.87 (https://dejure.org/1990,481)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 1990 - 4 C 45.87 (https://dejure.org/1990,481)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Baugebo - Verwaltungszwang - Androhung eines Zwangsgeldes - Enteignung eines Grundstücks

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 39b Abs. 1, 4 und 7; §§ 176 Abs. 1 und 2, 85 Abs. 1 Nr. 5, 87 Abs. 1 BauGB; §§ 55 Abs. 1, 58 Abs. 1, 60 Abs. 1 Satz 2, 64 Satz 1 VwVGNW.

  • rechtsportal.de

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baugebot (IBR 1990, 442)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 84, 354
  • NJW 1990, 2402 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 1076
  • NVwZ 1990, 663
  • WM 1990, 597
  • DVBl 1990, 583
  • DÖV 1990, 705
  • ZfBR 1990, 196
 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 45.87
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Verwaltungsstreitsache BVerwG 4 C 41.87, auf das wegen der näheren Einzelheiten verwiesen wird, entschieden, daß auch die in einem Baugebot ausgesprochene Verpflichtung des Eigentümers, innerhalb einer bestimmten Frist einen - landesrechtlich gebotenen und insofern "notwendigen" bzw. "erforderlichen" - Bauantrag zu stellen, in § 39 b Abs. 1 und 7 BBauG eine Rechtsgrundlage findet.

    Die Durchsetzung eines Baugebots im Verwaltungszwang ist vielmehr geeignet, die Enteignung als schwereren Eingriff und letztes Mittel abzuwenden (vgl. zum Verhältnis von Baugebot und Enteignung im einzelnen ebenfalls das Urteil vom heutigen Tage in der Verwaltungsstreitsache BVerwG 4 C 41.87).

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 45.87
    Der Tatbestand einer Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG ist durch ein Baugebot nicht gegeben, denn das Eigentumsobjekt, bleibt unter Aufrechterhaltung der Verfügungsbefugnis und Privatnützigkeit in der Hand des Eigentümers erhalten (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 52, 1 ).
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 45.87
    Der Tatbestand einer Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG ist durch ein Baugebot nicht gegeben, denn das Eigentumsobjekt, bleibt unter Aufrechterhaltung der Verfügungsbefugnis und Privatnützigkeit in der Hand des Eigentümers erhalten (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 52, 1 ).
  • BVerwG, 02.12.1988 - 4 C 16.85

    Anfechtbarer Verwaltungsakt - Verwaltungsvollstreckung - Androhung eines …

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 45.87
    Eine zwangsweise Durchsetzung des vom Beklagten erlassenen Baugebots richtet sich allerdings grundsätzlich nach irrevisiblem Landesrecht (vgl. auch Urteil vom 2. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 16.85 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 157 = DVBl. 1989, 362), hier nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVG NW - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV.NW. S. 510).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 38.87

    Zwangsweise Durchsetzung eines aus städtebaulichen Gründen erlassenen Baugebots - …

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 45.87
    Die gegen die Zwangsgeldfestsetzung erhobene Klage ist Gegenstand des Verfahrens BVerwG 4 C 38.87.
  • BVerwG, 30.10.1958 - I C 29.58
    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 45.87
    Das Baugebot ist, sofern es städtebaulich begründet und objektiv wirtschaftlich zumutbar ist (§ 39 a Abs. 2, § 39 b Abs. 1 Satz 2 BBauG; jetzt: § 175 Abs. 2, § 176 Abs. 3 BauGB), eine zulässige Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums (vgl. dazu schon Urteil vom 30. Oktober 1958 - BVerwG 1 C 29.58 - BVerwGE 7, 297 ).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Freilich muß die Gemeinde auch von dieser Befugnis - ebenso wie von der Befugnis, ein Baugebot zu erlassen - nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch machen (vgl. zur Verpflichtung, einen "notwendigen" Bauantrag zu stellen, und zu deren Durchsetzung auch das Urteil des Senats vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 4 C 45.87).

    Eine andere - hier nicht zu erörternde - Frage ist, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen die Anwendung bzw. Wiederholung von Verwaltungszwang zur Durchsetzung eines Baugebots im Einzelfall zulässig ist (vgl. dazu das Urteil vom heutigen Tage in der Verwaltungsstreitsache BVerwG 4 C 45.87).

  • OVG Saarland, 03.09.2014 - 2 B 318/14

    Zulässigkeit von Brandschutzauflagen gegenüber dem Verwalter bei …

    Rn. 11 Die von der Antragstellerin beantragte Aussetzungsentscheidung (§ 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO) ist ferner mit Blick auf eine gegebenenfalls notwendige Durchsetzung im Wege des Verwaltungszwangs (§§ 13 ff. SVwVG) und das damit im Zusammenhang stehende Gebot hinreichender inhaltlicher Bestimmtheit (§ 37 Abs. 1 SVwVfG)(vgl. dazu im Zusammenhang mit einem nicht näher präzisierten wasserbehördlichen Anordnung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.1.1994 - 8 W 72/93 - (Verfüllung einer Grundwasserbohrung)) auch nicht bereits deswegen veranlasst, weil in der Verfügung der Antragsgegnerin das dem Pflichtigen, hier der Antragstellerin, auferlegte Handlungsgebot letztlich nur hinsichtlich des Ergebnisses konkret festgelegt wurde, zu der darin verlangten Herstellung des zweiten Rettungswegs für die oberen Etagen aber - unstreitig - verschiedene tatsächliche Optionen zur Verfügung stehen.(vgl. zur Zulässigkeit derartig "offener", bestehenden Dispositionsbefugnissen des Pflichtigen mit Blick auf in einem Genehmigungsverfahren notwendige Konkretisierungen Rechnung tragenden Anordnungen etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 7.4.1994 - 1 R 48/91 -, bei juris, betreffend Verpflichtung zum Anschluss an die öffentliche Abwasserkanalisation, oder - zum bodenrechtlichen Baugebot nach § 176 BauGB - BVerwG, Urteile vom 15.2.1990 - 4 C 41.87 und 4 C 45.87 -, DVBl. 1990, 576 und 583) Es spricht allerdings einiges dafür, dass diese Verfügung der Antragsgegnerin auch unter dem Aspekt eines Verbots sogenannter positiver Baugebote mit Blick auf die alternativ in Betracht kommende vorübergehende Untersagung der Benutzung der von dem Sicherheitsdefizit betroffenen Wohnungen (§ 82 Abs. 2 LBO 2004) insoweit im Ergebnis einer rechtlichen Überprüfung im Hauptsacheverfahren standhalten wird, zumal die Antragstellerin nach ihrem eigenen Sachvortrag offenbar selbst keinerlei Zweifel hat, was inhaltlich Gegenstand des an sie adressierten Verhaltensgebots ist.
  • BVerwG, 21.08.1996 - 4 B 100.96

    Verwaltungsvollstreckungsrecht - Festsetzung des Zwangsmittels der Ersatzvornahme

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht zunächst für die Festsetzung eines Zwangsgeldes (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1975 - BVerwG 4 C 76.74 - BVerwGE 49, 169; vgl. auch Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 45.87 - BVerwGE 84, 354), dann sinngemäß aber auch für die Festsetzung der Ersatzvornahme (…vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Januar 1976 - BVerwG 4 C 25.74 - a.a.O. …und vom 13. April 1984 - BVerwG 4 C 31.81 - a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 2. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 16.85 - DVBl 1989, 362) bestätigt.
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