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Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 13.10.1998 | BVerfG, 13.02.1997 | BVerfG, 06.08.1996

Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,745
BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96 (https://dejure.org/1997,745)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1997 - V ZR 39/96 (https://dejure.org/1997,745)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1997 - V ZR 39/96 (https://dejure.org/1997,745)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 154 Abs. 1, 145 ff.
    Bestimmtheit einer Wohnrechtsbestellung im Grundstückskaufvertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit eines Vertrages wegen fehlender Bestimmtheit einer Leistung; Voraussetzungen eines offenen Einigungsmangels; Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile - essentialia negotii; Voraussetzungen des Rechtsbindungswillens; Einigung über die Höhe des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 154 Abs. 1, § 145
    Grundstückskaufvertrag mit Wohnrechtsbestellung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum offenen Einigungsmangel beim Mietpreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 154 Abs. 1, §§ 145 ff
    Vereinbarung der Zahlung einer der Höhe nach nicht bestimmten Miete in einem Grundstückskaufvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Miethöhe bewußt offengelassen: Vertrag wegen fehlender Bestimmtheit unwirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Grundstückskaufvertrag; unterbliebene Mietzinsvereinbarung bei Wohnrechtsbestellung

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2671
  • MDR 1997, 920
  • DNotZ 1998, 946
  • NJ 1997, 647
  • WM 1997, 1673
  • DB 1997, 2607
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 88/90

    Vertragliche Mietzeitverlängerung ohne Mietzinsvereinbarung bei Apothekenräumen

    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96
    Alsdann gilt eine angemessene oder ortsübliche Miete als vereinbart, sei es im Wege ergänzender Vertragsauslegung oder entsprechend § 612 Abs. 2, § 632 Abs. 2 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 2. Oktober 1991, XII ZR 88/90, NJW-RR 1992, 517).

    [11] Haben die Parteien bei Vertragsabschluss die genaue Entgelthöhe bewusst offengelassen, gleichwohl aber eine Bindung gewollt, dann muss diese Lücke entweder über eine ergänzende Vertragsauslegung oder über die analoge Anwendung einer gesetzlichen Regelung (§ 612 Abs. 2, § 632 Abs. 2 BGB) geschlossen werden, wobei lediglich fraglich sein kann, ob im Streitfall die Entgelthöhe sofort durch das Gericht bestimmt werden kann oder innerhalb des vorgegebenen Rahmens von den Erwerbern des Anwesens nach billigem Ermessen zu bestimmen ist (vgl. BGH, Urt. v. 2. Oktober 1991, a.a.O., S. 517, 518).

  • BGH, 05.03.1965 - V ZR 195/62

    Begründung eines dinglichen Wohnungsrechts - Abschluss eines Mietvertrages - …

    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96
    Der auf die Bestellung eines Wohnrechts gerichtete Verpflichtungsvertrag kann aber eine Entgeltabrede auch in der Form enthalten, dass das Entgelt laufend nach bestimmten Zeitabschnitten (sog. mietzinsähnliche Form) zu entrichten ist (vgl. Senatsurteile v. 5. März 1965, V ZR 195/62, WM 1965, 649; v. 13. Juli 1966, V ZR 21/64, WM 1966, 1088, 1089 und v. 10. Mai 1968, V ZR 221/64, LM BGB § 398 Nr. 20 Bl. 1 R).

    Demgemäß hat auch der Senat im Urteil vom 5. März 1965 (a.a.O., S. 651) keine Bedenken gegen die Wirksamkeit eines Wohnrechtsbestellungsvertrages erhoben, in dem als Entgelt die "übliche angemessene Miete" vereinbart war.

  • BGH, 20.09.1989 - VIII ZR 143/88

    Mindestanforderungen an Inhalt und Bestimmtheit eines …

    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96
    [9] Richtig ist allerdings der rechtliche Ansatzpunkt des Berufungsgerichts, dass trotz Bindungswillens der Parteien das wirksame Zustandekommen eines Vertrages an der Lückenhaftigkeit seiner Regelung und der Unausfüllbarkeit dieser Lücke scheitern kann (vgl. BGH, Urt. v. 20. September 1989, VIII ZR 143/88, NJW 1990, 1234, 1235).
  • BGH, 10.05.1968 - V ZR 221/64

    Anspruch auf Nutzungsentgelt gegenüber Bewohnern eines erworbenen Hauses - …

    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96
    Der auf die Bestellung eines Wohnrechts gerichtete Verpflichtungsvertrag kann aber eine Entgeltabrede auch in der Form enthalten, dass das Entgelt laufend nach bestimmten Zeitabschnitten (sog. mietzinsähnliche Form) zu entrichten ist (vgl. Senatsurteile v. 5. März 1965, V ZR 195/62, WM 1965, 649; v. 13. Juli 1966, V ZR 21/64, WM 1966, 1088, 1089 und v. 10. Mai 1968, V ZR 221/64, LM BGB § 398 Nr. 20 Bl. 1 R).
  • BGH, 06.04.1979 - V ZR 72/74

    Baupläne: Bestandteil des beurkundeten Vertrags

    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96
    Zu beurkunden waren allein die Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Parteien das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzte (vgl. BGHZ 74, 346, 348).
  • BGH, 13.07.1966 - V ZR 21/64

    Einräumung eines dinglichen, das Grundstück selbst ergreifenden Rechts - …

    Auszug aus BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96
    Der auf die Bestellung eines Wohnrechts gerichtete Verpflichtungsvertrag kann aber eine Entgeltabrede auch in der Form enthalten, dass das Entgelt laufend nach bestimmten Zeitabschnitten (sog. mietzinsähnliche Form) zu entrichten ist (vgl. Senatsurteile v. 5. März 1965, V ZR 195/62, WM 1965, 649; v. 13. Juli 1966, V ZR 21/64, WM 1966, 1088, 1089 und v. 10. Mai 1968, V ZR 221/64, LM BGB § 398 Nr. 20 Bl. 1 R).
  • BGH, 25.09.2009 - V ZR 36/09

    Formell wirksame Betriebskostenabrechnung wegen fehlender Möglichkeit zum …

    Eine solche schuldrechtliche Vereinbarung über Leistungen des Berechtigten, wie sie die Parteien getroffen haben, kann neben dem Wohnungsrecht selbständig oder - wie hier - als Teil des Grundgeschäfts getroffen werden (…Senat , Urt. v. 5. März 1965, V ZR 195/64, WM 1965, 649, 650 f.; Urt. v. 20. Juni 1997, V ZR 39/96, WM 1997, 1673, 1674).
  • OLG Hamm, 17.05.2017 - 30 U 117/16

    Rückforderung der Bereicherung auf Grund unentgeltlicher Löschung eines …

    Daher wird die Vereinbarung über die Bestellung eines Wohnungsrechts vom Bundesgerichtshof im Falle der entgeltlichen Bestellung selbst dann als Kauf und nicht etwa als Mietvertrag gewertet, wenn die entgeltliche Einräumung des Wohnungsrechts gegen eine periodische Zahlung vereinbart worden ist (BGH…, Urteil vom 10. Mai 1968 - V ZR 221/64, JurionRS 1968, 11930 Rn. 10, 17;… vgl. BGH, Urteile vom 27. Juni 2014 - V ZR 51/13, juris Rn. 13; vom 20. Juni 1997 - V ZR 39/96, juris Rn. 8; vom 13. Juli 1966 - V ZR 21/64;… JurionRS 1966, 11963, Rn. 12;… vom 5. März 1965 - V ZR 195/62, JurionRS 1965, 11384 Rn. 20; sog. "mietzinsähnliche Form").
  • BGH, 27.06.2014 - V ZR 51/13

    Kündigung eines bei Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit …

    § 154 Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine Auslegungsregel, die unanwendbar ist, wenn nach dem Willen der Parteien - ungeachtet der offenen Punkte - im Übrigen ein Vertrag zustande kommen soll (Senat, Urteil vom 20. Juni 1997 - V ZR 39/96, NJW 1997, 2671; BGH, Urteil vom 2. April 1964 - KZR 10/62, BGHZ 41, 271, 275).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,907
BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96 (https://dejure.org/1998,907)
BVerfG, Entscheidung vom 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96 (https://dejure.org/1998,907)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Oktober 1998 - 2 BvR 1275/96 (https://dejure.org/1998,907)
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Griechische St. Salvator Kirche

Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 Abs. 2 WRV

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • DFR

    St. Salvator Kirche

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung, die Kirche St. Salvator in München an den Freistaat Bayern "herauszugeben"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung, die Kirche St. Salvator in München an den Freistaat Bayern "herauszugeben"

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 99, 100
  • NJW 1997, 2671
  • NJW 1999, 2430 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 753
  • DVBl 1999, 693
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
    Als inländische juristische Person des Privatrechts, deren Zweck die Pflege und Förderung des (altkalendarischen) griechisch-orthodoxen Bekenntnisses und die Verkündigung des Glaubens ihrer Mitglieder ist, ist der Beschwerdeführer Träger des Grundrechts der Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG (vgl. BVerfGE 19, 129 ; 70, 138 ; stRspr).

    Die angegriffenen Entscheidungen können vielmehr unter jedem in Betracht kommenden Gesichtspunkt auf ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit hin geprüft werden (vgl. BVerfGE 70, 138 m. w. N. - stRspr).

    Die dem Grundgesetz inkorporierten Kirchenartikel der Weimarer Verfassung bilden mit diesem Grundgesetz ein organisches Ganzes (vgl. BVerfGE 19, 226 ; 53, 366 ; 70, 138 ).

    Zudem ist auch hier der Zusammenhang der Kirchengutsgarantie mit der Gewährleistung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts in Art. 137 Abs. 3 WRV von Bedeutung, die nicht auf Körperschaften des öffentlichen Rechts beschränkt ist (vgl. BVerfGE 70, 138 m. w. N.).

    Dies entspricht auch dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht aus Art. 137 Abs. 3 WRV, das bei der Konkretisierung von Nutzungsrechten von Bedeutung sein kann (vgl. BVerfGE 70, 138 ).

    Daß ein staatliches Gericht ohne weiteres von seiner Kompetenz zur Auslegung und Anwendung kirchlichen Rechts ausgeht, ist im Hinblick auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und den Grundsatz der Neutralität zwar nicht frei von Bedenken (vgl. BVerfGE 18, 385 ; 70, 138 ).

  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1088/88

    Verfassungsfragen im Zusammenhang mit der 1938 erfolgten Zuweisung eines …

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
    Insoweit wird Art. 4 Abs. 2 GG durch Art. 140 GG i. V. m. Art. 138 Abs. 2 WRV konkretisiert (vgl. BVerfGE 42, 312 ; 83, 341 ; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1992 - 2 BvR 1088/88 und 1/89 -, DVBl 1992, S. 1020 ).

    Art. 138 Abs. 2 WRV gewährleistet kirchliche Vermögensrechte in ihrem Bestand und nach Maßgabe ihrer vorhandenen rechtlichen Qualitäten, erweitert sie aber nicht (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 28. Februar 1992, DVBl 1992, S. 1020 ; auch BVerfGE 18, 392 ).

  • BVerfG, 13.12.1983 - 2 BvL 13/82

    Konkursausfallgeld

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
    Rn. 49 Die Herausgabe von zu Glaubenszwecken genutztem Kirchenraum könne nur von denjenigen Kirchen verweigert werden, die Körperschaften des öffentlichen Rechts seien (Hinweis auf BVerfGE 66, 1 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat schon in anderem Zusammenhang auf die Bedeutung des kirchlichen Vermögens für die Entfaltung der Selbstbestimmung im Sinne von Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV hingewiesen (vgl. BVerfGE 66, 1 ).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
    Rn. 102 c) Ein Widerruf der Gebrauchsüberlassung, der, wie hier, nur auf die weitere Verwirklichung des Stifterwillens abstellt, ist keine mit dem Grundsatz staatlicher Neutralität gegenüber den Religionen und Bekenntnissen (vgl. BVerfGE 93, 1 m. w. N.) unvereinbare Einmischung in eine rein innerkirchliche Streitigkeit.
  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
    Ob eine "Umverteilung" aus diesen Erwägungen heraus mit dem Grundsatz der Neutralität oder der Parität (vgl. BVerfGE 32, 98 m. w. N.) vereinbar gewesen wäre, bedarf deshalb keiner Erörterung.
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
    Rn. 111 Diese Rechtsanwendung im Einzelfall verkennt weder die Tragweite der mit einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren gewährleisteten Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 15, 313 ; 60, 253 ) noch widerspricht sie den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 87, 273 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
    Rn. 111 Diese Rechtsanwendung im Einzelfall verkennt weder die Tragweite der mit einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren gewährleisteten Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 15, 313 ; 60, 253 ) noch widerspricht sie den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 87, 273 ).
  • BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64

    Teilung einer Kirchengemeinde

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
    Daß ein staatliches Gericht ohne weiteres von seiner Kompetenz zur Auslegung und Anwendung kirchlichen Rechts ausgeht, ist im Hinblick auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und den Grundsatz der Neutralität zwar nicht frei von Bedenken (vgl. BVerfGE 18, 385 ; 70, 138 ).
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Rückwirkende Gewerbesteuer

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
    Rn. 111 Diese Rechtsanwendung im Einzelfall verkennt weder die Tragweite der mit einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren gewährleisteten Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 15, 313 ; 60, 253 ) noch widerspricht sie den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 87, 273 ).
  • BVerfG, 03.03.1965 - 1 BvR 208/59

    Beurkundungsbefugnis

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
    Art. 138 Abs. 2 WRV gewährleistet kirchliche Vermögensrechte in ihrem Bestand und nach Maßgabe ihrer vorhandenen rechtlichen Qualitäten, erweitert sie aber nicht (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats…, Beschluß vom 28. Februar 1992, DVBl 1992, S. 1020 ; auch BVerfGE 18, 392 ).
  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86

    Bahá'í

  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

  • BVerwG, 15.11.1990 - 7 C 9.89

    Rückgabe der Münchner St. Salvator Kirche an den Freistaat Bayern

  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 498/62

    Umsatzsteuer

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 31/62

    Kirchenlohnsteuer I

  • VGH Bayern, 25.10.1995 - 7 B 90.3798

    St. Salvator (München)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Gemäß Art. 19 Abs. 3 GG gilt das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch für inländische juristische Personen, wenn ihr Zweck die Pflege oder Förderung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses ist (vgl. BVerfGE 19, 129 ; 24, 236 ; 99, 100 ).
  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen …

    Andererseits wird der Gewährleistungsgehalt des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG durch Art. 140 GG in Verbindung mit den inkorporierten Artikeln der Weimarer Reichsverfassung institutionell konkretisiert und ergänzt (BVerfGE 99, 100 , vgl. auch BVerfGE 33, 23 ; 42, 312 ; 83, 341 ; 125, 39 ;… vgl. auch Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. IV/2, 1. Aufl. 2011, § 119, S. 1167).

    Die Weimarer Kirchenartikel sind also auch ein Mittel zur Entfaltung der Religionsfreiheit der korporierten Religionsgesellschaften (vgl. BVerfGE 125, 39 ; vgl. auch BVerfGE 102, 370 , zu Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV und BVerfGE 99, 100 , zu Art. 138 Abs. 2 WRV).

    Rn. 95 bb) Das Selbstbestimmungsrecht umfasst alle Maßnahmen, die der Sicherstellung der religiösen Dimension des Wirkens im Sinne kirchlichen Selbstverständnisses (vgl. BVerfGE 70, 138 unter Bezugnahme auf BVerfGE 24, 236 ; 53, 366 ; 57, 220 ; vgl. auch BVerfGE 99, 100 ) und der Wahrung der unmittelbaren Beziehung der Tätigkeit zum kirchlichen Grundauftrag dienen (vgl. BVerfGE 53, 366 ).

  • BVerfG, 29.09.2025 - 2 BvR 934/19

    Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung - Erfolgreiche …

    Rn. 182 bb) (1) Das Selbstbestimmungsrecht umfasst alle Maßnahmen, die der Sicherstellung der religiösen Dimension des Wirkens im Sinne des religiösen Selbstverständnisses (vgl. BVerfGE 70, 138 ; 99, 100 ; 137, 273 ) und der Wahrung der unmittelbaren Beziehung der Tätigkeit zum Grundauftrag der Religionsgemeinschaft dienen (vgl. BVerfGE 53, 366 ; 137, 273 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvR 1275/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4668
BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvR 1275/96 (https://dejure.org/1997,4668)
BVerfG, Entscheidung vom 13.02.1997 - 2 BvR 1275/96 (https://dejure.org/1997,4668)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Februar 1997 - 2 BvR 1275/96 (https://dejure.org/1997,4668)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Rückgabe der Münchner St. Salvator Kirche an den Freistaat Bayern - einstweilige Anordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Streit um eine Kirche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2671 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 468
  • NVwZ 1997, 782
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvR 1275/96
    Vielmehr können die angegriffenen Entscheidungen - zumal im Bereich des Staatskirchenrechts - unter allen Gesichtspunkten auf ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit überprüft werden (BVerfGE 42, 312 [325 f.]; 53, 366 [390 f.]; 70, 138 [162]).
  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1088/88

    Verfassungsfragen im Zusammenhang mit der 1938 erfolgten Zuweisung eines …

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvR 1275/96
    Insoweit wird Art. 4 Abs. 2 GG - für das hier in Streit stehende Gotteshaus - durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 Abs. 2 WRV (nur) konkretisiert (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1992 - 2 BvR 1088/88 und 1/89 -, DVBl 1992, S. 1020 [1021]).
  • BVerfG, 30.11.1983 - 2 BvR 1411/80

    Eigentumserwerb der russisch-orthodoxen Diözese aufgrund eines Reichsgesetzes - …

    Auszug aus BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvR 1275/96
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Geltung und Reichweite der Kirchengutsgarantie des Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 Abs. 2 WRV bislang nur ansatzweise geklärt worden (…Bundesverfassungsgericht, 1. Kammer des Zweiten Senats, a. a. O.; Vorprüfungsausschuß, Beschluß vom 30. November 1983 - 2 BvR 1411/80 -, NJW 1984, S. 968 [969]).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.08.1996 - 1 BvR 1600/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4671
BVerfG, 06.08.1996 - 1 BvR 1600/96 (https://dejure.org/1996,4671)
BVerfG, Entscheidung vom 06.08.1996 - 1 BvR 1600/96 (https://dejure.org/1996,4671)
BVerfG, Entscheidung vom 06. August 1996 - 1 BvR 1600/96 (https://dejure.org/1996,4671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Schulwechsels in ein anderes Bundesland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulwechsel - Schulwechsel in ein anderes Bundesland

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2671 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 781
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus BVerfG, 06.08.1996 - 1 BvR 1600/96
    a) Das einzelne Kind hat aufgrund des Art. 2 Abs. 1 GG ein Recht auf eine möglichst ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit und damit seiner Anlagen und Befähigungen (vgl. BVerfGE 45, 400 [417]).

    c) Da die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts schon aus diesem Grund begründet ist, kann hier (wie in der Entscheidung BVerfGE 45, 400 [417]) noch offenbleiben, welchen Inhalt das kindliche Entfaltungsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG im einzelnen hat, insbesondere ob und inwieweit es Elemente eines Rechts auf Bildung, ungeachtet auch von Ländergrenzen, umfaßt.

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerfG, 06.08.1996 - 1 BvR 1600/96
    Wie bei der Rücknahme und dem Widerruf begünstigender Verwaltungsakte (vgl. dazu BVerfGE 59, 128 [165 ff.]) gehört es aber auch hier zu den im Rechtsstaatsprinzip verankerten Geboten (vgl. BVerfGE 30, 392 [403 f.]), daß es dem Betroffenen grundsätzlich möglich sein muß, gegenüber einer Verwaltungsmaßnahme, die ihn nach Änderung der Grundlagen seiner bisherigen Planung überraschend und unerwartet nachteilig betrifft, Vertrauensschutz geltend zu machen und damit eine Abwägung der einander entgegenstehenden Allgemein- und Individualinteressen herbeizuführen.
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.08.1996 - 1 BvR 1600/96
    Wie bei der Rücknahme und dem Widerruf begünstigender Verwaltungsakte (vgl. dazu BVerfGE 59, 128 [165 ff.]) gehört es aber auch hier zu den im Rechtsstaatsprinzip verankerten Geboten (vgl. BVerfGE 30, 392 [403 f.]), daß es dem Betroffenen grundsätzlich möglich sein muß, gegenüber einer Verwaltungsmaßnahme, die ihn nach Änderung der Grundlagen seiner bisherigen Planung überraschend und unerwartet nachteilig betrifft, Vertrauensschutz geltend zu machen und damit eine Abwägung der einander entgegenstehenden Allgemein- und Individualinteressen herbeizuführen.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2021 - 1 S 649/21

    Kompensationszahlungen für Betriebsschließungen an Vermieter von …

    Der rechtsstaatliche Vertrauensschutz gilt nicht nur für das rechtsförmige Handeln des Staates, sondern auch für informales Verwaltungshandeln und kann daher dort zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 06.08.1996 - 1 BvR 1600/96 - NVwZ 1997, 781 juris Rn. 10;… MD-Grzeszick, Art. 20, Abschn. VII Rn. 100 [Stand: 08/2020]).
  • VG München, 24.04.2007 - M 3 K 06.3586
    Nur wenn dabei die Grundlagen für die schulische Entwicklung eines Kindes unvorhergesehen nachteilig verändert wird, so gebietet das Rechtsstaatsprinzip, dass der Betroffene Vertrauensschutz geltend machen und damit eine Abwägung der einander entgegenstehenden Allgemein- und Individualinteressen herbeiführen kann (BverfG vom 6.8.1996 Az. 1 BvR 1600/96 NVwZ 1997., 781).

    Ebenso ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezogen auf die gesetzliche Regelung der Schulorganisation, dass hoheitliche Maßnahmen zur Organisation des Schulvvesensgrundsätzlich einem AbwägÜhgsgebbftTnterllegen', weiches Eltern und Schüler vor übermäßigen oder unzumutbaren BelastÜngenschützt (vgl. BVerfG vom 6.12.1972 Az. 1 BvR 230/70 und 1 BvR 95/71 BVerfGE 34, 165; BVerfG vom 22.6.1977 Az. 1 BvR 799/76 BVerfGE 45, 400; BVerfG vom 26.2.1980 Az. 1 BvR 684/78 BVerfGE 53, 185; BVerfG vom 6.2.1984 Az. 1 BvR 1204/83 NVwZ 1984,781; BVerfG vom 6.8.1996 Az. 1 BvR 1600/96 NVwZ 1997, 781, vgl. ferner Niehues, Schulrecht, a.a.O., Rdnr. 154 ff.).

  • VG Hamburg, 14.08.2012 - 15 E 1651/12

    Zum Rechtsschutz gegen die vorübergehende Auslagerung einzelner Schulklassen in …

    Der Betroffene muss auf den Fortbestand bestimmter staatlicher Akte tatsächlich vertraut haben, etwa aufgrund einer dauerhaften Verwaltungspraxis oder eines sonstigen staatlichen Verhaltens, und dieses Vertrauen muss schutzwürdig gewesen sein (…vgl. z. B. BVerfG, Beschl. v. 26.9.1978, 1 BvR 525/77, BVerfGE 49, 168 [185 f.], juris Rn. 43; im schulrechtlichen Zusammenhang BVerfG, Beschl. v 6.8.1996, 1 BvR 1600/96, NVwZ 1997, 781 [782], juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 22.01.2009 - 7 N 08.2065

    Auflösung einer Sprachförderschule ist rechtmäßig - vollständige Urteilsgründe …

    Dabei können vor allem Fragen der Zumutbarkeit und des Vertrauensschutzes von Bedeutung sein (vgl. BVerfG vom 6.8.1996 NVwZ 1997, 781 f.;… Niehues/Rux, a.a.O., RdNr. 799 ff.).
  • VG Leipzig, 19.07.2002 - 4 K 1107/02

    Rechtmäßigkeit der Nichteinrichtung einer Klassenstufe ; Vorliegen eines …

    Der Vertrauensschutz, wie er vom Bundesverfassungsgericht in der von den Antragstellern zitierten Entscheidung (Beschl. v. 6.8.1996 [1. Kammer des Ersten Senats], NVwZ 1997, 781) im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG bei einer unvorhergesehenen, nachteiligen Änderung der Grundlagen für die schulische Entwicklung durch Veränderung von staatlichen Planungsdaten bejaht worden ist, dürfte vorliegend indessen nicht zu dem Ergebnis führen, dass ein öffentliches Bedürfnis an der Einrichtung der Klassenstufe 1 im Schuljahr 2002/2003 an der Grundschule ... bejaht werden müsste.
  • VG Berlin, 10.08.2005 - 3 A 303.05

    Schulfusion rechtmäßig

    Letzteres kann nur dann angenommen werden, wenn unzumutbare Beeinträchtigungen vorliegen, das heißt solche, die die Rechte der Eltern und Schüler in ihrem Kernbereich antasten (OVG Bremen, Urteil vom 2. Juni 1987 - 1 BA 49/86 -, SPE 132 Nr. 32 m.w.N.) bzw. wenn schwere und unabweisbare Nachteile für die weitere schulische Entwicklung der betroffenen Schüler entstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. August 1996-1 BvR 1600/96 -, NVwZ 1997, 781).
  • VG Hamburg, 22.07.2005 - 10 E 2066/05

    Zur Nichteinrichtung der Jahrgangsstufen 5 und 7 an einem Gymnasium

    Der Einzelne kann insbesondere nicht erwarten, dass ihm günstige Planungsdaten, die von Regierung und Verwaltung gesetzt werden, nicht mehr geändert werden (BVerfG, NVwZ 1997, 781, 782) [BVerfG 06.08.1996 - 1 BvR 1600/96] .
  • VG Gießen, 18.06.2009 - 4 L 1253/09

    Eilantrag wegen Rückkehr zu G9-Abitur in den derzeitigen G8-Jahrgängen der CBES …

    Gleichwohl ist aber anerkannt, dass es das Rechtsstaatsprinzip gebietet, den Betroffenen Vertrauensschutz zu gewähren und damit eine Abwägung der einander entgegenstehenden allgemeinen und individuellen Interessen herbeizuführen, wenn die Grundlagen für die Planung der schulischen Entwicklung eines Kindes unvorhergesehen nachteilig geändert werden (BVerfG, Beschluss vom 06.08.1996, NVwZ 1997, 781).
  • VG Schwerin, 28.08.1998 - 6 A 1901/97

    Gestattung des Besuchs einer anderen als der örtlich zuständigen Schule; …

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  • VG Berlin, 17.06.2009 - 3 L 192.09

    Keine erste Klasse in der Grundschule im Taunus-Viertel

    Eine Rechtsverletzung liegt nur vor, wenn unzumutbare Beeinträchtigungen vorliegen, das heißt solche, die die Rechte der Eltern und Schüler in ihrem Kernbereich antasten (OVG Bremen, Urteil vom 2. Juni 1987 - 1 BA 49/86 -, SPE 132 Nr. 32 m.w.N.) bzw. wenn schwere und unabweisbare Nachteile für die weitere schulische Entwicklung der betroffenen Schüler entstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. August 1996 - 1 BvR 1600/96 -, NVwZ 1997, 781).
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