Rechtsprechung
| BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 154 Abs. 1, 145 ff.
Bestimmtheit einer Wohnrechtsbestellung im Grundstückskaufvertrag - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unwirksamkeit eines Vertrages wegen fehlender Bestimmtheit einer Leistung; Voraussetzungen eines offenen Einigungsmangels; Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile - essentialia negotii; Voraussetzungen des Rechtsbindungswillens; Einigung über die Höhe des ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 154 Abs. 1, § 145
Grundstückskaufvertrag mit Wohnrechtsbestellung - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zum offenen Einigungsmangel beim Mietpreis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 154 Abs. 1, §§ 145 ff
Vereinbarung der Zahlung einer der Höhe nach nicht bestimmten Miete in einem Grundstückskaufvertrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Miethöhe bewußt offengelassen: Vertrag wegen fehlender Bestimmtheit unwirksam?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Grundstückskaufvertrag; unterbliebene Mietzinsvereinbarung bei Wohnrechtsbestellung
Papierfundstellen
- NJW 1997, 2671
- MDR 1997, 920
- DNotZ 1998, 946
- NJ 1997, 647
- WM 1997, 1673
- DB 1997, 2607
Wird zitiert von ... (45) Zitiert selbst (6)
- BGH, 02.10.1991 - XII ZR 88/90
Vertragliche Mietzeitverlängerung ohne Mietzinsvereinbarung bei Apothekenräumen
Auszug aus BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96
Alsdann gilt eine angemessene oder ortsübliche Miete als vereinbart, sei es im Wege ergänzender Vertragsauslegung oder entsprechend § 612 Abs. 2, § 632 Abs. 2 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 2. Oktober 1991, XII ZR 88/90, NJW-RR 1992, 517).[11] Haben die Parteien bei Vertragsabschluss die genaue Entgelthöhe bewusst offengelassen, gleichwohl aber eine Bindung gewollt, dann muss diese Lücke entweder über eine ergänzende Vertragsauslegung oder über die analoge Anwendung einer gesetzlichen Regelung (§ 612 Abs. 2, § 632 Abs. 2 BGB) geschlossen werden, wobei lediglich fraglich sein kann, ob im Streitfall die Entgelthöhe sofort durch das Gericht bestimmt werden kann oder innerhalb des vorgegebenen Rahmens von den Erwerbern des Anwesens nach billigem Ermessen zu bestimmen ist (vgl. BGH, Urt. v. 2. Oktober 1991, a.a.O., S. 517, 518).
- BGH, 05.03.1965 - V ZR 195/62
Begründung eines dinglichen Wohnungsrechts - Abschluss eines Mietvertrages - …
Auszug aus BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96
Der auf die Bestellung eines Wohnrechts gerichtete Verpflichtungsvertrag kann aber eine Entgeltabrede auch in der Form enthalten, dass das Entgelt laufend nach bestimmten Zeitabschnitten (sog. mietzinsähnliche Form) zu entrichten ist (vgl. Senatsurteile v. 5. März 1965, V ZR 195/62, WM 1965, 649; v. 13. Juli 1966, V ZR 21/64, WM 1966, 1088, 1089 und v. 10. Mai 1968, V ZR 221/64, LM BGB § 398 Nr. 20 Bl. 1 R).Demgemäß hat auch der Senat im Urteil vom 5. März 1965 (a.a.O., S. 651) keine Bedenken gegen die Wirksamkeit eines Wohnrechtsbestellungsvertrages erhoben, in dem als Entgelt die "übliche angemessene Miete" vereinbart war.
- BGH, 20.09.1989 - VIII ZR 143/88
Mindestanforderungen an Inhalt und Bestimmtheit eines …
Auszug aus BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96
[9] Richtig ist allerdings der rechtliche Ansatzpunkt des Berufungsgerichts, dass trotz Bindungswillens der Parteien das wirksame Zustandekommen eines Vertrages an der Lückenhaftigkeit seiner Regelung und der Unausfüllbarkeit dieser Lücke scheitern kann (vgl. BGH, Urt. v. 20. September 1989, VIII ZR 143/88, NJW 1990, 1234, 1235).
- BGH, 10.05.1968 - V ZR 221/64
Anspruch auf Nutzungsentgelt gegenüber Bewohnern eines erworbenen Hauses - …
Auszug aus BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96
Der auf die Bestellung eines Wohnrechts gerichtete Verpflichtungsvertrag kann aber eine Entgeltabrede auch in der Form enthalten, dass das Entgelt laufend nach bestimmten Zeitabschnitten (sog. mietzinsähnliche Form) zu entrichten ist (vgl. Senatsurteile v. 5. März 1965, V ZR 195/62, WM 1965, 649; v. 13. Juli 1966, V ZR 21/64, WM 1966, 1088, 1089 und v. 10. Mai 1968, V ZR 221/64, LM BGB § 398 Nr. 20 Bl. 1 R). - BGH, 06.04.1979 - V ZR 72/74
Baupläne: Bestandteil des beurkundeten Vertrags
Auszug aus BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96
Zu beurkunden waren allein die Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Parteien das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzte (vgl. BGHZ 74, 346, 348). - BGH, 13.07.1966 - V ZR 21/64
Einräumung eines dinglichen, das Grundstück selbst ergreifenden Rechts - …
Auszug aus BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96
Der auf die Bestellung eines Wohnrechts gerichtete Verpflichtungsvertrag kann aber eine Entgeltabrede auch in der Form enthalten, dass das Entgelt laufend nach bestimmten Zeitabschnitten (sog. mietzinsähnliche Form) zu entrichten ist (vgl. Senatsurteile v. 5. März 1965, V ZR 195/62, WM 1965, 649; v. 13. Juli 1966, V ZR 21/64, WM 1966, 1088, 1089 und v. 10. Mai 1968, V ZR 221/64, LM BGB § 398 Nr. 20 Bl. 1 R).
- BGH, 25.09.2009 - V ZR 36/09
Formell wirksame Betriebskostenabrechnung wegen fehlender Möglichkeit zum …
Eine solche schuldrechtliche Vereinbarung über Leistungen des Berechtigten, wie sie die Parteien getroffen haben, kann neben dem Wohnungsrecht selbständig oder - wie hier - als Teil des Grundgeschäfts getroffen werden (…Senat , Urt. v. 5. März 1965, V ZR 195/64, WM 1965, 649, 650 f.; Urt. v. 20. Juni 1997, V ZR 39/96, WM 1997, 1673, 1674). - OLG Hamm, 17.05.2017 - 30 U 117/16
Rückforderung der Bereicherung auf Grund unentgeltlicher Löschung eines …
Daher wird die Vereinbarung über die Bestellung eines Wohnungsrechts vom Bundesgerichtshof im Falle der entgeltlichen Bestellung selbst dann als Kauf und nicht etwa als Mietvertrag gewertet, wenn die entgeltliche Einräumung des Wohnungsrechts gegen eine periodische Zahlung vereinbart worden ist (BGH…, Urteil vom 10. Mai 1968 - V ZR 221/64, JurionRS 1968, 11930 Rn. 10, 17;… vgl. BGH, Urteile vom 27. Juni 2014 - V ZR 51/13, juris Rn. 13; vom 20. Juni 1997 - V ZR 39/96, juris Rn. 8; vom 13. Juli 1966 - V ZR 21/64;… JurionRS 1966, 11963, Rn. 12;… vom 5. März 1965 - V ZR 195/62, JurionRS 1965, 11384 Rn. 20; sog. "mietzinsähnliche Form"). - BGH, 27.06.2014 - V ZR 51/13
Kündigung eines bei Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit …
§ 154 Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine Auslegungsregel, die unanwendbar ist, wenn nach dem Willen der Parteien - ungeachtet der offenen Punkte - im Übrigen ein Vertrag zustande kommen soll (Senat, Urteil vom 20. Juni 1997 - V ZR 39/96, NJW 1997, 2671; BGH, Urteil vom 2. April 1964 - KZR 10/62, BGHZ 41, 271, 275).
- BGH, 06.12.2001 - III ZR 296/00
Voraussetzungen des Anspruchs auf Maklerprovision
Bezieht sich - wie hier - die Lückenhaftigkeit des Vertrags auf die Höhe der Vergütung, so ist, wenn eine Bindung gleichwohl gewollt ist, diese Lücke entweder über eine ergänzende Vertragsauslegung oder über die (gegebenenfalls entsprechende) Anwendung einer gesetzlichen Regelung (§ 612 Abs. 2, § 632 Abs. 2 BGB) zu schließen (BGH, Urteile vom 2. Oktober 1991 - XII ZR 88/90 - NJW-RR 1992, 517 f und vom 20. Juni 1997 - V ZR 39/96 - NJW 1997, 2671, 2672). - BGH, 31.01.2003 - V ZR 333/01
Höhe des Mietzinses bei Nutzung eines mit eigenen Mitteln bezahlten Teils eines …
Ist der "nicht abgewohnte" Teil eines zur Errichtung eines Wohngebäudes zur Verfügung gestellten Betrags dem Zahlenden beim Auszug zu erstatten, kommt zwischen ihm und dem Zahlungsempfänger ein Mietvertrag zustande; die Höhe des Mietzinses kann durch das Gericht in ergänzender Vertragsauslegung oder analog §§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 BGB bestimmt werden (im Anschluß an Senatsurt. v. 20. Juni 1997, V ZR 39/96, NJW 1997, 2671).Ist die Entgelthöhe offen gelassen, gleichwohl aber eine Bindung gewollt, so ist die Lücke entweder über eine ergänzende Vertragsauslegung oder über die analoge Anwendung der §§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 BGB zu schließen; dies führt zum angemessenen oder ortsüblichen Mietzins (Senat, Urt. vom 20. Juni 1997, V ZR 39/96, NJW 1997, 2671 f;… BGH, Urt. v. 3. Juli 2002, XII ZR 39/00, NJW 2002, 3016, 3018).
- AG Brandenburg, 23.03.2018 - 34 C 93/15
Mitmieter zieht aus: Wann haftet er weiter und wann ist er aus dem Mietverhältnis …
Der § 154 Abs. 1 BGB ist nämlich eine Auslegungsregel, die unanwendbar ist, wenn nach dem Willen der Parteien - ungeachtet der ggf. noch offenen Punkte - im Übrigen jedoch dessen ungeachtet ein Mietaufhebungsvertrag zu Stande kommen soll (BGH, Urteil vom 27.06.2014, Az.: V ZR 51/13, u.a. in: NJW-RR 2014, Seiten 1423 f.; BGH, Urteil vom 20.06.1997, Az.: V ZR 39/96, u.a. in: NJW 1997, Seiten 2671 f.; LG Berlin, Urteil vom 27.06.2013, Az.: 67 S 600/12, u.a. in: MM 2013, Nr. 11, Seite 28). - OLG Düsseldorf, 25.07.2014 - 22 U 192/13
Keine Untersuchungs- und Rügepflicht beim (reinen) Werkvertrag!
Ein solcher Vertragsbindungswille ist in der Regel zu bejahen, wenn die Parteien - wie hier - im beiderseitigen Einvernehmen mit der Durchführung des unvollständigen Vertrages begonnen haben (…Palandt-Ellenberger, BGB, 73. Auflage 2014, § 154 Rn. 2 mwN.; BGH, Urteil vom 20.06.1997, V ZR 39/96, NJW 1997, 2671, dort Rn. 8 ff.; BGH…, Urteil vom 24.02.1983, I ZR 14/81, NJW 1983, 1727, dort Rn. 15; OLG Stuttgart…, Urteil vom 05.05.2010, 3 U 79/09, NJW-RR 2011, 202, dort Rn. 17).Denn dann besteht nicht lediglich eine Vertragslücke, die durch ergänzende Auslegung geschlossen werden könnte, sondern es fehlt schon an einer Einigung über einen wesentlichen Vertragsbestandteil (…Münchener Kommentar-Busche, BGB, 6. Auflage, 2012, § 154 Rn. 3;… Staudinger-Bork, BGB, Neubearbeitung 2010, § 154, Rn. 3, 8; BGH Kartellsenat…, Urteil vom 07.02.2006, KZR 24/04, NJW-RR 2006, 1139, Rn. 21; BGH, Urteil vom 20.06.1997, V ZR 39/96, a.a.O., Rn. 8; BGH…, Urteil vom 20.06.2000, IX ZR 434/98, NJW-RR 2000, 1658, Rn. 23).
- KG, 18.09.2008 - 8 U 2/07
Bestimmung des Mietzinses bei Vertragsverlängerungsoption ohne Vereinbarung über …
Im Streitfall hat das Gericht die Höhe des Mietzinses gemäß § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB zu bestimmen (BGH NJW-RR 1991, 517; BGH NJW 1997, 2671; vgl. Senatsurteile vom 11. Mai 2000 - 8 U 6640/98, unveröffentlicht und vom 30. Juni 2003 - 8 U 317/01, KG Report 2004, 401;… OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Düsseldorf OLGR 1995, 234;… Sternel, a.a.O., III, Rdnr. 464). - BGH, 30.06.2006 - V ZR 148/05
Beurkundungsbedürftigkeit mündlich besprochener Umstände; Berücksichtigung neuer …
Die Auslegungsregel des § 154 Abs. 1 Satz 1 BGB findet nämlich keine Anwendung, wenn sich die Parteien trotz der noch offenen Punkte erkennbar vertraglich binden wollten und sich die bestehenden Vertragslücken ausfüllen lassen (vgl. Senat, Urt. v. 20. Juni 1997, V ZR 39/96, NJW 1997, 2671 f.). - OLG Hamm, 26.04.2017 - 30 U 147/16
Rechte des Erstehers eines mit einem dinglichen Wohnrecht belasteten …
Ein solcher Bestellungsvertrag bildet den Rechtsgrund für die Bestellung des dinglichen Wohnrechts (BGH…, Urteil vom 27. Juni 2014 - V ZR 51/13, juris Rn. 12) und kann - wie hier - eine Abrede über die vom Berechtigten für die Bestellung zu erbringende Gegenleistung erhalten und zwar auch in Form von periodischen Geldzahlungen (…BGH, Urteile vom 27. Juni 2014 - V ZR 51/13, juris Rn. 13; vom 20. Juni 1997 - V ZR 39/96, juris Rn. 8; vom 13. Juli 1966 - V ZR 21/64;… JurionRS 1966, 11963, Rn. 12; sogenannte "mietzinsähnliche Form").Die Vertragsparteien haben hiermit lediglich einen Maßstab für die Höhe der von der Beklagten zu 1 für die Bewilligung des Wohnungsrechts zu erbringenden Gegenleistung festgelegt (vgl. BGH, Urteile vom 20. Juni 1997 - V ZR 39/96, juris Rn. 9; vom 5. März 1965 - V ZR 195/62, JurionRS 1965, 11384 Rn.17 ff.).
- OLG Düsseldorf, 10.02.2026 - 6 U 3/24
Telekom Deutschland GmbH kann von Meta-Tochterunternehmen Entgelt für …
- LAG Hamm, 02.09.1999 - 4 Sa 1725/98
Vertragsänderung bei unvollständiger Einigung und bei fehlender Beurkundung - …
- AG Brandenburg, 07.07.2005 - 31 C 203/04
Kfz-Mietvertrag: Höhe des Mietpreises bei Zusicherung der Übernahme der …
- OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - 24 U 78/15
Auslegung eines auf unbestimmte Dauer geschlossenen Leasingvertrages hinsichtlich …
- BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 15/10
Einspeisung von KWK-Strom: Abschluss eines neuen Einspeisungsvertrages nach …
- BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00
Überversorgungsabbau; Auslegung der Übergangsregelung
- OLG Hamm, 18.07.2007 - 8 Sch 2/07
Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen Dissens und formeller Mängel der …
- OLG Frankfurt, 23.06.2004 - 13 U 17/02
Voraussetzungen eines auf Treu und Glauben gestützten Auskunftsanspruchs
- OLG Jena, 09.01.2008 - 2 U 413/07
Konkludenter Vertragsschluss
- LG Berlin, 18.10.2016 - 29 O 407/15
Verurteilung zu Räumung im Rechtsstreit gegen Theater und Komödie am …
- BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 15/00 R
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor - …
- KG, 30.06.2003 - 8 U 317/01
Geschäftsraummietvertrag: Neufestsetzung der Miete nach Ausübung einer …
- OLG Dresden, 20.11.2017 - 10 U 1012/16
Honoraransprüche eines Architekten
- OLG Stuttgart, 05.05.2010 - 3 U 79/09
Rechtsfolgen des Fehlens einer Entgeltregelung in einem Liefer- und …
- OLG Schleswig, 10.09.2002 - 3 U 10/01
Unwirksamkeit einer für den Fall des Ausscheidens aus einer ärztlichen …
- BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 10/00 R
Anhebung der Altersgrenze - höherer Zugangsfaktor - Beendigung des …
- AG München, 13.04.2023 - 161 C 3714/22
Reiseveranstalter, Elektronisches Dokument, Ergänzende Vertragsauslegung, …
- OLG Karlsruhe, 21.08.2008 - 17 U 334/08
Anspruch einer Bank auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung wegen …
- BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 13/00 R
Absenkung des Zugangsfaktors wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente - …
- KG, 19.05.2003 - 8 U 37/01
Formbedürftigkeit der mit einem Grundstückskaufvertrag verbundenen Geschäfte
- BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 258/00
- OLG Köln, 20.03.2007 - 24 U 170/05
Anspruch auf zusätzliche Vergütung von als Nachtrag abgerechneten Bodenmassen zur …
- LAG München, 30.11.2006 - 4 Sa 438/06
BGB-Gesellschaft, Kündigungserklärung
- OLG Frankfurt, 10.03.2006 - 2 W 72/05
Gewerbemietvertrag ohne Bestimmung der Miethöhe
- OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 149/10
Vereinbarung der Betriebskostenpauschale auch konkludent möglich!
- OLG Koblenz, 23.06.2010 - 1 U 1355/09
Bestimmtheitsanforderungen an den Antrag auf Abschluss eines atypischen Vertrages
- BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 409/00
- LG Bonn, 10.02.2023 - 30 O 83/21
- SG München, 24.06.2015 - S 21 KA 620/15
Umsetzung des Schiedsspruchs zur Festlegung des Inhalts des Vertrages zur …
- LG Bonn, 06.11.2006 - 6 S 110/06
Ersatzfähigkeit der Anmietung eines Fahrzeugs im über dem Normaltarif liegenden …
- OLG Düsseldorf, 10.05.2016 - 24 U 160/15
Zustandekommen eines Mietvertrages über ein Fahrzeug
- LG Berlin, 17.03.2009 - 98 O 25/08
- LG Berlin II, 09.12.2025 - 63 S 101/25
Mietpreisbremse bei dinglichem Wohnrecht?
- LG Bamberg, 17.10.2008 - 3 S 46/08
- LG Cottbus, 07.05.2008 - 5 S 3/08
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Rechtsprechung
| BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96 |
Griechische St. Salvator Kirche
Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 Abs. 2 WRV
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- DFR
St. Salvator Kirche
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Wolters Kluwer
Schutz der Kirche - Stellung - Freiheit - Kirchengutsgarantie - Religionsgesellschaften - Organisationsform - Kirchliche Vermögensrechte - Selbstverständnis der Kirche
- rechtsportal.de
Rückgabe der Münchner St. Salvator Kirche an den Freistaat Bayern
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung, die Kirche St. Salvator in München an den Freistaat Bayern "herauszugeben"
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung, die Kirche St. Salvator in München an den Freistaat Bayern "herauszugeben"
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+3Weitere Entscheidungen mit demselben BezugEGMR, 18.09.2007 - 52336/99
St. Salvator (München)
BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96St. Salvator Kirche
VerfGH Bayern, 29.08.1996 - 77-VI-96St. Salvator (München)
VGH Bayern, 25.10.1995 - 7 B 90.3798St. Salvator (München)
St. Salvator (München)
Verfahrensgang
- VG München, 12.12.1984 - M 4562 VII 83
- VG München, 06.05.1987 - 7 B 85 A. 385
- VGH Bayern, 06.05.1987 - 7 B 85 A.385
- BVerwG, 22.12.1988 - 7 B 204.87
- BVerwG, 15.11.1990 - 7 C 9.89
- VGH Bayern, 25.10.1995 - 7 B 90.3798
- BVerwG, 29.05.1996 - 7 B 43.96
- VerfGH Bayern, 29.08.1996 - 77-VI-96
- BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvR 1275/96
- BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1275/96
- BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
- EGMR, 18.09.2007 - 52336/99
Papierfundstellen
- BVerfGE 99, 100
- NJW 1997, 2671
- NJW 1999, 2430 (Ls.)
- NVwZ 1999, 753
- DVBl 1999, 693
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83
Loyalitätspflicht
Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
Als inländische juristische Person des Privatrechts, deren Zweck die Pflege und Förderung des (altkalendarischen) griechisch-orthodoxen Bekenntnisses und die Verkündigung des Glaubens ihrer Mitglieder ist, ist der Beschwerdeführer Träger des Grundrechts der Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG (vgl. BVerfGE 19, 129 ; 70, 138 ; stRspr).Die angegriffenen Entscheidungen können vielmehr unter jedem in Betracht kommenden Gesichtspunkt auf ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit hin geprüft werden (vgl. BVerfGE 70, 138 m. w. N. - stRspr).
Die dem Grundgesetz inkorporierten Kirchenartikel der Weimarer Verfassung bilden mit diesem Grundgesetz ein organisches Ganzes (vgl. BVerfGE 19, 226 ; 53, 366 ; 70, 138 ).
Zudem ist auch hier der Zusammenhang der Kirchengutsgarantie mit der Gewährleistung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts in Art. 137 Abs. 3 WRV von Bedeutung, die nicht auf Körperschaften des öffentlichen Rechts beschränkt ist (vgl. BVerfGE 70, 138 m. w. N.).
Dies entspricht auch dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht aus Art. 137 Abs. 3 WRV, das bei der Konkretisierung von Nutzungsrechten von Bedeutung sein kann (vgl. BVerfGE 70, 138 ).
Daß ein staatliches Gericht ohne weiteres von seiner Kompetenz zur Auslegung und Anwendung kirchlichen Rechts ausgeht, ist im Hinblick auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und den Grundsatz der Neutralität zwar nicht frei von Bedenken (vgl. BVerfGE 18, 385 ; 70, 138 ).
- BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1088/88
Verfassungsfragen im Zusammenhang mit der 1938 erfolgten Zuweisung eines …
Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
Insoweit wird Art. 4 Abs. 2 GG durch Art. 140 GG i. V. m. Art. 138 Abs. 2 WRV konkretisiert (vgl. BVerfGE 42, 312 ; 83, 341 ; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1992 - 2 BvR 1088/88 und 1/89 -, DVBl 1992, S. 1020 ).Art. 138 Abs. 2 WRV gewährleistet kirchliche Vermögensrechte in ihrem Bestand und nach Maßgabe ihrer vorhandenen rechtlichen Qualitäten, erweitert sie aber nicht (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 28. Februar 1992, DVBl 1992, S. 1020 ; auch BVerfGE 18, 392 ).
- BVerfG, 13.12.1983 - 2 BvL 13/82
Konkursausfallgeld
Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
Rn. 49 Die Herausgabe von zu Glaubenszwecken genutztem Kirchenraum könne nur von denjenigen Kirchen verweigert werden, die Körperschaften des öffentlichen Rechts seien (Hinweis auf BVerfGE 66, 1 ).Das Bundesverfassungsgericht hat schon in anderem Zusammenhang auf die Bedeutung des kirchlichen Vermögens für die Entfaltung der Selbstbestimmung im Sinne von Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV hingewiesen (vgl. BVerfGE 66, 1 ).
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
Rn. 102 c) Ein Widerruf der Gebrauchsüberlassung, der, wie hier, nur auf die weitere Verwirklichung des Stifterwillens abstellt, ist keine mit dem Grundsatz staatlicher Neutralität gegenüber den Religionen und Bekenntnissen (vgl. BVerfGE 93, 1 m. w. N.) unvereinbare Einmischung in eine rein innerkirchliche Streitigkeit. - BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65
Gesundbeter
Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
Ob eine "Umverteilung" aus diesen Erwägungen heraus mit dem Grundsatz der Neutralität oder der Parität (vgl. BVerfGE 32, 98 m. w. N.) vereinbar gewesen wäre, bedarf deshalb keiner Erörterung. - BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
Rn. 111 Diese Rechtsanwendung im Einzelfall verkennt weder die Tragweite der mit einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren gewährleisteten Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 15, 313 ; 60, 253 ) noch widerspricht sie den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 87, 273 ). - BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
Rn. 111 Diese Rechtsanwendung im Einzelfall verkennt weder die Tragweite der mit einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren gewährleisteten Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 15, 313 ; 60, 253 ) noch widerspricht sie den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 87, 273 ). - BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64
Teilung einer Kirchengemeinde
Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
Daß ein staatliches Gericht ohne weiteres von seiner Kompetenz zur Auslegung und Anwendung kirchlichen Rechts ausgeht, ist im Hinblick auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und den Grundsatz der Neutralität zwar nicht frei von Bedenken (vgl. BVerfGE 18, 385 ; 70, 138 ). - BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62
Rückwirkende Gewerbesteuer
Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
Rn. 111 Diese Rechtsanwendung im Einzelfall verkennt weder die Tragweite der mit einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren gewährleisteten Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 15, 313 ; 60, 253 ) noch widerspricht sie den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 87, 273 ). - BVerfG, 03.03.1965 - 1 BvR 208/59
Beurkundungsbefugnis
Auszug aus BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
Art. 138 Abs. 2 WRV gewährleistet kirchliche Vermögensrechte in ihrem Bestand und nach Maßgabe ihrer vorhandenen rechtlichen Qualitäten, erweitert sie aber nicht (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats…, Beschluß vom 28. Februar 1992, DVBl 1992, S. 1020 ; auch BVerfGE 18, 392 ). - BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86
Bahá'í
- BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75
Inkompatibilität/Kirchliches Amt
- BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76
Konfessionelle Krankenhäuser
- BVerwG, 15.11.1990 - 7 C 9.89
Rückgabe der Münchner St. Salvator Kirche an den Freistaat Bayern
- BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 498/62
Umsatzsteuer
- BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 31/62
Kirchenlohnsteuer I
- VGH Bayern, 25.10.1995 - 7 B 90.3798
St. Salvator (München)
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
Osho
Gemäß Art. 19 Abs. 3 GG gilt das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch für inländische juristische Personen, wenn ihr Zweck die Pflege oder Förderung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses ist (vgl. BVerfGE 19, 129 ; 24, 236 ; 99, 100 ). - BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12
Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen …
Andererseits wird der Gewährleistungsgehalt des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG durch Art. 140 GG in Verbindung mit den inkorporierten Artikeln der Weimarer Reichsverfassung institutionell konkretisiert und ergänzt (BVerfGE 99, 100 , vgl. auch BVerfGE 33, 23 ; 42, 312 ; 83, 341 ; 125, 39 ;… vgl. auch Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. IV/2, 1. Aufl. 2011, § 119, S. 1167).Die Weimarer Kirchenartikel sind also auch ein Mittel zur Entfaltung der Religionsfreiheit der korporierten Religionsgesellschaften (vgl. BVerfGE 125, 39 ; vgl. auch BVerfGE 102, 370 , zu Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV und BVerfGE 99, 100 , zu Art. 138 Abs. 2 WRV).
Rn. 95 bb) Das Selbstbestimmungsrecht umfasst alle Maßnahmen, die der Sicherstellung der religiösen Dimension des Wirkens im Sinne kirchlichen Selbstverständnisses (vgl. BVerfGE 70, 138 unter Bezugnahme auf BVerfGE 24, 236 ; 53, 366 ; 57, 220 ; vgl. auch BVerfGE 99, 100 ) und der Wahrung der unmittelbaren Beziehung der Tätigkeit zum kirchlichen Grundauftrag dienen (vgl. BVerfGE 53, 366 ).
- BVerfG, 29.09.2025 - 2 BvR 934/19
Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung - Erfolgreiche …
Rn. 182 bb) (1) Das Selbstbestimmungsrecht umfasst alle Maßnahmen, die der Sicherstellung der religiösen Dimension des Wirkens im Sinne des religiösen Selbstverständnisses (vgl. BVerfGE 70, 138 ; 99, 100 ; 137, 273 ) und der Wahrung der unmittelbaren Beziehung der Tätigkeit zum Grundauftrag der Religionsgemeinschaft dienen (vgl. BVerfGE 53, 366 ; 137, 273 ).
- BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07
Adventssonntage Berlin
Im Kontext des Grundgesetzes sind die Kirchenartikel auch ein Mittel zur Entfaltung der Religionsfreiheit der korporierten Religionsgemeinschaften (vgl. BVerfGE 102, 370 zu Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV; siehe auch BVerfGE 99, 100 zu Art. 138 Abs. 2 WRV). - BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97
Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas
Die Grundrechtsträgerschaft ist unabhängig von dem Erwerb der Rechtsfähigkeit als eingetragener Verein des Privatrechts (vgl. BVerfGE 24, 236 ; 99, 100 ), der erst im Laufe dieses Verfahrens erfolgt ist.Die angegriffene Entscheidung kann vielmehr unter jedem in Betracht kommenden Gesichtspunkt auf ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit hin geprüft werden (stRspr; vgl. BVerfGE 99, 100 ).
- BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1282/11
Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz …
Die angegriffene hoheitliche Maßnahme kann vielmehr unter jedem in Betracht kommenden Gesichtspunkt auf ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit hin geprüft werden (stRspr; vgl. BVerfGE 42, 312 ; 53, 366 ; 57, 220 ; 70, 138 ; 99, 100 ; 102, 370 ).Die Weimarer Kirchenartikel sind einerseits funktional auf die Inanspruchnahme und Verwirklichung des Grundrechts der Religionsfreiheit angelegt (vgl. BVerfGE 42, 312 ; 102, 370 ; 125, 39 ), und andererseits wird der Gewährleistungsgehalt des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG durch Art. 140 GG in Verbindung mit den inkorporierten Artikeln der Weimarer Reichsverfassung institutionell konkretisiert und ergänzt (…BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 -, juris, Rn. 84, vgl. auch Rn. 98 ff., zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen; vgl. auch BVerfGE 33, 23 ; 42, 312 ; 83, 341 ; 99, 100 ; 125, 39 ).
- BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13
Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …
Indem der Beschwerdeführer hinreichend substantiiert die Verletzung von Art. 33 Abs. 2 GG gerügt hat, kann der Senat den angegriffenen Hoheitsakt unter jedem in Betracht kommenden verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt auf seine Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen (BVerfGE 99, 100 ; 102, 370 ; 123, 148 ; 124, 235 ), insbesondere auch auf die Vereinbarkeit mit Art. 33 Abs. 5 GG. - BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen …
Rn. 48 aa) Die Beschwerdeführerin kann sich als inländische juristische Person des Privatrechts, deren Zweck die Pflege oder Förderung eines religiösen Bekenntnisses und die Verkündigung des Glaubens ihrer Mitglieder ist, auf den grundrechtlichen Schutz der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit berufen (vgl. BVerfGE 19, 129 ; 42, 312 ; 99, 100 ; 105, 279 ; 125, 39 ; stRspr). - BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02
Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung …
Im Wege der Begründetheitserstreckung ist jedoch die Überprüfung einer in zulässiger Weise angegriffenen Entscheidung auf ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit hin unter jedem in Betracht kommenden Gesichtspunkt möglich (vgl. BVerfGE 70, 138 ; 99, 100 ; stRspr). - BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06
Jüdische Gemeinde Brandenburg
Die angegriffene Norm kann vielmehr unter jedem in Betracht kommenden Gesichtspunkt auf ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit hin geprüft werden (stRspr; vgl. BVerfGE 99, 100 ; 102, 370 ).Das Bundesverfassungsgericht hat auf die Bedeutung des kirchlichen Vermögens für die Entfaltung der Selbstbestimmung im Sinne von Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV hingewiesen (vgl. BVerfGE 66, 1 ; 99, 100 ).
Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 Abs. 2 WRV hat dabei die Aufgabe, den durch Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG und durch Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 WRV zugesagten Schutz der Stellung und der Freiheit der Kirchen in ihren sächlichen Grundlagen zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 99, 100 ).
- StGH Baden-Württemberg, 02.02.2015 - 1 VB 48/14
Beteiligung einer politischen Gemeinde an den Instandhaltungskosten eines …
- BGH, 19.01.2024 - V ZR 191/22
Zu erbbaurechtlichem Heimfallanspruch wegen nicht fristgerechter Fertigstellung …
- BSG, 16.02.2022 - B 8 SO 1/20 R
Sozialhilfe - Kostenersatz bei Doppelleistungen - Anspruch des nachrangig …
- BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03
Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen …
- BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 1908/03
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der deutschen Vereinigungskirche gegen …
- BVerwG, 19.12.2023 - 10 C 5.22
Kein Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern
- BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07
Längerfristige Observation nach § 163f StPO a.F. bei Verletzung des …
- VGH Baden-Württemberg, 17.08.2021 - 2 S 2909/20
Zugang einer Bürgerrechtsorganisation zu landeseigener Kapelle zum Zweck einer …
- FG Hamburg, 05.11.2009 - 3 K 71/09
Grunderwerbsteuer: Übergang öffentlich-rechtlicher Aufgaben
- BVerfG, 20.03.2026 - 2 BvR 211/25
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidung zum kirchlichen …
- VerfG Brandenburg, 24.04.2012 - VfGBbg 47/11
Religionsfreiheit; religionsverfassungsrechtliche Grundsätze; …
- VG Freiburg, 30.07.2020 - 9 K 4519/19
Gebrauchsüberlassung einer im Staatseigentum stehenden, von katholischer …
- OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03
Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich der …
- BFH, 10.05.2023 - II R 24/21
Grunderwerbsteuer bei Zusammenlegung und Neuerrichtung von Kirchengemeinden
- BVerfG, 23.06.2005 - 2 BvR 221/05
Verfassungsbeschwerde gegen eine verwaltungsgerichtliche Eilschutz versagende …
- BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1793/94
Rechtmäßigkeit der Versagung von Unterhaltsentschädigung nach Aufhebung einer …
- VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 1179/00
Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II
- BVerwG, 15.03.2022 - 6 B 20.21
Nutzungsrecht an einer im Eigentum eines Landes stehenden Kapelle
- VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 22-IV-03
- BVerwG, 19.05.2009 - 5 B 6.09
Auschluss einer Restitution aufgrund der Widmung und Verwendung eines …
- VG Augsburg, 31.05.2011 - Au 3 K 11.282
Taufe; elterliches Sorgerecht; Justizgewährungsanspruch
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Rechtsprechung
| BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvR 1275/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Rückgabe der Münchner St. Salvator Kirche an den Freistaat Bayern - einstweilige Anordnung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Streit um eine Kirche
Verfahrensgang
- VG München, 12.12.1984 - M 4562 VII 83
- VG München, 06.05.1987 - 7 B 85 A. 385
- VGH Bayern, 06.05.1987 - 7 B 85 A.385
- BVerwG, 22.12.1988 - 7 B 204.87
- BVerwG, 15.11.1990 - 7 C 9.89
- VGH Bayern, 25.10.1995 - 7 B 90.3798
- BVerwG, 29.05.1996 - 7 B 43.96
- VerfGH Bayern, 29.08.1996 - 77-VI-96
- BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvR 1275/96
- BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1275/96
- BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96
- EGMR, 18.09.2007 - 52336/99
Papierfundstellen
- NJW 1997, 2671 (Ls.)
- NVwZ 1997, 468
- NVwZ 1997, 782
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
- BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1088/88
Verfassungsfragen im Zusammenhang mit der 1938 erfolgten Zuweisung eines …
Auszug aus BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvR 1275/96
Insoweit wird Art. 4 Abs. 2 GG - für das hier in Streit stehende Gotteshaus - durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 Abs. 2 WRV (nur) konkretisiert (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1992 - 2 BvR 1088/88 und 1/89 -, DVBl 1992, S. 1020 [1021]). - BVerfG, 30.11.1983 - 2 BvR 1411/80
Eigentumserwerb der russisch-orthodoxen Diözese aufgrund eines Reichsgesetzes - …
Auszug aus BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvR 1275/96
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Geltung und Reichweite der Kirchengutsgarantie des Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 Abs. 2 WRV bislang nur ansatzweise geklärt worden (…Bundesverfassungsgericht, 1. Kammer des Zweiten Senats, a. a. O.; Vorprüfungsausschuß, Beschluß vom 30. November 1983 - 2 BvR 1411/80 -, NJW 1984, S. 968 [969]).
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Rechtsprechung
| BVerfG, 06.08.1996 - 1 BvR 1600/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Schulwechsels in ein anderes Bundesland - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulwechsel - Schulwechsel in ein anderes Bundesland
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 30.07.1996 - III 114/96
- BVerfG, 06.08.1996 - 1 BvR 1600/96
Papierfundstellen
- NJW 1997, 2671 (Ls.)
- NVwZ 1997, 781
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76
Oberstufenreform
Auszug aus BVerfG, 06.08.1996 - 1 BvR 1600/96
a) Das einzelne Kind hat aufgrund des Art. 2 Abs. 1 GG ein Recht auf eine möglichst ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit und damit seiner Anlagen und Befähigungen (vgl. BVerfGE 45, 400 [417]).c) Da die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts schon aus diesem Grund begründet ist, kann hier (wie in der Entscheidung BVerfGE 45, 400 [417]) noch offenbleiben, welchen Inhalt das kindliche Entfaltungsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG im einzelnen hat, insbesondere ob und inwieweit es Elemente eines Rechts auf Bildung, ungeachtet auch von Ländergrenzen, umfaßt.
- BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79
Bekenntnis zum deutschen Volkstum
Auszug aus BVerfG, 06.08.1996 - 1 BvR 1600/96
Wie bei der Rücknahme und dem Widerruf begünstigender Verwaltungsakte (vgl. dazu BVerfGE 59, 128 [165 ff.]) gehört es aber auch hier zu den im Rechtsstaatsprinzip verankerten Geboten (vgl. BVerfGE 30, 392 [403 f.]), daß es dem Betroffenen grundsätzlich möglich sein muß, gegenüber einer Verwaltungsmaßnahme, die ihn nach Änderung der Grundlagen seiner bisherigen Planung überraschend und unerwartet nachteilig betrifft, Vertrauensschutz geltend zu machen und damit eine Abwägung der einander entgegenstehenden Allgemein- und Individualinteressen herbeizuführen. - BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69
Berlinhilfegesetz
Auszug aus BVerfG, 06.08.1996 - 1 BvR 1600/96
Wie bei der Rücknahme und dem Widerruf begünstigender Verwaltungsakte (vgl. dazu BVerfGE 59, 128 [165 ff.]) gehört es aber auch hier zu den im Rechtsstaatsprinzip verankerten Geboten (vgl. BVerfGE 30, 392 [403 f.]), daß es dem Betroffenen grundsätzlich möglich sein muß, gegenüber einer Verwaltungsmaßnahme, die ihn nach Änderung der Grundlagen seiner bisherigen Planung überraschend und unerwartet nachteilig betrifft, Vertrauensschutz geltend zu machen und damit eine Abwägung der einander entgegenstehenden Allgemein- und Individualinteressen herbeizuführen.
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.2021 - 1 S 649/21
Kompensationszahlungen für Betriebsschließungen an Vermieter von …
Der rechtsstaatliche Vertrauensschutz gilt nicht nur für das rechtsförmige Handeln des Staates, sondern auch für informales Verwaltungshandeln und kann daher dort zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 06.08.1996 - 1 BvR 1600/96 - NVwZ 1997, 781 juris Rn. 10;… MD-Grzeszick, Art. 20, Abschn. VII Rn. 100 [Stand: 08/2020]). - VG München, 24.04.2007 - M 3 K 06.3586 Nur wenn dabei die Grundlagen für die schulische Entwicklung eines Kindes unvorhergesehen nachteilig verändert wird, so gebietet das Rechtsstaatsprinzip, dass der Betroffene Vertrauensschutz geltend machen und damit eine Abwägung der einander entgegenstehenden Allgemein- und Individualinteressen herbeiführen kann (BverfG vom 6.8.1996 Az. 1 BvR 1600/96 NVwZ 1997., 781).
Ebenso ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezogen auf die gesetzliche Regelung der Schulorganisation, dass hoheitliche Maßnahmen zur Organisation des Schulvvesensgrundsätzlich einem AbwägÜhgsgebbftTnterllegen', weiches Eltern und Schüler vor übermäßigen oder unzumutbaren BelastÜngenschützt (vgl. BVerfG vom 6.12.1972 Az. 1 BvR 230/70 und 1 BvR 95/71 BVerfGE 34, 165; BVerfG vom 22.6.1977 Az. 1 BvR 799/76 BVerfGE 45, 400; BVerfG vom 26.2.1980 Az. 1 BvR 684/78 BVerfGE 53, 185; BVerfG vom 6.2.1984 Az. 1 BvR 1204/83 NVwZ 1984,781; BVerfG vom 6.8.1996 Az. 1 BvR 1600/96 NVwZ 1997, 781, vgl. ferner Niehues, Schulrecht, a.a.O., Rdnr. 154 ff.).
- VG Hamburg, 14.08.2012 - 15 E 1651/12
Zum Rechtsschutz gegen die vorübergehende Auslagerung einzelner Schulklassen in …
Der Betroffene muss auf den Fortbestand bestimmter staatlicher Akte tatsächlich vertraut haben, etwa aufgrund einer dauerhaften Verwaltungspraxis oder eines sonstigen staatlichen Verhaltens, und dieses Vertrauen muss schutzwürdig gewesen sein (…vgl. z. B. BVerfG, Beschl. v. 26.9.1978, 1 BvR 525/77, BVerfGE 49, 168 [185 f.], juris Rn. 43; im schulrechtlichen Zusammenhang BVerfG, Beschl. v 6.8.1996, 1 BvR 1600/96, NVwZ 1997, 781 [782], juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 22.01.2009 - 7 N 08.2065
Auflösung einer Sprachförderschule ist rechtmäßig - vollständige Urteilsgründe …
Dabei können vor allem Fragen der Zumutbarkeit und des Vertrauensschutzes von Bedeutung sein (vgl. BVerfG vom 6.8.1996 NVwZ 1997, 781 f.;… Niehues/Rux, a.a.O., RdNr. 799 ff.). - VG Leipzig, 19.07.2002 - 4 K 1107/02
Rechtmäßigkeit der Nichteinrichtung einer Klassenstufe ; Vorliegen eines …
Der Vertrauensschutz, wie er vom Bundesverfassungsgericht in der von den Antragstellern zitierten Entscheidung (Beschl. v. 6.8.1996 [1. Kammer des Ersten Senats], NVwZ 1997, 781) im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG bei einer unvorhergesehenen, nachteiligen Änderung der Grundlagen für die schulische Entwicklung durch Veränderung von staatlichen Planungsdaten bejaht worden ist, dürfte vorliegend indessen nicht zu dem Ergebnis führen, dass ein öffentliches Bedürfnis an der Einrichtung der Klassenstufe 1 im Schuljahr 2002/2003 an der Grundschule ... bejaht werden müsste. - VG Berlin, 10.08.2005 - 3 A 303.05
Schulfusion rechtmäßig
Letzteres kann nur dann angenommen werden, wenn unzumutbare Beeinträchtigungen vorliegen, das heißt solche, die die Rechte der Eltern und Schüler in ihrem Kernbereich antasten (OVG Bremen, Urteil vom 2. Juni 1987 - 1 BA 49/86 -, SPE 132 Nr. 32 m.w.N.) bzw. wenn schwere und unabweisbare Nachteile für die weitere schulische Entwicklung der betroffenen Schüler entstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. August 1996-1 BvR 1600/96 -, NVwZ 1997, 781). - VG Hamburg, 22.07.2005 - 10 E 2066/05
Zur Nichteinrichtung der Jahrgangsstufen 5 und 7 an einem Gymnasium
Der Einzelne kann insbesondere nicht erwarten, dass ihm günstige Planungsdaten, die von Regierung und Verwaltung gesetzt werden, nicht mehr geändert werden (BVerfG, NVwZ 1997, 781, 782) [BVerfG 06.08.1996 - 1 BvR 1600/96] . - VG Gießen, 18.06.2009 - 4 L 1253/09
Eilantrag wegen Rückkehr zu G9-Abitur in den derzeitigen G8-Jahrgängen der CBES …
Gleichwohl ist aber anerkannt, dass es das Rechtsstaatsprinzip gebietet, den Betroffenen Vertrauensschutz zu gewähren und damit eine Abwägung der einander entgegenstehenden allgemeinen und individuellen Interessen herbeizuführen, wenn die Grundlagen für die Planung der schulischen Entwicklung eines Kindes unvorhergesehen nachteilig geändert werden (BVerfG, Beschluss vom 06.08.1996, NVwZ 1997, 781). - VG Schwerin, 28.08.1998 - 6 A 1901/97
Gestattung des Besuchs einer anderen als der örtlich zuständigen Schule; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Berlin, 17.06.2009 - 3 L 192.09
Keine erste Klasse in der Grundschule im Taunus-Viertel
Eine Rechtsverletzung liegt nur vor, wenn unzumutbare Beeinträchtigungen vorliegen, das heißt solche, die die Rechte der Eltern und Schüler in ihrem Kernbereich antasten (OVG Bremen, Urteil vom 2. Juni 1987 - 1 BA 49/86 -, SPE 132 Nr. 32 m.w.N.) bzw. wenn schwere und unabweisbare Nachteile für die weitere schulische Entwicklung der betroffenen Schüler entstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. August 1996 - 1 BvR 1600/96 -, NVwZ 1997, 781).
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