Rechtsprechung
| BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00 |
Reisepaßfund bei Terroristen
Art. 2 Abs. 2 Satz 2, 104 Abs. 1 Satz 1, § 55 Abs. 1 StPO, nemo tenetur, § 70 Abs. 2 StPO, Begründungsanforderungen für die Beugehaftentscheidung, § 311a StPO, Verhältnismäßigkeit der Beugehaft bei Fragen zu Randaspekten
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; StPO § 70 Abs. 2; ; StPO § 103; ; StPO § 55; ; StPO § 311a; ; StPO § 311a; ; StPO § 55 Abs. 1; ; StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 136a Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 163a Abs. 4; ; StPO § 69 Abs. 3; ; GG Art. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 104 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Erzwingungshaft - Zeugnisverweigerung - Zeuge - Allgemeine Handlungsfreiheit - Bewegungsfreiheit - Beschwerdeentscheidung - Begründung - Nachverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Begründung einer freiheitsentziehenden Entscheidung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 04.07.2000 - 17 Qs 59/00
- LG Frankfurt/Main, 09.08.2000 - 17 Qs 59/00
- OLG Frankfurt, 09.08.2000 - 2 Ws 102/00
- BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3775
- NStZ 2001, 103
- StV 2001, 257
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00
Rn. 13 Nach diesen Verfassungsnormen ist die persönliche Bewegungsfreiheit besonders abgesichert (vgl. BVerfGE 65, 317 ; 70, 297 ).Diese Wertentscheidung garantiert die Einhaltung eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens und verpflichtet die nach Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG zur Entscheidung über eine Freiheitsentziehung berufenen Gerichte, dem Freiheitsgrundrecht auf allen Verfahrensstufen angemessen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).
- BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
Auskunftspflicht des Gemeinschuldners
Auszug aus BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00
Ein Zwang, durch eigene Aussagen die Voraussetzungen für eine strafrechtliche Verfolgung liefern zu müssen, ist unzumutbar (vgl. BVerfGE 56, 37 ). - BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …
Auszug aus BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00
Auch das Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 Abs. 1 StPO ist Ausfluss dieses allgemeinen Grundsatzes, der für einen Beschuldigten in den §§ 136 Abs. 1 Satz 2, 136a Abs. 1 Satz 2, 163a Abs. 4, 243 Abs. 4 Satz 1 StPO vorausgesetzt ist (vgl. BVerfGE 38, 105 ).
- BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72
Ensslin-Kassiber
Auszug aus BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00
Rn. 21 3. Mit dieser Entscheidung über die Hauptsache wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (vgl. BVerfGE 7, 99 ; 34, 293 ). - BGH, 28.02.1997 - StB 14/96
Das K.O.M.I.T.E.E.
Auszug aus BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00
Will ihn die Staatsanwaltschaft dann aber gleichwohl zum Verdachtskomplex nur als Zeugen vernehmen, so steht ihm nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung dennoch die Äußerungsfreiheit nach Maßgabe der §§ 136, 163a StPO zu, so dass auch bei einer generellen Aussageverweigerung Maßnahmen nach § 70 StPO nicht angeordnet werden dürfen (BGH, NJW 1997, S. 1591 f.). - BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83
Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher …
Auszug aus BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00
Rn. 13 Nach diesen Verfassungsnormen ist die persönliche Bewegungsfreiheit besonders abgesichert (vgl. BVerfGE 65, 317 ; 70, 297 ). - BVerfG, 16.11.1998 - 2 BvR 510/96
Verfassungsrechtliche Aspekte der Auskunftsverweigerung nach § 55 StPO
Auszug aus BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00
Dieser verfassungsrechtliche Maßstab ist auch im Verfahren gemäß § 70 Abs. 2 StPO zu beachten (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1998 - 2 BvR 510/96 -, NJW 1999, S. 779 f.). - BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57
Sendezeit I
Auszug aus BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00
Rn. 21 3. Mit dieser Entscheidung über die Hauptsache wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (vgl. BVerfGE 7, 99 ; 34, 293 ). - BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1998/98
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft - …
Auszug aus BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00
Dies gilt in besonderem Maße, wenn das über die Haftfrage entscheidende Gericht die einzige fachgerichtliche Instanz ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1998/98 -, StV 1999, S. 162 f.).
- BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
Nachträgliche Sicherungsverwahrung
Deshalb haben Gesetz (vgl. §§ 66 Abs. 1 Nr. 3, 66a Abs. 2 Satz 2, 63 StGB) und Rechtsprechung (BVerfGE 70, 297 ; BGH, NStZ 2001, S. 103;… 2001, S. 595 f.) bei freiheitsentziehenden Maßregeln stets eine umfassende Prüfung der Täterpersönlichkeit und der begangenen Taten verlangt. - BVerfG, 25.01.2007 - 2 BvR 26/07
Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Gefängnisseelsorger (Ausschluss bei nicht …
Handelt es sich bei dem über die Haftfrage entscheidenden Gericht um die einzige fachgerichtliche Instanz oder hat sich im Rahmen eines zweigliedrigen Instanzenzugs eine vorangegangene richterliche Entscheidung gegen das Vorliegen der Voraussetzungen der Freiheitsbeschränkung ausgesprochen oder ergeht die Entscheidung über die Freiheitsbeschränkung ohne vorherige Anhörung des Betroffenen, so sind an die Begründung der Entscheidung hohe Anforderungen zu stellen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, NJW 2000, S. 3775 ). - BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08
Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare); …
Rn. 16 1. Die Verfassungsbeschwerden haben keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, weil die maßgeblichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. etwa BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ;… BVerfG-K NJW 1999, S. 779; StV 2001, S. 257 f.;… NJW 2002, S. 1411).Als Folge dieses rechtsstaatlichen Grundsatzes gewährt § 55 Abs. 1 StPO dem Zeugen das Recht, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden (vgl. BVerfGE 38, 105 ; BVerfG-K StV 2001, 257 ;… NJW 2002, S. 1411 ).
- BGH, 15.11.2006 - StB 15/06
Beugehaft gegen Anstaltsseelsorger rechtmäßig
c) Das Oberlandesgericht hat bei der Anordnung der Beugehaft sein Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung des Freiheitsgrundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfG NJW 1999, 779 f.; 2000, 3775 f.;… Meyer-Goßner, aaO § 70 Rdn. 13) beachtet. - OVG Hamburg, 11.04.2013 - 4 Bf 141/11
Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines rechtskräftig Verurteilten …
Ein Verdächtiger erlangt danach die Stellung eines Beschuldigten, wenn die zuständige Strafverfolgungsbehörde Maßnahmen gegen ihn ergreift, die erkennbar darauf abzielen, gegen ihn wegen einer Straftat vorzugehen (BVerfG, Kammerbeschl. v. 21.8.2000, 2 BvR 1372/00, NJW 2000, 3775, juris Rn. 16). - BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01
Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines abgeurteilten Straftäters
Rn. 16 Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wäre es mit der Menschenwürde eines Zeugen unvereinbar, wenn er zu einer Aussage gezwungen würde, durch die er die Voraussetzungen für seine eigene strafrechtliche Verurteilung liefern müsste (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 f.).Als Folge dieses rechtsstaatlichen Grundsatzes gewährt § 55 Abs. 1 StPO dem Zeugen das Recht, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihm die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden (vgl. BVerfGE 38, 105 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 f.).
- BGH, 10.01.2012 - StB 20/11
Beugehaft im Strafverfahren gegen Verena Becker aufgehoben
Danach muss die Beugehaft nach den Umständen des Falles unerlässlich sein und darf zur Bedeutung der Strafsache und der Aussage für den Ausgang des Verfahrens nicht außer Verhältnis stehen (BVerfG, Beschlüsse vom 25. Januar 2007 - 2 BvR 26/07, NJW 2007, 1865, 1868; vom 9. September 2005 - 2 BvR 431/02, NJW 2006, 40, 41; vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00, NJW 2000, 3775, 3776; BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - StB 7 8 9 32/09, NStZ 2010, 44; vom 7. Juli 2005 - StB 12/05, NStZ-RR 2005, 316, 317).Dieser verfassungsrechtliche Maßstab ist auch im Verfahren gemäß § 70 Abs. 2 StPO zu beachten (BVerfG, Beschluss vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00, NJW 2000, 3775, 3776 mwN).
- BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 1565/94
Rechtsfolgen der Auskunftsverweigerungen durch einen Betroffenen in einem …
Er verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, die die persönliche Bewegungsfreiheit besonders absichern (vgl. BVerfGE 65, 317 ; 70, 297 ) und deren Bedeutung und Tragweite auch in einem Verfahren, in dem eine Zeugenaussage mit Hilfe einer Haftanordnung erzwungen werden soll, zu beachten ist (…vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1998 - 2 BvR 510/96 -, NJW 1999, S. 779 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257). - BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03
Auskunftsverweigerungsrecht nach rechtskräftiger Verurteilung
Die Fachgerichte haben - wenn auch knapp (vgl. zu den Begründungsanforderungen Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, NStZ 2001, S. 103 f.) - zu erkennen gegeben, dass sie sich der Bedeutung und Tragweite der angeordneten Zwangsmaßnahme bewusst waren. - BVerfG, 09.09.2005 - 2 BvR 431/02
Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf ein fortwirkendes rechtliches Interesse des …
Außerdem ist bei der Anordnung von Beugehaft der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 ;… Nehm, Aussageverweigerung und Beugehaft, in Festschrift für Odersky, 1996, S. 439 ). - LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 14 Sa 800/15
Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines Zeugen im Arbeitsgerichtsprozess im …
- OLG Düsseldorf, 22.05.2006 - 4 Ws 63/02
Strafprozeßrecht: Rechtswidrigkeit einer angeordneten Erzwingungshaft
- BVerfG, 01.08.2025 - 2 BvR 288/22
Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts …
- KG, 09.02.2011 - 3 Ws 31/11
Auskunftsverweigerungsrecht: Beugehaft wegen Aussageverweigerung eines wegen …
- OLG Köln, 19.05.2005 - 2 Ws 194/05
Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts bei Seriendelikten
- OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 272/09
- BVerwG, 21.12.2006 - 2 WD 19.05
Vorläufige Festnahme; Recht auf ein "faires Verfahren"; Beschuldigteneigenschaft …
- BVerfG, 09.08.2005 - 2 BvR 1263/05
Glaubhaftmachung eines Auskunftsverweigerungsrechts nach § 55 Abs. 1 …
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