Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1426
BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03 (https://dejure.org/2003,1426)
BVerfG, Entscheidung vom 28.04.2003 - 2 BvR 358/03 (https://dejure.org/2003,1426)
BVerfG, Entscheidung vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03 (https://dejure.org/2003,1426)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § ... 90 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 33a; ; StPO § 53 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 97 Abs. 1; ; StPO § 97 Abs. 2 Satz 3; ; StPO § 98 Abs. 2; ; StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 102; ; StPO § 103; ; StPO § 110; ; UWG § 17; ; StGB § 203; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Durchsuchung und Sichtung des EDV-Datenbestands einer Steuerberatungsgesellschaft; Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit einer ermittlungsrichterlichen Durchsuchungsanordnung; Anforderungen an die angemessenen Begrenzung der Vollziehung der Durchsuchung durch den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses; Erschöpfung des Rechtswegs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung - Gleichzeitige Durchsuchungsanordnung beim Verdächtigen und beim Nichtverdächtigen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 126
  • NJW 2003, 2669
  • NVwZ 2003, 1374 (Ls.)
  • WM 2003, 1296
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (89)Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
    Der Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG erstreckt sich auch auf geschäftlich genutzte Räume, die nicht allgemein zugänglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 76, 83 ; 96, 44 ).

    Rn. 15 Der Durchsuchungsbeschluss dient mit seinem Inhalt dazu, die Durchführung der Maßnahme durch die Vollziehungsbeamten messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt zugleich den Betroffenen in den Stand, die Durchsuchung zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter daher die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

    Der Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Vollziehungsakten im Rahmen einer zulässig angeordneten Durchsuchung betroffen sein kann, darf nicht allein dem Ermessen der Beamten überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 42, 212 ).

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keine tatsächlichen Angaben über den Inhalt des Vorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird daher rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Wird die Durchsuchung - meist ohne vorherige Anhörung des Betroffenen - angeordnet, so soll die Einschaltung des Richters auch dafür sorgen, dass die Interessen des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Rn. 15 Der Durchsuchungsbeschluss dient mit seinem Inhalt dazu, die Durchführung der Maßnahme durch die Vollziehungsbeamten messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt zugleich den Betroffenen in den Stand, die Durchsuchung zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Rn. 15 Der Durchsuchungsbeschluss dient mit seinem Inhalt dazu, die Durchführung der Maßnahme durch die Vollziehungsbeamten messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter daher die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

    Nur dies führt zu einer angemessenen Begrenzung der Durchsuchung, weil oft eine unübersehbare Zahl von Gegenständen als Beweismittel für den aufzuklärenden Sachverhalt in Frage kommen kann (vgl. BVerfGE 20, 162 ).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
    Der Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG erstreckt sich auch auf geschäftlich genutzte Räume, die nicht allgemein zugänglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 76, 83 ; 96, 44 ).

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keine tatsächlichen Angaben über den Inhalt des Vorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird daher rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).

    Der Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1910/02 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
    Der Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG erstreckt sich auch auf geschäftlich genutzte Räume, die nicht allgemein zugänglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 76, 83 ; 96, 44 ).

    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Dies setzt eine eigenverantwortliche richterliche Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen voraus, die keine bloße Formsache ist (vgl. BVerfGE 57, 346 ).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Der Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1910/02 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1910/02

    Erschöpfung des Rechtswegs bei strafrechtlichen Ermittlungen

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
    Der Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1910/02 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Da die Zuständigkeit für die Maßnahme gemäß § 110 StPO ausschließlich der Staatsanwaltschaft übertragen ist und das Gesetz dieser Behörde einen eigenen Ermessensspielraum zubilligt, ist die entsprechende Anwendung von § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO auf diese Maßnahme möglich (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1185/02 - und - 2 BvR 1910/02 - …sowie vom 30. Januar 2003 - 2 BvR 871/02 - BGH, CR 1999, S. 292 f. mit Anm. Bär).

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
    Rn. 26 Wäre das Landgericht über diesbezügliches Beschwerdevorbringen bereits endgültig hinweggegangen, so stünde der Beschwerdeführerin auch der Rechtsbehelf gemäß § 33a StPO zur Verfügung, der im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Rechtsweg gehört (vgl. BVerfGE 42, 243 ).
  • BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 979/02

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
    Ob es nach der konkreten Verdachtslage zur Beweisführung erforderlich und mit Blick auf das Gewicht des Vorwurfs angemessen ist, den gesamten Datenbestand der Beschwerdeführerin, der auf dem "Streamerband" abgebildet ist, zu sichten, ist nach der Kompetenzordnung zuvörderst von den Fachgerichten zu prüfen; dem Bundesverfassungsgericht obliegt insoweit keine ins Einzelne gehende Nachprüfung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Oktober 2002 - 2 BvR 979/02 -).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Journalistische Verbindungsdaten

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00

    Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen

  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung

  • BGH, Ermittlungsrichter, 14.12.1998 - 2 BJs 82/98

    digitale Datenträger - § 110 StPO ist auch anwendbar auf die Durchsicht von Daten …

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvR 1028/02

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • BVerfG, 27.02.2003 - 2 BvR 190/03

    Anfechtung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • BVerfG, 29.07.2002 - 2 BvR 708/02

    Verfassungsbeschwerde - Annahmegrund - Aussicht auf Erfolg - Anfangsverdacht - …

  • BVerfG, 21.02.2003 - 2 BvR 1286/02

    Anforderungen an den Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 528/85

    Verfassungsreechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • BVerfG, 07.06.1977 - 2 BvR 1122/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

    Die mit einer Sicherstellung, Beschlagnahme oder Durchsicht verbundene Belastung besteht in der Regel in der Entziehung des Besitzes an den betroffenen Beweisgegenständen und ist daher an Art. 14 GG (vgl. BVerfGK 1, 126 ) und - sofern Daten betroffen sind - am Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 113, 29 ) zu messen.

    Wird eine Beschlagnahmeanordnung im Zusammenhang mit einem Durchsuchungsbeschluss erlassen und erfolgt dabei noch keine genaue Konkretisierung der erfassten Gegenstände, sondern nur eine gattungsmäßige Umschreibung, so handelt es sich um eine bloße Richtlinie für die Durchsuchung (vgl. BVerfGK 1, 126 ).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …

    Die Beschlagnahme oder Maßnahmen nach § 110 StPO, die nur mittelbar aus der Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume folgen, unterfallen nicht mehr dem Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG (…vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, NStZ 2002, S. 377 und vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03 -, BVerfGK 1, 126 ).
  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die …

    Soweit der Durchsuchungsbeschluss die Grundlage für die Sichtung der bei der Durchsuchung aufgefundenen Papiere und Dateien und für die vorläufige Sicherstellung dieser Unterlagen zum Zwecke der Durchsicht gemäß § 110 StPO bildet (vgl. BVerfGK 1, 126 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08 -, juris, Rn. 50), kann offenbleiben, ob die Beschwerdeführerin durch diesen Beschluss unmittelbar in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder in ihrem Recht auf ein faires Verfahren betroffen worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht