Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.07.2004 - 4 BV 03.617 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BayFwG Art. 28 Abs. 2 Nr. 5; ; BayFwG Art. 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3; ; BayVwVfG Art. 24
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Brand- und Katastrophenschutz - Feuerwehr; Falschalarm; Fehlalarm; Aufwendungsersatz; Kosten; Brandmeldeanlage; Vermutung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenersatz für Einsätze gemeindlicher Feuerwehren bei Falschalarmen, die durch eine private Brandmeldeanlage ausgelöst wurden
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 16.01.2003 - AN 5 K 02.932
- VGH Bayern, 08.07.2004 - 4 BV 03.617
Papierfundstellen
- NJW 2005, 1065
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93
Feuerwehrabgabe
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2004 - 4 BV 03.617
Der Gesetzgeber sah sich nach dem Wegfall der Feuerschutzabgabe infolge Nichtigerklärung des Art. 4 KAG durch das Bundesverfassungsgericht (B. v. 24.1.1995, Az. 1 BvL 18/93 u.a., BVerfGE 92, 91) genötigt, den Umfang der Kostenfreiheit im Rahmen des Art. 28 BayFwG neu zu überdenken.
- VG Neustadt, 02.12.2014 - 5 K 491/14
Seniorenzentrum muss Feuerwehrkosten nach Einsatz wegen angebranntem Essen …
Rn. 29 Hinsichtlich eines Falschalarms im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 LBKG ist in der Rechtsprechung geklärt, dass der Betreiber einer Brandmeldeanlage anlagespezifische Risiken tragen muss (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 4 LA 14/11 - bejaht bei Alarm durch Dusche, Deo oder Rauchen eines Herbergsgastes; HessVGH, Urteil vom 22. August 2007 - 5 UE 1734/06 - bejaht bei Küchendämpfen bei Reinigungsarbeiten; VG Ansbach, Urteil vom 13. Dezember 2007 - AN 5 K 07.01806 - bejaht bei diagnostischer Schwäche wegen Rußpartikeln durch Gabelstaplerabgase; VG Aachen, Urteil vom 30. November 2009 - 6 K 1608/09 - bejaht bei Kurzschluss oder ungeklärter Ursache; VG Magdeburg, Gerichtsbescheid vom 28. April 2014 - 7 A 63/12 - bejaht bei nicht erkennbarer Ursache; BayVGH, Urteil vom 8. Juli 2004 - 4 BV 03.617 - verneint bei Auslösen eines Handdruckmelders durch Kisten). - VGH Hessen, 22.08.2007 - 5 UE 1734/06
Heranziehung zur Kostenerstattung für einen Einsatz der Berufsfeuerwehr
Es genügt für die Haftung, dass sich bei der Alarmauslösung "die anlagenspezifischen Risiken für einen Fehlalarm verwirklicht haben" (Bay. VGH, U. v. 08.07.2004 - 4 Bv 03.671 - NJW 2005, 1065). - VGH Bayern, 27.06.2012 - 4 BV 11.2549
Kostenersatz für Feuerwehreinsätze bei Falschalarmierung
Selbst wenn (ausnahmsweise) schon vor dem Eintreffen am vermeintlichen Einsatzort klar war, dass eine Falschalarmierung vorlag, müssen zur Vorbereitung der späteren Kostenersatzentscheidung noch von Amts wegen die näheren Fallumstände ermittelt werden (BayVGH vom 8.7.2004 VGH 57, 117/121 = NJW 2005, 1065/1066), was nicht selten einen Augenschein erfordert.
- VGH Bayern, 18.11.2019 - 4 CS 19.1839
Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen zwei …
Im Hauptsacheverfahren wird das Verwaltungsgericht zu klären haben, ob die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Antragstellerin nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 5 BayFwG erfüllt sind (vgl. BayVGH, U.v. 8.7.2004 - 4 BV 03.617 - VGH n.F. 57, 117 = NJW 2005, 1065) und ob die Antragsgegnerin ihr Ermessen nach Art. 28 Abs. 1 BayFwG ordnungsgemäß ausgeübt hat (vgl. etwa BayVGH, BayVGH, U.v. 14.12.2011 - 4 BV 11.895 - BayVBl 2012, 373/375 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2018 - 9 A 531/16 Rn. 17 vgl. Bay. VGH, Urteil vom 8. Juli 2004 - 4 BV 03.617 -, NJW 2005, 1065, juris Rn. 22; Hess. VGH, Urteil vom 22. August 2007 - 5 UE 1734/06 -, KStZ 2008, 36, juris Rn. 25,.
- VG Aachen, 30.11.2009 - 6 K 1608/09
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schadenfeuers i.S.d. § 1 Abs. 1 …
Rn. 28 Vgl. Steegmann, Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen, Stand November 2009, § 41 FSHG, Rn. 31 und 32; BayVGH, Urteil vom 8. Juli 2004 - 4 BV 03.617 -, NJW 2005, 1065; VGH Kassel, Urteil vom 22. August 2008 - 5 UE 1734/06 -, DÖV 2007, 1061.Rn. 30 Vgl. BayVGH, Urteil vom 8. Juli 2004 - 4 BV 03.617 -, NJW 2005, 1065.
- VG München, 21.02.2019 - M 30 K 17.107
Feuerwehraufwendungsersatz bei Fehlalarm durch Brandmeldeanlage
Vielmehr hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausführlich mit der Normierung des Art. 28 Abs. 2 Nr. 5 BayFwG in seiner Entscheidung vom 8. Juli 2004 - 4 BV 03.617 - auseinandergesetzt.Es geht dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu weit, eine quasi allgemeine Gefährdungshaftung alleine durch die Nutzung einer Brandmeldeanlage anzunehmen - weshalb er das Kriterium des "menschlichen Zutuns" ausschließt -, vielmehr zieht er eine Begrenzung daraus, ob sich im konkreten Fall die mit der Alarmauslösung auf technischem Wege zwangsläufig verbundenen anlagenspezifischen Risiken für einen Falschalarm verwirklicht haben, denn nur diese habe der Anlagenbetreiber zu tragen (BayVGH, U.v. 8.7.2004 - 4 BV 03.617 - juris Rn 19 f.).
- OVG Schleswig-Holstein, 01.06.2011 - 4 LA 14/11
Vorsatz eines Herbergsgastes bei grundloser Alarmierung der Feuerwehr muss sich …
Nach dem Sinn und Zweck der Norm kann er aber in einem solchen Fall jedenfalls dann Adressat einer Kostenforderung des Trägers der Feuerwehr sein, wenn sich das anlagenspezifische Funktionsrisiko für einen Falschalarm verwirklicht hat (Wartungsmängel, Ansprechen auf lediglich einzelne brandtypische Begleiterscheinungen, spezifische Sensibilität gegenüber anderen Erscheinungen wie Küchendämpfen, Blitzschlag oder Erschütterungen, vgl. Mücke, Kommentar zum BrSchG - Stand Mai 2010 -, § 29 Ziff. 2.3;… Hess VGH, Urt. v. 22.08.2007 - 5 UE 1734/06 -, DÖV 2007, 1061; BayVGH, Urt. v. 08.07.2004 - 4 BV 03.617 -, NJW 2005, 1065;… allg. zu technischen Alarmeinrichtungen BVerwG, Urt. v. 23.08.1991 - 8 C 37/90 -, NJW 1992, 2243). - VG Freiburg, 20.10.2009 - 3 K 2369/08
Kostenersatzpflicht des Betreibers der privaten Brandmeldeanlage
Er hat für ihre diagnostische Schwäche, für die Alarmauslösung infolge von außen kommender brandfremder Ereignisse und für das Auftreten technisch bedingter Fehlfunktionen, mithin hier für die unzutreffende Auslösung eines Alarms im Zusammenhang mit Wartungsarbeiten an der Brandmeldeanlage einzustehen (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 22.08.2007 - 5 UE 1734/06 -, DÖV 2007, 1061 und KStZ 2008, 39 ff sowie Bay. VGH, Urt. v. 08.07.2004 - 4 BV 03.617 -, NJW 2005, 1065). - VG Osnabrück, 18.02.2015 - 6 A 111/13
Feuerwehr; Brandmeldeanlage; Fehlalarm; Kosten; verschuldensunabhängig
Die genannten Vorschriften des bayrischen und hessischen Landesrechts werden in der von der Beklagten angeführten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung jedoch nach ihrem Sinn und Zweck einschränkend dahingehend ausgelegt, dass sie nur die Fälle erfassen, in denen sich bei der Auslösung des Fehlalarms bestimmte anlagenspezifische Risiken - wie etwa die nicht auf einem Brand beruhende automatische Ansprache des Meldedetektors der Anlage auf bestimmte sekundäre Branderscheinungen, die Sensibilität der Anlage für äußere brandunabhängige Ereignisse oder das allgemeine, ggf. auf einer mangelhaften Wartung durch den Betreiber beruhende Risiko einer technischen Störung der Anlage - verwirklicht haben, während in Fällen einer "willentlichen" Alarmauslösung durch dritte Personen die allgemeinen, ein Verschulden des Betroffenen voraussetzenden Vorschriften über die Gebühren- bzw. Kostenerstattungspflicht für Feuerwehreinsätze gelten (vgl. VGH München, U. v. 08.07.2004 - 4 BV 03.617 -, juris = NJW 2005, 1065; VGH Kassel, U. v. 22.08.2007 - 5 UE 1734/06 -, juris = DÖV 2007, 1061).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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GG Art. 14, Art. 80 Abs. 1; MOG § 8 Abs. 1; MGV § 7 Abs. 2a; ZAV § 12 Abs. 2; VO (EWG) Nr. 3950/92 Art. 7, Art. 8a
Milch; Milchquote; Milch-Garantiemenge; Referenzmenge; staatliche Reserve; Abzug zugunsten der staatlichen Reserve; Zusatzabgabenverordnung; Verordnungsermächtigung; Zitiergebot; Bestimmtheitsgebot bei Umsetzung von Gemeinschaftsrecht; Eigentum; Eigentumsschutz für ... - Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 14, Art. 80 Abs. 1
Abzug zugunsten der staatlichen Reserve; Bestimmtheitsgebot; Bestimmtheitsgebot bei Umsetzung von Gemeinschaftsrecht; Eigentum; Eigentumsschutz; Eigentumsschutz für Gewerbebetrieb; Gewerbebetrieb; Landwirtschaft; Milch; Milch-Garantiemenge; Milchgarantiemenge; ...
- Judicialis
GG Art. 14; ; GG Art. 80 Abs. 1; ; MOG § 8 Abs. 1; ; MGV § 7 Abs. 2a; ; ZAV § 12 Abs. 2; ; VO (EWG) Nr. 3950/92 Art. 7; ; VO (EWG) Nr. 3950/92 Art. 8a
- Wolters Kluwer
Verletzung des Eigentumsgrundrechts, Gleichheitssatzes und unzulässige Rückwirkung durch die Zusatzabgabenverordnung; Verfassungsmäßigkeit des Drittelabzugs; Bestimmtheit der gesetzlichen Verordnungsermächtigung für die Zusatzabgabenverordnung; Grundsatz der nur ...
- rechtsportal.de
Bestimmtheitsgebot bei Verweis gesetzlicher Verordnungsermächtigung auf europäisches Gemeinschaftsrecht - Teilentzug der Milchreferenzmenge und Eigentumsschutz
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 24.10.2002 - W 6 K 00.1360
- VGH Bayern, 24.06.2003 - 9 BV 02.3024
- BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03
- BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04
Papierfundstellen
- BVerwGE 121, 382
- NJW 2005, 1065 (Ls.)
- NVwZ 2005, 337
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (21)
- BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87
Milcherzeugung - Garantiemenge - Mengenbegrenzung - Vermarktungsverbot - …
Auszug aus BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03
a) Nach der Rechtsprechung des Senats nimmt die einem milcherzeugenden Betrieb zugeteilte Referenzmenge am Eigentumsschutz des Betriebes teil (Urteile vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 3 C 6.87 - BVerwGE 81, 49 , vom 17. Juni 1993 a.a.O. und vom 11. November 1993 - BVerwG 3 C 37.91 - BVerwGE 94, 257 ).Damit bestimmt er Inhalt und Schranken des Eigentums an diesen Betriebsmitteln (Urteil vom 8. Dezember 1988 a.a.O. ; vgl. Beschluss vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 3 C 12.92 - Buchholz 451.512 Nr. 116 ).
- BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90
Hennenhaltungsverordnung
Auszug aus BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03
Er beruft sich lediglich erneut auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 1999 - 1 BvF 3/90 - zur Hennenhaltungsverordnung (BVerfGE 101, 1 ) sowie auf kritische Stimmen in der Literatur (…u.a. Nierhaus, Bonner Kommentar zum GG, Rn. 327 zu Art. 80 Abs. 1; Erbel, DÖV 1989, 338 ; Schwarz, DÖV 2002, 852 ; Düsing/Kauch, AUR 2003, 69), die der Senat bei seiner Entscheidung vom 20. März 2003 bereits berücksichtigt hat.Allerdings richten sich die verfassungsrechtlichen Bedenken aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG nicht an die Verordnung, sondern an das ermächtigende Gesetz (vgl. BVerfGE 101, 1 ).
- BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80
Schulentlassung
Auszug aus BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03
Die Verordnungsermächtigung muss nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinlänglich bestimmt sein, wobei das Maß der geforderten Bestimmtheit einerseits von der Eigenart der jeweiligen Regelungsmaterie und andererseits von der Intensität der Regelung abhängig ist (BVerfGE 58, 257 ).Namentlich wenn hierbei Grundrechte betroffen sind, muss der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen selbst treffen (vgl. BVerfGE 58, 257 ); das gilt auch bei der Umsetzung oder Konkretisierung von Gemeinschaftsrecht.
- BFH, 25.09.2003 - VII B 309/02
Ausschluss der Saldierung auf Molkereiebene zwischen Erzeugern aus den alten und …
Auszug aus BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03
Er befindet sich dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 5. und 6. September 1990 - 2 BvR 848/88 und 2 BvR 965/88 - juris) und des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 17. Dezember 1985 - VII B 116/85 - BFHE 145, 289 ; Urteil vom 22. April 1986 - VII R 184/85 - BFHE 146, 302 ; Beschluss vom 25. September 2003 - VII B 309/02 - BFHE 203, 243 ).Das Berufungsgericht hat angenommen, dass mit dem Erlass der Änderungsverordnung (EG) Nr. 1256/1999 ein kritischer Punkt erreicht, wenn nicht überschritten sei (offen gelassen von BFH, Beschluss vom 25. September 2003 - VII B 309/02 - BFHE 203, 243 ).
- BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 12.92
Recht der Landwirtschaft: Teilverfassungswidrigkeit des § 7 Abs. 1 MGV
- BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
Auszug aus BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03
Die Regelung bestimmt Inhalt und Schranken der künftigen Nutzbarkeit der sächlichen Betriebsmittel (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG); ihre Verfassungsmäßigkeit setzt voraus, dass sie einen gerechten, namentlich einen verhältnismäßigen Ausgleich zwischen der prinzipiellen Privatnützigkeit des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) und den berechtigten Belangen der Allgemeinheit (Art. 14 Abs. 2 GG) herstellt (stRspr, vgl. nur BVerfGE 52, 1 ). - BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90
Prüfung der sachlichen Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte durch das …
Auszug aus BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03
Zwar ist die Referenzmenge rechtlich nur eine Abgabevergünstigung (…Urteil vom 17. Juni 1993 a.a.O. ; BGH, Urteil vom 26. April 1991 - V ZR 53/90 - BGHZ 114, 277 ); sie gleicht in ihren wirtschaftlichen Folgen aber einer der Menge nach begrenzten Produktionserlaubnis. - BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 42.88
Referenzmengenübergang auf den Verpächter bei Rückgabe des Pachtbetriebes
- BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 37.91
Milcherzeugung - Referenzmenge - Höchstbemessungsbegrenzung - Nutzung - …
Auszug aus BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03
a) Nach der Rechtsprechung des Senats nimmt die einem milcherzeugenden Betrieb zugeteilte Referenzmenge am Eigentumsschutz des Betriebes teil (…Urteile vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 3 C 6.87 - BVerwGE 81, 49 , vom 17. Juni 1993 a.a.O. und vom 11. November 1993 - BVerwG 3 C 37.91 - BVerwGE 94, 257 ). - BVerwG, 06.09.1995 - 3 C 1.94
Recht der Landwirtschaft: Übergang von Referenzmengen bei Rückgabe von …
Auszug aus BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03
Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass das in der Rechtsordnung der Gemeinschaft gewährleistete Eigentumsrecht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht das Recht zur kommerziellen Verwertung eines Vorteils wie der im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation zugeteilten Referenzmenge umfasst, der weder aus dem Eigentum noch aus der Berufstätigkeit des Betroffenen herrührt, und dass die Referenzmenge als solche hiernach nicht den Schutz der gemeinschaftlichen Eigentumsgewährleistung genießt (Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 3 C 5.93 - und vom 6. September 1995 - BVerwG 3 C 1.94 - Buchholz 451.512 Nr. 91 und Nr. 112 m.w.N.). - BVerwG, 24.03.1994 - 3 C 5.93
Übergang von Referenzmengen anlässlich der Rückgabe eines gepachteten Hofes vom …
- BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74
Rückwirkende Verordnungen
- BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68
Konkretisierung durch EG-Normen
- BVerwG, 20.03.2003 - 3 C 10.02
Zitiergebot bei Verordnungen; Milchquote; Anlieferungs-Referenzmenge; Abtretung …
- BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 41.87
Milcherzeugung - Kuhplatzzahl - Erhöhungsmaßnahme - Baugenehmigung
- BVerfG, 25.05.1976 - 2 BvL 1/75
Verfassungsmäßigkeit der im PBefG enthaltenen Ermächtigungsgrundlage zur …
- BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvL 19/70
Verfassungsmäßigkeit der Abschöpfung bei Getreideeinfuhren nach europäischem …
- BVerfG, 05.09.1990 - 2 BvR 848/88
Verfassungsmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Verordnung - …
- BVerfG, 06.09.1990 - 2 BvR 965/88
Verfassungsmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Verordnung - …
- BFH, 22.04.1986 - VII R 184/85
- BFH, 17.12.1985 - VII B 116/85
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
Es bedarf daher weiterhin keiner Entscheidung, ob und inwieweit im Einzelnen das im Fachrecht als sonstiges Recht gemäß § 823 Abs. 1 BGB anerkannte (vgl. etwa BGHZ 23, 157 ; 45, 150 ; 48, 58 ; 133, 265 ; BVerwG…, Beschluss vom 11. Januar 1983 - BVerwG 8 B 91.82 -, NJW 1983, S. 1810 ;… Beschluss vom 20. Juli 1992 - BVerwG 7 B 186.91 -, NVwZ 1993, S. 63 ; BVerwGE 121, 382 ; 143, 249 ) Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auch Eigentumsschutz nach Art. 14 Abs. 1 GG genießt (vgl. dazu BVerfGE 17, 232 ; 51, 193 ; 58, 300 ; 66, 116 ; 68, 193 ; 84, 212 ; 87, 363 ; 96, 375 ; 105, 252 ; 123, 186 ). - BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04
Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung; …
Sie beschränkten diese Ermächtigung nur insofern, als sie ausschließlich Vorschriften erlaubten, die zur Durchführung dieser EG-Regelungen "erforderlich" waren und den Erlass von Vorschriften über die Voraussetzungen und die Höhe von Mengenregelungen und Abgaben zusätzlich unter die Voraussetzung stellten, dass diese nach den EG-Regelungen bestimmt, bestimmbar oder begrenzt waren (vgl. BVerwGE 121, 382 m.w.N.).Rn. 51 b) Hieraus folgt entgegen der auch im Schrifttum und in der Rechtsprechung (…vgl. Erbel, DÖV 1989, S. 338 ;… Kauch/Düsing, AgrarR 2003, S. 69;… Nierhaus, in: Bonner Kommentar, Bd. 11, Art. 80 Rn. 327 (November 1998);… Schwarz, DÖV 2002, S. 852 ; VG Darmstadt…, Urteil vom 8. April 2004 - 3 E 1764/01 -, juris, Rn. 16) teilweise vertretenen Auffassung der Beschwerdeführer nicht, dass der Verordnunggeber dann, wenn er sich auf eine nationale Verordnungsermächtigung stützt, die ihrerseits (teilweise) auf unionsrechtliche Vorschriften verweist, neben der nationalen Verordnungsermächtigung grundsätzlich auch diese unionsrechtlichen Vorschriften zitieren müsste (vgl. BVerwGE 118, 70 ; 121, 382 ; BFHE 203, 243 ; BayVGH…, Urteil vom 24. Juni 2003 - 9 BV 02.3024 -, juris, Rn. 20).
- VGH Hessen, 14.09.2011 - 6 A 1312/11
Anlieferungs-Referenzmenge für Milch
Die Zusatzabgabenverordnung verstößt nicht gegen das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 20.03.2003 - 3 C 10.02 -, BVerwGE 118, 70, und vom 16.09.2004 - 3 C 35.03 -, BVerwGE 121, 382, sowie Beschluss vom 08.09.2008 - 3 B 42.08 -, Juris).Von dieser Ermächtigung machte der deutsche Verordnungsgeber Gebrauch, indem er die Milch-Garantiemengen-Verordnung aufhob und mit Wirkung vom 1. April 2000 durch die Zusatzabgabenverordnung ersetzte (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 16. September 2004 - 3 C 35.03 -, BVerwGE 121, 382).
Die Rechtsauffassung, dass die Zusatzabgabenverordnung nicht gegen das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG verstößt, hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 16. September 2004 - 3 C 35.03 - (…a.a.O.) erneut bekräftigt.
Rn. 41 Das Bundesverwaltungsgericht hat auch zu dieser Rechtsansicht im Urteil vom 16. September 2004 - 3 C 35.03 - (…a.a.O.) ausführlich Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass der Senat bislang - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs - angenommen habe, dass § 8 Abs. 1 Satz 1 MOG den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genüge.
Rn. 44 Selbst wenn man mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 16. September 2004 - 3 C 35.03 - (…a.a.O.) davon ausgeht, dass die Verminderung der ihrem Inhaber bislang zustehenden Referenzmenge um ein Drittel dessen Eigentum an seinem landwirtschaftlichen Betrieb berührt (offen gelassen in: BVerfG…, Beschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2628/04 -, a.a.O.), stellt sich der in § 12 Abs. 2 ZAV normierte Drittelabzug als verfassungsgemäß dar.
Eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) - in Form der Vertragsfreiheit - scheitert bereits daran, dass die in § 12 Abs. 2 ZAV getroffene Neuregelung den geschlossenen Pachtvertrag inhaltlich nicht verändert hat (BVerwG, Urteil vom 16. September 2004 - 3 C 35.03 -, a.a.O.).
Eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) liegt ebenfalls nicht vor, da die Differenzierung danach, ob der Verpächter selbst Milcherzeuger ist oder nicht, ihren sachlichen Grund in der Absicht des Verordnungsgebers findet, Referenzmengen wieder stärker den aktiven Milcherzeugern zuzuordnen und die rein kapitalistische Nutzung zurückzudrängen (BVerwG, Urteil vom 16. September 2004 - 3 C 35.03 -, a.a.O.).
- BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 42.08
Verfassungsmäßigkeit der Einziehung eines Drittels der verpachteten …
Rn. 2 1. In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass sich die in einer Rechtsverordnung gemäß Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG anzugebenden Rechtsgrundlagen nicht auf das Gemeinschaftsrecht erstrecken, das durch die Verordnung umgesetzt wird (Urteile vom 20. März 2003 - BVerwG 3 C 10.02 - BVerwGE 118, 70 und vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 35.03 - BVerwGE 121, 382 ).Rn. 3 2. Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass § 12 Abs. 2 ZAV über eine genügende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage verfügt, weil es sich um eine Übergangsvorschrift handelt, die sich darauf beschränkt, das bisherige System der Übertragung von Anlieferungsreferenzmengen für bestimmte Altfälle beizubehalten und fortzuentwickeln (Urteile vom 16. September 2004 a.a.O. und vom 2. Oktober 2007 - BVerwG 3 C 11.07 - Buchholz 451.514 ZAV Nr. 4 ).
Rn. 5 Der Senat hat bereits entschieden, dass die Anlieferungsreferenzmenge als solche kein durch Art. 14 GG geschütztes Eigentum darstellt; es handelt sich lediglich um eine Abgabevergünstigung, die in ihren wirtschaftlichen Folgen einer der Menge nach begrenzten Produktionserlaubnis gleicht (Urteil vom 16. September 2004 a.a.O. ).
Rn. 6 Der Senat hat ebenfalls bereits entschieden, dass der Entzug der dem Verpächter bislang zustehenden Referenzmenge allerdings dessen Eigentum an seinem landwirtschaftlichen Betrieb berührt und dass dies auch dann gilt, wenn er die Referenzmenge vorübergehend nicht oder nicht vollständig zur Milcherzeugung nutzt (Urteil vom 16. September 2004 a.a.O. ;… vgl. Urteil vom 2. Oktober 2007 a.a.O. ).
Dass es in solchen Fällen mit Art. 14 GG vereinbar ist, ein Drittel der verpachteten Referenzmenge unentgeltlich zur staatlichen Reserve einzuziehen, wenn der Pächter bei Beendigung des Pachtvertrages die Referenzmenge nicht übernimmt, hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 16. September 2004 a.a.O. ).
- BVerwG, 02.10.2007 - 3 C 11.07
Marktorganisationen; Marktordnung; Milch; Zusatzabgabenverordnung; Erzeuger; …
Hat der bescheinigte Übergang hingegen stattgefunden, so ist die Klage auch insoweit abzuweisen, als sie sich gegen den Drittelabzug richtet; durch mögliche weitere Fehler beim Drittelabzug (vgl. Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 35.03 - BVerwGE 121, 382 ff.) wäre der Kläger dann nicht beschwert.a) Der Senat hat in seinem Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 35.03 - Bedenken geäußert, ob die Zusatzabgabenverordnung von der durch Art. 8a Buchstaben b und e der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 eröffneten Möglichkeit, das bisherige flächengebundene Übertragungssystem durch ein völlig anders geartetes System der nur flächenlosen Übertragung von Referenzmengen über eine Milchbörse zu ersetzen, ohne eine grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers Gebrauch machen durfte (BVerwGE 121, 382 ).
Zwar wird durch den Verlust der Referenzmenge sein als Eigentum geschütztes Recht an seinem Milcherzeugungsbetrieb beeinträchtigt (vgl. zuletzt Senat, Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 35.03 - BVerwGE 121, 382 ); dabei ist gleichgültig, ob der Verlust zugunsten der staatlichen Reserve oder zugunsten eines Dritten angeordnet wird.
- OVG Niedersachsen, 19.02.2008 - 10 LC 83/04
Rechtmäßigkeit der Bescheinigung des Übergangs eines Teils einer …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 35.03 -, BVerwGE 121, 382 = RdL 2005, 44 und vom 20. März 2003 - BVerwG 3 C 10/02 -, BVerwGE 118, 70 = RdL 2003, 268) ist unter diesen Voraussetzungen geklärt, dass die Zusatzabgabenverordnung den Anforderungen des Zitiergebotes entspricht.Unter diesen Voraussetzungen hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 16. September 2004 (- BVerwG 3 C 35.03 -, aaO) Bedenken geäußert, ob der Verordnungsgeber von der durch Art. 8a Buchst. b und e VO (EWG) Nr. 3590/92 eingeräumten Befugnis, das bisherige System der nur flächengebundenen Übertragung von Referenzmengen durch ein anders geartetes System der nur flächenlosen Übertragbarkeit über staatliche Verkaufsstellen zu ersetzen, ohne eine Entscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers Gebrauch machen durfte.
Das Bundesverwaltungsgericht hat zum sog. "Drittelabzug" nach § 12 Abs. 2 Satz 1 ZAV dargelegt, dass die einem milcherzeugenden Betrieb zugeteilte Referenzmenge am Eigentumsschutz des Betriebes teilnehme (Urt. v. 16. September 2004, aaO, m.w.N.).
Diese Differenzierung findet - wie das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 16. September 2004, aaO) für den sog. Drittelabzug hervorgehoben hat - seinen sachlichen Grund in der Absicht des Verordnungsgebers, die Referenzmengen wieder stärker den aktiven Milcherzeugern zuzuordnen und ihre bloß kapitalistische Nutzung - durch Verkauf oder (Weiter-) Verpachtung - zurückzudrängen (…im Ergebnis auch BayVGH, Urt. v. 16. März 2005, aaO).
- BFH, 03.07.2008 - V R 40/04
Keine unternehmerische Tätigkeit staatlicher Milchquoten-Verkaufsstellen - Keine …
Dies ergibt sich aus den Vorschriften der ZAV, wobei die Frage keiner Entscheidung bedarf, ob die ZAV eine ausreichende gesetzliche Rechtsgrundlage hat (vgl. dazu Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 16. September 2004 3 C 35.03, BVerwGE 121, 382, 387 ff.; vom 2. Oktober 2007 3 C 11.07, Recht der Landwirtschaft --RdL-- 2008, 27, unter 4.a). - BVerwG, 18.05.2006 - 3 C 32.05
Milchabgabe; Milchquoten; Referenzmengen; Referenzmengenübergang; …
Dementsprechend nimmt das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung an, dass die Referenzmenge dem Inhaber eines Milcherzeugungsbetriebes für diesen Betrieb zusteht und an dessen Eigentumsschutz teilnimmt (Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 35.03 - BVerwGE 121, 382 m.w.N.).Allerdings geht die Vorschrift von einem Übertragungssystem aus, nach dem Referenzmengen im Regelfall nur flächengebunden übertragen werden können (Urteil vom 16. September 2004 a.a.O. ).
- BVerwG, 02.10.2007 - 3 C 12.07
Marktorganisationen; Marktordnung; Milch; Zusatzabgabenverordnung; Erzeuger; …
Hat der bescheinigte Übergang hingegen stattgefunden, so ist die Klage auch insoweit abzuweisen, als sie sich gegen den Drittelabzug richtet; durch mögliche weitere Fehler beim Drittelabzug (vgl. Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 35.03 - BVerwGE 121, 382 ff.) wäre die Klägerin dann nicht beschwert.a) Der Senat hat in seinem Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 35.03 - Bedenken geäußert, ob die Zusatzabgabenverordnung von der durch Art. 8a Buchstaben b und e der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 eröffneten Möglichkeit, das bisherige flächengebundene Übertragungssystem durch ein völlig anders geartetes System der nur flächenlosen Übertragung von Referenzmengen über eine Milchbörse zu ersetzen, ohne eine grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers Gebrauch machen durfte (BVerwGE 121, 382 ).
Zwar wird durch den Verlust der Referenzmenge sein als Eigentum geschütztes Recht an seinem Milcherzeugungsbetrieb beeinträchtigt (vgl. zuletzt Senat, Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 35.03 - BVerwGE 121, 382 ); dabei ist gleichgültig, ob der Verlust zugunsten der staatlichen Reserve oder zugunsten eines Dritten angeordnet wird.
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2006 - 3 V 126/05
Marktordnungsrecht; Verfassungsmäßigkeit der Abgabe wegen Überschreitung der …
Insbesondere habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16. September 2004 ( 3 C 35/03, BVerwGE 121, 382 ) den Verordnungsgeber ermächtigt, dass bisherige Regelungssystem beizubehalten und fortzuentwickeln.Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung verstieß die ZusAbgV nicht deshalb gegen das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG , weil sie in ihrer Präambel lediglich ihre bundesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage, nicht hingegen ihre gemeinschaftsrechtliche Grundlage anführt (vgl. BVerwG-Urteil vom 16. September 2004 3 C 35/03, BVerwGE 121, 382 ff., NVwZ 2005, 337 ff. m. w. N.).
Soweit der Antragsteller unter Berufung auf das Urteil des BVerwG in NVwZ 2005, 337 ff. die Verfassungswidrigkeit von Art. 12 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 2 MOG dem gegenüber damit begründet, dass schon durch die VO 3950/92 die vorherigen gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen wesentlich knapper gefasst und den Mitgliedstaaten Regelungsspielräume zur Verfolgung einer eigenen Marktstruktur eröffnet hätten, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
- BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2628/04
Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Einziehung einer Milchreverenzmenge
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 08.02.2006 - 3 V 131/05
Rechtmäßigkeit der von einem Milcherzeuger wegen Überschreitung der ihm …
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 S 1041/05
Legehennenhaltung; Vereinbarkeit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit …
- BFH, 28.11.2006 - VII B 54/06
Milchabgabe: Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2008 - 3 K 416/07
Milchabgabe ist mit dem GG vereinbar und genügt gemeinschaftsrechtlichen …
- VG Aachen, 11.08.2011 - 7 K 370/01
Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Ausstellung der Bescheinigung über einen …
- VG Hamburg, 25.06.2007 - 15 K 1994/06
Fangerlaubnis nach unentgeltlicher zivilrechtlicher Übertragung der …
- BVerwG, 27.01.2009 - 3 B 94.08
Unterlassene Bescheidung eines Antrag auf Aussetzung des Verfahrens trotz …
- FG Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - 5 K 237/06
Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von nicht abgespaltenen Milchquoten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2006 - 20 A 4136/05
- VGH Bayern, 16.03.2005 - 9 BV 03.1069
Bescheinigungen aufgrund abgabenrechtlicher Vorschriften
- BVerwG, 05.07.2006 - 3 B 39.06
Qualifizierung des Drittelabzugs nach § 12 Abs. 2 …
- OVG Hamburg, 08.02.2005 - 1 Bs 1/05
Einzel- und Sammelfangerlaubnisse nach dem Seefischereigesetz
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2013 - 11 N 52.12
Ohrmarken; Beohrmarkung; Ohrmarkung von neugeborenen Rindern; Frist; …
- VG Trier, 09.12.2009 - 5 K 198/09
Regelungsinhalt von Übertragungsbescheinigungen über eine Milchquote
- BVerwG, 28.01.2009 - 3 B 115.08
Wirtschaftliche - Revisionsverfahren - Streitgegenstand - Stellungnahme
- VG Düsseldorf, 22.02.2006 - 20 K 6661/04
Übergang einer Milchreferenzmenge; Ausstellung von Bescheinigungen nach der …
- VG Düsseldorf, 05.10.2011 - 10 K 4626/08
Anfechtung abweichende Vertragsurkunden Milchreferenzmenge Pachtvertrag
- VG Augsburg, 27.05.2011 - Au 6 E 11.575
Einstweilige Anordnung zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis; Vorwegnahme …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 29.07.2004 - 5 C 65.03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
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VwGO §§ 6, 124a Abs. 1
Berufung, Bindung an Zulassung der -; Bindung an die Zulassung der Berufung durch den Einzelrichter; Einzelrichter, Bindung an die Zulassung der Berufung durch den -; Zulassung der Berufung, Bindung an die - durch den Einzelrichter. - Bundesverwaltungsgericht
VwGO §§ 6, 124a Abs. 1
Berufung; Berufung, Bindung an Zulassung der -; Berufungszulassung; Bindung; Bindung an die Zulassung der Berufung durch den Einzelrichter; Einzelrichter; Einzelrichter, Bindung an die Zulassung der Berufung durch den -; Entscheidungsbefugnis; Kammer; Kammerprinzip; ...
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Bindung des Oberverwaltungsgerichtes an die Zulassung der Berufung durch den Einzelrichter - Änderung der Beurteilung der grundsätzlichen Bedeutung der Sache
- rechtsportal.de
VwGO § 6 § 124a Abs. 1
Bindung an die Zulassung der Berufung durch den Einzelrichter - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 27.01.2003 - 8 K 1548/02
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 7 S 558/03
- BVerwG, 26.07.2004 - 5 PKH 19.04
- BVerwG, 29.07.2004 - 5 C 65.03
Papierfundstellen
- BVerwGE 121, 292
- NJW 2005, 1065 (Ls.)
- NVwZ 2005, 98
- VBlBW 2005, 60
- DÖV 2005, 517
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 286/02
Neue Bundesländer: Umlegung der Betriebskosten auf die Mieter
Auszug aus BVerwG, 29.07.2004 - 5 C 65.03
Zum einen darf der Einzelrichter die Sache, wenn er ihre grundsätzliche Bedeutung bejaht, nur dann nach § 6 Abs. 3 Satz 1 VwGO auf die Kammer zurückübertragen, wenn sich aus einer wesentlichen Änderung der Prozesslage ergibt, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist, also nicht schon dann, wenn er sie anders als die Kammer als grundsätzlich ansieht (BGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 286/02 - MDR 2004, 49 = NJW 2003, 2900 zu dem insoweit vergleichbaren § 526 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). - BGH, 08.10.2002 - VI ZB 27/02
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Gewährung von Wiedereinsetzung in …
Auszug aus BVerwG, 29.07.2004 - 5 C 65.03
Diese Bindung bezieht sich allerdings nur auf die Zulassung selbst, nicht dagegen auf andere Zulässigkeitsvoraussetzungen wie die Statthaftigkeit der Berufung nur gegen grundsätzlich berufungsfähige Entscheidungen im Sinne von § 124 Abs. 1 VwGO (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2002 - VI ZB 27.02 - MDR 2003, 41 = NJW 2003, 211). - BVerwG, 09.10.1996 - 6 C 11.94
Verwaltungsprozeßrecht - Bindungswirkung der Revisionszulassung, Irrevisibilität …
Auszug aus BVerwG, 29.07.2004 - 5 C 65.03
Mit § 124a Abs. 1 Satz 2 VwGO hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Zulassungsentscheidung nicht der Überprüfung durch das Oberverwaltungsgericht unterliegt, sondern dieses bindet (zur Bindung der Revisionszulassung nach § 132 Abs. 3 VwGO vgl. BVerwGE 102, 95 unter Hinweis auf BTDrucks 11/7030 S. 33).
- VGH Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 5 S 1733/17
Ausübung eines Vorkaufsrechts; städtebauliche Sicherungsbedürfnis; Schaffung von …
Daran ändert sich durch den Umstand, dass die Zulassung durch eine Einzelrichterin erfolgt ist, trotz der Regelung in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO über die Voraussetzungen der Übertragung der Rechtssache auf den Einzelrichter nichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.7.2004 - 5 C 65.03 - BVerwGE 121, 292, juris Rn. 10 ff.). - BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07
Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen; …
Die Sprungrevision kann wegen grundsätzlicher Bedeutung selbst durch den Einzelrichter gemäß § 6 Abs. 1 VwGO in der Weise wirksam zugelassen werden, dass sie - jedenfalls in aller Regel - Bindungswirkung gemäß § 134 Abs. 2 Satz 2 VwGO für das Revisionsgericht entfaltet (Urteil vom 28. September 2004 - BVerwG 1 C 10.03 - BVerwGE 122, 94 unter Hinweis auf das Urteil vom 29. Juli 2004 - BVerwG 5 C 65.03 - BVerwGE 121, 292 zur Bindung des Oberverwaltungsgerichts an die Zulassung der Berufung durch den Einzelrichter). - BVerwG, 22.05.2019 - 1 C 11.18
Asylantragstellung; Flüchtling; Gefahrendichte; Gerichtetheit, beachtliche …
Rn. 10 Der Zulässigkeit der Sprungrevision steht nicht entgegen, dass die Zulassung durch den Einzelrichter anstelle der Kammer erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juli 2004 - 5 C 65.03 - BVerwGE 121, 292 und vom 28. September 2004 - 1 C 10.03 - BVerwGE 122, 94 ).Der Senat lässt offen, ob die nach § 134 Abs. 2 Satz 2 VwGO in aller Regel zwingende Bindung des Revisionsgerichts an die Zulassungsentscheidung des Verwaltungsgerichts nach § 134 Abs. 2 Satz 1 VwGO ausnahmsweise entfallen oder eine Revisionszulassung unwirksam sein kann, wenn sie im Einzelfall unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG - d.h. in manipulativer oder objektiv willkürlicher Missachtung der einschlägigen Bestimmungen - ergangen ist (BVerwG, Urteil vom 28. September 2004 - 1 C 10.03 - BVerwGE 122, 94 ) und ob eine erst nach der Übertragung erkannte, entstandene oder abweichend von der übertragenden Kammer gesehene grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache eine "wesentliche Änderung der Prozesslage" bewirkt (dazu BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2004 - 5 C 65.03 - BVerwGE 121, 292 ), welche die Rückübertragung auf die Kammer ermöglicht oder eine Reduktion des Rückübertragungsermessens bewirkt.
- BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03
Versagung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund …
Der Senat lässt offen, ob die Bindung des Revisionsgerichts an die Zulassung der Sprungrevision ausnahmsweise entfallen oder die Zulassung unwirksam sein kann, wenn sie im Einzelfall unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters ergangen ist (unter Bezugnahme auf das Urteil vom 29. Juli 2004 - BVerwG 5 C 65.03 -).Die Zulassung der Berufung oder Sprungrevision wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den Einzelrichter beim Verwaltungsgericht verletzt namentlich nicht schon deshalb Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, weil der Einzelrichter einerseits nach § 6 Abs. 1 Satz 1 VwGO nur mit einer Rechtssache befasst werden darf, die keine grundsätzliche Bedeutung hat und nach § 6 Abs. 3 Satz 1 VwGO den Rechtsstreit auf die Kammer zurückübertragen kann, während andererseits die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO und der Sprungrevision nach § 134 Abs. 2 Satz 1, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO voraussetzt, dass die Sache grundsätzliche Bedeutung hat (vgl. im Einzelnen das Urteil vom 29. Juli 2004 - BVerwG 5 C 65.03 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.N.; zur Unzulässigkeit von Vorlagen des Einzelrichters nach Art. 100 Abs. 1 GG vgl. aber BVerfG, Kammer-Beschluss vom 5. August 1998 - 1 BvL 23/97 - NJW 1999, 274).
Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber nach § 6 Abs. 3 Satz 1 VwGO die Entscheidung des Einzelrichters in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung nicht stets ausgeschlossen und eine Rückübertragung auf die Kammer sogar nur zugelassen hat, wenn sich die grundsätzliche Bedeutung erst im Verlauf des Verfahrens aus einer wesentlichen Änderung der Prozesslage ergibt (Urteil vom 29. Juli 2004 a.a.O. unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 286/02 -, MDR 2004, 49 = NJW 2003, 2900 zu dem mit § 6 Abs. 3 VwGO vergleichbaren § 526 Abs. 2 Nr. 1 ZPO).
- BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04
Einzelrichter; Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Bindung an …
Der Einzelrichter, dem der Rechtsstreit nach § 6 VwGO übertragen worden ist, entscheidet als "Verwaltungsgericht" im Sinne von § 124 a Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. Urteil vom 29. Juli 2004 - BVerwG 5 C 65.03 - NVwZ 2005, 98).Denn der Einzelrichter ist nicht an die Bewertung der Kammer im Rahmen des Übertragungsbeschlusses, dass die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe, gebunden (vgl. Urteil vom 29. Juli 2004, a.a.O.).
Ebenso wenig ist er zur Rückübertragung des Rechtsstreits an die Kammer verpflichtet, wenn er entgegen der Bewertung durch die Kammer oder aufgrund einer wesentlichen Änderung der Prozesslage zu der Einschätzung gelangt, dass die Sache grundsätzliche Bedeutung aufweise; vielmehr darf er in solchen Fällen im Rahmen seines Ermessens nach § 6 Abs. 3 Satz 1 VwGO über den Rechtsstreit selbst entscheiden und zugleich die Berufung zulassen (vgl. Urteil vom 29. Juli 2004, a.a.O., S. 98 f.).
- BVerwG, 22.05.2019 - 1 C 10.18
Asylantragstellung; Flüchtling; Gefahrendichte; Gerichtetheit, beachtliche …
Rn. 10 Der Zulässigkeit der Sprungrevision steht nicht entgegen, dass die Zulassung durch den Einzelrichter anstelle der Kammer erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juli 2004 - 5 C 65.03 - BVerwGE 121, 292 und vom 28. September 2004 - 1 C 10.03 - BVerwGE 122, 94 ).Der Senat lässt offen, ob die nach § 134 Abs. 2 Satz 2 VwGO in aller Regel zwingende Bindung des Revisionsgerichts an die Zulassungsentscheidung des Verwaltungsgerichts nach § 134 Abs. 2 Satz 1 VwGO ausnahmsweise entfallen oder eine Revisionszulassung unwirksam sein kann, wenn sie im Einzelfall unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG - d.h. in manipulativer oder objektiv willkürlicher Missachtung der einschlägigen Bestimmungen - ergangen ist (BVerwG, Urteil vom 28. September 2004 - 1 C 10.03 - BVerwGE 122, 94 ) und ob eine erst nach der Übertragung erkannte, entstandene oder abweichend von der übertragenden Kammer gesehene grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache eine "wesentliche Änderung der Prozesslage" bewirkt (dazu BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2004 - 5 C 65.03 - BVerwGE 121, 292 ), welche die Rückübertragung auf die Kammer ermöglicht oder eine Reduktion des Rückübertragungsermessens bewirkt.
- VGH Baden-Württemberg, 02.09.2009 - 3 S 1773/07
Bindende Berufungszulassung durch Einzelrichter; Unzulässigkeit von Baulasten mit …
Der vom 7. Senat des erkennenden Gerichtshofs vertretenen Auffassung, in einem solchen Fall der Befugnisüberschreitung sei der Einzelrichter nicht "Verwaltungsgericht" i.S.v. § 124 a Abs. 1 Satz 1 VwGO und die von ihm zugelassene Berufung binde das Berufungsgericht nicht (Beschluss vom 15.10.2003 - 7 S 558/03 -, VBlBW 2004, 108 ff.), ist das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung zum Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht gefolgt (Urteil vom 09.03.2005 - 6 C 8.04 -, NVwZ 2005, 821 ff.): Die Bindung an die Zulassung durch Einzelrichter als "Verwaltungsgericht" (vgl. dazu Urteil vom 29.07.2004 - 5 C 65.03 -, VBlBW 2005, 60 f.) entfalle nicht deswegen, weil die Übertragung des Rechtsstreits auf ihn voraussetze, dass die Sache keine grundsätzliche Bedeutung habe (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO), die Berufungszulassung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hingegen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache erfordere. - VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 4 S 1611/12
Bestimmung des anrechnungsfreien Umfangs privatwirtschaftlicher Einkünfte aus …
Der Senat ist dabei gemäß § 124a Abs. 1 Satz 2 VwGO an die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO durch den Einzelrichter des Verwaltungsgerichts, auf den der Rechtsstreit nach § 6 Abs. 1 Satz 1 VwGO übertragen worden war, gebunden (BVerwG, Urteil vom 29.07.2004 - 5 C 65.03 -, BVerwGE 121, 292; Urteil vom 09.03.2005 - 6 C 8.04 -, NVwZ 2005, 821). - BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 5.04
Zinsanspruch: Verzögerungs-; Entstehung -; Fälligkeit -; Verjährung eines …
Die Entscheidungsmacht als Einzelrichter gründet hier im Einverständnis der Beteiligten mit einer Entscheidung in der Sache anstelle der Kammer und (zusätzlich) ohne mündliche Verhandlung (§ 87 a Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 VwGO; vgl. - weitergehend für den Regeleinzelrichter nach § 6 VwGO - Urteil vom 29. Juli 2004 - BVerwG 5 C 65.03 - NVwZ 2005, 98; Urteil vom 28. September 2004 - BVerwG 1 C 10.03 - Buchholz 402.240 § 35 AuslG Nr. 3). - VGH Baden-Württemberg, 25.11.2016 - 2 S 146/16
Rundfunkbeitragspflicht des Wohnungsinhabers
Dies hat zur Konsequenz, dass der Verwaltungsgerichtshof - trotz der Gegenläufigkeit der Beurteilung der "grundsätzlichen Bedeutung" in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO einerseits und § 124 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 124a Abs. 1 VwGO andererseits - an die von der Einzelrichterin wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassene Berufung gebunden ist (BVerwG, Urteil vom 29.07.2004 - 5 C 65.03 -, juris Rdnr. 8ff;… Urteil vom 09.03.2005, a.a.O.;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.09.2009, a.a.O., anders noch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.10.2003 - 7 S 558/03 -, VBlBW 2004, 108ff). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2011 - 1 L 93/08
Kalkulation von Feuerwehrgebühren: Vorhaltekosten nicht vollständig auf …
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 4 B 3.11
Dienstunfall; qualifizierter Dienstunfall; Lebensgefahr; Angriff; SEK-Beamter; …
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 10 S 2582/08
Zur Beihilfefähigkeit von dentin-adhäsiven Kompositfüllungen - keine …
- VG Stuttgart, 12.04.2016 - 1 K 2297/15
Umsatzsteuerbefreiung für gewerblicher Seminaranbieter; Anwaltsfortbildung; …
- VG Potsdam, 08.08.2016 - 8 K 1039/16
Wasserversorgungsbeitrag (Erstellung der Wasserversorgung)
- VG Stuttgart, 21.03.2006 - 11 K 4971/04
20-Kubikmetergrenze bei Abwassereinleitung einer Metzgerei; abwasserrechtliche …
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 13 S 2794/06
Zu den Voraussetzung für die Rücknahme einer Einbürgerung auf der Grundlage des …
- BVerwG, 15.09.2005 - 5 B 48.05
Keine Zulassung zur Revision - Zuständige Stelle innerhalb einer Gemeinde für den …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2007 - 1 L 59/05
Ausschluss oder Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs zwischen …
- OLG Brandenburg, 10.07.2015 - 11 U 127/14
Zivilprozessrecht: Folgen einer berechtigten Zeugnisverweigerung
- VG Köln, 12.11.2014 - 4 K 6300/13
Voraussetzungen für die Ausstellung einer Bescheinigung für Ehegatten und …
- VG Berlin, 20.07.2010 - 29 K 154.10
Visum zum Zwecke des Familiennachzuges zu einem in Deutschland lebenden Vater
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2004 - 1 L 303/04
Beitrag, Anlagenbegriff, öffentliche Einrichtung, Schmutzwasserbeseitigung, …
- VG Ansbach, 19.07.2012 - AN 4 K 11.02346
Untersagung der Veranstaltung öffentlichen Glückspiels über Internet
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2007 - 1 L 362/05
Begriff der öffentlichen Einrichtung; Definitionspflicht des Ortsgesetzgebers …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2004 - 2 A 915/03
Anspruch eines Aussiedlers auf nachträgliche Einbeziehung als Härtefall ; …
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2013 - 4 S 1686/11
Streit über die Höhe der (Alters-)Teilzeitquote einer Realschullehrerin
- VG Stuttgart, 08.12.2011 - 11 K 2142/11
Feststellung des Nichtbestehens der Rechte auf Einreise und Aufenthalt nach …
- VG Stuttgart, 20.06.2013 - 11 K 638/13
Ausweisung und Befristung der Sperrwirkungen der Ausweisung einer der illegalen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2024 - 12 A 381/22
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 13 S 2794.06
- VG Stuttgart, 09.06.2005 - 11 K 1139/04
Frage der deutschen Staatsangehörigkeit im Fall eines nichtehelich geborenen, …
- VG Weimar, 22.03.2007 - 2 K 145/06
Jagd-, Forst- und Fischereirecht; Verfassungsmäßigkeit des ThürWaldGenG; Beirat; …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 29.09.2004 - 6 P 4.04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
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HePersVG § 69 Abs. 3, § 74 Abs. 1 Nr. 17
Initiativrecht des Personalrats; Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems; Mitbestimmung bei Einführung technischer Überwachungseinrichtungen. - Bundesverwaltungsgericht
HePersVG § 69 Abs. 3, § 74 Abs. 1 Nr. 17
Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems; Initiativrecht des Personalrats; Mitbestimmung bei Einführung technischer Überwachungseinrichtungen
- Judicialis
HePersVG § 69 Abs. 3; ; HePersVG § 74 Abs. 1 Nr. 17
- Wolters Kluwer
Recht des Personalrats auf Grundlage seines Mitbestimmungsrechts die Einführung einer technischen Überwachungsanlage zu verlangen; Umfang des Antragsrechts des Personalrats bei sozialen Angelegenheiten; Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts des Personalrats; ...
- rechtsportal.de
HePersVG § 69 Abs. 3 § 74 Abs. 1 Nr. 17
Initiativrecht des Personalrats; Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems; Mitbestimmung bei Einführung technischer Überwachungseinrichtungen - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 16.06.2003 - V/23 L 621/03
- VGH Hessen, 19.02.2004 - 22 TL 1768/03
- BVerwG, 29.09.2004 - 6 P 4.04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 1065 (Ls.)
- NVwZ 2005, 342
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (9)
- BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88
Betriebsrat: Initiativrecht bei einem Mitbestimmungstatbestand i.S. von § 87 Abs. …
Auszug aus BVerwG, 29.09.2004 - 6 P 4.04
Das automatische Zeiterfassungssystem, dessen Einführung durch den Beteiligten der Antragsteller begehrt, ist eine technische Kontrolleinrichtung im Sinne des vorbezeichneten Mitbestimmungstatbestandes (…vgl. Beschluss vom 13. August 1992, a.a.O. S. 89 f.; BAG, Beschluss vom 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283, 287;… Fischer/Goeres, in: GKÖD Band V K § 75 Rn. 113;… Rehak, in: Lorenzen/Etzel/ Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 75 Rn. 195;… Altvater/Hamer/Ohnesorg/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 5. Aufl. 2004, § 75 Rn. 79 b;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, Betriebsverfassungsgesetz, 21. Aufl. 2002, § 87 Rn. 244).Das Initiativrecht des Personalrats wird durch den Inhalt seines jeweiligen Mitbestimmungsrechts und dessen Sinn und Zweck begrenzt (vgl. Beschluss vom 6. Oktober 1992 - BVerwGE 6 P 25.90 - Buchholz 251.2 § 79 BlnPersVG Nr. 4 S. 6 f.; ebenso zum Initiativrecht des Betriebsrats: BAG, Beschluss vom 28. November 1989, a.a.O. S. 288 f.).
Denn ein Beschäftigter, der befürchten muss, während der Arbeit mit Hilfe technischer oder elektronischer Kontrolleinrichtungen jederzeit beobachtet oder in anderer Weise fortlaufend kontrolliert zu werden, kann unter einen Überwachungsdruck geraten, der ihn in der freien Entfaltung der Persönlichkeit behindert, ihn insbesondere unter Anpassungsdruck setzt und ihn in eine erhöhte Abhängigkeit bringt (vgl. Beschluss vom 29. August 2001 - BVerwG 6 P 10.00 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 8 S. 18 m.w.N.; BAG, Beschluss vom 28. November 1989, a.a.O. S. 289;… Altvater u.a., a.a.O. Rn. 82;… Fischer/Goeres, a.a.O.;… Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 10. Aufl. 2004, § 75 Rn. 196, 196 a und 199 a;… Rehak, a.a.O. Rn. 195 a;… Fitting u.a. a.a.O. Rn. 215 f.).
Der Personalrat verfolgt damit andere Ziele, die nicht in § 74 Abs. 1 Nr. 17 HePersVG angelegt sind (ebenso zum Initiativrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: BAG, Beschluss vom 28. November 1989, a.a.O. S. 289 f.).
Es ist daher nicht zu prüfen, ob sich das Begehren des Antragstellers auf die Mitbestimmungstatbestände nach § 74 Abs. 1 Nrn. 7 und 13 stützen lässt (verneinend für § 87 Abs. 1 Nrn. 1 und 10 BetrVG: BAG, Beschluss vom 28. November 1989, a.a.O. S. 290 f.) oder ob seine Initiative als Maßnahme des Gesundheitsschutzes nach § 74 Abs. 1 Nr. 6 HePersVG gewertet werden könnte (vgl. zur Anwendung des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG auf den Nachtarbeitszuschlag nach § 6 Abs. 5 ArbZG: BAG, Beschluss vom 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249, 258 ff.).
Der Personalrat kann nicht verlangen, dass der Dienststellenleiter nur für ihn Unterlagen erstellt und zu deren Erstellung erforderliche Einrichtungen anschafft (vgl. BAG, Beschluss vom 28. November 1989, a.a.O. S. 291;… Lorenzen, in: Lorenzen u.a., a.a.O. § 68 Rn. 44 a).
- BVerwG, 13.08.1992 - 6 P 20.91
Betriebsrat - Zeiterfassungsgerät
Auszug aus BVerwG, 29.09.2004 - 6 P 4.04
Denn davon hängt ab, aus welchen Gründen er die Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme verweigern oder eine seiner Mitbestimmung unterliegende Maßnahme beantragen kann (vgl. Beschluss vom 30. August 1985 - BVerwG 6 P 20.83 - BVerwGE 72, 94, 96; Beschluss vom 25. August 1986 - BVerwG 6 P 16.84 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 46 S. 50 ff.; Beschluss vom 13. August 1992 - BVerwG 6 P 20.91 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 80 S. 87 f.).Das automatische Zeiterfassungssystem, dessen Einführung durch den Beteiligten der Antragsteller begehrt, ist eine technische Kontrolleinrichtung im Sinne des vorbezeichneten Mitbestimmungstatbestandes (vgl. Beschluss vom 13. August 1992, a.a.O. S. 89 f.; BAG, Beschluss vom 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283, 287;… Fischer/Goeres, in: GKÖD Band V K § 75 Rn. 113;… Rehak, in: Lorenzen/Etzel/ Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 75 Rn. 195;… Altvater/Hamer/Ohnesorg/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 5. Aufl. 2004, § 75 Rn. 79 b;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, Betriebsverfassungsgesetz, 21. Aufl. 2002, § 87 Rn. 244).
- BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 20.83
Zur Beteiligung des Personalrates bei der Einrichtung von …
Auszug aus BVerwG, 29.09.2004 - 6 P 4.04
Denn davon hängt ab, aus welchen Gründen er die Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme verweigern oder eine seiner Mitbestimmung unterliegende Maßnahme beantragen kann (vgl. Beschluss vom 30. August 1985 - BVerwG 6 P 20.83 - BVerwGE 72, 94, 96; Beschluss vom 25. August 1986 - BVerwG 6 P 16.84 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 46 S. 50 ff.; Beschluss vom 13. August 1992 - BVerwG 6 P 20.91 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 80 S. 87 f.).
- BVerwG, 24.10.2001 - 6 P 13.00
Initiativrecht des Personalrats; Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen.
Auszug aus BVerwG, 29.09.2004 - 6 P 4.04
Er kann vielmehr durch die Beantragung der Maßnahme zugunsten der von ihm repräsentierten Beschäftigten selbst die Initiative ergreifen (vgl. Beschluss vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 6 P 13.00 - BVerwGE 115, 205, 210 f.). - BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97
Mitbestimmung bei betrieblichen Ausgleichsregelungen für Nachtarbeit
Auszug aus BVerwG, 29.09.2004 - 6 P 4.04
Es ist daher nicht zu prüfen, ob sich das Begehren des Antragstellers auf die Mitbestimmungstatbestände nach § 74 Abs. 1 Nrn. 7 und 13 stützen lässt (verneinend für § 87 Abs. 1 Nrn. 1 und 10 BetrVG: BAG…, Beschluss vom 28. November 1989, a.a.O. S. 290 f.) oder ob seine Initiative als Maßnahme des Gesundheitsschutzes nach § 74 Abs. 1 Nr. 6 HePersVG gewertet werden könnte (vgl. zur Anwendung des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG auf den Nachtarbeitszuschlag nach § 6 Abs. 5 ArbZG: BAG, Beschluss vom 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - BAGE 86, 249, 258 ff.). - BVerwG, 25.08.1986 - 6 P 16.84
Beschwer des Rechtsmittelführers im Fall einer von der Vorinstanz anders …
Auszug aus BVerwG, 29.09.2004 - 6 P 4.04
Denn davon hängt ab, aus welchen Gründen er die Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme verweigern oder eine seiner Mitbestimmung unterliegende Maßnahme beantragen kann (vgl. Beschluss vom 30. August 1985 - BVerwG 6 P 20.83 - BVerwGE 72, 94, 96; Beschluss vom 25. August 1986 - BVerwG 6 P 16.84 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 46 S. 50 ff.; Beschluss vom 13. August 1992 - BVerwG 6 P 20.91 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 80 S. 87 f.). - BVerwG, 29.08.2001 - 6 P 10.00
Mitbestimmung des Personalrats; Überwachung von Verhalten oder Leistung von …
Auszug aus BVerwG, 29.09.2004 - 6 P 4.04
Denn ein Beschäftigter, der befürchten muss, während der Arbeit mit Hilfe technischer oder elektronischer Kontrolleinrichtungen jederzeit beobachtet oder in anderer Weise fortlaufend kontrolliert zu werden, kann unter einen Überwachungsdruck geraten, der ihn in der freien Entfaltung der Persönlichkeit behindert, ihn insbesondere unter Anpassungsdruck setzt und ihn in eine erhöhte Abhängigkeit bringt (vgl. Beschluss vom 29. August 2001 - BVerwG 6 P 10.00 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 8 S. 18 m.w.N.; BAG…, Beschluss vom 28. November 1989, a.a.O. S. 289;… Altvater u.a., a.a.O. Rn. 82;… Fischer/Goeres, a.a.O.;… Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 10. Aufl. 2004, § 75 Rn. 196, 196 a und 199 a;… Rehak, a.a.O. Rn. 195 a;… Fitting u.a. a.a.O. Rn. 215 f.). - BVerwG, 06.10.1992 - 6 P 25.90
Initiativrecht des Personalrats - Mitbestimmung bei Anordnung von Mehrarbeit und …
Auszug aus BVerwG, 29.09.2004 - 6 P 4.04
Das Initiativrecht des Personalrats wird durch den Inhalt seines jeweiligen Mitbestimmungsrechts und dessen Sinn und Zweck begrenzt (vgl. Beschluss vom 6. Oktober 1992 - BVerwGE 6 P 25.90 - Buchholz 251.2 § 79 BlnPersVG Nr. 4 S. 6 f.; ebenso zum Initiativrecht des Betriebsrats: BAG…, Beschluss vom 28. November 1989, a.a.O. S. 288 f.). - BVerwG, 24.02.2003 - 6 P 12.02
Abbau von Mehrarbeit; Auffangtatbestand; Dienstdauer; Mitbestimmung in sozialen …
Auszug aus BVerwG, 29.09.2004 - 6 P 4.04
Wird jedoch die strittige Maßnahme thematisch von einem Tatbestand des Beispielskataloges erfasst, kommt ein Rückgriff auf den allgemeinen Tatbestand "soziale Angelegenheiten" nicht in Betracht (vgl. Beschluss vom 24. Februar 2003 - BVerwG 6 P 12.02 - Buchholz 251.5 § 74 HePersVG Nr. 3 S. 2 f.).
- OVG Niedersachsen, 24.01.2020 - 17 LP 1/19
Beschwerde; Einstellung; Feststellungsantrag; Initiativrecht; kollektive …
Rn. 36 Der inhaltlich uneingeschränkte Verweis auf - alle anderen als die in § 75 Abs. 3 Nr. 1 bis 6 und 11 bis 17 BPersVG genannten - Mitbestimmungsrechte des Personalrats bedeutet zudem eine Symmetrie der personalvertretungsrechtlichen Beteiligung einerseits in Form der reaktiven Mitbestimmung des Personalrats bei beabsichtigten Maßnahmen der Dienststellenleitung und andererseits in Form des Vorschlags von Maßnahmen durch den initiativ tätig werdenden Personalrat (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.3.2012 - BVerwG 6 PB 25.11 -, Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 114 - juris Rn. 4; Beschl. v. 29.9.2004 - BVerwG 6 P 4.04 -, Buchholz 251.5 § 69 HePersVG Nr. 1 - juris Rn. 15).In beiden Fällen wird die Personalvertretung nicht in Wahrnehmung einer ihr gesetzlich übertragenen Aufgabe tätig (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.7.2019, a.a.O., Rn. 13;… Beschl. v. 24.10.2001 - BVerwG 6 P 13.00 -, BVerwGE 115, 205, 217 f. - juris Rn. 43; Beschl. v. 29.9.2004, a.a.O., Rn. 15;… Beschl. v. 6.10.1992 - BVerwG 6 P 25.90 -, Buchholz 251.2 § 79 BlnPersVG Nr. 4 - juris Rn. 23 jeweils m.w.N.).
Rn. 42 (a) Der Antragsteller hat seinem Initiativantrag den Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG zugrunde gelegt (vgl. zur Maßgeblichkeit dieser Zugrundelegung für die gerichtliche Prüfung: BVerwG, Beschl. v. 29.9.2004, a.a.O., Rn. 22 m.w.N.).
Dies widerspricht der geforderten Symmetrie der personalvertretungsrechtlichen Beteiligung einerseits in Form der reaktiven Mitbestimmung des Personalrats bei beabsichtigten Maßnahmen der Dienststellenleitung und andererseits in Form des Vorschlags von Maßnahmen durch den initiativ tätig werdenden Personalrat (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.3.2012, a.a.O., Rn. 4; Beschl. v. 29.9.2004, a.a.O., Rn. 15).
Ein Initiativrecht steht ihm danach von vorneherein nicht bei der Wahrnehmung allgemeiner Aufgaben etwa nach § 68 Abs. 1 BPersVG oder in Fällen der Mitwirkung nach §§ 78 f. BPersVG zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.9.2004, a.a.O., Rn. 26;… Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber/Griebeling/Hebeler, a.a.O., § 70 Rn. 1 (Stand: Juli 2009)).
- BVerwG, 05.03.2012 - 6 PB 25.11
Mitbestimmung des Personalrats beim Gesundheitsschutz; Gefährdungsbeurteilung
Dabei ändert sich der Inhalt des Mitbestimmungsrechts nicht (vgl. Beschlüsse vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 6 P 13.00 - BVerwGE 115, 205 = Buchholz 251.7 § 66 NWPersVG Nr. 5 S. 5, vom 29. September 2004 - BVerwG 6 P 4.04 - Buchholz 251.5 § 69 HePersVG Nr. 1 S. 2 f. …und vom 28. Mai 2009 - BVerwG 6 PB 5.09 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 18 Rn. 9). - OVG Sachsen, 14.10.2022 - 9 A 334/21
Initiativrecht; Höhergruppierung von Beschäftigten; Globalantrag; …
Auch das Bundesverwaltungsgericht habe in einer neueren Entscheidung (BeschI. v. 29. September 2004 - 6 P 4.04 -) klargestellt, dass das Initiativrecht eine derartige Verstärkung der Mitbestimmungsrechte darstelle, dass deren Befugnisse inhaltlich durch den jeweiligen gesetzlichen Schutzauftrag begrenzt werden müssten.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 29. September 2004 - 6 P 4.04 - juris Rn. 15), der sich die Kammer anschließt, kämmt dem Initiativrecht keine eigenständige, vom Inhalt und Zweck des Mitbestimmungsrechts losgelöste Bedeutung zu.
Das Bundesverwaltungsgericht habe ferner ausgeführt (Beschl. v. 29. September 2004 - 6 P 4/04 -, juris), dass das Initiativrecht eine derartige Verstärkung den Mitbestimmungsrechten der Personalvertretung darstelle, dass deren Befugnisse inhaltlich durch den jeweiligen gesetzlichen Schutzauftrag begrenzt werden müssten.
Die auf ein bestimmtes Mitbestimmungsrecht gestützte Initiative des Personalrats muss sich daher auf dieselben Zwecke beziehen, welche vom Personalrat nach dem entsprechenden Mitbestimmungstatbestand zulässigerweise in Anspruch genommen werden können, wenn dieser vom Dienststellenleiter um Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßgabe gebeten wird (zum Vorstehenden BVerwG, Beschl. v. 29. September 2004 - 6 P 4.04 -, juris Rn. 15, …und Beschl. v. 15. Juli 2019 - 5 P 1/18 - , juris Rn. 11 ff., je m. w. N.).
- BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14
TV-L; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Globalantrag; …
Lässt sich die strittige Maßnahme keinem Beispielstatbestand thematisch zuordnen, besteht ein Mitbestimmungsrecht nur dann, wenn sie "einem der Beispielsfälle nach Art und Bedeutung vergleichbar ist" (Beschluss vom 24. Februar 2003 - BVerwG 6 P 12.02 - Buchholz 251.5 § 74 HePersVG Nr. 3 S. 3; vgl. auch nachfolgend Beschluss vom 29. September 2004 - BVerwG 6 P 4.04 - Buchholz 251.5 § 69 HePersVG Nr. 1 S. 5 f.). - BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06
Mitbestimmung in Personalangelegenheiten; Mitbestimmung bei Versetzungen; …
Ein derartiges Begehren ist auf die gerichtliche Überprüfung anhand sämtlicher in Betracht zu ziehender Mitbestimmungstatbestände gerichtet (vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2003 - BVerwG 6 P 16.02 - PersR 2003, 314 und vom 29. September 2004 - BVerwG 6 P 4.04 - Buchholz 251.5 § 69 HePersVG Nr. 1 S. 1 f. m.w.N.; BAG, Beschlüsse vom 23. Oktober 1984 - 1 ABR 2/83 - BAGE 47, 96 und vom 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 - BAGE 101, 277 ). - BVerwG, 15.07.2019 - 5 P 1.18
Wirkung des Einigungsstellenbeschlusses in Personalangelegenheiten von …
Es verschafft dem Personalrat also nicht mehr Befugnisse als ihm von dem in Anspruch genommenen gesetzlichen Mitbestimmungstatbestand für den Fall verliehen sind, dass er vom Leiter der Dienststelle um Zustimmung zu der jeweiligen mitbestimmungspflichtigen Maßnahme gebeten wird (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 6 P 25.90 - Buchholz 251.2 § 79 BlnPersVG Nr. 4 S. 6 f. und vom 29. September 2004 - 6 P 4.04 - Buchholz 251.5 § 69 HePersVG Nr. 1 S. 2).Das Initiativrecht wird durch den Inhalt seines jeweiligen Mitbestimmungsrechts und dessen Sinn und Zweck begrenzt (BVerwG, Beschluss vom 29. September 2004 - 6 P 4.04 - Buchholz 251.5 § 69 HePersVG Nr. 1 S. 2 f.).
- BVerwG, 09.01.2008 - 6 PB 15.07
Mitbestimmung des Personalrats bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung; …
Er hat erwogen, dass eine Initiative des Personalrats zur Abschaffung einer bestehenden technischen Kontrolleinrichtung zwar nicht vom Wortlaut, aber vom Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts erfasst ist, sodass es nicht fern liegt, dem Personalrat ein Initiativrecht zur Abschaffung einer derartigen Kontrolleinrichtung im Wege teleologischer Extension einzuräumen (vgl. Beschluss vom 29. September 2004 - BVerwG 6 P 4.04 - Buchholz 251.5 § 69 HePersVG Nr. 1 S. 5 unter Hinweis auf Stimmen in der Kommentarliteratur zum Bundespersonalvertretungsgesetz sowie zum Betriebsverfassungsgesetz).Nur auf diese Weise kann dem Grundsatz Rechnung getragen werden, dass die Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechts in aktiver Form dessen Inhalt nicht erweitern darf (vgl. Beschluss vom 29. September 2004 a.a.O. S. 2 f.).
- BVerwG, 13.09.2012 - 6 PB 10.12
Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz und bei Hebung der Arbeitsleistung; …
Die auf ein bestimmtes Mitbestimmungsrecht gestützte Initiative des Personalrats muss sich daher auf dieselben Zwecke beziehen, welche vom Personalrat nach dem nämlichen Mitbestimmungstatbestand zulässigerweise in Anspruch genommen werden können, wenn dieser vom Dienststellenleiter um Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme gebeten wird (vgl. Beschlüsse vom 29. September 2004 - BVerwG 6 P 4.04 - Buchholz 251.5 § 69 HePersVG Nr. 1 S. 2 f., vom 9. Januar 2008 a.a.O. Rn. 8 …und vom 5. März 2012 - BVerwG 6 PB 25.11 - juris Rn. 4 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 1 A 4935/04
Verpflichtung des Leiters einer Dienststelle gegenüber dem Personalrat zum …
Rn. 52 offen gelassen vom BVerwG im Beschluss vom 29. September 2004 - 6 P 4.04 -, PersR 2004, 483, allerdings unter Hinweis auf entsprechende Rechtsprechung des BAG, in welcher dies für die Parallelnorm des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bejaht wird; dazu auch Gronimus, PersR 2005, 384 (391f.) -. - BVerwG, 09.09.2010 - 6 PB 12.10
Personalvertretungsrechtlicher Maßnahmebegriff; Überwachung von Beschäftigten …
Rn. 6 c) Eine andere Frage ist, ob der Antragsteller im Wege des Initiativrechts nach § 66 Abs. 4 NWPersVG verlangen kann, dass der Beteiligte seine Rechtsstellung als Vermieter der fraglichen Räumlichkeiten im Dienstgebäude des Universitätsklinikums mit dem Ziel nutzt, die Überwachung der Beschäftigten durch die kuweitische Botschaft für die Zukunft zu beseitigen oder soweit als möglich zu begrenzen (vgl. dazu Beschlüsse vom 29. September 2004 - BVerwG 6 P 4.04 - Buchholz 251.5 § 69 HePersVG Nr. 1 S. 5 …und vom 9. Januar 2008 - BVerwG 6 PB 15.07 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 14 Rn. 8). - BVerwG, 22.10.2013 - 6 PB 22.13
Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- LAG Hamm, 15.12.2020 - 7 TaBV 85/20
Bestellung eines Vorsitzenden für die Einigungsstelle 'Einführung einer …
- OVG Saarland, 05.12.2016 - 5 A 16/16
Initiativrecht des Personalrats; Verbindlichkeit des Spruchs der Einigungsstelle …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2024 - 33 A 2512/22
Mitbestimmung; Personalrat; Maßnahme; Verhütung; Dienstunfall; Arbeitsunfall; …
- VG Köln, 12.02.2016 - 33 K 6903/14
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