Rechtsprechung
| BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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GG Art. 3; EG-Vertrag Art. 141; Richtlinie 97/81 EG; Richtlinie 75/117/EWG; BBesG § ... 6 Abs. 1, § 48 Abs. 1; BGleiG § 15 Abs. 1; BGB § 249; AZV § 7 Abs. 1 Satz 1; MVergV § 3 Abs. 1; SH AZVO §§ 2, 9 Abs. 2; LBG SH § 88 Abs. 2, §§ 88 b, 95
Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen; Benachteiligungsverbot; Gleichheitsgrundsatz; Klassenfahrt; Lehrer; Lehrerarbeitszeit; Mehrarbeitsvergütung; Mehrbeanspruchung; mittelbare und unmittelbare Diskriminierung; Pflichtstunden; ... - Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 3
Arbeitszeit; Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahme; Ausgleichsmaßnahmen; Beamter; Benachteiligungsverbot; Benachteiligungsverbot; Besoldung; Dienstbezüge; Diskriminierung; Gleichbehandlung; Gleichheitsgrundsatz; Klassenfahrt; Klassenfahrt; Klassenreise; Lehrer; Lehrer; ...
- Judicialis
GG Art. 3; ; EG-Vertrag Art. 141; ; Richtlinie 97/81 EG; ; Richtlinie 75/117/EWG; ; BBesG § ... 6 Abs. 1; ; BBesG § 48 Abs. 1; ; BGleiG § 15 Abs. 1; ; BGB § 249; ; AZV § 7 Abs. 1 Satz 1; ; MVergV § 3 Abs. 1; ; SH AZVO § 2; ; SH AZVO § 9 Abs. 2; ; LBG SH § 88 Abs. 2; ; LBG SH § 88 b; ; LBG SH § 95
- Wolters Kluwer
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf Vergütung wie ein vollzeitbeschäftigter Lehrer während der Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt; Anzahl der festgelegten Pflichtstunden als Anknüpfungspunkt für die Besoldung von Lehrern; Definition des Begriffs ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine zusätzliche Vergütung für teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrer bei Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten - gleichheitswidrige Belastung nur bei fehlenden Ausgleichsmaßnahmen
- datenbank.nwb.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulwanderungen - Keine Vergütung der Lehrkräfte bei Klassenfahrten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 122, 65
- NJW 2005, 2471 (Ls.)
- NVwZ 2005, 594
- DVBl 2005, 453
Wird zitiert von ... (157) Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 48.88
Vergütungshöchstgrenze - Freizeitausgleich - Mehrarbeit - Schadensersatz
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Für beamtenrechtliche Schadensersatzansprüche ist der Schadensbegriff maßgebend, der auch den §§ 249 ff. BGB zugrunde liegt (stRspr; vgl. z.B. Urteile vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 48.88 - BVerwGE 88, 60 m.w.N. und vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 4.99 - Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 18 S. 10).Der Aufwand von Zeit und Arbeitskraft zur Leistung des zusätzlichen Dienstes und der damit verbundene Verlust von Freizeit als solche sind kein durch Geld zu ersetzender materieller Schaden (Urteile vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.02 - a.a.O., vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 48.88 - a.a.O. sowie vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 2.98 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 7 S. 4; ebenso BGH, Urteile vom 29. April 1977 - V ZR 236/74 - BGHZ 69, 34 und vom 22. November 1988 - VI ZR 126/88 - BGHZ 106, 28 ).
- BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 28.02
Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Der Dienstherr hat dabei zu prüfen, ob nach den dienstlichen Notwendigkeiten überhaupt eine Mehrarbeit erforderlich ist und welchem Beamten sie übertragen werden soll (Urteil vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.02 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 38 S. 5).Der Aufwand von Zeit und Arbeitskraft zur Leistung des zusätzlichen Dienstes und der damit verbundene Verlust von Freizeit als solche sind kein durch Geld zu ersetzender materieller Schaden (Urteile vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.02 - a.a.O., vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 48.88 - a.a.O. sowie vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 2.98 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 7 S. 4; ebenso BGH, Urteile vom 29. April 1977 - V ZR 236/74 - BGHZ 69, 34 und vom 22. November 1988 - VI ZR 126/88 - BGHZ 106, 28 ).
- BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01
Ansparphase; Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Ausgleichsphase; dringendes …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Erhöht sich die insgesamt zu leistende Arbeitszeit und damit auch die durchschnittliche Arbeitszeit nicht, weil Zeiten zusätzlicher Arbeit durch entsprechende Zeiten herabgesetzter Arbeit ausgeglichen werden, so führt § 6 Abs. 1 BBesG zu keiner Erhöhung des Besoldungsanspruchs (vgl. Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 CN 1.01 - BVerwGE 117, 219 ).Ähnlich wie § 6 BBesG erfasst der Gleichheitssatz nur den Saldo aus Mehrbelastung und Entlastung, wobei der Zeitraum, innerhalb dessen Mehr- und Minderleistungen zu erfassen sind, über einen Kalendermonat hinausgehen kann (vgl. Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 2 CN 1.01 - a.a.O. S. 225).
- BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 108/00
Vergütung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte bei Klassenfahrten
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten begründet für teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrer keinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung (Abgrenzung zu BAGE 98, 368).a) Zu Unrecht beruft sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 2001 - 5 AZR 108/00 - BAGE 98, 368.
- BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 19.03
Arbeitszeit der Lehrer; regelmäßige wöchentliche Unterrichtsverpflichtung; …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats, wonach die Pflichtstundenregelung für Lehrer und einzelne Lehrergruppen in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet ist (Urteil vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 19.03 - Buchholz 237.4 § 76 HmbLBG Nr. 2 S. 2; Beschluss vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 NB 2.89 - Buchholz 237.0 § 90 BaWüLBG Nr. 2 S. 2 m.w.N.).Dieser Aufgabenbereich neben dem Unterricht ist umso weniger zeitlich messbar, als die insoweit aufzuwendende Zeit auch nach Schülerzahl, Schulfächern und schließlich individuell nach Fähigkeiten, Einsatzbereitschaft und Erfahrung des einzelnen Lehrers differiert (vgl. Urteile vom 1. Juni 1978 - BVerwG 2 C 20.76 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 14 S. 23 und vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 2 C 88.81 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 279 S. 9 f., zuletzt vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 19.03 - a.a.O.).
- BVerwG, 14.12.1989 - 2 NB 2.89
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats, wonach die Pflichtstundenregelung für Lehrer und einzelne Lehrergruppen in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet ist (Urteil vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 19.03 - Buchholz 237.4 § 76 HmbLBG Nr. 2 S. 2; Beschluss vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 NB 2.89 - Buchholz 237.0 § 90 BaWüLBG Nr. 2 S. 2 m.w.N.).Die zeitliche Festlegung ausschließlich dieses Teils der Arbeitszeit der Lehrer erklärt sich daraus, dass deren Arbeitszeit nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während sie im Übrigen entsprechend der pädagogischen Aufgabe wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen, Konferenzen und dergleichen nicht im Einzelnen in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur - grob pauschalierend - geschätzt werden kann (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 29. November 1979 - BVerwG 2 C 40.77 - BVerwGE 59, 142 m.w.N.; Beschluss vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 NB 2.89 - a.a.O.).
- BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88
Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Der Aufwand von Zeit und Arbeitskraft zur Leistung des zusätzlichen Dienstes und der damit verbundene Verlust von Freizeit als solche sind kein durch Geld zu ersetzender materieller Schaden (…Urteile vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.02 - a.a.O., vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 48.88 - a.a.O. sowie vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 2.98 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 7 S. 4; ebenso BGH, Urteile vom 29. April 1977 - V ZR 236/74 - BGHZ 69, 34 und vom 22. November 1988 - VI ZR 126/88 - BGHZ 106, 28 ). - BGH, 29.04.1977 - V ZR 236/74
Vertrauen auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages über ein Grundstück; …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Der Aufwand von Zeit und Arbeitskraft zur Leistung des zusätzlichen Dienstes und der damit verbundene Verlust von Freizeit als solche sind kein durch Geld zu ersetzender materieller Schaden (…Urteile vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.02 - a.a.O., vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 48.88 - a.a.O. sowie vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 2.98 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 7 S. 4; ebenso BGH, Urteile vom 29. April 1977 - V ZR 236/74 - BGHZ 69, 34 und vom 22. November 1988 - VI ZR 126/88 - BGHZ 106, 28 ). - BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 2.98
Mehrarbeitsvergütung für Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Arbeitszeit der …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Der Aufwand von Zeit und Arbeitskraft zur Leistung des zusätzlichen Dienstes und der damit verbundene Verlust von Freizeit als solche sind kein durch Geld zu ersetzender materieller Schaden (…Urteile vom 28. Mai 2003 - BVerwG 2 C 28.02 - a.a.O., vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 48.88 - a.a.O. sowie vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 2.98 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 7 S. 4; ebenso BGH, Urteile vom 29. April 1977 - V ZR 236/74 - BGHZ 69, 34 und vom 22. November 1988 - VI ZR 126/88 - BGHZ 106, 28 ). - BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 4.99
Leistungsbescheid an Soldaten wegen Dienstpflichtverletzung; …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Für beamtenrechtliche Schadensersatzansprüche ist der Schadensbegriff maßgebend, der auch den §§ 249 ff. BGB zugrunde liegt (stRspr; vgl. z.B. Urteile vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 48.88 - BVerwGE 88, 60 m.w.N. und vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 4.99 - Buchholz 236.1 § 24 SG Nr. 18 S. 10). - EuGH, 03.07.1986 - 66/85
Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg
- BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99
Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten …
- EuGH, 26.02.1992 - C-357/89
Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen
- EuGH, 27.05.2004 - C-285/02
Elsner-Lakeberg
- EuGH, 23.10.2003 - C-4/02
Schönheit - Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches …
- BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 88.81
Sekundarbereich II - Fachlehrer - Technische Lehrer - Sonstige Lehrer - …
- BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 40.77
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - 6 A 4424/01
Höheres Entgelt für Überstunden teilzeitbeschäftigter beamteter Lehrkräfte
- BVerwG, 01.06.1978 - 2 C 20.76
Pflichtstunden von Lehrern an Grundschulen und Hauptschulen - Anwendung des …
- BVerwG, 24.10.1989 - 2 B 112.89
Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde …
- OVG Niedersachsen, 18.09.2007 - 5 LC 264/06
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten, beamteten Lehrkraft auf Gewährung einer …
Der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 23. September 2004 (- BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65), dass auch ein vollzeitbeschäftigter Lehrer auf einer Klassenfahrt einen größeren zeitlichen Aufwand für seine Tätigkeit betreibe, ohne hierfür eine Mehrarbeitsvergütung in Anspruch nehmen zu können, werde nicht gefolgt, denn dieses gelte für einen teilzeitbeschäftigten Lehrer gleichermaßen, und zwar zusätzlich und über seine im Sinne der Teilzeittätigkeit eingeschränkte Unterrichtsverpflichtung hinaus.a) Ein Anspruch einer im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannten teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf anteilig höhere Besoldung für die Teilnahme an der mehrtägigen Klassenfahrt ergibt sich nicht aus § 3 Abs. 1 Satz 1 BBesG (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65 m.w.N. und Urte.
Die zeitliche Festlegung ausschließlich dieses Teils der Arbeitszeit der Lehrer erklärt sich daraus, dass deren Arbeitszeit nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während sie im Übrigen entsprechend der pädagogischen Aufgabe wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen, Konferenzen und dergleichen nicht im Einzelnen in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur - grob pauschalierend - geschätzt werden kann (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65; vgl. auch § 2 der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ).
Denn mit der Arbeitszeit im Sinne des § 6 BBesG ist nicht die konkrete, ausschließlich auf eine Woche bezogene Arbeitszeit gemeint, sondern die durchschnittliche Arbeitszeit, die eine Beamtin oder ein Beamter während der gesamten Dauer der gewährten Teilzeitbeschäftigung zu leisten hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65 m.w.N.;… OVG Schleswig, Urt. v. 02.10.2003 - 3 LB 44/03 -, ZBR 2005, 276).
b
) Die Anwendung der §§ 3 Abs. 1 Satz 1, 6 BBesG ist mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG, dem Gebot des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gemäß Art. 141 EG in Verbindung mit der Richtlinie 75/117/EWG vom 10. Februar 1975 (ABl. Nr. L 045 S. 19), dem Gebot der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen gemäß der Richtlinie 76/207/EWG vom 14. Februar 1976 (ABl. Nr. L 39 S. 40) sowie dem Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter gemäß der Richtlinie 97/81 EG des Rates vom 15. Dezember 1997 (ABl. 1998 L 14/9) vereinbar, weil eine gleichheitswidrige Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter durch entsprechende zeitliche Entlastungen ausgeglichen werden kann (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65 und - BVerwG 2 C 50.03 -, - BVerwG 2 C 52.03 - Beschl. v. 22.2.2007 - BVerwG 2 B 76.06; erkennender Senat, Beschl. v. 31.05 2005 - 5 LA 28/05 -).Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 23.09.2004 (- BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65 und - BVerwG 2 C 50.03 -, - BVerwG 2 C 52.03 -) ausgeführt, dass von einer gleichheitswidrigen Behandlung einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin nur dann die Rede sein könne, wenn diese im maßgeblichen Zeitraum relativ stärker belastet oder relativ schlechter bezahlt werde als vollzeitbeschäftigte Lehrer.
Die Erlassregelungen ermöglichen jedoch einen hinreichenden Ausgleich der Mehrbelastung teilzeitbeschäftigter beamteter Lehrkräfte z.B. dadurch, dass die teilzeitbeschäftigte Lehrkraft entsprechend dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung nur alternierend an jeder zweiten (oder dritten oder vierten) Klassenfahrt oder z.B. an kürzeren Klassenfahrten teilnimmt (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65 zu entsprechenden Erlassregelungen in Schleswig-Holstein).
Der Zeitraum, innerhalb dessen Mehr- und Minderleistungen zu erfassen sind, kann daher über einen Kalendermonat hinausgehen (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65).
Dass sich ein exakter mathematischer Ausgleich für die Teilnahme an einer Klassenfahrt nicht herstellen lässt, ist unbeachtlich (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65).
Ferner ist unbeachtlich, ob von den nach den Erlassen möglichen Ausgleichsmaßnahmen Gebrauch gemacht worden ist (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65).
Die Besoldung ist nicht Gegenleistung für den Dienst des Beamten, sondern Teil der komplexen Rechts- und Pflichtenstellung, in der der Beamte und der Dienstherr einander gegenüberstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61/03 -, BVerwGE 122, 65;… Beschl. v. 5.9.1997 - 2 B 12.97 - Nds. OVG, Urt. v. 29.10.1996 - 5 L 2997/95 -).
Die Teilnahme einer Lehrkraft an einer Klassenfahrt ist deshalb keine Mehrarbeit, sondern gehört zum normalen Arbeitsumfang eines Lehrers (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65).
Denn die Anordnung oder Genehmigung von Mehrarbeit ist eine Ermessensentscheidung des Dienstherrn, der dabei zu prüfen hat, ob nach den dienstlichen Notwendigkeiten überhaupt eine Mehrarbeit erforderlich ist und welchem Beamten er sie übertragen soll und ob wegen des in § 80 Abs. 2 Satz 2 NBG, § 3 Abs. 1 Nr. 3 MVergV normierten Vorrangs des Freizeitausgleichs und der zusätzlichen finanziellen Belastung durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung für den Fall, dass ein Freizeitausgleich nicht gewährt werden kann, die Mehrarbeit voraussichtlich durch Dienstbefreiung innerhalb von drei Monaten ausgeglichen werden kann (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65;… Urt. v. 28.5.2003 - BVerwG 2 C 35.02 -, ZBR 2003, 385;… OVG Schleswig, Urt. v. 02.10.2003 - 3 LB 44/03 -, ZBR 2005, 276).
d) Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn kommt als Anspruchsgrundlage für die Gewährung einer Mehrarbeitsvergütung nicht in Betracht (vgl.: BVerwG, Urt. v. 24.09.2004 - BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65 m.w.N.).
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 23. September 2004 (- BVerwG 2 C 61.03 -, BVerwGE 122, 65; - BVerwG 2 C 50.03 - und - 2 C 52.03 - siehe auch Beschl. v. 22.02.2007 - BVerwG 2 B 76.06 -, zitiert nach juris) rechtsgrundsätzlich entschieden hat, dass die Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten für teilzeitbeschäftigte beamtete Lehrer keinen Anspruch auf höhere Besoldung oder Mehrarbeitsvergütung begründet und dass teilzeitbeschäftigte Lehrer durch die Teilnahme an Klassenfahrten nur dann gleichheitswidrig stärker belastet werden, wenn ihnen während des maßgeblichen Zeitraums der Teilzeitbeschäftigung kein Ausgleich gewährt werden kann.
- BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07
Ruhegehalt Teilzeitbeamte
Dieses besondere, herausgehobene Verhältnis zwischen Dienstpflicht und Alimentation schließt es aus, die gewährte Alimentation ohne weiteres proportional zur geleisteten Arbeitszeit zu berechnen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 398/07 -, Absatz-Nr. 10; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 -, NVwZ 2005, S. 594 ). - BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 16.14
Beamter; Lehrer; Arbeitszeit; Lehrerarbeitszeit; Pflichtstunden; …
Dieser Aufgabenbereich neben dem Unterricht ist umso weniger zeitlich messbar, als die insoweit aufzuwendende Zeit auch nach Schülerzahl, Schulfächern und schließlich individuell nach Fähigkeiten, Einsatzbereitschaft und Erfahrung des einzelnen Lehrers differiert (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 und vom 30. August 2012 - 2 C 82.10 - Buchholz 237.6 § 54 NdsLBG Nr. 3).Auf diese Weise ist die Pflichtstundenregelung für Lehrer in die für alle Landesbeamten geltende Arbeitszeitregelung eingebettet (BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2004 - 2 C 19.03 - Buchholz 237.4 § 76 HmbLBG Nr. 2 S. 2 und vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 ).
Eine gleichheitswidrige Behandlung eines teilzeitbeschäftigten Lehrers ist deshalb dann anzunehmen, wenn er im Vergleich mit einem vollzeitbeschäftigten Lehrer quantitativ relativ stärker beansprucht wird; das ist nicht der Fall, wenn Belastungen an einer Stelle durch Entlastungen an anderer Stelle ganz oder nahezu vollständig ausgeglichen werden (BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 2 C 82.08 - Buchholz § 240 § 6 BBesG Nr. 27 m.w.N.).
Rn. 20 Angesichts des nicht exakt messbaren und häufig auch stark schwankenden und sich verändernden Zeitaufwands für die einzelnen Funktionstätigkeiten ist ein exakter Ausgleich nicht möglich und auch nicht erforderlich; es genügt ein auf Schätzungen beruhender annähernder Ausgleich (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 ), der bei Bedarf nachvollziehbar zu erläutern ist.
- BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 566/04
Teilzeitbeschäftigte Lehrerin - Ganztägige Klassenfahrt
aa) Der Lehrer leistet während der Zeit einer Klassenfahrt Arbeit (ebenso BVerwG 23. September 2004 - 2 C 61.03 - DVBl. 2005, 453, zu 1 der Gründe).Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 2004 (- 2 C 61.03 - DVBl. 2005, 453) steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.
Dem liegt zugrunde, dass die einschlägigen beamtenrechtlichen Regelungen nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts geeignet sind, einen Ausgleich zugunsten des teilzeitbeschäftigten Lehrers zu gewährleisten (23. September 2004 - 2 C 61.03 - aaO, zu 4 b der Gründe).
So weist das Bundesverwaltungsgericht zutreffend darauf hin, dass bei Angestellten das Synallagma zwischen Dienstleistung und Bezahlung im Vordergrund steht, während sich der Beamte mit voller Hingabe seinem Beruf widmen muss und dafür von seinem Dienstherrn alimentiert wird (23. September 2004 - 2 C 61.03 - aaO, zu 4 a der Gründe).
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 23.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
Rn. 13 Mehrarbeit im Sinne des § 88 Satz 2 BBG ist der Dienst, den der einer Arbeitszeitregelung unterliegende Beamte aufgrund dienstlicher Anordnung oder Genehmigung zur Wahrnehmung der Obliegenheiten des Hauptamts oder, soweit ihm ein Amt nicht verliehen ist, zur Erfüllung der einem Hauptamt entsprechenden Aufgaben über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus - d.h. nicht im Rahmen des normalen Arbeitsumfangs - verrichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 = juris Rn. 14 f.).Dabei hat er insbesondere zu prüfen, ob nach dienstlichen Notwendigkeiten überhaupt Mehrarbeit erforderlich ist und welchem Beamten sie übertragen werden soll (…vgl. BVerwG, Urteile vom 2. April 1981 - 2 C 1.81 - Buchholz 237.7 § 78a LBG NW Nr. 2 S. 3 f. = juris Rn. 20…, vom 28. Mai 2003 - 2 C 28.02 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 38 S. 5 = juris Rn. 14 und vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 = juris Rn. 18).
- BVerwG, 24.06.2008 - 2 C 5.07
Vordienstzeit; Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst; Hauptberuflichkeit; …
Die Erledigung der übrigen dienstlichen Aufgaben ist nicht an feste Arbeitszeiten gebunden und zeitlich auch nicht exakt messbar (Urteil vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 ; stRspr). - BVerwG, 29.04.2021 - 2 C 18.20
Freizeitausgleich für Polizeibeamte aus Anlass des G7-Gipfels in Elmau und der …
Dabei hat er insbesondere zu prüfen, ob nach dienstlichen Notwendigkeiten überhaupt Mehrarbeit erforderlich ist und welchem Beamten sie übertragen werden soll (BVerwG…, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 23.15 - BVerwGE 156, 262 Rn. 14;… Beschluss vom 2. April 2019 - 2 B 43.18 - juris Rn. 9; vgl. auch Urteil vom 23. September 2004 - 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 ). - VGH Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 4 S 2069/17
Arbeitszeit für Lehrkräfte im Schuldienst; Ausgleich für Bugwellenstunden
Im Übrigen scheidet eine finanzielle Abgeltung - abgesehen von der unionsrechtswidrigen Zuvielarbeit (vgl. zum unionsrechtlichen Haftungsanspruch BVerwG, Urteil vom 20.07.2017 - 2 C 31.16 -, Juris) - auch in Form des Schadensersatzes aus, weil zusätzlicher Dienst eines Beamten kein "Schaden" im Sinne des allgemeinen Schadensersatzrechtes ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 61.03 -, Juris).Rn. 39 Mehrarbeit ist gemäß § 67 Abs. 3 LBG der Dienst, den der einer Arbeitszeitregelung unterliegende Beamte aufgrund dienstlicher Anordnung oder Genehmigung zur Wahrnehmung der Obliegenheiten des Hauptamts oder, soweit ihm ein Amt nicht verliehen ist, zur Erfüllung der einem Hauptamt entsprechenden Aufgaben über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus - d.h. nicht im Rahmen des normalen Arbeitsumfangs - verrichtet (vgl. zu § 88 Satz 2 BBG BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 61.03 -, Juris).
- BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07
Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen; Übergang zur Vollzeitbeschäftigung; …
Auch bei Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen wird die Besoldung deshalb nicht zur bloßen Gegenleistung für die während der ermäßigten Arbeitszeit erbrachten Dienstleistungen; sie behält auch hier ihren sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebenden Alimentierungscharakter (BVerfG, Urteil vom 18. Juni 2008 - 2 BvL 6/07 - NVwZ 2008, 987 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - BVerwG 2 C 61.03 - BVerwGE 122, 65 = Buchholz 240 § 6 BBesG Nr. 23). - OVG Hamburg, 14.12.2023 - 5 Bf 202/21
Die Praxis der Freien und Hansestadt Hamburg, beamtete teilzeitbeschäftigte …
Diese im Beamtenrecht zu beachtende Regelung (…BVerwG, Urt. v. 25.3.2010, 2 C 72/08, juris Rn. 17; Urt. v. 23.9.2004, 2 C 61/03, Rn. 26ff.;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 2.12.2020, OVG 4 B 7.18, juris Rn. 32ff.) sehe vor, dass Teilzeitbeschäftigte in ihren Beschäftigungsbedingungen aufgrund ihrer Teilzeitbeschäftigung gegenüber vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten nicht schlechter behandelt werden dürften, es sei denn, ein objektiver Grund vermöge die unterschiedliche Behandlung zu rechtfertigen.Rn. 56 Diese Regelung stimmt überein mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der die Teilnahme einer beamteten Lehrkraft im Schuldienst an einer mehrtägigen Klassenfahrt bereits begrifflich keine "Mehrarbeit" darstellt, sondern zum normalen Arbeitsumfang eines Lehrers gehört (BVerwG, Urt. v. 23.9.2004, BVerwG 2 C 61.03, juris Rn. 16;… vgl. auch: VGH Mannheim, Beschl. v. 28.1.2020, 4 S 2981/19, juris Rn. 8;… OVG Lüneburg, Urt. v. 18.9.2007, 5 LC 264/06, juris Rn. 49).
Da die Arbeitszeit von Lehrern allein hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während ihre Arbeitszeit im Übrigen (z.B. Unterrichtsvorbereitung, Aufsicht, Korrekturen, Elternbesprechungen, Konferenzen oder die Teilnahme an Klassenfahrten) nur grob pauschalierend geschätzt werden kann (BVerwG, Urt. v. 23.9.2004, a. a. O., Rn. 12;… Urt. v. 23.6.2005, BVerwG 2 C 21.04, juris Rn. 15;… OVG Lüneburg, Urt. v. 18.9.2007, a. a. O., Rn. 31;… Urt. v. 13.12.2011, 5 LC 269/09, juris Rn. 40), setzt der Dienstherr für Lehrer (lediglich) wöchentliche Pflichtunterrichtsstundenzahlen fest, mit denen auch alle übrigen dienstlichen Tätigkeiten abgegolten sind.
Die Besoldung richtet sich allein nach der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Beamten (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.9.2004, a.a.O., Rn. 13); bei Vollzeitkräften sind dies 40 Stunden, bei Teilzeitkräften anteilig weniger ( § 7 Abs. 1 HmbBesG i.V.m. § 1 Abs. 1 ArbzVO ).
Jedenfalls wenn ein solcher zeitlicher Ausgleich möglich ist, besteht kein Anspruch des teilzeitbeschäftigten Beamten, für die Dauer der Teilnahme an einer Klassenfahrt wie eine vollzeitig beschäftigte Lehrkraft vergütet zu werden (BVerwG, Urt. v. 23.9.2004, a.a.O., Rn. 11 und 33 unter Bezugnahme auf BAG, Urt. v. 22.8.2001, 5 AZR 108/00, juris Rn. 27 f.).
Vielmehr steht hier der Pflicht des Beamten, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen, die Pflicht des Dienstherrn gegenüber, den Beamten lebenslänglich zu alimentieren und ihm Schutz und Fürsorge zu gewähren (BVerwG, Urt. v. 23.9.2004, a.a.O. Rn. 22).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 1 K 66/23
Erfolglose Normenkontrolle gegen Vorgriffsstundenverpflichtung der Lehrkräfte an …
- BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 23.10
Teilzeit; Teilzeitquote; Arbeitszeit; Besoldung; Pflichtstundenzahl; …
- BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03
Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand …
- OVG Niedersachsen, 05.11.2013 - 5 LB 64/13
Teilnahme einer beamteten Lehrkraft im Schuldienst an einer mehrtägigen …
- VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 13 K 13256/17
Rückforderung einer Mehrarbeitsvergütung
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 21.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 3.16
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 86.08
Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis; …
- BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04
Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen …
- VGH Bayern, 20.02.2017 - 3 ZB 15.2429
Keine Mehrarbeitsvergütung für einen Schulskikurs
- BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 24.14
Beamter; Lehrer; Dienstfähigkeit; Dienstunfähigkeit; Fernbleiben vom Dienst; …
- BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 82.10
Anwesenheitspflicht; Arbeitszeit; begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstunfähigkeit; …
- BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 21.04
Lehrer, Arbeitszeit der -, Unterrichtsverpflichtung und Arbeitszeit der -, …
- VG Stade, 18.05.2006 - 3 A 197/05
Besoldung von Teilzeitbeschäftigten während der Zeit einer Klassenfahrt; …
- VG Minden, 17.08.2005 - 4 K 1568/04
- BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 27.09
Teilzeitbeschäftigung; Lehrer; Mehrarbeit; Ungleichbehandlung; ausgleichsfreie …
- OLG Jena, 13.09.2019 - 4 U 846/18
Amtshaftung wegen der Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber einem verbeamteten …
- BVerwG, 22.02.2007 - 2 B 76.06
Anspruch auf erhöhte Besoldung für die Zeiten der Teilnahme eines …
- VG Gelsenkirchen, 09.05.2007 - 1 K 3327/04
Klassenfahrt, Lehrer, Lehrerin, Teilzeit, Besoldung, Vergütung
- VG Minden, 29.12.2020 - 12 K 2070/18
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 22.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 4 S 2981/19
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Studienrätin auf Vergütung für …
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 24.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
- BVerwG, 29.10.2009 - 2 C 82.08
Fortgeltendes Bundesrecht; Grundgesetzänderung; Föderalismusreform I; …
- BVerwG, 29.04.2021 - 2 C 33.20
Freizeitausgleich für Polizeibeamte aus Anlass des G7-Gipfels in Elmau und der …
- VG Hannover, 06.10.2020 - 13 A 900/18
Arbeitszeit; Entlastung von dienstlichen Aufgaben; Freizeitausgleich; …
- BAG, 20.11.2018 - 6 AZN 569/18
Erschwerniszulage - Lehrkraft
- BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 28.09
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf zeitanteilige Besoldung für …
- BVerwG, 29.04.2021 - 2 C 32.20
Freizeitausgleich für Polizeibeamte aus Anlass des G7-Gipfels in Elmau und der …
- LAG Sachsen-Anhalt, 03.08.2010 - 2 Sa 437/09
Lehrer in Arbeitsphase der Altersteilzeit - Begleitung einer mehrtägigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2008 - 6 A 4839/04
Heranziehung von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften in geringerem Umfang zu …
- BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung - Auslandsschuldienst
- BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 50.03
Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen; …
- VG Osnabrück, 24.11.2020 - 3 A 45/18
Beamte; Entlastung; Freizeitausgleich; Grundschule; Lehrer; Mehrarbeit; …
- VGH Bayern, 22.06.2020 - 3 BV 18.1447
Wartezeit für die Versorgung aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei …
- VG Regensburg, 10.05.2017 - RN 1 K 16.1053
Keine Vergütung von Mehrarbeit als Lehrkraft für Elternsprechstunden
- VG Berlin, 07.11.2018 - 36 K 788.17
Zeitausgleich für eine außerunterrichtliche Schulveranstaltung
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 24.11
Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu …
- VGH Baden-Württemberg, 13.01.2020 - 4 S 1990/19
Anspruch des Beamten auf Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto
- BVerwG, 20.10.2022 - 2 C 30.20
Erschwerniszulage für den Dienst zu wechselnden Zeiten bei Teilzeitbeschäftigung
- VG Gelsenkirchen, 09.05.2007 - 1 K 3488/04
Lehrer, Lehrerin, Klassenfahrt, Schulfahrt, Besoldung, Mehrarbeit, Teilzeit, …
- BVerwG, 24.09.2014 - 2 B 92.13
Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst bei fehlender zeitlicher und örtlicher …
- OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 268/09
Vorliegen einer Ungleichbehandlung durch Ausscheidung einer finanziellen …
- VGH Hessen, 18.11.2025 - 1 A 545/24
Rückforderung von Anwärterbezügen
- VG Minden, 19.12.2019 - 12 K 4720/17
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 4 S 2453/17
Festsetzung von Altersgeld nach Entlassung eines teilzeitbeschäftigten Beamten …
- BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 15.15
Altersteilzeit; Blockmodell; Freistellungsphase; Arbeitsphase; Zulage; …
- OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 128/10
Anspruch eines Lehrers gegen einen Dienstherrn auf Ersatz der Aufwendungen für …
- VG Düsseldorf, 22.02.2013 - 13 K 5480/11
Rufbereitschaft, Freizeitausgleich, Treu und Glauben, Verjährung, …
- BVerwG, 21.09.2005 - 2 B 25.05
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Schätzung …
- VG Bayreuth, 08.08.2017 - B 5 K 16.380
Keine Zeitgutschrift für wegen Krankheit nicht geleistete Mehrarbeit
- OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10
Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Einrichtung eines Dienstzimmers …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 1.09
Herbeiführung einer beabsichtigten Rechtsfolge durch Aushändigung einer …
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 4 S 1000/18
Zeitnahe Geltendmachung eines unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruchs bzw. …
- BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 1.05
Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des …
- BVerwG, 11.12.2020 - 2 B 10.20
Pflichtstundenzahl für Lehrer
- OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2018 - 2 LB 10/17
Bemessung des Freizeitausgleichs bei einer Pauschalisierung
- VG Bayreuth, 29.10.2018 - B 5 E 18.1023
Anerkennung von Bereitschaftszeiten als Dienstzeiten
- VG München, 21.07.2015 - M 5 K 14.3577
Mehrarbeit Lehrer; Schulskikurs; Unterricht
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 9.09
Aufhebung einer auf Lebenszeit ernannten Teilzeitanordnung ohne Beamtenstatus im …
- VG Augsburg, 22.03.2018 - Au 2 K 18.90
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
- VG Münster, 17.04.2015 - 5 K 3212/13
Schadensersatz Fürsorgepflicht Verkehrssicherungspflicht Wind Baum Zwiesel
- BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 17.11
Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 4.09
Herbeiführung einer beabsichtigten Rechtsfolge durch Aushändigung einer …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 7.09
Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der …
- VG Düsseldorf, 24.05.2005 - 26 K 5973/04
Gewährung einer Mehrarbeitsvergütung nach dem Stundensatz des § 4 Abs. 3 Nr. 4 …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 5.09
Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 2.09
Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 3.09
Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der …
- BVerwG, 19.12.2007 - 2 B 35.07
Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherren bei Ausübung von Tätigkeiten …
- VG Freiburg, 24.03.2021 - 5 K 652/19
Anerkennung von Vordienstzeiten vor Zurruhesetzung; Ruhegehaltsfähigkeit von …
- OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2018 - 2 KN 1/17
Arbeitszeit von Studienleiterinnen und -leitern ist teilweise neu zu ermitteln
- OVG Schleswig-Holstein, 08.02.2018 - 2 LB 37/15
Freizeitausgleich
- VG München, 22.09.2015 - M 5 K 15.1339
Mehrarbeitszeitvergütung - Bewertung der Abhaltung eines Skikurses als Unterricht
- OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 133/10
Anspruch von Lehrern auf Ersatz der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 6.09
Herbeiführung einer beabsichtigten Rechtsfolge durch Aushändigung einer …
- VG Darmstadt, 15.01.2009 - 1 K 518/08
Besoldung; Lehrer; Teilnahme an Klassenfahrt; Ausgleich bei Teilzeitbeschäftigung
- VG München, 21.07.2015 - M 5 K 14.5216
Mehrarbeit Lehrer; Schulskikurs; Unterricht
- VG Koblenz, 12.01.2011 - 2 K 801/10
Der Kindererziehungszuschlag ist auch auf das Mindestruhegehalt zu gewähren
- VG Lüneburg, 16.11.2005 - 1 A 337/04
Alimentation; Amtsangemessene Alimentation; beamtenrechtliche Fürsorgepflicht; …
- VG Lüneburg, 20.04.2006 - 1 A 952/05
Mehrarbeit einer Lehrerin durch Klassenfahrt.
- BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 52.03
Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen; …
- VG Schleswig, 19.04.2018 - 12 A 75/17
Beamtenrecht - Mehrarbeit
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 4 B 7.13
Ministerialrat; Zulage für die Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion während …
- VG Düsseldorf, 16.04.2025 - 26 K 3984/23
Saldotheorie, Bruttoprinzip, Anwärterbezüge, Billigkeitsentscheidung
- VG Saarlouis, 25.02.2014 - 2 K 193/12
Berechnung des Resturlaubsanspruchs beim Übergang von einem …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2011 - 4 B 70.09
Verfassungskonforme einschränkende Auslegung des § 40 Abs 4 Satz 1 BBesG; Kappung …
- VGH Hessen, 30.06.2009 - 1 A 395/08
Anspruch teilzeitbeschäftigter Lehrer auf anteilige Besoldung bei der Ableistung …
- VG Düsseldorf, 20.04.2026 - 26 K 1847/25
Rückforderung von Anwärterbezügen, Wiedereintritt in den öffentlichen Dienst, …
- OVG Saarland, 19.09.2011 - 1 A 207/11
Ruhegehaltsfähigkeit unterhälftiger Vordienstzeiten; Hauptberuflichkeit einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2011 - 3 A 750/10
Ein amtsunabhängiges Mindestruhegehalt i.S.d. § 14 Abs. 4 S. 2 BeamtVG ist trotz …
- BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 22.04
Einordnung der Unterrichtsverpflichtung als Teil der Lehrerarbeitszeit - …
- VGH Hessen, 03.08.2026 - 1 B 1682/26
Berücksichtigung einer Teilzeitbeschäftigung bei der Berechnung der …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2018 - 4 Sa 118/17
Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten - Lehrkraft - Klassenfahrt
- OVG Niedersachsen, 03.06.2013 - 5 LA 78/13
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf Ausgleich der aufgrund der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2009 - 1 L 72/09
Zur Rechtmäßigkeit einer besoldungsrechtlichen Einmalzahlung, die an das Bestehen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2006 - 2 A 10554/06
Kein Anspruch eines Beamten, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, …
- OVG Niedersachsen, 28.01.2026 - 5 LC 61/23
Kein Zahlungsanspruch auf höhere Besoldung des Beamten während des …
- VG Weimar, 21.01.2016 - 4 K 223/14
Diskriminierungsfreie Besoldung und Allgemeine Zulage nach Thüringer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - 3 A 125/14
Anteilige Anrechnung von Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung auf die …
- LAG München, 01.03.2007 - 3 Sa 975/06
AGB-Kontrolle; unklare Klausel
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 4 N 68.18
Zeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Lehrer
- VG Schleswig, 17.01.2019 - 12 A 250/14
Zeitlicher Ausgleich für in den Jahren 2011 bis 2014 geleisteten …
- VG Wiesbaden, 15.04.2024 - 28 K 1585/21
Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis
- BVerwG, 20.02.2023 - 1 WB 36.22
Teilweise Verweisung an das Verwaltungsgericht; Schadensersatz- und …
- OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 21/15
Alarmrottendienst; Freistellung vom Dienst; Freizeitausgleich; FvD; …
- BVerwG, 02.06.2008 - 2 B 2.08
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf eine Dienstbefreiung für die …
- VG Berlin, 26.10.2023 - 7 K 128.23
- BVerwG, 02.06.2008 - 2 B 142.07
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf Dienstbefreiung für die …
- BVerwG, 27.05.2008 - 2 B 132.07
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf eine Dienstbefreiung für die …
- OVG Hamburg, 29.02.2008 - 1 Bf 369/05
Wechselschichtzulage im Rahmen des Sabbatjahrmodells
- VG Darmstadt, 31.08.2006 - 1 E 2043/05
Zur Verpflichtung eines Lehrers zu einer Frühbereitschaft im Sinne einer …
- VG Saarlouis, 06.05.2008 - 2 K 1197/07
Ausgleich geleisteter Mehrarbeit bei dienstunfähiger Erkrankung
- VG Düsseldorf, 07.06.2010 - 23 K 7659/08
Zwangseinstellungsteilzeit ruhegehaltfähige Dienstzeit Bestandskraft …
- LAG Sachsen-Anhalt, 04.06.2010 - 2 Sa 325/09
Teilnahme eines Lehrers an Klassenfahrten - Mehrarbeitsvergütung bei …
- VGH Bayern, 20.07.2017 - 3 ZB 14.2334
Anrechnungsstunden für die Tätigkeit als EDV-Systembetreuer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2010 - 3 A 3479/07
Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für nicht in Anspruch genommene …
- LAG Düsseldorf, 25.03.2010 - 11 Sa 1524/09
Vergütung einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin bei Teilnahme an Klassenfahrt
- VG Augsburg, 14.02.2019 - Au 2 K 18.961
Anspruch auf Ausgleich von (Ruhe-)Bereitschaftsdienst als Zuvielarbeit eines …
- VG Berlin, 06.12.2018 - 61 K 10.18
Mitbestimmung des Gesamtpersonalrat beim Dienstplan der Polizei zur …
- VG Berlin, 22.09.2009 - 26 A 53.06
Aufwandsentschädigung bei Verwendung im Ausland
- VG München, 11.03.2015 - M 5 K 14.3172
Arbeitszeit
- VG Düsseldorf, 08.02.2010 - 23 K 3553/08
PEMG NRW Versorgungsabschlag vorgezogene Zurruhesetzung Verfassungsmäßigkeit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2008 - 6 A 2776/05
Antrag auf Gewährung von Entlastungsmaßnahmen von Lehrkräften wegen …
- BVerwG, 02.06.2008 - 2 B 141.07
- VG Magdeburg, 06.11.2007 - 5 A 110/07
- VG München, 03.02.2016 - M 5 K 15.5250
Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit aufgrund einer Behinderung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2012 - 1 A 2076/12
Finanzielle Abgeltung des Resturlaubs eines Beamten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2012 - 1 A 2075/12
Anforderungen an ein Auseinandersetzen mit den Urteilsgründen i.R.e. Verfahrens …
- VG Düsseldorf, 05.10.2012 - 26 K 1169/12
Anspruch eines Lehrers auf Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten für Zeiten der …
- VG Düsseldorf, 20.07.2012 - 13 K 7472/11
Gleitzeit Mehrarbeit Auskunft Schaden
- VG Augsburg, 12.07.2012 - Au 2 K 11.1088
Trennungsgeld; Rationalisierungsschutz für Beamte
- VG Düsseldorf, 11.08.2016 - 26 K 2715/15
- VG Karlsruhe, 16.11.2011 - 5 K 3021/09
Stellenzulage für eine Tätigkeit als Ausbildungslehrer; Auszahlung bei …
- VG Minden, 26.08.2008 - 10 K 2649/07
Ansprüche auf eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 12 …
- VG Düsseldorf, 06.05.2008 - 23 K 6261/06
Widerspruch gegen die Festsetzung des Versorgungsabschlags - Anrecht auf …
- VG Gelsenkirchen, 10.02.2010 - 1 K 2179/09
Vorgriffsstunde, Ausgleich, Teilzeit, Pflichtstunden, Besoldung, gleich
- VG Düsseldorf, 05.01.2010 - 23 K 2804/08
Besoldung bei angefochtener Zurruhesetzung Versorgungsabschlag Dienstunfähigkeit …
- VG Darmstadt, 28.10.2009 - 1 K 1408/08
Ausgleichszahlung für Vorgriffsstunden
- VG Düsseldorf, 30.06.2008 - 23 K 723/08
Versorgungsabschlag Dienstunfähigkeit Verfassungsmäßigkeit Bundessozialgericht
- VGH Hessen, 14.07.2006 - 1 UE 1712/05
- VG Düsseldorf, 23.08.2005 - 26 K 6733/04
Festlegung einer fixen Mindeststundenzahl für die Gewährung einer …
- VG Düsseldorf, 23.08.2005 - 26 K 249/05
Einführung einer fixen Mindeststundenzahl für Beamte als Voraussetzung für die …
- VG Düsseldorf, 24.05.2005 - 26 K 7463/04
Beamtenrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs einer Oberstudienrätin auf die …
- VG Weimar, 01.03.2016 - 4 K 1453/14
Laufbahn- und besoldungsrechtliche Einordnung eines Thüringer Regelschuldirektors …
- VG Meiningen, 01.03.2011 - 2 K 468/08
Beschränkung des Straßenverkehrs aus Gründen der Lärmminderung
- VG Düsseldorf, 29.12.2010 - 23 K 5444/10
Versorgungsabschlag Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit vorzeitige …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
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GG Art. 105 Abs. 2 a
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; Einkommensteuer. - Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 105 Abs. 2 a
Aufteilung; Aufwand; Aufwandsteuer; Aufwandsteuer; Begriff; Eigennutzung; Einkommensteuer; Einkommensteuer; Leerstand; Leerstandszeit; Leerstandszeiten; Mischnutzung; Mischnutzung der Wohnung; Selbstnutzung; Vermietung; Wohnung; Wohnungsleerstand; Zweitwohnung; ...
- Judicialis
GG Art. 105 Abs. 2 a
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines unzulässigen Überraschungsurteils; Hälftige Zuordnung der Leerstandstage gemischt genutzter Zweitwohnungen zur Zweitwohnungssteuerpflicht; Überprüfbarkeit einer gemeindlichen Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnungssteuer ist als ...
- rechtsportal.de
GG Art. 105 Abs. 2a
Zweitwohnungssteuer bei Mischnutzung und Mietleerstand - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2471 (Ls.)
- NVwZ 2005, 828
Wird zitiert von ... (126) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Wird eine Zweitwohnung vom Wohnungsinhaber sowohl selbst genutzt als auch vermietet, sind die Zeiten eines Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden ist, grundsätzlich den Zeiträumen zuzurechnen, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten wird (Bestätigung von BVerwGE 115, 165 ; Abgrenzung zu BFHE 197, 151).Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (BVerfGE 65, 325 ; BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 165 ).
Es genügt, dass eine zeitweilige Eigennutzung während des Veranlagungszeitraums rechtlich offen gehalten und die Zweitwohnung damit hierfür vorgehalten wird (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ; Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ; BVerwGE 115, 165 ).
Zwar ist die Steuer erhebende Gemeinde von Verfassungs wegen gehalten, solche Wohnungen von der örtlichen Aufwandsteuer auszunehmen, die ausschließlich der Erzielung von Einkünften durch Vermietung und Verpachtung dienen und damit als "reine Geld- oder Vermögensanlage" gehalten werden (BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 ; BVerwGE 99, 303 ; 115, 165 ).
Die Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung auch für die persönliche Lebensführung hat dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit Blick auf die Zweckbestimmung der Zweitwohnung gegebenenfalls anhand einer umfassenden Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles zu erfolgen (BVerwGE 99, 303 ; 115, 165 ).
Für diese Fälle ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Bundesrecht lediglich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Bestimmung der Eigennutzungszeiten im Veranlagungsjahr fordert, um eine, gemessen an der Eigennutzungsmöglichkeit, unverhältnismäßige Steuerbelastung auszuschließen (BVerwGE 109, 188 ; 115, 165 ), und dass hierbei Zeiten eines Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden ist, von Sonderkonstellationen abgesehen, den Zeiträumen zuzurechnen sind, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten wird (BVerwGE 115, 165 ).
Im Rahmen der Zweitwohnungssteuererhebung ist bei gemischt genutzten Zweitwohnungen - von hier nicht in Rede stehenden Sonderkonstellationen abgesehen (vgl. dazu BVerwGE 115, 165 ) - jede Leerstandszeit, für die der Wohnungsinhaber die Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen hat, Ausdruck der Einkommensverwendung zur persönlichen Lebenshaltung; der Wohnungsinhaber kann ungeachtet seiner Vermietungsabsicht auf die Wohnung zugreifen und sie selbst nutzen.
Ungeachtet dessen, dass der Senat zwischenzeitlich die Erhebung des vollen Jahresbetrags der Zweitwohnungssteuer als nicht unverhältnismäßig befunden hat, wenn der Inhaber über eine rechtlich gesicherte Eigennutzungsmöglichkeit der Zweitwohnung von mindestens zwei Monaten im Jahr verfügt (BVerwGE 115, 165), liegt die in § 4 Abs. 5 ZwStS von der Beklagten gewählte Staffelung der Verfügbarkeit der Zweitwohnung für den Inhaber im Rahmen ihres satzungsrechtlichen Gestaltungsspielraums.
- BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen
Auszug aus BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Wird eine Zweitwohnung vom Wohnungsinhaber sowohl selbst genutzt als auch vermietet, sind die Zeiten eines Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden ist, grundsätzlich den Zeiträumen zuzurechnen, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten wird (Bestätigung von BVerwGE 115, 165 ; Abgrenzung zu BFHE 197, 151).Der Gesichtspunkt der hälftigen Teilung der Leerstandstage stand mit dem von der Klägerin selbst zur Begründung ihrer Rechtsauffassung herangezogenen Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2001 (IX R 97/00 - BFHE 197, 151) im Raum.
a) Das Berufungsgericht hat in dem angefochtenen Urteil die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2001 (BFHE 197, 151) zum Anlass genommen, in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung in Fällen gemischt genutzter Zweitwohnungen die Leerstandstage regelmäßig hälftig zwischen dem Vorhalten der Wohnung zur Selbstnutzung und dem Bereithalten zur Vermietung aufzuteilen, selbst wenn - wie hier - die Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen ist.
Deshalb sei es nicht gerechtfertigt, Leerstandszeiten einer Ferienwohnung von vornherein alleine der Selbstnutzung zuzurechnen, sie seien vielmehr entsprechend dem zeitlichen Verhältnis der tatsächlichen Selbstnutzung zur tatsächlichen Vermietung aufzuteilen oder, wenn sich der Umfang der Selbstnutzung nicht aufklären lasse, zu gleichen Teilen den verschiedenen Nutzungsarten zuzuordnen (BFH, Urteil vom 6. November 2001 a.a.O.; bestätigt in BFH, Urteil vom 5. November 2002 - IX R 18/02 - BFHE 200, 556).
- BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98
Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung
Auszug aus BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Es genügt, dass eine zeitweilige Eigennutzung während des Veranlagungszeitraums rechtlich offen gehalten und die Zweitwohnung damit hierfür vorgehalten wird (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ; Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ; BVerwGE 115, 165 ).Für diese Fälle ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Bundesrecht lediglich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Bestimmung der Eigennutzungszeiten im Veranlagungsjahr fordert, um eine, gemessen an der Eigennutzungsmöglichkeit, unverhältnismäßige Steuerbelastung auszuschließen (BVerwGE 109, 188 ; 115, 165 ), und dass hierbei Zeiten eines Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden ist, von Sonderkonstellationen abgesehen, den Zeiträumen zuzurechnen sind, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten wird (BVerwGE 115, 165 ).
Zu ihr hat sich die Beklagte ausweislich der von ihr vorgelegten Sitzungsvorlage für die Neufassung der Zweitwohnungssteuersatzung im Januar 2000 durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1999 (BVerwG 8 C 6.98 a.a.O.) veranlasst gesehen.
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Die Zweitwohnungssteuer ist als Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2 a GG eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Vermögens oder Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf sichtbar wird (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ).Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (BVerfGE 65, 325 ; BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 165 ).
Was das grundsätzliche Verhältnis beider Steuerarten zueinander angeht, ist in der Rechtsprechung seit langem geklärt, dass die Zweitwohnungssteuer der Einkommensteuer nicht gleichartig im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG ist (BVerfGE 65, 325 ).
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Es genügt, dass eine zeitweilige Eigennutzung während des Veranlagungszeitraums rechtlich offen gehalten und die Zweitwohnung damit hierfür vorgehalten wird (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ; Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ; BVerwGE 115, 165 ).Zwar ist die Steuer erhebende Gemeinde von Verfassungs wegen gehalten, solche Wohnungen von der örtlichen Aufwandsteuer auszunehmen, die ausschließlich der Erzielung von Einkünften durch Vermietung und Verpachtung dienen und damit als "reine Geld- oder Vermögensanlage" gehalten werden (BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 ; BVerwGE 99, 303 ; 115, 165 ).
Die Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung auch für die persönliche Lebensführung hat dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit Blick auf die Zweckbestimmung der Zweitwohnung gegebenenfalls anhand einer umfassenden Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles zu erfolgen (BVerwGE 99, 303 ; 115, 165 ).
- BVerwG, 05.12.2001 - 4 B 82.01
Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen eines Verfahrensfehlers …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Ein unzulässiges Überraschungsurteil liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher insbesondere der unterlegene Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241; Beschluss vom 5. Dezember 2001 - BVerwG 4 B 82.01 - juris; jeweils m.w.N.).Dass das Urteil des Berufungsgerichts im Ergebnis anders ausfiel, als es die Klägerin den Äußerungen des Gerichts in der mündlichen Verhandlung zu entnehmen können glaubte, begründet regelmäßig - so auch hier - kein unzulässiges Überraschungsurteil (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - BVerwG 4 B 82.01 - a.a.O.).
- BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99
Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Dass die damit einher gehende unterschiedliche Behandlung der Leerstandstage als zweitwohnungssteuererheblich einerseits und die Einkünfte mindernd andererseits weder verfassungsrechtlich noch bundesrechtlich verboten ist und die Rechtsordnung auch nicht widersprüchlich macht, hat der Senat in vergleichbarem Zusammenhang bereits zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer auf beruflich veranlasste Zweitwohnungen entschieden (BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 11 C 12.99 - BVerwGE 111, 122 ; ebenso BFH, Urteil vom 5. März 1997 - II R 28/95 - BFHE 182, 243 ; vgl. ferner BFH, Urteil vom 15. Oktober 2002 - IX R 58/01 - BStBl II 2003, 287 ). - BFH, 15.10.2002 - IX R 58/01
Zweitwohnungssteuer als Werbungskosten
Auszug aus BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Dass die damit einher gehende unterschiedliche Behandlung der Leerstandstage als zweitwohnungssteuererheblich einerseits und die Einkünfte mindernd andererseits weder verfassungsrechtlich noch bundesrechtlich verboten ist und die Rechtsordnung auch nicht widersprüchlich macht, hat der Senat in vergleichbarem Zusammenhang bereits zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer auf beruflich veranlasste Zweitwohnungen entschieden (BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 11 C 12.99 - BVerwGE 111, 122 ; ebenso BFH, Urteil vom 5. März 1997 - II R 28/95 - BFHE 182, 243 ; vgl. ferner BFH, Urteil vom 15. Oktober 2002 - IX R 58/01 - BStBl II 2003, 287 ). - BFH, 05.03.1997 - II R 28/95
Zweitwohnungsteuer Hamburg
Auszug aus BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Dass die damit einher gehende unterschiedliche Behandlung der Leerstandstage als zweitwohnungssteuererheblich einerseits und die Einkünfte mindernd andererseits weder verfassungsrechtlich noch bundesrechtlich verboten ist und die Rechtsordnung auch nicht widersprüchlich macht, hat der Senat in vergleichbarem Zusammenhang bereits zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer auf beruflich veranlasste Zweitwohnungen entschieden (BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 11 C 12.99 - BVerwGE 111, 122 ; ebenso BFH, Urteil vom 5. März 1997 - II R 28/95 - BFHE 182, 243 ; vgl. ferner BFH, Urteil vom 15. Oktober 2002 - IX R 58/01 - BStBl II 2003, 287 ). - BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.
Auszug aus BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Die Entscheidung des Berufungsgerichts ist der revisionsgerichtlichen Kontrolle jedoch insoweit unterworfen, als sie bei der Auslegung und Anwendung der Steuersatzung den mit Art. 105 Abs. 2 a GG bundesrechtlich vorgegebenen Aufwandsbegriff nicht verletzen darf (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2003 - BVerwG 9 C 3.02 - BVerwGE 117, 345 ; stRspr). - BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer
- BFH, 05.11.2002 - IX R 18/02
In Eigenregie vermietete Ferienwohnung
- BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 108/02
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer; Voraussetzungen für die …
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18
Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …
BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ; vom 30. Juni 1999 - 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ; vom 26 September 2001 - 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 165 ; vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 -, juris, LS, Rn. 21, 25.). - BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 5.13
Aufwandsteuer; Zweitwohnung; Zweitwohnungsteuer; Nutzung; Nutzungsmöglichkeit; …
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist der revisionsgerichtlichen Kontrolle jedoch insoweit unterworfen, als sie bei der Auslegung und Anwendung der Steuersatzung den mit Art. 105 Abs. 2a GG bundesrechtlich vorgegebenen Aufwandsbegriff nicht verletzen darf (stRspr, vgl. nur Urteil vom 27. Oktober 2004 - BVerwG 10 C 2.04 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 21 S. 28).Es ist gerade der Leerstand der Zweitwohnung trotz rechtlich bestehender Nutzungsmöglichkeit, der in der Regel auf die der Besteuerung zugrunde liegende Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers schließen lässt (Urteil vom 27. Oktober 2004 a.a.O. S. 29; Beschluss vom 17. August 2000 - BVerwG 11 B 43.00 - NVwZ-RR 2001, 682 ).
Es kommt deshalb auf eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles an (…Urteile vom 10. Oktober 1995 a.a.O., vom 26. September 2001 a.a.O. und vom 27. Oktober 2004 a.a.O. S. 30).
Für diese Fälle ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Bundesrecht lediglich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Bestimmung der eigenen Nutzungszeiten im Veranlagungsjahr fordert, um eine, gemessen an der Eigennutzungsmöglichkeit, unverhältnismäßige Steuerbelastung auszuschließen (…Urteile vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 16 S. 3, vom 26. September 2001 a.a.O. und vom 27. Oktober 2004 a.a.O.).
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist der revisionsgerichtlichen Kontrolle jedoch insoweit unterworfen, als sie bei der Auslegung und Anwendung der Steuersatzung den mit Art. 105 Abs. 2a GG bundesrechtlich vorgegebenen Aufwandsbegriff nicht verletzen darf (stRspr, vgl. nur Urteil vom 27. Oktober 2004 - BVerwG 10 C 2.04 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 21 S. 28).
Es ist gerade der Leerstand der Zweitwohnung trotz rechtlich bestehender Nutzungsmöglichkeit, der in der Regel auf die der Besteuerung zugrunde liegende Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers schließen lässt (Urteil vom 27. Oktober 2004 a.a.O. S. 29; Beschluss vom 17. August 2000 - BVerwG 11 B 43.00 - NVwZ-RR 2001, 682 ).
Es kommt deshalb auf eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles an (…Urteile vom 10. Oktober 1995 a.a.O., vom 26. September 2001 a.a.O. und vom 27. Oktober 2004 a.a.O. S. 30).
Für diese Fälle ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Bundesrecht lediglich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Bestimmung der eigenen Nutzungszeiten im Veranlagungsjahr fordert, um eine, gemessen an der Eigennutzungsmöglichkeit, unverhältnismäßige Steuerbelastung auszuschließen (…Urteile vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 16 S. 3, vom 26. September 2001 a.a.O. und vom 27. Oktober 2004 a.a.O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 6/24
Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist in Tönning rechtmäßig, in Kittlitz und …
Während die Einkommenssteuer auf der Einkommenserzielung beruht und demzufolge nach ihrer gesetzlichen Ausgestaltung die einzelnen Vorgänge der Einkommenserzielung einschließlich der sie mindernden Tatbestände in den Blick nimmt, liegt der Zweitwohnungssteuer die Einkommensverwendung zugrunde (BVerwG, Urt. v. 27.10.2004 - 10 C 2.04 -, juris Rn. 24 ff.;… BVerfG, Beschl. v. 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, juris Rn. 85).Diese stellt weder auf die Ertragsfähigkeit des Grundbesitzes (…zu Grundsteuern vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, juris Rn. 87 f.;… Urt. d. Senats v. 24.04.2024 - 6 KN 1/24 -, juris Rn. 64 und - 6 KN 2/24 -, juris Rn. 50 ), noch auf eine Einkommenserzielung (zur Einkommenssteuer BVerwG, Urt. v. 27.10.2004 - 10 C 2.04 -, juris Rn. 24;… BVerfG, Beschl. v. 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, juris Rn. 85) oder auf das Betriebskapital und die Erträge eines Gewerbebetriebes (…zur Gewerbesteuer BVerwG, Urt. v. 26.07.2005 - 10 B 48.05 -, juris Rn. 4, 5 m.w.N.) ab.
Vielmehr entspricht sie der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Mischnutzungsfällen (Eigen- und Fremdnutzung), wonach eine Erhebung des vollen Jahresbetrags der Zweitwohnungssteuer in den Fällen der Mischnutzung noch verhältnismäßig und damit zulässig ist, wenn der Inhaber der Zweitwohnung mindestens zwei Monate im Jahr über die rechtlich gesicherte Möglichkeit zur Eigennutzung der Wohnung verfügt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.2004 - 10 C 2.04 - juris Rn. 28).
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08
Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche …
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Übrigen und der des Bundesverwaltungsgerichts wird ein Innehaben der Zweitwohnung in diesem Sinne stets vorausgesetzt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 348 f. …und vom 11. Oktober 2005 a.a.O. S. 334; BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 a.a.O. , vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 S. 16 , vom 27. Oktober 2004 - BVerwG 10 C 2.04 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 21 S. 29 und vom 17. September 2008 - BVerwG 9 C 17.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 24 S 7 f.; Beschlüsse vom 12. Januar 1989 - BVerwG 8 B 86.88 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 4 S. 5 , vom 2. Juni 1997 - BVerwG 8 B 113.97 - [...] und vom 20. April 1998 - BVerwG 8 B 25.98 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 15 S. 27). - OVG Niedersachsen, 19.04.2023 - 9 LB 189/20
Eigennutzung; Ferienwohnung; Jahresnettokaltmiete; Maßstab; Mietspiegel; …
Dies schließt die Fälle ein, in denen die Wohnung von dem Eigentümer entweder selbst genutzt oder sowohl selbstgenutzt als auch zur Erzielung von Einkünften vermietet wird (sog. Mischnutzung; vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.2004 - 10 C 2.04 - juris Rn. 22).Hierbei sind die Zeiten eines Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden ist, grundsätzlich den Zeiträumen zuzurechnen, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.2004 - 10 C 2.04 - juris Rn. 22).
Steht die Mischnutzung der Zweitwohnung und damit ihre Nutzung zumindest auch zur persönlichen Lebensführung fest, ist aber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Bestimmung der Eigennutzungszeiten im Veranlagungsjahr erforderlich, um eine, gemessen an der Eigennutzungsmöglichkeit, unverhältnismäßige Steuerbelastung auszuschließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.2004, a. a. O., Rn. 22).
Liegen die Möglichkeiten zur Eigennutzung und das damit einhergehende Vorhalten für die persönliche Lebensführung hingegen unter zwei Monaten, kann der Inhaber einer Zweitwohnung gemäß der genannten Rechtsprechung nicht zur vollen, sondern nur zu einer geminderten Jahressteuer herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.2004 - 10 C 2.04 - juris Rn. 28;… Senatsurteil vom 15.1.2010 - 9 LB 256/08 - juris Rn. 21;… Henke in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Erg.Lfg. September 2020, Rn. 217).
Es ist gerade der Leerstand der Zweitwohnung trotz rechtlich bestehender Nutzungsmöglichkeit, der in der Regel auf die der Besteuerung zugrundeliegende Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers schließen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.2004 - 10 C 2.04 - juris Rn. 21).
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 8.08
Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, persönlicher …
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Übrigen und der des Bundesverwaltungsgerichts wird ein Innehaben der Zweitwohnung in diesem Sinne stets vorausgesetzt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 346 f. und vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 - BVerfGE 114, 316 ; BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 a.a.O., vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 S. 16, vom 27. Oktober 2004 - BVerwG 10 C 2.04 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 21 S. 29 …und vom 17. September 2008 - BVerwG 9 C 17.07 - juris Rn. 15, 16; Beschlüsse vom 12. Januar 1989 - BVerwG 8 B 86.88 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 4 S. 5, vom 2. Juni 1997 - BVerwG 8 B 113.97 - juris und vom 20. April 1998 - BVerwG 8 B 25.98 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 15 S. 27). - BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 6.13
Als Kapitalanlage dienende leer stehende Wohnungen zweitwohnungsteuerfrei
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist der revisionsgerichtlichen Kontrolle jedoch insoweit unterworfen, als sie bei der Auslegung und Anwendung der Steuersatzung den mit Art. 105 Abs. 2a GG bundesrechtlich vorgegebenen Aufwandsbegriff nicht verletzen darf (stRspr, vgl. nur Urteil vom 27. Oktober 2004 - BVerwG 10 C 2.04 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 21 S. 28).Es ist gerade der Leerstand der Zweitwohnung trotz rechtlich bestehender Nutzungsmöglichkeit, der in der Regel auf die der Besteuerung zugrunde liegende Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers schließen lässt (Urteil vom 27. Oktober 2004 a.a.O. S. 29; Beschluss vom 17. August 2000 - BVerwG 11 B 43.00 - NVwZ-RR 2001, 682 ).
Es kommt deshalb auf eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles an (…Urteile vom 10. Oktober 1995 a.a.O., vom 26. September 2001 a.a.O. und vom 27. Oktober 2004 a.a.O. S. 30).
Für diese Fälle ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Bundesrecht lediglich aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Bestimmung der eigenen Nutzungszeiten im Veranlagungsjahr fordert, um eine, gemessen an der Eigennutzungsmöglichkeit, unverhältnismäßige Steuerbelastung auszuschließen (…Urteile vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 16 S. 3, vom 26. September 2001 a.a.O. und vom 27. Oktober 2004 a.a.O.).
- VGH Bayern, 22.06.2007 - 4 BV 06.2954
Kommunalabgabenrecht: Zweitwohnungssteuer - Zweckbestimmung der Zweitwohnung // …
Da es sich um im subjektiven Bereich liegende Gründe für die tatsächliche Nichtnutzung handelt und es bei der Erhebung der Zweitwohnungsteuer gerade nicht auf die tatsächliche Nutzung ankommt, so schließen diese Gründe die Erhebung der Zweitwohnungsteuer nicht aus (BVerwG vom 27.10.2004, ZKF 2005, 91/92 ausdrücklich zur Berufung auf die Berufstätigkeit).Der Leerstand trotz bestehender eigener Nutzungsmöglichkeit ist in diesem Fall Ausdruck der Einkommensverwendung für die persönliche Lebensführung, da der Vermieter ungeachtet seiner Vermietungsabsicht auf die Wohnung zugreifen und sie selbst nutzen kann (…BVerwG vom 26.9.2001, a.a.O., S. 170; vom 27.10.2004, a.a.O., S. 92; vom 26.7.2005, BayVBl 2005, 729/730).
Eine nicht eigengenutzte Immobilie dient üblicherweise dem Erhalt des Vermögenswertes und der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (BVerwG vom 26.9.1979 BVerwGE 58, 230/235;… vom 26.1.2001, a.a.O., S. 168; vom 27.10.2004, a.a.O. S. 92).
- OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LB 5/07
Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer für einen ganzjährig auf einem Campingplatz …
Deshalb betont das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung, dass der von der Aufwandsteuer erfasste konsumtive Aufwand für die persönliche Lebensführung auch ohne tatsächliche Inanspruchnahme der Zweitwohnung vorliegt und es genüge, dass die Zweitwohnung für eine zeitweilige Eigennutzung während des Veranlagungszeitraums vorgehalten wird (z.B. Urt. v. 27.10.2004 - 10 C 2.04 - KStZ 2005, 50 = ZKF2005, 91 = NVwZ 2005, 828 = Buchholz 401.61 [Zweitwohnungsteuer Nr. 21] m.w.N.). - BVerwG, 11.10.2016 - 9 C 28.15
Aufwandsbegriff; Beruhen; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Leihe; …
Er kann Inhaber der Wohnung sein, soweit er sie weiterhin hält und sich der Verfügungsmacht über sie nicht begibt (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ), sich also die Möglichkeit der Eigennutzung offenhält (BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 und vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 21 S. 29). - VG Schleswig, 23.03.2022 - 4 A 178/21
Zweitwohnungssteuer: Differenzierung des Steuermaßstabes Flächenmaßstab anhand …
- OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2025 - 6 LB 7/24
Erhebung der Zweitwohnungssteuer auch in Fehmarn jetzt rechtmäßig
- VG München, 24.08.2016 - M 10 K 15.1176
Zweitwohnungsteuer
- VGH Baden-Württemberg, 01.04.2022 - 2 S 3636/21
Heranziehung von Miterben zur Zweitwohnungssteuer
- BVerwG, 26.07.2005 - 10 B 48.05
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Gewerbesteuer.
- BVerwG, 21.03.2007 - 10 BN 4.06
Verstoß einer Zweitwohnungssteuer als einer Vermögenssteuer gleichartigen Steuer …
- OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2021 - 5 LA 1/21
Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Ausschluss der …
- OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 9 ME 230/13
Erschütterung der Vermutung des Vorhaltens einer Zweitwohnung zum Zweck der …
- BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 2.11
Bettensteuer nur auf private, nicht auf geschäftliche Übernachtungen zulässig
- OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 1403/18
Zweitwohnungssteuer; Aufwand
- BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 10.11
Aufwandsteuer; Jagdsteuer; Aufwand; Einkommensverwendung; Einkommenserzielung; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 194/06
Zur Zweitwohnungssteuer für Studenten, die Leistungen nach dem BAföG beziehen
- VGH Bayern, 01.03.2012 - 4 ZB 11.2415
Erhebung der Zweitwohnungsteuer; gesetzlicher Befreiungstatbestand für …
- OVG Niedersachsen, 03.03.2008 - 9 LA 30/07
Zuordnung von Leerstandszeiten bei einer Mischnutzung einer Zweitwohnung zur …
- BVerwG, 08.02.2006 - 10 B 87.05
Erhebung einer Zweitwohnungssteuer - Vorhalten einer Zweitwohnung für persönliche …
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 52.05
Divergenzentscheidung bei Begrenzung der Zweitwohnungssteuerpflicht auf …
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 54.05
Übertragbarkeit der vom Bundesfinanzhof zum Einkommensteuerrecht entwickelten …
- OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04
Einkommensverwendung, Entstehung, Gesamtschuldner, Verfügbarkeit, …
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 53.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zurechnung von …
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 51.05
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz und grundsätzlicher Bedeutung der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2010 - 6 A 10951/10
Jagdsteuerpflicht einer Jagdgenossenschaft
- OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 LB 1/08
Zweitwohnungssteuer für Erwerbszweitwohnungen
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 90/13
Zweitwohnungssteuer; Verfügungsmöglichkeit von jährlich nur 21 Tagen
- VG Schleswig, 12.02.2018 - 2 A 153/17
Erhebung von Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2015 und 2016
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 6.08
Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Zweitwohnungsabgabensatzung der Stadt …
- VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1980
Zur Zweitwohnungssteuer für eine Ferienwohnung, die im Eigentum einer …
- VG Gießen, 08.10.2024 - 8 K 2687/23
Zweitwohnungssteuer; Nießbrauchsberechtigung von Familienangehörigen
- OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16
Zweitwohnungssteuer bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung
- VG Aachen, 27.08.2012 - 4 K 1939/11
Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2008 bis 2011 für ein Grundstück …
- VG Greifswald, 28.03.2025 - 3 A 768/24
Zweitwohnungssteuer; reine Kapitalanlage; Schätzung der Vergleichsmiete
- VG Arnsberg, 11.02.2016 - 5 K 632/15
Zweitwohnungssteuer bei Nießbrauchsrecht eines Dritten
- OVG Niedersachsen, 15.01.2010 - 9 LB 256/08
Heranziehung zu einer Zweitwohnungsteuer für die Fälle der sog. Mischnutzung; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 241/06
Anforderung an Erstwohnung bei Erhebung der Zweitwohnungssteuer; keine …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 3 LB 720/21
Zweitwohnungssteuer für auch vermietetes Ferienhaus
- VGH Hessen, 25.11.2025 - 5 A 766/25
Zur Bestimmtheit einer Zweitwohnungssteuersatzung
- VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 244/21
Zweitwohnungssteuer; Verfügungsbefugnis bei unentgeltlicher Überlassung an einen …
- VG Oldenburg, 24.11.2008 - 2 B 2554/08
Zum Wohnungsbegriff im Sinne des Zweitwohnungsteuerrechts; Leerstand; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 257/06
Zweitwohnungsteuer für Ausbildungsförderung beziehende Studenten, …
- VG Oldenburg, 25.04.2024 - 3 B 3403/23
- VG Cottbus, 26.11.2020 - 1 K 611/14
Zweitwohnungssteuer
- VGH Bayern, 18.11.2009 - 4 B 08.1652
Zweitwohnungssteuerpflicht und Möglichkeit der Eigennutzung
- BVerwG, 21.06.2017 - 4 B 48.16
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- VG München, 08.10.2015 - M 10 K 15.1135
Steuersatz bei Nacherhebung einer Zweitwohnungssteuer
- VGH Bayern, 05.03.2008 - 4 BV 07.2044
Zweitwohnungssteuer; mehrjähriger Leerstand/Eigennutzungsmöglichkeit; …
- OVG Schleswig-Holstein, 06.04.2006 - 2 LB 51/05
Zweitwohungssteuer, Ferienwohnung, Verfügbarkeit, Vermietungsauftrag, …
- VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 97/21
Erwerbszweitwohnungen abzüglich der Fläche von Geschäftsräumen als …
- VG München, 19.04.2012 - M 10 K 11.3311
Zweitwohnung; Steuer; Kapitalanlage; Leerstand
- BVerwG, 02.06.2005 - 10 B 4.05
Anforderungen an die erforderliche Berufungsbegründung; Substantiierte …
- VG Stade, 12.05.2009 - 3 A 665/07
Zweitwohnungsteuer bei Vermietung über ein Internet-Portal
- VG München, 19.06.2008 - M 10 K 07.3121
Nichtigkeit Vorgängersatzungen; Nichtnutzung wegen Pflegeverpflichtung; …
- VG Greifswald, 15.08.2025 - 3 A 1984/22
Erhebung der Zweitwohnungssteuer; Abgrenzung zwischen Kapitalanlage und …
- VG Cottbus, 26.11.2020 - 1 K 265/15
- VG München, 30.09.2010 - M 10 K 09.5295
Zweitwohnung; Steuer; Kapitalanlage; Leerstand
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2014 - 4 L 121/13
Erhebung von Zweitwohnungssteuern
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 - 6 A 10030/11
Gemeinden können jagdsteuerpflichtig sein
- VG Greifswald, 07.08.2025 - 3 A 1848/24
Zweitwohnungssteuer; Abgrenzung Zweitwohnung zu Kapitalanlage
- VG München, 07.04.2025 - M 10 K 24.5244
Zweitwohnungsteuer, Leerstand, Vorhalten für persönliche Lebensführung
- VG Augsburg, 23.04.2008 - Au 6 K 07.1248
Bemessung der Zweitwohnungssteuer; Zurückgreifen auf die festgestellte übliche …
- OVG Niedersachsen, 14.04.2008 - 9 LA 37/07
Zweitwohnungsteuer für Ferienwohnung - auch bei möglichem Vollzugsdefizit
- VG Oldenburg, 11.05.2021 - 3 B 621/21
Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Mietwert; Mischnutzung; Nettokaltmiete; …
- VGH Bayern, 18.11.2009 - 4 B 08.1604
Zweitwohnungsteuer; Kapitalanlage; Lage der Zweitwohnung im selben Feriengebiet …
- VG Schleswig, 20.03.2024 - 4 B 3/24
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine auf dem Bodenrichtwert fußende Festsetzung …
- VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 15/21
- VG Düsseldorf, 30.11.2009 - 25 K 4324/09
Rechtmäßigkeit einer sog. Kinderzimmerbesteuerung bei einem Studenten mit …
- VG Greifswald, 25.07.2025 - 3 A 1227/25
Zweitwohnungssteuer; Abgrenzung Zweitwohnung zu Kapitalanlage
- VGH Bayern, 16.08.2023 - 4 ZB 23.114
Zweitwohnungssteuer bei Eigennutzung durch Wohnungseigentümer
- BVerwG, 02.02.2006 - 10 B 84.05
Rechtmäßigkeit von Zweitwohnungssteuerbescheiden; Bindungswirkung von Beschlüssen …
- VG Regensburg, 28.11.2016 - RN 12 K 16.744
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- VG Augsburg, 28.02.2007 - Au 6 K 05.1988
Zweitwohnungssteuer für Dauercamper?
- VG München, 06.10.2016 - M 10 K 16.264
Keine Zweitwohnungssteuer bei Dauervermietung einer Ferienwohnung
- VG Schleswig, 04.02.2026 - 4 B 45/25
Zweitwohnungssteuer für eine an eine unter Eheleuten gegründete GbR vermietete …
- VG Köln, 13.02.2019 - 24 K 200/17
- VG München, 21.04.2010 - M 10 K 08.4005
Zweitwohnungsteuer bei sozial gefördertem Wohnraum
- OVG Sachsen, 14.11.2007 - 5 B 538/05
Einkommensverwendung; persönliche Lebensführung; gesellschaftliches Engagement
- VG Schleswig, 16.09.2022 - 4 B 24/22
Zweitwohnungsteuer; Zutrittsverbot zu den Inseln, Halligen und Warften an Nord- …
- VG Schleswig, 20.12.2016 - 2 B 97/16
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen Zweitwohnungssteuerbescheid
- OVG Sachsen, 03.08.2016 - 4 A 243/15
Zweitwohnungssteuer, Gästewohnung; Kapitalanlage, Nutzungsmöglichkeit
- VGH Bayern, 21.03.2016 - 4 ZB 15.2544
Zweitwohnungssteuer für fremdenverkehrsgenutzte Eigentumswohnung
- VG Augsburg, 21.09.2011 - Au 6 K 10.1088
Anknüpfung des Mietwertes an die Jahresrohmiete; Jahresrohmiete als angemessene …
- VG Schleswig, 06.06.2025 - 4 B 10/25
Zweitwohnungssteuer für Ferienwohnung trotz pandemiebedingter Einschränkung
- VG Schleswig, 21.02.2017 - 2 A 159/15
Steuerrecht: Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer für ein Ferienhaus
- VG München, 15.09.2011 - M 10 K 11.1245
Begriff der Zweitwohnung; Bewohnbarkeit; Entstehung der Steuer; Ende der …
- VG Stade, 15.08.2024 - 10 A 1019/21
Eigennutzungsausschluss; Kapitalanlage; Renovierungsarbeiten; Überregionale …
- VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 73/16
Rechtsnatur der Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung als Kapitalanlage statt zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2013 - 14 A 1404/11
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer für das Abstellen eines Wohnmobils bzw. …
- VG Greifswald, 01.08.2025 - 3 A 1153/25
Zweitwohnungssteuer; Abgrenzung Zweitwohnung zu Kapitalanlage
- VG Regensburg, 28.11.2016 - RN 12 K 16.739
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- VG München, 08.05.2014 - M 10 K 13.3224
Zweitwohnungsteuer auch bei Anmietung für Familienangehörige
- VGH Bayern, 10.02.2011 - 4 CS 10.3164
Zweitwohnungsteuer; Kapitalanlage; Eigennutzungsmöglichkeit; Vermietungsagentur
- VG Schleswig, 06.04.2023 - 4 B 11/23
- VG München, 29.05.2008 - M 10 K 07.5705
Erwerbszweitwohnung von nicht verheiratetem Berufstätigen
- VG Greifswald, 10.10.2025 - 3 B 2500/25
Beschluss vom 10.10.2025
- VG Saarlouis, 16.12.2010 - 5 L 2345/10
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Jagdsteuer von einer Jagdgenossenschaft, die die …
- VG Halle, 30.01.2008 - 5 A 271/06
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer auf eine aus …
- VG Augsburg, 07.02.2007 - Au 6 S 06.1309
Verwaltungsgericht kippt Höhe der Zweitwohnungssteuer
- VG Schleswig, 21.02.2017 - 2 A 8/16
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- VG München, 16.01.2014 - M 10 K 13.2481
Innehaben einer Wohnung zur persönlichen Lebensführung; Wohnung als …
- VG München, 13.06.2013 - M 10 K 13.142
Innehaben einer Zweitwohnung
- VG München, 15.09.2011 - M 10 K 10.6069
Zweitwohnungsteuer; Leerstand; Steuermaßstab: Jahresrohmiete
- VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1778
Zweitwohnungsteuer; Satzung; Rückwirkung; Mischnutzung; reine Kapitalanlage
- VG Schleswig, 04.07.2017 - 2 B 33/17
Zweitwohnungssteuer - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- VG Schleswig, 14.09.2016 - 2 B 65/16
Zweitwohnungssteuer - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- VG Düsseldorf, 30.11.2009 - 25 K 7091/09
Zulässigkeit der Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer für eine Nebenwohnung
- VG München, 15.06.2009 - M 10 S 09.1686
Jahresrohmiete; Baumängel; Einwendungen gegen Feststellung der Jahresrohmiete …
- VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.870
Zur Wohnung im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts gehören auch Nebenräume und …
- VG Oldenburg, 29.05.2007 - 2 B 181/07
Auslegung; Berechtigter; Eigennutzung; Eigennutzungsmöglichkeit; …
- VG Oldenburg, 18.05.2005 - 2 B 1723/05
Aufwandsteuer; auswärtiger Zweitwohnunginhaber; Bestimmtheitsgrundsatz; Ermessen; …
- VG München, 21.03.2013 - M 10 K 13.110
Innehaben einer Wohnung zur persönlichen Lebensführung; Wohnung als …
- VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.1057
Zweitwohnungssteuer; Bewertungszeitpunkt; Staffeltarif
- VG Augsburg, 23.02.2011 - Au 6 K 10.1621
Widerlegung der melderechtlichen Verhältnisse durch die tatsächlichen Umstände …
- VG Augsburg, 11.11.2009 - Au 6 K 08.1445
Anknüpfung des Mietwertes an die Jahresrohmiete als Grundlage der …
- VG Augsburg, 23.07.2008 - Au 6 K 08.206
Anknüpfung des Mietwertes an die Jahresrohmiete als Grundlage der …
- VG München, 17.07.2008 - M 10 K 07.3214
Rückwirkung bei nichtiger Vorgängersatzung; rückwirkend höhere Steuerfestsetzung; …
- VG Augsburg, 09.07.2008 - Au 6 K 07.654
Anknüpfung des Mietwertes an die Jahresrohmiete als Grundlage der …
- VG Augsburg, 04.06.2008 - Au 6 K 06.962
Grunddienstbarkeit; Erhebung von Zweitwohnungssteuer
- VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.821
Abgrenzung bei gemischter Nutzung einer Wohnung zwischen zweitwohnungspflichtiger …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
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GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 105 Abs. 2 a; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; EG Art. 234
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von Hunderassen; Bestimmtheitsgebot; Gleichbehandlung mit individuell gefährlichen Hunden; steuerliche Diskriminierung im Europarecht; Nicht-Vorlage an den EuGH als Verfahrensfehler. - Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 105 Abs. 2 a
Begriff der Kreuzung von Hunderassen; Bestimmtheitsgebot; Bestimmtheitsgebot; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Gefahrenvorsorge; Gefährlichkeit; Generalklausel; Gleichbehandlung mit individuell gefährlichen Hunden; Gleichheitssatz; Hund; Hunderasse; Hundesteuer; ...
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 105 Abs. 2 a; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; ; EG Art. 234
- Wolters Kluwer
Auslegung der Hundesteuersatzung als eine Angelegenheit der Tatsachengerichte; Auslegung des Begriffs "Kreuzung" in § 2 Abs. 2 HS (Hundesteuersatzung); Vereinbarkeit der Auslegung des Kreuzungsbegriffs in § 2 Abs. 2 HS (Hundesteuersatzung) mit dem Begriff der Kreuzung in ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Höhere Hundesteuer für gefährliche Hunderassen und ihrer Kreuzungen
- rechtsportal.de
Verfassungsmäßigkeit erhöhter Steuersätze für der Rasse nach bestimmter gefährliche Hunde - kein Verfahrensmangel durch Nichtvorlage an Europäischen Gerichtshof und Versagung der Revision
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Einstufung der Gefährlichkeit von Hunden ausschließlich nach Rasse
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Steuern und Abgaben - Kampfhund
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 25.01.2002 - 3 K 1689/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2004 - 14 A 953/02
- BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
- BVerfG, 28.10.2005 - 1 BvR 387/05
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2471 (Ls.)
- NJW 2005, 2472
- NVwZ 2005, 598
Wird zitiert von ... (95) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 19. Januar 2000 (BVerwG 11 C 8.99 - BVerwGE 110, 265) diese Frage nicht ausdrücklich entschieden.Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können - insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen - durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen der Typisierung steht (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O. S. 272).
Eine derartige Gefahrenvorsorge vermittels einer Lenkungssteuer ist bundesrechtlich zulässig (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O. S. 268, 274 f.), und zwar auch dann, wenn der Satzungsgeber - wie hier - darauf verzichtet, gleichzeitig das Halten sonstiger Hunde mit einer erhöhten Steuer zu belegen, die im Einzelfall als gefährlich in Erscheinung getreten sind.
Unabhängig hiervon trägt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg auch deshalb nicht die von der Beschwerde daraus gezogenen Schlüsse, weil es sich seinerseits - aus den zuvor genannten Gründen - von einem unzutreffenden Verständnis des Urteils des beschließenden Senats vom 19. Januar 2000 (a.a.O. S. 273) zu seinem Standpunkt veranlasst gesehen hat.
Die Revision ist nicht wegen Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) von dem Urteil des Senats vom 19. Januar 2000 (a.a.O.) zuzulassen.
- BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht allgemein und abstrakt feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt wird (…BVerwG, a.a.O.; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - NVwZ 2004, 597 = juris Rn. 92 f. m.w.N.).Der Senat weist in diesem Zusammenhang lediglich ergänzend darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 16. März 2004, a.a.O., auf der Grundlage eigener Tatsachenerhebungen zu der Feststellung gelangt ist, dass nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zwar nicht allein aus der Zugehörigkeit eines bestimmten Hundes zu einer bestimmten Rasse auf seine Gefährlichkeit geschlossen werden kann, jedoch genügend Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Hunde der im Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland aufgezählten Rassen für das menschliche Leben und die menschliche Gesundheit - und sei es auch erst im Zusammenwirken mit anderen Faktoren wie Erziehung, Ausbildung und Haltung, situativen Einflüssen und Zuverlässigkeit und Sachkunde des Halters - in besonderer Weise gefährlich werden können (…BVerfG, a.a.O., juris Rn. 74).
- EuGH, 04.06.2002 - C-99/00
Lyckeskog - "Vorabentscheidungsfragen - Vorlagepflicht - Begriff des Gerichts, …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Das ist im Hinblick auf das für die Entscheidung maßgebliche Recht der Europäischen Gemeinschaften der Fall (im Ergebnis ebenso EuGH, Urteil vom 4. Juni 2002 - C-99/00 - Lyckeskog - EuGHE 2002, I S. 4839 Rn. 16 f.; BFH…, Beschluss vom 5. Mai 2004 - XI B 107/03 - juris Rn. 9;… Beschluss vom 28. August 2003 - VII B 259/02 - BFH/NV 2004, 68; BSG…, Beschluss vom 25. August 2004 - B 10 KG 3/03 B - juris Rn. 7).
- BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99
Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
In jedem Fall dürfte die Steuererhebung nach Maßgabe einer solchen Generalklausel mit einem nicht unerheblichen Ermittlungsaufwand für die Gemeinde verbunden sein, dessen Vermeidung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Ausgestaltung einer kommunalen Steuersatzung angemessen Rechnung getragen werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 ). - BVerwG, 10.10.1997 - 6 B 32.97
Verfassungsrecht - Grundrechtsschutz nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG für den Sponsor …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Diese Beschwerde ist ein Rechtsmittel im Sinne des Art. 234 Abs. 3 EG jedenfalls insoweit, als es um die Auslegung und Anwendung revisiblen Rechts geht (BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 1997 - BVerwG 6 B 32.97 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 29 = NVwZ-RR 1998, 752). - BFH, 05.05.2004 - XI B 107/03
Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der Sicherung einer …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Das ist im Hinblick auf das für die Entscheidung maßgebliche Recht der Europäischen Gemeinschaften der Fall (im Ergebnis ebenso EuGH…, Urteil vom 4. Juni 2002 - C-99/00 - Lyckeskog - EuGHE 2002, I S. 4839 Rn. 16 f.; BFH, Beschluss vom 5. Mai 2004 - XI B 107/03 - juris Rn. 9;… Beschluss vom 28. August 2003 - VII B 259/02 - BFH/NV 2004, 68; BSG…, Beschluss vom 25. August 2004 - B 10 KG 3/03 B - juris Rn. 7). - BFH, 28.08.2003 - VII B 259/02
NZB: behördliche Maßnahme als VA?
Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Das ist im Hinblick auf das für die Entscheidung maßgebliche Recht der Europäischen Gemeinschaften der Fall (im Ergebnis ebenso EuGH…, Urteil vom 4. Juni 2002 - C-99/00 - Lyckeskog - EuGHE 2002, I S. 4839 Rn. 16 f.; BFH…, Beschluss vom 5. Mai 2004 - XI B 107/03 - juris Rn. 9; Beschluss vom 28. August 2003 - VII B 259/02 - BFH/NV 2004, 68; BSG…, Beschluss vom 25. August 2004 - B 10 KG 3/03 B - juris Rn. 7). - BSG, 25.08.2004 - B 10 KG 3/03 B
Vorlagepflicht und Vorlageberechtigung nach Art. 234 Abs. 3 EGV
Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Das ist im Hinblick auf das für die Entscheidung maßgebliche Recht der Europäischen Gemeinschaften der Fall (im Ergebnis ebenso EuGH…, Urteil vom 4. Juni 2002 - C-99/00 - Lyckeskog - EuGHE 2002, I S. 4839 Rn. 16 f.; BFH…, Beschluss vom 5. Mai 2004 - XI B 107/03 - juris Rn. 9;… Beschluss vom 28. August 2003 - VII B 259/02 - BFH/NV 2004, 68; BSG, Beschluss vom 25. August 2004 - B 10 KG 3/03 B - juris Rn. 7). - OVG Niedersachsen, 05.08.2002 - 13 L 4102/00
Differenzierung bei der Hundesteuer - unbestimmte Umschreibung
Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Im Ergebnis zu Unrecht beruft sich die Beschwerde für ihren gegenteiligen Standpunkt auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 5. August 2002 (13 L 4102/00 - ZKF 2003, 37).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2019 - 5 A 1210/17
Old English Bulldog
Rn. 38 vgl. zu der letztgenannten Vorschrift OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2004 - 14 A 953/02 -, juris, Rn. 26, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21.04 -, juris; Senatsbeschluss vom 31. August 2013 - 5 A 2957/11 -,.Rn. 58 Vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18. August 1992 - 1 S 2550/91 -, juris, Rn. 52; VerfGH Rh.-Pf., Urteil vom 4. Juli 2001 - VGH B 12/00 u. a. -, juris, Rn. 37; Hess: VGH, Urteil vom 14. März 2006 - 11 UE 1426/04 -, juris, Rn. 33; siehe insoweit auch BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21.04 -, juris, Rn. 9.
- BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Rasselisten von Hunden; …
Dem Bundesverwaltungsgericht könnte sich daher in dem angestrebten Revisionsverfahren die auf der zitierten Annahme beruhende Rechtsfrage nicht stellen, da es als Revisionsgericht zur eigenen Tatsachenerhebung nicht berufen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 10 B 21.04 - NVwZ 2005, 598 zu einer gleich lautenden Grundsatzrüge sowie die dortigen ergänzenden Hinweise). - VGH Bayern, 26.09.2012 - 4 B 12.1389
Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer; Bullterrier als Kampfhund; Sportförderung …
Da der Lenkungszweck der Steuer bei solchen konkret gefährlichen Hunden nicht greifen kann, darf der Steuersatzungsgeber die Behandlung der von ihnen ausgehenden Gefahren dem Ordnungsrecht überlassen (vgl. BVerwG vom 22.12.2004 NVwZ 2005, 598/600).
- VGH Hessen, 14.03.2006 - 11 UE 1426/04
Kreuzung einer als gefährlich eingestuften Hunderasse als "gefährlicher Hund" im …
Diese von dem Senat bereits in seinen Normenkontrollentscheidungen vom 29. August 2001 - 11 N 2497/00 -, ESVGH 52, 41 [48], und vom 27. Januar 2004 - 11 N 520/03 -, a.a.O., sowie in dem das Beschwerdeverfahren der Beteiligten - 11 TG 1195/02 - betreffenden Beschluss vom 6. Juni 2002 vertretene Auffassung steht in Einklang mit der übereinstimmenden obergerichtlichen Rechtsprechung zu den zumeist wortgleichen Bestimmungen in den Gefahrenabwehrverordnungen anderer Bundesländer (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.6.2004 - 14 A 953/02 -, Juris, in Bezug auf § 3 Abs. 2 LHundG Nordrhein-Westfalen, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 10 B 21.04 -, NVwZ 2005, 598; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 30.5.2001 - 11 K 2877/00 -, NVwZ-RR 2001, 742 [744], zu § 1 Abs. 2 Nr. 3 GefTVO Niedersachsen; OVG Hamburg, Beschluss vom 11.12.2000 - 2 Bs 306/00 -, NVwZ 2001, 1311, 1312, zu § 1 Abs. 1 und 2 HundeVO Hamburg; OVG des Saarlandes, Urteil vom 1. Dezember 1993 - 3 N 3/93 -, Juris, zu § 1 der KampfhundeVO Saarland; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. August 1992 - 1 S 2550/91 -, NVwZ 1992, 1105, zu § 1 HuV Baden-Württemberg).Die mit der genannten Einschränkung vorgenommene weite Auslegung des Begriffs "Kreuzungen" in den §§ 71 a Abs. 1 HSOG und 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO verstößt entgegen der Ansicht des Klägers und der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 10 B 21.04 -, NVwZ 2005, 598).
- VG Oldenburg, 11.03.2025 - 3 A 3402/23
Klage gegen Zweitwohnungsteuerbescheid der Inselgemeinde Langeoog erfolgreich
Auch können Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung gerechtfertigt sein, solange die dadurch entstehende Ungleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen der Typisierungen steht (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21.04 -, Rn. 18, juris; BVerfG…, Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14 -, Rn. 136, juris). - VGH Bayern, 25.07.2013 - 4 B 13.144
Kampfhundesteuer von 2.000 Euro jährlich ist unzulässig
Da der Lenkungszweck der Steuer bei solchen konkret gefährlichen Hunden nicht greifen kann, darf der Steuersatzungsgeber die Behandlung der von ihnen ausgehenden Gefahren dem Ordnungsrecht überlassen (vgl. BVerwG vom 22.12.2004 NVwZ 2005, 598/600). - BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15
Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen …
Diese Beschwerde ist ein Rechtsmittel im Sinne des Art. 267 Abs. 3 AEUV jedenfalls insoweit, als es um die Auslegung und Anwendung revisiblen Rechts geht (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21.04 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 8 - Rn. 34). - VG München, 27.09.2012 - M 10 K 11.6018
Rechtmäßigkeit der Hundesteuersatzung; Kampfhund; erhöhter Steuersatz
Rn. 30 Zulässige Lenkungszwecke bei der Besteuerung der Hundehaltung sind zum einen die Eindämmung der Hundehaltung generell, wie auch die Eindämmung der Haltung bestimmter Hunderassen aufgrund ihres abstrakten Gefährdungspotentials (vgl. BVerwG vom 22.12.2004 Az. 10 B 21/04 RdNr. 19).Rn. 45 In Bezug auf die Nichtbesteuerung anderer gehaltener Tiere, wie auch in Bezug auf eine fehlende Differenzierung innerhalb der Kampfhundebesteuerung zu individuell gefährlichen Kampfhunden bzw. individuell gefährlichen Hunden steht dem Steuergesetzgeber ein weites Ermessen zu (vgl. BVerwG vom 28.6.2005 NVwZ-RR 2005, 844 in RdNr. 12; vom 22.12.2004 BayVBl 2005, 313 in RdNr. 17 ff., insb. 20-22).
Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht allgemein und abstrakt festlegen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt wird (vgl. BVerwG vom 22.12.2004 a.a.O. RdNr. 18, 5 [Anm.: die dort beurteilte Hundesteuersatzung erfasste als Kampfhunde nach der Steuersatzung Hunderassen, die in der Bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.7.1992 in der derzeit gültigen Fassung seit 1.8.1992 teils in § 1 Abs. 1, teils in § 1 Abs. 2 gelistet sind, wie auch Hunderassen, die in der Bayerischen Kampfhundeverordnung überhaupt nicht gelistet sind]).
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2015 - 5 S 36.14
"Leavitt Bulldog" Hündin; Kreuzung mit einem 1/6 Anteil eines "American Pitbull …
Diese Wortlautauslegung steht im Einklang mit der übereinstimmenden obergerichtlichen Rechtsprechung zu den wortgleichen Bestimmungen in den entsprechenden Gefahrenabwehrvorschriften anderer Bundesländer (vgl. Hessischer VGH…, Urteil vom 14. März 2006, a.a.O., juris Rn. 20, zu § 2 Abs. 1 Satz 2 HuV Hessen; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 17. Juni 2004 - 14 A 953/02 -, juris Rn. 26, in Bezug auf § 3 Abs. 2 LHundG Nordrhein-Westfalen, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 10 B 21.04 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 30. Mai 2001 - 11 K 2877/00 -, juris Rn. 59, zu § 1 Abs. 2 Nr. 3 GefTVO Niedersachsen; OVG Hamburg…, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 2 Bs 306/00 -, juris Rn. 14, zu § 1 Abs. 1 und 2 HundeVO Hamburg; OVG des Saarlandes, Urteil vom 1. Dezember 1993 - 3 N 3/93 -, juris Rn 194, zu § 1 der KampfhundeVO Saarland; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 18. August 1992 - 1 S 2550/91 -, juris Rn. 52, zu § 1 HuV Baden-Württemberg). - OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11221/12
Normenkontrollverfahren gegen eine Hundesteuererhöhung
Rn. 45 Zwar mag die Erhebung von Hundesteuer für nicht gefährliche Hunde durch die Antragsgegnerin ursprünglich nicht ausschließlich der Einnahmeerzielung gedient, sondern zugleich das legitime Ziel verfolgt haben, die Hundepopulation im Gebiet der Antragsgegnerin zu begrenzen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 -10 B 21/04 -, NVwZ 2005, 598;… Birk, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2013, § 3 Rn. 106).Typisierungen und Pauschalierungen können durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die dadurch entstehende Ungleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen der Typisierungen steht (BVerfG, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, NJW 2013, 847 [851 f.]; BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21.04 -, NVwZ 2005, 598).
- BVerwG, 28.06.2005 - 10 B 22.05
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; gefahrenabwehrrechtlicher …
- BVerwG, 28.03.2019 - 1 B 7.19
Wehrdienstentziehung Syrien
- VG Münster, 11.03.2009 - 9 K 1240/05
Wirksamkeit einer erhöhten Hundesteuer für Hunde der Rasse "Bullterrier"; …
- OVG Niedersachsen, 17.02.2026 - 9 LA 5/25
Hundesteuer; gefährlicher Hund; Kreuzung; Rasse; Phänotyp; American Bully; …
- BVerwG, 17.09.2018 - 1 B 45.18
Zum Verfolgungsgrund der bestimmten sozialen Gruppe im Sinne des § 3b Abs. 1 Nr. …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 1 L 212/05
Kampfhundesteuer
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11124/12
Zulässigkeit einer erheblichen Hundesteuererhöhung und eines Hundesteuersatzes …
- VG Saarlouis, 09.08.2022 - 3 K 1295/21
Heranziehung zu Hundesteuer; dynamische Verweisung der Steuersatzung auf die …
- BVerwG, 07.01.2019 - 7 B 16.18
Anspruch auf Ergreifung von Lärmschutzmaßnahmen
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2014 - 3 L 230/13
Haltung eines als gefährlich vermuteten Hundes - Kampfhundkreuzung - …
- BVerwG, 12.10.2010 - 7 B 22.10
Nichtanrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union als Verfahrensmangel
- OVG Niedersachsen, 02.12.2011 - 9 LA 163/10
Vorliegen einer abstrakten Gefährlichkeit von Hunden der Rasse …
- BVerwG, 28.08.2019 - 1 B 64.19
Vorliegen einer bestimmten sozialen Gruppe im Sinne des Asylrechts; Durchführung …
- BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 35.05
Vereinbarkeit einer Hundesteuer mit dem geltenden Recht; Vereinbarkeit einer für …
- BVerwG, 19.06.2019 - 1 B 30.19
Darstellen der den Wehrdienst verweigernden oder dem Dienst entfliehenden …
- BVerwG, 24.04.2019 - 1 B 24.19
- VGH Bayern, 23.11.2005 - 4 ZB 04.3497
Hundesteuer; Kampfhund; Bullmastiff; erhöhter Steuersatz; dynamische Verweisung; …
- OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LB 299/02
Zulässigkeit der Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für die Rasse …
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2005 - 6 C 10308/05
Faktisches Haltungsverbot für gefährliche Hunde durch sehr hohen Hundesteuersatz
- BVerwG, 08.09.2011 - 3 B 19.11
Anerkennungspflicht für in einem anderen Mitgliedstaat erworbene Fahrerlaubnisse; …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2016 - 2 LB 34/15
Besteuerung der Haltung gefährlicher Hunde
- BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 11.22
Verjährung von Ansprüchen aus unionsrechtswidriger Zuvielarbeit
- VGH Bayern, 17.06.2026 - 4 B 25.2055
Hundesteuer, Erhöhter Steuersatz, Kampfhund, Bissiger Hund, Individuelle …
- VGH Bayern, 19.04.2023 - 19 ZB 22.2326
Kein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht des pakistanischen Ehegatten einer …
- BVerwG, 23.04.2019 - 1 B 14.19
Syrische Wehrdienstentzieher - und die Gruppenverfolgung
- VG Köln, 30.01.2018 - 20 L 4682/17
- VG Oldenburg, 25.04.2024 - 3 B 3403/23
- BVerwG, 04.06.2019 - 1 B 48.19
Einstufung von Wehrpflichtverweigerern in einem innerstaatlichen bewaffneten …
- BVerwG, 15.04.2019 - 1 B 16.19
- BVerwG, 23.04.2019 - 1 B 9.19
Klärungsbedürftigkeit der Darstellung der den Wehrdienst verweigernden oder dem …
- VGH Bayern, 13.12.2012 - 4 B 12.567
Besteuerung von Bullmastiffs als Kampfunde
- BVerwG, 21.05.2019 - 1 B 38.19
Klärungsbedürftigkeit der Darstellung der den Wehrdienst verweigernden oder dem …
- BVerwG, 20.05.2019 - 1 B 25.19
Klärungsbedürftigkeit der Darstellung der den Wehrdienst verweigernden oder dem …
- BVerwG, 11.07.2019 - 1 B 55.19
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Rechtliche Einordnung der den …
- BVerwG, 21.05.2019 - 1 B 39.19
Darstellen der den Wehrdienst verweigernden oder dem Dienst entfliehenden …
- BVerwG, 18.03.2015 - 4 BN 7.15
Fristenregelung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO europarechtlich unbedenklich
- BVerwG, 20.05.2019 - 1 B 36.19
Einstufung von Wehrpflichtverweigerern in einem innerstaatlichen bewaffneten …
- VG Köln, 08.05.2019 - 24 K 4932/18
Siebenfacher Steuersatz für "gefährliche Hunde" verhältnismäßig
- VG Cottbus, 08.12.2017 - 1 K 635/16
Hundesteuer
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2021 - 12 B 11.20
Hundesteuer mit dem Steuersatz für gefährliche Hunde
- BVerwG, 05.09.2019 - 1 B 62.19
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im …
- BVerwG, 16.04.2019 - 1 B 15.19
Charakterisierung von den Wehrdienst verweigernden oder dem Dienst entfliehenden …
- OVG Niedersachsen, 28.11.2016 - 9 KN 76/15
Kalkulatorische Abwälzbarkeit; Aufwandsteuer; Bestandsstatistik; …
- BVerwG, 23.08.2023 - 2 B 2.22
Antrag eines sowohl deutschen als auch griechischen Staatsangehörigen gegen die …
- BVerwG, 09.02.2016 - 4 B 2.16
Untersagung der Reusenfischerei am Steinhuder Meer bis zum Abschluss einer …
- BVerwG, 28.08.2019 - 1 B 63.19
Klärungsbedürftigkeit der Darstellung der den Wehrdienst verweigernden oder dem …
- BVerwG, 14.02.2013 - 3 B 34.12
Beihilfeanspruch für OGS-Anbauflächen; unterbliebener Antrag; Berichtigung …
- BVerwG, 03.12.2008 - 9 B 36.08
Umfang der Prüfungskompetenz des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in …
- BVerwG, 03.12.2008 - 9 B 35.08
Voraussetzungen eines Vorlagebeschlusses eines deutschen Gerichts zum …
- VG Aachen, 22.06.2005 - 4 K 382/04
Zahlung erhöhter Hundesteuer wegen der Haltung eines Rottweilers; Zahlung von …
- BVerwG, 18.11.2011 - 1 B 13.11
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerwG, 01.07.2016 - 3 B 59.15
Berücksichtigungsfähigkeit eines Schlags für die Betriebsprämien; Aufheben des …
- OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 LB 21/13
Aufnahme der Hunderassen "Dogo Argentino" und "Cane Corso Mastiff" sowie der …
- VG Karlsruhe, 06.12.2010 - 2 K 686/10
Ausübung ihres Vorkaufsrechts; Verbesserung der Waldstruktur; schlüssiges …
- BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 100.21
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde Wehrdienstentziehung Syrien ("starke …
- VG Köln, 18.01.2018 - 20 K 1146/16
- BVerwG, 28.06.2005 - 10 B 24.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Rechtmäßigkeit der Feststetzung …
- BVerwG, 28.06.2005 - 10 B 25.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2006 - 4 L 289/05
Hundesteuer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2008 - 18 A 783/07
Ordnungsgemäßer Wohnsitz Unterbrechung Vorabentscheidung Vorlagepflicht EuGH …
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.2026 - 13 S 705/25
Tierseuchenrechtliche Kennzeichnung von Rindern durch injizierbare Transponder
- BVerwG, 26.03.2013 - 3 B 90.12
Neufestsetzung von Zahlungsansprüchen nach der Betriebsprämienregelung und …
- BVerwG, 28.06.2005 - 10 B 23.05
Rechtmäßigkeit einer Lenkungssteuer zur Minimierung von einer als gefährlich …
- VG Frankfurt/Oder, 11.06.2019 - 3 K 1000/15
Rassezuordnung eines Mischlingshundes aufgrund DNA-Blut-Test und Begutachtung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2008 - 18 A 783/07
Ordnungsgemäßer Wohnsitz Unterbrechung Vorabentscheidung Vorlagepflicht EuGH …
- BVerwG, 04.05.2022 - 1 B 43.22
Anforderungen an die Annahme einer "starken Vermutung" für eine Verknüpfung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2010 - 14 A 138/07
Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Heranziehung von …
- BVerwG, 04.05.2022 - 1 B 41.22
Anforderungen an die Annahme einer 'starken Vermutung' für eine …
- BVerwG, 04.05.2022 - 1 B 42.22
Anforderungen an die Annahme einer 'starken Vermutung' für eine …
- BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 94.21
Anforderungen an die Annahme einer 'starken Vermutung' für eine Verknüpfung …
- VG Gießen, 08.06.2026 - 4 K 2524/25
- VG Köln, 02.07.2012 - 21 K 1149/12
Festsetzung der Hundesteuer für einen Hund der Rasse "Fila Brasileiro" der Stadt …
- VG Köln, 02.07.2012 - 21 K 1150/12
Zahlung und Festsetzung einer höheren Hundesteuer für die Haltung eines …
- VG Minden, 29.03.2006 - 11 K 1297/05
Erhebung der Hundesteuer bei einer ausschließlich gewerblichen Zwecken dienenden …
- VG Köln, 02.07.2012 - 21 K 1148/12
Einstufung der Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer i.S.v. Art. 105 Abs. 2a S. …
- VGH Bayern, 02.12.2021 - 11 ZB 21.2338
Klage auf Feststellung der Inlandsgültigkeit einer slowakischen Fahrerlaubnis
- VG Berlin, 17.05.2011 - 23 K 171.10
Einstufung als gefährlicher Hund und Befreiung von Maulkorbpflicht
- VG Aachen, 28.05.2009 - 4 K 370/08
Heranziehung zu einer erhöhten Hundesteuer für die Haltung eines …
- VG Hamburg, 08.03.2023 - 11 E 845/23
Erfolgloser Eilantrag gegen die Untersagung der Haltung eines gefährlichen Hundes …
- VG Gelsenkirchen, 13.04.2010 - 18 K 3521/07
Rechtmäßigkeit eines Hundesteuerbescheids bezüglich eines American Shaffordshire …
- VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 2249/05
- VG Münster, 17.10.2007 - 9 K 2926/04
Heranziehung zu einer erhöhten Hundesteuer für einen Mischlingshund aus der Rasse …
- VG Halle, 21.09.2005 - 5 A 213/03
- VG Köln, 17.09.2020 - 20 L 1115/20
- VG Minden, 11.09.2009 - 5 K 213/08
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Rechtsprechung
| VG Neustadt, 16.03.2005 - 3 L 372/05.NW |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- blutalkohol
, S. 108
MPU-Anordnung wegen Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad und Zustimmung der Behörde nach § 11 Abs. 10 FeV
- archive.org
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. einer Untersagung des Führens von Fahrrädern; Teilnahme am Straßenverkehr als Fahrradfahrer mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 2,02 Promille; Bindungswirkung der Entscheidung des Strafrichters über die ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Fahrradfahrverbot: Betrunken mit 1,6 Promille auf dem Fahrrad
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Bürgersteig- und Fußgängerzonenparken von Fahrrädern
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Pflicht der FE-Behörde, der Teilnahme an einem Kurs gem. § 70 FeV zuzustimmen und die Führerscheinakte dazu bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides herauszugeben
- lawblog.de (Kurzinformation)
Radeln - kein Menschenrecht
- IWW (Kurzinformation)
Entziehung der Fahrerlaubnis - Betrunkener Radfahrer verliert Führerschein
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
MPU kann auch bei Trunkenheit auf dem Rad verlangt werden
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Betrunkener Fahrradfahrer
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Betrunkener Radfahrer - Führerschein futsch und Fahrverbot fürs Fahrrad!
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Behörde kann Radfahrverbot aussprechen
- anwalt-bauer.de (Kurzinformation)
MPU und Verbot Fahrrad zu fahren
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Betrunkener Radfahrer verliert Führerschein und darf nicht mehr Rad fahren
- 123recht.net (Kurzinformation, 11.4.2005)
Betrunkene Radfahrer können Führerschein verlieren // MPU gilt auch für Radfahrer
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad, Fahrverbot, MPU
- schadenfixblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Radfahrer und Alkohol
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2471
- NVwZ 2005, 1223 (Ls.)
- NZV 2005, 437
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.1996 - 7 B 13243/96
Mehrere Gutachten
Auszug aus VG Neustadt, 16.03.2005 - 3 L 372/05
Abgesehen von der umstrittenen Frage, ob nur anfechtbare Verwaltungsakte behördliche Verfahrenshandlungen im Sinne der Vorschrift sind und ob sie nur für Anfechtungsverfahren im engeren Sinne gilt (vgl. dazu: BayVGH, Urteil vom 05. September 1989, NVwZ 1990, 775, 777 m.w.N.), ist vorliegend jedenfalls vom Sinn und Zweck der Vorschrift eine restriktive Auslegung angezeigt, selbst wenn die bestehende Weigerung der Antragsgegnerin, die Zustimmung zur Teilnahme an dem seitens der Gutachter empfohlenen Besuch eines Kurses nach § 70 FeV in dem vorliegenden Verfahren auf Entziehung der Fahrerlaubnis als Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 a Satz 1 VwGO gesehen würde (OVG Koblenz, Beschluss vom 11.12.1996 - 7 B 13243/96.OVG -, NJW 1997, 2342 zur Frage der Überlassung der Verwaltungsakten an einen Privatgutachter).Die Fahrerlaubnisbehörde darf also keine Maßnahmen ergreifen, die die Wiederherstellung der Fahreignung behindern, oder sich der Mitwirkung verschließen, indem sie entweder Akten nicht dem Gutachter überlässt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 7 B 13243/96.OVG -, NJW 1997, 2342) oder die erforderliche Zustimmung nach § 11 Abs. 10 Nr. 3 FeV versagt.
- BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94
Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für …
Auszug aus VG Neustadt, 16.03.2005 - 3 L 372/05
Die Behörde kann gemäß § 13 Nr. 2c FeV von dem Betroffenen die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch dann fordern, wenn dieser nicht als Kraftfahrer, sondern als Radfahrer aufgefallen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. September 1996 - 11 B 61/96 - Urteil vom 27. September 1995 - 11 B 34/94 -, BVerwGE 99, 249 ff.). - VGH Bayern, 05.09.1989 - 25 B 88.01631
Auszug aus VG Neustadt, 16.03.2005 - 3 L 372/05
Abgesehen von der umstrittenen Frage, ob nur anfechtbare Verwaltungsakte behördliche Verfahrenshandlungen im Sinne der Vorschrift sind und ob sie nur für Anfechtungsverfahren im engeren Sinne gilt (vgl. dazu: BayVGH, Urteil vom 05. September 1989, NVwZ 1990, 775, 777 m.w.N.), ist vorliegend jedenfalls vom Sinn und Zweck der Vorschrift eine restriktive Auslegung angezeigt, selbst wenn die bestehende Weigerung der Antragsgegnerin, die Zustimmung zur Teilnahme an dem seitens der Gutachter empfohlenen Besuch eines Kurses nach § 70 FeV in dem vorliegenden Verfahren auf Entziehung der Fahrerlaubnis als Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 a Satz 1 VwGO gesehen würde (OVG Koblenz, Beschluss vom 11.12.1996 - 7 B 13243/96.OVG -, NJW 1997, 2342 zur Frage der Überlassung der Verwaltungsakten an einen Privatgutachter).
- BVerwG, 09.09.1996 - 11 B 61.96
Straßenverkehrsrecht - Eignungszweifel bei Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad
Auszug aus VG Neustadt, 16.03.2005 - 3 L 372/05
Die Behörde kann gemäß § 13 Nr. 2c FeV von dem Betroffenen die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch dann fordern, wenn dieser nicht als Kraftfahrer, sondern als Radfahrer aufgefallen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. September 1996 - 11 B 61/96 - Urteil vom 27. September 1995 - 11 B 34/94 -, BVerwGE 99, 249 ff.). - OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1997 - 7 A 10529/97
Auszug aus VG Neustadt, 16.03.2005 - 3 L 372/05
Dieses Hilfsmittel ist deshalb in aller Regel unverzichtbar, da weder die Behörden noch die Gerichte über eigenen Sachverstand verfügen, notwendige medizinisch-psychologische Erkenntnisse selbst zu gewinnen, geschweige denn, das Verhalten eines Menschen selbst einer diesbezüglichen Bewertung zu unterziehen (OVG Rheinland-Pfalz, z.B. Urteil vom 27. Juni 1997 - 7 A 10529/97.OVG -, in ESOVGRP). - BVerwG, 10.06.1994 - 11 B 34.94
Rechtsmittel
Auszug aus VG Neustadt, 16.03.2005 - 3 L 372/05
Die Behörde kann gemäß § 13 Nr. 2c FeV von dem Betroffenen die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch dann fordern, wenn dieser nicht als Kraftfahrer, sondern als Radfahrer aufgefallen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. September 1996 - 11 B 61/96 - Urteil vom 27. September 1995 - 11 B 34/94 -, BVerwGE 99, 249 ff.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2006 - 1 M 124/05
MPU bei Fahrradfahren mit unter Alkoholisierung über den Grenzwerte des § 13 Nr. …
Demgemäß ist in der Rechtsprechung geklärt, dass auch bei einem Ersttäter, der, obwohl er einen Alkoholisierungsgrad aufweist, der die Grenzwerte des § 13 Nr. 2 Buchst. c FeV übersteigt, mit seinem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt, ein medizinisch-pschologisches Gutachten verlangt werden muss (vgl. Beschl. des Senats v. 28.10.2005 - 1 M 123/05 - VGH Mannheim, Beschl. v. 16.03.2005 - 3 L 372/05 -, NJW 2005, 2471; OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 31.01.2003 - 4 B 10/03 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. vom 14.01.2000, - 12 O 136/00 -, juris; OVG Münster, Beschl. vom 22.01.2001 - 19 B 1757, 19 E 886/00 -, NJW 2001 - zitiert nach juris, 394 ; VG Dresden, Beschl. v. 02.09.2005 - 14 K 774/05 -, juris; VG Potsdam, Beschl. v. 08.07.2005 - 10 L 279/05 -, juris; VG Neustadt/Weinstraße, Beschl. v. 16.03.2005 - 3 L 372/05.NW -, juris;… VG Düsseldorf, Urt. v. 30.09.2004 - 6 K 2533/03 -, juris; VG Braunschweig, Beschl. vom 13.06.2003 - 6 B 212/03 -, NVwZ 2003, 1284 - zitiert nach juris; vgl. ferner zum alten Recht BVerwG, Beschl. vom 09.09.1996, - 11 B 61/96 -, juris;… Urt. vom 27.09.1995 - 11 C 34/94 -, BVerwGE 99, 249 - zitiert nach juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.07.1998 - 10 S 1461/97 -, VBlBW 1999, 106 - zitiert nach juris).Dementsprechend kommt einem sachverständig erstellten medizinisch-psychologischen Gutachten ein hoher Aussagewert zu, der nur dann erfolgreich in Zweifel gezogen werden kann, wenn das Gutachten erkennbar Fehler aufweist oder nicht nachvollziehbar ist (vgl. VG Neustadt a.d.W., Beschl. v. 16.03.2005 - 3 L 272/05 -, NJW 2005, 2471, 2472).
- VGH Bayern, 24.03.2025 - 11 CE 25.212
Keine einstweilige Anordnung auf Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde zur …
Vielmehr ist der Betroffene darauf zu verweisen, gegen die nachfolgende Versagung der Fahrerlaubniserteilung vorzugehen (…ebenso Derpa in Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 48. Aufl. 2025, § 11 FeV Rn. 61;… Rebler in Müller/Rebler, Klärung von Eignungszweifeln im Fahrerlaubnisrecht, 3. Aufl. 2025, Kapitel 2 Rn. 364; Gehrmann, NZV 2004, 167/173; Geiger, SVR 2012, 168/169; a.A. VG Neustadt a.d. Weinstraße, B.v. 16.3.2005 - 3 L 372/05.NW - NJW 2005, 2471 = juris Rn. 14 ff.). - VG Neustadt, 25.01.2016 - 3 K 542/15
Erteilung der Fahrerlaubnis nach Teilnahme an einem Kurs für alkoholauffällige …
Rn. 48 Nach Nr. 3 des § 11 Abs. 10 Satz 1 FeV kann die Teilnahme an einem in einem medizinisch-psychologischen Gutachten empfohlenen Kurs nach § 70 FeV Eignungsmängel aber nur beheben, wenn die Fahrerlaubnisbehörde der Kursteilnahme nach Nr. 2 zustimmt, und zwar vor Kursbeginn, wie sich aus dem Wortlaut der Nr. 3 "zugestimmt hat" ergibt (VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 16. März 2005 - 3 L 372/05 -, NJW 2005, 2471 [2473]). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2005 - 1 M 123/05
Zwingende MPU bei Fahrradfahren mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 …
Demgemäss ist in der Rechtsprechung geklärt, dass auch bei einem Ersttäter, der, obwohl er einen Alkoholisierungsgrad hat, der die Grenzwerte des § 13 Nr. 2 Buchst. c FeV übersteigt, mit seinem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt, ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangt werden muss (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 16.03.2005 - 3 L 372/05 -, NJW 2005, 2471 ; OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 31.01.2003 - 4 B 10/03 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. vom 14.01.2000, - 12 O 136/00 -, juris; OVG Münster, Beschl. vom 22.01.2001 - 19 B 1757, 19 E 886/00 -, NJW 2001 - zitiert nach juris, 394 ; VG Dresden, Beschl. v. 02.09.2005 - 14 K 774/05 -, juris; VG Potsdam, Beschl. v. 08.07.2005 - 10 L 279/05 -, juris; VG Neustadt/Weinstraße, Beschl. v. 16.03.2005 - 3 L 372/05.NW -, juris;… VG Düsseldorf, Urt. v. 30.09.2004 - 6 K 2533/03 -, juris; VG Braunschweig, Beschl. vom 13.06.2003 - 6 B 212/03 -, NVwZ 2003, 1284 - zitiert nach juris; vgl. ferner zum alten Recht BVerwG, Beschl. vom 09.09.1996, - 11 B 61/96 -, juris;… Urt. vom 27.09.1995 - 11 C 34/94 -, BVerwGE 99, 249 - zitiert nach juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.07.1998 - 10 S 1461/97 -, VBlBW 1999, 106 - zitiert nach juris).
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