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Weitere Entscheidung unten: EGMR, 20.01.2009

Rechtsprechung
   BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22
BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09 (https://dejure.org/2010,22)
BVerfG, Entscheidung vom 21.07.2010 - 1 BvR 420/09 (https://dejure.org/2010,22)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 (https://dejure.org/2010,22)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • DFR

    Elternrecht des Vaters

  • openjur.de

    §§ 1672 Abs. 1, 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB; Art. 6 Abs. 2 GG
    Zur Verletzung des Elternrechtes eines Vaters durch den generellen Ausschluss der Sorgetragung für sein nichteheliches Kind

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    §§ 1626a Abs 1 Nr 1 und 1672 Abs 1 BGB mit Art 6 Abs 2 GG unvereinbar - genereller Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der Sorgetragung für sein Kind greift unverhältnismäßig in dessen Elternrecht ein, wenn die Weigerung der Mutter des Kindes, der gemeinsamen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 S 1 GG, §§ 1594 ff BGB, § 1594 BGB, § 1626a Abs 1 Nr 1 BGB vom 16.12.1997
    §§ 1626a Abs 1 Nr 1 und 1672 Abs 1 BGB mit Art 6 Abs 2 GG unvereinbar - genereller Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der Sorgetragung für sein Kind greift unverhältnismäßig in dessen Elternrecht ein, wenn die Weigerung der Mutter des Kindes, der gemeinsamen ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungswidrigkeit der Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter; Vereinbarkeit von § 1626a Abs. 1 Nr. 1 und § 1672 Abs. 1 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsreformgesetz) vom 16. Dezember 1997 mit Art. 6 Abs. 2 GG; ...

  • RA Kotz

    Sorgerecht nichteheliches Kind - Kindeswohl

  • fr-blog.com

    Sorgerecht nicht verheirateter Väter

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verletzung des Elternrechts von Vätern nichtehelicher Kinder durch Ausschluss vom Sorgerecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter; Vereinbarkeit von § 1626a Abs. 1 Nr. 1 und § 1672 Abs. 1 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsreformgesetz) vom 16. Dezember 1997 mit Art. 6 Abs. 2 GG; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (41)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Zum Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Stärkung der Rechte nichtehelicher Väter

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Sorgerecht jetzt auch für nicht verheiratete Väter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sorgerecht nichtverheirateter Väter gestärkt

  • lto.de (Kurzinformation)

    DAV fordert Neuregelung - Unverheiratete Eltern sollen gemeinsames Sorgerecht bekommen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die elterliche Sorge des nichtehelichen Vaters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig

  • tagesschau.de-Archiv (Pressemeldung, 03.08.2010)

    Sorgerecht für Väter: Karlsruhe kippt Vetorecht der Mutter

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Bundesverfassungsgericht stärkt das Sorgerecht der Väter nichtehelicher Kinder

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BVerfG erklärt Sorgerechtsregelung für nicht eheliche Kinder für verfassungswidrig

  • isuv.de (Kurzinformation)

    BGB §1626a, BGB §1672, GG Art. 6
    Elterliche Sorge für außerehelich geborene Kinder

  • spiegel.de (Pressebericht, 03.08.2010)

    Sorgerecht im Alltag: "Man hat mir mein Kind kaputtgemacht"

  • lto.de (Pressebericht, 03.08.2010)

    Nach dem Sorgerechts-Urteil des BVerfG: Schluss mit Diskriminierung - aber wie?

  • Telepolis (Pressebericht, 10.08.2010)

    Feindbild Mann - Das Sorgerechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts und die Diskussion über verantwortungsvolle Väter

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Sorgerecht nichtehelicher Väter

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Nach Sorgerechts-Urteil Lösung jetzt auch für Altfälle geplant

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Karlsruhe stärkt Rechte unverheirateter Väter

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Sorgerecht für den nichtehelichen Vater - so ging es mit dem Fall weiter

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Sorgerecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte nicht ehelicher Väter

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Alleiniges Sorgerecht nichtverheirateter Mütter gekippt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Sorgerecht für unverheiratete Väter

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sorgerechtsregelung für nicht eheliche Kinder ist verfassungswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sorgerecht nichtverheirateter Mütter gekippt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sorgerecht der Väter: Sofortige Geltendmachung des Sorgerechtes möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eltern sollten miteinander kommunizieren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Alleiniges Sorgerecht nichtverheirateter Mütter gekippt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechte unverheirateter Väter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechte lediger Väter beim Sorgerecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechte lediger Väter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sorgerecht der Väter: Sofortige Geltendmachung möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ledige Väter erhalten mehr Rechte beim Sorgerecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sorgerecht für Väter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    §§ 1626 a Abs. 1 Nr. 1 und 1672 Abs. 1 BGB mit Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz nicht vereinbar

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sorgerecht lediger Väter auch bei Veto der Mutter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig - Grundsätze elterlicher Sorge des § 1626 Abs. 1. Nr. BGB unvereinbar mit Elternrecht des Vaters aus Art. 6 Abs. 2 GG

  • 123recht.net (Pressemeldung, 3.8.2010)

    Ledige Väter haben künftig bessere Chancen auf ein Sorgerecht // Verfassungsgericht kippt bisherige Regelung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zwingende Zustimmung der Kindesmutter zu gemeinsamem Sorgerecht für Väter nichtehelicher Kinder ist verfassungswidrig

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei verweigerter Zustimmung der Mutter verfassungswidrig

Besprechungen u.ä. (5)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Elterliches Sorgerecht für Väter nichtehelicher Kinder

  • Telepolis (Kurzanmerkung)

    Mehr Recht auf Vater für die unehelichen Kinder

  • anwalt-wille.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von Sorgerecht ist verfassungswidrig

  • derwesten.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 03.08.2010)

    Der Mann, der das Sorgerechts-Urteil erstritt

  • anwalt-suchservice.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sorgerecht der Väter: Sofortige Geltendmachung des Sorgerechtes möglich

Sonstiges (2)

  • sachsen.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Sachsen wirbt im Bundesrat für automatisches Sorgerecht lediger Väter

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 127, 132
  • NJW 2010, 3008
  • MDR 2010, 1187
  • NJ 2010, 467
  • FamRZ 2010, 1403
  • FamRZ 2011, 452
  • DÖV 2010, 902
  • JR 2011, 203
 
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Wird zitiert von ... (160)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Sorgeerklärungen

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
    Rn. 12 1. Bereits im Jahr 2003 hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Regelungskonzepts von § 1626a BGB zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern befasst und damals § 1626a BGB nur insoweit für nicht vereinbar mit Art. 6 Abs. 2 und 5 GG erklärt, als eine Übergangsregelung für Eltern fehlte, die sich noch vor Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt hatten (BVerfGE 107, 150 ff.).

    Rn. 13 Zur Begründung hat es ausgeführt, es verstoße nicht gegen das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, dass ein Kind nach § 1626a Abs. 2 BGB zunächst rechtlich allein der Mutter zugeordnet und grundsätzlich ihr die Personensorge übertragen ist (vgl. BVerfGE 107, 150 ).

    Angesichts der Unterschiedlichkeit der Lebensverhältnisse, in die nichteheliche Kinder hineingeboren würden, sei es gerechtfertigt, das Kind bei der Geburt sorgerechtlich grundsätzlich der Mutter und nicht dem Vater oder beiden Elternteilen gemeinsam zuzuordnen (vgl. BVerfGE 107, 150 ).

    Es lägen derzeit keine Anhaltspunkte dafür vor, dass durch die Vorschrift, die unter Kindeswohlgesichtspunkten den Konsens der Eltern zur Voraussetzung einer gemeinsamen Sorge mache, dem Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes nicht ausreichend Rechnung getragen werde (vgl. BVerfGE 107, 150 ).

    Fehle es hieran und seien die Eltern zur Kooperation weder bereit noch in der Lage, könne die gemeinsame Sorge für das Kind dem Kindeswohl zuwiderlaufen (vgl. BVerfGE 107, 150 ).

    Um dafür ein Äquivalent zu schaffen, das die gesetzliche Vermutung einer gemeinsamen Sorgerechtsausübung im Kindeswohlinteresse auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern trage, habe der Gesetzgeber ihnen mit § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB die Möglichkeit eingeräumt, durch übereinstimmende Erklärungen zum Ausdruck zu bringen, dass sie willig und bereit seien, gemeinsam für ihr Kind zu sorgen (vgl. BVerfGE 107, 150 ).

    Der Gesetzgeber habe davon ausgehen dürfen, dass eine Mutter, gerade wenn sie mit dem Vater und dem Kind zusammenlebe, sich nur ausnahmsweise und nur dann dem Wunsch des Vaters nach einer gemeinsamen Sorge verweigere, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe habe, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen würden, und dass sie die Möglichkeit der Verweigerung einer Sorgeerklärung nicht etwa als Machtposition gegenüber dem Vater missbrauche (vgl. BVerfGE 107, 150 ).

    Stelle sich heraus, dass dies regelmäßig nicht der Fall sei, werde er dafür sorgen müssen, dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet werde, der ihren Elternrechten aus Art. 6 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trage (vgl. BVerfGE 107, 150 ).

    Rn. 35 Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber das elterliche Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein seiner Mutter übertragen hat (vgl. BVerfGE 107, 150 ).

    Fehlt es hieran mangels eines erforderlichen Mindestmaßes an Übereinstimmung zwischen den Eltern, darf der Gesetzgeber einem Elternteil die Hauptverantwortung für das Kind zuordnen (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 107, 150 ).

    Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 29. Januar 2003 ausgeführt hat, werden nichteheliche Kinder in eine Vielzahl familiärer Konstellationen hineingeboren (vgl. BVerfGE 107, 150 ).

    Um sicherzustellen, dass für das Kind vom ersten Lebenstag an tatsächlich und rechtlich Verantwortung getragen werden kann, ist es gerechtfertigt, den Vater zunächst einmal an der Sorge für das Kind nicht teilhaben zu lassen (vgl. BVerfGE 107, 150 ).

    Mit dieser Norm werden vielmehr Eingriffen des Staates in das Recht der Eltern Grenzen gesetzt und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen der Staat seinem Wächteramt aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG nachkommen muss (vgl. BVerfGE 107, 150 ).

    Tragen die Eltern ihren Konflikt auf dem Rücken des Kindes aus, kann das Kind in seiner Beziehungsfähigkeit beeinträchtigt und in seiner Entwicklung gefährdet werden (vgl. BVerfGE 107, 150 ).

    Fehlt es jedoch an einer solchen Einigung, kann dies auf einen Konflikt zwischen den Eltern hinweisen, der sich folgenschwer auf das Kind auswirken kann (vgl. BVerfGE 107, 150 ).

    Zudem wird das Kind nicht noch zusätzlich durch eine gerichtliche Auseinandersetzung belastet (vgl. BVerfGE 107, 150 ).

    Rn. 60 Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber in seiner Entscheidung vom 29. Januar 2003 zugestanden, dass er bei seiner Regelung der gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern davon ausgehen konnte, Eltern würden die eingeführte Möglichkeit gemeinsamer Sorgetragung in Zukunft in der Regel nutzen und Mütter sich nur dann dem Wunsch des Vaters nach einer Beteiligung an der Sorge verweigern, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe haben, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden, Mütter also die Möglichkeit, die Sorgeerklärung zu verweigern, nicht als Machtposition gegenüber dem Vater missbrauchen würden (vgl. BVerfGE 107, 150 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat aber darauf hingewiesen, dass sich § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB als unvereinbar mit dem Elternrecht des Vaters aus Art. 6 Abs. 2 GG erweisen würde, wenn sich die Annahmen des Gesetzgebers nicht bestätigten, sich vielmehr herausstellen sollte, dass es in größerer Zahl aus Gründen, die nicht vom Kindeswohl getragen sind, nicht zur gemeinsamen Sorgetragung von Eltern nichtehelicher Kinder kommt (vgl. BVerfGE 107, 150 ).

    Denn sollte dies nicht der Fall sein, müsse der Gesetzgeber Vätern nichtehelicher Kinder einen Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnen, der ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 107, 150 ).

  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
    Dabei hat der Staat aufgrund seines ihm durch Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG auferlegten Wächteramtes sicherzustellen, dass sich die Wahrnehmung des Elternrechts am Kindeswohl ausrichtet und bei der Ausübung der Elternverantwortung die Rechte des Kindes Beachtung finden (vgl. BVerfGE 121, 69 ).

    Das Spektrum reicht von Fällen, in denen der Vater nicht feststellbar ist oder nicht feststeht, über solche, in denen er zwar Unterhalt zahlen, aber keine Sorge für das Kind tragen will und teilweise sogar den Umgang mit dem Kind ablehnt (vgl. BVerfGE 121, 69 ff.), bis hin zu solchen, in denen der Vater zusammen mit der Mutter oder alleine für das Kind sorgen möchte.

    Auch ist nicht auszuschließen, dass ein Vater zwar die Vaterschaft anerkennt, sich aber weigert, Kontakt mit seinem Kind aufzunehmen oder Umgang zu pflegen (vgl. BVerfGE 121, 69 ff.).

    Hierdurch würde nicht nur dem väterlichen Elternrecht Rechnung getragen, sondern der Vater eines nichtehelichen Kindes würde auch mehr in die Pflicht zur Pflege und Erziehung seines Kindes genommen, die mit dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG verbunden ist (vgl. BVerfGE 108, 82 ; 121, 69 ).

    Nur dieses vermag zu rechtfertigen, einen Elternteil von der Sorge für sein Kind auszuschließen (vgl. BVerfGE 121, 69 ).

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
    So sind Regeln und rechtsförmige Verfahren erforderlich, die auch für nichtehelich geborene Kinder klären, wer rechtlich als Vater des Kindes anzuerkennen und damit Rechtsträger des Elternrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG ist (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 108, 82 ).

    Hierdurch würde nicht nur dem väterlichen Elternrecht Rechnung getragen, sondern der Vater eines nichtehelichen Kindes würde auch mehr in die Pflicht zur Pflege und Erziehung seines Kindes genommen, die mit dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG verbunden ist (vgl. BVerfGE 108, 82 ; 121, 69 ).

  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86

    Ehenamen

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
    Rn. 72 Auch eine Unanwendbarkeit (vgl. BVerfGE 84, 9 ) der Normen in Folge ihrer Unvereinbarkeit mit Art. 6 Abs. 2 GG kommt nicht in Betracht, da dies ebenfalls den verfassungswidrigen Zustand nur weiter vertiefen würde.

    Dabei ist eine Lösung zu wählen, die der gesetzlichen Regelung nicht vorgreift und sie nicht erschwert (vgl. BVerfGE 84, 9 ).

  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
    So sind Regeln und rechtsförmige Verfahren erforderlich, die auch für nichtehelich geborene Kinder klären, wer rechtlich als Vater des Kindes anzuerkennen und damit Rechtsträger des Elternrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG ist (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 108, 82 ).

    Fehlt es hieran mangels eines erforderlichen Mindestmaßes an Übereinstimmung zwischen den Eltern, darf der Gesetzgeber einem Elternteil die Hauptverantwortung für das Kind zuordnen (vgl. BVerfGE 92, 158 ; 107, 150 ).

  • OLG Hamm, 20.11.2008 - 1 UF 180/08
    Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
    1. unmittelbar gegen a) den Beschluss des Amtsgerichts Bad Oeynhausen vom 8. Januar 2009 - 43 F 3/09 -, b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. November 2008 - 1 UF 180/08 -, c) den Beschluss des Amtsgerichts Bad Oeynhausen vom 30. Juni 2008 - 23 F 109/08 -, 2. mittelbar gegen.

    Damit werden der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. November 2008 - 1 UF 180/08 - und der Beschluss des Amtsgerichts Bad Oeynhausen vom 8. Januar 2009 - 43 F 3/09 - gegenstandslos.

  • AG Bad Oeynhausen, 30.06.2008 - 23 F 109/08
    Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
    1. unmittelbar gegen a) den Beschluss des Amtsgerichts Bad Oeynhausen vom 8. Januar 2009 - 43 F 3/09 -, b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. November 2008 - 1 UF 180/08 -, c) den Beschluss des Amtsgerichts Bad Oeynhausen vom 30. Juni 2008 - 23 F 109/08 -, 2. mittelbar gegen.

    Der Beschluss des Amtsgerichts Bad Oeynhausen vom 30. Juni 2008 - 23 F 109/08 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • AG Bad Oeynhausen, 08.01.2009 - 43 F 3/09

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
    1. unmittelbar gegen a) den Beschluss des Amtsgerichts Bad Oeynhausen vom 8. Januar 2009 - 43 F 3/09 -, b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. November 2008 - 1 UF 180/08 -, c) den Beschluss des Amtsgerichts Bad Oeynhausen vom 30. Juni 2008 - 23 F 109/08 -, 2. mittelbar gegen.

    Damit werden der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. November 2008 - 1 UF 180/08 - und der Beschluss des Amtsgerichts Bad Oeynhausen vom 8. Januar 2009 - 43 F 3/09 - gegenstandslos.

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
    Da die Fachgerichte gehalten sind, im Rahmen der Rechtsanwendung die Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ausreichend zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 111, 307 ), und eine Aussetzung einschlägiger Sorgerechtsverfahren dem verfahrensrechtlichen Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen zuwiderlaufen könnte, ist es zur vorübergehenden Sicherstellung eines verfassungs- und konventionsgemäßen Zustandes angezeigt, eine Übergangsregelung zu treffen.
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
    Dies gilt allerdings nicht, wenn durch die Nichtigkeit ein Zustand geschaffen würde, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt wäre als der bisherige (vgl. BVerfGE 119, 331 ).
  • EGMR, 03.12.2009 - 22028/04

    Mehr Sorgerecht für ledige Väter

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 193/97

    Ausschluss des infolge einer Ehenamenswahl geführten Namens bei der Bestimmung …

  • OLG Köln, 11.03.2008 - 4 UF 119/07

    Familienrecht - Gemeinsame Sorge trotz Zerstrittenheit der Eltern

  • OLG Hamm, 23.03.2006 - 4 UF 294/05

    Entziehung der gemeinsamen elterlichen Sorge für gewisse Teilbereiche

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der …

    Auch Gesetze sind im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik aus der Menschenrechtskonvention auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 127, 132 ).
  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 419/15

    Sorgerechtsverfahren: Kindeswohlprüfung im Rahmen der Entscheidung über die …

    Damit ist sichergestellt, dass sich die Wahrnehmung des Elternrechts am Kindeswohl ausrichtet und dass die Rechte des Kindes Beachtung finden (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1403, 1405).

    Deshalb ist es auch sachgerecht, in beiden Fällen dieselben Grundsätze anzuwenden (vgl. auch BVerfG FamRZ 2010, 1403 Rn. 58 sowie EGMR FamRZ 2010, 103, 106).

    Rn. 19 aa) Wie bei § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB sind alle für und gegen die gemeinsame Sorge sprechenden Umstände im Rahmen einer einzelfallbezogenen und umfassenden Betrachtung gegeneinander abzuwägen (…vgl. Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 18 ff.; BVerfG FamRZ 2010, 1403 Rn. 58).

  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz …

    Um zu vermeiden, dass bei den betroffenen Steuerpflichtigen wie bei den Behörden in der Zeit bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber Unsicherheit über die Rechtslage herrscht, kann es sinnvoll sein, eine Übergangsregelung zu treffen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 61, 319 ; 73, 40 ; 92, 53 ; 103, 242 ; 107, 133 ; 122, 210 ; 133, 377 ), die sich möglichst weitgehend an das Regelungskonzept des Gesetzgebers anlehnt und damit vermeidet, dass übergangsweise ein dem Willen des Gesetzgebers offensichtlich besonders fernstehender Rechtszustand eintritt (vgl. BVerfGE 121, 108 ; 127, 132 ; 130, 131 ; 133, 377 ; siehe auch BVerfGE 122, 39 ).
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Rechtsprechung
   EGMR, 20.01.2009 - 13645/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23719
EGMR, 20.01.2009 - 13645/05 (https://dejure.org/2009,23719)
EGMR, Entscheidung vom 20.01.2009 - 13645/05 (https://dejure.org/2009,23719)
EGMR, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 13645/05 (https://dejure.org/2009,23719)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3008 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 04.02.2000 - C-17/98

    Emesa Sugar

    Auszug aus EGMR, 20.01.2009 - 13645/05
    Am 28.4.2004 wies der EuGH das Begehren unter Berufung auf seinen Beschluss vom 4.2.2000 in der Rechtssache Emesa Sugar, C-17/98, ab, wonach seine Satzung bzw. Verfahrensordnung für Parteien keine Möglichkeit einer Erwiderung auf Schlussanträge vorsähen.

    Am 28.4.2004 wies der EuGH das Begehren unter Berufung auf seinen Beschluss vom 4.2.2000 in der Rechtssache Emesa Sugar, C-17/98, ab, wonach seine Satzung bzw. Verfahrensordnung für Parteien keine Möglichkeit einer Erwiderung auf Schlussanträge vorsähen.

  • EGMR, 21.06.2016 - 5809/08

    [FRE]

    For example, the principle of equivalent protection has been applied differently in EU-related cases concerning labour disputes within the European Commission (see Connolly v. 15 member States of the European Union (dec.), no. 73274/01, 9 December 2008, and Andreasen v. the United Kingdom and 26 other member States of the European Union (dec.), no. 28827/11, 31 March 2015), the regular enforcement of EU acts (see Bosphorus, cited above; Cooperatieve Producentenorganisatie van de Nederlandse Kokkelvisserij U.A. v. the Netherlands (dec.), no. 13645/05, ECHR 2009; and Povse v. Austria (dec.), no. 3890/11, 18 June 2013) or the application of primary EU law (see Matthews v. the United Kingdom [GC], no. 24833/94, ECHR 1999-I).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2014 - Gutachten 2/13

    Abschluss internationaler Übereinkünfte durch die Union - Beitritt der Union zur …

    {FN:81} - Vgl. beispielsweise EGMR, Urteile vom 15. November 1996, Cantoni/Frankreich (Beschwerde-Nr. 17862/91, Recueil des arrêts et décisions 1996-V), vom 18. Februar 1999, Matthews/Vereinigtes Königreich (Beschwerde-Nr. 24833/94, Recueil des arrêts et décisions 1999-I), vom 30. Juni 2005, Bosphorus/Irland (Beschwerde-Nr. 45036/98, Recueil des arrêts et décisions 2005-VI), und vom 21. Januar 2011, M.S.S./Belgien und Griechenland (Beschwerde-Nr. 30696/09, Recueil des arrêts et décisions 2011), sowie Entscheidung vom 20. Januar 2009, Cooperatieve Producentenorganisatie van de Nederlandse Kokkelvisserij u. a./Niederlands (Beschwerde-Nr. 13645/05).

    {FN:137} - Als Anschauungsbeispiele hierzu vgl. EGMR, Urteil vom 30. Juni 2005, Bosphorus/Irland (Beschwerde-Nr. 45036/98, Recueil des arrêts et décisions 2005-VI), und Entscheidung vom 20. Januar 2009, Cooperatieve Producentenorganisatie van de Nederlandse Kokkelvisserij u. a./Niederlands (Beschwerde-Nr. 13645/05).

  • EGMR, 06.01.2015 - 415/07

    Klausecker gegen Deutschland

    In einem solchen Fall wurde das Interesse an der internationalen Zusammenarbeit von der Rolle der Konvention als "Verfassungsinstrument der europäischen öffentlichen Ordnung" auf dem Gebiet der Menschenrechte überwogen (ebda., Rdnrn. 155-156; siehe auch Cooperatieve Producentenorganisatie van de Nederlandse Kokkelvisserij U.A../. Niederlande (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 13645/05, ECHR 2009;… und R., a. a. O.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2012 - C-199/11

    Nach Ansicht des Generalanwalts Cruz Villalón steht die Charta der Grundrechte …

    Dies bedeutet nicht, dass das Schutzniveau niedriger ist als das des EGMR, denn einige Jahre später bestätigte dieser das Ergebnis, zu dem der Gerichtshof in der Rechtssache Emesa Sugar gelangt war (vgl. die Entscheidung Cooperatieve Producentenorganisatie van de Nederlandse Kokkelvisserij U.A./Niederlande, Nr. 13645/05, EGMR 2009 - [20.1.09]).
  • EGMR, 12.05.2009 - 10750/03

    GASPARINI c. ITALIE ET BELGIQUE

    Enfin, dans l'affaire Cooperatieve Producentenorganisatie Van de Nederlandse Kokkelvisserij U.A. c. Pays-Bas (no 13645/05, 20 janvier 2009), la Cour a précisé que la présomption de respect de la Convention par les Etats mis en cause s'appliquait non seulement aux actions commises par les Etats contractants eux-mêmes, mais également aux procédures suivies au sein de l'organisation internationale en question et, en particulier, aux procédures devant la CJCE.
  • EGMR, 09.10.2012 - 33917/12

    DJOKABA LAMBI LONGA v. THE NETHERLANDS

    In Bosphorus Hava Yolları Turizm ve Ticaret Anonim Sirketi (cited above, §§ 152-56; see also Cooperatieve Producentenorganisatie van de Nederlandse Kokkelvisserij U.A. v. the Netherlands (dec.), no. 13645/05, ECHR 2009), the Court held as follows:.
  • EGMR, 03.04.2012 - 37937/07

    LECHOURITOU ET AUTRES c. ALLEMAGNE ET 26 AUTRES ETATS MEMBRES DE L'UNION …

    Daher ist dieser Teil der Beschwerde ratione personae mit den Bestimmungen der Konvention im Sinne des Artikels 35 Absatz 3 Buchstabe a unvereinbar (siehe Cooperatieve Producentenorganisatie van de Nederlandse Kokkelvisserij U.A. ./. Niederlande (Entsch.), Nr. 13645/05, CEDH 2009) und in Anwendung des Artikels 35 Absatz 4 zurückzuweisen.
  • EGMR, 05.11.2019 - 47341/15

    KONKURRENTEN.NO AS v. NORWAY

    As to the applicant's first argument, the Court notes that according to its case-law, an application directed against a Contracting State which has transferred jurisdiction to an international organisation, and which concerns proceedings for a preliminary ruling by a court of that organisation, may be compatible ratione personae with the provisions of the Convention where those proceedings have been initiated by a court of that State (see Cooperatieve Producentenorganisatie van de Nederlandse Kokkelvisserij U.A. v. the Netherlands (dec.), no. 13645/05, 20 January 2009).
  • EGMR, 23.05.2023 - 61548/21

    DALVY c. LES 47 ÉTATS MEMBRES

    On ne peut donc dire que la requérante relève de la « juridiction'des États défendeurs au sens de l'article 1 de la Convention (Boivin c. France et Belgique et 32 autres États membres du Conseil de l'Europe (déc.), no 73250/01, 9 septembre 2008, et Cooperatieve Producentenorganisatie van de Nederlandse Kokkelvisserij U.A. c. Pays-Bas (déc.), no 13645/05, CEDH 2009 ; et Beygo, précité).
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