Rechtsprechung
| BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 370 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 AO; § 73 Abs. 1 StGB; § 73c StGB
Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch ersparte Steuern, hier: Hinterziehung von Tabaksteuern durch Verbringen von Zigaretten ohne Steuerzeichen ins Steuergebiet; Steuerhinterziehung durch Unterlassen als mitbestrafte Nachtat einer ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wirtschaftlicher Vorteil bei einer Hinterziehung von Tabaksteuer
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § ... 373 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1, § 370 Abs. 1 AO, § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO, § 1 Abs. 1 Satz 3 ZollVG, Art. 202 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 2 der Verordnung Nr. 2913/92, Art. 274 f. der Richtlinie 2006/112/EG, § 21 Abs. 2 UStG, § 373 Abs. 1 Satz 1, § 23 Abs. 1 Satz 1 TabStG, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 373 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 AO, § 353 Abs. 2 StPO, §§ 73 ff. StGB, Art. 316h Satz 1 EGStGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 73c Satz 1 StGB
- Wolters Kluwer
Abgrenzung des gewerbsmäßigen Schmuggels von der Steuerhinterziehung; Entfallen der Einziehung des Wertes von Taterträgen
- ra.de
- bghst-wolterskluwer
AO § 370 Abs. 1; StGB § 73c
Einziehung bei Hinterziehung von Tabaksteuer - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung des gewerbsmäßigen Schmuggels von der Steuerhinterziehung; Entfallen der Einziehung des Wertes von Taterträgen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Einziehung bei Hinterziehung von Tabaksteuern
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Einziehung: Zigarettenschmuggel, welche Steuerersparnis ist "erlangt"?
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 17.08.2018 - 6 KLs 6/18
- BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18
Papierfundstellen
- BGHSt 64, 146
- NJW 2019, 3012
- StV 2020, 775
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (14)
- BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17
Einziehung von Taterträgen (Wegfall der Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs …
Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18
Ist die Einziehung des erlangten Gegenstandes nicht möglich, so ist nach § 73c Satz 1 StGB nF die Einziehung des Geldbetrages anzuordnen, der dem Wert des Erlangten entspricht (…BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17 Rn. 42 und vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 Rn. 6)."Durch' die Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB nF ist jeder Vermögenswert, der dem Tatbeteiligten durch die rechtswidrige Tat zugeflossen ist, also alles, was in irgendeiner Phase des Tatablaufs in seine tatsächliche Verfügungsgewalt übergegangen und ihm so aus der Tat unmittelbar messbar zugutegekommen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 Rn. 10;… vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623 und 624/17 Rn. 8 mwN;… Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 8 mwN;… BT-Drucks. 18/9525, S. 61 f.).
- BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erstreckung nur auf das …
Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18
"Durch' die Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB nF ist jeder Vermögenswert, der dem Tatbeteiligten durch die rechtswidrige Tat zugeflossen ist, also alles, was in irgendeiner Phase des Tatablaufs in seine tatsächliche Verfügungsgewalt übergegangen und ihm so aus der Tat unmittelbar messbar zugutegekommen ist (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 Rn. 10;… vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623 und 624/17 Rn. 8 mwN; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 8 mwN;… BT-Drucks. 18/9525, S. 61 f.).Beim "Erlangen' handelt es sich dabei um einen tatsächlichen Vorgang; auf die zivilrechtlichen Besitz- oder Eigentumsverhältnisse zwischen mehreren Tatbeteiligten kommt es nicht an (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623 und 624/17 Rn. 8 mwN; Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 8 mwN;… Urteile vom 2. Juli 2015 - 3 StR 157/15 Rn. 13;… vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39 Rn. 19 …und vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, BGHSt 53, 179 Rn. 3).
- BGH, 18.12.2018 - 1 StR 36/17
Verfall (Erlangtes bei durch Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen in Höhe …
Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18
Der Umfang des "erlangten Etwas' im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB nF ist nach dem "Bruttoprinzip' zu bemessen, d.h., dass grundsätzlich alles, was der Täter durch oder für die Tat erhalten oder was er durch diese erspart hat, ohne gewinnmindernde Abzüge einzuziehen ist (…vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 61; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 Rn. 25).Beim Delikt der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer "erlangtes Etwas' i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der Täter die Aufwendungen für diese Steuern erspart (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 Rn. 18 mwN;… Beschlüsse vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18 Rn. 7;… vom 11. Mai 2016 - 1 StR 118/16 Rn. 8; vom 13. Juli 2010 - 1 StR 239/10, wistra 2010, 406 …und vom 28. November 2000 - 5 StR 371/00 Rn. 16 ff.;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73 Rn. 20; Köhler, NStZ 2017, 497, 503 f.; Reh, wistra 2018, 414, 415).
- BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17
Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst …
Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18
Ist die Einziehung des erlangten Gegenstandes nicht möglich, so ist nach § 73c Satz 1 StGB nF die Einziehung des Geldbetrages anzuordnen, der dem Wert des Erlangten entspricht (BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17 Rn. 42 …und vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 Rn. 6). - BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10
Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand; …
Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18
Beim "Erlangen' handelt es sich dabei um einen tatsächlichen Vorgang; auf die zivilrechtlichen Besitz- oder Eigentumsverhältnisse zwischen mehreren Tatbeteiligten kommt es nicht an (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623 und 624/17 Rn. 8 mwN;… Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 8 mwN;… Urteile vom 2. Juli 2015 - 3 StR 157/15 Rn. 13; vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39 Rn. 19 …und vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, BGHSt 53, 179 Rn. 3). - BGH, 11.05.2016 - 1 StR 118/16
Einziehung (Voraussetzungen: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Einziehung von …
Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18
Beim Delikt der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer "erlangtes Etwas' i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der Täter die Aufwendungen für diese Steuern erspart (st. Rspr.; BGH…, Urteil vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 Rn. 18 mwN;… Beschlüsse vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18 Rn. 7; vom 11. Mai 2016 - 1 StR 118/16 Rn. 8; vom 13. Juli 2010 - 1 StR 239/10, wistra 2010, 406 …und vom 28. November 2000 - 5 StR 371/00 Rn. 16 ff.;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73 Rn. 20; Köhler, NStZ 2017, 497, 503 f.; Reh, wistra 2018, 414, 415). - BGH, 13.07.2010 - 1 StR 239/10
Verfall von Wertersatz nach Steuerhinterziehung (Verschiebungsfälle; …
Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18
Beim Delikt der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer "erlangtes Etwas' i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der Täter die Aufwendungen für diese Steuern erspart (st. Rspr.; BGH…, Urteil vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 Rn. 18 mwN;… Beschlüsse vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18 Rn. 7;… vom 11. Mai 2016 - 1 StR 118/16 Rn. 8; vom 13. Juli 2010 - 1 StR 239/10, wistra 2010, 406 …und vom 28. November 2000 - 5 StR 371/00 Rn. 16 ff.;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73 Rn. 20; Köhler, NStZ 2017, 497, 503 f.; Reh, wistra 2018, 414, 415). - BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat …
Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18
Beim Delikt der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer "erlangtes Etwas' i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der Täter die Aufwendungen für diese Steuern erspart (st. Rspr.; BGH…, Urteil vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 Rn. 18 mwN;… Beschlüsse vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18 Rn. 7;… vom 11. Mai 2016 - 1 StR 118/16 Rn. 8; vom 13. Juli 2010 - 1 StR 239/10, wistra 2010, 406 und vom 28. November 2000 - 5 StR 371/00 Rn. 16 ff.;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73 Rn. 20; Köhler, NStZ 2017, 497, 503 f.; Reh, wistra 2018, 414, 415). - BGH, 04.02.2009 - 2 StR 504/08
Verfall von Wertersatz bei Kaufgeld der Ermittlungsbehörden (mangelnde …
Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18
Beim "Erlangen' handelt es sich dabei um einen tatsächlichen Vorgang; auf die zivilrechtlichen Besitz- oder Eigentumsverhältnisse zwischen mehreren Tatbeteiligten kommt es nicht an (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623 und 624/17 Rn. 8 mwN;… Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 8 mwN;… Urteile vom 2. Juli 2015 - 3 StR 157/15 Rn. 13;… vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39 Rn. 19 und vom 4. Februar 2009 - 2 StR 504/08, BGHSt 53, 179 Rn. 3). - BGH, 04.07.2018 - 1 StR 244/18
Einziehung (aus der Tat Erlangtes: kein Erlangen der hinterzogenen Einfuhrsteuern …
Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 620/18
Beim Delikt der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer "erlangtes Etwas' i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der Täter die Aufwendungen für diese Steuern erspart (st. Rspr.; BGH…, Urteil vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 Rn. 18 mwN; Beschlüsse vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18 Rn. 7;… vom 11. Mai 2016 - 1 StR 118/16 Rn. 8; vom 13. Juli 2010 - 1 StR 239/10, wistra 2010, 406 …und vom 28. November 2000 - 5 StR 371/00 Rn. 16 ff.;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73 Rn. 20; Köhler, NStZ 2017, 497, 503 f.; Reh, wistra 2018, 414, 415). - BGH, 27.01.2015 - 1 StR 613/14
Steuerhehlerei; Verfall (Erlangtes bei Steuerhehlerei)
- BGH, 02.07.2015 - 3 StR 157/15
Verfall (Bruttoprinzip; erlangtes Etwas; Verfügungsgewalt; Unbeachtlichkeit der …
- BGH, 27.06.2018 - 1 StR 282/17
Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft (Tateinheit)
- BGH, 09.11.2017 - 1 StR 204/17
Doppelverwertungsverbot (keine strafschärfende Berücksichtigung im Wege der …
- LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19
Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren
Erforderlich ist insoweit, dass sich die ersparten Aufwendungen oder die Steuervorteile unmittelbar im Vermögen des Einziehungsadressaten niedergeschlagen haben (vgl. BGH, Urteil vom 11.07.2019 - 1 StR 620/18, juris Rn. 19;… Beschlüsse vom 05.06.2019 - 1 StR 208/19, juris Rn. 10;… vom 21.08.2019 - 1 StR 225/19, juris Rn. 23).Nach der Systematik der §§ 73 ff. StGB und dem ihr zugrundeliegenden Bruttoprinzip unterliegt nicht nur der Gewinn, sondern grundsätzlich alles, was durch die Tat erlangt wurde, ohne gewinnmindernde Abzüge der Einziehung (BGH, Urteile vom 11.07.2019 - 1 StR 620/18, juris Rn. 18;… vom 18.12.2018 - 1 StR 36/17, juris Rn. 25;… Beschluss vom 21.08.2019 - 1 StR 225/19, juris Rn. 21).
- BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19
Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; Einziehung gegen den …
Der Einziehung unterliegen damit nicht nur bestimmte Gegenstände wie bewegliche Sachen, Grundstücke oder dingliche und obligatorische Rechte, sondern auch geldwerte Vorteile wie etwa Dienstleistungen oder ersparte Aufwendungen wie etwa solche für Steuern (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 1 StR 199/19 Rn. 7;… vom 21. August 2019 - 1 StR 225/19 Rn. 21 f. …und vom 8. August 2019 - 1 StR 679/18 Rn. 7 f.; Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 18 f.; je mwN). - BGH, 21.08.2019 - 1 StR 225/19
Einziehung (erlangtes Etwas bei der Steuerhinterziehung; hier: Hinterziehung von …
"Durch' die Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB ist jeder Vermögenswert, der dem Tatbeteiligten durch die rechtswidrige Tat zugeflossen ist, also alles, was in irgendeiner Phase des Tatablaufs in seine tatsächliche Verfügungsgewalt übergegangen ist und ihm so aus der Tat unmittelbar messbar zugutegekommen ist (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18, zum Abdruck in BGHSt bestimmt;… vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17, Rn. 10 …und vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 624/17 Rn. 8;… Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 8;… BT-Drucks. 18/9525, S. 61).Der Umfang des "erlangten Etwas' im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB ist nach dem "Bruttoprinzip' zu bemessen, d.h. dass grundsätzlich alles, was der Täter oder Teilnehmer durch oder für die Tat erhalten oder was er durch diese erspart hat, ohne gewinnmindernde Abzüge einzuziehen ist (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 61, BGH, Urteile vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 …und vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 Rn. 25).
Der Einziehung unterliegen damit nicht nur bestimmte Gegenstände wie bewegliche Sachen, Grundstücke oder dingliche und obligatorische Rechte, sondern auch geldwerte Vorteile, wie etwa Dienstleistungen oder ersparte Aufwendungen, sowie konkrete Chancen auf einen Vertragsabschluss bzw. die Verbesserung einer Marktposition (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 mwN).
bb) Beim Delikt der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer "erlangtes Etwas' im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der Täter Aufwendungen für diese Steuern erspart (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 mwN …und vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 Rn. 18 mwN;… Beschlüsse vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18 Rn. 7;… vom 11. Mai 2016 - 1 StR 118/16 Rn. 8; vom 13. Juli 2010 - 1 StR 239/10, wistra 2010, 406 …und vom 28. November 2000 - 5 StR 371/00 Rn. 16 ff.;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73 Rn. 20; Köhler, NStZ 2017, 497, 503 f.; Reh, wistra 2018, 414, 415).
Dies gilt jedoch nicht schlechthin, weil die Einziehung an einem durch die Tat tatsächlich beim Täter eingetretenen Vermögensvorteil anknüpft und damit mehr als die bloße Tatbestandserfüllung voraussetzt (BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18).
- BGH, 14.04.2020 - 5 StR 20/19
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen zur Frage der Erforderlichkeit eines …
bb) Erforderlich für einen vom Strafgesetz besonders vorgesehenen Umstand im Sinne des § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO ist ein über die bloße Tatbestandserfüllung hinausgehendes Merkmal (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 1980 - 4 StR 172/80, BGHSt 29, 274, 279; Ceffinato, JR 2020, 6, 11), worunter etwa auch das Erlangen von Taterträgen im Rahmen der Einziehung fällt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18, NJW 2019, 3012, 3014; Beschluss vom 10. Oktober 2019 - 1 ARs 14/19, NStZ-RR 2020, 25, 27). - BGH, 08.08.2019 - 1 StR 679/18
Steuerhinterziehung (Einziehung: Erlangung wirtschaftlicher Vorteile durch …
"Durch' die Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB ist jeder Vermögenswert, der dem Tatbeteiligten durch die rechtswidrige Tat zugeflossen ist, also alles, was in irgendeiner Phase des Tatablaufs in seine tatsächliche Verfügungsgewalt übergegangen ist und ihm so aus der Tat unmittelbar messbar zugutegekommen ist (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18, zum Abdruck in BGHSt bestimmt;… vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 Rn. 10;… vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623 und 624/17 Rn. 8;… Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 8;… BT-Drucks. 18/9525, S. 61).Der Umfang des "erlangten Etwas' im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB ist nach dem "Bruttoprinzip' zu bemessen, d.h. dass grundsätzlich alles, was der Täter durch oder für die Tat erhalten oder was er durch diese erspart hat, ohne gewinnmindernde Abzüge einzuziehen ist (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 61, BGH, Urteile vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 …und vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 Rn. 25).
Der Einziehung unterliegen damit nicht nur bestimmte Gegenstände wie bewegliche Sachen, Grundstücke oder dingliche und obligatorische Rechte, sondern auch geldwerte Vorteile, wie etwa Dienstleistungen oder ersparte Aufwendungen, sowie konkrete Chancen auf einen Vertragsabschluss bzw. die Verbesserung einer Marktposition (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 mwN).
b) Beim Delikt der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer "erlangtes Etwas' im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der Täter Aufwendungen für diese Steuern erspart (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 mwN und vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 Rn.18 mwN;… Beschlüsse vom 4. Juli 2018 - 1 StR 244/18 Rn. 7;… vom 11. Mai 2016 - 1 StR 118/16 Rn. 8; vom 13. Juli 2010 - 1 StR 239/10, wistra 2010, 406 …und vom 28. November 2000 - 5 StR 371/00 Rn. 16 ff.;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73 Rn. 20; Köhler, NStZ 2017, 497, 503 f.; Reh, wistra 2018, 414, 415).
Dies gilt jedoch nicht schlechthin, weil die Einziehung an einem durch die Tat tatsächlich beim Täter eingetretenen Vermögensvorteil anknüpft und damit mehr als die bloße Tatbestandserfüllung voraussetzt (BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18).
c) Im Hinblick auf den Charakter der Tabaksteuer als Verbrauch- bzw. Warensteuer (…dazu Seer in Tipke/Lang, Steuerrecht, 23. Aufl., § 2 Rn. 47 mwN) ergibt sich ein unmittelbar messbarer wirtschaftlicher Vorteil nur, soweit sich die Steuerersparnis im Vermögen des Täters dadurch niederschlägt, dass er aus den Tabakwaren, auf die sich die Hinterziehung der Tabaksteuern bezieht, einen Vermögenszuwachs erzielt, beispielsweise in Form eines konkreten Vermarktungsvorteils (BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18).
- BGH, 24.07.2019 - 1 StR 363/18
Urteil gegen ehemaligen Brandenburger AfD-Abgeordneten im Schuld- und …
Auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18), die der Entscheidung des Landgerichts nachfolgte und daher nicht berücksichtigt werden konnte, gilt Folgendes:.Beim Delikt der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer "erlangtes Etwas' im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der Täter Aufwendungen für diese Steuern erspart (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 19 mwN …und vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 Rn. 18 mwN;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73 Rn. 20; Köhler, NStZ 2017, 497, 503 f.).
Dies gilt jedoch nicht schlechthin, weil die Einziehung an einen durch die Tat tatsächlich beim Täter eingetretenen Vermögensvorteil anknüpft und damit mehr als die bloße Tatbestandserfüllung voraussetzt (BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 19).
Im Hinblick auf den Charakter der Tabaksteuer als Verbrauch- bzw. Warensteuer ergibt sich ein unmittelbar messbarer wirtschaftlicher Vorteil nur, soweit sich die Steuerersparnis im Vermögen des Täters dadurch niederschlägt, dass er aus den Tabakwaren, auf die sich die Hinterziehung der Tabaksteuern bezieht, einen Vermögenszuwachs erzielt, beispielsweise in Form eines konkreten Vermarktungsvorteils (BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 20).
- BGH, 08.03.2022 - 1 StR 360/21
Steuerhinterziehung (Höhe der Steuerverkürzung: Zulässigkeit einer Schätzung, …
Die (offene) Steuerschuldnerschaft ohne die Möglichkeit, die Steuerersparnis im eigenen Vermögen zu realisieren und in diesem Sinne über diese tatsächlich zu verfügen, genügt nicht zur Einziehung; denn die Einziehung knüpft an einen durch die Tat beim Täter eingetretenen Vermögensvorteil an (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 10. März 2021 - 1 StR 272/20 Rn. 26 f. und vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18, BGHSt 64, 146 Rn. 19 f.;… Beschlüsse vom 6. August 2020 - 1 StR 198/20, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 5 Rn. 18 …und vom 23. Mai 2019 - 1 StR 479/18 Rn. 10). - BGH, 06.08.2020 - 1 StR 198/20
Steuerhinterziehung (Steuerverkürzung: Erfolgseintritt bei Steueranmeldungen, …
Maßgeblich bleibt immer, dass sich ein Vorteil im Vermögen des Täters widerspiegelt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 19 f.;… Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 1 StR 208/19 Rn. 10;… vom 24. Juli 2019 - 1 StR 363/18 Rn. 15 f.;… vom 8. August 2019 - 1 StR 679/18 Rn. 8 f. …und vom 22. Oktober 2019 - 1 StR 271/19 Rn. 13 f.), dieser mithin in diesem Sinne über die Steuerersparnis verfügt.Für die Einziehung maßgeblich ist beim Delikt der Steuerhinterziehung allein, ob und ggf. in welchem Umfang sich die für die verkürzten Steuern ersparten Aufwendungen im Vermögen des Täters niederschlagen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 19 f.).
- BGH, 10.10.2019 - 1 ARs 14/19
Vorlageverfahren; gerichtliche Hinweispflicht (erforderlicher Hinweis in der …
Damit setzt die Einziehung mehr als die bloße Tatbestandserfüllung voraus (BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 19;… Beschluss vom 8. August 2019 - 1 StR 679/18 Rn. 8;… vgl. auch BeckOK/Eschelbach, StPO, 34. Ed., § 265 Rn. 33).Ansatzpunkte dafür können sich auf unterschiedlichen Ebenen ergeben, etwa hinsichtlich des Umfangs oder Gegenstands des Erlangten (vgl. etwa BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 18 ff.;… Beschluss vom 8. August 2019 - 1 StR 679/18 Rn. 8 f.) oder bei der Frage, ob ein Gegenstand in die faktische Verfügungsgewalt eines Tatbeteiligten übergegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18 Rn. 18 mwN), was bei mehreren Beteiligten für jeden gesondert zu prüfen ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH…, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18 Rn. 12;… Beschlüsse vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18 Rn. 8;… vom 8. August 2013 - 3 StR 179/13 Rn. 2 …und vom 27. April 2010 - 3 StR 112/10 Rn. 2) und in Fällen lediglich kurzzeitigen Besitzes fraglich sein kann (…vgl. etwa BGH, Urteile vom 13. September 2018 - 4 StR 174/18 Rn. 22 …und vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18 Rn. 12).
- BGH, 11.03.2021 - 1 StR 521/20
Steuerhinterziehung (zulässige Schätzung der Höhe der hinterzogenen Steuer: …
Zwar ist das Landgericht rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass beim Delikt der Steuerhinterziehung die verkürzte Steuer erlangtes "etwas" im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB sein kann, weil sich der Täter die Aufwendungen für diese Steuern erspart (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18, BGHSt 64, 146 Rn. 19), und dass sich dieser Vorteil hier auch im Vermögen des Angeklagten widerspiegelt.Zwar ist das Landgericht rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass beim Delikt der Steuerhinterziehung die verkürzte Steuer erlangtes "etwas" im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB sein kann, weil sich der Täter die Aufwendungen für diese Steuern erspart (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18, BGHSt 64, 146 Rn. 19), und dass sich dieser Vorteil hier auch im Vermögen des Angeklagten widerspiegelt.
Zwar ist das Landgericht rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass beim Delikt der Steuerhinterziehung die verkürzte Steuer erlangtes "etwas" im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB sein kann, weil sich der Täter die Aufwendungen für diese Steuern erspart (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Juli 2019 - 1 StR 620/18, BGHSt 64, 146 Rn. 19), und dass sich dieser Vorteil hier auch im Vermögen des Angeklagten widerspiegelt.
- BGH, 10.03.2021 - 1 StR 272/20
Einziehung (Einziehung von ersparten Aufwendungen: erforderlicher messbarer …
- BGH, 22.10.2019 - 1 StR 199/19
Einziehung bei der Hinterziehung von Verbrauch- und Warensteuern (ersparte Steuer …
- BGH, 05.06.2019 - 1 StR 208/19
Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung im Rahmen von …
- BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18
Steuerhehlerei (Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat einer …
- BGH, 22.10.2019 - 1 StR 271/19
Einziehung (ersparte Steuer als erlangtes Etwas bei der Hinterziehung von …
- BGH, 14.10.2020 - 1 StR 213/19
Umsatzsteuerhinterziehung (Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat der …
- BGH, 23.07.2020 - 1 StR 78/20
Steuerhinterziehung (Steuererklärungspflicht als besonderes persönliches Merkmal; …
- BGH, 17.11.2022 - 1 StR 323/22
Hinterziehung von Tabaksteuer (Einziehungsbetroffener: konkludenter …
- OLG Frankfurt, 25.07.2024 - 7 Ws 253/23
Einziehung des Wertes von Taterträgen beim untauglichen Versuch
- LG Münster, 21.10.2022 - 7 KLs 4/22
- BGH, 12.02.2020 - 1 StR 344/19
Steuerhinterziehung (steuerliche Erklärungspflicht als besonderes persönliches …
- BGH, 28.07.2022 - 1 StR 470/21
Steuerhinterziehung durch das pflichtwidrige Nicht-Verwenden von Steuerzeichen …
- BGH, 10.03.2022 - 1 StR 515/21
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Tatvollendung bei Veranlagungsteuern: …
- BGH, 25.03.2021 - 1 StR 28/21
Einziehung (Einziehung des Werts hinterzogener Steuern als ersparte Aufwendungen: …
- BGH, 17.09.2025 - 1 StR 258/25
Einziehung (Ausschluss wegen Erlöschen des Anspruchs auf Rückgewähr des …
- BGH, 07.10.2021 - 1 StR 77/21
Rüge der örtlichen Zuständigkeit (keine erneute Überprüfung des Vorliegens eines …
- BGH, 31.03.2020 - 1 StR 403/19
Einziehung (erlangtes Etwas bei Verkürzung von Verbrauchssteuern); gewerbsmäßiger …
- BGH, 19.12.2019 - 1 StR 182/19
Untreue (Vermögensnachteil: keine Gesamtsaldierung bei einseitigen Geschäften; …
- BGH, 02.05.2023 - 1 StR 77/23
Einziehung (keine erlangten ersparten Aufwendung bei Steuerhinterziehung durch …
- BGH, 14.05.2020 - 1 StR 555/19
Einziehung (kein erlangter Vermögensvorteil durch Steuerhinterziehung durch …
- BGH, 08.02.2022 - 1 StR 474/21
Einziehung (Erlangen für die Tat)
- OLG Brandenburg, 22.12.2021 - 1 OLG 53 Ss 33/21
Vermögensabschöpfung bei Vorenthaltung von Arbeitsentgelt Strafcharakter einer …
- LG Stuttgart, 25.11.2024 - 6 KLs 141 Js 112191/22
Steuerhinterziehung durch gewerblichen Uhrenhandel unter unzutreffender Anwendung …
- LG Hamburg, 13.01.2020 - 720 Ns 1/19
Einziehung des Wertersatzes: Erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; …
- LG Hildesheim, 01.09.2022 - 22 KLs 5433 Js 56202/20
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 18.02.2019 - 8 UF 21/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 VersAusglG, § 3 VersAusglG, § 10 Abs 3 VersAusglG, § 11 Abs 2 VersAusglG, § 39 VersAusglG
Versorgungsausgleich: Betriebsrente einer Fluggesellschaft - hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
VersAusglG 2, 3, 10 Abs. 3, 11 Abs. 2, 39, 40, 41, 45; BetrAVG 2 Abs. 1 und 5, 4 Abs. 5; HGB 253 Abs. 2, 246 Abs. 2; DeckRV 2; EStG 3 Nr. 55a
Lufthansa Betriebsrente Cockpit, Lufthansa Ergänzungsrente Cockpit, Teilungsordnung, deferred compansation, Pfandrecht - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 04.02.2015 - 531 F 267/12
- OLG Frankfurt, 18.02.2019 - 8 UF 21/17
Papierfundstellen
- NJW 2019, 3012
- FamRZ 2019, 1608
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (14)
- BGH, 19.08.2015 - XII ZB 443/14
Versorgungsausgleich: Teilhabe an der Wertentwicklung bei interner Teilung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2019 - 8 UF 21/17
Die interne Teilung muss die gleichwertige Teilhabe des ausgleichsberechtigten Ehegatten an dem vom ausgleichspflichtigen Ehegatten erworbenen Anrecht (Anwartschaft) sicherstellen, § 11 I VersAusglG, wobei insoweit für das neu begründete Anrecht die Regelungen für das ausgeglichene Anrecht entsprechend gelten, es sei denn, der Versorgungsträger hält besondere, dem § 11 I VersAusglG genügende (BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 443/14 -, juris, Rz. 13ff.) Regelungen für den Versorgungsausgleich vor, § 11 II VersAusglG, z.B. in Form einer Teilungsordnung.Zwar ist für Fälle, in denen sich der ausgleichspflichtige Ehegatte schon im Leistungsbezug befindet, anerkannt, dass der Versorgungsträger - zur eigenen Kostenneutralität des Versorgungsausgleichs - berechtigt ist, einen neuen, auf einen zeitnah zum Entscheidungstag belegenen Stichtag bezogenen Kapitalwert zu errechnen (BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 443/14 -, juris, Rz. 22ff., Beschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 447/13 -, Rz. 42ff.), indes hat diese Berechnung mit den für den neuen Stichtag gültigen Parametern, insb.
Die grundsätzlich vorzunehmende interne Teilung dieses Anrechts ist unter - von der Lufthansa auch am 16.11.2018 verlangter - Einbeziehung ihrer Teilungsordnung vom 28.06.2017 auszusprechen, §§ 10 111, 11 II VersAusglG, soweit diese die Voraussetzungen der §§ 11 1, 12 VersAusglG beachtet (vergl. BGH…, Beschluss vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 -, juris, Rz. 21 ff. und Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 443/14 -, juris, Rz. 13ff.).
Einerseits wird die Teilungsordnung vom 28.06.2017, dort §§ 8 111, 4 VII, dem gebotenen Gleichklang von Errechnung des Ausgleichswertes und Rückrechnung in ein Rentenanrecht des Berechtigten (BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 443/14 -, juris, Rz. 13ff., 21) nicht gerecht, wenn zur Barwertberechnung eines Anrechts auf Lufthansa-Betriebsrente auf die Bestimmungen des § 6a III 2 EStG und "...die steuerlich gültigen Rechnungsgrundlagen..." verwiesen wird (BGH…, Beschluss vom 11. Mai 2016 - XII ZB 615/13 -, juris, Rz. 22ff.) sowie die Rückrechnung des Ausgleichswertes in ein (Renten-)Anrecht der ausgleichsberechtigten Person unter Heranziehung identischer Parameter erfolgen soll.
Insbesondere durch die Regelung des § 8 I der Teilungsordnung, wonach bezogen auf den durch das Familiengericht festgesetzten Zeitpunkt des Ehezeitendes (hier: 31.12.2012) die Neubegründung des Anrechts der ausgleichsberechtigten Person erfolgt, ist sichergestellt, dass diese sowohl an der biometrischen Entwicklung, als auch einer Aufzinsung des neu begründeten Anrechts teilnimmt (vergl. BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 443/14 -, juris).
Zwar ist für Fälle, in denen sich der ausgleichspflichtige Ehegatte schon im Leistungsbezug befindet, anerkannt, dass der Versorgungsträger - zur eigenen Kostenneutralität des Versorgungsausgleichs - berechtigt ist, einen neuen, auf einen zeitnah zum Entscheidungstag belegenen Stichtag bezogenen Kapitalwert zu errechnen (BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 443/14 -, juris, Rz. 22ff., Beschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 447/13 -, Rz. 42ff.), indes hat - wie unter zu 1.) ausgeführt - diese Berechnung mit den für den neuen Stichtag gültigen Parametern, insb.
Die grundsätzlich vorzunehmende interne Teilung dieses Anrechts ist unter - von der Lufthansa weiterhin verlangter - Einbeziehung ihrer Teilungsordnung der Lufthansa vom 28.06.2017 auszusprechen, §§ 10 111, 11 II VersAusglG, soweit diese die Voraussetzungen der §§ 11 1, 12 VersAusglG beachtet (vergl. BGH…, Beschluss vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 -, juris, Rz. 21 ff. und Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 443/14 -, juris, Rz. 13ff.).
Einerseits wird die Teilungsordnung vom 28.06.2017, dort §§ 8 111, 4 VII, dem gebotenen Gleichklang von Errechnung des Ausgleichswertes und Rückrechnung in ein Rentenanrecht des Berechtigten (BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 443/14 -, juris, Rz. 13ff., 21) nicht gerecht, wenn zur Barwertberechnung eines Anrechts auf Lufthansa-Betriebsrente auf die Bestimmungen des § 6a III 2 EStG und "...die steuerlich gültigen Rechnungsgrundlagen..." verwiesen wird (BGH…, Beschluss vom 11. Mai 2016 - XII ZB 615/13 -, juris, Rz. 22ff.) sowie die Rückrechnung des Ausgleichswertes in ein (Renten-)Anrecht der ausgleichsberechtigten Person unter Heranziehung identischer Parameter erfolgen soll.
Insbesondere durch die Regelung des § 8 I der Teilungsordnung, wonach bezogen auf den durch das Familiengericht festgesetzten Zeitpunkt des Ehezeitendes (hier: 31.12.2012) die Neubegründung des Anrechts der ausgleichsberechtigten Person erfolgt, ist sichergestellt, dass diese sowohl an der biometrischen Entwicklung als auch einer Aufzinsung des neu begründeten Anrechts teilnimmt (vergl. BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 443/14 -, juris).
Die vorzunehmende interne Teilung dieses Anrechts ist unter Einbeziehung der Teilungsordnung der Lufthansa vom 28.06.2017 auszusprechen, §§ 10 111, 11 II VersAusglG, soweit diese die Voraussetzungen der §§ 11 1, 12 VersAusglG beachtet (vergl. BGH…, Beschluss vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 -, juris, Rz. 21 ff. und Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 443/14 -, juris, Rz. 13ff.).
Die grundsätzlich vorzunehmende interne Teilung dieses Anrechts ist unter Einbeziehung der Teilungsordnung der Lufthansa vom 28.06.2017 auszusprechen, §§ 10 111, 11 II VersAusglG, soweit diese die Voraussetzungen der §§ 11 1, 12 VersAusglG beachtet (vergl. BGH…, Beschluss vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 -, juris, Rz. 21 ff. und Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 443/14 -, juris, Rz. 13ff.).
- BGH, 17.02.2016 - XII ZB 447/13
Versorgungsausgleich: Einbeziehung von nach dem Ehezeitende ausgewiesenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2019 - 8 UF 21/17
Der so errechnete Ehezeitanteil der gewährten Rente unterliegt sodann - nach Wahl des Versorgungsträgers - einer möglichen Bewertung nach § 4 V BetrAVG (vergl. ohne genauere Begründung: BGH Beschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 447/13 -, = BGHZ 209, 32-52, Rz. 17;… mit näherer Begründung: BGH NZFam 2018, 849, Rz. 8).Zwar ist für Fälle, in denen sich der ausgleichspflichtige Ehegatte schon im Leistungsbezug befindet, anerkannt, dass der Versorgungsträger - zur eigenen Kostenneutralität des Versorgungsausgleichs - berechtigt ist, einen neuen, auf einen zeitnah zum Entscheidungstag belegenen Stichtag bezogenen Kapitalwert zu errechnen (BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 443/14 -, juris, Rz. 22ff., Beschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 447/13 -, Rz. 42ff.), indes hat diese Berechnung mit den für den neuen Stichtag gültigen Parametern, insb.
Maßgeblich ist dieser auf den neueren Stichtag kalkulierte Barwert indes nur dann, wenn er unter den auf das Ehezeitende berechneten Wert sinkt (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 447/13 -, Rz. 44).
Zwar ist für Fälle, in denen sich der ausgleichspflichtige Ehegatte schon im Leistungsbezug befindet, anerkannt, dass der Versorgungsträger - zur eigenen Kostenneutralität des Versorgungsausgleichs - berechtigt ist, einen neuen, auf einen zeitnah zum Entscheidungstag belegenen Stichtag bezogenen Kapitalwert zu errechnen (BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 443/14 -, juris, Rz. 22ff., Beschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 447/13 -, Rz. 42ff.), indes hat - wie unter zu 1.) ausgeführt - diese Berechnung mit den für den neuen Stichtag gültigen Parametern, insb.
Maßgeblich ist dieser auf den neueren Stichtag kalkulierte Barwert indes nur dann, wenn er unter den auf das Ehezeitende berechneten Wert sinkt (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 447/13 - Rz. 44).
- BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10
Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2019 - 8 UF 21/17
Die grundsätzlich vorzunehmende interne Teilung dieses Anrechts ist unter - von der Lufthansa auch am 16.11.2018 verlangter - Einbeziehung ihrer Teilungsordnung vom 28.06.2017 auszusprechen, §§ 10 111, 11 II VersAusglG, soweit diese die Voraussetzungen der §§ 11 1, 12 VersAusglG beachtet (vergl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 -, juris, Rz. 21 ff. …und Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 443/14 -, juris, Rz. 13ff.).Die grundsätzlich vorzunehmende interne Teilung dieses Anrechts ist unter - von der Lufthansa weiterhin verlangter - Einbeziehung ihrer Teilungsordnung der Lufthansa vom 28.06.2017 auszusprechen, §§ 10 111, 11 II VersAusglG, soweit diese die Voraussetzungen der §§ 11 1, 12 VersAusglG beachtet (vergl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 -, juris, Rz. 21 ff. …und Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 443/14 -, juris, Rz. 13ff.).
Die vorzunehmende interne Teilung dieses Anrechts ist unter Einbeziehung der Teilungsordnung der Lufthansa vom 28.06.2017 auszusprechen, §§ 10 111, 11 II VersAusglG, soweit diese die Voraussetzungen der §§ 11 1, 12 VersAusglG beachtet (vergl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 -, juris, Rz. 21 ff. …und Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 443/14 -, juris, Rz. 13ff.).
Die grundsätzlich vorzunehmende interne Teilung dieses Anrechts ist unter Einbeziehung der Teilungsordnung der Lufthansa vom 28.06.2017 auszusprechen, §§ 10 111, 11 II VersAusglG, soweit diese die Voraussetzungen der §§ 11 1, 12 VersAusglG beachtet (vergl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 -, juris, Rz. 21 ff. …und Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 443/14 -, juris, Rz. 13ff.).
- BGH, 07.03.2018 - XII ZB 408/14
Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der allgemeinen Lohnentwicklung bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2019 - 8 UF 21/17
Für die Frage der Bewertung eines Anrechts (auf betriebliche Altersversorgung) kommt es zunächst entscheidend darauf an, ob schon Leistungen bezogen werden oder es sich noch im Anwartschaftsstadium befindet; denn während nach Erreichen des Leistungsbeginns die Bewertung anhand § 41 VersAusglG erfolgt, kommt es im Anwartschaftsstadium grds. zu einer Bewertung nach § 45 VersAusglG (vergl. BGH, Beschluss vom 07. März 2018 - XII ZB 408/14 -, juris, Rz. 13ff.).Die weitere Auskunft vom 26.01.2018 beachtete jedenfalls das Stichtagsprinzip (BGHBeschluss vom 07. März 2018 - XII ZB 408/14 -, juris, Rz. 18) nicht hinreichend.
Zu dieser Prüfung ist der Senat berufen (BGH, Beschluss vom 07. März 2018 - XII ZB 408/14 -, juris, Rz. 43), zumal die vorliegende Teilungsordnung in § 12 ausdrücklich Regelungen zur Rückrechnung des Ausgleichsbetrages in einen rentenmäßigen Kürzungsbetrag für den ausgleichsverpflichtete Ehegatten enthält (…Abgrenzung zu OLG Frankfurt Beschluss vom 25. August 2017 - 4 UF 146/15 - juris, Rn. 56 ).
Zu dieser Prüfung ist der Senat berufen (BGH, Beschluss vom 07. März 2018 - XII ZB 408/14 -, juris, Rz. 43), zumal die vorliegende Teilungsordnung in § 12 ausdrücklich Regelungen zur Rückrechnung des Ausgleichsbetrages in einen rentenmäßigen Kürzungsbetrag für den ausgleichsverpflichtete Ehegatten enthält (…Abgrenzung zu OLG Frankfurt Beschluss vom 25. August 2017 - 4 UF 146/15 - juris, Rn. 56 ).
- BGH, 11.05.2016 - XII ZB 615/13
Versorgungsausgleich: Diskontierungszinssatz für die Ermittlung des Barwerts der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2019 - 8 UF 21/17
Hinsichtlich der Auskünfte vom 17.09.2013 und 01.11.2016 lag das zumindest daran, dass zur Barwertermittlung kein zum Ehezeitende gültiger Abzinsungszinssatz nach § 253 II HGB (entspricht 5, 06% p.a., vergl. BGH NJW-RR 2016, 769), sondern ein solcher von 6% p.a. verwendet wurde.Einerseits wird die Teilungsordnung vom 28.06.2017, dort §§ 8 111, 4 VII, dem gebotenen Gleichklang von Errechnung des Ausgleichswertes und Rückrechnung in ein Rentenanrecht des Berechtigten (BGH…, Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 443/14 -, juris, Rz. 13ff., 21) nicht gerecht, wenn zur Barwertberechnung eines Anrechts auf Lufthansa-Betriebsrente auf die Bestimmungen des § 6a III 2 EStG und "...die steuerlich gültigen Rechnungsgrundlagen..." verwiesen wird (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - XII ZB 615/13 -, juris, Rz. 22ff.) sowie die Rückrechnung des Ausgleichswertes in ein (Renten-)Anrecht der ausgleichsberechtigten Person unter Heranziehung identischer Parameter erfolgen soll.
Einerseits wird die Teilungsordnung vom 28.06.2017, dort §§ 8 111, 4 VII, dem gebotenen Gleichklang von Errechnung des Ausgleichswertes und Rückrechnung in ein Rentenanrecht des Berechtigten (BGH…, Beschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 443/14 -, juris, Rz. 13ff., 21) nicht gerecht, wenn zur Barwertberechnung eines Anrechts auf Lufthansa-Betriebsrente auf die Bestimmungen des § 6a III 2 EStG und "...die steuerlich gültigen Rechnungsgrundlagen..." verwiesen wird (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - XII ZB 615/13 -, juris, Rz. 22ff.) sowie die Rückrechnung des Ausgleichswertes in ein (Renten-)Anrecht der ausgleichsberechtigten Person unter Heranziehung identischer Parameter erfolgen soll.
- OLG Frankfurt, 25.08.2017 - 4 UF 146/15
Versorgungsausgleich: Bindungswirkung der Teilungsordnung des Versorgungsträgers
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2019 - 8 UF 21/17
Zu dieser Prüfung ist der Senat berufen (BGH…, Beschluss vom 07. März 2018 - XII ZB 408/14 -, juris, Rz. 43), zumal die vorliegende Teilungsordnung in § 12 ausdrücklich Regelungen zur Rückrechnung des Ausgleichsbetrages in einen rentenmäßigen Kürzungsbetrag für den ausgleichsverpflichtete Ehegatten enthält (Abgrenzung zu OLG Frankfurt Beschluss vom 25. August 2017 - 4 UF 146/15 - juris, Rn. 56 ).Zu dieser Prüfung ist der Senat berufen (BGH…, Beschluss vom 07. März 2018 - XII ZB 408/14 -, juris, Rz. 43), zumal die vorliegende Teilungsordnung in § 12 ausdrücklich Regelungen zur Rückrechnung des Ausgleichsbetrages in einen rentenmäßigen Kürzungsbetrag für den ausgleichsverpflichtete Ehegatten enthält (Abgrenzung zu OLG Frankfurt Beschluss vom 25. August 2017 - 4 UF 146/15 - juris, Rn. 56 ).
- OLG Hamm, 01.12.2014 - 6 UF 86/14
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines Anrechts in der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2019 - 8 UF 21/17
In diesem Umfang ist - nach Maßgabe der Regelungen für das auszugleichende Anrecht, § 10 III VersAusglG - ein Anrecht der Antragsgegnerin bei der Lufthansa zu übertragen; dies schließt die (teilweise) Übertragung des für den Antragsteller zu seiner Absicherung bestehenden Pfandrechts an dem Anspruch der Lufthansa aus dem Rückdeckungsversicherungsvertrag mit der C AG an die Antragsgegnerin - soweit es zu ihrer Sicherung notwendig ist - ein (vergl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.03.2017, 4 UF 217/12; OLG Hamm, Beschluss vom 01. Dezember 2014 - II-6 UF 86/14 -, juris).In dem vorgeschlagenen Umfang ist - nach Maßgabe der Regelungen für das auszugleichende Anrecht, § 10 III VersAusglG - ein Anrecht der Antragsgegnerin bei der Lufthansa zu übertragen; dies schließt die (teilweise) Übertragung des für den Antragsteller zu seiner Absicherung bestehenden Pfandrechts an dem Anspruch der Lufthansa aus dem (Gruppen-)Rückdeckungsversicherungsvertrag mit der D AG und der C AG an die Antragsgegnerin - soweit es zu ihrer Sicherung notwendig ist - ein (vergl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.03.2017, 4 UF 217/12; OLG Hamm, Beschluss vom 01. Dezember 2014 - II-6 UF 86/14 -, juris).
- BGH, 27.06.2018 - XII ZB 499/17
Versorgungsausgleich: Berechnung des Ausgleichs bei Wahl des Rentenbetrags als …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2019 - 8 UF 21/17
Der so errechnete Ehezeitanteil der gewährten Rente unterliegt sodann - nach Wahl des Versorgungsträgers - einer möglichen Bewertung nach § 4 V BetrAVG (…vergl. ohne genauere Begründung: BGH Beschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 447/13 -, = BGHZ 209, 32-52, Rz. 17; mit näherer Begründung: BGH NZFam 2018, 849, Rz. 8).Danach hat, wenn der Ausgleichswert als Kapitalwert durch hälftige Aufteilung eines - aus einem der Ehezeit zugeordneten Rentenbetrag - errechneten Kapitalbetrages bestimmt wird (zu dieser Wahlmöglichkeit im Leistungsstadium jetzt ausdrücklich BGH NZFam 2018, 849, Rz. 8), diese Bestimmung des Ausgleichswertes grundsätzlich auf den Tag des Ehezeitendes zu erfolgen.
- BGH, 09.03.2016 - XII ZB 540/14
Versorgungsausgleich: Wahl des Diskontierungszinssatzes bei einer betrieblichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2019 - 8 UF 21/17
Während höchstrichterlich noch offengelassen wurde, ob im Falle der kongruenten Rückdeckung einer Versorgungszusage auf die Werte der Rückdeckungsversicherung zurückgegriffen werden muss (vergl. BGH, Beschluss vom 09. März 2016 - XII ZB 540/14 -, Rz. 19 = BGHZ 209, 218-243), wurde in der Instanzrechtsprechung dieser Weg befürwortet (OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.01.2018, 4 UF 39/16, S. 11). - BGH, 11.05.2016 - XII ZB 480/13
´(Versorgungsausgleich von Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2019 - 8 UF 21/17
Zwar ist anerkannt, dass im Falle einer unmittelbaren Bewertung des Anrechts - wie hier - der Umstand eines vorgezogenen Leistungsbezuges unberücksichtigt bleibt (BGH FamRZ 2016, 1343 zum Zugangsfaktor in der gesetzlichen Rentenversicherung, §§ 63 V, 77 SGB VI), jedoch hat die Lufthansa ihrer neuesten Berechnung auch keine im Hinblick auf den (vorzeitigen) Bezug ggf. geminderte Rentenbausteinsumme zugrunde gelegt. - BGH, 06.02.2013 - XII ZB 204/11
Versorgungsausgleichsverfahren: Bewertung eines auf beitragsorientierter …
- BGH, 17.10.2018 - XII ZB 209/18
Versorgungsausgleichsansprüche nach der Ehescheidung: Umwandlung von bei der …
- BGH, 17.09.2014 - XII ZB 537/12
Versorgungsausgleich: Interne Teilungsfähigkeit fondsgebundener Anteile der …
- BGH, 19.07.2017 - XII ZB 201/17
Versorgungsausgleich: Fondsanteile als Teilungsgegenstand bei der externen …
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