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Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.10.2000

Rechtsprechung
   BGH, 14.12.2000 - 5 StR 123/00   

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https://dejure.org/2000,1031
BGH, 14.12.2000 - 5 StR 123/00 (https://dejure.org/2000,1031)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2000 - 5 StR 123/00 (https://dejure.org/2000,1031)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 5 StR 123/00 (https://dejure.org/2000,1031)
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Subventionsbewilligung durch Ministerialbeamte

§ 266 StGB, zum Vermögensschaden des Staates bei haushaltswidriger Verwendung von Geldern, § 16 StGB, Tatbestandsirrtum bei Handeln in der Annahme haushaltsrechtlicher Zulässigkeit

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 16 StGB
    (Haushalts-) Untreue (Aufbauphase in den neuen Ländern); Vorsatz; Vermögensnachteil; Pflichtwidrigkeit; Treugut; Zweckverfehlung; Schwarze Kasse

  • lexetius.com

    StGB § 266

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch eines Staatssekretärs und zweier Ministerialbeamter vom Vorwurf der Haushaltsuntreue bestätigt

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Freispruch eines Staatssekretärs und zweier Ministerialbeamter vom Vorwurf der Haushaltsuntreue bestätigt

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2411
  • NStZ 2001, 248
  • NStZ 2001, 371 (Ls.)
  • NJ 2001, 379
  • JR 2002, 116
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.11.1997 - 1 StR 273/97

    BGH beanstandet Verurteilung eines Theaterintendanten wegen Untreue durch …

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 5 StR 123/00
    Da die Untreue nur das Vermögen, nicht aber allgemein die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis des Geschäftsherrn schützt, muß die jeweils pflichtwidrige Handlung darauf untersucht werden, ob sie im konkreten Fall zu einem Vermögensnachteil geführt hat, weil sie zweckwidrig oder sonst dem betreuten Vermögen nachteilig war (BGHSt 43, 293, 297).

    Ungeachtet der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung kommt Haushaltsuntreue in Betracht, wenn durch eine Haushaltsüberziehung eine wirtschaftlich gewichtige Kreditaufnahme erforderlich wird, wenn die Dispositionsfähigkeit des Haushaltsgesetzgebers in schwerwiegender Weise beeinträchtigt wird und er durch den Mittelaufwand insbesondere in seiner politischen Gestaltungsbefugnis beschnitten wird (BGHSt 43, 293, 299 mit kritischer Anmerkung von Bittmann NStZ 1998, 495; vgl. weiterhin Coenen, Die Strafbarkeit von Verstößen gegen das Haushaltsrecht 2000 S. 39 ff.).

  • BGH, 21.10.1994 - 2 StR 328/94

    Unzulässigkeit von Hilfsbeweisanträgen

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 5 StR 123/00
    Dieser Nachteil kann nicht allein darin begründet sein, daß der Täter gegen die sachliche oder zeitliche Bindung der haushaltsmäßigen Mittel (§ 45 LHO) verstößt oder das Gebot außer Acht läßt (§ 34 Abs. 2 Satz 1 LHO), Ausgaben nur insoweit und nicht eher zu leisten, als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind (BGHSt 40, 287, 294).

    Ein Nachteil kann in Gestalt einer schadensgleichen Vermögensgefährdung allerdings bereits dann eintreten, wenn öffentliche Gelder einer haushaltsrechtlichen Kontrolle entzogen werden und damit letztlich der freien Verfügung des Disponierenden unterliegen (BGHSt 40, 287, 296 f., allerdings für die besondere Sachverhaltsgestaltung, die Budgetmittel betraf, die einem - sowieso nur eingeschränkter Kontrolle unterliegenden - Geheimdienst zugewiesen wurden).

  • BGH, 06.05.1986 - 4 StR 124/86

    Verurteilung wegen Urkundenfälschung - Verfälschung von Postquittungen - Verstoß …

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 5 StR 123/00
    Unter dem Gesichtspunkt der Vermögensgefährdung ist gleichfalls in der Bildung sogenannter "schwarzer Kassen" ein Vermögensnachteil zu sehen (BGH NStZ 1984, 549; NStZ 1986, 455).

    Deshalb fehlt es an einem Nachteil, falls wertmindernde oder werterhöhende Faktoren sich gegenseitig aufheben (BGH NStZ 1986, 455, 456).

  • BGH, 01.08.1984 - 2 StR 341/84

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Urkundenfälschung und wegen Untreue - …

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 5 StR 123/00
    Unter dem Gesichtspunkt der Vermögensgefährdung ist gleichfalls in der Bildung sogenannter "schwarzer Kassen" ein Vermögensnachteil zu sehen (BGH NStZ 1984, 549; NStZ 1986, 455).
  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 268/89

    Dingliche Belastung eines Mündelgrundstücks; Belehrungspflicht des Notars bei …

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 5 StR 123/00
    Zum Vorsatz gehört dabei, daß sich der Täter auch der Pflichtwidrigkeit seiner Handlung bewußt ist (BGHR StGB § 266 Abs. 1 - Vorsatz 1, 2;… kritisch hierzu Schünemann in LK 11. Aufl. § 266 Rdn. 151).
  • BGH, 18.11.1986 - 1 StR 536/86

    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung über die Entschädigung für …

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 5 StR 123/00
    Zum Vorsatz gehört dabei, daß sich der Täter auch der Pflichtwidrigkeit seiner Handlung bewußt ist (BGHR StGB § 266 Abs. 1 - Vorsatz 1, 2;… kritisch hierzu Schünemann in LK 11. Aufl. § 266 Rdn. 151).
  • BGH, 07.04.1970 - 5 StR 308/69

    Beihilfe zum Mord - Vernichtung der Juden - Straftaten im Dritten Reich - …

    Auszug aus BGH, 14.12.2000 - 5 StR 123/00
    Sie sind schon nicht in der gemäß § 345 StPO erforderlichen Form erhoben worden, weil die Revisionsbegründung auf ein der Revisionsschrift nachgeheftetes und nicht unterzeichnetes Ablichtungskonvolut Bezug nimmt (vgl. BGH LM Nr. 2 zu § 345 StPO; BGH VRS 3, 252, 253; BGH, Urteil vom 7. April 1970 - 5 StR 308/69 - bei Dallinger MDR 1970, 899 f.;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 345 Rdn. 14;… Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen 6. Aufl. Rdn. 215 f.).
  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

    Deshalb nimmt er - anders als der Empfänger der Subvention - eine fremde Aufgabe wahr (BGH NJW 2003, 2179; 2001, 2411).
  • BVerfG, 01.11.2012 - 2 BvR 1235/11

    Bestimmtheitsgebot (Verschleifungsverbot; Entgrenzungsverbot; …

    In der strafrechtlichen Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass auch dann, wenn einer eingegangenen Verpflichtung eine objektiv gleichwertige Leistung gegenübersteht, ein Vermögensnachteil nach den Grundsätzen des subjektiven beziehungsweise individuellen Schadenseinschlags in Betracht kommen kann (vgl. für den Fall einer Nachteilszufügung durch pflichtwidrige Verwendung von Haushaltsmitteln BGHSt 43, 293 ; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 5 StR 123/00 -, NStZ 2001, S. 248 ; BGH…, Urteil vom 18. November 1986 - 1 StR 536/86 -, BGHR StGB § 266 Abs. 1 - Vorsatz 1;… s. auch Perron, in: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 28. Aufl. 2010, § 266 Rn. 43 m.w.N.).
  • BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07

    Landgericht muss den Untreuevorwurf gegen den Dresdener OB Roßberg neu prüfen

    Insoweit finden die zur Haushaltsuntreue entwickelten Grundsätze (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 48, 54 m.w.N.) Anwendung, weil auch hier eine Fallgestaltung vorliegt, bei der es um die Schädigung des haushaltsrechtlich gebundenen Vermögens eines öffentlich-rechtlichen Rechtssubjekts geht.
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 296/16

    Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: Pflichtverletzung kommunaler …

    aa) Verstöße gegen haushaltsrechtliche Vorgaben und Prinzipien können eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 266 StGB darstellen (vgl. BGH, Urteile vom 1. August 1984 - 2 StR 341/84, NStZ 1984, 549; vom 7. November 1990 - 2 StR 439/90, NJW 1991, 990; vom 21. Oktober 1994 - 2 StR 328/94, BGHSt 40, 287; vom 4. November 1997 - 1 StR 273/97, BGHSt 43, 293 und vom 14. Dezember 2000 - 5 StR 123/00, NJW 2001, 2411;… MüKo-StGB/Dierlamm, 2. Aufl., § 266 Rn. 259;… LK-StGB/Schünemann, 12. Aufl., § 266 Rn. 236).
  • BGH, 16.07.2013 - VI ZR 442/12

    Schutzgesetzverletzung durch Verwendung von Subventionen entgegen der …

    Rn. 21 In Fällen, in denen Subventionsmittel unter Missachtung der Voraussetzungen für die Mittelvergabe ausgezahlt werden, entsteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Schaden im Staatsvermögen, weil die haushaltsrechtlich gebundenen Mittel verringert werden, ohne dass der erstrebte Zweck erreicht wird (Senatsurteile vom 13. Dezember 1988 - VI ZR 235/87, BGHZ 106, 204, 209 und vom 21. Dezember 2004 - VI ZR 306/03, 161, 361, 368 f.; BGH, Beschluss vom 18. Juli 1963 - 1 StR 130/63, BGHSt 19, 37, 44 f.; Urteile vom 30. Juni 1982 - 1 StR 757/81, BGHSt 31, 93, 95; vom 4. November 1997 - 1 StR 273/97, BGHSt 43, 293, 297 f.; vom 14. Dezember 2000 - 5 StR 123/00, NJW 2001, 2411, 2414;… Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 StR 334/05, NStZ 2006, 624 Rn. 2).

    Für die Beurteilung, ob ein Nachteil durch eine Zweckverfehlung einer Zahlung in Betracht kommt, darf nämlich nicht auf eine ex-post-Betrachtung abgestellt werden (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 5 StR 123/00, NJW 2001, 2411, 2414).

  • BGH, 13.04.2011 - 1 StR 592/10

    Verurteilung des Bürgermeisters und des Kämmerers einer Gemeinde wegen Untreue …

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann Untreue i.S.d. § 266 StGB auch bei Verstößen gegen haushaltsrechtliche Vorgaben oder Prinzipien gegeben sein (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2003 - 5 StR 448/02, NJW 2003, 2179; BGH, Urteil vom 17. April 2002 - 2 StR 531/01, NStZ-RR 2002, 237; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 5 StR 123/00, NStZ 2001, 248; BGH, Urteil vom 4. November 1997 - 1 StR 273/97, BGHSt 43, 293; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1994 - 2 StR 328/94, BGHSt 40, 287; BGH, Urteil vom 6. Mai 1986 - 4 StR 124/86, NStZ 1986, 455; BGH, Urteil vom 1. August 1984 - 2 StR 341/84, NStZ 1984, 549;… vgl. auch Dierlamm in MünchKomm-StGB, § 266 Rn. 219 ff.;… Saliger in SSW, StGB, § 266 Rn. 94 ff. mwN).
  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 334/05

    Vermögensschaden beim Betrug (Saldierung bei Austauschverhältnissen und …

    Das Austauschverhältnis besteht bei der Subventionsgewährung darin, dass der Subventionsnehmer gegenüber dem Subventionsgeber die zweckgerichtete Verwendung der ihm zugewandten Subventionsgelder schuldet (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 48).

    Dies entspricht im Übrigen der ständigen Rechtsprechung zur vergleichbaren Problematik des Nachteils beim Untreuetatbestand im Sinne des § 266 StGB (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 48, 54).

  • BGH, 08.04.2003 - 5 StR 448/02

    Freispruch des früheren brandenburischen Landwirtschaftsministers aufgehoben

    Zwar begründet nicht jeder Verstoß gegen haushaltsrechtliche Vorschriften einen Vermögensnachteil (vgl. BGHSt 43, 293, 297; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 48 S. 6;… Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 266 Rdn. 44;… Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 266 Rdn. 64).
  • LG Braunschweig, 22.02.2008 - 6 KLs 20/07

    VW-Prozess gegen Volkert und Gebauer "Eigenbeleg, 300 Euro, eine Prostituierte …

    Unter einem Vermögensnachteil ist jede durch die Tathandlung verursachte Vermögenseinbuße zu verstehen, wobei die Vermögensminderung nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung -Vergleich des Vermögensstandes vor und nach der treuwidrigen Handlung- festzustellen ist ( BGH, Urteil V. 14.12.2000, 5 StR 123/00; BGH NStZ 2001, 248/251;… Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 266 Rn. 40).
  • BGH, 30.09.2010 - 4 StR 150/10

    Untreue (Vermögensnachteil; Verwendung verbleibender Drittmittel; …

    Liegt ein zweckwidriger Einsatz öffentlicher Mittel vor, so kann darin bereits ein Schaden liegen, weil die zweckgebundenen Mittel verringert wurden, ohne dass der Zweck erreicht wurde (BGH, Urteile vom 4. November 1997 - 1 StR 273/97, BGHSt 43, 293, 297 f. und vom 14. Dezember 2000 - 5 StR 123/00, NStZ 2001, 248, 251; vgl. auch Wagner NStZ 2003, 543).

    Maßgebend war der Zeitpunkt, zu dem die Gelder beim Zuwendungsempfänger bzw. bei der S. KG eingegangen sind (vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 1994 - 2 StR 328/94, BGHSt 40, 287, 298 und vom 14. Dezember 2000 - 5 StR 123/00, NStZ 2001, 248, 251).

  • LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06

    Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Peter Hartz

  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 146/13

    Prozess um Geschäftsgebaren beim Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband muss …

  • BGH, 24.06.2010 - 3 StR 90/10

    Untreue durch einen Stiftungsvorstand (Vermögensbetreungspflicht; …

  • BGH, 17.04.2002 - 2 StR 531/01

    Untreue; Vermögensschaden (pflichtwidrige Verfügung über Haushaltsmittel; …

  • BGH, 03.02.2005 - 5 StR 84/04

    BGH hebt Verurteilung wegen Veruntreuungen beim Leipziger ABM-Stützpunkt auf

  • BGH, 12.06.2025 - 6 StR 233/24

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des Treuhänders einer GmbH, …

  • OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02

    Untreue des Parteifunktionsträgers durch eigenmächtige Parteifinanzierung mittels …

  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 188/03

    Untreue (Anforderungen an den Vorsatz bei; Pflichtwidrigkeit; Nachteilszufügung)

  • BGH, 25.03.2003 - 5 StR 88/03

    Unzulässige Verfahrensrüge (Bezugnahme auf nicht unterzeichnete Anlagen); …

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Rechtsprechung
   BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1543
BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00 (1) (https://dejure.org/2000,1543)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2000 - 4 StR 319/00 (1) (https://dejure.org/2000,1543)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00 (1) (https://dejure.org/2000,1543)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine

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  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2 StGB; § 240 StGB; Art. 315 a Abs. 2 EGStGB; § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB; § 46 StGB
    Verfolgungsverjährung; Verfahrenshindernis; Nötigung bei zur Tatzeit außertatbestandlicher Vergewaltigung in der Ehe; 3. Verjährungsgesetz; Tatrichterlicher Beurteilungsrahmen bei der Strafzumessung; Widerlegung eines Regelbeispiels (Vergewaltigung in der Ehe)

  • HRR Strafrecht

    § 400 Abs. 1 StPO; § 395 StPO
    Unzulässige Revision der Nebenklägerin; Gesetzesverletzung; Berechtigung zum Anschluß als Nebenkläger; Schuldumfang

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 248
  • NJ 2001, 104
  • StV 2001, 453 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00
    Rn. 10 1. Die Strafzumessung - und damit auch die Wahl des anzuwendenden Strafrahmens -ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, der auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den er in der Hauptverhandlung von der Tat und der Täterpersönlichkeit gewonnen hat, die wesentlichen be- und entlastenden Umstände festzustellen, zu bewerten und gegeneinander abzuwägen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00
    Rn. 10 1. Die Strafzumessung - und damit auch die Wahl des anzuwendenden Strafrahmens -ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, der auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den er in der Hauptverhandlung von der Tat und der Täterpersönlichkeit gewonnen hat, die wesentlichen be- und entlastenden Umstände festzustellen, zu bewerten und gegeneinander abzuwägen hat (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR …

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00
    Die einschränkende Formulierung in der gesetzlichen Überschrift ("Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der Deutschen Demokratischen Republik verfolgte und abgeurteilte Taten") findet im Wortlaut der Vorschrift keinen Niederschlag; sie ist für die Rechtsanwendung bedeutungslos (vgl. BGHSt 39, 353, 356 f.;… vgl. Jähnke in LK 11. Aufl. 78 c Rdn. 39).
  • BGH, 07.03.2000 - 5 StR 30/00

    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; Milderes Gesetz; Regelbeispiel; Minder …

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00
    Daß die Verwirklichung des Regelbeispiels nach § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB der Annahme eines minder schweren Falles nach § 177 Abs. 5 StGB nicht grundsätzlich entgegensteht, ist bereits mehrfach entschieden (vgl. nur BGH NStZ 1999, 615; BGHR StGB § 177 Abs. 5 Strafrahmenwahl 2).
  • BGH, 11.08.1999 - 3 StR 253/99

    Milderes Recht bei § 177 StGB; Minder schwerer Fall trotz Vorliegens eines …

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00
    Daß die Verwirklichung des Regelbeispiels nach § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB der Annahme eines minder schweren Falles nach § 177 Abs. 5 StGB nicht grundsätzlich entgegensteht, ist bereits mehrfach entschieden (vgl. nur BGH NStZ 1999, 615;… BGHR StGB § 177 Abs. 5 Strafrahmenwahl 2).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86

    Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines …

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00
    Das Revisionsgericht kann nur dann eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht gelassen hat oder sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumten Spielraums liegt (…vgl. BGH aaO; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1 und 6).
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 515/88

    Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00
    Das Revisionsgericht kann nur dann eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht gelassen hat oder sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumten Spielraums liegt (…vgl. BGH aaO; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1 und 6).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 492/86

    Ermessen des Tatrichters im Rahmen der Strafzumessung bei Abwägung von …

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - 4 StR 319/00
    Weist die tatrichterliche Wertung Rechtsfehler nicht auf, ist sie deshalb auch dann hinzunehmen, wenn eine andere Entscheidung ebenso möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar nähergelegen hätte (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1 und 8).
  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03

    Bestechungsdelikte: Geschäftsführer einer kommunalen Fernwärmeversorgungs-GmbH …

    Insbesondere wurde - entgegen der Ansicht der Verteidigung - durch Art. 315 a Abs. 2 EGStGB in der Fassung des 3. Verjährungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl I 3223) die Verjährung auch für die nach dem 31. Dezember 1992 begangenen Taten verlängert, so daß Verjährung nicht vor Ablauf des 2. Oktober 2000 eintreten konnte (vgl. BGH NStZ 2001, 248; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 28. März 2002 - 2 BvL 2/01).
  • BGH, 29.04.2009 - 2 StR 59/09

    Begriff der Vergewaltigung (Indizwirkung des Regelbeispiels bei Analverkehr und …

    Nur in einem solchen Fall, in dem ausnahmsweise die Regelwirkung des § 177 Abs. 2 StGB entfällt, kann sich die weitere Frage eines minder schweren Falles nach § 177 Abs. 5 Fall 1 StGB überhaupt stellen (vgl. BGH StV 2000, 557; 2008, 81; Urt. vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00;… Fischer aaO Rdn. 74).
  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00

    Meerane; Kinderheim; Verletzung von Erziehungspflichten; Freiheitsberaubung; …

    Rn. 8 Art. 315a Abs. 2 EGStGB ist eine gegenüber § 78c Abs. 3 Satz 2 StGB vorrangige Norm, die ohne sachliche Differenzierung hinsichtlich der im Gesetzgebungsverfahren diskutierten faktischen Verfolgungserschwernisse (vgl. BGHR EGStGB Art. 315a - Verjährungsfrist 3) anzuwenden ist.
  • BGH, 24.06.2009 - 1 StR 216/09

    Entkräftung der Regelwirkung der Vergewaltigung für die Annahme eines besonders …

    Sie sind deshalb auch dann hinzunehmen, wenn eine andere Entscheidung ebenso möglich gewesen wäre oder vielleicht sogar näher gelegen hätte (vgl. BGH, Urt. vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2001, 248).
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 334/00

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Damit gilt Art. 315 a Abs. 2 1. Alt. EGStGB in der Fassung des 2. und 3. Verjährungsgesetzes (BGBl 1993 I 1657; 1997 I 3223), so daß Strafverfolgungsverjährung nicht vor Ablauf des 2. Oktober 2000 eintreten konnte (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00 - und Beschluß vom 7. November 2000 - 4 StR 388/00).
  • BGH, 23.11.2004 - 4 StR 347/04

    Verfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen

    Die fünfjährige Verjährungsfrist (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) ist durch Art. 315 a Abs. 2 EGStGB in der Fassung des 3. Verjährungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I 3223) bis zum Ablauf des 2. Oktober 2000 verlängert worden, da die Tat bei Inkrafttreten dieses Gesetzes am 31. Dezember 1997 noch nicht verjährt war (vgl. BGHR EGStGB Art. 315 a Verjährungsfrist 3).
  • BGH, 25.07.2001 - 2 StR 287/01

    Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in der DDR

    Damit gilt Artikel 315 a Abs. 2 1. Alternative EGStGB in der Fassung des 2. und 3. Verjährungsgesetzes (BGBl. 1993 I 1657; 1997 I 3223), so daß Strafverfolgungsverjährung nicht vor Ablauf des 2. Oktober 2000 eintreten konnte (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 334/00 -, vom 9. November 2000 - 4 StR 476/00 - und vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00).
  • BGH, 12.03.2014 - 4 StR 12/14

    Entkräftung der Regelwirkung eines Regelbeispiels bei der Vergewaltigung …

    Die Revision verkennt jedoch, dass nur gewichtige Milderungsgründe die Regelwirkung entfallen lassen können (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 216/09, NStZ-RR 2009, 277, 278; Senatsurteil vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2001, 248).
  • BGH, 09.11.2000 - 4 StR 476/00

    Antrag des Generalsbundesanwalts

    Hinsichtlich des sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen nach § 174 Abs. 1 StGB in den Fällen II 1 bis 4 der Urteilsgründe ist gemäß Art. 315a Abs. 2 EGStGB keine Verjährung eingetreten (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00), so daß eine Schuldspruchänderung nicht in Betracht kommt.
  • BGH, 07.11.2000 - 4 StR 388/00

    Verwerfung nach § 349 Abs. 2 StPO bei Antrag auf Schuldspruchänderung des GBA

    Hinsichtlich des sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen nach § 174 Abs. 1 StGB in den Fällen II 1 und 2 der Urteilsgründe ist gemäß Art. 315 a Abs. 2 EGStGB keine Verjährung eingetreten (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 319/00).
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