Rechtsprechung
| OLG Köln, 02.04.2004 - Ss 126/04 Z - 68 Z |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
OWiG § 31; ; OWiG § ... 33 Abs. 1 Nr. 1; ; OWiG § 33 Nr. 9; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; OWiG § 51 Abs. 2; ; OWiG § 51 Abs. 3; ; OWiG § 80 Abs. 2; ; OWiG § 80 a Abs. 2 Nr. 2; ; StPO § 145 a Abs. 1; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 261 i.V.m.; ; StVG § 26 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 51 Abs. 3; StPO § 145a Abs. 1
Wirksame Zustellung an Wahlverteidiger auch bei Streichung entsprechender Textzeile in Vollmachtsurkunde - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzureichende Darlegung der Verfahrensrügen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
StPO § 145 a I; OWiG § 51 III
Zustellung an Wahlverteidiger trotz Streichung der Ermächtigung in Vollmachtsur-kunde
Verfahrensgang
- AG Aachen, 23.06.2003 - 51 OWi 352/03
- OLG Köln, 02.04.2004 - Ss 126/04 Z - 68 Z
Papierfundstellen
- NJW 2004, 3196
- NStZ 2004, 647
- NZV 2004, 595
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.10.1996 - 4 StR 394/96
Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, wenn bei einer …
Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - Ss 126/04
Dabei kommt es nicht darauf an, das der ursprüngliche Anhörungsbogen zunächst dem Beschwerdeführer als Halter und nicht als Betroffenen übersandt worden ist und damit in Frage steht, ob er eine Verjährungsunterbrechung nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG nicht hätte bewirken können, solange die Personalien des Fahrers unbekannt waren; vgl. hierzu BGHSt 24, 321, 323; BGHSt 42, 283, 287; Göhler-König, OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdnr. 14 und 55). - BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - Ss 126/04
Jedenfalls lässt das Antragsvorbringen nicht erkennen, dass eine gegebene Einlassung nicht gewürdigt worden wäre oder dass sich das Urteil zu einer solchen Einlassung in einem erkennbaren Widerspruch befinde, das also Vorbringen mit Erheblichkeit im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG übergangen worden wäre (vgl. BVerfGE 27, 248, 252). - BGH, 16.03.1972 - 4 StR 55/72
Anhörungsbogen - Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Hemmung der Verjährung - …
Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - Ss 126/04
Dabei kommt es nicht darauf an, das der ursprüngliche Anhörungsbogen zunächst dem Beschwerdeführer als Halter und nicht als Betroffenen übersandt worden ist und damit in Frage steht, ob er eine Verjährungsunterbrechung nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG nicht hätte bewirken können, solange die Personalien des Fahrers unbekannt waren; vgl. hierzu BGHSt 24, 321, 323; BGHSt 42, 283, 287; Göhler-König, OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdnr. 14 und 55). - OLG Jena, 06.06.2001 - 1 Ss 126/01
Keine isolierte Aberkennung der gesetzlichen Zustellungsvollmacht des …
Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - Ss 126/04
Durch § 51 Abs. 2 OWiG bzw. § 145 a Abs. 1 StPO wird nämlich eine gesetzliche Zustellungsvollmacht begründet, die sich allein aus der Stellung des Verteidigers - hier: als Wahlverteidiger - ergibt und nicht etwa konstitutiv durch die Vollmachtsurkunde bewirkt wird und daher nicht einschränkbar (OLG Jena, NJW 01, 3204;… Meyer - Goßner § 145 a Rdnr. 1) und vom Willen des Beschuldigten unabhängig ist (BayObLGSt 69, 10;… Lüderssen in Löwe - Rosenberg StPO, 25. Aufl., § 145 a Rdnr. 2).
- BVerfG, 15.07.2026 - 2 BvR 1351/23
Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der …
Rn. 46 b) Das Landgericht ist zwar aufgrund der von dem Wahlverteidiger R. vorgelegten Vollmachten zu Recht davon ausgegangen, dass der Strafbefehl wirksam zugestellt worden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 2. April 2004 - Ss 126/04 Z - 68 Z -, juris, Rn. 7;… Kämpfer/Travers, in: Münchener Kommentar zur StPO, 2. Aufl. 2023, § 145a Rn. 4) und die zweiwöchige Einspruchsfrist (§ 410 Abs. 1 Satz 1 StPO) unabhängig davon noch im Dezember abgelaufen ist, auf welches der beiden Empfangsbekenntnisse abgestellt wird. - BayObLG, 11.02.2020 - 202 ObOWi 38/20
Unwirksame Einschränkung der Verteidigervollmacht für Zustellungen
Der Wahlverteidiger, dessen Verteidigervollmacht sich im Zeitpunkt einer Zustellung (hier des Bußgeldbescheids) bei den Akten befindet, gilt auch im Bußgeldverfahren nach der § 145a Abs. 1 StPO entsprechenden Bestimmung des § 51 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz OWiG kraft Gesetzes und damit unabhängig vom Willen des Betroffenen als zustellungsbevollmächtigt, weshalb sich eine in die Vollmacht ausdrücklich aufgenommene Ausnahme für die "Empfangsvollmacht" ebenso als unwirksam erweist wie eine entsprechende Streichung innerhalb einer an sich unbeschränkten Vollmachtsurkunde (u.a. Anschluss an BayObLG, Beschl. v. 04.07.1969 - 1 b St 161/69 = BayObLGSt 1969, 110, 111; OLG Dresden, Beschl. v. 10.05.2005 - Ss [OWi] 309/05 = NStZ-RR 2005, 244 = DAR 2005, 572 = VRS 108 [2005], 439; OLG Köln, Beschl. v. 02.04.2004 - Ss 126/04 = NJW 2004, 3196 = NStZ 2004, 647 = NZV 2004, 595 = VRS 107 [2004], 295 und OLG Hamm, Beschl. v. 18.03.2019 - 1 RBs 42/19 bei juris).Vielmehr erweist sich diese Ausnahme mit der der Vorschrift des § 145a Abs. 1 StPO entsprechenden Bestimmung des § 51 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz OWiG auch im Bußgeldverfahren insoweit als unvereinbar und deshalb ohne weiteres als unwirksam, als mit ihr (oder auch durch entsprechende Streichungen innerhalb einer an sich unbeschränkten Vollmachtsurkunde) von vorneherein ein vollständiger Entzug oder - wie hier - eine Begrenzung des vom Willen des Betroffenen unabhängigen, weil gesetzlichen Umfangs der sich allein aus der Stellung des Verteidigers - hier als Wahlverteidiger - ergebenden Zustellungsvollmacht herbeigeführt würde (st.Rspr.; vgl. schon BayObLG, Beschluss vom 04.07.1969 - 1 b St 161/69 = BayObLGSt 1969, 110, 111 f.; ferner OLG Dresden, Beschluss vom 10.05.2005 - Ss [OWi] 309/05 = NStZ-RR 2005, 244 = DAR 2005, 572 = BeckRS 2005, 5821 = VRS 108 [2005], 439; OLG Köln, Beschluss vom 02.04.2004 - Ss 126/04 = NJW 2004, 3196 = NStZ 2004, 647 = NZV 2004, 595 = VRS 107 [2004], 295 = BeckRS 9998, 36347; OLG Jena, Beschluss vom 06.06.2001 - 1 Ss 126/01 = NJW 2001, 3204 = OLGSt OWiG § 51 Nr. 2 = VRS 101 [2001], 123 = StraFo 2001, 413 und zuletzt OLG Hamm, Beschluss vom 18.03.2019 - 1 RBs 42/19 bei juris;… ferner LR/Lüderssen StPO 26. Aufl., § 145a Rn 2;… Meyer-Goßner/Schmitt StPO 62. Aufl. § 145a Rn. 2;… Göhler/Seitz/Bauer OWiG 17. Aufl. § 51 Rn. 44a;… KK/Lampe OWiG 5. Aufl. § 51 Rn. 83 und KK/Willnow StPO 8. Aufl. § 145a Rn. 1; jeweils m.w.N.).
- OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 309/05
Entziehung oder Einschränkung der gesetzlichen Zustellungsvollmacht durch den …
Denn die Zustellungsvollmacht ergibt sich allein aus der Stellung des Wahlverteidigers und wird nicht konstitutiv durch die Vollmachtsurkunde bewirkt (OLG Köln NJW 2004, 3196; Thüringisches Oberlandesgericht NJW 2001, 3204). - OLG Jena, 07.03.2016 - 1 OLG 171 SsBs 65/15
Unterbrechung der Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren wegen …
Diese - § 145a Abs. 1 StPO entsprechende - Vorschrift normiert eine von einer rechtsgeschäftlichen unabhängige gesetzliche Zustellungsvollmacht, die nicht - jedenfalls nicht von vorneherein - durch die Verteidigervollmacht eingeschränkt oder entzogen werden kann (…vgl. KK-Laufhütte, StPO, 6. Aufl., § 147a Rn. 1;… Göhler-Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 51 Rn. 44a, jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss NJW 2001, 3204; OLG Dresden DAR 2005, 572; OLG Köln NZV 2004, 595; a.A. für die Wirksamkeit einer nachträglichen Aberkennung: OLG Hamm NJW 1991, 1317).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 05.03.2004 - 4St RR 22/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
Art. 6 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 244 Abs. 3 StPO; § 338 Nr. 8 StPO
Beschränkung des Beweisantragsrechts wegen Missbrauch nur in extremen Ausnahmefällen; Beweisantragsrecht als Bestandteil des Rechts auf ein faires Strafverfahren; Revisionsgrund der wesentlichen Beschränkung der Verteidigung; Ablehnungsbegründung bei der ... - Judicialis
- rechtsportal.de
StPO § 244 Abs. 3 § 338 Nr. 8
Einschränkung des Beweisantragsrechts zur Vermeidung von Rechtsmissbrauch - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Richterliche Anordnung der Pflicht zum alleinigen Stellen von Beweisanträgen durch den Verteidiger; Verhinderung eines Rechtsmissbrauchs durch den Angeklagten; Begründung des rechtsmissbräuchlichen Einsatzes des Beweisantragsrechts durch den Angeklagten; Ersatz einer ...
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
(Nichts) Neues zum Missbrauch des Beweisantragsrechts (Prof. Dr. Hans Kudlich; HRRS 2005, 10)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 647
- StV 2005, 12
- BayObLGSt 2004, 25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des …
Auszug aus BayObLG, 05.03.2004 - 4St RR 22/04
Ausnahmsweise ist dann als milderes Mittel dem Tatrichter erlaubt, dem Angeklagten aufzugeben, in Zukunft Beweisanträge nur noch über seinen Verteidiger zu stellen (BGHSt 38, 111/113). - BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus BayObLG, 05.03.2004 - 4St RR 22/04
Soweit das Gericht eine Reihe von Beweisanträgen vor dem die Rechte des Angeklagten einschränkenden Beschluss zum Anlass genommen haben sollte, ist dem Senat eine Überprüfung verwehrt, weil das Landgericht sich seiner Pflicht zur Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Verschleppungsabsicht (vgl. BGHSt 21, 118/123;… Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. StPO 46. Aufl. § 244 RdNr. 68) jeweils gänzlich entzogen hat. - BGH, 24.01.1973 - 2 StR 550/72
Gesamtvorsatz - Mißbrauch der Gastfreundschaft - Strafschärfende Umstände - …
Auszug aus BayObLG, 05.03.2004 - 4St RR 22/04
Dem Angeklagten selbst sein Fragerecht an Zeugen zu entziehen, hatte der Bundesgerichtshof schon in einer früheren Entscheidung als nur im Ausnahmefall mit aus dem Sitzungsprotokoll ersichtlichen Erklärungen der Beteiligten in Verbindung mit den Gründen des Gerichtsbeschlusses für zulässig angesehen, während andernfalls ein zwingender Revisionsgrund nach § 338 Nr. 8 StPO gegeben sei (BGH bei Dallinger MDR 1973, 369/372).
- BGH, 06.02.1979 - 5 StR 713/78
Wahrung der Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung - Stellung von Beweisanträgen …
Auszug aus BayObLG, 05.03.2004 - 4St RR 22/04
Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung übernommen und dem Tatrichter das Recht abgesprochen, die weitere Entgegennahme von Anträgen eines Verteidigers schlechthin und von vornherein abzulehnen, selbst wenn der Verteidiger seine prozessualen Rechte missbraucht haben sollte (BGH JR 1980, 218/219 m. zust. Anm. Meyer). - RG, 19.11.1885 - 2844/85
Genügt es zur Motivierung eines, Beweisanträge in der Hauptverhandlung …
Auszug aus BayObLG, 05.03.2004 - 4St RR 22/04
Die Entwicklung der Rechtsprechung, ausgehend vom Reichsgericht (RGSt 13, 151/153), zeigt die Neigung, allen Bestrebungen der Tatrichter entgegenzutreten, gegen den Missbrauch strafprozessualer Rechte mit durch im Gesetz nicht vorgesehene Mittel vorzugehen. - RG, 09.02.1892 - 3755/91
Ist das Gericht befugt, in der Hauptverhandlung dem Angeklagten das Wort zu …
Auszug aus BayObLG, 05.03.2004 - 4St RR 22/04
Etwas anderes gelte nur, wenn der Angeklagte unter dem Schein der Antragstellung unzulässige Zwecke verfolge; dies müsse dann aber für das Revisionsgericht nachprüfbar ermittelt und in der Begründung vom Tatrichter erkennbar gemacht werden (RGSt 22, 335, 336/337).
- BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05
Fristsetzung zur Außerkraftsetzung des § 246 Abs. 1 StPO und des § 246 Abs. 6 …
Rn. 20 (3) Eine Einschränkung des Beweisantragsrechts des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof bislang lediglich im Falle eines massiven Mißbrauchs dieses Rechts durch exzessive Antragstellung eines Angeklagten angenommen und es gebilligt, daß der Angeklagte hiernach darauf verwiesen wird, Anträge nur noch über seinen Verteidiger zu stellen (BGHSt 38, 111; vgl. auch BayObLG StV 2005, 12;… ferner zur hier nicht relevanten Möglichkeit der Mißbrauchsverhinderung durch Anwendung des § 257a StPO: Diemer in KK 5. Aufl. § 257a Rdn. 1; BGH, Beschluß vom 16. März 2005 - 5 StR 514/04).
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