Rechtsprechung
| BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 64 StGB; § 46 StGB; § 56 StGB; § 56c Abs. 3 Nr. 2 StGB
Erörterungsmangel hinsichtlich einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Verhältnis zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt); unzulässige Revisionsbeschränkung (Maßregelausspruch) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revisionsbeschränkung im Strafverfahren: Wechselwirkung zwischen der Unterbringung eines Drogenkonsumenten in einer Entziehungsanstalt und der Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 StGB, § 56c Abs 3 Nr 2 StGB, § 64 S 1 StGB
Revisionsbeschränkung im Strafverfahren: Wechselwirkung zwischen der Unterbringung eines Drogenkonsumenten in einer Entziehungsanstalt und der Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung - Wolters Kluwer
Prüfung der Voraussetzung der Unterbringung eines drogenabhängigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei "Hang" zum Missbrauch von Betäubungsmitteln
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64 S. 1
Prüfung der Voraussetzung der Unterbringung eines drogenabhängigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei "Hang" zum Missbrauch von Betäubungsmitteln - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 16.09.2011 - 31 KLs 13/11
- BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 202
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (10)
- BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12
Der Senat kann schon nicht ausschließen, dass die Freiheitsstrafe niedriger ausgefallen wäre, hätte die Strafkammer die Voraussetzungen des § 64 StGB bejaht und die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet (vgl. BGHSt 37, 5, 10; BGH NStZ 1992, 33). - BGH, 27.09.1991 - 3 StR 30/91
Revisionsrichterliche Überprüfung unterbliebener Unterbringung
Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12
Der Senat kann schon nicht ausschließen, dass die Freiheitsstrafe niedriger ausgefallen wäre, hätte die Strafkammer die Voraussetzungen des § 64 StGB bejaht und die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet (vgl. BGHSt 37, 5, 10; BGH NStZ 1992, 33). - BGH, 18.03.1999 - 4 StR 72/99
Altpapier als fremde Sache; Verhaltensstörungen; Unterbringung in einem …
Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12
Sollte eine Unterbringung nicht in Betracht kommen, wird auch zu erwägen sein, ob durch Einbindung des Angeklagten in eine geeignete Einrichtung gemäß § 56c Abs. 3 Nr. 2 StGB die Erwartungen an das künftige Verhalten des Angeklagten verbessert werden können (BGH NJW 1991, 3289, 3290; StV 1999, 601 f.; OLG Düsseldorf NJW 1993, 805).
- BGH, 27.04.1994 - 2 StR 89/94
Revision - Unwirksamkeit der Revision - Unterbringung in eine Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12
Sind aber bestimmte Feststellungen doppelrelevant, ist eine rechtlich und tatsächlich selbständige Beurteilung der angegriffenen Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung nicht losgelöst von der Entscheidung über die Unterbringung nach § 64 StGB möglich (vgl. Senat, NStZ 1994, 449; OLG Köln NStZ-RR 1997, 360, 361; OLG München NStZ-RR 2009, 10, 11;… Fischer StGB 59. Aufl. § 64 Rn. 29). - BGH, 18.06.1991 - 5 StR 217/91
Strafaussetzung - Prognose - Betäubungsmittel - Fürsorgepflicht - Therapieplatz - …
Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12
Sollte eine Unterbringung nicht in Betracht kommen, wird auch zu erwägen sein, ob durch Einbindung des Angeklagten in eine geeignete Einrichtung gemäß § 56c Abs. 3 Nr. 2 StGB die Erwartungen an das künftige Verhalten des Angeklagten verbessert werden können (BGH NJW 1991, 3289, 3290; StV 1999, 601 f.; OLG Düsseldorf NJW 1993, 805). - OLG München, 10.09.2008 - 5St RR 170/08
Revision im Strafverfahren: Urteilsaufhebung wegen Absehen von der Unterbringung …
Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12
Sind aber bestimmte Feststellungen doppelrelevant, ist eine rechtlich und tatsächlich selbständige Beurteilung der angegriffenen Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung nicht losgelöst von der Entscheidung über die Unterbringung nach § 64 StGB möglich (vgl. Senat, NStZ 1994, 449; OLG Köln NStZ-RR 1997, 360, 361; OLG München NStZ-RR 2009, 10, 11;… Fischer StGB 59. Aufl. § 64 Rn. 29). - OLG Köln, 19.03.1996 - Ss 18/96
Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12
Sind aber bestimmte Feststellungen doppelrelevant, ist eine rechtlich und tatsächlich selbständige Beurteilung der angegriffenen Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung nicht losgelöst von der Entscheidung über die Unterbringung nach § 64 StGB möglich (vgl. Senat, NStZ 1994, 449; OLG Köln NStZ-RR 1997, 360, 361; OLG München NStZ-RR 2009, 10, 11;… Fischer StGB 59. Aufl. § 64 Rn. 29). - BGH, 29.06.1993 - 1 StR 352/93
Anforderungen an das unmittelbare Ansetzen zu einem Raubüberfall - …
Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12
Denn die Unterbringung kann sich im Einzelfall wie ein zusätzliches Strafübel auswirken und deshalb Rückwirkungen auf die Bemessung der Höhe der Strafe haben (BGH StV 1994, 80), namentlich wenn sie - wie vorliegend - die Dauer der Strafe überschreiten kann. - BGH, 14.07.1993 - 2 StR 352/93
Begründung eines Provokationsfalles durch einen auf Alkoholgenuß beruhenden …
Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12
Auch der Strafausspruch kann nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen werden, da es sowohl für die Entscheidung über die Anwendung des § 64 StGB als auch für die Entscheidung über eine Strafrahmenmilderung gemäß § 21 StGB darauf ankommt, aus welchem Grunde der Angeklagte Drogen zu sich nimmt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 6). - OLG Düsseldorf, 19.11.1992 - 2 Ss 372/92
Auszug aus BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12
Sollte eine Unterbringung nicht in Betracht kommen, wird auch zu erwägen sein, ob durch Einbindung des Angeklagten in eine geeignete Einrichtung gemäß § 56c Abs. 3 Nr. 2 StGB die Erwartungen an das künftige Verhalten des Angeklagten verbessert werden können (BGH NJW 1991, 3289, 3290; StV 1999, 601 f.; OLG Düsseldorf NJW 1993, 805).
- BGH, 20.09.2017 - 1 StR 112/17
Diebstahl mit Waffen (Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen …
In anderen Konstellationen zur Bewährung ausgesetzter Freiheitsstrafe und kumulativ erfolgter Unterbringung gemäß § 64 StGB, etwa bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung durch einen Beschwerdeführer, kann Anderes gelten (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12, NStZ-RR 2012, 202, 203). - BGH, 05.05.2022 - 3 StR 412/21
Eingeschränkte revisionsgerichtliche Überprüfung bei Strafzumessung und …
Angesichts dessen und der weiteren Erwägungen, mit denen die Strafkammer die Voraussetzungen des § 56 Abs. 1 StGB für eine Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung bejaht hat (vgl. zur Parallelität der Kriterien für die Annahme einer positiven Legalprognose im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB und die der Gefahr zukünftiger rechtswidriger Taten im Sinne des § 64 StGB BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12, NStZ-RR 2012, 202, 203), tragen die Urteilsfeststellungen im Ergebnis auch die Ablehnung der Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt. - OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20
Prüfungspflicht der Amtsgerichte hinsichtlich der Unterbringung in …
Dies gilt namentlich dann, wenn die Dauer der Unterbringung die der Strafe überschreiten kann (BGH v. 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12, NStZ-RR 2012, 202).
- OLG Hamm, 11.09.2014 - 3 RVs 65/14
Doppelrelevanz der Feststellungen zu Schuldunfähigkeit und Unterbringung nach § …
Damit sind auch diese Feststellungen in gleicher Weise doppelrelevant, womit auch eine selbständige Beurteilung der angegriffenen Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung nicht unabhängig von der über die Unterbringung gemäß § 64 StGB möglich ist (Anschluss an BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012, 2 StR 29/12).Damit sind auch diese Feststellungen in gleicher Weise doppelrelevant, womit auch eine selbstständige Beurteilung der angegriffenen Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung nicht unabhängig von der über die Unterbringung gemäß § 64 StGB möglich ist (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012, 2 StR 29/12;… Fischer, StGB, 61. Aufl., § 64, Rn. 29).
- BGH, 08.07.2015 - 2 StR 139/15
Nichtanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Eine selbstständige Beurteilung des angefochtenen Urteils zu dieser Frage kann nicht losgelöst von der Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt getroffen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 27. April 1994 - 2 StR 89/94, NStZ 1994, 449; Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12, NStZ-RR 2012, 202, 203).Denn die Unterbringung kann sich im Einzelfall wie ein zusätzliches Strafübel auswirken und deshalb Rückwirkungen auf die Bemessung der Höhe der Strafe haben, namentlich, wenn sie die Dauer der Strafe erreicht oder gar übersteigen kann (vgl. Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12, NStZ-RR 2012, 202, 203).
- OLG Hamburg, 10.05.2012 - 3-19/12
Strafverfahren: Berufung der Staatsanwaltschaft zuungunsten des Angeklagten; …
Rn. 20 (4) Anderenfalls vermochte es die Staatsanwaltschaft in einer mit Blick auf den Rechtsgedanken der § 296 Abs. 2, § 301 StPO und die Verwaltungsvorschrift des Nr. 147 Abs. 3 RiStBV zumindest bedenklichen Weise, dem Angeklagten auch die günstigen Wirkungen der Maßregelanordnung - etwa den regelmäßig anzuordnenden Vorwegvollzug (§ 67 Abs. 1 und 4 StGB) oder eine von ihr möglicherweise beeinflusste Bewährungsentscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12;… Fischer, a.a.O., § 56 Rn. 11; vgl. hierzu ferner Tolksdorf in FS-Stree/Wessels [1993], S. 753, 759; Dencker in FS-Mehle [2009], S. 143, 147; Hanack, JR 1993, 429, 430) - vorzuenthalten.Rn. 22 aa) Nach ständiger Rechtsprechung kann die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht grundsätzlich wirksam vom Rechtsmittelangriff ausgenommen werden, sofern die verbleibenden Teile des Rechtsfolgenausspruchs unabhängig von der Maßregelanordnung beurteilt werden können (vgl. BGHSt 38, 362, 364; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12 Tz. 5 f.; BGH, StV 2012, 202 f. mit Anm. Winkler in jurisPR-StrafR 7/2012; vgl. hierzu ferner BGH…, Beschluss vom 28. März 2012 - 5 StR 111/12 Tz. 5 und Fischer, a.a.O., § 64 Rn. 29 m.w.N.).
- OLG Celle, 16.04.2024 - 2 Ws 74/24
Erledigterklärung einer aus Kapazitätsgründen nicht vollzogenen Unterbringung in …
Hiernach stellt die neben einer Freiheitstrafe angeordnete Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht nur der Form nach, sondern auch in der Sache ein zusätzliches Übel neben der Freiheitsstrafe dar (BGH, Beschlüsse vom 21.03.1978, Az. 2 StR 743/78; vom 17.09.1987, Az. 4 StR 441/87; vom 16.02.2012, Az. 2 StR 29/12). - OLG Zweibrücken, 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17
Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung im Strafverfahren: Herausnahme des …
Der Umstand, dass die Anordnung der Maßregel insbesondere mit Blick auf die Regelungen der §§ 67d Abs. 2 S. 1, 67 Abs. 5 S. 1 i.V.m. § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 StGB für den Angeklagten günstigere Wirkungen entfalten kann (vgl. zur Frage einer positiven Sozialprognose im Hinblick auf die Anordnung der Maßregel: BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - 2 StR 29/12, juris Rn. 10 [nicht tragend]) steht ebenfalls nicht der Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung entgegen.Rn. 7 c) Nach der jedenfalls überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 27.04.1994 - 2 StR 89/94, NStZ 1994, 449; Beschluss vom 16.02.2012 - 2 StR 29/12, juris Rn. 5; OLG Köln, Urteil vom 19.03.1996 - Ss 18/96, NStZ-RR 1997, 360, 361; OLG München, Beschluss vom 10.09.2008 - 5St RR 170/08, NStZ-RR 2009, 10;… OLG Hamm, aaO. juris Rn. 6; Schleswig-Holsteinisches OLG…, Beschluss vom 15.01.2015 - 1 Ss 4/15, juris Rn. 5;… ebenso Fischer, StGB, 65. Aufl., § 64 Rn. 29;… anders: Thüringisches OLG, aaO., juris Rn. 17) kann bei einem suchtmittelabhängigen Straftäter über die Strafaussetzung zur Bewährung aber zumeist nicht isoliert von der Frage entschieden werden, ob dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen ist.
- OLG Hamburg, 10.05.2012 - 1 Ss 57/12
Alkoholabhängigkkeit und unterlassenen Unterbringsmaßregel
(4) Anderenfalls vermochte es die Staatsanwaltschaft in einer mit Blick auf den Rechtsgedanken der § 296 Abs. 2, § 301 StPO und die Verwaltungsvorschrift des Nr. 147 Abs. 3 RiStBV zumindest bedenklichen Weise, dem Angeklagten auch die günstigen Wirkungen der Maßregelanordnung - etwa den regelmäßig anzuordnenden Vorwegvollzug (§ 67 Abs. 1 und 4 StGB) oder eine von ihr möglicherweise beeinflusste Bewährungsentscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12;… Fischer, a.a.O., § 56 Rn. 11; vgl. hierzu ferner Tolksdorf in FS-Stree/Wessels [1993], S. 753, 759; Dencker in FS-Mehle [2009], S. 143, 147; Hanack, JR 1993, 429, 430) - vorzuenthalten.aa) Nach ständiger Rechtsprechung kann die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht grundsätzlich wirksam vom Rechtsmittelangriff ausgenommen werden, sofern die verbleibenden Teile des Rechtsfolgenausspruchs unabhängig von der Maßregelanordnung beurteilt werden können (vgl. BGHSt 38, 362, 364; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12 Tz. 5 f.; BGH, StV 2012, 202 f. mit Anm. Winkler in jurisPR-StrafR 7/2012; vgl. hierzu ferner BGH…, Beschluss vom 28. März 2012 - 5 StR 111/12 Tz. 5 und Fischer, a.a.O., § 64 Rn. 29 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 21.04.2026 - 7 ORs 8/26
Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung
Die beiden Prognoseentscheidungen können daher in der Regel nicht losgelöst voneinander getroffen werden (vgl. BGH…, Urteil vom 8. Juli 2015 - 2 StR 139/15, juris Rn. 8; Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12, juris Rn. 5;… Beschluss vom 27. April 1994 - 2 StR 89/94, juris Rn. 1; KG…, Beschluss vom 8. November 2018 - (5) 121 Ss 167/18 (75/18), juris Rn. 7; OLG Braunschweig…, Urteil vom 19. April 2017 - 1 Ss 11/17, juris Rn. 15;… Quentin in MüKo-StPO, 2. Aufl., § 318, Rn. 62).Denn die Unterbringung kann sich im Einzelfall wie ein zusätzliches Strafübel auswirken und deshalb Rückwirkungen auf die Bemessung der Höhe der Strafe haben, namentlich wenn sie - wie vorliegend - die Dauer der Strafe überschreiten kann (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 2 StR 29/12, juris Rn. 9; KG…, Beschluss vom 8. November 2018 - (5) 121 Ss 167/18 (75/18), juris Rn. 25; jeweils mwN).
- KG, 08.11.2018 - 121 Ss 167/18
Mögliche Wechselwirkungen einer Entscheidung nach § 64 StGB mit dem …
- OLG München, 25.01.2013 - 1 Ws 32/13
Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung in Strafsachen: Zulässigkeit der …
- BayObLG, 27.03.2020 - 202 StRR 16/20
Erörterungsausfall trotz sich aufdrängender Prüfung der Voraussetzungen für …
- KG, 31.10.2018 - 121 Ss 175/18
Absehen von der Anordnung nach § 64 StGB nur in Ausnahmefällen
- OLG Celle, 02.02.2022 - 2 Ws 26/22
Notwendigkeit eines Prognosegutachtens bei einer mehr als drei Jahre alten, …
- LG Hamburg, 18.08.2020 - 628 KLs 4/20
Strafzumessung bei Selbstjustiz für nicht strafbares Verhalten und Straftatgefahr …
- OLG Braunschweig, 02.09.2024 - 1 ORs 24/24
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- BGH, 31.07.2013 - 2 StR 620/12
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussichten der …
- OLG Hamm, 13.05.2014 - 3 RVs 35/14
Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die Strafaussetzungsversagung bei …
- KG, 10.10.2019 - 3 Ss 70/19
Nichtanordnung der Maßregel nach § 64 StGB bei behaupteter fehlender …
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Rechtsprechung
| BGH, 10.01.2012 - 1 StR 580/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; § 263 StGB; § 22 StGB; § 39 StGB; § 56 StGB; § 267 StPO
Versuchter Prozessbetrug; Strafaussetzung zur Bewährung (besondere Gründe: mangelndes Geständnis; Selbstbelastungsfreiheit); Gesamtstrafenbildung in vollen Jahren und Monaten; Abfassung der Urteilsgründe (überflüssige Ausführungen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung: Nichtannahme besonderer Umstände bei fehlendem Geständnis; hypothetische Erwägungen in den Urteilsgründen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56 Abs 2 StGB
Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung: Nichtannahme besonderer Umstände bei fehlendem Geständnis; hypothetische Erwägungen in den Urteilsgründen - Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Berücksichtigung der zu Tage getretenen ungewöhnlich hohen kriminellen Energie bei Versagung der Aussetzung der Strafe zur Bewährung
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 39; StGB § 54; StGB § 56 Abs. 2
Zulässigkeit der Berücksichtigung der zu Tage getretenen ungewöhnlich hohen kriminellen Energie bei Versagung der Aussetzung der Strafe zur Bewährung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Strafzumessung: Finger weg von "hypothetischen Überlegungen”
Verfahrensgang
- LG Baden-Baden, 27.06.2011 - 2 KLs 305 Js 9359/08
- BGH, 10.01.2012 - 1 StR 580/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 202
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.05.2005 - 1 StR 290/04
Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein und Affekt); Urteilsgründe (Beschränkung …
Auszug aus BGH, 10.01.2012 - 1 StR 580/11
Sie können die Klarheit von Feststellungen oder (hier) Wertungen beeinträchtigen, zu Missdeutungen Anlass geben, letztlich sogar den Bestand eines Urteils gefährden und sollten unterbleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - 1 StR 410/06; Urteil vom 31. Mai 2005 - 1 StR 290/04, NStZ-RR 2005, 264, 265 mwN). - BGH, 28.09.2006 - 1 StR 410/06
Urteilsgründe (das Urteil gefährdende Hilfserwägungen)
Auszug aus BGH, 10.01.2012 - 1 StR 580/11
Sie können die Klarheit von Feststellungen oder (hier) Wertungen beeinträchtigen, zu Missdeutungen Anlass geben, letztlich sogar den Bestand eines Urteils gefährden und sollten unterbleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - 1 StR 410/06; Urteil vom 31. Mai 2005 - 1 StR 290/04, NStZ-RR 2005, 264, 265 mwN).
- BGH, 20.10.2011 - 4 StR 396/11
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Vergewaltigung); sexueller Missbrauch von …
a) Nach der - auch vom 1. Strafsenat im Beschluss vom 12. Januar 2011 (1 StR 580/11, NStZ 2011, 455 f.) nicht in Frage gestellten - neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Verwirklichung des Tatbestandes des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB unter anderem, dass sich das Opfer in einer Lage befindet, in der es möglichen nötigenden Gewalteinwirkungen des Täters schutzlos ausgeliefert ist; diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer dahin entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters, also Körperverletzungsoder gar Tötungshandlungen, einen - ihm 10 11 12 grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02, NStZ 2003, 533, 534; vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 193/08, NStZ 2009, 263; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ-RR 2011, 311, 312, jeweils mwN; anders noch BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255 ff.). - LG Kempten, 23.10.2025 - 6 NBs 120 Js 13067/24
Sexueller Missbrauch, Aussagepsychologie, Beweiswürdigung, Schweigen des …
Das fehlende Geständnis stand dieser Entscheidung nicht entgegen (BGH, Urteil v. 10.01.2012 - 1 StR 580/11, NStZ-RR 2012, 202).
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