Rechtsprechung
| EuGH, 13.01.2004 - C-256/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen - Unmittelbare Wirkung - Begriff des Arbeitnehmers - Selbständig tätige weibliche Lehrkraft, die auf der Grundlage einer Vereinbarung mit einer Drittfirma eine Arbeit verrichtet, deren Gleichwertigkeit mit einer an ...
- Judicialis
EGV Art. 141 Abs. 1; ; EGV Art. 141 Abs. 2 Unterabs. 1; ; Richtlinie 75/117/EWG Art. 5; ; Richtlinie 75/117/EWG Art. 6; ; Richtlinie 86/378/EWG Art. 2 Abs. 1; ; Richtlinie 86/378/E... WG in durch die Richtlinie 96/97/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 geänderten Fassung Art. 5 Abs. 1; ; Richtlinie 86/378/EWG in der durch die Richtlinie 96/97/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 geänderten Fassung Art. 6 Abs. 1; ; Equal Pay Act 1970 (Großbritannien) Section 1; ; Pensions Act 1995 (Großbritannien) Section 62
- Europäischer Gerichtshof
Allonby
- EU-Kommission
Debra Allonby gegen Accrington & Rossendale College, Education Lecturing Services, trading as Protocol Professional und Secretary of State for Education and Employment.
1. Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Artikel 141 Absatz 1 EG - Tragweite - Arbeitnehmer unterschiedlichen Geschlechts, die eine gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichten - Bei den Entgeltbedingungen festgestellte Unterschiede, ...
- EU-Kommission
Debra Allonby gegen Accrington & Rossendale College, Education Lecturing Services, trading as Pr
Sozialvorschriften
- Wolters Kluwer
Rechtsstreit einer Dozentin über die Grundsätzlichkeit des gleichen Entgelts für Männer und Frauen nach geltendem Recht der Europäischen Union; Anwendbarkeit des Grundsatzes der geschlechtsunabhängigen Entgelthöhe beim Zugang einer Dozentin zum gesetzlichen ...
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG Art. 141 Abs. 1
Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen - Unmittelbare Wirkung - Begriff des Arbeitnehmers - Selbständig tätige weibliche Lehrkraft, die auf der Grundlage einer Vereinbarung mit einer Drittfirma eine Arbeit verrichtet, deren Gleichwertigkeit mit einer an ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Allonby
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Allonby
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Nicht fest angestellte weibliche Lehrkraft, die in demselben College eine Arbeit verrichtet, die der von fest angestellten männlichen Lehrkräften ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2003 - C-256/01
- EuGH, 13.01.2004 - C-256/01
Papierfundstellen
- EuZW 2004, 210
- NZA 2004, 201
- DVBl 2004, 756
- BB 2004, 454
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (17)
- EuGH, 26.02.1992 - C-357/89
Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen
Auszug aus EuGH, 13.01.2004 - C-256/01
70 Sofern jemand Arbeitnehmer im Sinne von Artikel 141 Absatz 1 EG ist, ist die Art des Rechtsverhältnisses zwischen ihm und der anderen Partei des Arbeitsverhältnisses für die Anwendung dieses Artikels unerheblich (vgl. zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer die Urteile vom 31. Mai 1989 in der Rechtssache 344/87, Bettray, Slg. 1989, 1621, Randnr. 16, und vom 26. Februar 1992 in der Rechtssache C-357/89, Raulin, Slg. 1992, I-1027, Randnr. 10).Dass sie nicht verpflichtet sind, einen Einsatz anzunehmen, ist in diesem Zusammenhang unerheblich (vgl. in diesem Sinne zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer das Urteil Raulin, Randnrn.
- EuGH, 08.04.1976 - 43/75
Defrenne / SABENA - Grundsatz der Gleichheit des Arbeitsentgelts männlicher und …
Auszug aus EuGH, 13.01.2004 - C-256/01
Die Betroffenen können sich vor den innerstaatlichen Gerichten auf den in diesem Artikel aufgestellten Grundsatz u. a. im Fall von Diskriminierungen berufen, die ihren Ursprung unmittelbar in Rechtsvorschriften oder in Kollektivverträgen haben, sowie in dem Fall, dass die Arbeit in ein und demselben privaten oder öffentlichen Betrieb oder Dienst verrichtet wird (vgl. Urteile vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75, Defrenne II, Slg. 1976, 455, Randnr. 40, und vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-320/00, Lawrence u. a., Slg. 2002, I-7325, Randnr. 17).Wie der Gerichtshof bereits im Urteil Defrenne II (Randnr. 12) festgestellt hat, gehört der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen zu den Grundlagen der Gemeinschaft.
- EuGH, 12.05.1998 - C-85/96
Martínez Sala / Freistaat Bayern - "Artikel 8a, 48 und 51 EG-Vertrag Begriff des …
Auszug aus EuGH, 13.01.2004 - C-256/01
63 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es im Gemeinschaftsrecht keinen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff gibt, sondern dass die Bedeutung dieses Begriffes vom jeweiligen Anwendungsbereich abhängt (Urteil vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-85/96, Martínez Sala, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 31).67 Im Sinne dieser Vorschrift ist als Arbeitnehmer anzusehen, wer während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. in Bezug auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer u. a. das Urteil vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85, Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnr. 17, und das Urteil Martínez Sala, Randnr. 32).
- EuGH, 17.05.1990 - 262/88
Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group
Auszug aus EuGH, 13.01.2004 - C-256/01
12 Der Pensions Act 1995 (Gesetz von 1995 über Altersrenten) enthält Vorschriften, die das Vereinigte Königreich dem Vorlagebeschluss zufolge nach dem Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber, Slg. 1990, I-1889) und mehreren sich daran anschließenden Urteilen erlassen musste.52 Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Versorgungssystem wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende TSS, das im Wesentlichen von der Beschäftigung abhängt, die der Betroffene ausübte, dem diesem gezahlten Entgelt zuzuordnen und fällt unter Artikel 141 EG (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607, Randnr. 22, vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache 262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 28, vom 28. September 1994 in der Rechtssache C-7/93, Beune, Slg. 1994, I-4471, Randnr. 46, und vom 10. Februar 2000 in den Rechtssachen C-234/96 und C-235/96, Deutsche Telekom, Slg. 2000, I-799, Randnr. 32).
- EuGH, 17.09.2002 - C-320/00
Lawrence u.a. - "Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen - …
Auszug aus EuGH, 13.01.2004 - C-256/01
Die Betroffenen können sich vor den innerstaatlichen Gerichten auf den in diesem Artikel aufgestellten Grundsatz u. a. im Fall von Diskriminierungen berufen, die ihren Ursprung unmittelbar in Rechtsvorschriften oder in Kollektivverträgen haben, sowie in dem Fall, dass die Arbeit in ein und demselben privaten oder öffentlichen Betrieb oder Dienst verrichtet wird (vgl. Urteile vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75, Defrenne II, Slg. 1976, 455, Randnr. 40, und vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-320/00, Lawrence u. a., Slg. 2002, I-7325, Randnr. 17).Dann können Arbeit und Entgelt dieser Arbeitnehmer nicht auf der Grundlage dieser Bestimmung miteinander verglichen werden (Urteil Lawrence u. a., Randnr. 18).
- EuGH, 09.03.1978 - 106/77
Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal
Auszug aus EuGH, 13.01.2004 - C-256/01
77 Ergibt sich, dass die Voraussetzung der Beschäftigung aufgrund eines Arbeitsvertrags für den Beitritt zu einem Rentensystem nicht im Einklang mit Artikel 141 Absatz 1 EG steht, so darf die betreffende Klausel aufgrund des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts nicht angewendet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77, Simmenthal, Slg. 1978, 629, Randnr. 24). - EuGH, 13.07.1989 - 171/88
Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung
Auszug aus EuGH, 13.01.2004 - C-256/01
Dagegen hat der Gerichtshof seine Argumentation im Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88 (Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 11) in Bezug auf nationale Rechtsvorschriften auf Statistiken über die Zahl der Arbeitnehmer und der Arbeitnehmerinnen auf nationaler Ebene gestützt. - EuGH, 31.05.1989 - 344/87
Bettray / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus EuGH, 13.01.2004 - C-256/01
70 Sofern jemand Arbeitnehmer im Sinne von Artikel 141 Absatz 1 EG ist, ist die Art des Rechtsverhältnisses zwischen ihm und der anderen Partei des Arbeitsverhältnisses für die Anwendung dieses Artikels unerheblich (vgl. zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer die Urteile vom 31. Mai 1989 in der Rechtssache 344/87, Bettray, Slg. 1989, 1621, Randnr. 16, und vom 26. Februar 1992 in der Rechtssache C-357/89, Raulin, Slg. 1992, I-1027, Randnr. 10). - EuGH, 08.06.1999 - C-337/97
Meeusen - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Freizügigkeit - Begriff des …
Auszug aus EuGH, 13.01.2004 - C-256/01
Aus dieser Definition geht hervor, dass die Verfasser des Vertrages selbständige Erbringer von Dienstleistungen, die gegenüber dem Empfänger der Dienstleistungen nicht in einem Unterordnungsverhältnis stehen, nicht in den Begriff "Arbeitnehmer" im Sinne von Artikel 141 Absatz 1 EG einbeziehen wollten (vgl. auch im Rahmen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer das Urteil vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-337/97, Meeusen, Slg. 1999, I-3289, Randnr. 15). - EuGH, 28.09.1994 - C-200/91
Coloroll Pension Trustees / Russell u.a.
Auszug aus EuGH, 13.01.2004 - C-256/01
74 So hat der Gerichtshof in Bezug auf Rentensysteme von Unternehmen, deren Anwendungsbereich auf das betreffende Unternehmen beschränkt ist, entschieden, dass sich ein Arbeitnehmer für seine Forderung nach dem Entgelt, auf das er Anspruch haben könnte, wenn er dem anderen Geschlecht angehört, nicht auf Artikel 119 EG (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) berufen kann, wenn es in diesem Unternehmen keinen Arbeitnehmer des anderen Geschlechts gibt oder gegeben hat, der eine vergleichbare Arbeit leistet oder geleistet hat (Urteil vom 28. September 1994 in der Rechtssache C-200/91, Coloroll Pension Trustees, Slg. 1994, I-4389, Randnr. 103). - EuGH, 03.07.1986 - 66/85
Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg
- EuGH, 13.05.1986 - 170/84
Bilka / Weber von Hartz
- EuGH, 15.06.1978 - 149/77
Defrenne / Sabena
- EuGH, 28.09.1994 - C-7/93
Bestuur van het Algemeen burgerlijk pensioenfonds / Beune
- EuGH, 10.02.2000 - C-270/97
Sievers - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Artikel 119 EG-Vertrag (die …
- EuGH, 28.09.1994 - C-128/93
Fisscher / Voorhuis Hengelo und Stichting Bedrijfspensioenfonds voor de …
- EuGH, 10.02.2000 - C-234/96
Vick - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Artikel 119 EG-Vertrag (die …
- BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19
Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der …
Rn. 18 a) Nach Art. 157 Abs. 1 AEUV, der zwingenden Charakter hat und von den nationalen Gerichten direkt anwendbar ist (…vgl. etwa - teilweise zu den Vorgängerbestimmungen Art. 119 EG-Vertrag bzw. Art. 141 EG - EuGH 8. Mai 2019 - C-486/18 - [Praxair MRC] Rn. 67; 13. Januar 2004 - C-256/01 - [Allonby] Rn. 45;… 17. September 2002 - C-320/00 - [Lawrence ua.] Rn. 13, 17;… 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 32;… 8. April 1976 - 43/75 - [Defrenne II] Rn. 39 f.;… vgl. auch ua. BAG 26. September 2017 - 3 AZR 733/15 - Rn. 22 mwN), gilt bei Beschäftigungsverhältnissen der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. - EuGH, 11.11.2010 - C-232/09
Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der …
Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. entsprechend im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit und dem Grundsatz des gleichen Entgelts für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Urteile vom 3. Juli 1986, Lawrie-Blum, 66/85, Slg. 1986, 2121, Randnrn. 16 und 17, und vom 13. Januar 2004, Allonby, C-256/01, Slg. 2004, I-873, Randnr. 67, sowie im Zusammenhang mit der Richtlinie 92/85 Urteil vom 20. September 2007, Kiiski, C-116/06, Slg. 2007, I-7643, Randnr. 25).Rn. 41 Auch die formale Einstufung als Selbständiger nach innerstaatlichem Recht schließt nicht aus, dass eine Person als Arbeitnehmer im Sinne der Richtlinie 92/85 einzustufen ist, wenn ihre Selbständigkeit nur fiktiv ist und damit ein Arbeitsverhältnis im Sinne dieser Richtlinie verschleiert (vgl. entsprechend Urteil Allonby, Randnr. 71).
- BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 145/19
Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz
- BAG, 28.10.2021 - 8 AZR 370/20
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um …
Rn. 28 1. Mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht der Senat davon aus, dass es nach Art. 157 AEUV, Art. 2 Abs. 1 Buchstabe b und Art. 4 Satz 1 der Richtlinie 2006/54/EG für eine Antwort auf die Frage, ob von einer Ungleichbehandlung durch eine Regelung erheblich mehr Frauen als Männer betroffen sind, auf den Personenkreis ankommt, auf den die Regelung Anwendung findet (vgl. etwa EuGH 13. Januar 2004 - C-256/01, EU:C:2004:18 - [Allonby] Rn. 73 ff.). - BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09
Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit
Bei Tarifverträgen ist deshalb auf den gesamten Kreis der von der fraglichen Bestimmung erfassten Normunterworfenen abzustellen (für Gesetze siehe EuGH 30. November 1993 - C-189/91 - [Kirsammer-Hack] Slg. 1993, I-6185; allgemein 13. Januar 2004 - C-256/01 - [Allonby] Rn. 73 f., Slg. 2004, I-873). - BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 117/17
Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers
Rn. 48 aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Gerichtshof) besteht das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält (…EuGH 4. Dezember 2014 - C-413/13 - [FNV Kunsten Informatie en Media] Rn. 34;… 19. Juni 2014 - C-507/12 - [Saint Prix] Rn. 35;… 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 23;… 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 39;… 20. September 2007 - C-116/06 - [Kiiski] Rn. 25; 13. Januar 2004 - C-256/01 - [Allonby] Rn. 67).Die formale Einstufung als Selbstständiger nach innerstaatlichem Recht schließt es allerdings nicht aus, dass eine Person als Arbeitnehmer einzustufen ist, wenn ihre Selbstständigkeit nur fiktiv ist und damit ein Arbeitsverhältnis verschleiert (…EuGH 4. Dezember 2014 - C-413/13 - [FNV Kunsten Informatie en Media] Rn. 35;… 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 41; 13. Januar 2004 - C-256/01 - [Allonby] Rn. 71).
Durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die unionsrechtlichen Grundsätze als geklärt anzusehen, die für den Anwendungsbereich der Rahmenvereinbarung und den für die Rahmenvereinbarung maßgeblichen Arbeitnehmerbegriff (…EuGH 3. Juli 2014 - C-362/13 ua. - [Fiamingo ua.] Rn. 31;… 13. September 2007 - C-307/05 - [Del Cerro Alonso] Rn. 29) sowie die Beurteilung des Arbeitnehmerbegriffs im unionsrechtlichen Sinne (…EuGH 4. Dezember 2014 - C-413/13 - [FNV Kunsten Informatie en Media] Rn. 34 ff.;… 19. Juni 2014 - C-507/12 - [Saint Prix] Rn. 35;… 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 23;… 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 39;… 20. September 2007 - C-116/06 - [Kiiski] Rn. 25; 13. Januar 2004 - C-256/01 - [Allonby] Rn. 67) maßgeblich sind.
- EuGH, 06.12.2007 - C-300/06
DIE VERGÜTUNG VON MEHRARBEIT ZU EINEM NIEDRIGEREN SATZ ALS DEM, DER FÜR REGULÄRE …
Zu diesem Zweck hat das Gericht festzustellen, ob die Ungleichbehandlung auf das BBesG und/oder auf die MVergV zurückgeht, da der Kreis der Personen, die in den Vergleich einbezogen werden können, durch den Anwendungsbereich der betreffenden Regelung bestimmt wird (Urteil vom 13. Januar 2004, Allonby, C-256/01, Slg. 2004, I-873, Randnr. 73). - EuGH, 03.06.2021 - C-624/19
Arbeitnehmer können sich in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten sowohl bei …
Rn. 23 Die Betroffenen können sich vor den innerstaatlichen Gerichten auf den in Art. 157 AEUV aufgestellten Grundsatz u. a. im Fall von Diskriminierungen berufen, die ihren Ursprung unmittelbar in Rechtsvorschriften oder in Kollektivverträgen haben, sowie in dem Fall, dass die Arbeit in ein und demselben privaten oder öffentlichen Betrieb oder Dienst verrichtet wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. April 1976, Defrenne, 43/75, EU:C:1976:56, Rn. 40, und vom 13. Januar 2004, Allonby, C-256/01, EU:C:2004:18, Rn. 45).Rn. 36 Ferner ist zu beachten, dass, wenn sich die bei den Entgeltbedingungen für Arbeitnehmer, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, festgestellten Unterschiede nicht auf ein und dieselbe Quelle zurückführen lassen, eine Einheit fehlt, die für die Ungleichbehandlung verantwortlich ist und die die Gleichbehandlung wiederherstellen könnte, so dass eine solche Situation nicht unter Art. 157 AEUV fällt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. September 2002, Lawrence u. a., C-320/00, EU:C:2002:498, Rn. 17 und 18, und vom 13. Januar 2004, Allonby, C-256/01, EU:C:2004:18, Rn. 46).
- BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 342/14
Befristung - Vorbeschäftigung - Heimarbeitsverhältnis
Rn. 30 (aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Gerichtshof) besteht das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält (…EuGH 4. Dezember 2014 - C-413/13 - [FNV Kunsten Informatie en Media] Rn. 34;… 19. Juni 2014 - C-507/12 - [Saint Prix] Rn. 35;… 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 23;… 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 39, Slg. 2010, I-11405;… 20. September 2007 - C-116/06 - [Kiiski] Rn. 25, Slg. 2007, I-7643; 13. Januar 2004 - C-256/01 - [Allonby] Rn. 67, Slg. 2004, I-873).Die formale Einstufung als Selbständiger nach innerstaatlichem Recht schließt es allerdings nicht aus, dass eine Person als Arbeitnehmer einzustufen ist, wenn ihre Selbständigkeit nur fiktiv ist und damit ein Arbeitsverhältnis verschleiert (…EuGH 4. Dezember 2014 - C-413/13 - [FNV Kunsten Informatie en Media] Rn. 35;… 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 41, aaO; 13. Januar 2004 - C-256/01 - [Allonby] Rn. 71, aaO).
Durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die unionsrechtlichen Grundsätze als geklärt anzusehen, die für den Anwendungsbereich der Rahmenvereinbarung und den für die Rahmenvereinbarung maßgebenden Arbeitnehmerbegriff (…EuGH 3. Juli 2014 - C-362/13 ua. - [Fiamingo ua.] Rn. 31;… 13. September 2007 - C-307/05 - [Del Cerro Alonso] Rn. 29, Slg. 2007, I-7109) sowie die Beurteilung des Arbeitnehmerbegriffs im unionsrechtlichen Sinne (…EuGH 4. Dezember 2014 - C-413/13 - [FNV Kunsten Informatie en Media] Rn. 34 ff.;… 19. Juni 2014 - C-507/12 - [Saint Prix] Rn. 35;… 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 23;… 11. November 2010 - C-232/09 - [Danosa] Rn. 39, Slg. 2010, I-11405;… 20. September 2007 - C-116/06 - [Kiiski] Rn. 25, Slg. 2007, I-7643; 13. Januar 2004 - C-256/01 - [Allonby] Rn. 67, Slg. 2004, I-873) maßgeblich sind.
- EuGH, 04.12.2014 - C-413/13
FNV Kunsten Informatie en Media - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - …
Rn. 35 Dazu hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass die Einstufung als "selbständiger Leistungserbringer" nach innerstaatlichem Recht es nicht ausschließt, dass eine Person als "Arbeitnehmer" im Sinne des Unionsrechts einzustufen ist, wenn ihre Selbständigkeit nur fiktiv ist und damit ein tatsächliches Arbeitsverhältnis verschleiert (vgl. in diesem Sinne Urteil Allonby, C-256/01, EU:C:2004:18, Rn. 71).Rn. 36 Daraus folgt, dass die Eigenschaft als "Arbeitnehmer" im Sinne des Unionsrechts nicht dadurch berührt wird, dass eine Person aus steuerlichen, administrativen oder verwaltungstechnischen Gründen nach innerstaatlichem Recht als selbständiger Dienstleistungserbringer beschäftigt wird, sofern sie nach Weisung ihres Arbeitgebers handelt, insbesondere was ihre Freiheit bei der Wahl von Zeit, Ort und Inhalt ihrer Arbeit angeht (vgl. Urteil Allonby, EU:C:2004:18, Rn. 72), nicht an den geschäftlichen Risiken dieses Arbeitgebers beteiligt ist (…Urteil Agegate, C-3/87, EU:C:1989:650, Rn. 36) und während der Dauer des Arbeitsverhältnisses in dessen Unternehmen eingegliedert ist und daher mit ihm eine wirtschaftliche Einheit bildet (…vgl. Urteil Becu u. a., C-22/98, EU:C:1999:419, Rn. 26).
- EuGH, 08.05.2019 - C-486/18
Die Berechnung der einem Arbeitnehmer in Elternurlaub zu zahlenden …
- BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 14/06
Anspruch auf Entgeltumwandlung - Verfassungsmäßigkeit
- BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 625/15
Befristung - Vorbeschäftigung - Heimarbeitsverhältnis
- BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 41/19
Heimarbeit - Verdienstsicherung und Urlaubsabgeltung
- BGH, 30.11.2023 - 3 StR 192/18
Entscheidung nach Vorlage an das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der konkreten …
- LAG Düsseldorf, 28.05.2014 - 12 Sa 1423/13
Urlaubsabgeltung - Internationale Zuständigkeit
- BAG, 28.10.2021 - 8 AZR 372/20
Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigung
- BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 525/14
Internationale Zuständigkeit - Gerichtsstandsvereinbarung
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2009 - C-428/07
Horvath - Art. 5 und Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - …
- BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 114/12
Betriebsrente ab dem 60. Lebensjahr - Fremdgeschäftsführer
- EuGH, 01.03.2012 - C-393/10
O'Brien - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Begriff "Teilzeitbeschäftigte, …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-184/22
KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation - Vorlage zur …
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