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Weitere Entscheidung unten: BAG, 13.12.2007

Rechtsprechung
   BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1288
BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07 (https://dejure.org/2007,1288)
BVerfG, Entscheidung vom 23.10.2007 - 1 BvR 782/07 (https://dejure.org/2007,1288)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 (https://dejure.org/2007,1288)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 119, 292
  • MDR 2008, 223
  • NZA 2008, 1201
 
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Wird zitiert von ... (168)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07
    Da die Anhörungsrüge der Sicherung des Anspruchs der Prozesspartei auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG dient (vgl. BVerfGE 107, 395), kann ihre Zurückweisung oder Verwerfung eine eigenständige, verfassungsrechtlich erhebliche Beschwer bewirken, so dass diese fachgerichtlichen Entscheidungen zulässigerweise mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 -, NJW 2007, S. 2241;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NZA 2007, S. 1124; anders BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, zu § 356a StPO).

    Wenn ein Gericht im Verfahren einen Gehörsverstoß begeht, vereitelt es die Möglichkeit, eine Rechtsverletzung vor Gericht effektiv geltend zu machen (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Rn. 14 Nach dem Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 gebietet der allgemeine Justizgewährungsanspruch eine fachgerichtliche Abhilfe bei Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Erfolgt die behauptete Verletzung des Verfahrensgrundrechts in der letzten in der Prozessordnung vorgesehenen Instanz und ist der Fehler entscheidungserheblich, muss die Verfahrensordnung eine eigenständige gerichtliche Abhilfemöglichkeit vorsehen (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Die Regelung des § 78a ArbGG wurde in Anlehnung an den nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Plenarbeschluss vom 30. April 2003 (BVerfGE 107, 395) erweiterten § 321a ZPO formuliert (…vgl. BTDrucks 15/3706, S. 21).

    Eine verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift unter Berücksichtigung der Vorgaben der Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (BVerfGE 107, 395) ergibt, dass es sich beim Richterablehnungsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht um ein selbständiges Zwischenverfahren handelt, das durch die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs endet, so dass der Zurückweisungsbeschluss insoweit eine mit der Anhörungsrüge angreifbare Endentscheidung darstellt.

    Das davon abweichende Verständnis des Bundesarbeitsgerichts führte dazu, dass bei behaupteten Gehörsverletzungen eine verfassungsrechtlich nicht hinnehmbare Rechtsschutzlücke im fachgerichtlichen Verfahren bestehen bliebe, die durch das Anhörungsrügengesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl I S. 3220) gerade beseitigt werden sollte, um den Vorgaben der Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (BVerfGE 107, 395) gerecht zu werden.

    Rn. 23 Ließe man die Anhörungsrüge bei entsprechender Auslegung des § 78a Abs. 1 Satz 2 ArbGG auch bei einer derartigen, ein selbständiges Zwischenverfahren abschließenden Entscheidung nicht zu, könnte die dadurch entstehende, mit den im Plenarbeschluss vom 30. April 2003 (BVerfGE 107, 395) dargelegten Grundsätzen unvereinbare Rechtsschutzlücke im fachgerichtlichen Verfahren nicht beseitigt werden, indem der Antragsteller auf die Möglichkeit einer Anhörungsrüge gegen die spätere abschließende Sachentscheidung verwiesen würde.

    Die Anforderungen an den fachgerichtlichen Rechtsschutz bei behaupteten Gehörsverletzungen ergeben sich aus dem Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (BVerfGE 107, 395).

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - …

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07
    Die nähere Ausgestaltung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG bleibt grundsätzlich den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 89, 28 ).

    Jedoch gebietet Art. 103 Abs. 1 GG, dass sowohl die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem in bürgerlichrechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden, und das den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozess mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 74, 228 ).

    Die Verletzung einer entsprechenden Verfahrensbestimmung stellt deshalb zugleich einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar, wenn das Gericht bei der Auslegung oder Anwendung der Verfahrensbestimmung die Bedeutung oder Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör verkannt hat (vgl. BVerfGE 74, 228 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07
    Sie wirft keine Fragen auf, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten lassen oder die noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt sind (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Da mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass seine Anträge hätten Erfolg haben können, führte auch die Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig nicht zu einem die Annahme der Verfassungsbeschwerde rechtfertigenden Nachteil (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07
    Rn. 8 aa) Eine Verfassungsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen ist zwar grundsätzlich ausgeschlossen, weil Verfassungsverstöße mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt werden können (vgl. BVerfGE 21, 139 ).

    Entscheidungen der Fachgerichte über Ablehnungsgesuche können zu solchen bleibenden rechtlichen Nachteilen führen und daher als Zwischenentscheidungen selbständig angreifbar sein (vgl. BVerfGE 21, 139 ).

  • BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07
    Da die Anhörungsrüge der Sicherung des Anspruchs der Prozesspartei auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG dient (vgl. BVerfGE 107, 395), kann ihre Zurückweisung oder Verwerfung eine eigenständige, verfassungsrechtlich erhebliche Beschwer bewirken, so dass diese fachgerichtlichen Entscheidungen zulässigerweise mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 -, NJW 2007, S. 2241; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NZA 2007, S. 1124; anders BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, zu § 356a StPO).

    Rn. 15 bb) § 78a ArbGG soll die Einhaltung dieser spezifischen verfassungsrechtlichen Anforderungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren gewährleisten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NZA 2007, S. 1124).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07
    Der Grund für den Ausschluss fehlt allerdings, wenn bereits die Zwischenentscheidung zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen führt, der später nicht oder jedenfalls nicht vollständig behoben werden kann (vgl. BVerfGE 101, 106 ).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07
    Die nähere Ausgestaltung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG bleibt grundsätzlich den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen (vgl. BVerfGE 74, 228 ; 89, 28 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07
    Rn. 13 aa) Art. 103 Abs. 1 GG steht in einem funktionalen Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie (vgl. BVerfGE 81, 123 ), aufgrund derer die Gerichte durch ihre Auslegung und Anwendung des Prozessrechts den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren dürfen (vgl. BVerfGE 77, 275 ).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das …

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07
    Da die Anhörungsrüge der Sicherung des Anspruchs der Prozesspartei auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip und des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG dient (vgl. BVerfGE 107, 395), kann ihre Zurückweisung oder Verwerfung eine eigenständige, verfassungsrechtlich erhebliche Beschwer bewirken, so dass diese fachgerichtlichen Entscheidungen zulässigerweise mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2007 - 1 BvR 2748/06 -, NJW 2007, S. 2241;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, NZA 2007, S. 1124; anders BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 -, zu § 356a StPO).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von …

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07
    Rn. 13 aa) Art. 103 Abs. 1 GG steht in einem funktionalen Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie (vgl. BVerfGE 81, 123 ), aufgrund derer die Gerichte durch ihre Auslegung und Anwendung des Prozessrechts den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren dürfen (vgl. BVerfGE 77, 275 ).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des …

  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei …

  • BVerfG, 14.03.2007 - 1 BvR 2748/06

    Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung einer Anhörungsrüge

  • BVerfG, 27.11.2006 - 1 BvR 2719/06

    Anfechtbarkeit der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch im Berufungsverfahren …

  • BFH, 04.05.2006 - VI S 5/06

    Postulationsfähigkeit - Richterablehnung

  • FG Düsseldorf, 04.05.2005 - 13 K 5501/03

    Anhörungsrüge; Statthaftigkeit; Richterablehnung; Zwischenentscheidung - …

  • OVG Berlin, 03.02.2005 - 2 RB 1.05

    Anspruch auf rechtliches Gehör

  • VGH Bayern, 19.06.2006 - 26 B 02.2372
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …

    Der für alle Verfahrensarten geltende Anspruch auf rechtliches Gehör bedarf einer verfahrensrechtlichen Ausgestaltung durch den Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 75, 302 ; 89, 28 ; 119, 292 ).
  • BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18

    Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur …

    Rn. 226 1. Mit ihrer das Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung, gesetzlichen Rentenversicherung und gesetzlichen Krankenversicherung betreffenden Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführerin und der Beschwerdeführer unmittelbar gegen die Entscheidungen des Sozialgerichts, des Landessozialgerichts und des Bundessozialgerichts einschließlich des die (zweite) Anhörungsrüge zurückweisenden Beschlusses (vgl. hierzu BVerfGE 119, 292 m.w.N.) sowie die im fachgerichtlichen Verfahren angegriffenen Bescheide.
  • BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos

    cc) Weiter garantiert das Prozessgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG einen angemessenen Ablauf des Verfahrens (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 119, 292 ).

    Es ist Sache des Gesetzgebers, zu entscheiden, in welcher Weise rechtliches Gehör gewährt werden soll (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 60, 175 ; 89, 381 ; 119, 292 ).

    Daher bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob die Beschwerdeführerin einen eigenständigen oder perpetuierenden Gehörsverstoß durch die Zurückweisungsentscheidung geltend macht und ob die Anhörungsrüge hier selbst tauglicher Rügegegenstand der Verfassungsbeschwerde sein kann (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfGK 13, 496 ).

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Rechtsprechung
   BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 197/07   

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https://dejure.org/2007,3644
BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 197/07 (https://dejure.org/2007,3644)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2007 - 6 AZR 197/07 (https://dejure.org/2007,3644)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 6 AZR 197/07 (https://dejure.org/2007,3644)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

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  • lexetius.com

    Tarifauslegung - Arbeitsbereitschaft

  • openjur.de

    Tarifauslegung; Arbeitsbereitschaft

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 275; ; BGB § 326 Abs. 1; ; BGB § 326 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 615; ; ArbZG § 5; ; ArbZG § 7 Abs. 1 Nr. 3

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen auf das Arbeitszeitkonto bei aufgrund von Rufbereitschaft geleisteter Arbeit und daraus resultierender Unmöglichkeit zur Erfüllung der regulären Arbeit; Differenzierung zwischen "ausgefallener Arbeit" und dem "nicht Anfallen von Arbeitszeit"; Annahme der ...

  • Betriebs-Berater

    Keine Arbeitszeitgutschrift bei unzulässiger Arbeitsleistung während Rufbereitschaft

  • rechtsportal.de

    Tarifauslegung - Arbeitszeitgutschrift auf Jahresarbeitszeitkonto bei unzulässiger Arbeitsleistung nach Heranziehung zur Arbeit während der Rufbereitschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Arbeitszeitgutschrift bei unzulässiger Arbeitsleistung während Rufbereitschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1201 (Ls.)
  • NZA-RR 2008, 418
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.07.1976 - 5 AZR 264/75

    Betriebsschlosser - Rufbereitschaft - Zwingend vorgeschriebene Ruhezeit - Ausfall …

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 197/07
    Folglich handelt es sich um eine von keiner Seite zu vertretende Unmöglichkeit, wenn der Kläger während der Tagschicht am 11. Juli 2005 nicht beschäftigt werden durfte (BAG 5. Juli 1976 - 5 AZR 264/75 - AP AZO § 12 Nr. 10 = EzA AZO § 12 Nr. 2).

    Zu Recht hat die Beklagte in der Berufung darauf hingewiesen, dass nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Juli 1976 (- 5 AZR 264/75 -AP AZO § 12 Nr. 10 = EzA AZO § 12 Nr. 2) die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitszeit als verlegt gilt, wenn sie anstatt der Regelarbeitszeit während der Rufbereitschaft geleistet wird.

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 197/07
    Hierbei gibt es keine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 -BAGE 73, 364; 4. April 2001 - 4 AZR 180/00 - BAGE 97, 271).
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 180/00

    Verweisung auf das Tarifniveau in anderem Tarifgebiet

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 197/07
    Hierbei gibt es keine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 -BAGE 73, 364; 4. April 2001 - 4 AZR 180/00 - BAGE 97, 271).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.01.2007 - 18 Sa 45/06

    Anrechnung nicht tatsächlich geleisteter Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 197/07
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. Januar 2007 - 18 Sa 45/06 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 08.04.2002 - 15 Sa 119/01

    Gutschrift auf Arbeitszeitkonto; Nachholung ausgefallener Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 197/07
    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht ferner darauf hingewiesen, dass sich auch aus der vom Kläger vorgelegten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 8. April 2002 (- 15 Sa 119/01 -) nichts anderes ergibt.
  • LAG Hessen, 28.11.2003 - 17 Sa 1066/03

    Unmöglichkeit der Arbeitsleistung; Unmöglichkeit der Arbeitsleistung eines …

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 197/07
    Ob, wie das Berufungsgericht entgegen der Auffassung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (28. November 2003 - 17 Sa 1066/03 - LAG-Report 2004, 201) meint, der Gedanke des § 615 Satz 3 BGB im Rahmen von § 326 Abs. 2 Satz 1 BGB keine Anwendung findet, bedarf keiner Entscheidung.
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09

    Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit

    Dieser erhält außerdem Geld für einen Zeitraum, in dem ihm wegen Beachtung der gesetzlichen Ruhezeit sonst kein Entgelt zustünde, obwohl er in dieser Zeit ohne die Ruhezeit zur Arbeitsleistung verpflichtet gewesen wäre(Senat 13. Dezember 2007 - 6 AZR 197/07 - Rn. 20, NZA-RR 2008, 418; BAG 5. Juli 1976 - 5 AZR 264/75 - zu I 3 der Gründe, AP AZO § 12 Nr. 10). Damit ist der Zweck des Freizeitausgleichs nach § 12 Abs. 4 TV-Ärzte/VKA erfüllt.
  • BAG, 12.11.2025 - 10 AZR 184/24

    Tarifliches 13. Monatseinkommen Baugewerbe - Begriff des Arbeitsunfalls - …

    Rn. 33 aa) § 2 Abs. 5 Halbs. 2 Alt. 1 und 2 TV 13. Monatseinkommen tragen dem Umstand Rechnung, dass das Risiko eines Arbeitsausfalls wegen fehlender Beschäftigungsmöglichkeit - unabhängig von den Folgen für den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers - grundsätzlich beim Arbeitgeber liegt, weil er den Betrieb leitet, die betrieblichen Abläufe organisiert, die Verantwortung trägt und die Erträge bezieht (…vgl. zum Betriebsrisiko BAG 13. Oktober 2021 - 5 AZR 211/21 - Rn. 17 ff., BAGE 176, 53;… zum Arbeitsausfall aus witterungsbedingten bzw. wirtschaftlichen Gründen iSv. § 4 Nr. 6.4 BRTV Bau vgl. BAG 23. Februar 2021 - 5 AZR 304/20 - Rn. 22, 25;… zum Wirtschaftsrisiko bei Auftragsmangel BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 766/08 - Rn. 17; 13. Dezember 2007 - 6 AZR 197/07 - Rn. 21).
  • LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 328/08

    Eingruppierung - Oberarzt

    Verbleiben bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs als den stets in erster Linie heranzuziehenden Auslegungskriterien im Einzelfall noch Zweifel, so kann zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auch auf weitere Kriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrags zurückgegriffen werden, wobei es keine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel gibt (zuletzt etwa BAG, U. v. 13.12.2007, 6 AZR 197/07, NZA-RR 2008, S. 518 f (Rz. 12)).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.06.2009 - 1 Sa 245/08

    Mautkontrolleur, Schichtzulage, Schichtdienst, Dienstplan, Arbeitszeit, …

    Hierbei gibt es keine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel (BAG vom 13.12.2007 - 6 AZR 197/07, zitiert nach juris, Rz. 12 m. w. N.;… auch Steinherr in Sponer/Steinherr, TVöD-Komm., § 7, II 3, Rz. 25, S. 13).
  • LAG Köln, 13.03.2009 - 10 Sa 222/08

    Feuerwehrtechnischer Dienst; Einsatzdienst

    Hierbei gibt es keine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge der Heranziehung dieser weiteren Auslegungsmittel (vgl. BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 6 AZR 197/07 -, in NZA - RR 2008, Seite 418 ff.).
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