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Rechtsprechung
   BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 242/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13540
BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 242/14 (https://dejure.org/2015,13540)
BAG, Entscheidung vom 16.04.2015 - 6 AZR 242/14 (https://dejure.org/2015,13540)
BAG, Entscheidung vom 16. April 2015 - 6 AZR 242/14 (https://dejure.org/2015,13540)
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Volltextveröffentlichungen (14)

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  • lexetius.com

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TVöD-AT - Vertretung

  • openjur.de

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TVöD-AT; Vertretung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TVöD-AT - Vertretung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TVöD-AT - Vertretung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 TVöD, § 106 S 1 GewO
    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TVöD-AT - Vertretung

  • IWW

    § 14 TVöD, § 14 Abs. 1 TVöD, § 562 Abs. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 24 BAT, § 106 GewO, § 24 Abs. 2 BAT, § 315 BGB, § 92 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf persönliche Zulage nach § 14 TVöD-AT bei Bestellung zum ständigen oder Abwesenheitsvertreter

  • bag-urteil.com

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TVöD-AT - Vertretung

  • Betriebs-Berater

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TVöD-AT - Vertretung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Anspruchs auf persönliche Zulage nach § 14 TVöD -AT bei Bestellung zum ständigen oder Abwesenheitsvertreter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TVöD-AT

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vertretung durch ständig bestellten Vertreter ist keine Übertragung einer "anderen Tätigkeit"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TVöD-AT - Vertretung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 960
  • BB 2015, 1588
  • NZA-RR 2015, 532
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 242/14
    Dies war bereits der Zweck der Vorgängerbestimmung des § 24 BAT (BAG 11. September 2003 - 6 AZR 424/02 - zu I 1 c der Gründe, BAGE 107, 286; 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - zu II 3 d der Gründe, BAGE 101, 91).

    In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob es billigem Ermessen entspricht, diese Tätigkeit nur vorübergehend zu übertragen (…sog. "doppelte Billigkeitsprüfung", vgl. BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 17 f.; zu § 24 BAT vgl. BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - zu II 3 c der Gründe, aaO).

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

    Auszug aus BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 242/14
    Der Kläger erstrebt damit gegenwärtige rechtliche Vorteile in Form eines höheren Entgelts aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum (vgl. BAG 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 10;… 13. November 2014 - 6 AZR 1055/12 - Rn. 27).
  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende …

    Auszug aus BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 242/14
    Der Beschäftigte bleibt vielmehr der Entgeltgruppe zugehörig, in die er eingruppiert ist (BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 18).
  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 759/10

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 242/14
    In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob es billigem Ermessen entspricht, diese Tätigkeit nur vorübergehend zu übertragen (sog. "doppelte Billigkeitsprüfung", vgl. BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 17 f.;… zu § 24 BAT vgl. BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - zu II 3 c der Gründe, aaO).
  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1161/79

    Gleichwertige Fähigkeiten - Gleichwertige Erfahrungen - Sonstiger Angestellter - …

    Auszug aus BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 242/14
    Auf den zeitlichen Umfang der vertretungsweisen Tätigkeit kommt es dabei nicht an (BAG 29. September 1982 - 4 AZR 1161/79 - zu III der Gründe).
  • BAG, 21.10.1998 - 10 AZR 224/98

    Vertretungszulage gemäß § 24 Abs. 2 BAT

    Auszug aus BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 242/14
    Sie ist deshalb in die tarifliche Bewertung seiner Tätigkeit bei der Eingruppierung mit einzubeziehen (BAG 21. Oktober 1998 - 10 AZR 224/98 - zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 416/91

    Vertretungszulage bei Abwesenheitsvertretung - Anspruch seitens eines …

    Auszug aus BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 242/14
    Dies gilt selbst dann, wenn die Abwesenheitsvertretung für einen vorübergehenden Zeitraum zeitlich überwiegt (BAG 24. März 1993 - 10 AZR 416/91 - zu II 2 b der Gründe; vgl. auch 25. Februar 1987 - 4 AZR 217/86 -).
  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 701/10

    Strukturausgleich

    Auszug aus BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 242/14
    Rn. 20 1. Wird einem Beschäftigten nur vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen, liegt keine Höhergruppierung vor (BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 701/10 - Rn. 19).
  • BAG, 27.07.2011 - 10 AZR 484/10

    Zulage wegen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 242/14
    Sie dient als Ausgleich dafür, dass der öffentliche Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts berechtigt ist, dem Beschäftigten vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit zuzuweisen (zu § 14 TV-L BAG 27. Juli 2011 - 10 AZR 484/10 - Rn. 20).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 217/86

    Anspruch eines Oberarztes auf Vertretungszulage nach BAT - Erfordernis einer …

    Auszug aus BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 242/14
    Dies gilt selbst dann, wenn die Abwesenheitsvertretung für einen vorübergehenden Zeitraum zeitlich überwiegt (BAG 24. März 1993 - 10 AZR 416/91 - zu II 2 b der Gründe; vgl. auch 25. Februar 1987 - 4 AZR 217/86 -).
  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10

    Berechnung der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1055/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf beamtenrechtliche Ausgleichszulagen

  • BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 424/02

    Persönliche Zulage - Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 565/09

    Eingruppierung als Oberärztin - medizinische Verantwortung für einen Teilbereich

  • LAG Nürnberg, 14.01.2014 - 7 Sa 398/12

    Zulage - öffentlicher Dienst - Vertretung

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.09.2022 - 1 Sa 39 öD/22

    Chef-SMS muss in der Freizeit nicht gelesen werden

    Bei dieser handelt es sich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung (BAG vom 16.04.2015 - 6 AZR 242/14 - Juris, Rn. 24).
  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 468/14

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Rn. 19 aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Wirksamkeit der vorübergehenden Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit iSv. §§ 24, 22 Abs. 2 Unterabs. 1 BAT-O sowie § 14 TVöD/VKA an den Regeln zu messen, die der Arbeitgeber bei der Ausübung seines arbeitsvertraglichen Leistungsbestimmungsrechts (Direktionsrechts) entsprechend § 106 GewO einzuhalten hat (BAG 16. April 2015 - 6 AZR 242/14 - Rn. 20;… 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 17 ff. mwN).
  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 333/22

    Tarifliche Entgeltregelung - Schutzbereich von Art. 12 GG

    Die Entscheidung des Arbeitgebers, die höher bewertete Tätigkeit nur vorübergehend zu übertragen, muss deshalb billigem Ermessen iSd. § 315 BGB entsprechen (vgl. zB BAG 16. April 2015 - 6 AZR 242/14 - Rn. 20 mwN;… 27. Januar 2016 - 4 AZR 468/14 - Rn. 19, aaO).
  • LAG Köln, 08.09.2015 - 12 Sa 681/15

    Eingruppierung einer Arbeitnehmerin bei vorübergehender Übertragung einer …

    Der Beschäftigte bleibt der Entgeltgruppe zugehörig, in die er eingruppiert ist (BAG 16. April 2015 - 6 AZR 242/14 - Rn. 20).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.04.2025 - 7 Sa 89/23

    Eingruppierung eines Grundsatzsachbearbeiters bei einem Beauftragten in einem …

    Rn. 256 Die Zulage nach § 14 TV-L führt, selbst wenn sie über einen längeren Zeitraum gewährt wird, nicht zur Eingruppierung in die höhere Entgeltgruppe (BAG 16.04.2015 - 6 AZR 242/14 - Rn. 20 mwN.).

    Auf den zeitlichen Umfang der Vertretung kommt es dabei nicht an (BAG 16.04.2015 - 6 AZR 242/14 - Rn. 21 mwN.).

    Dies gilt selbst dann, wenn die Abwesenheitsvertretung für einen vorübergehenden Zeitraum zeitlich überwiegt (BAG 16.04.2015 - 6 AZR 242/14 - Rn. 21 mwN.;… 24.03.1993 - 10 AZR 416/91 - Rn. 24, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 21 Sa 1537/18

    Abwesenheitsvertretung - vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Das folgt zum einen daraus, dass die Tätigkeit der Abteilungsleiterin mit der des Klägers als Referatsleiter qualitativ nicht vergleichbar ist, sondern es sich um eine - noch dazu um drei Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen - höher bewertete Tätigkeit handelt, und zum anderen daraus, dass die Abwesenheitsvertretung - anders als die auf Dauer angelegte "ständige Vertretung" (dazu BAG 16. April 2015 - 6 AZR 242/14 - Rn. 21) - bei der Eingruppierung regelmäßig keine Berücksichtigung findet.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2016 - 5 Sa 119/15

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - billiges Ermessen

    In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob es billigem Ermessen entspricht, diese Tätigkeit nur vorübergehend zu übertragen (BAG, Urteil vom 16. April 2015 - 6 AZR 242/14 - Rn. 20, juris = NZA-RR 2015, 532).

    In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob es billigem Ermessen entspricht, diese Tätigkeit nur vorübergehend zu übertragen (BAG, Urteil vom 16. April 2015 - 6 AZR 242/14 - Rn. 20, juris = NZA-RR 2015, 532).

  • LAG Köln, 20.01.2016 - 11 Sa 460/15

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Höhergruppierung aufgrund der Ausübung einer …

    Sie unterscheidet sich von der vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeit, die zwar nach § 14 TVöD-Bund zulagenpflichtig und im Rahmen des Direktionsrechts zugewiesen werden kann, jedoch nicht zu einer Höhergruppierung führt (vgl.: BAG, Urt. v. 16.04.2015 - 6 AZR 242/14 - m. w. N.).
  • BAG, 16.03.2023 - 6 AZR 142/21

    Zulage für Vertretungstätigkeit eines handwerklich Beschäftigten - Weitergeltung …

    Dann ist ihm diese Tätigkeit als eigene und nicht als andere übertragen, es sei denn, dem Beschäftigten sind die Tätigkeiten vollständig anstelle und nicht zusätzlich zu - seiner eigenen Tätigkeit übertragen (…vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 - Rn. 16, BAGE 171, 297; 16. April 2015 - 6 AZR 242/14 - Rn. 21 mwN).

    Die Zulage nach § 18 Abs. 2 TVÜ-VKA dient jedoch ebenso wie die nach § 14 Abs. 1 TVöD-E als Ausgleich dafür, dass der Arbeitgeber dem Beschäftigten im Wege des Direktionsrechts eine Tätigkeit zuweisen kann, die höherwertig und deshalb mit besonderer Arbeitsschwierigkeit verbunden ist (zu § 14 TVöD-AT BAG 16. April 2015 - 6 AZR 242/14 - Rn. 20).

  • BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 287/19

    § 32 TVöD-V - Verhältnis zu § 14 TVöD-V

    Vorliegend handelte es sich nicht um eine typische Abwesenheitsvertretung im Sinne eines Geschäftsverteilungsplans (ausführlich hierzu vgl. BAG 16. April 2015 - 6 AZR 242/14 - Rn. 21 mwN).
  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 511/14

    Wiedereinstellung nach § 6c Abs. 1 Satz 4 SGB II - Wegfall einer Funktionsstufe

  • LAG Sachsen, 25.03.2025 - 3 Sa 252/23
  • LAG Baden-Württemberg, 18.09.2020 - 1 TaBV 1/20

    Entgeltordnung VKA - Entgeltgruppe P 14 - Bereich

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 2 Sa 79/19

    Vertretungszulage - stellvertretender Bezirksgeschäftsführer - höherwertige …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2017 - 5 Sa 245/16

    Versetzung und vorsorgliche Änderungskündigung - Änderung Arbeitsort und …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2016 - 2 Sa 233/15

    Mehrfache Abordnung einer Lehrkraft im Schuldienst an das Schulamt zur …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2024 - 2 SLa 50/24

    Öffentlicher Dienst - vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - …

  • LAG Nürnberg, 23.07.2013 - 7 Sa 398/12

    Höhergruppierung - Zuweisung von Tätigkeiten

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Rechtsprechung
   BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17293
BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13 (https://dejure.org/2015,17293)
BAG, Entscheidung vom 18.02.2015 - 4 AZR 778/13 (https://dejure.org/2015,17293)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 (https://dejure.org/2015,17293)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • lexetius.com

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters - Vergütungsordnung durch Gesamtbetriebsvereinbarung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters - Vergütungsordnung durch Gesamtbetriebsvereinbarung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 77 Abs 3 BetrVG, § 87 Abs 1 Halbs 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Halbs 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 315 Abs 1 BGB
    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters - Vergütungsordnung durch Gesamtbetriebsvereinbarung

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, § ... 563 Abs. 1, Abs. 3 ZPO, § 77 Abs. 3 BetrVG, § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 88 BetrVG, § 563 Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 613a Abs. 1 BGB, § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB, § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB, Anlage 2.4 der GBV, § 315 Abs. 1 Halbs. 1 BGB, § 315 Abs. 1 Halbs. 2 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 315 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Beschäftigten nach der Gesamtbetriebsvereinbarung "Gehaltsstruktur und Entlohnungsgrundsätze" der E-Plus Mobilfunk GmbH

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Eingruppierung eines Beschäftigten nach der Gesamtbetriebsvereinbarung "Gehaltsstruktur und Entlohnungsgrundsätze" der E-Plus Mobilfunk GmbH

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eingruppierung eines so genannten Feldinstandhalters

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung - Tätigkeit als sog. Feldinstandhalter - Gesamttätigkeit - Auslegung einer Vergütungsordnung - Verhältnis von Tätigkeitsmerkmalen und Tätigkeitsbeispielen - überwiegende Teiltätigkeit als Eingruppierungsmaßstab - Vergütungsordnung durch Ges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 960
  • DB 2015, 1972
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (25)

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 261/13

    Eingruppierung eines qualifizierten Instandhalters mit Freigabeberechtigung

    Auszug aus BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13
    Ein Arbeitnehmer, dessen Tätigkeit sowohl die "Instandhaltung", das "Betreiben" als auch das "selbstständige Konfigurieren" der BSS-Komponenten umfasst, würde nach der Rechtsprechung des Senats, soweit alle Tätigkeiten in rechtlich relevanten Umfang anfallen (dazu BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 261/13 - Rn. 31 mwN), ein Entgelt nach der Gehaltsgruppe E GBV beanspruchen können.

    Wenn auch die Betriebsparteien in der GBV hierzu keine ausdrückliche Regelung getroffen haben, kann aber - entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts - regelmäßig und ohne besondere Anhaltspunkte (vgl. etwa die Fallgestaltung BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 261/13 - Rn. 18) nicht davon ausgegangen werden, die jeweils der höchsten Gehaltsgruppe zuzuordnende Teiltätigkeit begründe - unabhängig von ihrem zeitlichen Anteil an der Gesamttätigkeit - eine entsprechende Eingruppierung.

  • BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08

    Eingruppierung einer Küchenhilfe - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13
    Rn. 41 aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die für die vorstehende Vergütungsordnung im Rahmen einer Gesamtbetriebsvereinbarung entsprechend anzuwenden ist (…für Arbeitsvertragsrichtlinien BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 694/10 - Rn. 11), sind die Erfordernisse eines Tätigkeitsmerkmals einer Entgeltgruppe regelmäßig als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine dem in der Entgeltgruppe genannten Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel entsprechende Tätigkeit ausübt (…zu den Maßstäben ausf. BAG 25. August 2010 - 4 ABR 104/08 - Rn. 35; 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 30, BAGE 131, 36; jew. mwN).

    Ergeben sie zeitlich mindestens die Hälfte der Gesamttätigkeit, ist der Kläger in die entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert und die übrigen Teiltätigkeiten bleiben unberücksichtigt, sofern diese übrigen Teiltätigkeiten, die höheren Entgeltgruppen zuzuordnen sind, nicht ihrerseits zusammengerechnet einen zeitlichen Umfang von mindestens der Hälfte der Arbeitszeit erreichen und damit rechtserheblich werden (BAG 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 29 mwN, BAGE 131, 36).

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13
    BetrVG nur dann ausgeschlossen, wenn eine zwingende tarifliche Regelung vorliegt (…BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 34/10 - Rn. 18 ff. mwN;… 8. April 2009 - 1 ABR 97/07 - aaO; 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C II 1 a, b der Gründe, BAGE 69, 134).

    Rn. 24 (1) Die Bestimmung der konkreten Höhe des Arbeitsentgelts wird vom Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht umfasst (…BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 - Rn. 15 mwN, BAGE 117, 130; 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C III 3 b der Gründe, BAGE 69, 134).

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13
    Rn. 26 (3) Selbst wenn man von einer betrieblichen Regelung der konkreten Entgelthöhe im Rahmen einer - insoweit freiwilligen - (Gesamt-)Betriebsvereinbarung (§ 88 BetrVG) ausgehen wollte, würde eine Sperrwirkung nach § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG in den Betrieben eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers aber nur eintreten, wenn Arbeitsentgelte zumindest üblicherweise durch Tarifvertrag geregelt werden (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (3) der Gründe, BAGE 114, 162).

    Ob dies vorliegend der Fall ist(zu den Maßstäben der "Üblichkeit" etwa BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (1) der Gründe mwN, aaO), hat das Landesarbeitsgericht nicht festgestellt.

  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07

    Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung

    Auszug aus BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13
    Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen, zu denen auch die Eingruppierungsregelungen der GBV zu zählen sind (…zum Umfang des Mitbestimmungsrechts vgl. etwa BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 797/09 - Rn. 17; 28. April 2009 - 1 ABR 97/07 - Rn. 19, BAGE 131, 1), ist nach § 87 Abs. 1 Eingangshalbs.

    BetrVG nur dann ausgeschlossen, wenn eine zwingende tarifliche Regelung vorliegt (…BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 34/10 - Rn. 18 ff. mwN; 8. April 2009 - 1 ABR 97/07 - aaO; 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C II 1 a, b der Gründe, BAGE 69, 134).

  • BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch …

    Auszug aus BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13
    Rn. 20 aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts greift der Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG nicht ein, soweit es sich um Angelegenheiten der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVGhandelt ( BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 21;… 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 41).

    Andernfalls wäre - vorbehaltlich des § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB - von einer Transformation der Regelungen der GBV in das Arbeitsverhältnis des Klägers nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB auszugehen (vgl. BAG 13. Februar 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 17).

  • BAG, 25.08.2010 - 4 ABR 104/08

    Eingruppierung eines Sicherheitsbeschäftigten - Sicherheits- und …

    Auszug aus BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13
    Es handelt sich aber um eine allgemein anerkannte Regel bei der Eingruppierung, dass in den Fällen, in denen sich die auszuübende Tätigkeit eines Arbeitnehmers aus verschiedenen Teiltätigkeiten unterschiedlicher Entgeltgruppen zusammensetzt, nicht stets eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit des Arbeitnehmers anzunehmen ist, sondern die zu beurteilende Tätigkeit auch aus mehreren, jeweils eine Einheit bildenden Einzeltätigkeiten bestehen kann, die tariflich gesondert zu bewerten sind (…st. Rspr., BAG 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 26;… 23. Oktober 2013 - 4 AZR 431/12 - Rn. 18, BAGE 146, 226; 25. August 2010 - 4 ABR 104/08 - Rn. 15;… s. auch BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 757/06 - Rn. 36 mwN, BAGE 122, 244).

    Rn. 41 aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die für die vorstehende Vergütungsordnung im Rahmen einer Gesamtbetriebsvereinbarung entsprechend anzuwenden ist (…für Arbeitsvertragsrichtlinien BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 694/10 - Rn. 11), sind die Erfordernisse eines Tätigkeitsmerkmals einer Entgeltgruppe regelmäßig als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine dem in der Entgeltgruppe genannten Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel entsprechende Tätigkeit ausübt (zu den Maßstäben ausf. BAG 25. August 2010 - 4 ABR 104/08 - Rn. 35;… 20. Mai 2009 - 4 ABR 99/08 - Rn. 30, BAGE 131, 36; jew. mwN).

  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13
    Rn. 50 aa) Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer, der einen Anspruch auf eine höhere Vergütung geltend macht, die anspruchsbegründenden Tatsachen darlegen und ggf. beweisen (st. Rspr., vgl. nur BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 36, BAGE 137, 249).
  • BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 699/13

    Leistungsentgelt (ERA-TV) - Beurteilung

    Auszug aus BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13
    Die dort genannten Kriterien, insbesondere die erwähnten "Marktbedingungen" und das "Leistungsniveau", die der Arbeitgeber zu berücksichtigen hat und berücksichtigt, kennt der Arbeitnehmer aber nicht (vgl. zur Beurteilung nach dem Entgeltrahmenabkommen (ERA) BAG 18. Juni 2014 - 10 AZR 699/13 - Rn. 42 f.).
  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 620/11

    Bonus - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Berücksichtigung der wirtschaftlichen …

    Auszug aus BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13
    In diesem Rahmen hat die Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 1 Halbs. 2 BGB mangels gegenteiliger Anhaltspunkte nach billigem Ermessen zu erfolgen (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 620/11 - Rn. 19, 29).
  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung - …

  • BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12

    Eingruppierung - Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung

  • BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 797/09

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 696/05

    Auslegung von tariflichen Eingruppierungsregelungen

  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 694/10

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin

  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 757/06

    Eingruppierung im Gebäudereinigerhandwerk

  • BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 34/10

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

  • BAG, 15.02.2006 - 4 AZR 634/04

    Korrigierende Rückgruppierung - MTArb

  • BAG, 23.10.2013 - 4 AZR 431/12

    Eingruppierung - sog. Auffanglohngruppe

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 275/10

    Eingruppierung eines Gewerkschaftssekretärs

  • LAG Hessen, 26.06.2013 - 18 Sa 1470/12

    Eingruppierung - Vergütung - Gehaltsband

  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 111/14

    Eingruppierung einer Akquisiteurin

    Das hat der Senat für die vorliegende GBV bereits entschieden (ausf. BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 40 ff. mwN).

    Rn. 32 III. Im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung wird das Landesarbeitsgericht neben der Geltung oder Anwendbarkeit der GBV und der vorgelegten Gehaltsstruktur der "A-L" ab dem 1. Juli 2007 und dem 1. Juli 2010, bei der ggf. § 77 Abs. 3 BetrVG zu prüfen sein wird (vgl. BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 24 ff.), insbesondere Folgendes zu beachten haben:.

    Es handelt sich aber um einen allgemein anerkannten Grundsatz des Eingruppierungsrechts, dass sich die auszuübende Tätigkeit eines Arbeitnehmers aus verschiedenen Teiltätigkeiten unterschiedlicher Entgeltgruppen zusammensetzen kann (für die vorliegende GBV: BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 34 mwN).

    Rn. 34 2. Sollte das Landesarbeitsgericht zu der Bewertung gelangen, es liegen mehrere Teiltätigkeiten vor, sind diese anhand der Maßstäbe, die der Senat in seiner Entscheidung vom 18. Februar 2015 zur vorliegenden GBV bereits dargelegt hat (- 4 AZR 778/13 - Rn. 44 mwN), zu überprüfen und die maßgebende Gehaltsgruppe zu ermitteln.

    Rn. 36 a) Durch Nr. 3 Satz 5 GBV wird dem Arbeitgeber in zulässiger Weise ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht iSd. § 315 Abs. 1 Halbs. 1 BGB nach Maßgabe der dort genannten Kriterien eingeräumt (ausf. BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 47 ff. mwN).

    Mangels anderer Anhaltspunkte kann er grundsätzlich davon ausgehen, dass im Durchschnitt ein Entgeltanspruch in der Höhe des "Mittelwerts" bestehen soll (dazu im Einzelnen BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 51 mwN).

  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 916/13

    Eingruppierung einer Bauleiterin

    Das hat der Senat für die vorliegende GBV bereits mehrfach entschieden (ausf. BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 40 ff. mwN;… 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 19).

    Dabei wird das Landesarbeitsgericht neben der Geltung oder Anwendbarkeit der GBV und der vorgelegten Gehaltsstruktur der "A-L" ab dem 1. Juli 2007 und dem 1. Juli 2010, bei der ggf. § 77 Abs. 3 BetrVG zu prüfen sein wird (vgl. BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 24 ff.), insbesondere Folgendes zu beachten haben:.

    Rn. 28 1. Das Landesarbeitsgericht wird zunächst festzustellen haben, ob es sich bei der Tätigkeit der Klägerin um eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit oder mehrere Teiltätigkeiten handelt (zur Prüfung BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 44).

    Rn. 36 a) Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend erkannt, dass dem Arbeitgeber durch Nr. 3 Satz 5 GBV in zulässiger Weise ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht iSd. § 315 Abs. 1 Halbs. 1 BGB nach Maßgabe der dort genannten Kriterien eingeräumt wird (…BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 36 mwN) und ein Arbeitnehmer regelmäßig ohne weitere Darlegung den "Mittelwert" beanspruchen kann (dazu im Einzelnen BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 51 mwN).

  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 917/13

    Eingruppierung eines Bauleiters

    Rn. 12 Nach dessen Feststellungen ist bereits weder ersichtlich, auf welcher Grundlage die GBV für das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis maßgebend sein soll, noch kann beurteilt werden, aufgrund welcher Grundlage der Kläger ein "Durchschnittsentgelt" der Gehaltsgruppe F oder hilfsweise der Gehaltsgruppe E GBV beanspruchen kann (…vgl. BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 25 ff.; 18. Februar 2015 - 4 AZR 780/13 - bzw. - 4 AZR 778/13 - Rn. 23 ff.).

    Das hat der Senat für die vorliegende GBV bereits mehrfach entschieden (ausf. BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 40 ff. mwN;… 8. Juli 2015 - 4 AZR 111/14 - Rn. 19).

    Dabei wird das Landesarbeitsgericht neben der Geltung oder Anwendbarkeit der GBV und der in der Revisionsinstanz vorgelegten Gehaltsstruktur der "Alcatel Lucent" ab dem 1. Juli 2007 und dem 1. Juli 2010, bei der ggf. § 77 Abs. 3 BetrVG zu prüfen sein wird (vgl. BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 24 ff.), insbesondere Folgendes zu beachten haben:.

    Rn. 28 1. Das Landesarbeitsgericht wird zunächst festzustellen haben, ob es sich bei der Tätigkeit des Klägers um eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit oder mehrere Teiltätigkeiten handelt (zur Prüfung BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 44).

    Rn. 37 a) Soweit das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen ist, nach Nr. 3 GBV komme dem Arbeitgeber ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht iSd. § 315 Abs. 1 Halbs. 1 BGB nach Maßgabe der genannten Kriterien zu, kann ein Arbeitnehmer nach den vom Landesarbeitsgericht genannten Kriterien und vorbehaltlich weiterer abweichender Bestimmungen in der GBV regelmäßig ohne weitere Darlegung das "Durchschnittsentgelt" der Gehaltsgruppe beanspruchen (dazu im Einzelnen BAG 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 - Rn. 51 mwN).

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Rechtsprechung
   BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 49/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12695
BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 49/13 (https://dejure.org/2015,12695)
BAG, Entscheidung vom 17.03.2015 - 1 ABR 49/13 (https://dejure.org/2015,12695)
BAG, Entscheidung vom 17. März 2015 - 1 ABR 49/13 (https://dejure.org/2015,12695)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Feststellungsantrag - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • openjur.de

    Feststellungsantrag; betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Feststellungsantrag - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • rechtsinformationen.bund.de

    Feststellungsantrag - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 256 Abs 1 ZPO, § 308 Abs 1 ZPO, § 58 Abs 2 BetrVG
    Feststellungsantrag - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • IWW

    § 84 Abs. 2 SGB IX, § 308 Abs. 1 ZPO, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 58 Abs. 2 BetrVG, § 54 Abs. 2 BetrVG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Feststellungsantrag - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrechte des Konzernbetriebsrats bei der Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • bag-urteil.com

    Feststellungsantrag - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Mitbestimmungsrechte des Konzernbetriebsrats bei der Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • datenbank.nwb.de

    Feststellungsantrag - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Feststellungsantrag - betriebliches Eingliederungsmanagement

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 960
  • DB 2015, 1536
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 45/08

    Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO - Mitbestimmung bei …

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 49/13
    Dessen Anliegen war es gerade, mit der auf die Detailregelungen bezogenen Antragstellung der Senatsentscheidung vom 18. August 2009 (- 1 ABR 45/08 -) Rechnung zu tragen.

    In dieser hat der Senat einen auf Feststellung des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei der "Ausgestaltung des Verfahrens des BEM gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX sowie den sich hieraus ergebenden zu treffenden Maßnahmen des Gesundheitsschutzes" gerichteten Antrag wegen fehlender Bestimmtheit (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) als unzulässig abgewiesen (BAG 18. August 2009 - 1 ABR 45/08 - Rn. 17).

  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 49/13
    Ob dies der Fall ist, hängt von den konkreten Umständen und Ansprüchen sowie dem erkennbaren Begehren des Klägers ab (BAG 9. Dezember 2014 - 1 AZR 102/13 - Rn. 38).
  • BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14

    Feststellungsanträge im Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse - …

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 49/13
    Sie stellt sicher, dass die Gerichte das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses tatsächlich klären können und nicht über bloße Meinungsverschiedenheiten der Betroffenen befinden (BAG 20. Januar 2015 - 1 ABR 1/14 - Rn. 18).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 5/03

    Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 49/13
    Rn. 14 2. Allerdings kann ein Streit der Betriebsparteien darüber, ob der Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat, mit einem Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn entweder ein Konflikt dieses Inhalts aktuell besteht oder aber aufgrund der betrieblichen Verhältnisse zumindest jederzeit entstehen kann (BAG 27. Januar 2004 - 1 ABR 5/03 - zu B I der Gründe, BAGE 109, 227).
  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06

    Feststellung der Tarifgebundenheit

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 49/13
    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gerichte, eine von einem konkreten Streit losgelöste Klärung von Rechts- oder Tatsachenfragen vorzunehmen oder Rechtsgutachten über Fragen zu erstellen, die je nach konkreter Fallgestaltung eine differenzierende Beantwortung gebieten (BAG 24. April 2007 - 1 ABR 27/06 - Rn. 15, BAGE 122, 121).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 44/01

    Feststellungsinteresse - Mitbestimmung bei Regelungen zum Gesundheitsschutz - …

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 49/13
    Das hierfür nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse der Arbeitnehmervertretung folgt in aller Regel daraus, dass der Arbeitgeber das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts in Abrede stellt und deshalb davon absieht, eine mitbestimmte Regelung zu treffen (BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 101, 277).
  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 78/96

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats kraft Auftrags: Konzernbetriebsvereinbarung …

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 49/13
    Die Delegation des Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrechts auf einen Konzernbetriebsrat bewirkt keine Verlagerung der Zuständigkeit auf Seiten des Arbeitgebers (BAG 12. November 1997 - 7 ABR 78/96 - zu B 2 c und 3 a der Gründe).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.04.2013 - 5 TaBV 29/12

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 49/13
    Auf die Rechtsbeschwerde der zu 3. bis 8. beteiligten Arbeitgeberinnen wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. April 2013 - 5 TaBV 29/12 - aufgehoben.
  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Dies hat der Senat auch ohne eine hierauf gestützte Verfahrensrüge der Parteien von Amts wegen zu berücksichtigen (…vgl. BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 18, BAGE 152, 240; 17. März 2015 - 1 ABR 49/13 - Rn. 8).
  • BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

    Dies hat der Senat auch ohne eine hierauf gestützte Verfahrensrüge der Parteien von Amts wegen zu berücksichtigen (BAG 17. März 2015 - 1 ABR 49/13 - Rn. 8).
  • BAG, 17.12.2015 - 2 AZR 304/15

    ("Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags

    Dies hat der Senat auch ohne eine hierauf gestützte Verfahrensrüge der Parteien von Amts wegen zu berücksichtigen (…vgl. BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 18; 17. März 2015 - 1 ABR 49/13 - Rn. 8).
  • LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 662/19

    Fiktive Provision; Mindestprovision; Entgeltfortzahlung; Urlaubsentgelt; stark …

    Dies hat das Berufungsgericht auch ohne eine hierauf gestützte Verfahrensrüge der Parteien von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BAG…, Urteil vom 25. August 2015 - 1 AZR 754/13, Rn. 18, juris; BAG, Beschluss vom 17. März 2015 - 1 ABR 49/13, Rn. 8, juris).
  • BAG, 13.03.2024 - 7 ABR 11/23

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit von Unterlassungs- und Feststellungsbegehren - …

    Das stellt sicher, dass die Gerichte das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses tatsächlich klären können und nicht im Sinn einer gutachterlichen Tätigkeit über bloße Meinungsverschiedenheiten der Betroffenen befinden (vgl. BAG 17. März 2015 - 1 ABR 49/13 - Rn. 13 mwN).
  • BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14

    Tarifzuständigkeit - Antragsbefugnis

    Dies hat der Senat auch ohne eine hierauf gestützte Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BAG 17. März 2015 - 1 ABR 49/13 - Rn. 8).
  • BAG, 25.04.2018 - 7 ABR 30/16

    Aufhebung von Einstellungen

    Das Gericht ist nach dem auch im Beschlussverfahren geltenden § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht befugt, dem Antragsteller etwas zu- oder abzusprechen, was nicht beantragt ist (…vgl. BAG 7. Juni 2016 - 1 ABR 26/14 - Rn. 8;… 26. Januar 2016 - 1 ABR 13/14 - Rn. 29, BAGE 154, 64; 17. März 2015 - 1 ABR 49/13 - Rn. 9).
  • BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 361/16

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse

    Sie stellt sicher, dass die Gerichte das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses tatsächlich klären können und nicht im Sinn einer gutachterlichen Tätigkeit über bloße Meinungsverschiedenheiten der Betroffenen befinden (vgl. BAG 17. März 2015 - 1 ABR 49/13 - Rn. 13 mwN).
  • BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 26/14

    Beschwerdeentscheidung im Beschlussverfahren ohne Antrag

    Rn. 8 1. Das Gericht ist nach dem auch im Beschlussverfahren geltenden § 308 Abs. 1 ZPO nicht befugt, dem Antragsteller etwas zuzusprechen, was nicht beantragt ist (vgl. BAG 17. März 2015 - 1 ABR 49/13 - Rn. 9).
  • LAG Düsseldorf, 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Dynamisierung von …

    Rn. 53 a)Ein Streit der Betriebsparteien darüber, ob der Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat, kann mit einem Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn entweder ein Konflikt dieses Inhalts aktuell besteht oder aber aufgrund der betrieblichen Verhältnisse zumindest jederzeit entstehen kann (BAG 17.03.2015 - 1 ABR 49/13, juris Rn. 14).

    Das für den Feststellungsantrag nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse der Arbeitnehmervertretung folgt in aller Regel daraus, dass der Arbeitgeber das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts in Abrede stellt und deshalb davon absieht, eine mitbestimmte Regelung zu treffen (BAG 17.03.2015 a.a.O. Rn. 14).

  • LAG Düsseldorf, 27.08.2015 - 11 TaBV 42/14

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Mitbestimmung bei der Dynamisierung …

  • LAG Köln, 13.09.2016 - 12 TaBV 25/16

    Zulässigkeit einer Klage des Betriebsrats zur abstrakten Klärung eines …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 6 Sa 320/17

    Auslegung einer tarifvertraglichen Urlaubsregelung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2018 - 5 Sa 482/17

    Neubescheidungsklage - Leistungsprämie an freigestelltes Personalratsmitglied

  • LAG Düsseldorf, 26.08.2015 - 12 TaBV 48/15

    Wirksamkeit der Wahl eines Betriebsrats der Mitglieder der DRK-Schwesternschaften

  • ArbG Freiburg, 12.06.2018 - 4 Ca 79/18

    Freie Meinungsäußerung - Grenze zur Formalbeleidigung oder Schmähkritik - …

  • ArbG Duisburg, 31.01.2019 - 3 Ca 1099/17

    Ordnungsgemäße Beschäftigung - Fürsorge- und Schutzpflichten

  • ArbG Bamberg, 04.06.2019 - 3 BV 20/18

    Kein Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats bei Organisation des …

  • ArbG Essen, 21.10.2021 - 1 Ca 1065/21
  • ArbG Augsburg, 10.11.2021 - 2 BV 31/18

    Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten in einer Verkaufsfiliale für …

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