Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 20.05.2014

Rechtsprechung
   BGH, 18.09.2014 - IX ZB 68/13   

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https://dejure.org/2014,30482
BGH, 18.09.2014 - IX ZB 68/13 (https://dejure.org/2014,30482)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2014 - IX ZB 68/13 (https://dejure.org/2014,30482)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2014 - IX ZB 68/13 (https://dejure.org/2014,30482)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 850e Nr 2 ZPO, § 850e Nr 2a ZPO, § 35 Abs 1 InsO, § 36 Abs 1 S 1 InsO, § 221 ASVG AUT
    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Altersrente beziehenden Schuldners: Berechnung des pfändbaren Einkommens bei Bezug einer ausländischen gesetzlichen Rente neben einer inländischen gesetzlichen Rente

  • IWW

    § 567 Abs. 1, § 793 ZPO, § 36 Abs. 4 Satz 1 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 575 ZPO, § 577 Abs. 5 ZPO, § 850e Nr. 2a ZPO, § 850 Nr. 2, 2a ZPO, § 35 Abs. 1 InsO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zusammenrechnung von ausländischen gesetzlichen Renten mit inländischen gesetzlichen Renten auf Antrag bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Insolvenzbeschlag des pfändbaren Einkommens - Zusammenrechnung aus- und inländischer gesetzlicher Renten

  • zvi-online.de

    ZPO § 850e Nr. 2, 2a
    Berechnung des pfändbaren Einkommens unter Zusammenrechnung aus- und inländischer gesetzlicher Renten

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Altersrente beziehenden Schuldners: Berechnung des pfändbaren Einkommens bei Bezug einer ausländischen gesetzlichen Rente neben einer inländischen gesetzlichen Rente

  • ra.de
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 850e Nr. 2, 2a
    Zusammenrechnung von ausländischen gesetzlichen Renten mit inländischen gesetzlichen Renten auf Antrag bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens

  • rechtsportal.de

    Zusammenrechnung von ausländischen gesetzlichen Renten mit inländischen gesetzlichen Renten auf Antrag bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zusammenrechnung von Rentenzahlungen bei Ermittlung des pfändbaren Einkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausländische Rentenzahlungen - und die Berechnung des pfändbaren Einkommens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zusammenrechnung von deutschen und ausländischen gesetzlichen Renten bei Berechnung des pfändbaren Einkommens

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zwangsvollstreckung: Zusammenrechnung von gesetzlichen inländischen mit ausländischen Renten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zusammenrechnung von deutschen und ausländischen gesetzlichen Renten bei Berechnung des pfändbaren Einkommens

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Zusammenrechnung von ausländischen und inländischen Renten

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Berechnung des pfändbaren Einkommens eines Insolvenzschuldners bei Bezug von aus und inländischen Renten

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Zusammenrechnung in- und ausländischer Renten für Ermittlung des pfändbaren Einkommens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1459
  • ZIP 2014, 2194
  • MDR 2014, 1413
  • NZI 2014, 957
  • NZI 2015, 122
  • FamRZ 2015, 55
  • WM 2014, 2094
  • DB 2014, 2529
  • Rpfleger 2015, 156
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.04.2005 - VII ZB 20/05

    Zusammenrechnung von Sozialleistungen und Arbeitseinkommen

    Auszug aus BGH, 18.09.2014 - IX ZB 68/13
    Die grundsätzliche Möglichkeit der Zusammenrechnung von Sozialleistungen (etwa Wohngeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Kindergeld, Bundeserziehungsgeld, Landeserziehungsgeld) ist ebenfalls anerkannt (BGH, Beschluss vom 5. April 2005 - VII ZB 20/05, WM 2005, 1369, 1370 - unter Anwendung des § 850e Nr. 2a ZPO; vgl. Kessal-Wulf, aaO § 850e Rn. 10; Prütting/Gehrlein/Ahrens, aaO, § 850e Rn. 30).

    Denn sowohl § 850e Nr. 2a ZPO als auch § 54 Abs. 4 SGB I schließen es aus, Ansprüche auf Arbeitseinkommen mit Sozialleistungen oder Ansprüche auf verschiedene Sozialleistungen untereinander zusammenzurechnen, soweit diese der Pfändung nicht unterworfen sind (BGH, Beschluss vom 5. April 2005 - VII ZB 20/05, WM 2005, 1369, 1370).

  • LG Aachen, 22.08.1991 - 5 T 252/91
    Auszug aus BGH, 18.09.2014 - IX ZB 68/13
    Richtig hat das Beschwerdegericht auch gesehen, dass die ausländischen Rentenansprüche nicht unter den Wortlaut des § 850e Nr. 2 und Nr. 2a ZPO fallen (vgl. LG Aachen, MDR 1992, 521; AG Nienburg, JurBüro 2004, 559; MünchKomm-ZPO/Smid, 4. Aufl., § 850e Rn. 35; Stein/Jonas/Brehm, aaO § 850e Rn. 59; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 850e Rn. 15; Musielak/Becker, ZPO, 11. Aufl., § 850e Rn. 13; Hk-ZPO/Kemper, 5. Aufl., § 850e Rn. 14; Baumbach/Hartmann, ZPO, 72. Aufl., § 850e Rn. 8).

    Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts (ebenso LG Aachen, MDR 1992, 521) sind jedoch deutsche und ausländische gesetzliche Renten in analoger Anwendung des § 850e Nr. 2, 2a ZPO zusammenzurechnen.

  • BGH, 10.07.2008 - IX ZR 118/07

    Rechtsfolgen insolvenzrechtlich unzulässiger Verrechnung durch die

    Auszug aus BGH, 18.09.2014 - IX ZB 68/13
    Der Zusammenrechnungsbeschluss des Insolvenzgerichts hat Bestand, obwohl in ihm die Höhe des Gesamteinkommens nicht angegeben worden ist (so in einem obiter dictum BGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - IX ZR 118/07, NZI 2008, 607 Rn. 14).
  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 102/06

    Verfügung eines Ehegatten über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück;

    Auszug aus BGH, 18.09.2014 - IX ZB 68/13
    b) Eine Analogie ist zulässig und geboten, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem gesetzlich geregelten Tatbestand vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 102/06, NJW 2007, 3124 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 03.12.2009 - IX ZB 247/08

    Die Entscheidung über Restschuldbefreiung muss 6 Jahre nach Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 18.09.2014 - IX ZB 68/13
    Entschieden ist der Fall, dass der Schuldner zwei Renten von unterschiedlichen deutschen Rententrägern bezieht (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - IX ZB 247/08, BGHZ 183, 258 Rn. 2, 11 - unter Anwendung des § 850e Nr. 2 ZPO).
  • BGH, 25.08.2004 - IXa ZB 271/03

    Pfändbarkeit von Ansprücheng egen das Versorgungswerk für Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 18.09.2014 - IX ZB 68/13
    Auch im Inhalt eines Rechtes angelegte Pfändungshindernisse sind in Abwägung mit dem durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Befriedigungsrecht der Gläubiger allenfalls wirksam, soweit sonstige, überwiegende Gründe das zwingend erfordern (BGH, Beschluss vom 25. August 2004 - IXa ZB 271/03, BGHZ 160, 197, 200).
  • BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 5/76

    Zulässigkeit der Feststellungsklage des Drittschuldners

    Auszug aus BGH, 18.09.2014 - IX ZB 68/13
    Gegen den Zusammenrechnungsbeschluss ist der Drittschuldner, der aufgrund dieses Beschlusses den pfändbaren Betrag an den Gläubiger abführen muss, beschwert und damit beschwerdebefugt (zur Beschwerdebefugnis des Drittschuldners gegen den Pfändungsbeschluss: BGH, Urteil vom 22. Juni 1977 - VIII ZR 5/76, BGHZ 69, 144, 148; Beschluss vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 193/03, WM 2004, 444; OLG Düsseldorf, VersR 1967, 750; OLG Köln, OLGR 1994, 205; zur Beschwerdebefugnis des Drittschuldners gegen den Zusammenrechnungsbeschluss: Meller-Hannich in Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 2. Aufl., § 850e Rn. 31; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 850e Rn. 51; BeckOK-ZPO/Riedel, 2014, § 850e Rn. 34).
  • BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 193/03

    Auslegung der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung im

    Auszug aus BGH, 18.09.2014 - IX ZB 68/13
    Gegen den Zusammenrechnungsbeschluss ist der Drittschuldner, der aufgrund dieses Beschlusses den pfändbaren Betrag an den Gläubiger abführen muss, beschwert und damit beschwerdebefugt (zur Beschwerdebefugnis des Drittschuldners gegen den Pfändungsbeschluss: BGH, Urteil vom 22. Juni 1977 - VIII ZR 5/76, BGHZ 69, 144, 148; Beschluss vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 193/03, WM 2004, 444; OLG Düsseldorf, VersR 1967, 750; OLG Köln, OLGR 1994, 205; zur Beschwerdebefugnis des Drittschuldners gegen den Zusammenrechnungsbeschluss: Meller-Hannich in Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 2. Aufl., § 850e Rn. 31; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 850e Rn. 51; BeckOK-ZPO/Riedel, 2014, § 850e Rn. 34).
  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 246/82

    Beitreibung in der Schweiz - § 812 BGB, § 14 KO, Bereicherungsausgleich zwischen

    Auszug aus BGH, 18.09.2014 - IX ZB 68/13
    Dazu gehört auch Auslandsvermögen; das folgt aus dem Universalitätsprinzip (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1983 - VIII ZR 246/82, BGHZ 88, 147, 150 zu § 1 KO; Beschluss vom 18. September 2003 - IX ZB 74/03, nv, Rn. 6).
  • OLG Köln, 11.05.1994 - 2 W 36/94

    Taschengeldanspruch ist bedingt pfändbar

    Auszug aus BGH, 18.09.2014 - IX ZB 68/13
    Gegen den Zusammenrechnungsbeschluss ist der Drittschuldner, der aufgrund dieses Beschlusses den pfändbaren Betrag an den Gläubiger abführen muss, beschwert und damit beschwerdebefugt (zur Beschwerdebefugnis des Drittschuldners gegen den Pfändungsbeschluss: BGH, Urteil vom 22. Juni 1977 - VIII ZR 5/76, BGHZ 69, 144, 148; Beschluss vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 193/03, WM 2004, 444; OLG Düsseldorf, VersR 1967, 750; OLG Köln, OLGR 1994, 205; zur Beschwerdebefugnis des Drittschuldners gegen den Zusammenrechnungsbeschluss: Meller-Hannich in Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 2. Aufl., § 850e Rn. 31; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 850e Rn. 51; BeckOK-ZPO/Riedel, 2014, § 850e Rn. 34).
  • BGH, 21.11.2013 - IX ZB 22/12

    Insolvenzrecht: Beschwer der Deutschen Rentenversicherung durch Zusammenrechnung

  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 74/03

    Umfang der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners; Erteilung einer

  • BGH, 19.10.2017 - IX ZB 100/16

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei

    Pfändungshindernisse sind in Abwägung mit dem durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Befriedigungsrecht der Gläubiger allenfalls wirksam, soweit sonstige, überwiegende Gründe das zwingend erfordern (BGH, Beschluss vom 25. August 2004 - IXa ZB 271/03, BGHZ 160, 197, 200 f; vom 18. September 2014 - IX ZB 68/13, NZI 2014, 957 Rn. 22; vom 20. Oktober 2016 - IX ZB 66/15, NJW 2017, 959 Rn. 20).
  • BGH, 20.11.2014 - IX ZB 16/14

    Insolvenzverfahren: Rückstellungsbildung bei der Schlussverteilung zur

    Ob eine derartige Lücke vorhanden ist, ist vom Standpunkt des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden Regelungsabsicht zu beurteilen (BGH, Urteil vom 13. November 2001, BGHZ 149, 165, 174; Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZB 219/08, WM 2009, 1896 Rn. 14; Urteil vom 11. März 2010 - IX ZR 34/09, NZI 2010, 399 Rn. 10; Beschluss vom 18. September 2014 - IX ZB 68/13 WM 2014, 2094 Rn. 14).

    (2) Für eine Analogie ist weiter erforderlich, dass der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem gesetzlich geregelten Tatbestand vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 102/06, NJW 2007, 3124 Rn. 11 mwN; vom 18. September 2014 - IX ZB 68/13, WM 2014, 2094 Rn. 14).

  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 400/17

    Hinterbliebenenversorgung - Altersabstandsklausel - Altersdiskriminierung

    Bei Arbeitseinkommen, zu dem nach § 850 Abs. 2 ZPO auch Betriebsrenten einschließlich Hinterbliebenenrenten zählen (vgl. BAG 18. März 1997 - 3 AZR 756/95 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 85, 274; BGH 18. September 2014 - IX ZB 68/13 - Rn. 9 f.) , bestimmt sich der pfändbare Teil gemäß § 850 Abs. 1 ZPO nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i ZPO.

    Dazu gehören auch gesetzliche Rentenansprüche (vgl. BGH 18. September 2014 - IX ZB 68/13 - Rn. 12) .

  • BGH, 20.10.2016 - IX ZB 66/15

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Pfändbarkeit der Verletztenrente aus der

    Analog § 850e Nr. 2 und 2a ZPO werden auch unterschiedliche laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zusammengerechnet, soweit sie pfändbar sind (BGH, Beschluss vom 5. April 2005 - VII ZB 20/05, WM 2005, 1369, 1370; vom 3. Dezember 2009 - IX ZB 247/08, BGHZ 183, 258 Rn. 2, 11; vom 18. September 2014 - IX ZB 68/13, NZI 2014, 957 Rn. 13).
  • BGH, 20.07.2017 - IX ZB 63/16

    Insolvenzverfahren: Beurteilung der Pfändbarkeit einer ausländischen Rente nach

    Der Drittschuldner, der aufgrund der Entscheidung des Insolvenzgerichts pfändbare Beträge an den Insolvenzverwalter abzuführen hat, kann gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde und Rechtsbeschwerde einlegen (BGH, Beschluss vom 18. September 2014 - IX ZB 68/13, WM 2014, 2094 Rn. 6).

    aa) Wie der Senat bereits entschieden hat, können bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens ausländische gesetzliche Renten mit inländischen gesetzlichen Renten zusammengerechnet werden (BGH, Beschluss vom 18. September 2014 - IX ZB 68/13, WM 2014, 2094 Rn. 12 ff).

    Der Beschluss vom 18. September 2014 (IX ZB 68/13, WM 2014, 2094 Rn. 24 f) erklärt die Zusammenrechnung einer inländischen und einer ausländischen Rente für zulässig, wenn die ausländische Rente ihrem Grundsatz nach pfändbar ist.

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 77/15

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Versorgungszusage -

    Bei Arbeitseinkommen - zu dem auch Versorgungsleistungen gehören (vgl. BAG 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 39, BAGE 143, 273; BGH 18. September 2014 - IX ZB 68/13 - Rn. 10; 8. Dezember 1977 - II ZR 219/75 - zu VI 5 b der Gründe) - bestimmt sich der pfändbare Teil gemäß § 850 Abs. 1 ZPO nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i ZPO.
  • BGH, 18.12.2014 - IX ZB 22/13

    Restschuldbefreiungsantrag im zweiten Insolvenzverfahren über das Vermögen des

    Eine Analogie ist zulässig und geboten, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem gesetzlich geregelten Tatbestand vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (BGH, Urteil vom 18. September 2014 - IX ZR 276/13, WM 2014, 2098 Rn. 8; Beschluss vom 18. September 2014 - IX ZB 68/13, WM 2014, 2094 Rn. 14; jeweils mwN).
  • BGH, 26.02.2015 - IX ZB 44/13

    Restschuldbefreiung: Verkürzung der Laufzeit der Abtretungserklärung wegen

    Eine Analogie ist zulässig und geboten, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 102/06, WM 2007, 1791 Rn. 11; vom 18. September 2014 - IX ZB 68/13, WM 2014, 2094 Rn. 14; jeweils mwN).
  • BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 226/15

    Übergangsversorgung - Bestimmtheit - Streitgegenstand

    Dazu gehören auch gesetzliche Rentenansprüche (vgl. BGH 18. September 2014 - IX ZB 68/13 - Rn. 12) .

    Bei dem streitgegenständlichen Betriebsrentenanspruch handelt es sich nach § 850 Abs. 2 ZPO um Arbeitseinkommen iSd. § 850 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG 18. März 1997 - 3 AZR 756/95 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 85, 274; BGH 18. September 2014 - IX ZB 68/13 - Rn. 10) .

  • LAG Niedersachsen, 11.06.2020 - 4 Sa 71/19

    Notwendige Rechtsgrundlage für die Anrechnung anderweitiger Versorgungsbezüge auf

    Bei Arbeitseinkommen, zu dem nach § 850 Abs. 2 ZPO auch Betriebsrenten zählen ( BAG 18. März 1997 - 3 AZR 756/95 ; BGH 18. September 2014 - IX ZB 68/13 ) , bestimmt sich der pfändbare Teil gemäß § 850 Abs. 1 ZPO nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i ZPO.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - I-12 U 96/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,28787
OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - I-12 U 96/12 (https://dejure.org/2014,28787)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.05.2014 - I-12 U 96/12 (https://dejure.org/2014,28787)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - I-12 U 96/12 (https://dejure.org/2014,28787)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Anordnung der Nachtragsverteilung in einem beendeten früheren Konkursverfahren; Rechtsfolgen der erneuten Eröffnung des Insolvenzverfahrens während des laufenden Nachtragsverteilungsverfahrens; Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die ...

  • Betriebs-Berater

    Zur Nichtigkeit eines auf Gläubigerbenachteiligung zielenden Rechtsgeschäfts wegen Sittenwidrigkeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Anordnung der Nachtragsverteilung in einem beendeten früheren Konkursverfahren; Rechtsfolgen der erneuten Eröffnung des Insolvenzverfahrens während des laufenden Nachtragsverteilungsverfahrens; Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Anordnung der Nachtragsverteilung in einem beendeten früheren Konkursverfahren

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zum Konkursbeschlag bei Anordnung der Nachtragsverteilung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Nichtigkeit eines auf Gläubigerbenachteiligung zielenden Rechtsgeschäfts wegen Sittenwidrigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 2458 (Ls.)
  • NZI 2014, 957
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 02.12.2010 - IX ZB 151/09

    Insolvenzeröffnungsvoraussetzungen: Rechtschutzbedürfnis für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12
    Von der Nachtragsverteilung erfasst wird nicht das gesamte Vermögen des Schuldners, sondern nur der Betrag oder Vermögensgegenstand, auf den sich die Nachtragsverteilungsanordnung bezieht (BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 151/09 = BeckRS 2010, 30812 Tz. 5).

    Betrifft ein solcher weiterer Insolvenzantrag dasselbe Vermögen und dieselben Verbindlichkeiten des Schuldners wie das Nachtragsverfahren, ist er - wie der BGH mit Beschluss vom 02.12.2010 (IX ZB 151/09, a.a.O.) ausgeführt hat - zulässig; der aus dem weiteren Verfahren resultierende Insolvenzbeschlag kann indessen nicht die Gegenstände der Nachtragsverteilung, sondern nur das neue Vermögen erfassen, das der Schuldner seit der Aufhebung des früheren Insolvenzverfahrens hinzugewonnen hat (Cranshaw, jurisPR-InsR 1/2011 Anm. 3; vgl. ferner Smid, Gutachten Bl. 935 f. GA).

    Nur auf diese in dem Beschluss konkret bezeichneten Gegenstände erstreckt sich der Konkursbeschlag (BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 151/09 = BeckRS 2010, 30812 Tz. 5; s.a. Rechtsgutachten Prof. Smid, dort S. 10 = Bl. 934 GA).

    Zur Frage des Verhältnisses der Anordnung der Nachtragsverteilung und des nachfolgenden Insolvenzverfahrens hat sich der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 02.12.2010 (IX ZB 151/09), der das Insolvenzverfahren des Schuldners betrifft, geäußert.

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 206/08

    Einleitung eines Anfechtungsrechtsstreits durch einen Insolvenzverwalter auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12
    Anordnungen, welche eine Behörde innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises trifft, dürfen aus Gründen der Rechtssicherheit in ihrer Wirksamkeit nicht allein deshalb in Frage gestellt werden, weil sie mit materiellem Recht nicht im Einklang stehen (BGH, Urt. v. 15.03.2012 - IX ZR 249/09 -, Rn. 13 zu § 21 Abs. 1 InsO; BGH, Urt. v. 10.12.2009 - IX ZR 206/08 - = NZI 2010, 99 Rn. 13 zur Nichtigkeit einer gerichtlichen Ermächtigung zur Verfahrensfortsetzung).

    Bei einer solchen Anordnung ist der Insolvenzverwalter ausnahmsweise befugt, anhängige Prozesse fortzusetzen und neue einzuleiten, um die der Nachtragsverteilung vorbehaltenen Masseaktiva zu realisieren (BGH, Urt. v. 10.12.2009 - IX ZR 206/08 - = NZI 2010, 99 Rn. 8; BFH, Urt. v. 06.07.2011 - II R 34/10, Rn. 11).

    Zwar kommt die Anordnung einer Nachtragsverteilung auch bezüglich eines Anfechtungsanspruchs in Betracht, da dieser ein Masseaktivum darstellt; gegebenenfalls ist der Insolvenzverwalter dann legitimiert, einen Anfechtungsprozess erst nach vollzogener Schlussverteilung einzuleiten (BGH, Urt. vom 10.12.2009 - IX ZR 206/08 = NZI 2010, 99 f. Tz. 8).

  • BGH, 11.02.2010 - IX ZB 105/09

    Vereinfachtes Insolvenzverfahren: Voraussetzungen der Anordnung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12
    Etwas anderes gilt zwar für Gegenstände, die erst nach Durchführung eines Rechtsstreits - etwa wie im Streitfall der Rückgewähranspruch auf der Grundlage einer Anfechtungsklage - zur Masse gezogen werden können; in einem solchen Fall kann das Gericht eine Nachtragsverteilung anordnen, wenn die (beabsichtigte) Klage nach dem Inhalt des dem Gericht unterbreiteten Sachverhaltes schlüssig ist (BGH, Beschl. v. 11.02.2010 - IX ZB 105/09 = BeckRS 2010, 05109).

    Das setzt jedoch voraus, dass die Anfechtungsfrist noch nicht abgelaufen ist (Kießner, Anm. zu BGH, Beschl. v. 11.02.2010 - IX ZB 105/09 = FD-InsR 2010, 299713; Kayser, in: MüKoInsO, 3. Aufl., § 129 Rn. 211 a.E., jew. zu § 146 InsO).

  • OLG Celle, 31.01.2002 - 11 U 144/01

    Feststellungsantrag; Begründetheit; Garantievertrag; Reparatur ; Motorschaden;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12
    Durch Urteile des OLG Köln vom 23.12.2002 (11 U 144/01 und 11 U 51/00, Anl. B 3 und Anl. B 4) wurde die Beklagte zu 1) rechtskräftig verurteilt, an die Ehefrau des Schuldners 1.572.222,50 EUR nebst Zinsen sowie an Rechtsanwalt E 383.468,91 EUR nebst Zinsen zu zahlen.

    Die Beklagte zu 1) selbst hat sich in den von Rechtsanwalt E und der Ehefrau des Schuldners gegen sie geführten Klageverfahren auf Zahlung des Kaufpreises darauf berufen, der als Kaufvertrag bezeichnete Vertrag vom 16.08.1995 sei tatsächlich nur ein Verwertungsauftrag gewesen; der darin genannte Kaufpreis habe nur aus den erhofften Erlösen aus der Verwertung des B GmbH-Geschäftsanteils abgetragen werden sollen, und zwar ausschließlich durch Zahlungen an die Gläubiger des Schuldners (s. die Urteile des OLG Köln vom 23.12.2002 - 11 U 144/01 und 11 U 51/00; Anl. B 3 und B 4) .

  • OLG Köln, 19.10.2000 - 18 U 94/00
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12
    Das Vorliegen einer förmlichen vorherigen Zustimmung war jedoch, wie bereits das OLG Köln in seinem den Parteien bekannten Urteil vom 19.11.1999 (4 U 17/99, Bl. 1758 ff. GA; ebenso: OLG Köln, Urt. v. 19.10.2000 - 18 U 94/00 , Anl. B 24 ) ausgeführt hat, entbehrlich, da aufgrund der Beteiligung des Schuldners als damaligem Alleingesellschafter der B GmbH an dem Geschäft dessen Zustimmung zu dem Vertrag auf der Hand lag und er als solcher das Recht hatte, die Geschäftsführer K und L anzuweisen, diesem Vertrag zuzustimmen.

    Etwaige schuldrechtliche Ansprüche der D GmbH auf (Rück-)Übertragung des Geschäftsanteils an der Beklagten zu 1) aufgrund der vom Schuldner vorsorglich erklärten Abtretung (vgl. OLG Köln, Urt. v. 19.10.2000 - 18 U 94/00 , Anl. B 24 ) sind jedenfalls durch den Vergleich hinfällig geworden, der am 19.12.2002 zwischen dem Verwalter im Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der D GmbH, M, und F sowie den Beklagten zu 1) bis 3) geschlossen wurde (Anl. BB 10).

  • BGH, 28.01.2014 - II ZR 371/12

    Sittenwidrigkeit eines vom Bevollmächtigten unter Vollmachtsmissbrauch und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12
    Ein Vertrag ist wegen sittenwidriger Kollusion nichtig, wenn ein von den Voraussetzungen des § 181 BGB befreiter Bevollmächtigter seine Vollmacht missbraucht, um mit sich als Geschäftsgegner ein Geschäft zum Nachteil des Vertretenen abzuschließen (BGH, Urt. v. 28.01.2014 - II ZR 371/12 = BeckRS 2014, 05928 Rn. 10).
  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12
    Dies hat der Bundesgerichtshof etwa angenommen, wenn ein Gläubiger im gewollten und bewussten Zusammenwirken mit dem Schuldner Gegenstände des Schuldnervermögens dem Vollstreckungszugriff eines anderen Gläubigers zu dem Zweck entzieht, sie wirtschaftlich dem Schuldner zu erhalten (BGH, Urt. v. 30.10.1973 - VI ZR 27/71, zit. nach juris) oder wenn ein Schuldner planmäßig mit eingeweihten Helfern zusammenarbeitet, um sein wesentliches pfändbares Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern zu retten (BGH, Urt. v. 13.07.1995 - IX ZR 81/94, zit. nach juris Rn. 57).
  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 99/05

    Beweiswirkung des Tatbestandes bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12
    Wird - wie hier - im schriftlichen Verfahren entschieden (§ 128 Abs. 2 ZPO), ist Entscheidungsgrundlage das gesamte mündliche und schriftliche Vorbringen, auch Prozesshandlungen, die in vorbereitenden Schriftsätzen erst für die mündliche Verhandlung angekündigt wurden (Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 128 Rn. 8); § 314 ZPO ist auf den Tatbestand der Entscheidung nicht anwendbar mit Ausnahme des Vorbringens in einer früheren mündlichen Verhandlung (BGH, Urt. v. 08.11.2007 - I ZR 99/05, zit. nach juris Rn. 16; Zöller/Vollkommer, a.a.O.,§ 314 Rn. 3).
  • BGH, 09.06.2011 - IX ZB 175/10

    Insolvenzrecht: Zweites Insolvenzverfahren eines Neugläubigers bei Freigabe des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12
    Der von der Anordnung der Nachtragsverteilung erfasste Anfechtungsanspruch fällt daher - anders als der nach § 259 Abs. 3 InsO geltend gemachte Anfechtungsanspruch - nicht in die Masse des neu eröffneten Insolvenzverfahrens; es liegen zwei getrennte Insolvenzmassen vor, was in Ausnahmefällen möglich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 09.06.2011 - IX ZB 175/10 = NJW-RR 2011, 1615 f.; Gundlach/U. Müller, EWiR 4/2011, 121 f.).
  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12
    Wegen ihrer Rückwirkung braucht die Genehmigung nicht innerhalb der Frist erklärt zu werden, die für die genehmigte Verfahrenshandlung gilt (BGH, Beschl. vom 10.01.1995 - X ZB 11/92 = NJW 1995, 1901, 1902).
  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 249/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • BGH, 30.11.2006 - III ZB 22/06

    Wahrung der Klagefrist für die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen durch

  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 113/01

    Wahrung der Anfechtungsfrist bei Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

  • BGH, 18.07.2013 - III ZR 208/12

    Berufungsverfahren: Beweiskraft des Tatbestandes des Ersturteils und deren

  • BGH, 09.01.2014 - IX ZR 209/11

    Insolvenzrechtliche Anfechtungsklage: Behandlung widersprüchlicher Regelungen im

  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 136/14

    Zusammenrechnung der Werte mehrerer Streitgegenstände in demselben Verfahren und

  • BGH, 18.11.1999 - IX ZR 402/97

    Amtspflicht eines Notars bei Rücknahme eines Antrags auf Eintragung einer

  • KG, 21.03.2006 - 1 W 252/05

    GmbH: Voraussetzung für die Befreiung des Geschäftsführers vom Verbot des

  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

  • BFH, 06.07.2011 - II R 34/10

    Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters bei Beendigung des

  • BGH, 08.04.1991 - II ZB 3/91

    Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens

  • OLG Celle, 15.11.2006 - 9 U 59/06

    Ausübung des Stimmrechts in einer GmbH durch einen Nichtgesellschafter;

  • BGH, 20.06.2013 - IX ZB 10/13

    Insolvenzverfahren: Voraussetzungen einer Nachtragsverteilung

  • OLG Hamm, 27.04.1998 - 15 W 79/98

    Befreiung des Alleingesellschafter-Geschäftsführers von den Beschränkungen des §

  • BGH, 30.10.1973 - VI ZR 27/71

    Übertragung eines Betriebes mit dem einzigen Zweck der Erfüllung von

  • BGH, 03.04.2000 - II ZR 379/99
  • BGH, 05.05.1976 - VIII ZR 281/74

    Anfechtungsfrist im Anschlußkonkurs

  • OLG Köln, 19.11.1999 - 4 U 17/99

    Beststellung eines Geschäftsführers einer GmbH durch Zustimmung der

  • OLG Köln, 08.04.1998 - 11 U 87/97
  • LG Potsdam, 20.04.2009 - 5 T 166/09

    Anordnung einer Nachtragsverteilung von Amts wegen im Rahmen eines

  • OLG Düsseldorf, 10.06.1999 - 10 U 142/93
  • BGH, 07.04.2020 - AK 6/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 12 Monate hinaus (dringender Tatverdacht;

  • BGH, 05.04.2023 - AK 14

    Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate (besondere Schwierigkeit und

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