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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.02.2000 - 10 U 197/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6715
OLG Düsseldorf, 03.02.2000 - 10 U 197/98 (https://dejure.org/2000,6715)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.02.2000 - 10 U 197/98 (https://dejure.org/2000,6715)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Februar 2000 - 10 U 197/98 (https://dejure.org/2000,6715)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § 276; ; BGB § 535 ff.

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 123, 276, 535
    Arglistige Täuschung; Nebenkostenvorauszahlung; Betriebskostenvorauszahlung; Anfechtung; Mietvertrag; Entwässerungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 § 276 §§ 535 ff.
    Arglistige Täuschung des Mieter bei Überschreiten der Nebenkostenvorauszahlung; Umlagefähigkeit der Entwässerungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz; Schadensersatzanspruch; Mietvertrag; Mieter; Anfechtung; Arglistige Täuschung; Nebenkosten; Nebenkostenpauschale; Entwässerung; Umlage

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 604
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • LG Karlsruhe, 16.04.1998 - 5 S 339/97

    Zu niedrige Vorauszahlungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2000 - 10 U 197/98
    Zwar kommt in Ausnahmefällen ein Schadensersatzanspruch des Mieters unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens beim Vertragsschluß in Betracht, aufgrund dessen er Freistellung von der Betriebskostenforderung des Vermieters verlangen kann, wenn dieser beim Vertragsschluß die Angemessenheit der Nebenkostenvorschüsse ausdrücklich zugesichert oder diese bewußt zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen (vgl. z.B. LG Berlin ZMR 1999, 637 und LG Karlsruhe WuM 1998, 479).
  • LG Berlin, 23.03.1999 - 64 S 331/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2000 - 10 U 197/98
    Zwar kommt in Ausnahmefällen ein Schadensersatzanspruch des Mieters unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens beim Vertragsschluß in Betracht, aufgrund dessen er Freistellung von der Betriebskostenforderung des Vermieters verlangen kann, wenn dieser beim Vertragsschluß die Angemessenheit der Nebenkostenvorschüsse ausdrücklich zugesichert oder diese bewußt zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen (vgl. z.B. LG Berlin ZMR 1999, 637 und LG Karlsruhe WuM 1998, 479).
  • BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 195/03

    Vereinbarung zu geringer Nebenkostenvorauszahlungen bleibt für Vermieter in der …

    Eine Pflichtverletzung des Vermieters im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Vorauszahlungen bei Vertragsschluß ist deshalb nur dann zu bejahen, wenn besondere Umstände gegeben sind (OLG Düsseldorf, WuM 2000, 591 unter 2 a; LG Karlsruhe, WuM 1998, 479 f.;… Staudinger/Emmerich, BGB (2003), § 535 Rdnr. 73;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 63. Aufl., § 535 Rdnr. 95; vgl. aber LG Arnsberg, NJW-RR 1988, 397 f.).
  • OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 9 UF 26/07

    Berücksichtigung der Kosten für Niederschlagswasser bei der Berechnung des …

    Gleiches gilt für die erstmals im Berufungsrechtszug zur Anrechnung gestellte Position Gebühren für Niederschlagswasser in Höhe von monatlich 11, 11 EUR (Bl. 189 d.A.) (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 604; LG Berlin, Grundeigentum 2003, 1159).
  • OLG Naumburg, 23.11.2001 - 9 U 171/01

    Zur Nachforderung von Betriebskosten vom Mieter bei wesentlicher Überschreitung …

    Dies wird teilweise mit dem Grundsatz von Treu und Glauben und teilweise mit einem Freihaltungsanspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen begründet (vgl. OLG Düsseldorf, WuM 2000, 591; LG Frankfurt, WuM 1979, 24; LG Arnsberg, NJW-RR 1988, 397 f; LG Celle, DWW 1996, 193; LG Karlsruhe, WuM 1998, 479).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 24 U 162/11

    Umfang der Aufklärungspflicht des Vermieters über die Höhe der Nebenkosten

    Allein der Umstand, dass sie Vorauszahlungen auf die Betriebskosten verlangt hat, die in ihrer Höhe die tatsächlichen Kosten deutlich unterschreiten, ohne den Beklagten hierauf hinzuweisen, führt nicht zur Annahme einer Aufklärungspflichtverletzung (vgl. BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671; BGH, NJW 2004, 1102; 2674; ZMR 2011, 788; OLG Düsseldorf [10. Zivilsenat], ZMR 2000, 604).
  • AG Berlin-Wedding, 16.05.2011 - 15b C 15/11
    Hier liegt auch der Unterschied zu den - grundsätzlich als Betriebskosten umlagefähigen (vgl. OLG Düsseldorf WuM 2000, 591 und GE 2001, 488, 490) - Kosten für die Entsorgung von Niederschlags- oder Oberflächenwasser, d.h. der Ableitung des Regenwassers von der versiegelten Grundstücksfläche.
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 18.11.1999 - 8 U 136/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3986
OLG Braunschweig, 18.11.1999 - 8 U 136/99 (https://dejure.org/1999,3986)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18.11.1999 - 8 U 136/99 (https://dejure.org/1999,3986)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18. November 1999 - 8 U 136/99 (https://dejure.org/1999,3986)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 133 BGB; § 157 BGB; § 164 Abs. 1 BGB; § 177 Abs. 1 BGB; § 242 BGB; § 812 Abs. 1 S. 1 BGB; § 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B; § 2 Nr. 7 Abs. 1 S. 2 VOB/B
    Anspruch des Bauunternehmers gegen Subunternehmer auf Rückzahlung von Werklohn und Erstattung von Gutachterkosten; Präklusion aufgrund vertraglicher Abrede vor Durchführung der Arbeiten; Auslegung einer gemeinsamen Aufstellung über Mehrstärken als Feststellung der ...

  • ibr-online

    Gemeinsames Aufmaß von Putz-Mehrstärken vor Ausführungsbeginn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VOB/B § 2 Nr. 3, 7 Abs. 1, § 14
    Gemeinsames Aufmaß vor Ausführungsbeginn)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch des Bauunternehmers gegen Subunternehmer auf Rückzahlung von Werklohn und Erstattung von Gutachterkosten; Präklusion aufgrund vertraglicher Abrede vor Durchführung der Arbeiten; Auslegung einer gemeinsamen Aufstellung über Mehrstärken als Feststellung der ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bindung an gemeinsames Aufmaß? (IBR 2001, 9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1334
  • BauR 2000, 1912 (Ls.)
  • BauR 2001, 412
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.01.1974 - VII ZR 73/73

    Bindungswirkung eines gemeinsamen Aufmaßes

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.1999 - 8 U 136/99
    Da ein gemeinsames Aufmaß gerade dazu führt, Einwendungen auszuschließen, zu deren Zweck das Aufmaß erstellt worden ist (vergleiche BGH NJW-RR 1992, 727; BGH NJW 1974, 646; OLG Stuttgart BauR 1972, 318), folgt daraus, dass die Beteiligten auch gerade diese Rechtswirkungen erzeugen wollten.
  • OLG Hamm, 12.07.1991 - 26 U 146/89

    Gemeinsames Aufmaß: Anerkenntnis

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.1999 - 8 U 136/99
    Sie hat nicht vorgetragen, dass die in der gemeinsamen Aufmessung getroffenen Feststellungen nicht der Wirklichkeit entsprechen und dass ihr - und auch ihrem Bauleiter (§ 166 BGB) - dieses erst nach dem gemeinsamen Aufmessen bekannt geworden ist (vgl. OLG Hamm, BauR 1992, 242, 243) [OLG Hamm 12.07.1991 - 26 U 146/89].
  • BGH, 30.01.1992 - VII ZR 237/90

    Vergütung: Überzahlung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.1999 - 8 U 136/99
    Da ein gemeinsames Aufmaß gerade dazu führt, Einwendungen auszuschließen, zu deren Zweck das Aufmaß erstellt worden ist (vergleiche BGH NJW-RR 1992, 727; BGH NJW 1974, 646; OLG Stuttgart BauR 1972, 318), folgt daraus, dass die Beteiligten auch gerade diese Rechtswirkungen erzeugen wollten.
  • BGH, 30.01.1975 - VII ZR 206/73

    Bindung eines gemeinsamen Aufmaßes

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.1999 - 8 U 136/99
    Zwar tritt eine Bindungswirkung stets nur soweit ein, wie die Regeln des Abrechnens eingehalten worden sind (vgl. BGH BauR 1975, 211; 212OLG Düsseldorf BauR 1991, 772 [OLG Düsseldorf 07.05.1991 - 23 U 165/90]).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.1991 - 23 U 165/90

    Abrechnung von Bauleistungen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.1999 - 8 U 136/99
    Zwar tritt eine Bindungswirkung stets nur soweit ein, wie die Regeln des Abrechnens eingehalten worden sind (vgl. BGH BauR 1975, 211; 212OLG Düsseldorf BauR 1991, 772 [OLG Düsseldorf 07.05.1991 - 23 U 165/90]).
  • OLG Stuttgart, 30.12.1971 - 3 U 106/71

    Rechtsnatur des gemeinschaftlichen Aufmaßes: Vollmacht des Architekten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.11.1999 - 8 U 136/99
    Da ein gemeinsames Aufmaß gerade dazu führt, Einwendungen auszuschließen, zu deren Zweck das Aufmaß erstellt worden ist (vergleiche BGH NJW-RR 1992, 727; BGH NJW 1974, 646; OLG Stuttgart BauR 1972, 318), folgt daraus, dass die Beteiligten auch gerade diese Rechtswirkungen erzeugen wollten.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 20 WF 100/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3770
OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 20 WF 100/99 (https://dejure.org/2000,3770)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.02.2000 - 20 WF 100/99 (https://dejure.org/2000,3770)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Februar 2000 - 20 WF 100/99 (https://dejure.org/2000,3770)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 567

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2 § 567
    Zulässigkeit einer PKH-Beschwerde nach rechtskräftigem Abschluß der Hauptsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe; Ablehnung; Verweigerung; Erledigung; Hauptsache; Rechtskraft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 656
  • MDR 2000, 1212
  • FamRZ 2000, 1588
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 08.08.1994 - 2 WF 88/94

    Beschwerde; Prozeßkostenhilfe; Ablauf; Frist; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 20 WF 100/99
    In Rechtsprechung und Literatur wird zwar überwiegend die Beschwerde gegen eine die Prozeßkostenhilfe mangels Erfolgsaussicht ablehnende Entscheidung für unzulässig gehalten oder jedenfalls eine abweichende Beurteilung der Erfolgsaussicht verneint, wenn ein Rechtsmittel in der Hauptsache statthaft ist, aber nicht eingelegt wurde, so daß die Hauptsache rechtskräftig ist (so OLG Karlsruhe, 2. Zivilsenat, FamRZ 1995, 240; ebenso OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 176; OLG Köln, NJW-RR 1998, 511;… MünchKomm/Wax, ZPO, § 127 Rn. 16;… Wendl/Thalmann, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 4. Aufl., § 8 Rn. 45, Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 127 Rn. 3;… Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 119 Rn. 47 m.w.N.).

    Die Einlegung eines Rechtsmittels gegen den Prozeßkostenhilfe versagenden Beschluß ist damit vor Beendigung des Verfahrens nicht mehr möglich gewesen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 240 m.w.N).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Prozeßkostenhilfe Asylverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 20 WF 100/99
    Das BVerfG hat mit Beschluß vom 17.03.1988 (BVerfGE 78, 88 ff.) entschieden, daß es in Fällen, in denen das Verwaltungsprozeßrecht dem Asylbewerber im Prozeßkostenhilfeverfahren das Rechtsmittel der Beschwerde ohne gesetzliche Einschränkung eröffnet, gegen Art. 19 Abs. 4 GG verstößt, wenn das Beschwerdegericht die Erfolgsaussicht der Klage ungeprüft läßt.
  • OLG Köln, 16.06.1997 - 14 WF 65/97

    Zulässigkeit PKH Beschwerde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 20 WF 100/99
    In Rechtsprechung und Literatur wird zwar überwiegend die Beschwerde gegen eine die Prozeßkostenhilfe mangels Erfolgsaussicht ablehnende Entscheidung für unzulässig gehalten oder jedenfalls eine abweichende Beurteilung der Erfolgsaussicht verneint, wenn ein Rechtsmittel in der Hauptsache statthaft ist, aber nicht eingelegt wurde, so daß die Hauptsache rechtskräftig ist (so OLG Karlsruhe, 2. Zivilsenat, FamRZ 1995, 240; ebenso OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 176; OLG Köln, NJW-RR 1998, 511;… MünchKomm/Wax, ZPO, § 127 Rn. 16;… Wendl/Thalmann, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 4. Aufl., § 8 Rn. 45, Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 127 Rn. 3;… Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 119 Rn. 47 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - 2 WF 65/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 20 WF 100/99
    Zu fragen wäre dann wohl, ob die Hauptsache dann schon rechtskräftig gewesen wäre, wenn rechtzeitig über den PKH-Antrag und sodann in angemessener (?) Zeit über die Beschwerde entschieden worden wäre, d. h. bei Entscheidungsreife (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 1123; OLGR 1999, 222; 2000, 24).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.1992 - 7 W 53/92

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis hinsichtlich des Anspruchs auf …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.02.2000 - 20 WF 100/99
    Die Beklagten haben zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, da sie sich vorprozessual so verhalten haben, daß der Kläger annehmen mußte, ohne Anrufung des Gerichts sein Ziel nicht erreichen zu können (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 74).
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 391/10

    Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: …

    Rn. 9 c) Die Frage, ob nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens der in der Hauptsache unterlegenen Partei noch nachträglich Prozesskostenhilfe zu bewilligen oder diese aufgrund der Bindung an die rechtskräftige Hauptsacheentscheidung stets mangels Erfolgsaussicht zu versagen ist, ist umstritten (für eine grundsätzliche Bindungswirkung der Hauptsacheentscheidung: BFHE 141, 494 = DStR 1985, 50; OLG Düsseldorf OLGR 1993, 281; OLG Düsseldorf MDR 2009, 1356;… MünchKommZPO/Motzer 3. Aufl. § 127 Rn. 17; gegen eine Bindungswirkung jedenfalls bei verzögerter Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch: OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1588; OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 1163;… Zöller/Geimer ZPO 29. Aufl. § 119 Rn. 47 - anders hingegen aaO § 127 Rn. 50;… Stein/Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 114 Rn. 41 mwN).
  • LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13

    Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe

    Rn. 44 cc) Nach einer weiteren Auffassung soll schließlich die Rechtskraft einer rechtsmittelfähigen Entscheidung über die Hauptsache weder der Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe entgegenstehen noch den Umfang der Prüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts im Hinblick auf die Erfolgsaussicht begrenzen, weil andernfalls eine mit Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbare Ineffektivität eines nach der Prozessordnung vorgesehenen Rechtsmittels eintreten würde (vgl. OLG Karlsruhe 28. Februar 2000, 20 WF 100/99, NJW-RR 2001, 656 unter Bezugnahme auf BVerfG, 17. März 1988, 2 BvR 233/88, MDR 1988, 750).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2009 - 24 U 25/09

    Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung durch das …

    Denn das Beschwerdegericht, das über die Verweigerung der Prozesskostenhilfe zu entscheiden hat, darf die Erfolgsaussichten der Hauptsache nicht abweichend von der Vorinstanz beurteilen, wenn die bedürftige Partei eine ihr ungünstige Entscheidung über die Hauptsache nicht angefochten hat (BFH BB 1984, 2249 f.; Senat, AGS 2005, 211 f.; FamRZ 2002, 1713; OLG Düsseldorf, 9. Zivilsenat, JurBüro 1994, 176; KG OLGZ 1969, 446 f.;… Zöller/Philippi, ZPO, § 127 Rn. 50; a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1588).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2004 - 24 W 38/04

    Prozesskostenhilfe: Bindung des Beschwerdegerichts an

    Das Beschwerdegericht, das über die Verweigerung der Prozesskostenhilfe zu entscheiden hat, darf die Erfolgsaussichten der Hauptsache nicht abweichend von der Vorinstanz beurteilen, wenn die bedürftige Partei eine ihr ungünstige Entscheidung der Vorinstanz über die Hauptsache nicht anfochten hat (vgl. BFH BB 1984, 2249f.; KG OLGZ 1969, 446 f., OLG Düsseldorf, 9 Zivilsenat, JurBüro 1994, 176; Senat FamRZ 2002, 1713;… Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 119, Rdnr.47 m.w.N.; a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1588).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2009 - 24 W 11/09

    Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung durch das …

    Denn das Beschwerdegericht, das über die Verweigerung der Prozesskostenhilfe zu entscheiden hat, darf die Erfolgsaussichten der Hauptsache nicht abweichend von der Vorinstanz beurteilen, wenn die bedürftige Partei eine ihr ungünstige Entscheidung über die Hauptsache nicht angefochten hat (BFH BB 1984, 2249 f.; Senat, AGS 2005, 211 f.; FamRZ 2002, 1713; OLG Düsseldorf, 9. Zivilsenat, JurBüro 1994, 176; KG OLGZ 1969, 446 f.;… Zöller/Philippi, ZPO, § 127 Rn. 50; a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1588).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 13 W 1385/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5167
OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 13 W 1385/00 (https://dejure.org/2000,5167)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.05.2000 - 13 W 1385/00 (https://dejure.org/2000,5167)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Mai 2000 - 13 W 1385/00 (https://dejure.org/2000,5167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 123; ; GKG § 54 Nr. 2; ; GKG § 53 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de

    Kostenhaftung der Prozesskostenhilfe erhaltenden Partei bei freiwilliger Kostenübernahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichtskosten; PKH; Vergleich; Prozesskostenhilfe; Kostenerstattungsanspruch

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1034
  • Rpfleger 2000, 460
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 13 W 1385/00
    Damit liegt nicht der Fall der §§ 58 Abs. 2 Satz 2, 54 Nr. 1 GKG vor, sondern ein solcher des § 54 Nr. 2 GKG, für den § 58 Abs. 2, Satz 2 GKG nicht gilt (so ausdrücklich BVerfG, Beschluß vom 23.06.1999, MDR 99, 1089, 1090 unter Bezugnahme auf die Entscheidung BVerfGE 51, 295, 302; vgl. auch OLG Nürnberg, OLG-Report 2000, 72; OLG Karlsruhe, NJW 2000, 1121; OLG Koblenz, NJW 2000, 1122 = MDR 2000, 113, je m.w.N.; a.A. OLG Frankfurt, NJW 2000, 1120).

    Denn diese Entscheidung ist nicht zu dem hier vorliegenden Fall des § 54 Nr. 2 GKG ergangen, sondern zu einem solchen der §§ 54 Nr. 1, 58 Abs. 2 Satz 2 GKG; sie steht außerdem in Widerspruch zu der inzwischen ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.06.1999 (a.a.O.), welche gerade eine unterschiedliche Behandlung einer Partei, der Prozeßkostenhilfe bewilligt worden war, nach ihrer prozessualen Stellung als Kläger oder Beklagter und damit auch danach, wann die Zahlung der Kosten durch die andere Partei erfolgt ist, im Falle des § 54 Nr. 1 GKG abgelehnt hat, weil der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG einen umfassenden Schutz der unbemittelten Partei angestrebt habe.

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 13 W 1385/00
    Damit liegt nicht der Fall der §§ 58 Abs. 2 Satz 2, 54 Nr. 1 GKG vor, sondern ein solcher des § 54 Nr. 2 GKG, für den § 58 Abs. 2, Satz 2 GKG nicht gilt (so ausdrücklich BVerfG, Beschluß vom 23.06.1999, MDR 99, 1089, 1090 unter Bezugnahme auf die Entscheidung BVerfGE 51, 295, 302; vgl. auch OLG Nürnberg, OLG-Report 2000, 72; OLG Karlsruhe, NJW 2000, 1121; OLG Koblenz, NJW 2000, 1122 = MDR 2000, 113, je m.w.N.; a.A. OLG Frankfurt, NJW 2000, 1120).
  • OLG Koblenz, 18.10.1999 - 14 W 683/99

    "Arme" Partei übernimmt Gerichtskosten im Prozessvergleich, Erstattungsanspruch …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 13 W 1385/00
    Damit liegt nicht der Fall der §§ 58 Abs. 2 Satz 2, 54 Nr. 1 GKG vor, sondern ein solcher des § 54 Nr. 2 GKG, für den § 58 Abs. 2, Satz 2 GKG nicht gilt (so ausdrücklich BVerfG, Beschluß vom 23.06.1999, MDR 99, 1089, 1090 unter Bezugnahme auf die Entscheidung BVerfGE 51, 295, 302; vgl. auch OLG Nürnberg, OLG-Report 2000, 72; OLG Karlsruhe, NJW 2000, 1121; OLG Koblenz, NJW 2000, 1122 = MDR 2000, 113, je m.w.N.; a.A. OLG Frankfurt, NJW 2000, 1120).
  • OLG Frankfurt, 10.11.1999 - 12 W 258/99
    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 13 W 1385/00
    Damit liegt nicht der Fall der §§ 58 Abs. 2 Satz 2, 54 Nr. 1 GKG vor, sondern ein solcher des § 54 Nr. 2 GKG, für den § 58 Abs. 2, Satz 2 GKG nicht gilt (so ausdrücklich BVerfG, Beschluß vom 23.06.1999, MDR 99, 1089, 1090 unter Bezugnahme auf die Entscheidung BVerfGE 51, 295, 302; vgl. auch OLG Nürnberg, OLG-Report 2000, 72; OLG Karlsruhe, NJW 2000, 1121; OLG Koblenz, NJW 2000, 1122 = MDR 2000, 113, je m.w.N.; a.A. OLG Frankfurt, NJW 2000, 1120).
  • OLG Karlsruhe, 01.09.1999 - 11 W 112/99

    Vergleich hinsichtlich der Kosten eines Rechtsstreits; Erstattungsanspruch …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 13 W 1385/00
    Damit liegt nicht der Fall der §§ 58 Abs. 2 Satz 2, 54 Nr. 1 GKG vor, sondern ein solcher des § 54 Nr. 2 GKG, für den § 58 Abs. 2, Satz 2 GKG nicht gilt (so ausdrücklich BVerfG, Beschluß vom 23.06.1999, MDR 99, 1089, 1090 unter Bezugnahme auf die Entscheidung BVerfGE 51, 295, 302; vgl. auch OLG Nürnberg, OLG-Report 2000, 72; OLG Karlsruhe, NJW 2000, 1121; OLG Koblenz, NJW 2000, 1122 = MDR 2000, 113, je m.w.N.; a.A. OLG Frankfurt, NJW 2000, 1120).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 27.03.2000 - 4 UF 16/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,13393
OLG Bremen, 27.03.2000 - 4 UF 16/00 (https://dejure.org/2000,13393)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27.03.2000 - 4 UF 16/00 (https://dejure.org/2000,13393)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27. März 2000 - 4 UF 16/00 (https://dejure.org/2000,13393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1569 § 1579 Nr. 7
    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen langjähriger Partnerschaft ohne gemeinsame Haushaltsführung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bremen-Blumenthal - F 176/99
  • OLG Bremen, 27.03.2000 - 4 UF 16/00
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Auszug aus OLG Bremen, 27.03.2000 - 4 UF 16/00
    Andererseits kann aber auch eine solche Beziehung ausreichend sein, in deren Folge der Berechtigte mit seinem Partner keinen gemeinsamen Haushalt führt ( BGH FamRZ 84, 987, FamRZ 97, 671) oder bei der der neue Partner wirtschaftlich nicht in der Lage ist, dem Berechtigten ein Auskommen zu bieten, ihn also zu unterhalten ( BGH FamRZ 87, 1011, 1013 mit Anm. Luthin, BGH FamRZ 89, 487).

    Entscheidend ist auch nicht, ob es dem Berechtigten und seinem neuen Partner gelingt, die Beziehung geheim zu halten oder ob beide auch in der Öffentlichkeit als Paar auftreten ( BGH FamRZ 97, 671).

    Es kommt auch nicht darauf an, ob die Beziehung sich in letzter Zeit, d.h. unter dem Eindruck des Verfahrens, etwa "flüchtiger" gestaltet (BGH FamRZ 97, 671).

    Der Bundesgerichtshof hat mehrmals daraufhin gewiesen, dass die Frage, ob im Einzelfall der Tatbestand des nichtehelichen Zusammenlebens erfüllt ist, keine Rechtsfrage ist, sondern letztlich der verantwortlichen Beurteilung des Tatrichters obliegt, die in der Revision nicht nachgeprüft wird ( vgl. BGH FamRZ 97, 671, 672).

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Bremen, 27.03.2000 - 4 UF 16/00
    Andererseits kann aber auch eine solche Beziehung ausreichend sein, in deren Folge der Berechtigte mit seinem Partner keinen gemeinsamen Haushalt führt ( BGH FamRZ 84, 987, FamRZ 97, 671) oder bei der der neue Partner wirtschaftlich nicht in der Lage ist, dem Berechtigten ein Auskommen zu bieten, ihn also zu unterhalten ( BGH FamRZ 87, 1011, 1013 mit Anm. Luthin, BGH FamRZ 89, 487).

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Berechtigte über einen längeren Zeitraum hin mit seinem neuen Partner in einer festen sozialen Verbindung lebt, die beide als neue Lebensform gewählt haben und in der sie künftig ihr Leben gemeinsam gestalten wollen (BGH FamRZ 89, 487).

    Diese Beziehung muss sich aber so verfestigt haben, dass damit gleichsam ein nichteheliches Zusammenleben an die Stelle der Ehe getreten ist (BGH FamRZ 89, 487, 491).

    Das Merkmal der "gewissen Dauer" (vgl. BGH FamRZ 89, 487, 491) ist spätestens ab Januar 1999 erfüllt, denn zu diesem Zeitpunkt bestand die enge persönliche Bindung der Beklagten zu dem Zeugen seit nahezu 8 Jahren.

  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZR 22/83

    Unbilligkeit des Unterhaltsanspruchs bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft des …

    Auszug aus OLG Bremen, 27.03.2000 - 4 UF 16/00
    Zwar stellt allein die Tatsache, dass der Unterhaltsberechtigte eine intime Beziehung zu einem neuen Partner unterhält, keinen anderen Grund i.S.d. § 1579 Nr. 7 BGB dar, der zur Verwirkung des Anspruchs führen kann (BGH FamRZ 84, 986).

    Selbst wenn dieser von der Eheschließung mit dem neuen Partner u.a. deswegen absieht, um seinen Unterhaltsanspruch nicht zu gefährden ( BGH FamRZ 84, 986) oder wenn er keine triftigen Gründe dafür anführt, warum er mit dem neuen Partner nicht zu einer ehegleichen ökonomischen Solidarität, d.h. einer Unterhaltsgemeinschaft gelangt, liegt in diesem Verhalten ohne das Hinzutreten weiterer Umstände noch kein Härtegrund i.S.d. § 1579 Nr. 7 BGB ( BGH FamRZ 95, 542).

  • OLG Koblenz, 08.12.2005 - 7 UF 189/05

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen neuer Partnerschaft

    Entscheidend ist deshalb nur, ob der Berechtigte mit seinem neuen Partner über einen längeren Zeitraum in einer festen sozialen Verbindung lebt, die beide als neue Lebensform für sich gewählt haben (Hanseatisches OLG in Bremen, OLG-R Bremen 2000, 296, 297).
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