Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 17 U 15/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 Nr 3 S 3 PflVG
Schadensersatz: Ende der Verjährungshemmung der in einem Abfindungsvergleich vorbehaltenen künftigen Ansprüche bei Möglichkeit eines Zukunftschadens - Judicialis
PflVersG § Nr. 3 S. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PflVersG § Nr. 3 S. 3
Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall gegen die Haftplichtversicherung - Verzicht auf die Einrede der Verjährung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zukunftsschäden; Abfindungsvergleich; Haftpflichtversicherung ; Angemeldete Zukunftsschäden; Verjährungshemmung; Konstitutive Befreiung von der Verjährungseinrede
Verfahrensgang
- LG Limburg, 14.12.2000 - 1 O 226/00
- OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 17 U 15/01
- OLG Frankfurt, 24.05.2002 - 17 U 15/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 755
- MDR 2002, 577
- VersR 2002, 1142
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 08.12.1998 - VI ZR 318/97
Rechte des Geschädigten nach Beendigung der Mitgliedschaft der gesetzlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 17 U 15/01
Ein Anerkenntnis der Haftung ist im Text der Abfindungserklärung ausdrücklich verneint (vgl. BGH, VersR 1999, 382 [383]).Unter diesen Umständen stellt der im Jahre 1982 geschlossene Abfindungsvergleich lediglich eine Teilregulierung auf Basis des damals feststellbaren Gesundheitszustands der Klägerin dar, mit der die Verjährungshemmung gem. § 3 Nr. 3 S. 3 PflVersG wegen des darüber hinaus angemeldeten, aus der Abgeltungswirkung der Vereinbarung ausgeklammerten Zukunftsschadens nicht beendet wurde (vgl. BGH, VersR 1999, 382 [384];… 1996, 78 [Nichtannahmebeschluss zu OLG Hamm, Urt. v. 9.11.1994-32 U 114/94];… Knappmann in: Prölls/Martin, 26. Aufl., § 3 Nr. 3 PflVersG Rz. 3 a.E.;… Stiefel/Hofmann, § 3 Nr. 3 PflVersG Rz. 13, 15).
- OLG Hamm, 09.11.1994 - 32 U 114/94
Schadensersatzanspruch; Verjährung; Abfindungsvergleich
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 17 U 15/01
Als Verzicht auf die Verjährungseinrede (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1999, 587 f.; OLG Hamm, VersR 1996, 78 f.), kann die Zustimmung der Beklagten zu dem Vorbehalt in der Abfindungserklärung ebenfalls nicht ausgelegt werden.Unter diesen Umständen stellt der im Jahre 1982 geschlossene Abfindungsvergleich lediglich eine Teilregulierung auf Basis des damals feststellbaren Gesundheitszustands der Klägerin dar, mit der die Verjährungshemmung gem. § 3 Nr. 3 S. 3 PflVersG wegen des darüber hinaus angemeldeten, aus der Abgeltungswirkung der Vereinbarung ausgeklammerten Zukunftsschadens nicht beendet wurde (vgl. BGH, VersR 1999, 382 [384]; 1996, 78 [Nichtannahmebeschluss zu OLG Hamm, Urt. v. 9.11.1994-32 U 114/94];… Knappmann in: Prölls/Martin, 26. Aufl., § 3 Nr. 3 PflVersG Rz. 3 a.E.;… Stiefel/Hofmann, § 3 Nr. 3 PflVersG Rz. 13, 15).
- BGH, 26.05.1992 - VI ZR 253/91
Keine Änderung der Verjährungsfrist durch deklaratorisches Anerkenntnis; eine …
- BGH, 30.04.1991 - VI ZR 229/90
Anspruchsbejahende Entscheidung des Versicherers
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 17 U 15/01
Das kann zwar auch bei einer positiven Entscheidung der Fall sein, wenn der Versicherer zweifelsfrei erkennen lässt, dass er gegen den Grund des Anspruchs keine Einwendungen erhebt und auch künftige Forderungen aus dem Schadensfall freiwillig bezahlen wird, sofern der Geschädigte die entsprechenden Schadensposten der Höhe nach ausreichend belegt (BGH, VersR 1991, 878 [879]; 1992, 604 [605]). - BGH, 16.10.1990 - VI ZR 275/89
Beendigung der Hemmung der Verjährung durch Entscheidung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 17 U 15/01
Die Verjährungshemmung wird nur durch eine schriftliche Erklärung des Versicherers beendet, die eine eindeutige Stellungnahme zu den erhobenen Ansprüchen enthält und für den Geschädigten erkennbar endgültig und erschöpfend ist (BGH, VersR 1991, 179 f.;… Stiefel/Hofmann, § 3 PflVersG Rz. 12). - OLG Düsseldorf, 17.04.1989 - 1 U 110/88
- BGH, 28.01.1992 - VI ZR 114/91
Hemmung der Verjährung von Ansprüchen gegen den Versicherer nach dem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 17 U 15/01
Das kann zwar auch bei einer positiven Entscheidung der Fall sein, wenn der Versicherer zweifelsfrei erkennen lässt, dass er gegen den Grund des Anspruchs keine Einwendungen erhebt und auch künftige Forderungen aus dem Schadensfall freiwillig bezahlen wird, sofern der Geschädigte die entsprechenden Schadensposten der Höhe nach ausreichend belegt (BGH, VersR 1991, 878 [879]; 1992, 604 [605]). - OLG Karlsruhe, 26.03.1997 - 10 U 246/96
Wirkung eines Abfindungsvergleichs und dauerhafte Hemmung der Verjährung
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 17 U 15/01
Die seitens der Beklagten herangezogene Rechtsprechung (OLG Hamm, OLGR 1999, 69 ff.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1318, ablehnend Knappmann in: Prölls/Martin, § 3 Nr. 3 PflVersG Rz. 3) trägt die Annahme einer Beendigung der Hemmung durch den Abfindungsvergleich im vorliegenden Fall nicht. - OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 1 U 13/98
Auslegung eines Abfindungsvergleichs mit dem Haftpflichtversicherer bezüglich …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 17 U 15/01
Als Verzicht auf die Verjährungseinrede (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1999, 587 f.; OLG Hamm, VersR 1996, 78 f.), kann die Zustimmung der Beklagten zu dem Vorbehalt in der Abfindungserklärung ebenfalls nicht ausgelegt werden.
- OLG München, 14.09.2018 - 10 U 629/17
Verbindlichkeit des Abfindungsvergleichs und Verjährung von Ansprüchen aus …
Die Rechtsvorgängerin der Beklagten hat sich nicht dem Grunde nach verpflichtet, unfallbedingte materielle zukünftige Schäden zu erstatten, lediglich blieb der Klägerin eine solche Geltendmachung vorbehalten (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20.02.2002 - 17 U 15/01, VersR 2002, 1142). - OLG Jena, 24.11.2004 - 4 U 399/04
Abfindungsvergleich beendet Verjährungshemmung
Dies führt indes nicht dazu - wie von dem Kläger sowie dem Landgericht unter Bezugnahme auf OLG Frankfurt/Main v. 20.02.2002, Az: 17 U 15/01 vertreten -, in der Abfindungsvereinbarung vom 17.05.1998 nur eine Teilregulierung zu sehen, welche die Verjährungshemmung des nicht regulierten Schadens nicht beendet. - OLG Frankfurt, 23.05.2003 - 2 U 40/02
Kfz-Unfall: Wegfall der Verjährungshemmung des Direktanspruchs gegen den …
Zwar sind Ansprüche gemäß § 3 Nr. 3 PflVG solange gehemmt, bis die Versicherung in einem endgültigen abschließenden schriftlichen Bescheid weitere Zahlungen ablehnt (siehe hierzu BGH in MDR 1996 Seite 259 f; so auch in NJW 2000, 861 (862); in VersR 1991, 115 so auch OLG Frankfurt in OLG-Report 2002 Seite 117(118)).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 24.08.2001 - 25 UF 214/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 516; ; ZPO § ... 621 e; ; ZPO § 519 Abs. 1; ; ZPO § 519 Abs. 2; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 1686; ; BGB § 1696 Abs. 1; ; BGB § 1684 Abs. 3; ; BGB § 1684 Abs. 3 S. 2; ; BGB § 1684 Abs. 4 S. 1; ; FGG § 33; ; FGG § 13 a Abs. 1 S. 1; ; FGG § 13 a Abs. 1 S. 2
- rechtsportal.de
ZPO § 621e
Unzulässigkeit der Anschlussbeschwerde im Umgangsrechtsverfahren - Wolters Kluwer
Beschwerde; Zulässigkeit; Begründetheit; Form; Frist
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 25.11.1999 - 316 F 298/98
- AG Köln, 31.08.2000 - 316 F 298/98
- OLG Köln, 24.08.2001 - 25 UF 214/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1299
- MDR 2002, 341
- FamRZ 2002, 1053
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.10.1984 - IVb ZB 42/82
Zulässigkeit einer unselbständigen Anschlußbeschwerde im …
Auszug aus OLG Köln, 24.08.2001 - 25 UF 214/00
Zwar ist allgemein anerkannt, dass der Gegner der befristeten Beschwerde gemäß § 621 e ZPO nach Verstreichen der Beschwerdefrist grundsätzlich eine unselbständige Anschlussbeschwerde einlegen kann (Zöller-Philippi, ZPO, 22. Auflage, § 621e Rdnr.24 mit Hinweis auf BGHZ 92, 207/210).
- OLG Dresden, 03.11.2004 - 21 UF 468/04
Vorabentscheidungen des Familiengerichts über den Umgang mit Bezugspersonen
Auch im Beschwerdeverfahren ist die Regelung des Umgangs allein an dem Wohl des Kindes ausgerichtet, so dass das Verschlechterungsverbot nicht greift (OLG Celle FamRZ 2004, 1667 ; OLG Köln FamRZ 2002, 1053 ;… Keidel/Kahl, FGG , 15. Aufl., § 20 Rn.18;… Zöller-Philippi, ZPO , 24. Aufl., § 621e Rz.25). - OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 9 UF 169/09 Die Verfahren über die elterliche Sorge und den Umgang gehören nicht zu den echten, eine Anschließung ermöglichenden Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ( OLG Jena, FamRZ 2007, 661 zu Sorge- und Umgangsrecht; OLG Köln, FamRZ 2002, 1053 zum Umgangsrecht).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 07.02.2002 - 11 U 137/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Immobilienmaklervertrag: Konkludenter Vertragsschluß bei zweiter Besichtigung eines vorbekannten Kaufobjekts in Kenntnis des Provisionsverlangens
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§§ 652 ff. BGB ; § 654 BGB
Maklervertrag; Vertragsabschluss; Besichtigungstermin ; Provision; Anderweitige Kenntnisnahme; Courtageforderung - Judicialis
- zimmermann-notar-rostock.de
Konkludentes Zustandekommen eines Maklervertrages bei zweiter Besichtigung eines vorbekannten Kaufobjektes in Kenntnis des Provisionsverlangens
- rechtsportal.de
BGB §§ 652 ff. § 654
Zu den Anforderungen an den konkludenten Abschluss eines Maklervertrages - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Konkludenter Vertragsschluss, Maklervertrag, stillschweigender Vertragsabschluss
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Maklervertrag; Vertragsabschluss; Besichtigungstermin ; Provision; Anderweitige Kenntnisnahme; Courtageforderung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Maklercourtage trotz Vorkenntnis? (IBR 2002, 696)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 04.04.2001 - 2 O 25/01
- OLG Celle, 07.02.2002 - 11 U 137/01
Papierfundstellen
- MDR 2002, 939
- ZMR 2003, 764
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 28.06.2011 - 10 O 502/10
Maklerleistung ist nicht kausal für den Abschluss des Hauptvertrages bei einer …
Dies ist auch der Fall, wenn Vertragspartner des späteren Hauptvertrages nicht die Beklagte, sondern ein Dritter wie etwa eine ihrer Franchisenehmer werden sollte, da dies den Maklervertrag grundsätzlich nicht berührt (so auch BGH NJW-RR 1996, 1459; OLG Celle MDR 2002, 939, OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1495).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 19.09.2001 - 20 U 78/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 242
- rechtsportal.de
BGB § 242
Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung eines privaten Kranken- und Pflegeversicherungsvertrages durch den Versicherer - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fristlose Kündigung; Pflegeversicherungsvertrag; Außerordentliches Kündigungsrecht; Beleidigende Äußerungen des Versicherungsnehmers; Bagatellforderung des Versicherers
Verfahrensgang
- LG Bochum, 28.02.2001 - 2 O 265/00
- OLG Hamm, 19.09.2001 - 20 U 78/01
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 76/83
Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung; …
Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2001 - 20 U 78/01
Nach der grundlegenden Entscheidung des BGH zu den Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung (VersR 1985, 54; vgl. auch Senat, VersR 1991, 452) gewinnt das Gebot von Treu und Glauben - namentlich der Versicherer ist nach vielen Richtungen auf die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit des VN angewiesen - im Versicherungsrecht besondere Bedeutung und eröffnet den Vertragsparteien bei Vorliegen eines wichtigen Grundes grundsätzlich ein auf § 242 BGB beruhendes Recht zur außerordentlichen Kündigung. - OLG München, 08.07.1996 - 17 U 1871/96
Voraussetzungen für die fristlose Kündigung eines Krankenversicherungsvertrags …
Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2001 - 20 U 78/01
Zumindest wird man mit dem Landgericht in einem solchen Fall vom Versicherer verlangen müssen, daß er vor einer fristlosen Vertragskündigung den VN abmahnt und ihn auf diese Weise eindringlich darauf hinweist, daß er im Wiederholungsfall mit einer fristlosen Kündigung rechnen müsse (…vgl. Senat, a.a.O.; OLG München, VersR 1997, 689;… Hohlfeld in Berliner Kommentar zum VVG, § 178 i Rdn. 12 m.w.N.). - OLG Hamm, 24.08.1990 - 20 U 302/89
Zeitweise berufliche Tätigkeit während Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2001 - 20 U 78/01
Nach der grundlegenden Entscheidung des BGH zu den Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung (VersR 1985, 54; vgl. auch Senat, VersR 1991, 452) gewinnt das Gebot von Treu und Glauben - namentlich der Versicherer ist nach vielen Richtungen auf die Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit des VN angewiesen - im Versicherungsrecht besondere Bedeutung und eröffnet den Vertragsparteien bei Vorliegen eines wichtigen Grundes grundsätzlich ein auf § 242 BGB beruhendes Recht zur außerordentlichen Kündigung.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.06.2001 - 14 U 26/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BGB § 463 Satz 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708; ; ZPO § 713
- rechtsportal.de
BGB § 463 S. 2; ZPO § 91 Abs. 1 § 708 § 713
Haftung des Verkäufers einer noch nicht vermessenen Grundstücksfläche - Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch ; Minderfläche ; Grundbesitz; Zugesicherte Eigenschaft ; Arglistiges Verschweigen eines Mangels; Grundstücksgröße
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 19.12.2000 - 6 O 368/00
- OLG Düsseldorf, 28.06.2001 - 14 U 26/01
Papierfundstellen
- BauR 2002, 1137 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.04.1984 - V ZR 137/83
Flächenangabe als Eigenschaftszusicherung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2001 - 14 U 26/01
Hat in diesem Fall der Käufer - wie hier die Kläger - den Teil des Grundstücks erhalten, der ihm nach dem Lageplan auch zu stehen sollte, scheiden Gewährleistungsansprüche aus, sofern nicht aufgrund, besonderer Umstände davon auszugehen ist, dass die Flächenangabe hier als Zusicherung zu verstehen sein sollte, das durch den Inhalt der Planskizze in seinen Grenzen verbindlich festgelegte Neugrundstück sei ungefähr 680 qm groß (vgl. BGH, WM 1984, 941, 942).Kommt es danach allein auf die Umgrenzung in dem dem Kaufvertrag beigefügten Plan an, dann scheidet auch ein Anspruch der Kläger gegen die Beklagte aus § 463 Satz 2 BGB aus, denn es liegt bereits kein Fehler der Kaufsache vor (BGH, WM 1984, 941, 942).
- BGH, 09.10.1998 - V ZR 44/97
Ausschluß der Gewährleistung für die Größe des Grundstücks
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2001 - 14 U 26/01
Wenn nämlich die Vertragsparteien eines notariellen Grundstücksvertrages ausdrücklich vereinbart haben, dass für eine bestimmte Größe des Grundstücks die Gewährleistung ausgeschlossen werde, so ist auch bei einer wesentlichen Abweichung der Grundstücksgröße von der im Vertrag angeführten in aller Regel kein Raum für eine Gewährleistung des Verkäufers (BGH, Urt. v. 09.10.1998 - V ZR 44/97 -, DRsp-ROM Nr. 1998/19839). - BGH, 23.04.1999 - V ZR 54/98
Formwirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages hinsichtlich einer nicht …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2001 - 14 U 26/01
Wird eine noch nicht vermessene Geländefläche verkauft und der Kaufgegenstand in der notariellen Urkunde sowohl durch eine bestimmte Grenzziehung in einem maßstabgerechten Plan (durch Punkte und Linien) als auch durch eine als ungefähr bezeichnete Flächenmaßangabe (Zahl der Quadratmeter) bestimmt, so geht in der Regel der objektive Inhalt sowohl der Verkäufer- wie der Käufererklärung dahin, dass bei Differenzen zwischen der angegebenen (bezifferten) und der der angegebenen Grenzziehung entsprechenden (umgrenzten) Flächengröße die Bezifferung ohne Bedeutung und die Umgrenzung allein maßgeblich ist (vgl. BGH, NJW-RR 1999, 1030; WM 1980, 1013, 1014). - BGH, 13.06.1980 - V ZR 119/79
Bezeichnung einer noch zu vermessenden Teilfläche im Kaufvertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2001 - 14 U 26/01
Wird eine noch nicht vermessene Geländefläche verkauft und der Kaufgegenstand in der notariellen Urkunde sowohl durch eine bestimmte Grenzziehung in einem maßstabgerechten Plan (durch Punkte und Linien) als auch durch eine als ungefähr bezeichnete Flächenmaßangabe (Zahl der Quadratmeter) bestimmt, so geht in der Regel der objektive Inhalt sowohl der Verkäufer- wie der Käufererklärung dahin, dass bei Differenzen zwischen der angegebenen (bezifferten) und der der angegebenen Grenzziehung entsprechenden (umgrenzten) Flächengröße die Bezifferung ohne Bedeutung und die Umgrenzung allein maßgeblich ist (vgl. BGH, NJW-RR 1999, 1030; WM 1980, 1013, 1014).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 04.04.2001 - 8 WF 20/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
RPflG § 11 n.F.; ; ZPO § ... 104; ; ZPO § 567; ; ZPO § 577; ; ZPO § 623 Abs. 3 a.F.; ; ZPO § 623 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; ZPO § 629 Abs. 1; ; ZPO § 623 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 623 Abs. 2 Satz 2 n.F.; ; ZPO § 627; ; ZPO § 628; ; ZPO § 93 a; ; ZPO §§ 91 ff.; ; FGG § 13 a; ; GKG § 12 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 3; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAGO § 33 Abs. 2; ; BRAGO § 31; ; BRAGO § 118
- rechtsportal.de
Scheidungsverbund - Abtrennungsantrag - Vollzug der Abtrennung - Wirkung - Kostenentscheidung - Wertfestsetzung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Scheidungsverfahren; Sorgerechtsverfahren; Verbundverfahren; Abtrennungsantrag; Prüfungsrecht; Wirkung bisheriger Verfahrenshandlungen; Wertfestsetzung; Kostenentscheidung
Verfahrensgang
- AG Halle/Saale - 23 F 692/00
- OLG Naumburg, 04.04.2001 - 8 WF 20/01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG München, 12.04.1999 - 12 WF 687/99
Abänderung des Beschlusses und Neufestsetzung des Streitwerts nach …
Auszug aus OLG Naumburg, 04.04.2001 - 8 WF 20/01
Entsprechend ist bei der Festsetzung des Streit- bzw. Geschäftswerts zu verfahren (vgl. Zöller/Philippi, a.a.O., § 626 Rdn. 12 unter Bezugnahme auf OLG München, OLG-Report 1999, 205;… FamRefK/Hoffmann, § 623 ZPO Rdn. 22).
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 22.03.2011 - 162 F 8816/10 Rn. 1 Der Verfahrenskostenhilfe-Antrag war mangels Rechtsschutzbedürfnisses zurückzuweisen, denn der früheren Ehefrau ist bereits mit Beschluss vom 08.09.1994 - 126 F 10178/94 - Prozesskostenhilfe bewilligt worden, die - entgegen der Entscheidung des BGH vom 16.02.2011 - XII ZB 261/10 - in hiesigem Verfahren fortgilt (vgl. insoweit die vom BGH nicht näher berücksichtigten Ausführungen des OLG Naumburg, Beschl. v. 04.04.2001 - 8 WF 20/01, sowie Schwamb, FamFR 2010, 483; Keske, FuR 2010, 554, 560).
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Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 06.08.2001 - 1 W 39/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BRAGO § 28; ZPO § 78 Abs. 1 § 91
Kostenerstattung: Reisekosten des auswärtigen Anwalts - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 01.03.2001 - 1 C 251/00
- OLG Bamberg, 06.08.2001 - 1 W 39/01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- OLG Hamm, 12.02.2001 - 23 W 8/01
Kostenprognose bei Rechtsstreit vor Landgericht in anderem Bezirk - Gebot …
Auszug aus OLG Bamberg, 06.08.2001 - 1 W 39/01
Dabei scheidet eine Lösung nach § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO aus (ebenso OLG Düsseldorf, JurBüro 2001, 255 ff.; OLG Frankfurt, JurBüro 2000, 587 ; SchlHOLG , JurBüro 2001, 197; anderer Ansicht OLG Karlsruhe, JurBüro 2001, 201 ff.; PfälzOLG Zweibrücken, JurBüro 2001, 202 f.; Hans. OLG Hamburg, JurBüro 2001, 203 f.; OLG Hamm, Anwaltsblatt 2001, 441 f.).Auch erfordert das Gebot zur sparsamen Prozessführung von derjenigen Partei, die einen Anwalt beauftragen will, keine detailgenaue Abwägung dahingehend, ob ein auswärtiger oder ein am Prozessgericht zugelassener Anwalt weniger Kosten verursachen werde (vgl. dazu OLG Hamm, AnwBl 2001, 441 ).
- OLG Karlsruhe, 13.12.2000 - 11 W 136/00
Reisekosten des nicht zugelassenen Anwalts - Kosten des Unterbevollmächtigten - …
Auszug aus OLG Bamberg, 06.08.2001 - 1 W 39/01
Dabei scheidet eine Lösung nach § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO aus (ebenso OLG Düsseldorf, JurBüro 2001, 255 ff.; OLG Frankfurt, JurBüro 2000, 587 ; SchlHOLG , JurBüro 2001, 197; anderer Ansicht OLG Karlsruhe, JurBüro 2001, 201 ff.; PfälzOLG Zweibrücken, JurBüro 2001, 202 f.; Hans. OLG Hamburg, JurBüro 2001, 203 f.; OLG Hamm, Anwaltsblatt 2001, 441 f.). - OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 6 W 126/00
Kostenerstattungsanspruch für Reisekosten
Auszug aus OLG Bamberg, 06.08.2001 - 1 W 39/01
Dabei scheidet eine Lösung nach § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO aus (ebenso OLG Düsseldorf, JurBüro 2001, 255 ff.; OLG Frankfurt, JurBüro 2000, 587 ; SchlHOLG , JurBüro 2001, 197; anderer Ansicht OLG Karlsruhe, JurBüro 2001, 201 ff.; PfälzOLG Zweibrücken, JurBüro 2001, 202 f.; Hans. OLG Hamburg, JurBüro 2001, 203 f.; OLG Hamm, Anwaltsblatt 2001, 441 f.).
- OLG Schleswig, 31.10.2000 - 9 W 145/00
Reisekosten des auswärtigen Anwalts - Abgleich mit Kosten eines …
Auszug aus OLG Bamberg, 06.08.2001 - 1 W 39/01
Dabei scheidet eine Lösung nach § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO aus (ebenso OLG Düsseldorf, JurBüro 2001, 255 ff.; OLG Frankfurt, JurBüro 2000, 587 ; SchlHOLG , JurBüro 2001, 197; anderer Ansicht OLG Karlsruhe, JurBüro 2001, 201 ff.; PfälzOLG Zweibrücken, JurBüro 2001, 202 f.; Hans. OLG Hamburg, JurBüro 2001, 203 f.; OLG Hamm, Anwaltsblatt 2001, 441 f.). - OLG Hamburg, 08.12.2000 - 8 W 252/00
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten
Auszug aus OLG Bamberg, 06.08.2001 - 1 W 39/01
Dabei scheidet eine Lösung nach § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO aus (ebenso OLG Düsseldorf, JurBüro 2001, 255 ff.; OLG Frankfurt, JurBüro 2000, 587 ; SchlHOLG , JurBüro 2001, 197; anderer Ansicht OLG Karlsruhe, JurBüro 2001, 201 ff.; PfälzOLG Zweibrücken, JurBüro 2001, 202 f.; Hans. OLG Hamburg, JurBüro 2001, 203 f.; OLG Hamm, Anwaltsblatt 2001, 441 f.). - OLG Zweibrücken, 13.12.2000 - 4 W 68/00
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten
Auszug aus OLG Bamberg, 06.08.2001 - 1 W 39/01
Dabei scheidet eine Lösung nach § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO aus (ebenso OLG Düsseldorf, JurBüro 2001, 255 ff.; OLG Frankfurt, JurBüro 2000, 587 ; SchlHOLG , JurBüro 2001, 197; anderer Ansicht OLG Karlsruhe, JurBüro 2001, 201 ff.; PfälzOLG Zweibrücken, JurBüro 2001, 202 f.; Hans. OLG Hamburg, JurBüro 2001, 203 f.; OLG Hamm, Anwaltsblatt 2001, 441 f.). - OLG Düsseldorf, 15.01.2001 - 2 W 48/00
Auszug aus OLG Bamberg, 06.08.2001 - 1 W 39/01
Dabei scheidet eine Lösung nach § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO aus (ebenso OLG Düsseldorf, JurBüro 2001, 255 ff.; OLG Frankfurt, JurBüro 2000, 587 ; SchlHOLG , JurBüro 2001, 197; anderer Ansicht OLG Karlsruhe, JurBüro 2001, 201 ff.; PfälzOLG Zweibrücken, JurBüro 2001, 202 f.; Hans. OLG Hamburg, JurBüro 2001, 203 f.; OLG Hamm, Anwaltsblatt 2001, 441 f.).
- OLG Karlsruhe, 20.09.2002 - 6 W 60/02
Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld für …
Rn. 7 In der Rechtssprechung der Oberlandesgerichte ist umstritten, ob § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO, wonach Reisekosten eines Rechtsanwalts, der nicht beim Prozessgericht zugelassen ist und der am Sitz des Prozessgerichts auch nicht wohnt, nur insoweit erstattet werden, als seine Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig gewesen ist, nach der Neufassung des § 78 ZPO durch das RABerufsRNeuOG zum 01.01.00 auch auf den beim (angerufenen) Landgericht nicht zugelassenen, dort aber wegen seiner Zulassung bei einem anderen Landgericht postulationsfähigen Rechtsanwalt anzuwenden ist (vgl. für eine Erstattung : OLG Bamberg OLGR 2002, 117; OLG Bremen OLGR 2001, 337 [für den in der Nähe einer auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalt]; OLG Dresden OLGR 2001, 564 [in einer Vergabesache]; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 490; 2002, 94; OLG Jena OLGR 2002, 127 [begrenzt auf die fiktiven Kosten eines am Gerichtsort ansässigen Unterbevollmächtigten]; OLG Nürnberg OLGR 2002, 17 [im Fall des Mahnverfahrens, bei dem mit Widerspruch nicht zu rechnen war]; dagegen : OLG Brandenburg OLGR 2001, 393; OLG Hamburg OLGR 2001, 96; OLG Karlsruhe [11. Zivilsenat] OLGR 2001, 54; OLG Koblenz JurBüro 2002, 202; OLG München NJW-RR 2001, 997; OLGR 2001, 241; 2002, 56; OLGR 2002, 195 [für den Fall, dass ein Mitglied der überörtlichen Sozietät beim Prozessgericht zugelassen ist]; OLG Nürnberg, B. v. 21.05.02 - 3 W 1503/02, juris; OLG Zweibrücken OLGR 2001, 119; differenzierend : KG KGR 2001, 102 [erstattungsfähig, soweit kein einfach gelagerter Routinefall]; 2002, 152 [erstattungsfähig, soweit Anreiseweg des Anwalts nicht größer als der Anreiseweg der Partei zum Prozessgericht]; ebenso OLG Frankfurt OLGR 2000, 301; OLG Hamm OLGR 2002, 201 [das darauf abhebt, ob die höheren Kosten für die Partei erkennbar gewesen sind]; OLG Schleswig OLGR 2001, 51 [erstattungsfähig, wenn bei Einschaltung eines Unterbevollmächtigten keine geringeren Kosten entstanden wären]).
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