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Weitere Entscheidungen unten: OLG Zweibrücken, 19.05.2005 | OLG München, 22.06.2005

Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4285
OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04 (https://dejure.org/2005,4285)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.02.2005 - 9 U 74/04 (https://dejure.org/2005,4285)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - 9 U 74/04 (https://dejure.org/2005,4285)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen: Übertragung der primären Sicherungspflicht auf einen Dritten; Haftung des sekundär Sicherungspflichtigen; beschränkte Haftung des Unternehmers; Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils über den Haftungsgrund

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 831 BGB; § 836 BGB; § 837 BGB; § 531 Abs. 2 S. 1 ZPO
    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht; Umfang der Sorgfaltspflicht bei einer Bauabnahme; Anforderungen an das Vorliegen eines gestörten Gesamtschuldverhältnisses; Rechtmäßigkeit einer Deligierung der Verkehrssicherungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsrecht: Übertragung der primären Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten, Haftung des sekundär Verkehrssicherungspflichtigen, Beschränkte Haftung des Unternehmers, Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils über den Haftungsgrund; Gebühren und Kosten: ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht; Umfang der Sorgfaltspflicht bei einer Bauabnahme; Anforderungen an das Vorliegen eines gestörten Gesamtschuldverhältnisses; Rechtmäßigkeit einer Deligierung der Verkehrssicherungspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf Bauunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Gerichtskosten für überflüssige Beweisaufnahme! (IBR 2006, 1358)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Inwieweit kann der Bauherr Verkehrssicherungspflichten übertragen? (IBR 2006, 1418)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Delegation von Verkehrssicherungspflichten: Haftung wegen vermuteten Verschuldens? (IBR 2006, 1419)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsunfall (IBR 2006, 499)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 388
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 13/03

    Haftung des nicht auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmers für …

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04
    Damit würde der Zweck der Regelung unterlaufen; der von ihr gewährte Schutz des Unternehmers würde auf diesem Weg wieder zunichte gemacht (…Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., Kap. 31 Rdnr. 93; zuletzt BGH NJW 2004, 951, 952; früher: BGH NJW 1973, 1648; BGH VersR 1974, 888).

    Soweit also dem "Zweitschädiger" (hier also der Beklagten zu 2) wegen sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften kein Ausgleichsanspruch gegenüber dem "Erstschädiger" zusteht, führt dies zu einer Beschränkung seiner Haftung auch gegenüber dem Individualgeschädigten selbst; die Haftung des Zweitschädigers ist danach insoweit ausgeschlossen, als der für den Unfall mit verantwortliche Unternehmer ohne seine Haftungsfreistellung im Verhältnis zum Zweitschädiger für den Schaden aufkommen müsste (…vgl. auch Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., Kap. 31 Rdnr. 94; zur Haftungsverteilung im Innenverhältnis unter Berücksichtigung des § 426 BGB: BGH NJW 2004, 951, 952 f.).

    Zwar ergibt sich dies noch nicht aus einer unmittelbaren Anwendung des § 840 Abs. 2 i. V. m. § 832 BGB, wodurch "ein anderes bestimmt" im Sinne des § 426 Abs. 1 S. 1 BGB wäre (dazu BGH NJW 2004, 951, 953, l. Sp.).

    Der hinter dieser Haftungsverteilung stehende Gedanke wird jedoch verallgemeinernd auf den Innenausgleich nach § 426 Abs. 1 BGB angewandt: Danach kann sich derjenige, der seinerseits eine Pflicht verletzt hat, im Innenausgleich nicht darauf berufen, in der Erfüllung eben dieser Pflicht nicht genügend überwacht worden zu sein (BGH NJW 2004, 951, 953 l. Sp.).

  • BGH, 16.02.1971 - VI ZR 125/69

    Architektenhaftung - Schadensausgleich - Bauaufsicht - Unglück auf Baustelle - …

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04
    Liegt aber die Hauptverantwortlichkeit für die Sicherheit eines Baugerüsts bei dem Bauunternehmen und ist der von der Bauherrin bestellte Architekt "nur verpflichtet, die Erfüllung dieser Pflichten des Bauunternehmers zu überwachen", kommt ein Ausgleich nicht in Betracht (BGH NJW 1971, 752, 753 r. Sp.); dies gilt insbesondere, wenn Schäden bei eigenen Mitarbeitern des Bauunternehmens eingetreten sind, da es gerade diesem obliegt, für die Sicherheit seiner Arbeitnehmer zu sorgen (…BGH a. a. O.).

    Dieser Vorhalt wäre mit den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht vereinbar (BGH NJW 1971, 752, 753 r. Sp.).

  • BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer …

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04
    Letzterer ist regelmäßig - im Verhältnis zum Bauunternehmer - haftungsbefreit, wenn der Mangel des Bauwerks auf ein Verschulden des Bauunternehmers bei dessen Erstellung des Bauwerks zurückzuführen ist und der Architekt "nur" seine Aufsichtspflichten verletzt hat (BGH NJW 1965, 1175, 1176 l. Sp.).
  • BGH, 12.06.1973 - VI ZR 163/71

    Inanspruchnahme eines außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden …

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04
    Damit würde der Zweck der Regelung unterlaufen; der von ihr gewährte Schutz des Unternehmers würde auf diesem Weg wieder zunichte gemacht (…Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., Kap. 31 Rdnr. 93; zuletzt BGH NJW 2004, 951, 952; früher: BGH NJW 1973, 1648; BGH VersR 1974, 888).
  • BGH, 23.01.1990 - VI ZR 209/89

    Treppensturz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 426 BGB, gestörte …

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04
    Hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht hat der BGH dazu entschieden (NJW 1990, 1361, 1363 l. Sp.), dass ein Rückgriff des Sicherungspflichtigen gegen denjenigen, der nach einer Übertragung dieser Pflicht nur noch zur Kontrolle und Überwachung des unmittelbar Pflichtigen aufgerufen ist, ausscheidet.
  • BGH, 14.12.1988 - I ZR 235/86

    Minderung des Anspruchs auf Fracht bei teilweisem Verlust oder Beschädigung des …

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04
    Die primäre Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn als Veranlasser des Bauwerks wird schon dadurch eingeschränkt, dass er die Bauarbeiten einem ihm als zuverlässig bekannten Bauunternehmer überträgt (BHG NJW-RR 1989, 481).
  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 134/78

    Ausgleich unter mehreren Schädigern

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04
    Etwas anderes kann sich nur dann ergeben, wenn der den Schaden primär Verursachende der Aufsicht und Kontrolle durch den anderen bedürftig ist; damit dürfe er vor allem rechnen, wenn sich dies als Haupt- oder Nebenverpflichtung aus einer vertraglichen Sonderverbindung ergibt (BGH NJW 1980, 2348, 2349 l. Sp.).
  • OLG Schleswig, 29.06.1989 - 16 U 201/88

    Schmerzensgeld; Erhöhung; Wirtschaftliche Verhältnisse des Geschädigten

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04
    Der "Grundgedanke", dass in den Fällen, in denen auf der einen Seite nur eine Gefährdungshaftung oder eine Haftung aus vermutetem Verschulden, auf der anderen Seite jedoch erwiesenes Verschulden vorliegt, im Innenverhältnis derjenige den ganzen Schaden tragen soll, der nachweislich schuldhaft gehandelt hat (s. a. OLG Schleswig NJW-RR 1990, 470; zum Verhältnis zwischen Gefährdungshaftung und Verschuldenshaftung bei Reitunfällen etwa OLG Schleswig NJW-RR 1990, 470), kommt hier nicht zur Anwendung.
  • BGH, 02.04.1974 - VI ZR 193/72

    Sorgfaltspflicht - Verrichtungsgehilfe - Angestelltenschutz - Verantwortliche …

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04
    Damit würde der Zweck der Regelung unterlaufen; der von ihr gewährte Schutz des Unternehmers würde auf diesem Weg wieder zunichte gemacht (…Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., Kap. 31 Rdnr. 93; zuletzt BGH NJW 2004, 951, 952; früher: BGH NJW 1973, 1648; BGH VersR 1974, 888).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.1987 - 18 U 51/87

    Mitarbeiter; Telegrafenleitung; Fachfirma; Sicherungsmaßnahme; Telegrafenmast

    Auszug aus OLG Celle, 02.02.2005 - 9 U 74/04
    Diese systematische Einordnung wird auch von der Rechtsprechung vorgenommen (vgl. explizit OLG Karlsruhe VersR 1989, 82).
  • OLG München, 24.01.2014 - 10 U 1673/13

    Voraussetzungen der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht

    § 21 I 1 GKG erlaubt auch die Niederschlagung von Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (vgl. OLG Brandenburg OLGR 2004, 277 und OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1151 jeweils für ein unzulässige Rechtsgutachten über inländisches Recht; OLG Celle OLGR 2005, 723 für eine umfangreiche Beweisaufnahme zur Höhe vor Klärung des Anspruchsgrundes;… Senat, Beschl. v. 17.09.2008 - 10 U 2272/08 für Gutachten von wegen Befangenheit ausgeschlossenen Sachverständigen, st. Rspr., zuletzt Urt. v. 19.03.2010 - 10 U 3870/09 [[...], dort Rz. 93] und v. 27.01.2012 - 10 U 3065/11 [[...], dort Rz. 12]).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2017 - 21 U 223/14

    Bauherr muss für sichere Arbeitsräume sorgen!

    Rn. 47 (1)Ausgangspunkt ist die in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertretene Auffassung, dass die Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf ein Bauvorhaben grundsätzlich zunächst den Bauherrn selbst trifft, da er Veranlasser der Baumaßnahmen ist und damit auch die Gefahrenquellen geschaffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 5.11.1992, III ZR 91/91, NJW 1993, 1647, 1648; OLG Hamm, Urteil vom 29.09.1995, 9 U 48/95 NJW-RR 1996, 1362; OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2014, 11 W 15/14, NZBau 2014, 435, 436; OLG Celle, Urteil vom 2.2.2005, 9U 74/04, BauR 2006, 388, zit.nach juris Rz. 20; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. April 1998, 22 U 168/97, NJW-RR 1999, 318; OLG Schleswig, a.a.O., zit. nach juris Rz. 68; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Auflage Rz. 2362; Wagner in Münchner Kommentar zum BGB, 6 Auf.
  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2309/09

    Aufhebung und Zurückverweisung in Verkehrsunfallsachen: Nichtberücksichtigung …

    § 21 I 1 GKG erlaubt auch die Niederschlagung von Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (vgl. OLG Brandenburg OLGR 2004, 277 = FamRZ 2004, 1662 und OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1151 jeweils für ein unzulässige Rechtsgutachten über inländisches Recht; OLG Celle OLGR 2005, 723 = BauR 2006, 388 für eine umfangreiche Beweisaufnahme zur Höhe vor Klärung des Anspruchsgrundes).
  • OLG München, 23.10.2015 - 10 U 1124/15

    Beweiswürdigung, Behandelnde Ärzte, Schaden, Sachverständige, Fachkompetenz, …

    § 21 I 1 GKG erlaubt auch die Niederschlagung von Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (vgl. OLG Köln FamRZ 2014, 1800 für die Verkennung der Darlegungs- und Beweislast; OLG Koblenz MDR 2013, 1366; für eine Beweiserhebung über eine unstreitige Tatsache;… OLG München, Urt. v. 19.03.2010 - 10 U 3870/09 [juris, dort Rz. 40, 92, 93], v. 27.01.2012 - 10 U 3065/11 [juris, dort Rz. 5, 6, 12] und v. 11.07.2013 - 23 U 695/13 [juris, dort Rz. 22] für das Übergehen von Beweisanträgen; OLG Celle OLGR 2005, 723 = BauR 2006, 388 für eine umfangreiche Beweisaufnahme zur Höhe vor Klärung des Anspruchsgrundes; OLG Brandenburg OLGR 2004, 277 und OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1151 für die Einholung eines unzulässigen Rechtsgutachtens über inländisches Recht; Senat, Beschl. v. 17.09.2008 - 10 U 2272/08 für die Verwertung eines Gutachtens eines wegen Befangenheit ausgeschlossenen Sachverständigen).
  • OLG Celle, 12.08.2010 - 8 U 15/10

    Umfang der zulässigen Übertragung von Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich …

    Soweit auf eine ausdrückliche Vereinbarung in der Rechtsprechung verzichtet worden ist, betrifft dies, soweit ersichtlich, andere Fälle, insbesondere solche, in denen zwischen dem ursprünglich und dem später Verkehrssicherungspflichten ohnehin Abreden bestehen, wie etwa im Verhältnis von Bauherr und Bauunternehmer (vgl. OLG Celle, 9 U 74/04, Urteil vom 2. Februar 2005, zitiert nach juris).
  • OLG München, 21.10.2011 - 10 U 1995/11

    Schmerzensgeldanspruch nach Verkehrsunfall: Erforderlichkeit der Einholung eines …

    Rn. 45 § 21 I 1 GKG erlaubt auch die Niederschlagung von Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (vgl. OLG Brandenburg OLGR 2004, 277 = FamRZ 2004, 1662 und OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1151 jeweils für ein unzulässige Rechtsgutachten über inländisches Recht; OLG Celle OLGR 2005, 723 = BauR 2006, 388 für eine umfangreiche Beweisaufnahme zur Höhe vor Klärung des Anspruchsgrundes; Senat, Beschl. v. 17.09.2008 - 10 U 2272/08 für Gutachten von wegen Befangenheit ausgeschlossenen Sachverständigen, st. Rspr., zuletzt Urt. v. 19.03.2010 - 10 U 3870/09 [Juris, dort Rz. 93 = VA 2010, 93 - red.
  • OLG München, 23.02.2011 - 34 AR 238/10

    Zuständigkeitsbestimmung: Anspruch gegen mehrere öffentlich-rechtliche …

    Die Antragsgegnerinnen haben sich entsprechend ihrer Koordinationsabsprache übereinstimmend für eine Prozessführung vor dem Landgericht Stuttgart ausgesprochen, was im Hinblick auf die vorstehende Überlegung mit zu berücksichtigen ist (OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 864; KG OLG-Report 2005, 723).
  • OLG München, 19.03.2010 - 10 U 3870/09

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Zurückverweisung wegen fehlerhafter Schätzung von …

    Rn. 93 § 21 I 1 GKG erlaubt auch die Niederschlagung von Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (vgl. OLG Brandenburg OLGR 2004, 277 = FamRZ 2004, 1662 und OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1151 jeweils für ein unzulässige Rechtsgutachten über inländisches Recht; OLG Celle OLGR 2005, 723 = BauR 2006, 388 für eine umfangreiche Beweisaufnahme zur Höhe vor Klärung des Anspruchsgrundes; Senat, Beschl. v. 17.09.2008 - 10 U 2272/08 für Gutachten von wegen Befangenheit ausgeschlossenen Sachverständigen;… Urt. v. 09.10.2009 - 10 U 2309/09).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2017 - 21 U 229/14

    Bauarbeiter stürzt in ungesicherten Schacht: Wer haftet alles auf Schadensersatz?

    Rn. 52 (1)Ausgangspunkt ist die in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertretene Auffassung, dass die Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf ein Bauvorhaben grundsätzlich zunächst den Bauherrn selbst trifft, da er Veranlasser der Baumaßnahmen ist und damit auch die Gefahrenquellen geschaffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 5.11.1992, III ZR 91/91, NJW 1993, 1647, 1648; OLG Hamm, Urteil vom 29.09.1995, 9 U 48/95 NJW-RR 1996, 1362; OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2014, 11 W 15/14, NZBau 2014, 435, 436; OLG Celle, Urteil vom 2.2.2005, 9U 74/04, BauR 2006, 388, zit.nach juris Rz. 20; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. April 1998, 22 U 168/97, NJW-RR 1999, 318; OLG Schleswig, a.a.O., zit. nach juris Rz. 68; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Auflage Rz. 2362; Wagner in Münchner Kommentar zum BGB, 6 Auf.
  • OLG München, 27.01.2012 - 10 U 3065/11

    Mangelhafte Beweiserhebung in einer Verkehrsunfallsache: Pflicht des Gerichts zur …

    Rn. 12 § 21 I 1 GKG erlaubt auch die Niederschlagung von Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (vgl. OLG Brandenburg OLGR 2004, 277 = FamRZ 2004, 1662 und OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 1151 jeweils für ein unzulässige Rechtsgutachten über inländisches Recht; OLG Celle OLGR 2005, 723 = BauR 2006, 388 für eine umfangreiche Beweisaufnahme zur Höhe vor Klärung des Anspruchsgrundes; Senat, Beschl. v. 17.09.2008 - 10 U 2272/08 für Gutachten von wegen Befangenheit ausgeschlossenen Sachverständigen, st. Rspr., zuletzt Urt. v. 19.03.2010 - 10 U 3870/09 [Juris, dort Rz. 93 = VA 2010, 93 - red.
  • OLG München, 10.02.2012 - 10 U 4147/11

    Beweiserhebung im Verkehrsunfallprozess: Nichteinholung eines …

  • OLG München, 08.09.2021 - 10 U 546/21

    Verkehrsunfall: Zurückverweisung durch das Berufungsgericht wegen unbrauchbaren …

  • OLG München, 14.09.2012 - 10 U 709/12

    Verletzung der tatrichterlichen Ermittlungspflicht hinsichtlich österreichischen …

  • OLG München, 16.01.2015 - 10 U 1930/14

    Kollision eines Pkw mit einem Fußgänger an einer Fußgängerfurt

  • OLG München, 17.06.2020 - 10 U 703/20

    Scheinurteil mangels ordnungsgemäßer Verkündung

  • OLG München, 11.03.2011 - 10 U 4677/10

    Berufung gegen ein Scheinurteil: Fehlendes Verkündungsprotokoll

  • OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2966/08

    Hinweispflicht des Gerichts gegenüber anwaltlich vertretener Partei; …

  • OLG München, 29.04.2011 - 10 U 3984/10

    Verkehrsunfallhaftung: Berufung gegen ein Scheinurteil bei fehlendem …

  • OLG München, 26.06.2009 - 10 U 1575/09

    Schadenersatzprozess wegen Kapitalanlegerverlusten durch Beteiligung an einer …

  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2343/09
  • OLG München, 14.10.2011 - 10 U 2800/11

    Kostentragung: Unterlassene Klagerücknahme trotz Kostenübernahmeerklärung der …

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 19.05.2005 - 2 AR 28/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4922
OLG Zweibrücken, 19.05.2005 - 2 AR 28/05 (https://dejure.org/2005,4922)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.05.2005 - 2 AR 28/05 (https://dejure.org/2005,4922)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 2 AR 28/05 (https://dejure.org/2005,4922)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 38; ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de

    Geltung des Grundsatzes der perpetuatio fori - Zur Bindung an den - rechtsfehlerhaften - Verweisungsbeschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit zuständigkeitsleugnender Entscheidungen; Präjudizienbindung im deutschen Recht; Bindungswirkung einer Verweisung; Örtliche gerichtliche Zuständigkeit bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages; Beachtlichkeit einer nach Klageerhebung getroffenen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1187
  • JR 2006, 246
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2005 - 2 AR 28/05
    Deshalb kann nach in Rechtsprechung und Schrifttum seit langem nahezu einhellig vertretener Auffassung eine erst nach Klageerhebung getroffene Zuständigkeitsvereinbarung nicht die Zuständigkeit des angegangenen Gerichts beseitigen (vgl. BGH MDR 1976, 378, 379; BGH NJW 1963, 585, 586; BGH NJW 1993, 1273; BGH NJW-RR 1994, 126 f; BayObLG NJW-RR 1991, 187, 188; BayObLG MDR 2004, 646; vgl. weiter auch Senat, BauR 1997, 885;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22.Aufl., § 38 Rdnr. 62;… Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 261 Rdnr. 12;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 261 Rdnr. 28;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 26. Aufl., § 261 Rdnr. 16; a.A.: LG Waldshut-Tiengen, MDR 1985, 941;… MünchKomm/Lüke, ZPO, 2. Aufl, § 261 Rdnr. 93).

    Willkür liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt, was auch dann der Fall ist, wenn die Verweisung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständig erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH NJW 1993, 1273; BGH NJW-RR 1996, 877; BVerfGE 29, 45, 49).

  • BayObLG, 09.01.2004 - 1Z AR 140/03

    Zuständigkeitsbestimmung bei Klage auf Rückgewähr der Kaufsache - Erfüllungsort

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2005 - 2 AR 28/05
    a) Für die Entscheidung über das streitgegenständliche Verlangen der Klägerin nach Rückabwicklung des Kaufvertrages mit der Beklagten auf der Grundlage der §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 346 ff BGB war ursprünglich möglicherweise auch das Landgericht Hamburg nach § 29 Abs. 1 ZPO örtlich zuständig, sofern sich in dessen Bezirk der Leistungsort für die Rückabwicklung des Kaufvertrages nach Rücktritt vom Vertrag befand; das ist der "Austauschort", also derjenige Ort, an dem sich die Kaufsache zur Zeit des Rücktritts vertragsgemäß befindet (vgl. insoweit BayObLG MDR 2004, 646; OLG Saarbrücken NJW 2005, 906, 907; BGHZ 87, 104, 109f).

    Deshalb kann nach in Rechtsprechung und Schrifttum seit langem nahezu einhellig vertretener Auffassung eine erst nach Klageerhebung getroffene Zuständigkeitsvereinbarung nicht die Zuständigkeit des angegangenen Gerichts beseitigen (vgl. BGH MDR 1976, 378, 379; BGH NJW 1963, 585, 586; BGH NJW 1993, 1273; BGH NJW-RR 1994, 126 f; BayObLG NJW-RR 1991, 187, 188; BayObLG MDR 2004, 646; vgl. weiter auch Senat, BauR 1997, 885;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22.Aufl., § 38 Rdnr. 62;… Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 261 Rdnr. 12;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 261 Rdnr. 28;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 26. Aufl., § 261 Rdnr. 16; a.A.: LG Waldshut-Tiengen, MDR 1985, 941;… MünchKomm/Lüke, ZPO, 2. Aufl, § 261 Rdnr. 93).

  • BGH, 19.12.1975 - I ARZ 579/75

    Zuständigkeit eines an sich unzuständigen Gerichts durch Parteivereinbarung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2005 - 2 AR 28/05
    Deshalb kann nach in Rechtsprechung und Schrifttum seit langem nahezu einhellig vertretener Auffassung eine erst nach Klageerhebung getroffene Zuständigkeitsvereinbarung nicht die Zuständigkeit des angegangenen Gerichts beseitigen (vgl. BGH MDR 1976, 378, 379; BGH NJW 1963, 585, 586; BGH NJW 1993, 1273; BGH NJW-RR 1994, 126 f; BayObLG NJW-RR 1991, 187, 188; BayObLG MDR 2004, 646; vgl. weiter auch Senat, BauR 1997, 885;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22.Aufl., § 38 Rdnr. 62;… Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 261 Rdnr. 12;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 261 Rdnr. 28;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 26. Aufl., § 261 Rdnr. 16; a.A.: LG Waldshut-Tiengen, MDR 1985, 941;… MünchKomm/Lüke, ZPO, 2. Aufl, § 261 Rdnr. 93).

    c) Abgesehen von den Fällen des § 506 ZPO gilt in Ansehung des § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO etwas anderes nur dann, wenn die Klage zunächst bei einem unzuständigen Gericht erhoben wird (vgl. insoweit BGH MDR 1976, 378 und Senat, Beschluss vom 11. Januar 1989 - 2 AR 28/88 -, abgedr.

  • LG Waldshut-Tiengen, 31.08.1984 - 2 O 281/84
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2005 - 2 AR 28/05
    Deshalb kann nach in Rechtsprechung und Schrifttum seit langem nahezu einhellig vertretener Auffassung eine erst nach Klageerhebung getroffene Zuständigkeitsvereinbarung nicht die Zuständigkeit des angegangenen Gerichts beseitigen (vgl. BGH MDR 1976, 378, 379; BGH NJW 1963, 585, 586; BGH NJW 1993, 1273; BGH NJW-RR 1994, 126 f; BayObLG NJW-RR 1991, 187, 188; BayObLG MDR 2004, 646; vgl. weiter auch Senat, BauR 1997, 885;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22.Aufl., § 38 Rdnr. 62;… Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 261 Rdnr. 12;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 261 Rdnr. 28;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 26. Aufl., § 261 Rdnr. 16; a.A.: LG Waldshut-Tiengen, MDR 1985, 941;… MünchKomm/Lüke, ZPO, 2. Aufl, § 261 Rdnr. 93).

    Die Einzelrichterin des Landgerichts Zweibrücken hat für ihre Rechtsmeinung den in MDR 1985, 941 veröffentlichten Beschluss des Landgerichts Waldshut-Tiengen und die Kommentierung von Luke im Münchener Kommentar zur ZPO zitiert und sich deren Auffassung zur Zulässigkeit einer Prorogation nach Rechtshängigkeit vor dem zuständigen Gericht ausdrücklich angeschlossen; die Richtigkeit der herrschenden gegenteiligen Meinung wird im übrigen auch von Foerste in Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 261 Rdnr. 14 bezweifelt.

  • BGH, 09.03.1983 - VIII ZR 11/82

    Rechte des Käufers nach vollzogener Wandelung; Ersatz von Transportkosten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2005 - 2 AR 28/05
    a) Für die Entscheidung über das streitgegenständliche Verlangen der Klägerin nach Rückabwicklung des Kaufvertrages mit der Beklagten auf der Grundlage der §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 346 ff BGB war ursprünglich möglicherweise auch das Landgericht Hamburg nach § 29 Abs. 1 ZPO örtlich zuständig, sofern sich in dessen Bezirk der Leistungsort für die Rückabwicklung des Kaufvertrages nach Rücktritt vom Vertrag befand; das ist der "Austauschort", also derjenige Ort, an dem sich die Kaufsache zur Zeit des Rücktritts vertragsgemäß befindet (vgl. insoweit BayObLG MDR 2004, 646; OLG Saarbrücken NJW 2005, 906, 907; BGHZ 87, 104, 109f).
  • BGH, 26.04.2001 - IX ZR 53/00

    Klagebefugnis des Insolvenzverwalters bei einer Drittwiderspruchsklage; …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2005 - 2 AR 28/05
    1 Z 64/87">NJW-RR 1989, 7.1.6 sowie Beschluss vom 18. Mai 2004 - 2 AR 16/04 -) oder wenn der Kläger dem angerufenen Gericht im Wege der Klageänderung einen neuen Streitgegenstand zur Prüfung stellt (vgl. insoweit BGH NJW 2001, 2477, 2478 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 06.01.2005 - 5 W 306/04

    Gerichtszuständigkeit bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2005 - 2 AR 28/05
    a) Für die Entscheidung über das streitgegenständliche Verlangen der Klägerin nach Rückabwicklung des Kaufvertrages mit der Beklagten auf der Grundlage der §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 346 ff BGB war ursprünglich möglicherweise auch das Landgericht Hamburg nach § 29 Abs. 1 ZPO örtlich zuständig, sofern sich in dessen Bezirk der Leistungsort für die Rückabwicklung des Kaufvertrages nach Rücktritt vom Vertrag befand; das ist der "Austauschort", also derjenige Ort, an dem sich die Kaufsache zur Zeit des Rücktritts vertragsgemäß befindet (vgl. insoweit BayObLG MDR 2004, 646; OLG Saarbrücken NJW 2005, 906, 907; BGHZ 87, 104, 109f).
  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2005 - 2 AR 28/05
    Weil dem deutschen Recht eine Präjudizienbindung grundsätzlich fremd ist, kann aber die Verweisung nicht schon allein aus diesem Grunde als willkürlich angesehen werden; für die Annahme, dass der Verweisungsbeschluss vom 7. September 2004 jeder rechtlichen Grundlage entbehre, bedürfte es vielmehr zusätzlicher Umstände (so ausdrücklich BGH NJW-RR 2002, 1498 f m.w.N. und BGH NJW 2003, 3201, 3202).
  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2005 - 2 AR 28/05
    Weil dem deutschen Recht eine Präjudizienbindung grundsätzlich fremd ist, kann aber die Verweisung nicht schon allein aus diesem Grunde als willkürlich angesehen werden; für die Annahme, dass der Verweisungsbeschluss vom 7. September 2004 jeder rechtlichen Grundlage entbehre, bedürfte es vielmehr zusätzlicher Umstände (so ausdrücklich BGH NJW-RR 2002, 1498 f m.w.N. und BGH NJW 2003, 3201, 3202).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2005 - 2 AR 28/05
    Willkür liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung vor, wenn dem Beschluss jede rechtliche Grundlage fehlt, was auch dann der Fall ist, wenn die Verweisung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständig erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH NJW 1993, 1273; BGH NJW-RR 1996, 877; BVerfGE 29, 45, 49).
  • BGH, 06.10.1993 - XII ARZ 22/93

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Wohnsitzverlegung des Beklagten

  • BGH, 16.11.1962 - III ARZ 123/62

    Gerichtliche Zuständigkeit bei nachträglicher Prorogation

  • BGH, 23.01.1996 - X ZB 3/95

    "Fensterstellungserfassung"; Zuständigkeitsabgrenzung der technischen …

  • OLG Zweibrücken, 28.05.1997 - 2 AH 15/97

    Selbständiges Beweisverfahren: Wahl des Gerichtsstandes

  • BayObLG, 09.05.1990 - AR 1 Z 45/90
  • OLG Zweibrücken, 11.01.1989 - 2 AR 28/88
  • OLG Brandenburg, 19.04.2006 - 1 AR 16/06

    Bestimmung des örtlich zuständigen Amtsgerichts bei "Berlin" als vereinbartem …

    11/2">OLGZ 1965, S. 187, 190; OLG Düsseldorf, OLGZ 1976, S. 475, 476 f.; OLG Zweibrücken, MDR 2005, S. 1187; Senat, OLGR 2005, S. 1004, 1005; Zöller/Vollkommer, aaO., § 38 Rdn. 12; Zöller/Greger, aaO., § 261 Rdn. 12; Baumbach/Hartmann, aaO., § 261 Rdn. 28; Thomas/Putzo/Hüßtege, aaO., § 38 Rdn. 18; Thomas/ Putzo/Reichold, aaO., § 261 Rdn. 16; Musielak/Heinrich, aaO., § 38 Rdn. 6; Musielak/ Foerste, aaO., § 261 Rdn. 14; Münch.Komm.-Patzina, ZPO, 2. Aufl. 2000, § 38 Rdn. 35).

    Vor diesem Hintergrund beruht die Verweisung des Rechtsstreits an das nachträglich als ausschließlich zuständig vereinbarte Gericht auf einer durchaus noch vertretbaren Rechtsauffassung und erscheint somit auch nicht schon geradezu willkürlich (…so auch OLG Düsseldorf, OLGZ 1976, S. 475, 476 f.; OLG Zweibrücken, MDR 2005, S. 1187 f.;… Senat, OLGR 2005, S. 1004, 1005 f.).

  • OLG München, 23.05.2016 - 34 AR 65/16

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Anschluss an eine im laufenden …

    Zur Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Anschluss an eine Gerichtsstandsvereinbarung unter Kaufleuten, die nach Rechtshängigkeit der Streitsache beim örtlich zuständigen Gericht abgeschlossen wird (Anschluss an OLG Schleswig vom 26.7.2004, 2 W 136/04 = MDR 2005, 233; OLG Zweibrücken vom 19.5.2005, 2 AR 28/05 = MDR 2005, 1187).

    11/2">NJW 1965, 767; OLG Dresden vom 14.3.2011, 3 AR 15/11, juris Rn. 14; OLG Zweibrücken MDR 2005, 1187; Zöller/Greger § 281 Rn. 18; § 261 Rn. 12; Zöller/Vollkommer § 38 Rn. 12; Reichold in Thomas/Putzo ZPO 37. Aufl. § 281 Rn. 2; § 261 Rn. 16; Geisler in PG ZPO 7. Aufl. § 261 Rn. 16; Roth in Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. § 261 Rn. 37; Bork in Stein/Jonas ZPO 23. Aufl. § 38 Rn. 65; Hk-ZPO/Saenger 6. Aufl. § 261 Rn. 24; Assmann in Wieczorek/Schütze ZPO 4. Aufl. § 261 Rn. 113).

    Vielmehr bedürfte es zusätzlicher Umstände für die Annahme, dass der Verweisungsbeschluss jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGH NJW 2003, 3201/3202; NJW-RR 2002, 1498/1499; OLG Schleswig MDR 2005, 233; OLG Zweibrücken MDR 2005, 1187/1188).

  • OLG Dresden, 14.03.2011 - 3 AR 15/11

    Hinsichtlich der Leasingratenzahlung ist der Wohnsitz des Schuldners bei …

    Der Senat schließt sich insoweit der herrschenden Meinung an, wonach eine Gerichtsstandsvereinbarung, die, wie hier, erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit geschlossen wird und einen Rechtsstreit betrifft, der bereits vor einem zuständigen Gericht anhängig ist, im Hinblick auf § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO nicht zum Entfall der Zuständigkeit des zunächst angerufenen Gerichts führt (so BGH NJW 1953, 1140; BGH NJW 1963, 585 ; BGH NJW 1993, 1273 ; BGH NJW-RR 1994, 126f; BayObLGZ 2003, 187; OLGR Schleswig 2004, 494; OLGR Brandenburg 2005, 1004; OLG Brandenburg NJW 2006, 3444 ; OLGR Zweibrücken 2005, 723;… Vollkommer in Zöller a.a.O., § 38 Rn. 12 m.w.N.).

    In diesem Sinne sind mit dieser Mindermeinung begründete Verweisungsbeschlüsse in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bereits mehrfach für zwar fehlerhaft, aber willkürfrei eingeordnet worden (so OLGR Brandenburg 2005, 1004; OLGR Zweibrücken 2005, 723; OLGR Schleswig 2004, 494; abweichend BayObLG RPfleger 2002, 629 und BayObLGZ 2003, 187 für den Fall einer Verweisung des zuständigen Gerichts aufgrund von diesem angeregter nachträglicher Gerichtsstandsvereinbarung).

  • OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 4 AR 9/07

    Vorlage zum BGH: Willkür bei einem Verweisungsbeschluss nach unaufgefordertem …

    Rn. 10 Eine nachträgliche Prorogation wird wegen des Grundsatzes der perpetuatio fori (§ 261 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) ganz allgemein und auch vom Senat als unzulässig angesehen (vgl. die umfangreichen Nachweise - auch zur vereinzelt vertretenen Gegenauffassung - bei OLG Brandenburg, NJW 2006, 3444 [3446] und bei OLG Zweibrücken, MDR 2005, 1187 [juris-Tz. 10]).
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Rechtsprechung
   OLG München, 22.06.2005 - 6 U 4627/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5404
OLG München, 22.06.2005 - 6 U 4627/04 (https://dejure.org/2005,5404)
OLG München, Entscheidung vom 22.06.2005 - 6 U 4627/04 (https://dejure.org/2005,5404)
OLG München, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 6 U 4627/04 (https://dejure.org/2005,5404)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 ; UWG § 4 Nr. 10 ; UWG § 4 Nr. 11
    Unlauterer Behinderungswettbewerbs durch Abfangen von Kunden mittels "wegweisender" Werbeschilder

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen zwei miteinander im Wettbewerb stehenden Gewerbetreibenden, die ihre Verkaufsräume im selben Gebäude haben; Unlauterer Wettbewerb durch Absatzbehinderung oder Werbebehinderung eines Konkurrenten; Absatzbehinderung ...

Verfahrensgang

  • LG Ingolstadt - 1 HKO 1268/04
  • OLG München, 22.06.2005 - 6 U 4627/04

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1425
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG München, 22.06.2005 - 6 U 4627/04
    Dies gilt auch dann, wenn sich zwar eine solche Zweckrichtung nicht feststellen lässt, die Beeinträchtigung aber von einer Art ist, dass der Konkurrent seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengungen nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (BGH GRUR 2001, 1061, 1062 - Mitwohnzentrale; BGH WRP 2002, 1050, 1053 - Vanity-Nummer).

    Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Vanity-Nummer" (…a.a.O.) befunden hat, lässt sich dies nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Einzelumstände unter Abwägung der widerstreitenden Interessen des Wettbewerbs, auch unter Einbeziehung der Belange der Beteiligten einschließlich der betroffenen Marktpartner (BGH GRUR 2001, 1061, 1062 - Mitwohnzentrale) beurteilen, wobei die gesetzlichen Wertungen als Beurteilungsmaßstab zugrundezulegen sind.

  • BGH, 27.02.1986 - I ZR 210/83

    Handzettelwerbung

    Auszug aus OLG München, 22.06.2005 - 6 U 4627/04
    Dabei ist zunächst zu sehen, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1963, 197, 200 - Zahnprothesen-Pflegemittel; GRUR 1986, 547, 548 - Handzettelwerbung) die Werbung in unmittelbarer Nähe zum Geschäftslokal eines Mitbewerbers unter dem Gesichtspunkt, dass sich der Werbende zwischen den Kaufinteressenten und den Mitbewerber schiebe, grundsätzlich unzulässig ist.

    Lediglich in Ausnahmefällen - beispielsweise dann, wenn angesichts der räumlichen Verhältnisse (Parken eines Fahrzeugs mit Werbeaufschrift vor dem Geschäftslokal des Konkurrenten, wobei die Aufschrift auf die mehrere Kilometer entfernte Niederlassung des Parkenden hinweist, OLG Hamm, GRUR 1989, 924, 925 - Parkbucht-Werbung) bzw. im Hinblick auf die zeitliche Abfolge konkurrierender Veranstaltungen (Werbung für einen Automarkt, der regelmäßig sechs Tage nach demjenigen des Wettbewerbers stattfindet, BGH GRUR 1986, 547, 548 - Handzettelwerbung) ein Umlenken von Kunden als wenig plausibel angesehen wurde - hat die Rechtsprechung ein derartiges Vorgehen nicht beanstandet.

  • OLG Bamberg, 16.09.1992 - 3 U 63/92

    Wettbewerbswidrigkeit einer Fangwerbung; Eintragung eines Funkmietwagens unter …

    Auszug aus OLG München, 22.06.2005 - 6 U 4627/04
    Dies wird indes - zu Recht, vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1956, 64; OLG Bamberg, NJW-RR 1993, 50; OLG Stuttgart, NJW-RR 1993, 1455 - selbst von der Beklagten nicht vertreten.
  • OLG Stuttgart, 02.04.1993 - 2 W 19/93

    Unterlassung der Verteilung von Briefkastenaufklebern ; Verstoß gegen …

    Auszug aus OLG München, 22.06.2005 - 6 U 4627/04
    Dies wird indes - zu Recht, vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1956, 64; OLG Bamberg, NJW-RR 1993, 50; OLG Stuttgart, NJW-RR 1993, 1455 - selbst von der Beklagten nicht vertreten.
  • BGH, 27.02.2003 - I ZB 22/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder …

    Auszug aus OLG München, 22.06.2005 - 6 U 4627/04
    Für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ist unabhängig davon, dass die Voraussetzungen des § 573 Abs. 1 Nr. 2; Abs. 3; Abs. 2 ZPO nicht vorlägen, kein Raum: Insofern im Streitfall ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zugrunde lag, ist der Instanzenzug - auch für die Kostenentscheidung - durch § 542 Abs. 2 S. 1 ZPO begrenzt (vgl. BGH NJW 2003, 1531).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus OLG München, 22.06.2005 - 6 U 4627/04
    Dies gilt auch dann, wenn sich zwar eine solche Zweckrichtung nicht feststellen lässt, die Beeinträchtigung aber von einer Art ist, dass der Konkurrent seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengungen nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (BGH GRUR 2001, 1061, 1062 - Mitwohnzentrale; BGH WRP 2002, 1050, 1053 - Vanity-Nummer).
  • BGH, 30.10.1962 - I ZR 128/61

    - Zahnprothese-Pflegemittel -, Werbung mit Konkurrenzerzeugnissen, Beipacken …

    Auszug aus OLG München, 22.06.2005 - 6 U 4627/04
    Dabei ist zunächst zu sehen, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1963, 197, 200 - Zahnprothesen-Pflegemittel; GRUR 1986, 547, 548 - Handzettelwerbung) die Werbung in unmittelbarer Nähe zum Geschäftslokal eines Mitbewerbers unter dem Gesichtspunkt, dass sich der Werbende zwischen den Kaufinteressenten und den Mitbewerber schiebe, grundsätzlich unzulässig ist.
  • OLG Hamm, 10.08.1989 - 4 U 138/89
    Auszug aus OLG München, 22.06.2005 - 6 U 4627/04
    Lediglich in Ausnahmefällen - beispielsweise dann, wenn angesichts der räumlichen Verhältnisse (Parken eines Fahrzeugs mit Werbeaufschrift vor dem Geschäftslokal des Konkurrenten, wobei die Aufschrift auf die mehrere Kilometer entfernte Niederlassung des Parkenden hinweist, OLG Hamm, GRUR 1989, 924, 925 - Parkbucht-Werbung) bzw. im Hinblick auf die zeitliche Abfolge konkurrierender Veranstaltungen (Werbung für einen Automarkt, der regelmäßig sechs Tage nach demjenigen des Wettbewerbers stattfindet, BGH GRUR 1986, 547, 548 - Handzettelwerbung) ein Umlenken von Kunden als wenig plausibel angesehen wurde - hat die Rechtsprechung ein derartiges Vorgehen nicht beanstandet.
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