Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.12.2001 - 3 U 141/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3458
OLG Frankfurt, 13.12.2001 - 3 U 141/99 (https://dejure.org/2001,3458)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.12.2001 - 3 U 141/99 (https://dejure.org/2001,3458)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 3 U 141/99 (https://dejure.org/2001,3458)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 3 S 1 Halbs 2 StVG, § 14 Abs 2 S 2 StVO
    Kfz-Unfall: Halterhaftung für Schwarzfahrt bei Aufbewahrung der Fahrzeugschlüssel in einer Schlüsselbox

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfall; Unabwendbares Ereignis; Sicherungspflichten ; Verkehrsunfall; Haftung; Unbefugte Benutzung

  • verkehrsrechtsforum.de

    Bei Diebstahl des Autoschlüssels aus Schlüsselbox kann deralter für Schäden mit seinem Fahrzeug haften.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Halterhaftung bei Diebstahl des Autoschlüssels aus Schlüsselbox und Schwarzfahrt

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 3; ; StVG § ... 7 III 1 Halbs. 2; ; StVG § 7 II; ; BGB § 823 I; ; BGB § 823 II; ; StVO § 14 II; ; StVO § 35; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; StVZO § 38 a; ; VVG § 61; ; VVG § 152; ; AKB § 10 Nr. 2c; ; ZPO § 291; ; ZPO § 92 I; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Ermöglichung der unbefugten Benutzung eines Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Unfall bei Schwarzfahrt mit Ausstellungsfahrzeug

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85

    Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2001 - 3 U 141/99
    In dieser Art der Aufbewahrung wird nach einhelliger Rechtsprechung in der Regel eine objektiv unzureichende Sicherungsmaßnahme gesehen (BGH VersR 1986, 962; Oberlandesgericht Frankfurt VersR 1988, 1122) und überwiegend auch ein Anspruch des Versicherungsnehmers aus der Fahrzeugversicherung verneint, da die Versicherung nach § 61 VVG wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles von der Verpflichtung zur Leistung frei werde (vgl. Landgericht Leipzig VersR 1995, 206; Landgericht Hamburg VersR 1992, 463).
  • OLG Frankfurt, 28.01.1988 - 1 U 208/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2001 - 3 U 141/99
    In dieser Art der Aufbewahrung wird nach einhelliger Rechtsprechung in der Regel eine objektiv unzureichende Sicherungsmaßnahme gesehen (BGH VersR 1986, 962; Oberlandesgericht Frankfurt VersR 1988, 1122) und überwiegend auch ein Anspruch des Versicherungsnehmers aus der Fahrzeugversicherung verneint, da die Versicherung nach § 61 VVG wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles von der Verpflichtung zur Leistung frei werde (vgl. Landgericht Leipzig VersR 1995, 206; Landgericht Hamburg VersR 1992, 463).
  • LG Ravensburg, 22.08.1991 - 1 O 123/86

    Hoher Schmerzensgeldbetrag bei schwerster Hirnschädigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2001 - 3 U 141/99
    In dieser Art der Aufbewahrung wird nach einhelliger Rechtsprechung in der Regel eine objektiv unzureichende Sicherungsmaßnahme gesehen (BGH VersR 1986, 962; Oberlandesgericht Frankfurt VersR 1988, 1122) und überwiegend auch ein Anspruch des Versicherungsnehmers aus der Fahrzeugversicherung verneint, da die Versicherung nach § 61 VVG wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles von der Verpflichtung zur Leistung frei werde (vgl. Landgericht Leipzig VersR 1995, 206; Landgericht Hamburg VersR 1992, 463).
  • LG Leipzig, 11.03.1994 - 2 O 4942/93

    Aufbewahren von Kfz-Schlüsseln in einem am Fahrzeug angebrachten Safe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2001 - 3 U 141/99
    In dieser Art der Aufbewahrung wird nach einhelliger Rechtsprechung in der Regel eine objektiv unzureichende Sicherungsmaßnahme gesehen (BGH VersR 1986, 962; Oberlandesgericht Frankfurt VersR 1988, 1122) und überwiegend auch ein Anspruch des Versicherungsnehmers aus der Fahrzeugversicherung verneint, da die Versicherung nach § 61 VVG wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles von der Verpflichtung zur Leistung frei werde (vgl. Landgericht Leipzig VersR 1995, 206; Landgericht Hamburg VersR 1992, 463).
  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 97/69

    Verkehrssicherungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs bei Abstellen auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2001 - 3 U 141/99
    Zwar besteht eine Einstandspflicht nicht aus § 10 Nr. 2c AKB in Bezug auf die Haftung des Fahrers T., denn die Beklagte zu 2) kann dem klagenden Land den Risikoausschluss nach § 152 VVG wegen der jedenfalls bedingt vorsätzlichen Herbeiführung des Unfalls durch T. entgegen setzen; insoweit schließt § 152 VVG auch Direktansprüche des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer aus (BGH NJW 1971, 459; BGH NJW 1981, 113).
  • BGH, 30.09.1980 - VI ZR 38/79

    Inanspruchnahme des Halters wegen von Schwarzfahrer verursachtem Unfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2001 - 3 U 141/99
    Zwar besteht eine Einstandspflicht nicht aus § 10 Nr. 2c AKB in Bezug auf die Haftung des Fahrers T., denn die Beklagte zu 2) kann dem klagenden Land den Risikoausschluss nach § 152 VVG wegen der jedenfalls bedingt vorsätzlichen Herbeiführung des Unfalls durch T. entgegen setzen; insoweit schließt § 152 VVG auch Direktansprüche des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer aus (BGH NJW 1971, 459; BGH NJW 1981, 113).
  • OLG Oldenburg, 03.03.1993 - 2 U 213/92

    Fahrzeugschlüssel; Schlüsseltresor am Fahrzeug; Fahrzeugentwendung; Grob

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2001 - 3 U 141/99
    Dies gilt auch, sofern der Abstellort besonders ausgeleuchtet sein sollte, wie die Beklagten behaupten, denn eine direkte und verlässliche Kontrolle über die Fahrzeuge ist damit nicht verbunden (vgl. hierzu Oberlandesgericht Oldenburg VersR 1994, 170).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2231
OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01 (https://dejure.org/2001,2231)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.07.2001 - 16 Wx 27/01 (https://dejure.org/2001,2231)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juli 2001 - 16 Wx 27/01 (https://dejure.org/2001,2231)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Teileigentum; Zwangsversteigerung; Kostenverteilungsschlüssel

  • Judicialis

    WEG § 47; ; WEG § 16 Abs. 1 S. 1; ; WEG § 48 Abs. 3 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    WEG § 16
    WEG -Recht: Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels aus Billigkeitsgründen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 130 (Ls.)
  • ZMR 2002, 153
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01
    Ein derartiger Anspruch ist allerdings auf besonders gelagerte Ausnahmefälle zu beschränken, weil jeder Wohnungseigentümer bei Erwerb in der Lage war, sich beispielsweise über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu informieren und sich - etwa im Rahmen einer Rentabilitätsberechnung vor dem Kauf - hierauf einstellen kann, und umgekehrt ein durch den Schlüssel begünstigter Eigentümer sich - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - darauf verlassen können muss, dass das einmal Vereinbarte gilt und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung aus Billigkeitsgesichtspunkten steht (vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = MDR 1995, 1112; BayObLG NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; BayObLG WuM 2001, 88; BayObLGR 1997, 10; Senatsbeschlüsse WE 1995, 155 = OLGR 1995, 194 u. OLGR 1998, 174 = NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799).

    Diese Voraussetzungen können normalerweise nicht nur dann in Betracht kommen, wenn sich - etwa wegen einer von der Teilungserklärung abweichenden Bauausführung oder einer Änderung der Zweckbestimmung - die Verhältnisse nachträglich geändert haben, sondern auch dann, wenn sich eine getroffene Regelung als von Anfang an als verfehlt oder unzweckmäßig erweist (vgl. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BayObLG MDR 1992, 27 = …

  • OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 56/98

    Änderung des Verteilungsschlüssels hinsichtlich der Wasserabrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01
    Ein derartiger Anspruch ist allerdings auf besonders gelagerte Ausnahmefälle zu beschränken, weil jeder Wohnungseigentümer bei Erwerb in der Lage war, sich beispielsweise über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu informieren und sich - etwa im Rahmen einer Rentabilitätsberechnung vor dem Kauf - hierauf einstellen kann, und umgekehrt ein durch den Schlüssel begünstigter Eigentümer sich - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - darauf verlassen können muss, dass das einmal Vereinbarte gilt und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung aus Billigkeitsgesichtspunkten steht (vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = MDR 1995, 1112; BayObLG NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; BayObLG WuM 2001, 88; BayObLGR 1997, 10; Senatsbeschlüsse WE 1995, 155 = OLGR 1995, 194 u. OLGR 1998, 174 = NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799).

    2 Z 124/91">MDR 1992, 673; BayObLG WuM 2001, 88; Senatsbeschluss OLGR 1998, 174 = NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799).

  • BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99

    Zur Zustellung an den persönlich oder als Eigentümer an einem

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01
    Ein derartiger Anspruch ist allerdings auf besonders gelagerte Ausnahmefälle zu beschränken, weil jeder Wohnungseigentümer bei Erwerb in der Lage war, sich beispielsweise über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu informieren und sich - etwa im Rahmen einer Rentabilitätsberechnung vor dem Kauf - hierauf einstellen kann, und umgekehrt ein durch den Schlüssel begünstigter Eigentümer sich - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - darauf verlassen können muss, dass das einmal Vereinbarte gilt und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung aus Billigkeitsgesichtspunkten steht (vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = MDR 1995, 1112; BayObLG NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; BayObLG WuM 2001, 88; BayObLGR 1997, 10; Senatsbeschlüsse WE 1995, 155 = OLGR 1995, 194 u. OLGR 1998, 174 = NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799).

    2 Z 124/91">MDR 1992, 673; BayObLG WuM 2001, 88; Senatsbeschluss OLGR 1998, 174 = NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799).

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01
    Ein derartiger Anspruch ist allerdings auf besonders gelagerte Ausnahmefälle zu beschränken, weil jeder Wohnungseigentümer bei Erwerb in der Lage war, sich beispielsweise über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu informieren und sich - etwa im Rahmen einer Rentabilitätsberechnung vor dem Kauf - hierauf einstellen kann, und umgekehrt ein durch den Schlüssel begünstigter Eigentümer sich - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - darauf verlassen können muss, dass das einmal Vereinbarte gilt und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung aus Billigkeitsgesichtspunkten steht (vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = MDR 1995, 1112; BayObLG NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; BayObLG WuM 2001, 88; BayObLGR 1997, 10; Senatsbeschlüsse WE 1995, 155 = OLGR 1995, 194 u. OLGR 1998, 174 = NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799).
  • BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91

    Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01
    Das Landgericht hat sich des weiteren nicht nur mit der Feststellung begnügt, dass bei den Teileigentumseinheiten T 10 - 43 eine - bezogen auf die Nutzfläche - in etwa gleiche Belastung mit Kosten besteht, während die Mehrbelastung für T 44 und die korrespondierende Entlastung für T 45 jeweils 30 % beträgt, sondern auch die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung zur Frage, ob eine nicht mehr gerechtfertigte Mehrbelastung vorliegt, umfassend ausgewertet (BayObLG NJW-RR 1992, 342, 1995, 529 u. 1999, 886; OLG Düsseldorf DWE 1985, 122 u. NZM 1998, 867; KG NJW-RR 1991, 1169; Senat NZM 1998, 485).
  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 106/99

    Geschäftsführung ohne Auftrag zwischen Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01
    ein sachlicher Grund für eine beschlussweise Änderung des Kostenverteilungsschlüssels ergibt und der Beteiligte zu 1. durch einen entsprechenden Beschluss nicht unbillig benachteiligt wird, was neben dem Quorum der Zustimmung von 80 % aller Miteigentümer des "Bürohochhauses 2" Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Änderung ist (vgl. hierzu BayObLG ZMR 2000, 187 = ZfIR 2000, 292 = DWE 2000, 76), hat der Senat nicht zu entscheiden.
  • OLG Frankfurt, 13.04.2000 - 20 W 485/98

    Mündliche Verhandlung in Wohneigentumssachen; Abänderung eines

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01
    Ergänzend ist hierzu lediglich anzumerken, dass selbst für den Fall einer deutlich größeren Mehrbelastung, nämlich von bis zu 59 % in einer weiteren Entscheidung eine grobe Unbilligkeit verneint wurde (OLG Frankfurt, NZM 2001, 140).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 3 Wx 7/98
    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01
    Das Landgericht hat sich des weiteren nicht nur mit der Feststellung begnügt, dass bei den Teileigentumseinheiten T 10 - 43 eine - bezogen auf die Nutzfläche - in etwa gleiche Belastung mit Kosten besteht, während die Mehrbelastung für T 44 und die korrespondierende Entlastung für T 45 jeweils 30 % beträgt, sondern auch die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung zur Frage, ob eine nicht mehr gerechtfertigte Mehrbelastung vorliegt, umfassend ausgewertet (BayObLG NJW-RR 1992, 342, 1995, 529 u. 1999, 886; OLG Düsseldorf DWE 1985, 122 u. NZM 1998, 867; KG NJW-RR 1991, 1169; Senat NZM 1998, 485).
  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 136/00

    Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01
    Ein derartiger Anspruch ist allerdings auf besonders gelagerte Ausnahmefälle zu beschränken, weil jeder Wohnungseigentümer bei Erwerb in der Lage war, sich beispielsweise über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu informieren und sich - etwa im Rahmen einer Rentabilitätsberechnung vor dem Kauf - hierauf einstellen kann, und umgekehrt ein durch den Schlüssel begünstigter Eigentümer sich - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - darauf verlassen können muss, dass das einmal Vereinbarte gilt und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung aus Billigkeitsgesichtspunkten steht (vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = MDR 1995, 1112; BayObLG NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; BayObLG WuM 2001, 88; BayObLGR 1997, 10; Senatsbeschlüsse WE 1995, 155 = OLGR 1995, 194 u. OLGR 1998, 174 = NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799).
  • KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90

    Änderung des in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer festgelegten

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01
    Das Landgericht hat sich des weiteren nicht nur mit der Feststellung begnügt, dass bei den Teileigentumseinheiten T 10 - 43 eine - bezogen auf die Nutzfläche - in etwa gleiche Belastung mit Kosten besteht, während die Mehrbelastung für T 44 und die korrespondierende Entlastung für T 45 jeweils 30 % beträgt, sondern auch die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung zur Frage, ob eine nicht mehr gerechtfertigte Mehrbelastung vorliegt, umfassend ausgewertet (BayObLG NJW-RR 1992, 342, 1995, 529 u. 1999, 886; OLG Düsseldorf DWE 1985, 122 u. NZM 1998, 867; KG NJW-RR 1991, 1169; Senat NZM 1998, 485).
  • BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 126/99

    Abänderung der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Verneint worden ist eine grobe Unbilligkeit bei einer Kostenmehrbelastung von 12 % (BayObLG, NZM 2000, 301, 302), von 17 % (BayObLGZ 1985, 47, 50; OLG Frankfurt, Beschl. v. 3. April 2003, 20 W 132/01, juris), von 19 % (BayObLG, WE 1998, 394, 395), von 22 % (BayObLG, NJW-RR 1995, 529, 530; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1547, 1548), von 27 % (OLG Düsseldorf, ZMR 2001, 378, 379), von 30 % (OLG Köln, ZMR 2002, 153, 154), von 42 % (OLG Hamm, ZMR 2003, 286, 287), von 50 % (BayObLG, ZWE 2001, 320; BayObLGZ 1998, 199, 205 f.; OLG Köln, ZMR 2002, 780, 781) und von 59 % (OLG Frankfurt, NZM 2001, 140).

    2 Z 114/86">BayObLGZ 1987, 66, 69; BayObLG, ZWE 2001, 320; 2002, 31, 32; OLG Köln, NJW-RR 1995, 973, 974; ZMR 2002, 153, 154; 780, 781; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1547; ZWE 2001, 444, 446; OLG Hamm, ZMR 2003, 286, 287; Staudinger/Bub, aaO, § 16 WEG, Rdn. 267, 271).

    Bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter diesen unbestimmten Rechtsbegriff ist dem Tatrichter deshalb ein von dem Rechtsbeschwerdegericht - als das der Senat hier gemäß § 28 Abs. 3 FGG zu entscheiden hat - nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zuzubilligen (OLG Köln, ZMR 2002, 153, 154; 780, 781; vgl. auch BGHZ 10, 14, 17 für den Begriff der groben Fahrlässigkeit; BGHZ 10, 242, 248 für den Begriff des erheblichen Mangels i.S.v. § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB a. F.; BGH, Urt. v. 19. November 1996, VI ZR 350/95, NJW 1997, 798 für den Begriff des groben Behandlungsfehlers).

  • OLG Frankfurt, 03.04.2003 - 20 W 132/01

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Miteigentümers auf Änderung eines

    Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 16 Rz. 22; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 16 Rz. 119, jeweils m. w. N.; vgl. Senatsbeschluss vom 13.04.2000, Az.: 20 W 485/98 = NZM 2001, 140; OLG Köln ZMR 2002, 153 = OLGR 2002, 38; BayObLG WuM 1995, 217).

    Der erkennende Senat hat im Einzelfall sogar eine Mehrbelastung von 59% hierfür nicht ausreichen lassen (vgl. NZM 2001, 140; vgl. auch OLG Köln ZMR 2002, 153).

    Auch die sonstigen von der Antragsgegnerin zu 1) vorgetragenen Umstände des Einzelfalls würden nicht dazu führen können, dass die angegriffene Kostenverteilungsregelung als grob unbillig im oben beschriebenen Sinne anzusehen wäre, abgesehen davon, dass diese Würdigung primär auf tatrichterlichem Gebiet läge, so dass dem Tatrichter bei der Ausfüllung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs ein nur einer Rechtskontrolle unterliegender Beurteilungsspielraum zuzubilligen wäre (vgl. OLG Köln ZMR 2002, 153).

  • OLG Köln, 05.05.2004 - 16 Wx 82/04

    WEG -Recht: Änderung des Abrechungsmodus der Wasserkosten

    Ein Verlangen eines Wohnungs- oder Teileigentümers nach Änderung eines in der Teilungserklärung festgelegten Verteilungsschlüssels ist nur dann gerechtfertigt, wenn der bestehende Kostenverteilungsschlüssel bei Anlegung eines strengen Maßstabs nicht sachgerecht erscheint und aufgrund außergewöhnlicher Umstände ein Festhalten an der bisherigen Regelung zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt (vgl. BGH DWE 2003, 131, 132; OLG Düsseldorf ZMR 2002,, 68 f.; BayObLG NZM 2001, 290; OLG Frankfurt NZM 2001, 140; Senatsbeschlüsse vom 23.11.2001 - 16 Wx 202/01 - 05.07.2001 - 16 Wx 27/01 -, ZMR 2002, 153 ff. = ZfIR 2002, 58 ff. = OLGR 2002, 38 f.; 24.04.1998 - 16 Wx 28/98 -;13.02.1995 - 16 Wx 6/95 -, NJW-RR 1995, 973 = OLGR 1995, 194).

    Zudem kann sich jeder Wohnungseigentümer bei Erwerb seines Wohnungseigentums über den in der Teilungserklärung festgelegten Verteilungsschlüssel informieren und sich hierauf einstellen sowie frei entscheiden, ob er sich hierauf einlassen möchte (vgl. BGHZ 130, 304; BayObLG, a.a.O.: OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Düsseldorf, a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 05.07.2001 - 16 Wx 27/01 -, ZfIR 2002, 58 ff. = ZMR 2002, 153 ff. = OLGR 2002, 38 f., und 23.11.2001 - 16 Wx 202/01).

  • OLG München, 28.10.2005 - 34 Wx 50/05

    Beschwer bei Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über

    Diese unterstellte Mehrbelastung der Antragstellerin rechtfertigt unter Berücksichtigung der sonstigen Umstände des Einzelfalls keine Abänderung des Verteilungsschlüssels (vgl. OLG Köln OLGR 2002, 38, für den Fall der Mehrbelastung von 30%).
  • OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01

    Wohnungsrecht: Änderung des in der Teilungserklärung vorgesehenen

    Umgekehrt sollen die durch den Schlüssel möglicherweise begünstigten Eigentümer sich - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - darauf verlassen können, dass das einmal Vereinbarte gilt und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung aus Billigkeitsgesichtspunkten steht ( vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = MDR 1995, 1112; BayObLG NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; BayObLG NZM 2000, 301; BayObLGR 1997, 10; OLG Frankfurt, NZM 2001, 140; KG NZM 1999, 257; OLG Düsseldorf, NZM 98, 867; Senatsbeschlüsse vom 5.7.2001, 16 Wx 27/01; WE 1995, 155 = OLGR 1995, 194 u. NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799 ).
  • LG München I, 13.06.2013 - 36 S 10305/12

    Eigentümer können qualifizierte Mehrheitserfordernisse festlegen!

    Die Beklagten konnten sich darauf verlassen, dass das einmal Vereinbarte auch weiterhin gilt und bindet und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung unter Billigkeitsgesichtspunkten steht (BayObLG, a.a.O.; LG Hamburg, a.a.O.; -OLG Köln, ZMR 2002, 153 ff.).
  • OLG Köln, 06.12.2002 - 16 W 12/02

    Heilung von Zustellungsmängeln infolge Unterlassens der Anfechtung der

    Wie der Senat bereits in einer vorangegangenen Entscheidung ( Beschluss des Senats vom 21.11.2001 - 16 Wx 27/01 - ) dargelegt hat, wird diese Rechtsprechung in der Literatur teilweise mit der Begründung kritisiert, dass nach ungeschriebenen Rechtsprinzipien internationaler Urteilsanerkennung ein Anerkennungshindernis wegen nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Ladung dann nicht eingreife, wenn der Beklagte es in der Hand gehabt hätte, sich nachträglich durch ein Rechtsmittel rechtliches Gehör zu verschaffen, und dass mit der Auffassung der Rechtsprechung der aus Art. 6 Abs. 1 EMRK folgende Justizgewährungsanspruch eines Gläubigers erheblich tangiert werde (Geimer, IZPR, 3. Auflage, Rdn. 2921-2925; Zöller/Geimer, ZPO, 22. Auflage, § 328 Rdn. 137 u. Art. 27 GVÜ Rdn. 18 jeweils mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand).
  • AG Aachen, 15.08.2003 - 12 UR II 78/03

    Zustimmungsanspruch eines Sondereigentümers zur Änderung des

    Die von der Rechtssprechung geforderte Ausnahmesituation, die zu unerträglichen nicht mehr hinnehmbaren Ergebnissen führt (OLG Köln ZMR 2002 S. 153 ff.) liegt nicht vor.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 06.11.2001 - 3 U 575/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9969
OLG Jena, 06.11.2001 - 3 U 575/01 (https://dejure.org/2001,9969)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.11.2001 - 3 U 575/01 (https://dejure.org/2001,9969)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. November 2001 - 3 U 575/01 (https://dejure.org/2001,9969)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung einer Wirkungshaftung und Zustandshaftung; Bau einer Wasserleitung als hoheitliche Aufgabe ; Anwendbarkeit der Verschuldenszurechnung gemäß § 278 BGB im Rahmen der Amtshaftung; Verfassungsmäßigkeit der Subsidaritätsklausel des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB ; ...

  • rechtsportal.de

    Haftung für Überflutungsschaden aus einem in Bau befindlichen Abwasserkanal

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.12.1995 - III ZR 190/94

    Begriff des anderweitigen Ersatzpflichtigen bei Amtspflichtverletzung; Konkurrenz

    Auszug aus OLG Jena, 06.11.2001 - 3 U 575/01
    Für diesen bestehe kein Anwendungsraum bei rechtswidrigen Eingriffen (BGH, NVwZ-RR 1997, 204 ; ebenso Ossenbühl, 14. Teil, Kapitel III, aaO.).

    Es ist auch unschädlich, dass die Haftung nach dem Staatshaftungsgesetz für den Geschädigten gewisse Nachteile, wie etwa eine kürzere Verjährungsfrist mit sich bringt (BGH, NVwZ-RR 1997, 204 ; ebenso BGHZ 72, 273 zu § 42 OBG Nordrhein-Westfalen).

  • BGH, 02.10.1978 - III ZR 9/77

    Allgemeiner enteignungsgleicber Eingriff und spezialgesetzliche Regelung

    Auszug aus OLG Jena, 06.11.2001 - 3 U 575/01
    Es ist auch unschädlich, dass die Haftung nach dem Staatshaftungsgesetz für den Geschädigten gewisse Nachteile, wie etwa eine kürzere Verjährungsfrist mit sich bringt (BGH, NVwZ-RR 1997, 204 ; ebenso BGHZ 72, 273 zu § 42 OBG Nordrhein-Westfalen).
  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 220/86

    Haftung der öffentlichen Hand für Waldschäden

    Auszug aus OLG Jena, 06.11.2001 - 3 U 575/01
    Es bedarf einer hoheitlichen Tätigkeit, die nicht nur in einem Unterlassen bestehen darf (BGH, NJW 1988, 478 ).
  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines

    Auszug aus OLG Jena, 06.11.2001 - 3 U 575/01
    Da die Streitverkündeten ihre Leistungen auf Grund privatrechtlicher Werkverträge mit dem Beklagten erbrachten, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf abzustellen, ob die öffentliche Hand in so weit gehendem Maß auf die Durchführung der Arbeiten Einfluss genommen hat, dass sie die Arbeiten des privaten Unternehmers wie eigene gegen sich gelten lassen und es so angesehen werden muss, wie wenn der Unternehmer lediglich als Werkzeug der öffentlichen Hand bei der Durchführung ihrer hoheitlichen Aufgabe tätig geworden wäre (BGH, NJW 1994, 1468 , BGH, NJW 1993, 1258 ).
  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/95

    Voraussetzungen der Gefährdungshaftung für Wasserschäden

    Auszug aus OLG Jena, 06.11.2001 - 3 U 575/01
    Dementsprechend ist auch der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahr 1996, bei der es u.a. um die deliktische Haftung der öffentlichen Hand für Wasserschäden nach einem Straßenneubau ging, ohne weiteres von der Geltung der Subsidiaritätsklausel ausgegangen (BGH, NJW 1996, 3208 ).
  • BGH, 20.02.1992 - III ZR 188/90

    Amtshaftung wegen Überschreitung der Zuständigkeit bei Absperrung eines

    Auszug aus OLG Jena, 06.11.2001 - 3 U 575/01
    Schließlich darf die Ursache nicht lediglich darauf beruhen, dass ein Element der Daseinsvorsorge nicht erbracht wurde und nur das Vorenthalten der Daseinsvorsorge den Schaden bewirkte (vgl. hierzu insgesamt BGH, NVwZ 1987, 115; BGH, NJW 1992, 3229 ; BGH, NJW 1994, 1468 ; Ossenbühl, aaO., 5. Teil, II).
  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 114/91

    Amtshaftung wegen Altlasten - Schutzbereich und Verjährung

    Auszug aus OLG Jena, 06.11.2001 - 3 U 575/01
    Ergänzend Ist Insoweit zu beachten, dass die Frage einer fehlenden anderweitigen Ersatzmöglichkeit zu den Umständen gehört, welche der Kläger selbst vortragen muss, um seinen Anspruch aus § 839 BGB , Art. 34 GG schlüssig darzulegen (BGH, NJW 1993, 933 m.w.N.; Palandt/Thomas, § 839 Rdn. 55).
  • BGH, 11.12.1997 - III ZR 52/97

    Auslegung einer gemeindlichen Abwasser- und Regenwasserkanalisation

    Auszug aus OLG Jena, 06.11.2001 - 3 U 575/01
    Ansprüche aus § 823 BGB oder § 831 BGB scheiden aus, weil nicht nur die Unterhaltung, sondern bereits der Bau einer Wasserleitung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine hoheitliche Aufgabe darstellt (vgl. zuletzt BGH, NJW 1998, 1307 , m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1988 - III ZR 225/87

    Gefährdungshaftung für Überschwemmungsschäden

    Auszug aus OLG Jena, 06.11.2001 - 3 U 575/01
    Denn eine Zustands- oder Wirkungshaftung kommt auch in diesen Fällen in Betracht (vgl. BGH, NJW 1989, 104; Filthaut, Haftpflichtgesetz , 5. Aufl., § 2 Rdn. 28 m.w.N.).
  • VG Meiningen, 09.01.2007 - 2 K 543/04

    Straßen- und Wegerecht; Rückverweisung; ausnahmsweise; Amtshaftung;

    Das Verwaltungsgericht sieht sich aber gehindert, aufgrund eines einheitlichen Sachverhaltes die geltend gemachten Schadensersatzansprüche nur unter den Gesichtspunkten des Staatshaftungsrechtes sowie des daneben aller Voraussicht nach ohnehin nicht gegebenen enteignungsgleichen Eingriffs (vgl. hierzu ThürOLG, U. v. 6.11.2001, 3 U 575/01, iuris) zu entscheiden.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 31.01.2002 - 8 U 189/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5688
OLG Oldenburg, 31.01.2002 - 8 U 189/01 (https://dejure.org/2002,5688)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.01.2002 - 8 U 189/01 (https://dejure.org/2002,5688)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 8 U 189/01 (https://dejure.org/2002,5688)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Heilpraktiker: Diskriminierung durch Nichterteilung eines Zertifikats als Asthmatrainers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 826 BGB ; § 20 Abs. 4 GWB
    Asthmatrainer; Heilpraktiker; Diskriminierung; Sittenwidrige Schädigung; Schadensersatz; Sittenwidrigkeit; Zertifikat; Urkunde

  • Wolters Kluwer

    Asthmatrainer; Heilpraktiker; Diskriminierung; Sittenwidrige Schädigung; Schadensersatz; Sittenwidrigkeit; Zertifikat; Urkunde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 648
  • GRUR 2002, 648 (Ls.)
  • GRUR-RR 2002, 182
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.11.2001 - 11 U 24/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6882
OLG Celle, 29.11.2001 - 11 U 24/01 (https://dejure.org/2001,6882)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.11.2001 - 11 U 24/01 (https://dejure.org/2001,6882)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. November 2001 - 11 U 24/01 (https://dejure.org/2001,6882)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Neuwagenkaufvertrag: Fehlen der vereinbarten dreijährigen Steuerfreiheit als Mangel; Bemessung der Nutzungsentschädigung nach Wandlung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 459 BGB ; § 462 BGB
    Neuwagenkauf; Wandelung; Gewährleistung; Schadstoffklasse; Steuernachteil; Gebrauchtfahrzeugankauf; Nutzungsvorteile

  • IWW
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 19/05

    Haftung eines Presseunternehmens für die Veröffentlichung unzulässiger Anzeigen:

    Zwar war die Rechtslage durch die verschiedenen Entscheidungen des Senats, vor allem das Urteil in der Sache 11 U 24/01, zunächst geklärt.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 10 W 87/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7301
OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 10 W 87/01 (https://dejure.org/2001,7301)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.2001 - 10 W 87/01 (https://dejure.org/2001,7301)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 2001 - 10 W 87/01 (https://dejure.org/2001,7301)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Geschäftswertfestsetzung; Gebührenwertberechnung; Wertbestimmung ; Verkehrswert ; Ertragswertverfahrens ; Ertragswertberechnung

  • Judicialis

    KostO § 19; ; KostO § ... 60 Abs. 1; ; KostO § 14 Abs. 5; ; KostO § 18 Abs. 1; ; KostO § 19 Abs. 1; ; KostO § 14 Abs. 3 Satz 2; ; KostO § 14 Abs. 3 Satz 3; ; KostO § 19 Abs. 2 Satz l; ; KostO § 19 Abs. 1 Satz 1; ; WertVO § 16; ; WertVO § 17; ; WertVO § 18; ; WertVO § 19; ; WertVO § 15 Abs. 1; ; WertVO § 15 Abs. 2; ; WertVO § 16 Abs. 1; ; WertVO § 16 Abs. 2; ; WertVO § 16 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Grundlagen für die Wertfestsetzung eines Gebäudes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 259
  • Rpfleger 2002, 47
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 148/00

    Gebäudewert von Mietwohngrundstücken

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 10 W 87/01
    Es sind mithin sämtliche ohne Beweisaufnahme zugänglichen geeigneten Anhaltspunkte heranzuziehen, um dem Verkehrswert als dem gemeinen Wert im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 KostO möglichst nahe zu kommen (BayObLGZ 1979, 69, 74; JurBüro 1996, 210; JurBüro 2001, 433; NJW-RR 2001, 287, 288).

    e) Ein regelmäßig zuverlässiger Hinweis auf den Grundstückswert ist - worauf die Kostengläubigerin zutreffend hinweist - der Brandversicherungswert des Gebäudes (BayObLGZ 1979, 69, 75; JurBüro 1984, 904, 905; NJW-RR 2001, 287, 288; Rohs in Rohs/Wedewer, a.a.O., § 19 Rdn. 31; Bengel in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, a.a.O., § 19 Rdn. 52; Mummler, a.a.O., "Grundbesitzwert" Anm. 3.6).

    Die Ermittlung des Wertes auf dieser Grundlage ist nicht von vornherein ausgeschlossen, sondern ist grundsätzlich möglich (BayObLGZ 1979, 69, 78; BayObLG NJW-RR 2001, 287, 288; OLG Köln JurBüro 1990, 1016, 1017; Rohs in Rohs/Wedewer, a.a.O., § 19 Rdn. 46).

    Nach den Gepflogenheiten des Grundstücksmarktes wird der Verkehrswert von Mietgrundstücken häufig im Ertragswertverfahren ermittelt, weil bei ihnen der nachhaltig erzielbare Ertrag im Vordergrund der Erwägungen der Kaufinteressenten steht (BayObLG NJW-RR 2001, 287, 288).

    Da von einer Beweisaufnahme gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 KostO abgesehen werden soll und von den Gerichten nicht erwartet werden kann, dass sie von sich aus den Ertragswert ermitteln und berechnen, kommt dieser grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn der Kostenschuldner sich hierauf beruft und eine den Bewertungskriterien der §§ 15 bis 20 der Wertermittlungsverordnung (WertVO) entsprechende Ertragswertberechnung vorlegt und die insoweit erforderlichen Unterlagen überreicht (BayObLGZ 1979, 69, 78; NJW-RR 2001, 287, 288; OLG Köln a.a.O.; Rohs in Rohs/Wedewer, a.a.O.).

  • BayObLG, 08.03.1979 - BReg. 3 Z 109/76
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 10 W 87/01
    Es sind mithin sämtliche ohne Beweisaufnahme zugänglichen geeigneten Anhaltspunkte heranzuziehen, um dem Verkehrswert als dem gemeinen Wert im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 KostO möglichst nahe zu kommen (BayObLGZ 1979, 69, 74; JurBüro 1996, 210; JurBüro 2001, 433; NJW-RR 2001, 287, 288).

    e) Ein regelmäßig zuverlässiger Hinweis auf den Grundstückswert ist - worauf die Kostengläubigerin zutreffend hinweist - der Brandversicherungswert des Gebäudes (BayObLGZ 1979, 69, 75; JurBüro 1984, 904, 905; NJW-RR 2001, 287, 288; Rohs in Rohs/Wedewer, a.a.O., § 19 Rdn. 31; Bengel in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, a.a.O., § 19 Rdn. 52; Mummler, a.a.O., "Grundbesitzwert" Anm. 3.6).

    Die Ermittlung des Wertes auf dieser Grundlage ist nicht von vornherein ausgeschlossen, sondern ist grundsätzlich möglich (BayObLGZ 1979, 69, 78; BayObLG NJW-RR 2001, 287, 288; OLG Köln JurBüro 1990, 1016, 1017; Rohs in Rohs/Wedewer, a.a.O., § 19 Rdn. 46).

    Da von einer Beweisaufnahme gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 KostO abgesehen werden soll und von den Gerichten nicht erwartet werden kann, dass sie von sich aus den Ertragswert ermitteln und berechnen, kommt dieser grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn der Kostenschuldner sich hierauf beruft und eine den Bewertungskriterien der §§ 15 bis 20 der Wertermittlungsverordnung (WertVO) entsprechende Ertragswertberechnung vorlegt und die insoweit erforderlichen Unterlagen überreicht (BayObLGZ 1979, 69, 78; NJW-RR 2001, 287, 288; OLG Köln a.a.O.; Rohs in Rohs/Wedewer, a.a.O.).

  • BayObLG, 22.04.1993 - 3Z BR 4/93

    Schätzung des Grundstückswerts nach § 19 Abs. 2 KostO

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 10 W 87/01
    Soweit das Gesetz eine Prüfung in das Ermessen des Gerichts stellt, hat das Gericht der weiteren Beschwerde nur nachzuprüfen, ob die Tatsacheninstanzen das ihnen eingeräumte Ermessen überschritten haben, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustandegekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Gesichtspunkte außer acht gelassen haben oder Denkgesetze und Erfahrungssätze nicht beachtet worden sind (vgl. BayObLG JurBüro 1994, 237, 238; JurBüro 1999, 376; OLG Köln JurBüro 1990, 1016).

    Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 KostO sind, wie bereits ausgeführt, die Angaben der Beteiligten, also auch diejenigen des Kostenschuldners, zu berücksichtigen; diesen Angaben kommt eine besondere Bedeutung zu (BayObLG JurBüro 1994, 237, 238; Mummler, KostO, 12. Aufl. 1995, "Grundbesitzwert" Anm. 3.2).

    Ferner weist die Kostengläubigerin zutreffend darauf hin, dass die beharrliche Weigerung, dem Gericht die ohne Schwierigkeiten zugänglichen Brandversicherungsurkunden zu beschaffen und dadurch an einer sachgerechten Bewertung mitzuwirken, wie eine Beweisvereitelung zu werten ist und das Gericht grundsätzlich berechtigt, eine Schätzung des Wertes vorzunehmen (BayObLG JurBüro 1994, 237, 238; Bengel in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, a.a.O., § 19 Rdn. 52).

  • BayObLG, 06.12.2000 - 3Z BR 333/00

    Anwendung des § 20 Abs. 2 KostO auf ein Ankaufsrecht in Form eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 10 W 87/01
    Es sind mithin sämtliche ohne Beweisaufnahme zugänglichen geeigneten Anhaltspunkte heranzuziehen, um dem Verkehrswert als dem gemeinen Wert im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 KostO möglichst nahe zu kommen (BayObLGZ 1979, 69, 74; JurBüro 1996, 210; JurBüro 2001, 433; NJW-RR 2001, 287, 288).

    Das Gesetz regelt nicht näher, nach welcher Bewertungsmethode der Verkehrswert festzusetzen ist (BayObLG JurBüro 2001, 433).

  • BayObLG, 07.10.1998 - 3Z BR 93/98

    Nachprüfbarkeit einer Ermessensentscheidung des Tatrichters durch das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 10 W 87/01
    Soweit das Gesetz eine Prüfung in das Ermessen des Gerichts stellt, hat das Gericht der weiteren Beschwerde nur nachzuprüfen, ob die Tatsacheninstanzen das ihnen eingeräumte Ermessen überschritten haben, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustandegekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Gesichtspunkte außer acht gelassen haben oder Denkgesetze und Erfahrungssätze nicht beachtet worden sind (vgl. BayObLG JurBüro 1994, 237, 238; JurBüro 1999, 376; OLG Köln JurBüro 1990, 1016).

    Der gemäß § 19 KostO festzustellende Wert des Grundstücks ist ein Ermessenswert (BayObLG JurBüro 1999, 376; Bengel in Korintenberg/Lappe/Bengel/ Reimann, KostO, 14. Aufl. 1999, § 19 Rdn. 9; Rohs in Rohs/Wedewer, KostO, Stand 2001, § 19 Rdn. 2 b).

  • OLG Köln, 12.03.1990 - 2 Wx 1/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 10 W 87/01
    Soweit das Gesetz eine Prüfung in das Ermessen des Gerichts stellt, hat das Gericht der weiteren Beschwerde nur nachzuprüfen, ob die Tatsacheninstanzen das ihnen eingeräumte Ermessen überschritten haben, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustandegekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Gesichtspunkte außer acht gelassen haben oder Denkgesetze und Erfahrungssätze nicht beachtet worden sind (vgl. BayObLG JurBüro 1994, 237, 238; JurBüro 1999, 376; OLG Köln JurBüro 1990, 1016).

    Die Ermittlung des Wertes auf dieser Grundlage ist nicht von vornherein ausgeschlossen, sondern ist grundsätzlich möglich (BayObLGZ 1979, 69, 78; BayObLG NJW-RR 2001, 287, 288; OLG Köln JurBüro 1990, 1016, 1017; Rohs in Rohs/Wedewer, a.a.O., § 19 Rdn. 46).

  • BayObLG, 09.02.1995 - 3Z BR 342/94

    Berücksichtigung eines Wiederkaufsrechts bei Ermittlung des Geschäftswerts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 10 W 87/01
    Es sind mithin sämtliche ohne Beweisaufnahme zugänglichen geeigneten Anhaltspunkte heranzuziehen, um dem Verkehrswert als dem gemeinen Wert im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 KostO möglichst nahe zu kommen (BayObLGZ 1979, 69, 74; JurBüro 1996, 210; JurBüro 2001, 433; NJW-RR 2001, 287, 288).
  • BayObLG, 10.05.1999 - 3Z BR 85/99

    Verkehrswertminderung durch die Verpflichtung , Mietwohnungen im öffentlich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 10 W 87/01
    Im allgemeinen ist davon auszugehen, dass der Kaufpreis dem Wert der Sache zumindest nahe kommt (BayObLG JurBüro 2000, 39, 40).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2002 - 10 W 50/02

    Grundstückswert für Eintragung im Grundbuch nach Erwerb in der

    Der gemäß § 19 KostO festzustellende Wert des Grundstücks ist ein Ermessenswert (vgl. Senat RPfleger 2002, 47 = OLGRep. 2002, 38 = FGPrax 2001, 259; BayObLG JurBüro 1999, 376; Bengel in Korintenberg/Lappe/Lappe/Reimann, KostO, 14. Aufl. 1999, § 19 Rdn. 9; Rohs in Rohs/Wedewer, a.a.O., § 19 Rdn. 2 b).

    Es sind mithin sämtliche ohne Beweisaufnahme zugängliche geeignete Anhaltspunkte heranzuziehen, um dem Verkehrswert als dem gemeinen Wert im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 KostO möglichst nahe zu kommen (Senat RPfleger 2002, 47 = OLGRep. 2002, 38 = FGPrax 2001, 259; BayObLGZ 1979, 69, 74; JurBüro 1996, 210; JurBüro 2001, 433; NJW-RR 2001, 287, 288).

  • OLG München, 17.06.2015 - 34 Wx 61/15

    (Hier zulässige) Ermittlung des Grundstückswerts (§ 19 KostO) einer gewerblichen

    d) Der gewählte Bewertungsmethode nach dem sogenannten Ertragswert (vgl. § 17 ImmoWertV) ist, jedenfalls für gewerbliche Objekte wie das gegenständliche, grundsätzlich auch im Bereich der Geschäftsbewertung nach § 19 KostO anerkannt (BayObLGZ 1979, 69/77; BayObLG NJW-RR 2001, 287/288; OLG Düsseldorf Rpfleger 2002, 47/48).
  • LG München II, 22.01.2008 - 6 T 5648/07

    Eintragung einer Eigentumsänderung im Grundbuch: Geschäftswertbemessung nach dem

    13a) Da von einer Beweisaufnahme gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 KostO abgesehen werden soll und von den Gerichten nicht erwartet werden kann, dass sie von sich aus den Ertragswert ermitteln und berechnen, kommt diese Bewertungsmethode grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn der Kostenschuldner sich hierauf beruft und eine den Bewertungskriterien der §§ 15 bis 20 der Wertermittlungsverordnung (WertV)entsprechende Ertragswertberechnung vorlegt und die insoweit erforderlichen Unterlagen überreicht (BayObLGZ 1979, 69; NJW-RR 2001, 287; OLG Düsseldorf, FGPrax 2001, 259; Korintenberg/Bengel, aaO, § 19 Rn. 20).
  • LG Frankenthal, 07.07.2006 - 1 T 80/06

    Geschäftswert in Grundbuchsachen: Übertragung eines öffentlichen Zwecken

    Anhaltspunkte dafür, dass die Angaben unrichtig oder unzuverlässig sind - regelmäßig ist von der Zuverlässigkeit der Angaben auszugehen (OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 259) -, sind nicht ersichtlich, zumal der Gesetzgeber mögliche Unzuverlässigkeiten oder Ungenauigkeiten ohnehin bewusst in Kauf genommen hat (vgl. Rohs/Wedewer aaO § 19 Rdnr. 24 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.09.2001 - 8 U 180/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9922
OLG Hamm, 10.09.2001 - 8 U 180/00 (https://dejure.org/2001,9922)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.09.2001 - 8 U 180/00 (https://dejure.org/2001,9922)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. September 2001 - 8 U 180/00 (https://dejure.org/2001,9922)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    2. Versäumnisurteil; Einspruch; Vollstreckungsbescheid; Schlüssigkeit; Prüfungsumfang

  • Judicialis

    ZPO § 513 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 700 I; ; ZPO § 331 I; ; ZPO § 513 II; ; ZPO § 92 II; ; ZPO § 344 ZPO; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; HGB § 128; ; HGB § 110; ; BGB § 426; ; BGB § 826

  • rechtsportal.de

    Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil, durch das ein Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid verworfen wurde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 2 O 105/00
  • OLG Hamm, 10.09.2001 - 8 U 180/00
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.05.1999 - V ZB 1/99

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2001 - 8 U 180/00
    Die Berufung gegen ein 2. Versäumnisurteil, durch das ein Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid verworfen wurde, kann trotz des Prüfungsumfangs des § 513 Abs. 2 S.1 ZPO darauf gestützt werden, die Klage sei nicht schlüssig (BGH NJW 1999, 2599=MDR 1999, 1017).
  • BGH, 02.07.1979 - II ZR 132/78

    Voraussetzungen für den Gesamtschuldnerausgleich - Anforderungen an Ansprüche von

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.2001 - 8 U 180/00
    Aber auch, wenn ein Gesellschafter einen Gesellschaftsgläubiger befriedigt hatte, dem alle übrigen Gesellschafter gesamtschuldnerisch hafteten, hat die Rechtsprechung einen Ausgleichsanspruch unabhängig davon gewährt, ob der zahlende Gesellschafter von dem Gläubiger in Anspruch genommen worden war oder ob er damit die Verwertung von ihm gestellter Sicherheiten abgewendet hatte (so BGH, Urteil vom 02.07.1979 - II ZR 132/78 in NJW 1980, S.339).
  • OLG Köln, 09.01.2007 - 3 U 158/05

    Deckungsbeitragsausgleich für Mindermengen einer Bierbezugsverpflichtung als

    Nachdem in erster Instanz der Einspruch des Beklagten zu 2) gegen den Vollstreckeckungsbescheid des Amtsgerichts Euskirchen vom 12.9.2003 verworfen wurde, kann trotz des Prüfungsumfangs des § 514 Abs. 2 ZPO die Berufung darauf gestützt werden, die Klage sei nicht schlüssig (vgl. BGH, Beschl. v. 6.5.1999, V ZB 1/99, NJW 1999, 2599; OLG Hamm Urt. v. 10.9.2001- 8 U 180/00, OLGR Hamm 2002, 38).
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