Rechtsprechung
KG, 16.01.2006 - 8 U 157/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung eines Mietzinses; Anforderungen an die Wirksamkeit eines Mietvertrages; Frist für die Annahme eines Angebots; Anforderungen an die Unterzeichnung eines Mietvertrages für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Voraussetzungen für eine Kündigung ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Abbedingung der Schriftformklausel; Unterschrift nur eines Vertragsberechtigten; Kündigung; Differenzmiete; Schlüsselrückgabe; Rückgabe der Mietsache; Eigentumsübergang durch Umwandlung/Ausgliederung; Anforderungen an gewillkürte Form; Vermieterstellung
- Judicialis
ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § ... 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; BGB § 125 Satz 2; ; BGB § 133; ; BGB § 148; ; BGB § 154 Abs. 2; ; BGB § 157; ; BGB § 177 Abs. 1; ; BGB § 366 Abs. 2; ; BGB § 396 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 535 Abs. 2 n.F.; ; BGB § 535 Satz 2 a.F; ; BGB § 537 Abs. 1 Satz 2 n.F.; ; BGB § 537 Abs. 2 n.F.; ; BGB § 550 n.F.; ; BGB § 566 a.F.; ; BGB § 571 a.F.; ; HGB § 128
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kündigung durch schlüssiges Verhalten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Räumung ist keine Kündigung
- advogarant.de (Kurzinformation)
Räumung einer Mietsache ohne Kündigung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Räumung und Schlüsselrückgabe bedeutet nicht immer Kündigung! (IMR 2007, 48)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 14.07.2005 - 34 O 808/04
- KG, 16.01.2006 - 8 U 157/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Frankfurt, 04.03.2005 - 24 U 71/04
Gewerberaummiete: Konkludente Kündigungserklärung; vereinbarte Schriftform für …
Auszug aus KG, 16.01.2006 - 8 U 157/05
Die vom Beklagten herangezogene Entscheidung des OLG Frankfurt, GuT 2005, 167, 169 betraf einen Fall fristloser Kündigung des Mieters und lässt sich nicht verallgemeinern und insbesondere auf den vorliegenden Fall übertragen.Insbesondere weicht die vorliegende Entscheidung nicht von tragenden Gründen im Urteil des OLG Frankfurt, GuT 2005, 167 ab, da es dort um die Wertung des Auszugs des Mieters als außerordentliche Kündigung ging.
- KG, 12.05.2005 - 8 U 7/05
Wohnraummiete: Auszug des Mieters bei noch bestehendem Mietverhältnis; …
Auszug aus KG, 16.01.2006 - 8 U 157/05
Denn von einem konkludenten Aufhebungsvertrag kann nicht ausgegangen werden, wenn Fragen offen bleiben würden, welche die Parteien bei einer vorzeitigen einvernehmlichen Vertragsaufhebung vernünftigerweise regeln, insbesondere in Bezug auf die Behandlung eines Mietausfalls (vgl. Senat, NZM 2005, 946, 947).Die Annahme eines solchen rechtsmissbräuchlichen Verhalten führt dazu, dass der Mieter trotz der Weitervermietung entgegen § 537 Abs. 2 BGB n.F. zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet bleibt und der Vermieter sich lediglich den Mietzins anrechnen lassen muss, den er aus der Weitervermietung erzielt, § 537 Abs. 1 Satz 2 BGB n.F. (BGHZ 122, 163 ff = NJW 1993, 1645, 1646; Senat, NZM 2005, 946, 947).
- BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98
Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages
Auszug aus KG, 16.01.2006 - 8 U 157/05
Dahin stehen kann, ob die Vertragsschließenden nur der gesetzlichen Schriftform des § 566 BGB a.F. genügen wollten oder ob sie zusätzlich die Schriftorm des Vertrags als konstitutiv vereinbart haben (vgl. BGH NJW 2000, 354, 356;… Bub/Treier/Heile, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Rn II 743).Nach Unterzeichnung stellt sich daher grundsätzlich nur die Frage, ob die Form des § 566 BGB (a.F.) gewahrt ist (BGH NJW 2000, 354, 356).
- BGH, 31.03.1993 - XII ZR 198/91
Anspruch auf Mietdifferenz bei vorzeitigem Auszug
Auszug aus KG, 16.01.2006 - 8 U 157/05
Die Annahme eines solchen rechtsmissbräuchlichen Verhalten führt dazu, dass der Mieter trotz der Weitervermietung entgegen § 537 Abs. 2 BGB n.F. zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet bleibt und der Vermieter sich lediglich den Mietzins anrechnen lassen muss, den er aus der Weitervermietung erzielt, § 537 Abs. 1 Satz 2 BGB n.F. (BGHZ 122, 163 ff = NJW 1993, 1645, 1646; Senat, NZM 2005, 946, 947). - BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00
Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer …
Auszug aus KG, 16.01.2006 - 8 U 157/05
Die Vereinbarung der Schriftform für Kündigungen hat nach der Regel des § 125 Satz 2 BGB konstitutive Bedeutung (BGH NJW 2004, 1320). - BGH, 16.07.2003 - XII ZR 65/02
Einhaltung der Schriftform durch den Vertreter einer BGB -Gesellschaft
Auszug aus KG, 16.01.2006 - 8 U 157/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Unterzeichnung für eine GbR erforderlich, dass der Urkunde zu entnehmen ist, dass sie alle erforderlichen Unterschriften enthält, was nicht der Fall ist, wenn eine Gesamtvertretungsbefugnis in Betracht kommt und kein auf den anderen Gesellschafter lautender Vertretungszusatz vorhanden ist; denn dann ist nicht auszuschließen, dass die Unterschrift auch noch des anderen Gesellschafters vorgesehen war und diese noch fehlt (BGH NJW 2003, 3053, 3054; NJW 2004, 1103; NJW 2005, 2225, 2226). - BGH, 06.04.2005 - XII ZR 132/03
Formularmäßige Vereinbarung einer salvatorischen Erhaltungsklausel bei …
Auszug aus KG, 16.01.2006 - 8 U 157/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Unterzeichnung für eine GbR erforderlich, dass der Urkunde zu entnehmen ist, dass sie alle erforderlichen Unterschriften enthält, was nicht der Fall ist, wenn eine Gesamtvertretungsbefugnis in Betracht kommt und kein auf den anderen Gesellschafter lautender Vertretungszusatz vorhanden ist; denn dann ist nicht auszuschließen, dass die Unterschrift auch noch des anderen Gesellschafters vorgesehen war und diese noch fehlt (BGH NJW 2003, 3053, 3054; NJW 2004, 1103; NJW 2005, 2225, 2226). - BGH, 05.11.2003 - XII ZR 134/02
Kündigung eines nicht der Schriftform genügenden langfristigen Mietvertrages
Auszug aus KG, 16.01.2006 - 8 U 157/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Unterzeichnung für eine GbR erforderlich, dass der Urkunde zu entnehmen ist, dass sie alle erforderlichen Unterschriften enthält, was nicht der Fall ist, wenn eine Gesamtvertretungsbefugnis in Betracht kommt und kein auf den anderen Gesellschafter lautender Vertretungszusatz vorhanden ist; denn dann ist nicht auszuschließen, dass die Unterschrift auch noch des anderen Gesellschafters vorgesehen war und diese noch fehlt (BGH NJW 2003, 3053, 3054; NJW 2004, 1103; NJW 2005, 2225, 2226). - BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74
Treuwidrigkeitseinwand gegenüber vereinbarter Schriftform
Auszug aus KG, 16.01.2006 - 8 U 157/05
Mit einer solchen Klausel verfolgen die Parteien den Zweck, während des Vertragsverhältnisses immer Klarheit über den Vertragsinhalt zu haben, indem mündliche oder konkludente Abreden, die die Vertragsurkunde ergänzen oder von ihr abweichen, ausgeschlossen werden (vgl. BGHZ 66, 378 ff = NJW 1976, 1395).
- BGH, 24.02.2010 - XII ZR 120/06
Gewerberaummiete: Schriftformerfordernis für die Verlängerung der Annahmefrist; …
Nach einer Auffassung genügt der Vertrag in diesen Fällen nicht der Schriftform des § 550 BGB (KG NZM 2007, 517; KG OLGR 2006, 332, 333; OLG Rostock OLGR 2005, 697; KG Grundeigentum 2003, 48, 49; OLG Dresden ZMR 1999, 104; Horst MDR 2008, 365, 366; Möller ZfIR 2008, 87, 88; Leo MietRB 2003, 15; Lindner-Figura/Hartl NZM 2003, 750, 751; Regenfus JA 2008, 246, 249;… Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 10. Aufl. Rdn. 112).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 23 U 10/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 631 BGB, § 642 BGB, § 6 Nr 6 VOB/B, § 6 Nr 5 VOB/B, § 5 AGBG
Werkvertrag: Aufbau eines Fertighauses auf nicht standsicherer Grundlage - IWW
- Wolters Kluwer
(Werkvertrag: Aufbau eines Fertighauses auf nicht standsicherer Grundlage)
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 631 § 642; VOB/B § 6 Nr. 5
Zur Frage eines Werklohnanspruches wegen Leistungsunterbrechung bei einem Fertighaus - ibr-online
Vorläufige Abrechnung nach 13 Jahren Bauunterbrechung?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch auf Werklohn; Mangelhaftigkeit eines Fertighauses wegen fehlender Standfestigkeit des Kellers; Getrennte Werkverträge für Haus und Keller; Anforderungen an eine Haftung als Generalunternehmer; Verstoß gegen die Prüfungspflicht bezüglich des Werkes eines Dritten; ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Bauauftrag in den Sand gesetzt - Endloses juristisches Tauziehen um nicht fertig gestelltes Fertighaus
- streifler.de (Kurzinformation)
Fertighaus: Hersteller muss Tragfähigkeit eines Kellers prüfen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 26.11.1997 - 12 O 14/97
- OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 23 U 10/98
Papierfundstellen
- BauR 2005, 1680 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.06.1997 - VII ZR 124/96
Zustandekommen eines Architektenvertrages; Akquisitorische Tätigkeit eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 23 U 10/98
Diese Situation ist im übrigen auch vergleichbar mit derjenigen nach einer Kündigung des Werkvertrags durch den Besteller nach § 649 BGB a.F., wo für mangelhafte, nicht nachbesserungsfähige Teilleistungen, die für den Besteller wertlos sind, die Vergütungspflicht entfällt (BGHZ 136, 33;… Palandt-Sprau, BGB, 59. Aufl. 2000, § 649 Rnr. 3 u. 4); das gilt erst recht bei einer Kündigung aus wichtigem, vom Unternehmer zu vertretendem Grund (aao). - OLG Köln, 19.11.2002 - 24 U 52/02
Pflichten des Fertighausherstellers bei Erstellung des Baugrundes - Tauglichkeit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 23 U 10/98
Eine Auslegung nach diesen Kriterien ergibt, dass die Klägerin jedenfalls verpflichtet war, den Keller in statischer Hinsicht auf seine Standfestigkeit und seine Eignung als Grundlage für den Aufbau eines Fertighauses zu prüfen (vgl. OLG Köln NJW-RR 2003, 669 zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt). - RG, 29.11.1934 - IV 258/34
Zur Einwirkung des in Art. I § 2 des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels vom …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 23 U 10/98
Hierzu zählen auch Sachverhalte, die zwar nicht den Charakter einer dauernden, sondern nur den einer vorübergehenden Unmöglichkeit haben, die aber so geartet sind, dass sie ihrer Natur nach die Erreichung des mit dem Bauvertrag verfolgten Zwecks ganz ernsthaft in Frage stellen oder dass sie die Einhaltung des Vertrags bis zum Wegfall der bestehenden, an sich vorübergehenden Unmöglichkeit für den Auftraggeber nicht zumutbar erscheinen lassen (vgl. RGZ 146, 60 (66); OGH NJW 1949, 821; OGHZ 3, 93;… Ingenstau/Korbion, VOB, 11. Aufl. 1989, § 6 Nr. 5 VOB/B Rdn 89).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 30.11.2005 - 5 U 17/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Bezeichnung "SprudelPower" für Gerät zur Anreicherung von Trinkwasser aus der Wasserleitung mit Kohlensäure; Irreführung über Eigenschaften von natürlichem Mineralwasser im Sinne der Mineralverordnung und Tafelwasserverordnung; Wettbewerbsverhältnis zwischen Herstellern ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
UWG § 3 § 5; MTVO § 15 Abs. 1 Nr. 1
Irreführende Werbung mit Bezeichnung "SprudelPower" für ein Gerät zur Anreicherung von Trinkwasser mit Kohlensäure? - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 14.12.2004 - 416 O 210/04
- OLG Hamburg, 30.11.2005 - 5 U 17/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 30.11.2005 - 5 U 46/05
"SprudelFixx"
Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.2005 - 5 U 17/05
Hierfür spricht - wenn auch nur indiziell - auch die hohe Trefferquote, die die Antragsgegnerin des Parallelverfahrens 5 U 46/05 mit den Worten "Orangensprudel" und "Zitronensprudel" bei der Suchmaschine Google erzielt hat (dortige Anlage BB 10).Der Senat sieht sich mit dieser Bewertung nicht nur im Einklang mit der Vorinstanz, sondern auch mit der Zivilkammer 15 des Landgerichts Hamburg im Parallelverfahren 5 U 46/05, in dem es um die Verwendung der Bezeichnung "Sprudel-Fixx" für einen Trinkwassersprudler geht, und ferner mit der von der Antragsgegnerin vorgelegten Entscheidung des Landgerichts Bielefeld vom 1.8.2000 (Anlage AG 4).
- OLG Hamburg, 30.11.2005 - 5 U 46/05
"SprudelFixx"
Der Senat sieht sich mit dieser Bewertung nicht nur im Einklang mit der Vorinstanz, sondern auch mit der Kammer 16 für Handelssachen des Landgerichts Hamburg im Parallelverfahren 5 U 17/05, in dem es um die Verwendung der Bezeichnung "Sprudel-Power" für einen Trinkwassersprudler geht, und ferner mit einer Entscheidung des Landgerichts Bielefeld vom 1.8.2000 zum Aktz. 15 O 159/00 (vorgelegt im Parallelverfahren 5 U 17/05; diese Entscheidung ist aber im Senatstermin, in dem beide Verfahren parallel verhandelt worden sind, ebenfalls angesprochen worden).