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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.11.1999 - 4 U 130/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,18406
OLG Celle, 05.11.1999 - 4 U 130/99 (https://dejure.org/1999,18406)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.11.1999 - 4 U 130/99 (https://dejure.org/1999,18406)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. November 1999 - 4 U 130/99 (https://dejure.org/1999,18406)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Entschädigung bei erheblichem Baulärm? (IBR 2000, 278)

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dejure.org Übersicht OLG Celle

Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3976
OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99 (https://dejure.org/1999,3976)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.10.1999 - 12 U 90/99 (https://dejure.org/1999,3976)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Oktober 1999 - 12 U 90/99 (https://dejure.org/1999,3976)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 535, 571, 578
    Rechtsnachfolge bei Vermietung von Gebäudeaußenwandflächen zu Reklamezwecken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Mietvertrag; Mietzins; Einigung; Vertragspartei; Positive Vertragsverletzung; Positive Forderungsverletzung; Rechtsnachfolge; Mietsache; Überlassung; Gebrauchsüberlassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Rechtsnachfolge bei Vermietung von Gebäudeaußenwandflächen zu Reklamezwecken

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.10.1975 - VIII ZR 122/74

    Begriff der Überlassung

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99
    Unter dem Begriff der Überlassung im Sinne des § 571 BGB ist dasselbe zu verstehen wie unter dem Merkmal der vertragsgemäßen Gebrauchsüberlassung im Sinne von §§ 535, 536 BGB (BGHZ 65, 137 ff., 140; BGH NJW-RR 1989, 589 f.;… Palandt-Putzo, a.a.O., § 571 Rdnr. 9;… MünchenerKommentar-Voelskow, a.a.O., § 571 Rdnr. 14).

    Die Verschaffung des unmittelbaren Besitzes richtet sich nach § 854 BGB (BGHZ 65, 137 ff., 141) und erfordert die Übertragung der tatsächlichen Gewalt über die Sache.

    Dass die Überlassung eines Grundstücks als Voraussetzung für den Eintritt in ein Mietverhältnis die Kennzeichnung der Besitzerlangung durch den Mieter nicht erfordert (BGHZ 65, 137 ff., 140 f.;… Soergel-Heintzmann, BGB, 12. Auflage, § 571 Rdnr. 10), ist entgegen der Auffassung der Klägerin mit der vorstehenden Argumentation vereinbar.

    Wenn der Gebrauch der Mietsache nach dem Inhalt des Vertrages ausnahmsweise nicht die Verschaffung des Besitzes erfordert, setzt auch die Anwendung des § 571 BGB eine Besitzverschaffung nicht voraus (BGHZ 65, 137 ff., 140).

  • OLG Hamm, 14.07.1975 - 5 U 211/74
    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99
    Ungeachtet dessen, dass die Parteien die Nutzungsüberlassung ohnehin als Vermietung bezeichnet haben, stellt sich das Zur-Verfügung-Stellen von Gebäudeaussenwänden etc. zu Reklamezwecken als Vermietung von Teilen eines Grundstücks dar (OLG Hamm MDR 1976, 143 f.; NJW-RR 1992, 270 f.; OLG München NJW 1972, 1995 f.;… Palandt-Putzo, a.a.O., § 571 Rdnr. 2;… MünchenerKommentar-Voelskow, BGB, 3. Auflage, § 571 Rdnr. 6;… Staudinger-Emmerich, BGB, 12. Auflage, § 571 Rdnr. 14).

    Umstritten ist, ob es bei der Vermietung von Wand- oder Dachflächen zu Reklamezwecken genügt, dass dem Mieter nur der zeitweise Mitgebrauch eingeräumt wird, indem diesem die Wandfläche zugänglich gemacht wird (so neuerlich Emmerich in Staudinger, BGB, 13. Auflage, § 571 Rdnr. 66, unter Berufung auf OLG Hamm MDR 1976, 143 f. und ohne Erwähnung seiner gegenteiligen Auffassung in der Vorauflage unter §§ 535, 536 Rnr. 22) oder die Pflicht zur vertragsgemäßen Gebrauchsgewährung die Verschaffung des unmittelbaren Besitzes umfasst (…MünchenerKommentar-Voelskow, a. a. O., § 536 Rnr. 41;… Roquette, Das Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Tübingen 1966, § 535 Rdnr. 212).

    Veröffentlichte Rechtsprechung, insbesondere höchstrichterliche, zu dieser Rechtsfrage gibt es - bis auf die des Oberlandesgerichts Hamm (MDR 1976, 143 f.), auf die noch einzugehen sein wird - nicht.

    In diesem Sinne versteht der Senat auch - anders als Emmerich (…in der 13. Auflage von Staudinger, a.a.O.) - die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. Juli 1975 - 5 U 211/74 - (abgedruckt in MDR 1976, 143 f.).

  • BGH, 01.02.1989 - VIII ZR 126/88

    Erfüllung der Gebrauchsüberlassungspflicht durch den Vermieter

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99
    Unter dem Begriff der Überlassung im Sinne des § 571 BGB ist dasselbe zu verstehen wie unter dem Merkmal der vertragsgemäßen Gebrauchsüberlassung im Sinne von §§ 535, 536 BGB (BGHZ 65, 137 ff., 140; BGH NJW-RR 1989, 589 f.;… Palandt-Putzo, a.a.O., § 571 Rdnr. 9;… MünchenerKommentar-Voelskow, a.a.O., § 571 Rdnr. 14).

    In diesem Sinne ist eine Gebrauchsüberlassung trotz fehlender Besitzübertragung in der Gestattung der stundenweisen Benutzung eines Klaviers, das in den Räumen des Vermieters steht, in der Vereinbarung der stundenweisen Benutzung des Hausgartens des Vermieters zum Wäschetrocknen (BGHZ a.a.0.), der Erlaubnis zur Anbringung von Reklameschriften an Straßenbahnwagen oder zur Aufhängung von Schaukasten in einem nur vom Hauseigentümer verschließbaren und oft verschlossenen Torweg wie auch in der gegenseitigen Gestattung der Überfahrt einer gemeinsamen Garageneinfahrt gesehen worden (RGZ 141, 99 ff., 102; BGH NJW-RR 1989, 589 f., 590, m.w.Beisp.).

  • RG, 26.10.1912 - V 204/12

    Mietbesitz

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99
    Die Begründung des unmittelbaren Besitzes an Außenflächen erfolgt - und zwar bei Anmietung zugleich von Räumlichkeiten zu Gewerbezwecken spätestens - mit der Anbringung der Außenwerbung (RGZ 80, 281 ff., 284).

    Mit der Anbringung der Werbeträger, die nach dem Inhalt der Vereinbarung vom 19. Oktober 1993 im Alleineigentum und -besitz des Mieters verbleiben sollten, war der Hauseigentümer von der (Mit-) Nutzung der Außenflächen der betroffenen Giebelwand im Umfange des dem Mieter eingeräumten Gebrauchs ausgeschlossen (vgl.: RGZ 80, 281 ff., 284).

  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99
    Für sie streitet insbesondere nicht die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der urkundlich aufgenommenen Erklärungen (vgl. zuletzt: BGH NJW 1999, 1702 ff., 1704).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an …

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99
    Mit der Beweislast korrespondiert die Darlegungslast (BGH NJW 1991, 2707 ff., 2709;… Zöller-Greger, ZPO, 20. Auflage, § 138 Rdnr. 8c).
  • RG, 16.05.1933 - VII 50/33

    Ist ein Vertrag wegen Überlassung eines Schrankfaches in der Stahlkammer einer …

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99
    In diesem Sinne ist eine Gebrauchsüberlassung trotz fehlender Besitzübertragung in der Gestattung der stundenweisen Benutzung eines Klaviers, das in den Räumen des Vermieters steht, in der Vereinbarung der stundenweisen Benutzung des Hausgartens des Vermieters zum Wäschetrocknen (BGHZ a.a.0.), der Erlaubnis zur Anbringung von Reklameschriften an Straßenbahnwagen oder zur Aufhängung von Schaukasten in einem nur vom Hauseigentümer verschließbaren und oft verschlossenen Torweg wie auch in der gegenseitigen Gestattung der Überfahrt einer gemeinsamen Garageneinfahrt gesehen worden (RGZ 141, 99 ff., 102; BGH NJW-RR 1989, 589 f., 590, m.w.Beisp.).
  • OLG Hamm, 15.11.1991 - 30 U 164/91

    Wirksamkeit und Inhaltskontrolle von Formularmietverträgen mit langer Laufzeit

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99
    Ungeachtet dessen, dass die Parteien die Nutzungsüberlassung ohnehin als Vermietung bezeichnet haben, stellt sich das Zur-Verfügung-Stellen von Gebäudeaussenwänden etc. zu Reklamezwecken als Vermietung von Teilen eines Grundstücks dar (OLG Hamm MDR 1976, 143 f.; NJW-RR 1992, 270 f.; OLG München NJW 1972, 1995 f.;… Palandt-Putzo, a.a.O., § 571 Rdnr. 2;… MünchenerKommentar-Voelskow, BGB, 3. Auflage, § 571 Rdnr. 6;… Staudinger-Emmerich, BGB, 12. Auflage, § 571 Rdnr. 14).
  • OLG München, 14.02.1972 - 21 U 2941/71

    Anspruch von Wohnungseigentümern gegen andere Wohnungseigentümer derselben Anlage …

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.1999 - 12 U 90/99
    Ungeachtet dessen, dass die Parteien die Nutzungsüberlassung ohnehin als Vermietung bezeichnet haben, stellt sich das Zur-Verfügung-Stellen von Gebäudeaussenwänden etc. zu Reklamezwecken als Vermietung von Teilen eines Grundstücks dar (OLG Hamm MDR 1976, 143 f.; NJW-RR 1992, 270 f.; OLG München NJW 1972, 1995 f.;… Palandt-Putzo, a.a.O., § 571 Rdnr. 2;… MünchenerKommentar-Voelskow, BGB, 3. Auflage, § 571 Rdnr. 6;… Staudinger-Emmerich, BGB, 12. Auflage, § 571 Rdnr. 14).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2019 - 2 U 31/19

    Vertrag über Aufstellung eines Geldautomaten

    Denn auch der Gebrauch der Mietsache erforderte nach dem Inhalt des Vertrages nicht die Verschaffung des Besitzes (vgl. BGHZ 65, 137 ff., 140; OLGR Köln 2000, 83 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.11.1999 - 2 UF 124/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9265
OLG Bamberg, 25.11.1999 - 2 UF 124/99 (https://dejure.org/1999,9265)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.11.1999 - 2 UF 124/99 (https://dejure.org/1999,9265)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. November 1999 - 2 UF 124/99 (https://dejure.org/1999,9265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umstellung eines in erster Instanz verfolgten bezifferten Leistungsantrags auf eine Stufenklage mit einem unbezifferten Zahlungsantrag in der Berufungsinstanz; Erfordernis des bestimmten Klageantrags; Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Klageänderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1026 (Ls.)
  • FamRZ 2000, 126
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1975 - V ZR 148/73

    Begriff der rügelosen Einlassung

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.11.1999 - 2 UF 124/99
    Entscheidendes Kriterium hierfür ist die Möglichkeit, unter Verwertung des bisherigen Prozeßstoffes den Streit endgültig zu beheben und einen neuen Prozeß zu vermeiden, wobei in zweiter Instanz - auch im Hinblick auf den dann eintretenden Instanzverlust - eine strengere Prüfung veranlaßt ist (vgl. BGH MDR 1995, Seite 741; NJW 1975, Seite 1229; NJW-RR 1987, Seite 58;… Zöller/Greger a.a.O., § 263 Rdnr. 13 f.).
  • OLG München, 20.10.1994 - 16 UF 797/94

    Übergang von einer bezifferten Leistungsklage in eine Stufenklage nach § 254 ZPO …

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.11.1999 - 2 UF 124/99
    Eine solche nachträgliche Anspruchshäufung ist auch in der Berufungsinstanz unter den selben Voraussetzungen wie in erster Instanz, also im Rahmen der §§ 263, 264 ZPO, zulässig (vgl. OLG München, FamRZ 1995, Seite 678 f. m.w.N.;… Zöller-Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 623 Rdnr. 29 c).
  • BGH, 26.05.1986 - II ZR 237/85

    Übergang einer Klage aus der Wechselforderung zur Klage aus dem Grundverhältnis …

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.11.1999 - 2 UF 124/99
    Entscheidendes Kriterium hierfür ist die Möglichkeit, unter Verwertung des bisherigen Prozeßstoffes den Streit endgültig zu beheben und einen neuen Prozeß zu vermeiden, wobei in zweiter Instanz - auch im Hinblick auf den dann eintretenden Instanzverlust - eine strengere Prüfung veranlaßt ist (vgl. BGH MDR 1995, Seite 741; NJW 1975, Seite 1229; NJW-RR 1987, Seite 58;… Zöller/Greger a.a.O., § 263 Rdnr. 13 f.).
  • BGH, 11.11.1994 - V ZR 276/93

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Bestellung eines bei einem bestimmten Gericht …

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.11.1999 - 2 UF 124/99
    Entscheidendes Kriterium hierfür ist die Möglichkeit, unter Verwertung des bisherigen Prozeßstoffes den Streit endgültig zu beheben und einen neuen Prozeß zu vermeiden, wobei in zweiter Instanz - auch im Hinblick auf den dann eintretenden Instanzverlust - eine strengere Prüfung veranlaßt ist (vgl. BGH MDR 1995, Seite 741; NJW 1975, Seite 1229; NJW-RR 1987, Seite 58;… Zöller/Greger a.a.O., § 263 Rdnr. 13 f.).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.1987 - 2 UF 128/86
    Auszug aus OLG Bamberg, 25.11.1999 - 2 UF 124/99
    Das Erfordernis eines bestimmten Klageantrages nach § 519 Abs. 3 Nr. 1 ZPO ist auch dann noch gegeben, wenn ein in erster Instanz verfolgter bezifferter Leistungsantrag in der Berufungsinstanz auf eine Stufenklage mit einem unbezifferten Zahlungsantrag umgestellt wird (so auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1987 Seite 607).
  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 66/17

    Kohl gg. Schwan

    Rn. 112 Zwar ist umstritten, ob ein Kläger, der zunächst nur einen bezifferten Leistungsantrag stellt, nach § 264 Nr. 2 ZPO nachträglich zur Stufenklage übergehen kann (…bejahend: OLG Brandenburg, Urt. v. 8.7.2014 - 6 U 196/12, juris Rn. 80;… LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 15.11.2005 - 5 Sa 4/05, BeckRS 2011, 67500 Rn. 42;… HK-ZPO/Saenger, 5. Aufl., § 254 Rn. 12;… BeckOK ZPO/Bacher § 254 Rn. 12-13.1; Mayer, FamRZ 2012, 1507; ablehnend: OLG Bamberg, Urt. v. 25.11.1999 - 2 UF 124/99, NJWE-FER 2000, 296 OLG Frankfurt, Urt. v. 23.2.2012 - 1 UF 365/10, BeckRS 2012, 19880;… OLG Stuttgart, Urt. v. 1.6.1999 - 12 U 239/98, MDR 1999, 1342;… offen gelassen: BGH, Urt. v. 17.4.2013 - XII ZR 23/12, NJW 2013, 2597).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2019 - 14 U 107/15
    Ob dies in gleichem Umfang auch für den umgekehrten Fall gilt, dass der Kläger nach Erhebung einer erstinstanzlichen bezifferten Leistungsklage in der Berufungsinstanz mit seinem Hauptantrag zu einer Stufenklage mit einem Auskunfts- und einem unbezifferten Leistungsantrag übergeht (dies ausdrücklich verneinend: OLG Bamberg, Urteil vom 25. November 1999 - 2 UF 124/99 -, juris Rn. 3 ff) braucht im Streitfall nicht entschieden zu werden, denn die Klageänderung ist jedenfalls sachdienlich.
  • LG Düsseldorf, 05.02.2008 - 35 O 128/05

    Rechtsgrundlage eines Auskunftsanspruchs nach einer Umwandlung des …

    Rn. 25 1.) Soweit die Klägerin von der ursprünglich erhobenen Leistungsklage zur Stufenklage nach § 254 ZPO übergegangen ist, liegt eine Klageänderung im Sinne von § 263 ZPO vor (vgl. dazu OLGR Bamberg 2000, 83-84; OLG Stuttgart, MDR 1999, 1342; OLGR Düsseldorf 1993, 250).
  • AG Berlin-Pankow/Weißensee, 19.10.2009 - 27 F 1061/09

    Kostenentscheidung i.R.d. übereinstimmenden Erledigterklärung bei mangelnder …

    Anerkannt ist, dass es sich hierbei nicht um eine privilegierte Antragsänderung nach § 264 Nr. 2 ZPO handelt, sondern um eine Klageänderung und zwar auch dann, wenn - wie hier - der Unterhaltszeitraum nicht geändert wird (vgl. OLG Bamberg, NJWE-FER 2000, 269 = FamRZ 2000, 1026 [OLG Bamberg 25.11.1999 - 2 UF 124/99] [LS], nachgewiesen u.a. in [...] sowie Baumbach/Lauterbach, ZPO [67. Aufl. 2009], § 264 Rn. 17).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 174/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5398
OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 174/98 (https://dejure.org/1999,5398)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.09.1999 - 22 U 174/98 (https://dejure.org/1999,5398)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. September 1999 - 22 U 174/98 (https://dejure.org/1999,5398)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sittenwidrigkeit; Verbotsgesetz; Prostitution; Mietvertrag; Kaufvertrag; Mietzins; Wegfall der Geschäftsgrundlage

Verfahrensgang

  • LG Detmold - 9 O 10/98
  • OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 174/98
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.07.1996 - I ZR 101/94

    "Klimbim"; Neue Nutzung von Rundfunksendungen durch direkte …

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 174/98
    Solche sind nämlich sämtliche bei Abschluß eines Vertrages erkennbar gewordene gemeinsame Vorstellungen beider Parteien bzw. die einer Partei, die der anderen erkennbar ist, über das Vorhandensein oder den Fortbestand bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille auch nur einer Partei hierauf aufbaut (BGH NJW 1997, 320, 323).

    Eine Berufung auf die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, die nur dann statthaft ist, wenn dieses zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht vereinbarer und damit der betroffenen Vertragspartei nicht zumutbarer Folgen unabweisbar erscheint (BGH NJW 1996, 990, 992; NJW 1997, 320, 323), scheidet deshalb aus.

  • BGH, 09.11.1990 - V ZR 194/89

    Ausübung des Ermessens bei Zulassung verspätet angetretenen Zeugenbeweises

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 174/98
    Daß schließlich die Beklagte im Vertrag erklärte, sie sichere zu, daß ihr keine Mängel bekannt seien, stellt keine Zusicherung im Rechtssinne dar (vgl. BGH NJW 1991, 1181).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 164/94

    Keine Anpassung von DDR-Grundstückskaufverträgen wegen Wertsteigerung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 174/98
    Eine Berufung auf die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, die nur dann statthaft ist, wenn dieses zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht vereinbarer und damit der betroffenen Vertragspartei nicht zumutbarer Folgen unabweisbar erscheint (BGH NJW 1996, 990, 992; NJW 1997, 320, 323), scheidet deshalb aus.
  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89

    Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 174/98
    Für eine solche ist erforderlich, daß der Verkäufer die Gewähr für das Vorhandensein der Eigenschaft übernimmt und zu erkennen gegeben hat, er wolle für alle Folgen des Fehlens verschuldensunabhängig einstehen (vgl. BGH NJW 1991, 912).
  • BGH, 08.06.1983 - VIII ZR 77/82

    Wirksamkeit eines nur durch Verletzung von Einfuhrvorschriften erfüllbaren …

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 174/98
    So ist auch ein zwischen einem inländischen Verkäufer und einem inländischen Käufer abgeschlossener Kaufvertrag, den der Verkäufer nur nach Beschaffung der Ware aus dem Ausland unter Verletzung von Einfuhrvorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes erfüllen könnte, nicht wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig, wenn die Einfuhr nicht Gegenstand oder Bestandteil der Vertragsleistung ist (BGH NJW 1983, 2873).
  • BGH, 08.04.1994 - V ZR 178/92

    Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer …

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 174/98
    Die gerügten Mängel waren aber einer Besichtigung zugänglich bzw. ansonsten ohne weiteres erkennbar, so daß eine Offenbarungspflicht von vornherein entfiel (BGH NJW-RR 1994, 907), jedenfalls ist eine Kenntnis der Beklagten von den Mängeln im Sinne einer Arglist nicht nachgewiesen.
  • BGH, 08.01.1975 - VIII ZR 126/73

    Bordellpacht

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 174/98
    Sie sind vielmehr wirksam, wenn der Betrieb des Bordells nach § 180 a StGB straffrei ist und das Entgelt nicht in einem auffälligen Mißverhältnis zum Wert der Leistung steht (BGH NJW 1975, 638;… Palandt-Heinrichs, BGB, 58. Aufl., § 138 Rdnr. 52).
  • BGH, 17.04.1970 - I ZR 124/68

    Rechtliche Bewertung der Einnahmen aus Zimmervermietung an Prostituierte - …

    Auszug aus OLG Hamm, 30.09.1999 - 22 U 174/98
    Daß Mietverhältnisse mit Prostituierten nicht ohne weiteres sittenwidrig sind, ergibt sich aus BGH NJW 1970, 1179.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.11.1999 - 2 W 136/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15760
OLG Oldenburg, 10.11.1999 - 2 W 136/99 (https://dejure.org/1999,15760)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.11.1999 - 2 W 136/99 (https://dejure.org/1999,15760)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. November 1999 - 2 W 136/99 (https://dejure.org/1999,15760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB; § 648 BGB
    Die Identität zwischen Besteller und Grundstückseigentümer als Voraussetzung der Eintragung einer Vormerkung auf Einräumung einer Sicherungshypothek

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Die Identität zwischen Besteller und Grundstückseigentümer als Voraussetzung der Eintragung einer Vormerkung auf Einräumung einer Sicherungshypothek

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