Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
ZPO § 276 Abs. 1; ; ZPO § 331 Abs. 3; ; ZPO § 276; ; ZPO § 707; ; ZPO § 719; ; ZPO § 707 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 337; ; ZPO § 719 Abs. 1 S. 2 2. Halbsatz; ; ZPO § 707 Abs. 1 S. 2
- Anwaltsblatt
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren bei gleichzeitiger Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung; Verteidigungsanzeigefrist; Rechtsmittel; Versäumnisurteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 19.10.2000 - 8 O 337/00
- OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01
- LG Potsdam, 04.07.2001 - 8 O 33/00
- OLG Brandenburg, 26.02.2002 - 11 U 141/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 285
- AnwBl 2002, 61
- AnwBl 2002, 65
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- OLG Celle, 31.03.1999 - 16 W 21/99
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01
Der Umstand, dass das Gericht verkannt hat, dass es jedenfalls eine Ermessensentscheidung zu treffen hatte, macht die als vorgestellt gebunden getroffene Entscheidung greifbar gesetzeswidrig (OLG Celle, NJW-RR 2000, 1017; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1450).Dies gilt auch dann, wenn auf Seiten des Beklagten die Voraussetzungen des § 707 Abs. 1 S. 2 ZPO nicht glaubhaft gemacht sind (…Zöller/Herget, a.a.O., § 719, Rn. 2 m.w.N.; OLG Celle NJW-RR 2000, 1017).
- OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99
Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01
Der teilweise vertretenen gegenteiligen Auffassung, dass auch bei einem nicht in gesetzlicher Weise ergangenen Versäumnisurteil regelmäßig die Voraussetzungen des § 707 Abs. 1 S. 2 gegeben sein müssen (OLG Köln OLGR 2000, 33 und die Nachweise bei Zöller/Herget a.a.O.) vermag nicht zu überzeugen. - BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 119/84
Versäumung der Berufungsfrist nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01
Bei versagender Prozesskostenhilfeentscheidung ist der belasteten Partei grundsätzlich eine Frist von etwa drei bis vier Werktagen einzuräumen, innerhalb derer sie entscheiden kann, ob sie das Verfahren gegebenenfalls auf eigene Kosten weiterführen soll (BGH NJW 86, 257; VersR 82, 757; OLG Schleswig OLGR 1998, 74, 75).
- KG, 13.03.1996 - 23 W 672/96
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01
Hinzu tritt, dass bei, der Versäumung der Frist des § 276 ZPO ein Wiedereinsetzungsantrag zwar dem Grunde nach denkbar, aber nur in dem Zeitraum zwischen Übergabe des Versäumnisurteils an die Geschäftsstelle und Zustellung sinnvoll ist, da ein bereits erlassenes Versäumnisurteil gegen den Beklagten auch an einer etwa gewährten Wiedereinsetzung unberührt bliebe (OLG Celle OLGR 1994, 271; KG MDR 96, 634). - OLG Düsseldorf, 26.05.1994 - 18 U 238/93
Seetransport; Seestrecke; Haftung; Seefrachtrecht; Verpackung
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01
Hinzu tritt, dass bei, der Versäumung der Frist des § 276 ZPO ein Wiedereinsetzungsantrag zwar dem Grunde nach denkbar, aber nur in dem Zeitraum zwischen Übergabe des Versäumnisurteils an die Geschäftsstelle und Zustellung sinnvoll ist, da ein bereits erlassenes Versäumnisurteil gegen den Beklagten auch an einer etwa gewährten Wiedereinsetzung unberührt bliebe (OLG Celle OLGR 1994, 271; KG MDR 96, 634). - BGH, 30.04.1982 - V ZB 6/82
Prozeßkostenhilfe - Versagung - Überlegungsfrist - Fristbeginn
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01
Bei versagender Prozesskostenhilfeentscheidung ist der belasteten Partei grundsätzlich eine Frist von etwa drei bis vier Werktagen einzuräumen, innerhalb derer sie entscheiden kann, ob sie das Verfahren gegebenenfalls auf eigene Kosten weiterführen soll (BGH NJW 86, 257; VersR 82, 757; OLG Schleswig OLGR 1998, 74, 75). - OLG Frankfurt, 20.04.1998 - 9 W 5/98
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01
Der Umstand, dass das Gericht verkannt hat, dass es jedenfalls eine Ermessensentscheidung zu treffen hatte, macht die als vorgestellt gebunden getroffene Entscheidung greifbar gesetzeswidrig (OLG Celle, NJW-RR 2000, 1017; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1450). - OLG Karlsruhe, 20.04.1993 - 10 W 12/93
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01
Diese Regel erfährt indes Einschränkungen bei einer greifbaren Gesetzeswidrigkeit, diese kann gegebenenfalls die sofortige Beschwerde gegen die Einstellungsentscheidung eröffnen (Thüringer Oberlandesgericht OLG NL 2000, 95; OLG München OLGR 95, 197; OLG Hamburg WUM 93, 466; OLG Karlsruhe MDR 93, 798).
- BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17
Ablehnung des Erlasses einer eA: Anwaltszwang im Unterhaltsverfahren (§ 114 Abs 1 …
Das Gericht hat den vom Antragsteller persönlich gestellten Verfahrenskostenhilfeantrag trotz des im Unterhaltsverfahren geltenden Anwaltszwangs nicht zum Anlass genommen, den Versäumnisbeschluss bis zur Entscheidung über den Antrag zurückzustellen (vgl. hierzu aber OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2001 - 11 W 15/01 -, juris, Rn. 13;… Greger in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 276 Rn. 10;… Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 38. Aufl. 2017, § 276 Rn. 5). - OLG Stuttgart, 21.10.2002 - 12 W 40/02
Versäumnisurteil gegen den Beklagten: Einstweilige Einstellung der …
Zwar ist diese Frage umstritten, jedoch teilt der Senat die Auffassung des OLG Celle (NJW-RR 2000, 1017, ebenso Brandenburgisches OLG, AnwBl 2002, 65 f, OLG Koblenz FamRZ 2001, 174, OLG Hamm MDR 78, 412, Zöller, ZPO, 23. Aufl., Rz. 2 zu § 719 ZPO, Baumbach, ZPO, 60. A., Rz 5 zu § 719 ZPO, Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., Rz. 6 zu § 719 ZPO sowie Müssig, ZZP, Bd. 98, S. 324 ff). - OLG Düsseldorf, 14.03.2024 - 15 U 63/23
Patentrechtlicher Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz wegen der …
Rn. 75 Der Senat folgt der Auffassung, wonach bei einer Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 719 Abs. 1 S. 2 ZPO im Falle des Einspruchs gegen ein gesetzwidrig erlassenes Versäumnisurteil nicht die zusätzlichen Voraussetzungen von § 707 Abs. 1 S. 2 ZPO vorliegen müssen (so auch: OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 713, 714; OLG Celle, NJW-RR 2000, 1017; OLG Brandenburg, AnwBl 2002, 65; OLG Koblenz, FamRZ 2001, 174; OLG Hamm, MDR 1978, 412).
- BVerfG, 22.11.2012 - 2 BvR 2113/12
Nichtannahmebeschluss: Teilweise unzulässige, im Übrigen mangels schweren …
Das Oberlandesgericht hat zunächst festgestellt, dass das Landgericht vor der Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe prozessordnungswidrig ein Versäumnisurteil erlassen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Februar 2001 - 11 W 15/01 - juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. November 1997 - 8 UF 14/97 -, juris) und dadurch gegen den Justizgewährungsanspruch aus Art. 20 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG verstoßen hat. - LAG Baden-Württemberg, 12.05.2010 - 17 Sa 46/09
Schuldhafte Versäumung bei Nichtentscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch
Als Beispiele werden angeführt, dass ein Gesuch um Prozesskostenhilfe noch nicht beschieden (LG Münster, Urteil vom 26.09.1990, MDR 1991 160; OLG Dresden, Urteil vom 17.10.1995, OLGR Dresden 1996 71f; OLG Rostock, Beschluss vom 10.01.2002, FamRZ 2002, 1134), oder erst unmittelbar vor dem Termin (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.11.1997, OLGR Schleswig 1998, 74) oder im Termin selbst (OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2001, NJW-RR 2002, 285) zurückgewiesen worden ist. - OLG Braunschweig, 23.06.2023 - 1 UF 165/22
Gebot der Rechtsschutzgleichheit; Bedürftiger; Verfahrenskostenhilfeantrag; …
In derartigen Fällen steht das Fehlen einer schuldhaften Säumnis dem Erlass einer Versäumnisentscheidung in der Regel ebenso entgegen wie bei Eingang eines Verfahrenskostenhilfeantrags eines Antragsgegners nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens (…vgl. LG Münster, a.a.O.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2001 - 11 W 15/01, juris Rn. 14). - LG Berlin, 25.08.2014 - 8 O 2/14
HV, HVV, sofortige Beschwerde, Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmereigenschaft
Bei versagender Prozesskostenhilfeentscheidung ist der belasteten Partei grundsätzlich eine Frist von etwa drei bis vier Werktagen einzuräumen, innerhalb derer sie entscheiden kann, ob sie das Verfahren gegebenenfalls auf eigene Kosten weiterführen soll (im Anschluss an OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01 - unter Bezugnahme auf BGH, NJW 98, 257; VersR 82, 757; OLG Schleswig, OLGR 98, 74, 75).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 27.03.2001 - 3A U 2/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de
BGB § 123 § 459 § 463
Gebrauchtwagenkauf - Offenbarung von Unfallschäden - Bagatellschäden - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Fahrzeugschäden beim Gebrauchtwagen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fahrzeugkaufvertrag; Rückabwicklung; Anfechtung ; Gewährleistung; Bagatellvorschäden; Arglistige Täuschung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Gebrauchtwagenkauf - Auch bei einer Mehrzahl von Bagatellschäden keine Aufklärungspflicht
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 16.05.2000 - 4 O 17/00
- OLG Karlsruhe, 27.03.2001 - 3A U 2/01
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.12.1986 - VIII ZR 345/85
Zur Aufklärungspflicht des Gebrauchtwagenverkäufers über einen Unfallschaden
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2001 - 3A U 2/01
Zwar ist ein Verkäufer verpflichtet, Fragen des Kaufinteressenten wahrheitsgemäß und ohne jede Bagatellisierung zu beantworten (vgl. BGHZ 74, 383 ff., 391/392 und BGH BGHR BGB § 123 Abs. 1 Kauf 2). - BGH, 11.06.1979 - VIII ZR 224/78
Formularmäßige Haftungsfreizeichnung bei Verkauf eines Gebrauchtwagens durch …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2001 - 3A U 2/01
Zwar ist ein Verkäufer verpflichtet, Fragen des Kaufinteressenten wahrheitsgemäß und ohne jede Bagatellisierung zu beantworten (vgl. BGHZ 74, 383 ff., 391/392 und BGH BGHR BGB § 123 Abs. 1 Kauf 2).
- OLG Düsseldorf, 03.12.2004 - 14 U 33/04
Zur Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen gebrauchten PKW wegen …
Die Erheblichkeit des Schadens betrifft schon die Reichweite der Beschaffenheitsvereinbarung und nicht erst die Frage, ob ein vorhandener Mangel erheblich ist (vgl. OLG Hamm, OLGR 1995, 55/56; OLG Karlsruhe, OLGR 2001, 301).Dabei ist die Ausbesserung nur geringfügiger Blechschäden und von Schönheitsfehlern als nicht erheblich anzusehen (OLG Hamm, OLGR 1995, 55/56; OLG Karlsruhe, OLGR 2001, 301/302).
- OLG Brandenburg, 26.06.2008 - 12 U 236/07
Sachmängelhaftung beim Fahrzeugkauf: Annahme eines Unfallereignisses bei …
Dabei kann dahinstehen, ob als nicht offenbarungspflichtige Bagatellschäden nur ganz geringfügige äußere Lackschäden nicht dagegen Blechschäden anzusehen sind, selbst wenn diese keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war, wobei ohne Bedeutung ist, ob das Fahrzeug fachgerecht repariert worden ist (so BGH Urteil v. 12.03.2008, VIII ZR 253/05; zitiert nach Juris;… BGH ZfS 2008, S. 329), oder ob auch geringfügige Blechschäden wie Kratzer, Schrammen, kleine Beulen oder Dellen lediglich als Bagatellschaden anzusehen sind (so OLG Karlsruhe DAR 2002, S. 167;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn. 1248). - OLG Karlsruhe, 29.08.2007 - 7 U 111/07
Gewährleistung: Einstufung eines Gebrauchtwagens mit mehreren reparierten Blech- …
Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blech- oder Einfachschäden aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert (vgl. OLG Köln, DAR 1975, 327; OLG Hamm OLGR 1995, 55; OLG Karlsruhe OLGR 2001, 301; OLG Rostock OLGR 2005, 46; OLG Düsseldorf ZfS 2005, 130;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Auflage, Rn. 1388 m.w.N.).
- OLG Bamberg, 21.06.2006 - 3 U 253/05
Anfechtung eines Kaufvertrags über ein Kraftfahrzeug wegen arglistiger Täuschung …
Der Käufer kann aufgrund einer solchen Zusicherung nicht ernsthaft erwarten, dass der Verkäufer eine Einstandspflicht für jeden Kratzer oder jede Schramme übernehmen will, die das Fahrzeug irgendwann im Laufe der Zeit einmal erlitten hat (vgl. OLG Hamm OLGR 1995, 55 - 56; OLG München DAR 2002, 454, 455; OLG Karlsruhe OLGR 2001, 301 - 302). - LG Berlin, 06.10.2006 - 4 O 722/05
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebrauchten PKW ; …
Maßgeblich für die Bestimmung eines "Unfallschadens" ist daher die Verkehrsauffassung unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.3.2001, 3 A U 2/01, DAR 2001, 301 f; OLG Koblenz, Urteil vom 5.9.2002, 5 U 140/02 , NJW-RR 2002, 1578). - LG Coburg, 14.04.2004 - 22 O 673/03
Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufvertrages wegen arglistiger Täuschung bzw. …
Vorbesitzer unfallfrei dann nicht objektiv unrichtig ist (OLG Hamm, 29.9.1994, 28 U 175/03, juris-Fundstelle, zugleich: OLGR Hamm 1995, 55; OLG Karlsruhe vom 27.3.2001, 3 A U 2/01, juris-Fundstelle, zugleich: DAR 2002 167). - LG Heidelberg, 13.12.2007 - 3 O 284/07 Der Käufer eines gebrauchten Kfz kann grundsätzlich davon ausgehen, dass es keinen Unfall hatte, bei dem es zu mehr als Bagatellschäden gekommen ist; bei einem größeren Schaden ist von einem Sachmangel auszugehen; ein Bagatellschäden liegt nur bei geringfügigen Blechschäden und Schönheitsfehlern vor (OLGR Karlsruhe 2001, 301-302).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 11.06.2001 - 18 U 172/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 708 Ziff. 10
- rechtsportal.de
Maklerrecht; Verwirkung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Provision
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Maklerrecht; Verwirkung; Provision; Hauptvertrag; Hinweispflicht
Verfahrensgang
- LG Münster, 08.05.2000 - 15 O 88/00
- OLG Hamm, 11.06.2001 - 18 U 172/00
Papierfundstellen
- MDR 2001, 1403
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- OLG Hamm, 27.11.2000 - 18 U 56/00
Maklervertrag, Verwirkung, Doppeltätigkeit, Offenlegung
Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2001 - 18 U 172/00
Weiß der Kunde eines Immobilienmaklers, daß der für ihn gegen Provision tätige Makler auch von der anderen Seite beauftragt ist, so verwirkt der Makler seinen Provisionsanspruch nicht, wenn er den Kunden nicht ungefragt darauf hinweist, daß er bei Zustandekommen des Hauptvertrages auch von dem anderen Teil eine Provision zu erhalten hat (Bestätigung des Urteils vom 27.11.2000, OLG-Report 2001, 237).Die provisionspflichtige Doppeltätigkeit ist zudem im hiesigen Raum, wie der Senat aus langjähriger Erfahrung weiß, üblich und weit verbreitet (vgl. Senatsurteil vom 27.11.2000 - 18 U 56/00 - …und vom 10.05.2001 - 18 U 196/00 - vgl. auch Schwerdtner, a.a.O.;… MünchKomm./Roth a.a.O. Rz. 7).
Der Senat hat diese Frage bisher nicht abschließend entschieden, hat jedoch angesichts der Üblichkeit der provisionspflichtigen Doppeltätigkeit der Immobilienmakler im hiesigen Bezirk erhebliche Bedenken gegen eine Offenbarungspflicht des Maklers für den (hier vorliegenden) Fall geäußert, daß der Auftraggeber von der Doppeltätigkeit an sich weiß, ihm nur nicht bekannt ist, ob der Makler mit der anderen Seite eine Provision vereinbart hat (vgl. insbesondere Urteil vom 27.11.2000, 18 U 56/00).
Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl. Urteile vom 27.10.2000 - 18 U 56/00 - und vom 10.05.2001 - 18 U 196/00 -).
- BGH, 11.11.1999 - III ZR 160/98
Verwirkung des Provisionsanspruchs des Vertrauensmaklers
Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2001 - 18 U 172/00
Die (provisionspflichtige) Doppeltätigkeit ist dem Immobilienmakler nach ganz herrschender Meinung grundsätzlich gestattet, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung vorliegt oder eine Interessenkollision gegeben ist (vgl. z. B. BGH NJW-RR 2000, 430; NJW 2000, 3067; Senat NJW-RR 1994, 125; VersR 1991, 545, jeweils m. w. N.;… Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl., Rz. 858 m. w. N.;… MünchKomm./Roth, BGB, § 654 Rz. 8, 9).Lediglich in Ausnahmefällen, in denen der Makler mit seinem Kunden einen langfristigen Alleinauftrag (15 Monate) geschlossen und sich ausbedungen hatte, daß der Kunde keine eigene Initiative entfalten dürfe und die Verhandlungen ausschließlich ihm - dem Makler - überlassen müsse, verlangt der BGH wohl, der Makler müsse unmißverständlich zum Ausdruck bringen, daß er auch für den anderen Teil provisionspflichtig tätig sei (sowohl NJW 1964, 1467; vgl. auch BGH MDR 2000, 201 = VersR 2182).
- BGH, 08.06.2000 - III ZR 186/99
Rechtsanwalt als Mitglied einer als Vermittlungsmakler tätigen …
Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2001 - 18 U 172/00
Die (provisionspflichtige) Doppeltätigkeit ist dem Immobilienmakler nach ganz herrschender Meinung grundsätzlich gestattet, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung vorliegt oder eine Interessenkollision gegeben ist (vgl. z. B. BGH NJW-RR 2000, 430; NJW 2000, 3067; Senat NJW-RR 1994, 125; VersR 1991, 545, jeweils m. w. N.;… Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl., Rz. 858 m. w. N.;… MünchKomm./Roth, BGB, § 654 Rz. 8, 9).Auch in neuesten Entscheidungen zieht der BGH in einem Fall, in dem die Doppeltätigkeit an sich offengelegt ist, eine gesonderte Verpflichtung, zusätzlich auf die Provisionspflichtigkeit der anderen Seite hinzuweisen, gar nicht erst in Erwägung (z. B. BGH NJW 2000, 3067 = VersR 2000, 1105).
- OLG Naumburg, 27.09.1995 - 6 U 109/95
Vertragswidrige "Doppeltätigkeit" des Maklers - Vermittlung des Kaufs/Verkaufs …
Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2001 - 18 U 172/00
Bejaht wird eine Hinweispflicht ferner vom OLG Naumburg (NJW-RR 1996, 1082) und vom OLG Karlsruhe (NJW-RR 1995, 500) für den Fall der Kreditvermittlung. - OLG Karlsruhe, 29.09.1994 - 18a U 127/93
Verwirkung des Maklerlohnanspruchs
Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2001 - 18 U 172/00
Bejaht wird eine Hinweispflicht ferner vom OLG Naumburg (NJW-RR 1996, 1082) und vom OLG Karlsruhe (NJW-RR 1995, 500) für den Fall der Kreditvermittlung. - BGH, 22.04.1964 - VIII ZR 225/62
Provisionsanspruch des Doppelmaklers
Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2001 - 18 U 172/00
Lediglich in Ausnahmefällen, in denen der Makler mit seinem Kunden einen langfristigen Alleinauftrag (15 Monate) geschlossen und sich ausbedungen hatte, daß der Kunde keine eigene Initiative entfalten dürfe und die Verhandlungen ausschließlich ihm - dem Makler - überlassen müsse, verlangt der BGH wohl, der Makler müsse unmißverständlich zum Ausdruck bringen, daß er auch für den anderen Teil provisionspflichtig tätig sei (sowohl NJW 1964, 1467; vgl. auch BGH MDR 2000, 201 = VersR 2182). - OLG Hamm, 05.07.1993 - 18 U 258/92
Maklerlohn; Doppelmakler
Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2001 - 18 U 172/00
Die (provisionspflichtige) Doppeltätigkeit ist dem Immobilienmakler nach ganz herrschender Meinung grundsätzlich gestattet, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung vorliegt oder eine Interessenkollision gegeben ist (vgl. z. B. BGH NJW-RR 2000, 430; NJW 2000, 3067; Senat NJW-RR 1994, 125; VersR 1991, 545, jeweils m. w. N.;… Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl., Rz. 858 m. w. N.;… MünchKomm./Roth, BGB, § 654 Rz. 8, 9). - BGH, 16.01.1970 - IV ZR 1162/68
Beurkundung eines geringeren als den tatsächlichen Kaufpreis - Verwendung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2001 - 18 U 172/00
Daher sei der Makler nicht verpflichtet gewesen, die Käufer zu unterrichten, welche Vereinbarungen (im konkreten Fall war es eine sogenannte Übererlösprovision) er mit dem Verkäufer über die Vergütung seiner Vermittlungstätigkeit getroffen hatte (NJW 1970, 1075). - OLG Frankfurt, 18.05.1988 - 17 U 83/87
Maklerrecht; Arglistanfechtung bei Doppelmakelei
Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2001 - 18 U 172/00
Das OLG Frankfurt (NJW-RR 1988, 1199) hat eine Hinweispflicht bejaht, wenn der Makler mit dem Auftraggeber die übliche Gesamtprovision vereinbart. - OLG Hamm, 01.02.1990 - 18 U 77/89
Verwirkung des Provisionsanspruchs eines Doppelmaklers
Auszug aus OLG Hamm, 11.06.2001 - 18 U 172/00
Die (provisionspflichtige) Doppeltätigkeit ist dem Immobilienmakler nach ganz herrschender Meinung grundsätzlich gestattet, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung vorliegt oder eine Interessenkollision gegeben ist (vgl. z. B. BGH NJW-RR 2000, 430; NJW 2000, 3067; Senat NJW-RR 1994, 125; VersR 1991, 545, jeweils m. w. N.;… Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl., Rz. 858 m. w. N.;… MünchKomm./Roth, BGB, § 654 Rz. 8, 9).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 01.03.2001 - 2 W 179/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de
WEG § 8 § 10 § 14 § 22
Sondernutzung in Eigentumnswohnanlage - zustimmungsfreier Umfang - "gärtnerische Nutzung" laut Teilungserklärung - "wesentlichen Änderungen" in Eigentümerbeschluss - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gärtnerische Nutzung; Sondernutzung; Wohnungseigentum; Wesentliche Änderung
Verfahrensgang
- AG Kiel - 105 II 46/99
- LG Kiel - 3 T 177/00
- OLG Schleswig, 01.03.2001 - 2 W 179/00
Papierfundstellen
- FGPrax 2001, 138
- ZMR 2001, 853
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Schleswig, 01.03.2001 - 2 W 179/00
Denn bei dem fraglichen Beschluß handelt es sich um einen bestandskräftigen Beschluß über die Ausgestaltung und die Grenzen des Gebrauches einer bereits in der Teilungserklärung zugewiesenen Sondernutzungsfläche, und ein solcher Beschluß ist selbst dann gültig, wenn sein Regelungsgegenstand an sich den Abschluß einer Vereinbarung erfordert hätte oder wenn er an sich nur mit der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer hätte gefaßt werden dürfen (vgl. BGH NJW 2000, 3500, 3502 f). - BGH, 20.12.1982 - II ZR 13/82
Nießbrauch an Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück; Umgestaltung einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 01.03.2001 - 2 W 179/00
Eine wesentliche Änderung liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn die Zweckbestimmung oder die Gestalt eines Anwesens in einschneidender Weise geändert werden (vgl. BGH NJW 1983, 932, 933).
- OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 87/03
Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Freifluges von 20 Edeltauben
Auch von einem Sondernutzungsrecht kann nur in den Grenzen des § 14 Nr. 1 WEG Gebrauch gemacht werden (vgl. etwa OLG Köln NJW-RR 1997, 14; Schleswig-Holsteinisches OLG FGPrax 2001, 138;… Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 110). - OLG Celle, 28.11.2001 - 4 W 203/01
Rückbauanspruch ; Wohnungseigentum; Terrassenausweitung; Wesentliche …
Die Aufschüttung und Anlage einer Terrasse im Bereich des Gemeinschaftseigentums stellt eine bauliche Veränderung dar, die gemäß § 22 Abs. 1 WEG über die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht (OLGR Celle, 1996, 193; zur Ausdehnung von Terrassen in das Gemeinschaftseigentum vgl. auch BayObLG NJW-RR 1997, 971; BayObLG NZM 1999, 1009, OLG Zweibrücken, Wohnungseigentümer 1999, 151; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, OLGR Schleswig 2001, 301).Zu einer anderen Entscheidung hätte man nur kommen können, wenn den Antragsgegnern die gärtnerische Nutzung in der Teilungserklärung überlassen worden wäre (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht OLGR Schleswig 2001, 301).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 30.04.2001 - 19 W 12/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 114; ; BGB § 612 Abs. 1; ; BGB § 632 Abs. 1; ; BGB § 612 Abs. 2; ; BGB § 632 Abs. 2
- JurPC
- online-und-recht.de
- rechtsportal.de
BGB §§ 612, 632 ; ZPO § 114
Auftraggeber trägt "dial-out-Kosten" - Wolters Kluwer
Beschwerde; Internetprovider; Reseller; Domain; Telefongebühren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.11.2000 - 14 O 341/99
- OLG Köln, 30.04.2001 - 19 W 12/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1425
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80
Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens - …
Auszug aus OLG Köln, 30.04.2001 - 19 W 12/01
Hierbei kann dahinstehen, ob sich dies schon grundsätzlich daraus ergibt, dass es für diese Prüfung auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung ankommt (so der erkennende Senat in MDR 1992, 514, ferner BGH NJW 1982, 1104;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl. (1999), S. 160). - OLG Köln, 19.08.1991 - 19 W 32/91
Beschwerde; Erfolgsaussichten; PKH; Tatsächliche Umstände; Rechtliche Umstände; …
Auszug aus OLG Köln, 30.04.2001 - 19 W 12/01
Hierbei kann dahinstehen, ob sich dies schon grundsätzlich daraus ergibt, dass es für diese Prüfung auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung ankommt (so der erkennende Senat in MDR 1992, 514, ferner BGH NJW 1982, 1104;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl. (1999), S. 160).
- AG Gießen, 21.06.2007 - 48M C 141/07
Wohnraummiete: Haftung des Mieters für Beschädigung der Mietsache; …
Es wird zwar die Auffassung vertreten, es sei nur der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet, der die Pflichtverletzung begangen habe, etwas anderes gelte nur, wenn nicht festgestellt werden könne, welcher von mehreren Mietern den Schaden verursacht habe (vgl. Palandt-Heinrichs, 66. Aufl. § 526 Rn 16 unter Hinweis auf LG Berlin, NJW-RR 02, 1425).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 15.08.2001 - 14 W 26/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
ZPO § 114
Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht einer Rechtsverteidigung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 114
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung
Verfahrensgang
- LG Hannover, 16.03.2001 - 8 O 672/99
- OLG Celle, 16.03.2001 - 14 W 26/01
- OLG Celle, 15.08.2001 - 14 W 26/01
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80
Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens - …
Auszug aus OLG Celle, 15.08.2001 - 14 W 26/01
Maßgebend für die Bewertung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung des Beklagten ist der Zeitpunkt der Entscheidungsreife (ebenso OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 222 mit ausführlicher Übersicht über den Meinungsstand), nicht der Zeitpunkt der Antragstellung (sowohl OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1228 ), wie das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss vom 20. Juni 2001 angenommen hat, oder der Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (so der BGH, MDR 1982, 564 für die Entscheidung einer Rechtsfrage sowie Wax im Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung , 2. Auflage, 2000, § 114 Randnr. 161). - OLG Karlsruhe, 22.07.1997 - 2 W 1/97
Prozeßkostenhilfe für Abstammungsprozeß bei erheblichen Zweifeln an der …
Auszug aus OLG Celle, 15.08.2001 - 14 W 26/01
Maßgebend für die Bewertung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung des Beklagten ist der Zeitpunkt der Entscheidungsreife (ebenso OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 222 mit ausführlicher Übersicht über den Meinungsstand), nicht der Zeitpunkt der Antragstellung (sowohl OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1228 ), wie das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss vom 20. Juni 2001 angenommen hat, oder der Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (…so der BGH, MDR 1982, 564 für die Entscheidung einer Rechtsfrage sowie Wax im Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung , 2. Auflage, 2000, § 114 Randnr. 161).
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Rechtsprechung
| OLG München, 31.05.2001 - 29 U 6062/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
UrhG § 97; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Schadensfeststellung bei unberechtigter Geltendmachung des Urheberrechts an einer Fernsehausstrahlung
- Wolters Kluwer
Urheberschutz; Fernsehsender; Filmausstrahlung; Filmverwertungsrecht; Spielfilmrechte; Fernsehauswertung; Senderecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 15.11.2000 - 21 O 229/00
- OLG München, 31.05.2001 - 29 U 6062/00
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78
Tolbutamid
Auszug aus OLG München, 31.05.2001 - 29 U 6062/00
Auch wenn die Anforderungen hieran in der Regel nicht sehr hoch gespannt werden, muß vom Kläger doch erwartet werden, daß er selbst seine Substantiierungsmöglichkeiten ausschöpft (vgl. für die Beweislasterleichterung des § 287 ZPO BGH, GRUR 1980, 841 Tolbutamid). - BGH, 10.07.1997 - I ZR 42/95
"Mecki-Igel III"; Schadensersatz wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung; …
Auszug aus OLG München, 31.05.2001 - 29 U 6062/00
Zweifel hieran sind deshalb nicht von vornherein auszuschließen, weil Schadensersatzansprüche wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung zumindest voraussetzen, daß ein ernsthaftes und endgültiges Unterlassungsbegehren ausgesprochen wird (BGH ZUM 1997, 832 ff. - Mecki-Igel III).
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