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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 15.05.2002 - 12 U 218/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2615
OLG Nürnberg, 15.05.2002 - 12 U 218/02 (https://dejure.org/2002,2615)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.05.2002 - 12 U 218/02 (https://dejure.org/2002,2615)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - 12 U 218/02 (https://dejure.org/2002,2615)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 675; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675 § 812 Abs. 1 S. 1
    Zum Bereicherungsanspruch des Überweisendem wegen einer rechtsgrundlosen Überweisung gegen die Empfängerbank, nach Kündigung des Girovertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 675, 812 Abs. 1 Satz 1
    Anspruch des rechtsgrundlos Überweisenden auf Rückabwicklung gegenüber der Empfängerbank

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bereicherungsanspruch des Überweisenden wegen einer rechtsgrundlosen Überweisung nach Kündigung eines Girovertrages; Valutaverhältnis; Vermögensmehrung beim Überweisungsempfänger; Zurückweisungsrecht des Überweisungsempfängers bei rechtsgrundlosen Leistungen; Aufrechnung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1478
  • ZIP 2002, 1762
  • MDR 2002, 1137
  • WM 2002, 2014
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91

    Fuchsberger - Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.05.2002 - 12 U 218/02
    Das Vermögen des Leistungsempfängers muss tatsächlich vermehrt worden sein (BGH ZIP 1992, 857).
  • BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89

    Bereicherungsausgleich bei wegen Geschäftsunfähigkeit nichtiger Anweisung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.05.2002 - 12 U 218/02
    Erfolgt eine Überweisung, ohne dass ein Schuldverhältnis zwischen dem Überweisenden und dem Überweisungsempfänger besteht, so findet nach heute herrschender Lehre und Rechtsprechung ein Bereichungsausgleich nach § 812 BGB nur zwischen den an dem Leistungsverhältnis beteiligten Personen, also zwischen dem Überweisenden und dem Überweisungsempfänger (Valutaverhältnis) statt (…Bankrechtshandbuch Schimansky, § 50 Rn. 2; BGHZ 111, 382, 335).
  • BGH, 06.12.1994 - XI ZR 173/94

    Rechtswirkung der Überweisung einer Zahlung auf ein anderes Konto des Gläubigers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.05.2002 - 12 U 218/02
    Bei einem bestehenden Girovertragsverhältnis hat der Kontoinhaber ein Zurückweisungsrecht, wenn die ihm erteilte Gutschrift auf einer rechtsgrundlosen Fehlüberweisung beruht, die für ihn zur Folge hat, wegen des Fehlens eines Rechtsgrundes im Valutaverhältnis den Bereicherungsansprüchen des Überweisenden ausgesetzt zu sein, die er - bestünde für seine Bank eine Verrechnungsmöglichkeit mit einem Debet - nicht aus dem überwiesenen Betrag erfüllen könnte (BGHZ 128, 135).
  • BGH, 25.01.1988 - II ZR 320/87

    Zulässigkeit des Widerrufs eines Überweisungsauftrags; Entstehungszeitpunkt der …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.05.2002 - 12 U 218/02
    Mit der Gutschrift erlangt der Empfänger einen unmittelbaren Anspruch auf Auszahlung des überwiesenen Betrages (BGH NJW 1988, 1320).
  • BGH, 05.12.2006 - XI ZR 21/06

    Pflichten der Bank nach Beendigung eines Giroverhältnisses; Rückruf von …

    Daraus folgt jedoch entgegen der Ansicht der Revision und eines Teils der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Nürnberg ZIP 2002, 1762 f.; OLG Rostock ZIP 2006, 1812, 1813) nicht, dass die Bank des Begünstigten nach Erlöschen des Girovertrages nicht mehr als dessen Zahlstelle fungieren kann.

    Das schließt es aber zum einen nicht aus, dass ein abstraktes Schuldversprechen bzw. -anerkenntnis gemäß §§ 780 f. BGB auch durch die Buchung auf einem nachvertraglich fortgeführten Konto nach allgemeinen Grundsätzen zustande kommen kann (siehe dazu Senatsurteil vom 15. November 2005 - XI ZR 265/04, WM 2006, 28, 30; a.A. OLG Nürnberg ZIP 2002, 1762, 1763; OLG Rostock ZIP 2006, 1812, 1813).

  • AG Karlsruhe, 28.02.2017 - 5 C 193/14

    Rückforderung durch ein Krankenhaus im Auftrag eines nicht …

    Rn. 80 cc) Auch der sog. Vorrang der Leistungskondiktion steht einer Eingriffskondiktion gegen die Beklagte zu 2 nicht entgegen, da dieser das Erlangte durch niemanden geleistet wurde (…vgl. BGH, Urt. v. 21.10.2004 - III ZR 38/04 Tz. 13 bei juris m.w.N.), sodass die Eingriffskondiktion gegen die Beklagte zu 2 als vermeintliche Zahlstelle des Beklagten zu 1 zuzulassen ist (…vgl. entsprechend zu gekündigten Konten: BGH, Urt. v. 05.12.2006 - XI ZR 21/06 Tz. 8 ff. [wenngleich im Einzelfall ablehnend];… OLG Rostock, Urt. v. 31.07.2006 - 3 U 161/05 Tz. 14 bei juris; OLG Nürnberg, Urt. v. 15.05.2002 - 12 U 218/02 Tz. 16 ff.;… MünchKomm-BGB/Schwab, 7. Aufl. 2017, § 812 Rn. 174).
  • OLG Rostock, 31.07.2006 - 3 U 161/05

    Rückforderung irrtümlicher Zahlungen auf das Abwicklungskonto eines insolventen …

    Eine Bank ist grundsätzlich weder verpflichtet noch berechtigt nach Beendigung des Giroverhältnisses eingehende Beträge auf dem Girokonto zu verbuchen (OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 1478 = ZIP 2002, 1762 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 14.03.2003 - 18 K 3419/01

    Feststellung des Leistungsempfängers eines zurückgezahlten Steuerguthabens nach …

    Mit der Aufhebung des Giroverhältnisses endet daher auch die Berechtigung der Bank, eingehende Zahlungen dem Konto gutzuschreiben (Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 15. Mai 2002 12 U 218/02, MDR 2002, 1137).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 07.02.2002 - 4 U 90/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6134
OLG Zweibrücken, 07.02.2002 - 4 U 90/01 (https://dejure.org/2002,6134)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.02.2002 - 4 U 90/01 (https://dejure.org/2002,6134)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 4 U 90/01 (https://dejure.org/2002,6134)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; StBerG § 8; ; StBerG § 57 a

  • rechtsportal.de

    UWG § 1 § 3 ; StBerG § 8 § 57 a
    Unzulässige Werbung durch Lohnsteuerhilfeverein - Verstoß gegen Sachlichkeitsgebot bei Werbung mit "Marktführerschaft"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unzulässige Alleinstellungsbehauptung eines Lohnsteuerhilfevereins in Stellenanzeigen; Unsachliche Selbstanpreisung ; Verstoss gegen das Sachlichkeitsgebot; Anspruch auf Unterlassung wettbewerbswidriger Äußerungen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Steuerberatung; Alleinstellungswerbung eines Lohnsteuerhilfevereins

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1066
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.06.1972 - I ZR 16/71

    Schutzverein Deutscher Endverbraucher - Einwand des Rechtsmissbrauchs - …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.2002 - 4 U 90/01
    Denn ein Werbeslogan, der eine (Mit-)Führungsposition behauptet, wird vom unbefangenen Leser, auch wenn er in einer Stellenanzeige enthalten ist, dahin verstanden, dass der Beklagte besser sei als seine Mitbewerber (vgl. auch BGH GRUR 1973, 78).
  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 187/82

    Zulässigkeit der Alleinstellungsbehauptung "Größtes Teppichhaus der Welt"

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.2002 - 4 U 90/01
    Es gelten jedoch Darlegungs- und Beweiserleichterungen, wenn - wie hier - der Beklagte eine Behauptung aufgestellt hat, deren Überprüfung für den Kläger unmöglich oder zumindest sehr schwierig ist, weil es sich um Vorgange handelt, die zum innerbetrieblichen Bereich des Beklagten gehören und die dem Kläger ebenso wie die maßgeblichen Leistungskriterien bei den übrigen Mitbewerbern kaum zugänglich sind (vgl. auch BGH GRUR 1985, 140).
  • BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 25/91

    Selbstbezeichnung eines Rechtsanwalts als Strafverteidiger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.2002 - 4 U 90/01
    Die Umsatzforderung muss nicht der einzige Zweck des zu beurteilenden Verhaltens sein, sondern es mag auf andere Gründe mit zurückzuführen sein (BGH NJW 1992, 45; NJW 1990, 1739; OLG Frankfurt/Main WRP 1981, 104).
  • BGH, 23.01.1976 - I ZR 95/75

    Lohnsteuerhilfevereine als Gewerbetreibende i. S. des § 13 Abs. 1 UWG (Gesetz …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.2002 - 4 U 90/01
    Die Parteien sind "Gewerbetreibende" im Sinne von § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG, der auch Lohnsteuerhilfevereine umfasst (BGH GRUR 1976, 370;… Baumbach/Hefermehl, UWG, 22. Aufl., § 13 Rdnr. 12).
  • BGH, 19.02.1990 - AnwSt (R) 11/89

    Werbeverbot für Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.2002 - 4 U 90/01
    Die Umsatzforderung muss nicht der einzige Zweck des zu beurteilenden Verhaltens sein, sondern es mag auf andere Gründe mit zurückzuführen sein (BGH NJW 1992, 45; NJW 1990, 1739; OLG Frankfurt/Main WRP 1981, 104).
  • BGH, 26.02.1969 - I ZR 108/67

    Streit zwischen Kaffeeröstereien über die Unterlassung irreführender Werbung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.2002 - 4 U 90/01
    Die genannten Selbstbezeichnungen werden vom Verkehr als ernstzunehmende Aussage verstanden, die auf ihre objektive Richtigkeit nachprüfbar ist (vgl. auch BGH GRUR 1969, 415;… Baumbach/Hefermehl aaO, § 3 Rdnr. 78 m.w.N.).
  • SG Leipzig, 15.12.1999 - S 4 U 256/99

    Zur Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs des RV-Trägers gegen den UV-Träger …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.02.2002 - 4 U 90/01
    Die dagegen gerichtete Berufung des Beklagten hat der Senat mit Urteil vom 10. Februar 2000 zurückgewiesen (Az.: 4 U 256/99).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.05.2002 - 16 U 65/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5994
OLG Köln, 13.05.2002 - 16 U 65/01 (https://dejure.org/2002,5994)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.05.2002 - 16 U 65/01 (https://dejure.org/2002,5994)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Mai 2002 - 16 U 65/01 (https://dejure.org/2002,5994)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 328
    Ansprüche der Treugeberkommanditisten für den Fall der Kündigung des Gesellschaftsvertrages

  • Wolters Kluwer

    Treuhandkommanditistin; Komanditeinlage; Treuhandvertrag; Ansprüche des Treugebers; Abfindungsanspruch des Komanditisten; Ratenzahlungsvereinabrung mit Komanditist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2003, 28
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 163/86

    Haftung des Gründergesellschafters einer Publikums-KG gegenüber Kapitalanlegern; …

    Auszug aus OLG Köln, 13.05.2002 - 16 U 65/01
    In der hier gegebenen Konstruktion einer mittelbaren Beteiligung der Anleger an einem geschlossenen Immobilienfond, ist zwar nur die Treuhänderin Kommanditistin der KG (vgl. BGH NJW 1987, 2677; Wagner ZfIR 1997, 199; Schiefer DStR 1997, 119).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt auch in dem hier gegebenen Fall einer nur mittelbaren Beteiligung erst noch zu werbender Anleger an einem Immobilienfond, bei dem schon im Gesellschaftsvertrag bestimmte Rechte und Pflichten der Anleger geregelt sind und bei dem eine Verzahnung von Gesellschaft und Treuhand stattfindet, der Anleger nicht nur in ein Vertragsverhältnis zu dem Treuhandkommanditisten, sondern auch den Gründungsgesellschaftern selbst (vgl. BGH NJW 1987, 2677).

  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung …

    Auszug aus OLG Köln, 13.05.2002 - 16 U 65/01
    Schließlich liegen die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätze für eine Nichtigkeit des Treuhandvertrags bei einem geschlossenen Immobilienfonds gem. § 134 BGB wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz, die dazu führen würde, dass dem Kläger kein Abfindungsanspruch zustehen und damit die Schuldübernahme der Beklagten ins Leere gehen würde, es sei denn, dass sie sich auch auf Bereicherungsansprüche erstrecken würde, nicht vor ( vgl. BGH, Urteil vom 18.09.2001 - XI ZR 321/00 - NJW 2001, 3774 = MDR 2002, 103; siehe auch BGHZ 145, 265 = NJW 2001, 70 = MDR 2001, 178 u. BGH NJW 2002, 66 = MDR 2002, 23).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells …

    Auszug aus OLG Köln, 13.05.2002 - 16 U 65/01
    Schließlich liegen die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätze für eine Nichtigkeit des Treuhandvertrags bei einem geschlossenen Immobilienfonds gem. § 134 BGB wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz, die dazu führen würde, dass dem Kläger kein Abfindungsanspruch zustehen und damit die Schuldübernahme der Beklagten ins Leere gehen würde, es sei denn, dass sie sich auch auf Bereicherungsansprüche erstrecken würde, nicht vor ( vgl. BGH, Urteil vom 18.09.2001 - XI ZR 321/00 - NJW 2001, 3774 = MDR 2002, 103; siehe auch BGHZ 145, 265 = NJW 2001, 70 = MDR 2001, 178 u. BGH NJW 2002, 66 = MDR 2002, 23).
  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte …

    Auszug aus OLG Köln, 13.05.2002 - 16 U 65/01
    Schließlich liegen die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätze für eine Nichtigkeit des Treuhandvertrags bei einem geschlossenen Immobilienfonds gem. § 134 BGB wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz, die dazu führen würde, dass dem Kläger kein Abfindungsanspruch zustehen und damit die Schuldübernahme der Beklagten ins Leere gehen würde, es sei denn, dass sie sich auch auf Bereicherungsansprüche erstrecken würde, nicht vor ( vgl. BGH, Urteil vom 18.09.2001 - XI ZR 321/00 - NJW 2001, 3774 = MDR 2002, 103; siehe auch BGHZ 145, 265 = NJW 2001, 70 = MDR 2001, 178 u. BGH NJW 2002, 66 = MDR 2002, 23).
  • LG Köln, 06.04.2004 - 22 O 720/03

    Ausgestaltung der Geltendmachung einer durch Fondsprospekte garantierten …

    Die Frage der Vorlage der Garantieverträge betreffend die Übernahme einer Abfindungsgarantie war schon im Verfahren 16 U 65/01 OLG Köln (Anlage K 8).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.05.2002 - 3 Wx 106/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5471
OLG Düsseldorf, 06.05.2002 - 3 Wx 106/02 (https://dejure.org/2002,5471)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.05.2002 - 3 Wx 106/02 (https://dejure.org/2002,5471)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Mai 2002 - 3 Wx 106/02 (https://dejure.org/2002,5471)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristbeginn für die sofortige weitere Beschwerde durch Zustellung eines später berichtigten Beschlusses; Erkennbarkeit des Umfangs der Beschwer ; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung

Verfahrensgang

  • AG Düsseldorf - 290 II 149/00
  • LG Düsseldorf - 25 T 998/01
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2002 - 3 Wx 106/02

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 170
  • ZMR 2002, 856
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.2000 - XII ZB 157/99

    Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen im Falle der Urteilsberichtigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2002 - 3 Wx 106/02
    Selbst ein solcher Berichtigungsbeschluss hätte keinen Einfluss auf Beginn und Lauf der Rechtsmittelfrist gehabt (vgl. BGH NJW-RR 2001, 211; Bay ObLG ZMR 2002, 366); eine Ausnahme hiervon gilt lediglich dann, wenn die Ausgangsentscheidung keine ausreichende Grundlage für das weitere Handeln der Beteiligten und für eine Entscheidung des Rechtsmittelgerichts bildet (vgl. wie vor).
  • OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93

    Verbesserungsanspruch bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2002 - 3 Wx 106/02
    Zwar muss grundsätzlich die dem Beschwerdeführer zugestellte Ausfertigung der Entscheidung, um die Rechtsmittelfrist in Gang zu setzen, mit der Urschrift wortgetreu übereinstimmen; kleinere Fehler schaden allerdings nicht, wenn der Beschwerdeführer aus der Ausfertigung den Umfang seiner Beschwer ohne Einschränkung erkennen kann (vgl. OLG Köln WE 1995, 24;… Staudinger-Wenzel, WEG, 12. Aufl., § 45 Rn. 20).
  • BayObLG, 22.11.2001 - 2Z BR 125/01

    Rechtsmittelfrist nach Bekanntmachung eines Berichtigungsbeschlusses in …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2002 - 3 Wx 106/02
    Selbst ein solcher Berichtigungsbeschluss hätte keinen Einfluss auf Beginn und Lauf der Rechtsmittelfrist gehabt (vgl. BGH NJW-RR 2001, 211; Bay ObLG ZMR 2002, 366); eine Ausnahme hiervon gilt lediglich dann, wenn die Ausgangsentscheidung keine ausreichende Grundlage für das weitere Handeln der Beteiligten und für eine Entscheidung des Rechtsmittelgerichts bildet (vgl. wie vor).
  • BGH, 05.06.2008 - V ZA 5/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist …

    Das gilt auch für den für den Beginn des Laufes einer Rechtsmittelfrist maßgebenden Zeitpunkt bei einem später zu berichtigenden Beschluss, wenn die betroffene Partei den Umfang ihrer Beschwer unschwer erkennen kann und die Entscheidung eine ausreichende Grundlage für ihr weiteres Handeln bildet (vgl. BGH, Beschl. v. 28. Juni 2000, XII ZB 157/99, NJW-RR 2001, 211; OLG Düsseldorf OLGR 2002, 375).
  • OLG Frankfurt, 30.09.2005 - 20 W 439/05

    Wohnungseigentum: Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde in …

    Dabei kann dahinstehen, ob die Antragstellerin angesichts des offenkundigen Schreibfehlers im Beschluss des Landgerichts vom 10.02.2005 ohne Verschulden verhindert war, die Frist zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde einzuhalten, §§ 43 Abs. 1 WEG, 29 Abs. 4, 22 Abs. 2 FGG (vgl. dazu etwa OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 170) und ob die Antragstellerin die diesbezüglichen Tatsachen hinreichend glaubhaft gemacht hat.
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