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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.11.2002 - 19 U 38/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2978
OLG Köln, 04.11.2002 - 19 U 38/02 (https://dejure.org/2002,2978)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.11.2002 - 19 U 38/02 (https://dejure.org/2002,2978)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. November 2002 - 19 U 38/02 (https://dejure.org/2002,2978)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund, gezieltes Suchen nach Kündigungsgründen, Unzumutbarkeitsprüfung, Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung bis zum nächsten Kündigungstermin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit fristloser Kündigungen; Abberufung als Vorstandsmitglied; Anspruch auf Schadensersatz; Nachweis eines Abrechnungsbetruges; Erfordernis der Interessenabwägung bei Kündigung im Rahmen eines Handelsvertreterverhältnisses; Nichtabzug der Privatnutzung eines Pkw ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 398
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 318/96

    Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer …

    Auszug aus OLG Köln, 04.11.2002 - 19 U 38/02
    Abgesehen davon, ob nicht angesichts des Einflusses von Herrn L. - auch - bei der Beklagten zu 1. ein Berufen auf den - formal zutreffenden - Umstand der Kenntniserlangung durch den Aufsichtrat bereits rechtsmissbräuchlich ist, scheitert der hierauf gestützte Einwand jedenfalls daran, dass die Beklagte zu 1. sich so behandeln lassen muss, als habe ihr Aufsichtsrat zeitnah zu der Kenntniserlangung seitens des Herrn L. seinerzeit Kenntnis erlangt (siehe hierzu BGH GmbHR 1998, 827).
  • BGH, 12.06.1963 - VII ZR 272/61

    Kündigung des Handelsvertretervertrages aufgrund eines zum Zeitpunkt der …

    Auszug aus OLG Köln, 04.11.2002 - 19 U 38/02
    Nach völlig herrschender Ansicht in Literatur und Rechtsprechung findet auf derartige nachträglich bekannt gewordene Kündigungsgründe die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB ebenso wenig Anwendung wie die im Rahmen des § 89 a HGB geforderte angemessene Frist, innerhalb derer die Kündigung zu erfolgen hat (BAG NJW 1980, 2489; BGH VersR 1963, 777;… Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 1, 3. Aufl. Rn. 1769 ff., 1777 f.;… Palandt/Putzo, BGB, 60. Aufl., § 626 Rn. 32).
  • VG Lüneburg, 19.10.2006 - 8 A 2/06

    Keine Ersetzung der verweigerten Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des …

    2.1 Soweit ein "steuerbares Verhalten" in Rede steht und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann, ist vor der Kündigung grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich, vgl. BAG, NJW 2004, 1551 und OLG Köln, NJW-RR 2003, 398.

    Eine bloße Vermutung ersetzt aber noch keinen schlüssigen Vortrag für einen Abrechnungsbetrug (so ausdrücklich OLG Köln NJW-RR 2003, 398 ff, 401).

    Vgl. dazu OLG Köln, NJW-RR 2003, 398 ff, 399:.

  • OLG Brandenburg, 08.07.2014 - 7 W 124/13

    Vereinsregistersache: Amtslöschung eines wirtschaftlichen Vereins

    Die mangelnde Gewinnerzielung (-sabsicht) des Beteiligten steht der Bewertung seiner Tätigkeit als wirtschaftliche nicht entgegen (OLG Hamm NJW-RR 2003, 398; OLG Fankfurt/Main NJW-RR 2006, 1698).
  • OLG Bremen, 30.03.2006 - 2 U 115/05

    Kündigung eines Handelsvertreter-Arbeitsverhältnisses im Falle eines …

    Der Unternehmer (Prinzipal) eines Handelsvertreterverhältnisses darf einen Anlass für eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist in dem von dem Handelsvertreter gegen ihn geführten Rechtsstreit um die Frage der Berechtigung der fristlosen Kündigung nachträglich geltend machen, wenn er erst während des Rechtsstreits von den tatsächlichen Grundlagen dieses Kündigungsgrundes Kenntnis erlangt hat und ein gewichtiges Fehlverhalten des Handelsvertreters vorliegt (Abgrenzung zu OLG Köln, Urteil vom 4. November 2002 - 19 U 38/02 - NJW-RR 2003, 398 = OLGRep 2003, 135).

    Der Senat vermag insofern der Entscheidung des OLG Köln vom 4.11.2002 (NJW-RR 2003 S. 398) nicht in ihrer Allgemeinheit zu folgen.

  • ArbG Herford, 19.08.2009 - 2 BV 8/09

    Zur Frage der Zustimmungsersetzung zur Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden …

    Das Gericht ist auch geneigt, in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des OLG Köln vom 04.11.2002, 19 U 38/02, in LAGE § 626 BGB Nr. 145 zurückzugreifen, in dem es auch um die detektivische Suche nach Verfehlungen in den Reisekostenabrechnungen ging.
  • ArbG Frankfurt/Main, 02.03.2004 - 1 Ca 4545/03
    Bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen fiele zugunsten des Klägers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes bei der Beklagten entscheidend ins Gewicht, dass die Beklagte es offensichtlich überhaupt nicht für erforderlich gehalten hat, die eingereichten Spesenabrechnungen des Klägers jemals zu überprüfen (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil des OLG Köln vom 4. November 2002 - 19 U 38/02 - in EzA § 626 BGB 2002).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4158
OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02 (https://dejure.org/2002,4158)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.12.2002 - 12 U 142/02 (https://dejure.org/2002,4158)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 12 U 142/02 (https://dejure.org/2002,4158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Volle Arbeitsunfähigkeit mangels Möglichkeit einer wertschöpfenden Betätigung

  • EVERS.OK (Leitsatz)

    Volle Arbeitsunfähigkeit eines Selbstständigen trotz Fähigkeit zu wirtschaftlich nicht sinnvollen Teiltätigkeiten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsrecht; Volle Arbeitsunfähigkeit erst dann, wenn der Versicherte nicht mehr wrertschöpfend tätig sein kann; Beschäftigung von Hilfsarbeitern kann einer Arbeitsunfähigkeit entgegenstehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 679
  • VersR 2003, 761
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 04.09.1996 - 20 U 114/96

    Übernahme untergeordneter Hilfstätigkeiten in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02
    Dabei hält der Senat es für angezeigt, das Schwergewicht der Wertung nicht so sehr auf die Unterscheidung zwischen Haupt- und Hilfstätigkeiten (so aber möglicherweise OLG Hamm VersR 1997, 302 "um untergeordnete Hilfstätigkeiten") zu legen, sondern darauf abzustellen, ob mit der verbliebenen Arbeitsfähigkeit noch dem Ziel jeglicher Arbeitstätigkeit, nämlich der Erzielung von Einkünften, gedient werden kann.

    Soweit der Senat möglicherweise eine von OLG Hamm VersR 1997, 302 abweichende Auffassung vertritt, kommt es für die Entscheidung des vorliegenden Falls hierauf nicht an, da die Restfähigkeiten des Klägers ihm lediglich "untergeordnete Hilfstätigkeiten" im Sinne der genannten Entscheidung erlauben.

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2002 - 4 U 81/01

    Krankentagegeldanspruch bei Verfassen einzelner Diktate über das Ruhen der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02
    Stellen die Mitarbeiter nur Hilfskräfte dar (z.B. Schreibdienst, Handlanger des Unternehmers, Sprechstundenhilfen, Anwaltsgehilfen), so hindert die verbleibende Fähigkeit zur Koordination und Anleitung die Annahme voller Arbeitsunfähigkeit in dem Fall nicht, dass der Versicherte krankheitsbedingt keine Leistungen mehr erbringen kann, die den Einsatz der Hilfskräfte wirtschaftlich sinnvoll machen (vgl. OLG Düsseldorf r+s 2002, 518).
  • BGH, 25.11.1992 - IV ZR 187/91

    Umfang der Leistungspflicht in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02
    Vollständige Arbeitsunfähigkeit muss während des gesamten Zeitraums vorliegen, für den ein Krankentagegeld beansprucht wird (BGH VersR 1993, 297 ).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.1999 - 12 U 305/98

    Keine bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit bei eingeschränkter Berufsausübung …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02
    Arbeitsunfähigkeit liegt demgemäss nicht nur dann vor, wenn die gesamten zum konkreten Berufsbild zählenden Tätigkeiten wenigstens zeitweise ausgeübt werden können (Senat NVersZ 2000, 133 = VersR 2000, 1007).
  • LG Frankfurt/Main, 21.01.2004 - 8 O 140/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02
    Der Sachverständige Dr. D hat sowohl in seinem schriftlichen Gutachten als auch bei seinen gutachterlichen Äußerungen im beigezogenen Parallelverfahren 12 U 224/02 / LG Mannheim 8 O 140/00 unter Berücksichtigung auch der vorhandenen ärztlichen Äußerungen überzeugend und nachvollziehbar dargelegt, dass der Kläger weder den Außendienst noch Entwicklungsarbeiten oder Projektbeschreibungen auch nur teilweise leisten kann.
  • OLG Karlsruhe, 05.07.1995 - 13 U 280/93

    Berufliche Aufgaben; Berufliche Tätigkeit; Unvollständige Arbeitsunfähigkeit; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02
    Dies ist - worauf der Kläger bereits im ersten Rechtszug hingewiesen hat - zu prüfen in Fällen ganz geringfügiger Arbeitsfähigkeit (…BGH a.a.O; OLG Karlsruhe VersR 1996, 617;… Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., MBKT 94 § 1 Rdn.7, 11; Lorenz VersR 1990, 647).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.1990 - 4 U 105/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2002 - 12 U 142/02
    Diese Kritik ist angesichts des Sinns einer Krankentagegeldversicherung nicht unverständlich, ändert jedoch nichts daran, dass der klare Wortsinn der vereinbarten Beschreibung des Risikos "Arbeitsunfähigkeit" eine andere als die allgemein vertretene Auslegung des Begriffs nicht zulässt (OLG Düsseldorf VersR 1990, 646; OLG Celle VersR 1988, 927).
  • OLG Köln, 10.01.2014 - 20 U 119/13

    Anspruch auf Tagegeld in der privaten Krankenversicherung für die Teilnahme an …

    Entscheidend ist insoweit, ob ihm - wenn auch in geringem Umfang - eine wertschöpfende Betätigung möglich ist (OLG Karlsruhe r + s 2003, 373, 374; vgl. auch OLG Saarbrücken r + s 2006, 117).
  • OLG Karlsruhe, 14.06.2012 - 9 U 139/10

    Krankentagegeldversicherung - Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei chronischer …

    Nur gänzlich unbedeutende Tätigkeiten, die noch wahrgenommen werden können, stehen einer Arbeitsunfähigkeit im Sinne von MB/KT 94 nicht entgegen (vgl. zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung BGH, Beschluss vom 12.11.2008 - IV ZR 273/07 - zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe - 12. Senat -, NVersZ 2000, 133; OLG Karlsruhe - 12. Senat -, NJW-RR 2003, 679; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 746; OLG Naumburg, OLGR 2006, 100; OLG Köln, VersR 2008, 912).

    Dabei ist anerkannt, dass die - einem Krankentagegeldanspruch entgegenstehenden - Fähigkeiten des Versicherten sich auf eine sogenannte wertschöpfende Tätigkeit beziehen müssen; es kommt darauf an, ob der Versicherte noch solche zu seinem Berufsbild gehörende Tätigkeiten ausüben kann, die zum Kern des Berufes gehören, und grundsätzlich geeignet sind, zur Erzielung von Einkünften beizutragen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 679;… OLG Naumburg aaO;… OLG Köln aaO).

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2005 - 12 U 381/04

    Krankentagegeldversicherung: Obliegenheitsverletzung bei Abschluss einer weiteren …

    Arbeitsunfähigkeit liegt demgemäß nur dann vor, wenn die gesamten zum konkreten Berufsbild zählenden Tätigkeiten auch nicht zeitweise ausgeübt werden können (Senat NVersZ 2000, 133 = VersR 2000, 1007; Senat ZfSch 2003, 199 = OLGR 2003, 135).
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05

    Krankentagegeld: Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung aus …

    Dies könnte nur dann angenommen werden, wenn die Tätigkeit nicht auf die Fortführung der Erwerbstätigkeit gerichtet gewesen wäre (vgl. hierzu auch OLG Karlsruhe, VersR 2003, S. 761 ff;… OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, S. 163 ff).
  • OLG Celle, 12.05.2010 - 8 U 216/09

    Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

    Maßgebend für die Arbeitsunfähigkeit ist danach der bisher ausgeübte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung (BGH, VersR 2009, 1063) bzw. der konkret ausgeübte Beruf (OLG Karlsruhe, VersR 2003, 761; OLG Celle, VersR 2000, 1531;… Prölss/Martin-Prölss, VVG, 27. Aufl., § 1 MB/KT, Rdnr, 6), also, ob die bisherige Tätigkeit ihrer Art nach ausgeübt werden kann.
  • OLG Köln, 13.02.2008 - 5 U 65/05

    Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der privaten Krankentagegeldversicherung

    Maßgebend für die Arbeitsunfähigkeit ist der konkret ausgeübte Beruf (OLG Karlsruhe VersR 2003, 761; OLG Celle VersR 2000, 1531;… Prölss-Martin/Prölss, VVG, 27. Aufl., § 1 MBKT Rn. 6), also ob die bisherige Tätigkeit ihrer Art nach ausgeübt werden kann.
  • OLG Naumburg, 10.03.2005 - 4 U 190/04

    Voraussetzungen für Leistungen aus einem Krankentagegeldversicherungsvertrag

    Sofern auf diesen Teil selbständiger Tätigkeit abgestellt wird, muss dem Versicherten wenigstens in einem geringen Umfang noch eine eigenständige wertschöpfende Tätigkeit möglich sein, so dass die Koordination und die Anleitung im Ergebnis nur dann der Arbeitsunfähigkeit entgegenstehen, wenn die Angeleiteten selbst für das Unternehmen wertschöpfend tätig sind und deren Anleitung wirtschaftlich sinnvoll ist ( BGH VersR 1997, 1133; OLG Karlsruhe VersR 2003, 761; OLG Karlsruhe VersR 2000, 1007 [ 1008 ]; OLG Karlsruhe VersR 1996, 617;… Prölss / Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Auflage, § 1 MB/KT 94 RdNr. 6 und 9;… Bach / Moser, Private Krankenversicherung, 2. Auflage, § 1 MB/KT RdNr. 13f; Wilmes / Müller - Frank, VersR 1990, 345 [ 346f ] ).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 27.05.2002 - 5 U 4225/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6249
OLG Nürnberg, 27.05.2002 - 5 U 4225/00 (https://dejure.org/2002,6249)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.05.2002 - 5 U 4225/00 (https://dejure.org/2002,6249)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Mai 2002 - 5 U 4225/00 (https://dejure.org/2002,6249)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ansprüche wegen Verletzung des Behandlungsvertrags und aus unerlaubter Handlung ; Übernahme der dauernden Behandlung eines Patienten durch ärztlichen Vorstand eines Universitätsinstituts; Leiden an einer seltenen tödlichen Krankheit ; Pflicht zur Aufklärung über neue ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1444
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.05.2002 - 5 U 4225/00
    Im übrigen braucht die wissenschaftliche Diskussion über eine anzuwendende Alternativtherapie noch nicht abgeschlossen sein (vergl. BGH Versicherungsrecht 96, 233; BGH Versicherungsrecht 2000, 725).
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.05.2002 - 5 U 4225/00
    Dabei übersieht der Beklagte, daß nach den Darlegungen der Sachverständigen nur eine große ZNS-Beteiligung, wie sie ab April 1994 aufgetreten ist, zum Abraten von der KMT geführt hätte und zum anderen, daß mangels an sich gebotener Untersuchungen (Liquorkontrollen) vor April 1994 die eventuell damals vorhandene ZNS-Beteiligung nicht mehr nachweisbar ist, worauf sich der Beklagte aber nicht berufen kann (BGHZ 99, 391).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.05.2002 - 5 U 4225/00
    Der Zeitraum, in dem die zur Zahlung verpflichtenden Geschehnisse sich ereignet haben, wurde eingefügt (BGH Versicherungsrecht 91, 788).
  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren; …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.05.2002 - 5 U 4225/00
    Das Gericht ist jedoch unter Anlegung des für das praktische Leben brauchbaren Grades an Gewißheit davon überzeugt, daß bei früherer Anwendung der KMT die jetzt noch bestehenden Schäden des Klägers nicht eingetreten wären (vgl. BGH VersR 94, 52).
  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 329/94

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.05.2002 - 5 U 4225/00
    Im übrigen braucht die wissenschaftliche Diskussion über eine anzuwendende Alternativtherapie noch nicht abgeschlossen sein (vergl. BGH Versicherungsrecht 96, 233; BGH Versicherungsrecht 2000, 725).
  • BGH, 07.11.1991 - III ZR 118/90

    Aufklärungspflicht eines im Rahmen eines Kapitalanlagemodells tätigen Treuhänders

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.05.2002 - 5 U 4225/00
    Das Gericht deutet daher das Grundurteil, soweit es über den Feststellungsantrag entscheidet, als Teilendurteil (vergl. BGH NJW-RR 1992/531).
  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 134/84

    Anforderungen an Aufklärungspflicht über Embolierisiko bei grösseren Operationen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.05.2002 - 5 U 4225/00
    Der Arzt muß dabei auch über Behandlungsalternativen aufklären, wenn die von ihm gewählte Behandlung und die Alternative jeweils unterschiedliche Erfolgschancen bieten und unterschiedliche Belastungen und Risiken aufweisen und daher der Patient sinnvollerweise mit entscheiden soll (BGH NJW 86, 780 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.10.2014 - 3 U 55/14

    Anforderungen an den Umfang der Sicherungsaufklärung durch den behandelnden Arzt

    Rn. 68 Ähnlich wie bei der Eingriffsaufklärung kann es auch bei der Sicherungsaufklärung im Einzelfall geboten sein, dass der Arzt, der sich für ein konservatives, abwartendes Vorgehen entscheidet, den Patienten auf eine interventionelle Vorgehensweise als bestehende, ernsthafte Behandlungsalternative hinweist, falls beide Methoden sich hinsichtlich der Risiken oder der Heilungschancen erheblich unterscheiden (OLG Nürnberg, VersR 2003, 1444, zitiert nach juris Rn. 63 f.; VersR 2002, 580;… Martis/Winkhart, a.a.O., Rn. A 590).

    Dass Schwergewicht des Vorwurfs liegt hier nicht darauf, dass sie entgegen den medizinischen Standards das medizinisch notwendige nicht veranlasst hätte, sondern darauf, dass sie im Rahmen der therapeutischen Aufklärung nicht im gebotenen Umfang Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit ihrer Patienten als Richtschnur ärztlichen Verhaltens (OLG Nürnberg, VersR 2003, 1444, zitiert nach juris Rn. 69) beachtet hat.

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 14.05.2003 - 2 U 1234/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3250
OLG Jena, 14.05.2003 - 2 U 1234/02 (https://dejure.org/2003,3250)
OLG Jena, Entscheidung vom 14.05.2003 - 2 U 1234/02 (https://dejure.org/2003,3250)
OLG Jena, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 2 U 1234/02 (https://dejure.org/2003,3250)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Links zu Fachverbänden erlaubt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Irreführender Charakter der Anbringung von Links zu Verbänden, denen der Verwender unzweifelhaft nicht angehört; Irreführung durch falsche Angabenüber bestimmte Eigenschaften eines Geschäftsbetriebes ; Erweckung eines Eindruck besonderer Sachkunde, Qualifikation oder ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1199
  • GRUR 2003, 978
  • MMR 2003, 530
  • MMR 2003, 531
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Jena, 14.05.2003 - 2 U 1234/02
    Unter Zugrundelegung des neuen Verbraucherleitbildes, das auf einen situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen und verständigen Verbraucher abstellt, macht es aber keinen Unterschied, ob der Tatrichter seine Lebenserfahrung zur Bejahung oder zur Verneinung der Irreführungsgefahr einsetzen möchte (vgl. BGH WRP 2002, 527, 529 - Elternbriefe).
  • LG Erfurt, 28.11.2002 - 2 HKO 373/02

    Haftung für Links

    Auszug aus OLG Jena, 14.05.2003 - 2 U 1234/02
    Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 28.11.2002, Az. 2 HKO 373/02, abgeändert.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 30.10.2002 - 2 W 149/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3616
OLG Schleswig, 30.10.2002 - 2 W 149/02 (https://dejure.org/2002,3616)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.10.2002 - 2 W 149/02 (https://dejure.org/2002,3616)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. Oktober 2002 - 2 W 149/02 (https://dejure.org/2002,3616)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Weiterbestellung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Nicht im persönlichen Führungszeugnis eingetragene Vorstrafe; Verwertungsverbot nach Tilgung; Begrenzung von Offenbarungspflichten; Berufsfeld des Immobilienkaufmannes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestellung eines vorbestraften Verwalters?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Wohnungseigentum; Verwertbarkeit von Eintragungen im Bundeszentralregister

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 877
  • MDR 2003, 260
  • NZM 2003, 563
  • ZMR 2003, 295
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 8/98

    Abberufung eines Verwalters wegen seiner Verurteilung wegen eines Vermögens- oder …

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.10.2002 - 2 W 149/02
    Auch der Senat geht von dem Grundsatz aus, dass die Verurteilung eines Bewerbers oder des Geschäftsführers einer sich bewerbenden GmbH wegen eines Vermögensdelikts, zumal im Rahmen einer Verwaltertätigkeit, wenn auch für eine andere Gemeinschaft, gegen die (Weiter-)Bestellung als Verwalter(in) spricht (BayObLG, NJW-RR 1998, 1022).
  • LG Mönchengladbach, 18.10.2006 - 5 T 376/05

    Kündigung eines Vertrages eines Verwalters für eine …

    Diese Vorschrift schützt ihn bis zur Tilgung jedoch nicht vor der Verwertung der auf anderem Wege bekannt gewordenen Verurteilung und ihres Hintergrundes (Schleswig-Holsteinisches OLG, ZMR 2003, 295;… Götz/Tolzmann, Bundeszentralregistergesetz, 4. Aufl., 2000, Rdn. 14 zu § 53).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 4 U 106/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3555
OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 4 U 106/02 (https://dejure.org/2002,3555)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.12.2002 - 4 U 106/02 (https://dejure.org/2002,3555)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 4 U 106/02 (https://dejure.org/2002,3555)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Abzug von Abschlusskosten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinbarte Hauptleistung bei Einmalzahlung in Rentenversicherung; Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz; Anwendbarkeit der BGH Rechtsprechung zur Intransparenz von § 15 ALB 94

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 463
  • VersR 2003, 892
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 4 U 106/02
    Diese Vereinbarung, die das Hauptleistungsversprechen - die im Versicherungsfall zu erbringende Leistung - betrifft, ist der Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz entzogen (vgl. BGH NJW 2001, 2014, 2016).

    Im Gegenteil wird das Zillmern von Abschlusskosten in § 65 Abs. 1 Nr. 2 VAG als grundsätzlich zulässig vorausgesetzt (vgl. BGH NJW 2001, 2014, 2017).

    Der Kläger kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, die Beklagte habe in § 14 AVB und § 5 (3) der Produktbedingungen für die Rentenversicherung Regelungen getroffen, die denen gleichen, die der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen vom 9. Mai 2001 (NJW 2001, 2012; NJW 2001, 2014) für unwirksam erklärt hat.

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 4 U 106/02
    Die Entscheidungen des BGH vom 09.05.2001 (NJW 2001, 2012, 2014) zur Intransparenz von § 15 ALB 94 und anderen Bestimmungen betreffend die Zillmerung der Abschlusskosten sind nicht einschlägig.

    Der Kläger kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, die Beklagte habe in § 14 AVB und § 5 (3) der Produktbedingungen für die Rentenversicherung Regelungen getroffen, die denen gleichen, die der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen vom 9. Mai 2001 (NJW 2001, 2012; NJW 2001, 2014) für unwirksam erklärt hat.

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 17.01.2003 - 15 W 3/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7816
OLG Oldenburg, 17.01.2003 - 15 W 3/03 (https://dejure.org/2003,7816)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.01.2003 - 15 W 3/03 (https://dejure.org/2003,7816)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2003 - 15 W 3/03 (https://dejure.org/2003,7816)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten und früheren Mahnanwalts bei Terminswahrnehmung durch einen Unterbevollmächtigten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO; § 78 ZPO
    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten und früheren Mahnanwalts; Kosten eines für den Verhandlungstermin beauftragten Unterbevollmächtigten

  • Judicialis

    ZPO 78; ; ZPO 91 Abs. 2 S. 1; ; ZPO 91 Abs. 2 S. 3

  • rechtsportal.de

    Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten und früheren Mahnanwalts; Kosten eines für den Verhandlungstermin beauftragten Unterbevollmächtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 778
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 31.07.2000 - 6 W 126/00

    Kostenerstattungsanspruch für Reisekosten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.01.2003 - 15 W 3/03
    Ein Ausschluss der Erstattung von Reise- und Anwesenheitskosten wird demnach nur für den am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt angeordnet, nicht jedoch für den am Sitz des Gläubigers mit der Beantragung eines Mahnbescheids beauftragten Rechtsanwalt, der sich nach Einlegung des Widerspruchs mit der Notwendigkeit konfrontiert sieht, seinen Mandanten bei einem auswärtigen Prozessgericht zu vertreten (…vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Frankfurt MDR 2000, 1215; OLG Oldenburg MDR 2002, 1457).
  • OLG Oldenburg, 19.08.2002 - 8 W 85/02

    Reisekostenerstattung für einen postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten bei …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.01.2003 - 15 W 3/03
    Ein Ausschluss der Erstattung von Reise- und Anwesenheitskosten wird demnach nur für den am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt angeordnet, nicht jedoch für den am Sitz des Gläubigers mit der Beantragung eines Mahnbescheids beauftragten Rechtsanwalt, der sich nach Einlegung des Widerspruchs mit der Notwendigkeit konfrontiert sieht, seinen Mandanten bei einem auswärtigen Prozessgericht zu vertreten (…vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Frankfurt MDR 2000, 1215; OLG Oldenburg MDR 2002, 1457).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2000 - 10 W 94/00

    Anwaltswechsel im streitigen Verfahren nach Mahnbescheid - Kostenerstattung bei …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.01.2003 - 15 W 3/03
    Wird neben dem zuvor als Mahnanwalt tätig gewesenen am Wohnsitz der Klägerin in B... ansässigen Prozessbevollmächtigten ein Unterbevollmächtigter zur Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem Streitgericht in O... beauftragt, so sind die dadurch entstandenen Mehrkosten nur in dem Umfang erstattungsfähig, in welchem für den Prozessbevollmächtigten Kosten für die Wahrnehmung des Gerichtstermins erspart worden sind (…vgl. Zöller-Herget, ZPO, 23. Auflage, Rdnr. 13 zu § 91 ZPO, Stichwort: Reisekosten des Anwalts; OLG Düsseldorf Rpfl. 2001, 148; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 202).
  • OLG Zweibrücken, 13.12.2000 - 4 W 68/00

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.01.2003 - 15 W 3/03
    Wird neben dem zuvor als Mahnanwalt tätig gewesenen am Wohnsitz der Klägerin in B... ansässigen Prozessbevollmächtigten ein Unterbevollmächtigter zur Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem Streitgericht in O... beauftragt, so sind die dadurch entstandenen Mehrkosten nur in dem Umfang erstattungsfähig, in welchem für den Prozessbevollmächtigten Kosten für die Wahrnehmung des Gerichtstermins erspart worden sind (…vgl. Zöller-Herget, ZPO, 23. Auflage, Rdnr. 13 zu § 91 ZPO, Stichwort: Reisekosten des Anwalts; OLG Düsseldorf Rpfl. 2001, 148; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 202).
  • BGH, 20.10.2005 - VII ZB 53/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsbeistands im Mahnverfahren

    (2) Ein Wechsel in der Person des Rechtsanwalts ist nach der seit dem 1. Januar 2000 geltenden Rechtslage in Verfahren, die zur Zuständigkeit der Landgerichte gehören, beim Übergang vom Mahnverfahren in das streitige Verfahren im Sinne des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht mehr erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf, AnwBl. 2001, 306, 307; OLG Brandenburg, MDR 2001, 1135 [LS]; OLG Oldenburg, MDR 2003, 778, 779).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.09.2002 - 16 Wx 176/2002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5335
OLG Köln, 18.09.2002 - 16 Wx 176/2002 (https://dejure.org/2002,5335)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.09.2002 - 16 Wx 176/2002 (https://dejure.org/2002,5335)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. September 2002 - 16 Wx 176/2002 (https://dejure.org/2002,5335)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geeignetheit des Betreuers,, Umfang der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht

  • rechtsportal.de

    BGB § 1897
    Eignung zum Betreueramt

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Betreuung wegen Demenz; Eignung zur Führung der Betreuung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Naher Angehöriger als Betreuer - auch bei Spannungen in der Verwandtschaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 19.05.1999 - 16 Wx 33/99

    Betreuerbestellung eines Verwandten; Vermögensangelegenheiten; Elterliches …

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2002 - 16 Wx 176/02
    Die Beurteilung der Geeignetheit als unbestimmter Rechtsbegriff (…vgl. MünchKomm/Schwab, BGB 3. Aufl., § 1897 Rn. 25 i.V.m. § 1779 Rdnr. 4 f; BayObLG FamRZ 1996, 507 m.w.N.) kann vom Rechtsbeschwerdegericht darauf überprüft werden, ob relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (vgl. Senatsbeschluß vom 19.5.1999 - 16 Wx 33/99 -/FamRZ 2000, 512 m. w. N.;… BayObLG aaO).

    Die Annahme setzt mithin die ernsthafte Gefahr von Interessenkollisionen voraus, die sich schädlich auf das Wohl der Betreuten auswirken würden, eine nur abstrakte Gefahr einer Interessenkollision oder nur geringfügiger Interessenkonflikte könnte hingegen nicht ausreichen, einen nahen Angehörigen zu übergehen (vgl. Senat in FamRZ 99, 54 m. w. N. und FamRZ 2000, 512; BayObLG Rpfleger 94, 110;… Palandt/Diederichsen aaO).

    Schließlich können allein die erheblichen Spannungen zwischen den Halbgeschwistern ebenso wenig einen Grund abgeben, die Eignung des Beteiligten zu 3) als Betreuer für die betreuungsbedürftige Mutter in Frage zu stellen, denn nichts ist dafür ersichtlich oder dargetan, dass der Umstand - was hierfür aber erforderlich wäre (vgl. den Beschluss des Senats vom 19.5.1999 - 16 Wx 33/99 = FamRZ 2000, 512) - für eine objektive und sachgerechte Betreuungstätigkeit durch den Beteiligten zu 3) in nennenswertem Ausmaß abträglich ist und dessen Betreuung sich also nachteilig auf deren Wohl auswirken würde.

  • OLG Köln, 27.05.1998 - 16 Wx 84/98

    Ungeeignetheit eines Betreuers

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2002 - 16 Wx 176/02
    Die Annahme setzt mithin die ernsthafte Gefahr von Interessenkollisionen voraus, die sich schädlich auf das Wohl der Betreuten auswirken würden, eine nur abstrakte Gefahr einer Interessenkollision oder nur geringfügiger Interessenkonflikte könnte hingegen nicht ausreichen, einen nahen Angehörigen zu übergehen (vgl. Senat in FamRZ 99, 54 m. w. N. und FamRZ 2000, 512; BayObLG Rpfleger 94, 110;… Palandt/Diederichsen aaO).
  • BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95

    Auswahl eines Betreuers

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2002 - 16 Wx 176/02
    Die Beurteilung der Geeignetheit als unbestimmter Rechtsbegriff (…vgl. MünchKomm/Schwab, BGB 3. Aufl., § 1897 Rn. 25 i.V.m. § 1779 Rdnr. 4 f; BayObLG FamRZ 1996, 507 m.w.N.) kann vom Rechtsbeschwerdegericht darauf überprüft werden, ob relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (vgl. Senatsbeschluß vom 19.5.1999 - 16 Wx 33/99 -/FamRZ 2000, 512 m. w. N.;… BayObLG aaO).
  • BayObLG, 13.05.1993 - 3Z BR 156/92

    Voraussetzungen; Prüfungsumfang; Betreuer; Interessenkonflikt; Entlassung; …

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.2002 - 16 Wx 176/02
    Die Annahme setzt mithin die ernsthafte Gefahr von Interessenkollisionen voraus, die sich schädlich auf das Wohl der Betreuten auswirken würden, eine nur abstrakte Gefahr einer Interessenkollision oder nur geringfügiger Interessenkonflikte könnte hingegen nicht ausreichen, einen nahen Angehörigen zu übergehen (vgl. Senat in FamRZ 99, 54 m. w. N. und FamRZ 2000, 512; BayObLG Rpfleger 94, 110;… Palandt/Diederichsen aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.07.2002 - 8 U 53/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8647
OLG Hamburg, 24.07.2002 - 8 U 53/02 (https://dejure.org/2002,8647)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.07.2002 - 8 U 53/02 (https://dejure.org/2002,8647)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - 8 U 53/02 (https://dejure.org/2002,8647)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Kein Provisionsanspruch des zustimmungspflichtigen Wohnungseigentumsverwalters

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 652 653 812 Abs. 1
    Maklerlohnanspruchs eines zustimmungspflichtigen WEG -Verwalters

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Maklercourtage; Bestehen eines Interessenkonfliktes bei Verwaltung der Wohneigentumsanlage; Notwendigkeit der Aufklärung über die Verwalterstellung

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 877
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.03.1978 - IV ZR 175/76

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Maklerlohn - Rückzahlung der …

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2002 - 8 U 53/02
    Die Beklagte hat eine echte Maklerleistung nicht erbringen können, da sie sich als Verwalterin der Wohnanlage, die gemäß § 12 WEG die Zustimmung zum Verkauf zu erklären hatte, in einem institutionalisierten Interessenkonflikt befand (vgl. dazu BGH, NJW 1991, 168 ; NJW 85, 2473; NJW 1981, 2293; WM 1978, 711; Kritik bei Dehner, NJW 1993, 2225 ff.;… Staudinger-Reuter, BGB , 13. Bearb., §§ 652, 653 Rdn. 138).

    Vielmehr ist gerade die Tragung einer Maklercourtage, mithin eine Gegenleistung für eine Maklertätigkeit, festgelegt worden (vgl. hierzu BGH, NJW 1981, 277; WM 1978, 711).

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 226/89

    Rechte des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2002 - 8 U 53/02
    Die Beklagte hat eine echte Maklerleistung nicht erbringen können, da sie sich als Verwalterin der Wohnanlage, die gemäß § 12 WEG die Zustimmung zum Verkauf zu erklären hatte, in einem institutionalisierten Interessenkonflikt befand (vgl. dazu BGH, NJW 1991, 168 ; NJW 85, 2473; NJW 1981, 2293; WM 1978, 711; Kritik bei Dehner, NJW 1993, 2225 ff.;… Staudinger-Reuter, BGB , 13. Bearb., §§ 652, 653 Rdn. 138).
  • BGH, 24.04.1985 - IVa ZR 211/83

    Anspruch auf Zahlung von Maklerlohn - Bestehen einer gesellschaftsrechtlichen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2002 - 8 U 53/02
    Die Beklagte hat eine echte Maklerleistung nicht erbringen können, da sie sich als Verwalterin der Wohnanlage, die gemäß § 12 WEG die Zustimmung zum Verkauf zu erklären hatte, in einem institutionalisierten Interessenkonflikt befand (vgl. dazu BGH, NJW 1991, 168 ; NJW 85, 2473; NJW 1981, 2293; WM 1978, 711; Kritik bei Dehner, NJW 1993, 2225 ff.;… Staudinger-Reuter, BGB , 13. Bearb., §§ 652, 653 Rdn. 138).
  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 159/80

    Anspruch auf Auszahlung der in einem Maklervertrag vereinbarten Provision - …

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2002 - 8 U 53/02
    Die Beklagte hat eine echte Maklerleistung nicht erbringen können, da sie sich als Verwalterin der Wohnanlage, die gemäß § 12 WEG die Zustimmung zum Verkauf zu erklären hatte, in einem institutionalisierten Interessenkonflikt befand (vgl. dazu BGH, NJW 1991, 168 ; NJW 85, 2473; NJW 1981, 2293; WM 1978, 711; Kritik bei Dehner, NJW 1993, 2225 ff.;… Staudinger-Reuter, BGB , 13. Bearb., §§ 652, 653 Rdn. 138).
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 45/80

    Erwerb von Eigentumswohnungen nach dem "Kölner Modell" - Entlastung von den …

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2002 - 8 U 53/02
    Vielmehr ist gerade die Tragung einer Maklercourtage, mithin eine Gegenleistung für eine Maklertätigkeit, festgelegt worden (vgl. hierzu BGH, NJW 1981, 277; WM 1978, 711).
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