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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3075
OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02 (https://dejure.org/2004,3075)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.03.2004 - 15 W 412/02 (https://dejure.org/2004,3075)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. März 2004 - 15 W 412/02 (https://dejure.org/2004,3075)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungseigentumsrecht: Kein Bereicherungsanspruch wegen überzahlter Wohngeldvorschüsse - Vorrang der Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss von Bereicherungsansprüchen durch Jahresabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für ein Verfahren zwischen den Miteigentümern und einem ehemaligen Miteigentümer ; Verpflichtung zur Vorschusszahlungen auf die gemeinschaftlich zu tragenden Lasten einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Beschluß des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 238
  • NZM 2005, 460
  • FGPrax 2004, 269
  • ZMR 2005, 398
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Abgesehen davon, daß Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung nach der neueren Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW 1999, 3713, 3714) in materieller Hinsicht keine sich wechselseitig ausschließenden, sondern sich ergänzende Anspruchsgründe sind, ist eine Antragsänderung, zu der der Wechsel vom Haupt- zum Hilfsvorbringen grundsätzlich zählt, dann auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zulässig, wenn das Hilfsvorbringen bereits in der Beschwerdeinstanz erfolgt ist und das Beschwerdegericht hierüber entschieden hat (§§ 27 Abs. 1 S. 2 FGG, 559 Abs. 1 ZPO).

    Nach einhelliger Auffassung entsteht die Verpflichtung zur Vorschußzahlungen auf die gemäß § 16 Abs. 2 WEG gemeinschaftlich zu tragenden Lasten erst durch die Beschlußfassung der Gemeinschaft über den Wirtschaftsplan gemäß § 28 Abs. 5 WEG (BGH NJW 1996, 725, 726; 1999, 3713, 3714).

  • OLG Hamm, 08.05.1998 - 15 W 83/98

    Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Zutreffend ist der rechtliche Ansatz, daß die Zahlung von Wohngeldvorschüssen rechtsgrundlos erfolgt, wenn es an wirksamen Beschlüssen zu dem jeweiligen Wirtschaftsplan fehlt (vgl. BGH MDR 1993, 342, 343; Senat FGPrax 1998, 173f).

    Der Senat hat im Anschluß an die Rechtsprechung des Kammergerichts (NJW-RR 1993, 338) bereits entschieden, daß Vorschußzahlungen, die auf der Grundlage eines später für unwirksam erklärten Wirtschaftsplans geleistet wurden, keine selbstständigen, gegen die einzelnen Miteigentümer durchsetzbaren Bereicherungsansprüche begründen (vgl. Senat FGPrax 1998, 173).

  • KG, 31.01.2000 - 24 W 7323/98
    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Der Anteil am Verwaltungsvermögen, in welchem die Vorschußzahlungen aufgehen, geht nämlich mit dem Wohnungseigentum auf den Erwerber über, so daß der vormalige Eigentümer weder die Abrechnung noch die Auszahlung eines Guthabens verlangen kann (KG FGPrax 2000, 94f = NZM 2000, 830; KGR 2001, 228, 230;… Engelhardt aaO).
  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Die Vorschrift des § 426 BGB wird im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer durch das Wirtschaftswesen der Eigentümergemeinschaft, wie es sich aus den §§ 16, 28 WEG ergibt, verdrängt (BGH NJW 1988, 1910, 1911).
  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Nach einhelliger Auffassung entsteht die Verpflichtung zur Vorschußzahlungen auf die gemäß § 16 Abs. 2 WEG gemeinschaftlich zu tragenden Lasten erst durch die Beschlußfassung der Gemeinschaft über den Wirtschaftsplan gemäß § 28 Abs. 5 WEG (BGH NJW 1996, 725, 726; 1999, 3713, 3714).
  • BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Zuständigkeit nach § 43 WEG für alle aus dem Gemeinschaftsverhältnis herrührenden Ansprüche gegeben ist, auch wenn ein Verfahrensbeteiligter bereits vor Rechtshängigkeit aus der Gemeinschaft ausgeschieden ist (BGH NJW 2002, 3709ff).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 279/91

    Schadensersatz nach ungerechtfertigter einstweiligen Anordnung in …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Zutreffend ist der rechtliche Ansatz, daß die Zahlung von Wohngeldvorschüssen rechtsgrundlos erfolgt, wenn es an wirksamen Beschlüssen zu dem jeweiligen Wirtschaftsplan fehlt (vgl. BGH MDR 1993, 342, 343; Senat FGPrax 1998, 173f).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer; …

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Eine Ausnahme ist nur für den Fall zu machen, daß ein Miteigentümer eine gemeinschaftliche Schuld unmittelbar im Außenverhältnis über seinen Anteil hinaus direkt begleicht, da der Vorrang der §§ 16, 28 WEG vom Regelfall der Begleichung gemeinschaftlicher Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsvermögen ausgeht (BGH NJW 1990, 2386; KG NJW-RR 1991, 402).
  • BGH, 16.03.1983 - VIII ZR 346/81

    Kaufmannseigenschaft des Betreibers eines Lichtspieltheaters

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Soweit der Bundesgerichtshof den Rechtsgedanken des § 427 BGB entsprechend auf Bereicherungsansprüche gegen die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts angewandt hat, wenn die Leistung im Rahmen eines nichtigen Vertrages oder zur Begründung eines Vertrages erbracht wurden, und aus der Sicht des Leistenden ein vertragliches Gesamtschuldverhältnis begründet werden sollte (BGH NJW 1985, 1828; 1983, 1905, 1907f), ergibt sich hieraus für die vorliegende Fallkonstellation nichts anderes.
  • BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 51/87

    Darlegungslast im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02
    Diese findet ihre Grenzen bei solchen Tatsachen, die ihrer Natur nach am ehesten von einem Beteiligten vorgetragen werden können (BGH NJW 1988, 1839, 1840; vgl. auch OLG Köln NJW-RR 1994, 396f).
  • OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 36/93

    Testierunfähigkeit; Feststellung; Sachverständigengutachten; Erneute Vernehmung …

  • BGH, 12.11.1984 - II ZR 96/84

    Bereicherungsanspruch wegen Nichterfüllung von Getränkeabnahmevertrag durch …

  • BayObLG, 18.07.2002 - 2Z BR 148/01

    Entstehung der Wohngeldschuld eines Wohnungseigentümers - Verpflichtung durch …

  • KG, 16.11.1992 - 24 W 1940/92

    Geordnetes Zahlungswesen und Abrechnungswesen als Bestandteil der ordnungsgemäßen …

  • KG, 30.11.1990 - 24 W 3939/90

    Gerichtliche Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs gegen Dritte ohne …

  • OLG Hamm, 03.10.1980 - 11 U 60/80
  • BGH, 10.07.2020 - V ZR 178/19

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einzelner Positionen der Einzelabrechnungen …

    Es gelte der "Vorrang des Innenausgleichs" in dem Sinne, dass der Ausgleich zwischen den Wohnungseigentümern im Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft stattfinde (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2005, 238, 240; NJW-RR 1999, 93, 94; OLG Köln,ZMR 2007, 642; KG, NJW-RR 1999, 92; LG Düsseldorf, ZWE 2014, 89, 90; AG Charlottenburg, ZWE 2019, 85, 86; AG Augsburg, ZWE 2013, 423, 424;… T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 83;… BeckOK WEG/Bartholome [1.5.2020], § 28 Rn. 25).

    Es gelte der "Vorrang des Innenausgleichs" in dem Sinne, dass der Ausgleich zwischen den Wohnungseigentümern im Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft stattfinde (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2005, 238, 240; NJW-RR 1999, 93, 94; OLG Köln,ZMR 2007, 642; KG, NJW-RR 1999, 92; LG Düsseldorf, ZWE 2014, 89, 90; AG Charlottenburg, ZWE 2019, 85, 86; AG Augsburg, ZWE 2013, 423, 424;… T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 83;… BeckOK WEG/Bartholome [1.5.2020], § 28 Rn. 25).

    Es gelte der "Vorrang des Innenausgleichs" in dem Sinne, dass der Ausgleich zwischen den Wohnungseigentümern im Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft stattfinde (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2005, 238, 240; NJW-RR 1999, 93, 94; OLG Köln,ZMR 2007, 642; KG, NJW-RR 1999, 92; LG Düsseldorf, ZWE 2014, 89, 90; AG Charlottenburg, ZWE 2019, 85, 86; AG Augsburg, ZWE 2013, 423, 424;… T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 83;… BeckOK WEG/Bartholome [1.5.2020], § 28 Rn. 25).

  • OLG Hamm, 08.10.2007 - 15 W 385/06

    Aufwendungsersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Verband der …

    Nach dem sich aus den §§ 16, 28 WEG ergebenden Finanzsystem der Wohnungseigentümergemeinschaft und deren Rechnungswesen, das die Vorschriften des BGB über den Bereicherungsanspruch nach § 812 BGB wegen rechtsgrundloser Zahlung von Wohngeldvorschüssen ebenso wie den Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB solcher Miteigentümer, die über das Gemeinschaftsvermögen für andere in Vorlage getreten sind, verdrängt (BGH NJW 1988, 1910; Senat FGPrax 2004, 269, 271 = NJW-RR 2005, 238 = ZMR 2005, 398), stehen einem Wohnungseigentümer nach dem Ausscheiden aus der Eigentümergemeinschaft nachwirkende Ansprüche auf Abrechnung eingezahlter Beitragsvorschüsse und Auszahlung von Guthaben nicht zu.

    Der Senat hat daher schon in seiner bereits genannten Entscheidung (FGPrax 2004, 269, 270 = NJW-RR 2005, 238) ausgeführt, dass der Vorrang der §§ 16, 28 WEG vom Regelfall der Begleichung gemeinschaftlicher Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsvermögen ausgeht (vgl. BGHZ 111, 148 = NJW 1990, 2386), der hier eben nicht vorliegt.

  • OLG München, 20.01.2025 - 19 U 2746/24

    Einzelner Wohnungseigentümer, Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Vertrag mit …

    Abgesehen davon, dass dieser - was indes offen ist - bei einer Erstattung der überzahlten Betriebskosten an seinen Meter Be nicht mehr bereichert wäre, sind bei einer fehlerhaften Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 2 WEG isolierte bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche der Wohnungseigentümer untereinander grundsätzlich ausgeschlossen (…KG, Beschluss v. 18.07.2008, Az. 24 W 54/07, juris Rz. 24;… OLG Köln, Beschluss v. 22.11.2006, Az. 16 Wx 215/06, juris Rz. 6; OLG Hamm, Beschluss v. 25.03.2004, Az. 15 W 412/02, juris Rz. 31 f.;… Beschluss v. 08.05.1998, Az. 15 W 83/98, juris Rz. 15;… LG Düsseldorf, Urteil v. 07.11.2013, Az. 19 S 77/12, juris Rz. 17 ff.; Greiner, ZWE 2018, 341 [347 f.]).
  • OLG Hamm, 18.05.2006 - 15 W 25/06

    WEG : Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung

    Denn nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des KG (NJW-RR 1993, 338)und des Senats (FGPrax 1998, 173; FGPrax 2004, 269) wird ein solcher Erstattungsanspruch durch das Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft überlagert: Ein Erstattungsanspruch wegen rechtsgrundloser Vorauszahlung kommt nur in dem Umfang in Betracht, in dem durch die feststellende Wirkung der durch Eigentümerbeschluss genehmigten Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der geleisteten Vorauszahlungen ein Guthaben des betreffenden Wohnungseigentümers ausgewiesen wird.
  • LG München I, 09.08.2013 - 1 S 11673/13

    Keine Rückforderung von "rechtsgrundlosen" Beiträgen!

    Grundsätzlich kann ein Wohnungseigentümer eine Wohngeldüberzahlung aufgrund des Vorrangs des Innenausgleichs über die Jahresabrechnung nicht gemäß § 812 I 1 Fall 1 BGB zurückfordern (OLG Köln ZMR 2007, 642; OLG Hamm NZM 2005, 460;… Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 28 Rn. 20 a.E.;… Elzer, in: Riecke/Schmid, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 22).

    Entgegen der Auffassung der Klagepartei führt der Vorrang des Innenausgleichs - wie er etwa in der Entscheidung OLG Hamm vom 25.03.2004, 15 W 412/02, ZMR 2005, 398 ff. dargestellt wurde- auch nicht dazu, dass bei einer versehentlichen Zahlung von Wohngeld an die Wohnungseigentümergemeinschaft eine Rückforderung des leistenden Eigentümers von vornherein ausgeschlossen wäre.

  • AG München, 25.01.2018 - 484 C 9773/14

    Abgewiesene Klage im Streit einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Ein Rückforderungsanspruch steht dem einzelnen Wohnungseigentümer nur dann zu, wenn eine beschlossene Jahresabrechnung für ihn ein entsprechendes Guthaben ausweist (…Spielbauer in Spielbauer/Then 3. Aufl. WEG-Kommentar § 28 Rn. 83; OLG Köln vom 22.11.2006 - 16 Wx215/06, ZMR 2007, 642; OLG Hamm vom 25.03.2004 - 15 Wx 412/02, ZMR 2005, 398).
  • OLG Köln, 22.11.2006 - 16 Wx 215/06

    Keine Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen durch einzelne …

    Selbständige durchsetzbare Bereichungsansprüche können deshalb in diesem Verhältnis nicht entstehen (vgl. OLG Hamm, NZM 2005, 460, 462; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 93, 94; KG, NJW-RR 1999, 338;… ebenso Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9.Aufl. § 28 Rdnr. 111;… Bärmann /Pick, WEG, 16. Aufl., § 28 Rdnr. 31).
  • LG Düsseldorf, 25.04.2022 - 25 S 74/21

    Ungültig erklärter Beschluss über Jahresabrechnung: Gibt es …

    Es gelte der "Vorrang des Innenausgleichs" in dem Sinne, dass der Ausgleich zwischen den Wohnungseigentümern im Abrechnungssystem der Wohnungseigentümergemeinschaft stattfinde (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2005, 238, 240; NJW-RR 1999, 93, 94; OLG Köln, ZMR 2007, 642; KG, NJW-RR 1999, 92; LG Düsseldorf, ZWE 2014, 89, 90; AG Charlottenburg, ZWE 2019, 85, 86; AG Augsburg, ZWE 2013, 423, 424;… T. Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 83;… BeckOK WEG/Bartholome [1.5.2020], § 28 Rn. 25).

    Die von dem Bundesgerichtshof ausdrücklich als zutreffend bezeichneten Entscheidungen des OLG Hamm (NJW-RR 2005, 238) und des Kammergerichts (NJW-RR 1999, 92) haben insoweit gerade für Zahlungen auf einen nicht wirksam beschlossenen Wirtschaftsplan bzw. eine Sonderumlage einen Anspruch aus § 812 BGB abgelehnt.

  • AG Augsburg, 17.04.2013 - 30 C 5735/12

    Wohnungseigentum: Rückzahlungsanspruch des Wohnungseigentümers gegen die …

    Insoweit ist die streitgegenständliche Situation derjenigen, die der Entscheidung des OLG Hamm vom 25.03.2004, Az. 15 W 412/02, zu Grunde lag (hier wurden Wohngeldvorschüsse geleistet, ohne dass ein wirksam beschlossener Wirtschaftsplan vorlag) vergleichbar.
  • BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04

    Voraussetzungen und Gegenstand eines ordnungsmäßigen Eigentümerbeschlusses über …

    Fehlt es an wirksamen Beschlüssen zu dem jeweiligen Wirtschaftsplan, ist die Zahlung von Wohngeldvorschüssen rechtsgrundlos (OLG Hamm ZMR 2005, 398/399; BGH ZMR 1993, 176/179).
  • AG Neuss, 19.12.2012 - 91 C 3589/12

    Rückzahlung zu Unrecht entrichteter Hausgelder zulässig?

  • OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06

    Anforderungen an die Berechenbarkeit des Verteilerschlüssels in einem …

  • OLG Braunschweig, 29.05.2006 - 3 W 9/06
  • AG Duisburg, 13.08.2012 - 75a C 28/12

    Bereicherungsrechtliche Rückzahlungsansprüche bei Zahlung von Hausgeld ohne …

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dejure.org Übersicht OLG Hamm

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 83/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8048
OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 83/04 (https://dejure.org/2004,8048)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.04.2004 - 12 U 83/04 (https://dejure.org/2004,8048)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. April 2004 - 12 U 83/04 (https://dejure.org/2004,8048)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Luftbeförderungsvertrag

  • pilotundrecht.de PDF

    Vereinsmitglied ist grds. kein Luftfrachtführer

  • rechtsportal.de

    LuftVG § 48; LuftVG § 49a; BGB § 276 Abs. 2
    Zur Haftungsbeschränkung der Leute des Luftfrachtführers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Schmerzensgeld bei Eintritt einer Gesundheitsverletzung bei Durchführung eines Fallschirm-Tandemsprung; Luftfrachtführer als richtiger Anspruchsgegner nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG); Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 697
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 83/04
    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (Senat VersR 1993, 1096; BGH VersR 2003, 364; BGH VersR 1997, 351).
  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95

    Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 83/04
    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (Senat VersR 1993, 1096; BGH VersR 2003, 364; BGH VersR 1997, 351).
  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 121/88

    Begriff der Leute; Handeln in Ausführung; Haftung für Verhalten eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 83/04
    Das darf bei der Auslegung nicht unberücksichtigt bleiben (BGH VersR 1989, 522).
  • BGH, 05.07.1983 - VI ZR 289/81

    Haftung eines Luftsportvereins als Luftfrachtführer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 83/04
    Luftfrachtführer ist nur derjenige, der sich durch Vertrag im eigenen Namen verpflichtet, Personen oder Gepäck auf dem Luftweg zu befördern (BGHZ 88, 70; Hofmann/Grabherr, Luftverkehrsgesetz, § 44 Rdn.12).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.1992 - 12 U 16/92

    Verkehrsunfall; Grobe Fahrlässigkeit; Zigarette; Rauchen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 83/04
    Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss es sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt (Senat VersR 1993, 1096; BGH VersR 2003, 364; BGH VersR 1997, 351).
  • BGH, 06.10.1981 - VI ZR 112/80

    Ersatzklage eines belgischen Krankenversicherers gegen den beklagten Piloten …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 83/04
    Die vom Gesetzgeber festgesetzte Haftungsbegrenzung für den Luftfrachtführer wäre zudem in nicht unbeachtlichem Umfang aufgehoben, wenn seine Leute in Ausführung ihrer Verrichtungen schon bei einfachem Verschulden dem Grunde nach haften würden, da diese in zahlreichen Fällen nach den Grundsätzen der gefahrgeneigten Arbeit vom Luftfrachtführer Freistellung von ihren Schadensersatzverpflichtungen verlangen könnten (vgl. auch BGH VersR 1982, 44).
  • OLG Hamm, 23.12.1985 - 20 W 55/85

    Fahrlässiger Versicherungsfall in der Feuerversicherung; Trennschleifgerät; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 83/04
    Selbst im Hinblick auf die individuellen Fähigkeiten des Beklagten und in Anbetracht des Umstands, dass von ihm als Tandemführer ruhiges und besonnenes Verhalten verlangt werden konnte, kann sein Fehlverhalten nicht als subjektiv unentschuldbar angesehen werden, sondern erklärt sich aus den besonderen Umständen der bedrängten Lage (vgl. auch OLG Hamm VersR 1987, 654).
  • LG Heilbronn, 24.10.1995 - 3 O 2648/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 83/04
    Zu den - nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht zum Zuge kommenden - Beschränkungen der Haftung nach §§ 44 ff LuftVG zählt auch der Ausschluss des Ersatzes immaterieller Schäden (OLG Hamm ZLW 2002, 111; LG Heilbronn NJWE-VHR 1996, 199;… Giemulla, a.a.O. § 48 Rdn.10;… Geigel, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl, Kap. 29 Rdn. 52).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 102/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8348
OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 102/03 (https://dejure.org/2004,8348)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.01.2004 - 5 U 102/03 (https://dejure.org/2004,8348)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 5 U 102/03 (https://dejure.org/2004,8348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 296; ; ZPO § 531 I; ; ZPO § 767

  • rechtsportal.de

    ZPO § 296; ZPO § 531 Abs. 1; ZPO § 767
    Präklusion von in einem Vollstreckungsabwehrverfahren unterlassenem Vorbringen bei nachfolgender gerichtlicher Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Rückweisung verspäteten Sachvortrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unerheblichkeit eines verspäteten Sachvortrags aus Rechtsgründen; Möglichkeit der Zurückweisung als verspätet; Bedeutung der Präklusionsfolgen für die Berufungsinstanz; Präklusion eines Vollstreckungsschuldners bei Versäumnis des Vorbringens von Einwendungen im Rahmen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 2004, 504
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 246/84

    Tenorierung bei teilweiser erfolgreicher Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 102/03
    a) Denn darüber, dass eine im Rahmen eines früheren Vollstreckungsabwehrverfahrens erhebbare, aber nicht erhobene Einwendung im Rahmen einer weiteren Vollstreckungsabwehrklage ausgeschlossen wäre, besteht heute kein ernsthafter Streit mehr; dies folgt entweder aus einer Anwendung von § 767 Abs. 3 ZPO (…dafür etwa Zöller-Herget, 24. Aufl., Rn. 22 zu § 767 ZPO.;… Stein-Jonas-Münzberg, 21. Aufl., Rn. 52 zu § 767 ZPO; Burgard, ZZP 106 (1993), 23 ff; BGH NJW 1973, 1328, 1328; BGH NJW 1991, 2280, 2281) oder - wenn § 767 Abs. 3 ZPO allein als innerprozessuale Präklusionsvorschrift angesehen wird - bereits aus einer extensiven Anwendung des § 767 Abs. 2 ZPO (dafür insb. K. Schmidt, JR 1992, 89, 93 ff.;… MünchKommZPO-K. Schmidt, 2. Aufl., Rn. 74, 85, 90;. BGH WM 1986, 1032, 1033).

    So liegt es aber im Rahmen der Erhebung einer weiteren Vollstreckungsklage selbst dann nicht, wenn der vollstreckbare Titel in einer vollstreckbaren Urkunde besteht (s. bereits BGH NJW 1973, 1328 f.; BGH NJW-RR 1987, 59).

    Könnte somit bei Erhebung einer weiteren Vollstreckungsabwehrklage durch die Beklagte allenfalls darüber gestritten werden, ob - was eine Anwendung des § 767 Abs. 3 ZPO nahe legt - die Präklusion verschuldensabhängig ist (dafür etwa Burgard, ZZP 106 (1993), 23, 31 ff., 39 ff.;… Stein-Jonas-Münzberg, 21. Aufl., Rn. 52 ff. zu § 767 ZPO;… Zöller-Herget, 24. Aufl., Rn. 22 zu § 767 ZPO sowie bereits Zeuner , ZZP 74 (1961), 190, 192; Gilles, ZZP 83 (1970), 61, 107 f.) oder verschuldensunabhängig (BGH NJW 1973, 1328, 1328 f.; BGH WM 1986, 1032, 1033 f.; unklar BGH NJW 1991, 2280, 2281;… aus der prozessrechtlichen Literatur heute vor allem K. Schmidt, JR 1992, 89, 93 f. und MünchKommZPO-Schmidt, 2. Aufl.,Rn. 87 und 90 zu § 767 ZPO), so wäre indessen die Beklagte in jedem Fall präkludiert: denn zum Zeitpunkt des Vorprozesses war die Beklagte ersichtlich sowohl objektiv zur Geltendmachung der behaupteten negativen Sicherungsabrede ebenso in der Lage wie schließlich auch subjektiv nichts dafür ersichtlich ist, dass und aus welchem Grunde heraus ein Vortrag in beiden Rechtszügen hätte unterbleiben können.

  • BGH, 21.05.1973 - II ZR 22/72

    Beschränkung der Klagegründe nach § 767 Abs. 3 ZPO

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 102/03
    a) Denn darüber, dass eine im Rahmen eines früheren Vollstreckungsabwehrverfahrens erhebbare, aber nicht erhobene Einwendung im Rahmen einer weiteren Vollstreckungsabwehrklage ausgeschlossen wäre, besteht heute kein ernsthafter Streit mehr; dies folgt entweder aus einer Anwendung von § 767 Abs. 3 ZPO (…dafür etwa Zöller-Herget, 24. Aufl., Rn. 22 zu § 767 ZPO.;… Stein-Jonas-Münzberg, 21. Aufl., Rn. 52 zu § 767 ZPO; Burgard, ZZP 106 (1993), 23 ff; BGH NJW 1973, 1328, 1328; BGH NJW 1991, 2280, 2281) oder - wenn § 767 Abs. 3 ZPO allein als innerprozessuale Präklusionsvorschrift angesehen wird - bereits aus einer extensiven Anwendung des § 767 Abs. 2 ZPO (dafür insb. K. Schmidt, JR 1992, 89, 93 ff.;… MünchKommZPO-K. Schmidt, 2. Aufl., Rn. 74, 85, 90;. BGH WM 1986, 1032, 1033).

    So liegt es aber im Rahmen der Erhebung einer weiteren Vollstreckungsklage selbst dann nicht, wenn der vollstreckbare Titel in einer vollstreckbaren Urkunde besteht (s. bereits BGH NJW 1973, 1328 f.; BGH NJW-RR 1987, 59).

    Könnte somit bei Erhebung einer weiteren Vollstreckungsabwehrklage durch die Beklagte allenfalls darüber gestritten werden, ob - was eine Anwendung des § 767 Abs. 3 ZPO nahe legt - die Präklusion verschuldensabhängig ist (dafür etwa Burgard, ZZP 106 (1993), 23, 31 ff., 39 ff.;… Stein-Jonas-Münzberg, 21. Aufl., Rn. 52 ff. zu § 767 ZPO;… Zöller-Herget, 24. Aufl., Rn. 22 zu § 767 ZPO sowie bereits Zeuner , ZZP 74 (1961), 190, 192; Gilles, ZZP 83 (1970), 61, 107 f.) oder verschuldensunabhängig (BGH NJW 1973, 1328, 1328 f.; BGH WM 1986, 1032, 1033 f.; unklar BGH NJW 1991, 2280, 2281;… aus der prozessrechtlichen Literatur heute vor allem K. Schmidt, JR 1992, 89, 93 f. und MünchKommZPO-Schmidt, 2. Aufl.,Rn. 87 und 90 zu § 767 ZPO), so wäre indessen die Beklagte in jedem Fall präkludiert: denn zum Zeitpunkt des Vorprozesses war die Beklagte ersichtlich sowohl objektiv zur Geltendmachung der behaupteten negativen Sicherungsabrede ebenso in der Lage wie schließlich auch subjektiv nichts dafür ersichtlich ist, dass und aus welchem Grunde heraus ein Vortrag in beiden Rechtszügen hätte unterbleiben können.

  • BGH, 28.05.1991 - IX ZR 181/90

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Verzögerungsauftrag; Ausschluß von …

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 102/03
    a) Denn darüber, dass eine im Rahmen eines früheren Vollstreckungsabwehrverfahrens erhebbare, aber nicht erhobene Einwendung im Rahmen einer weiteren Vollstreckungsabwehrklage ausgeschlossen wäre, besteht heute kein ernsthafter Streit mehr; dies folgt entweder aus einer Anwendung von § 767 Abs. 3 ZPO (…dafür etwa Zöller-Herget, 24. Aufl., Rn. 22 zu § 767 ZPO.;… Stein-Jonas-Münzberg, 21. Aufl., Rn. 52 zu § 767 ZPO; Burgard, ZZP 106 (1993), 23 ff; BGH NJW 1973, 1328, 1328; BGH NJW 1991, 2280, 2281) oder - wenn § 767 Abs. 3 ZPO allein als innerprozessuale Präklusionsvorschrift angesehen wird - bereits aus einer extensiven Anwendung des § 767 Abs. 2 ZPO (dafür insb. K. Schmidt, JR 1992, 89, 93 ff.;… MünchKommZPO-K. Schmidt, 2. Aufl., Rn. 74, 85, 90;. BGH WM 1986, 1032, 1033).

    Könnte somit bei Erhebung einer weiteren Vollstreckungsabwehrklage durch die Beklagte allenfalls darüber gestritten werden, ob - was eine Anwendung des § 767 Abs. 3 ZPO nahe legt - die Präklusion verschuldensabhängig ist (dafür etwa Burgard, ZZP 106 (1993), 23, 31 ff., 39 ff.;… Stein-Jonas-Münzberg, 21. Aufl., Rn. 52 ff. zu § 767 ZPO;… Zöller-Herget, 24. Aufl., Rn. 22 zu § 767 ZPO sowie bereits Zeuner , ZZP 74 (1961), 190, 192; Gilles, ZZP 83 (1970), 61, 107 f.) oder verschuldensunabhängig (BGH NJW 1973, 1328, 1328 f.; BGH WM 1986, 1032, 1033 f.; unklar BGH NJW 1991, 2280, 2281;… aus der prozessrechtlichen Literatur heute vor allem K. Schmidt, JR 1992, 89, 93 f. und MünchKommZPO-Schmidt, 2. Aufl.,Rn. 87 und 90 zu § 767 ZPO), so wäre indessen die Beklagte in jedem Fall präkludiert: denn zum Zeitpunkt des Vorprozesses war die Beklagte ersichtlich sowohl objektiv zur Geltendmachung der behaupteten negativen Sicherungsabrede ebenso in der Lage wie schließlich auch subjektiv nichts dafür ersichtlich ist, dass und aus welchem Grunde heraus ein Vortrag in beiden Rechtszügen hätte unterbleiben können.

  • BGH, 05.10.1993 - XI ZR 180/92

    Verjährungseinrede in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 102/03
    Im Übrigen besteht Gewissheit zunächst allein darin, dass die Möglichkeit der Vollstreckungsabwehrklage die Berufung gegen das Ersturteil nicht ausschließt (die Anordnung einer entsprechenden Subsidiarität der Vollstreckungsabwehrklage in § 635 Abs. 2 des Entwurfs der CPO - vgl. Hahn, Die gesammten Materialien zu den Reichsjustizgesetzen II (1881) - war in die endgültige Fassung des § 686 Abs. 2 CPO (§ 767 Abs. 2 ZPO heutiger Zählung) nicht übernommen worden) und deshalb ein der materiellen Rechtslage widersprechender Vollstreckungserfolg jedenfalls dann mit einer Bereicherungs- oder Schadensersatzklage bekämpft werden kann, wenn - vorbehaltlich der Rechtskraft eines anderweitigen Urteils - der Schuldner Einwendungen mit einer Vollstreckungsklage hätte geltend machen können, eine derartige aber nicht erhoben hatte (BGH NJW 1986, 2047, 2048; BGH NJW 1993, 3318, 3320; ebenso bereits OLG Frankfurt NJW 1961, 1479, 1480).

    Zwar setzten sich nach Beendigung der Zwangsvollstreckung die rechtlichen Möglichkeiten der Vollstreckungsabwehrklage in der materiellrechtlichen Bereicherungsklage - hinzuzufügen ist: oder auch einer entsprechenden Schadensersatzklage - fort (BGH NJW 1982, 1147, 1148; BGH NJW 1986, 2047, 2048; BGH NJW 1993, 3318, 3320).

  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 29/85

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Unterhaltsverpflichteten durch …

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 102/03
    Im Übrigen besteht Gewissheit zunächst allein darin, dass die Möglichkeit der Vollstreckungsabwehrklage die Berufung gegen das Ersturteil nicht ausschließt (die Anordnung einer entsprechenden Subsidiarität der Vollstreckungsabwehrklage in § 635 Abs. 2 des Entwurfs der CPO - vgl. Hahn, Die gesammten Materialien zu den Reichsjustizgesetzen II (1881) - war in die endgültige Fassung des § 686 Abs. 2 CPO (§ 767 Abs. 2 ZPO heutiger Zählung) nicht übernommen worden) und deshalb ein der materiellen Rechtslage widersprechender Vollstreckungserfolg jedenfalls dann mit einer Bereicherungs- oder Schadensersatzklage bekämpft werden kann, wenn - vorbehaltlich der Rechtskraft eines anderweitigen Urteils - der Schuldner Einwendungen mit einer Vollstreckungsklage hätte geltend machen können, eine derartige aber nicht erhoben hatte (BGH NJW 1986, 2047, 2048; BGH NJW 1993, 3318, 3320; ebenso bereits OLG Frankfurt NJW 1961, 1479, 1480).

    Zwar setzten sich nach Beendigung der Zwangsvollstreckung die rechtlichen Möglichkeiten der Vollstreckungsabwehrklage in der materiellrechtlichen Bereicherungsklage - hinzuzufügen ist: oder auch einer entsprechenden Schadensersatzklage - fort (BGH NJW 1982, 1147, 1148; BGH NJW 1986, 2047, 2048; BGH NJW 1993, 3318, 3320).

  • LG Itzehoe, 01.08.2003 - 7 O 135/03
    Auszug aus OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 102/03
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 1. August 2003 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe - 7 O 135/03 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Itzehoe, 7. Zivilkammer Geschäftszeichen: 7 O 135/03 mit der Maßgabe zu bestätigen, dass der Berufungsbeklagten im Wege eines Unterlassens untersagt ist, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Itzehoe, 7. Zivilkammer Geschäftszeichen: 7 O 135/03 vom 1. August 2003 in die Zwangsvollstreckung über das im Grundbuch von R. Blatt 4218 und 4213 im Bestandsverzeichnis Nr. 3 eingetragene Grundvermögen bzw. Miteigentum der Berufungsklägerin zu betreiben und/oder zu erstrecken.

  • BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80

    Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 102/03
    Zwar setzten sich nach Beendigung der Zwangsvollstreckung die rechtlichen Möglichkeiten der Vollstreckungsabwehrklage in der materiellrechtlichen Bereicherungsklage - hinzuzufügen ist: oder auch einer entsprechenden Schadensersatzklage - fort (BGH NJW 1982, 1147, 1148; BGH NJW 1986, 2047, 2048; BGH NJW 1993, 3318, 3320).
  • BGH, 25.02.1988 - III ZR 272/85

    Klage auf Rückzahlung eines ausgekehrten Versteigerungserlöses - Zulässigkeit der …

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 102/03
    Gleichwohl könne das durch rechtskräftiges Urteil Zugesprochene und im Wege der Zwangsvollstreckung Beigetriebene nicht mit der Begründung als ungerechtfertigte Bereicherung zurückgefordert werden, der Rechtsstreit sei unrichtig entschieden, sondern nur unter den Voraussetzungen des § 767 Abs. 2 ZPO (BGH NJW-RR 1988, 957, 958).
  • BGH, 06.03.1987 - V ZR 19/86

    Änderung des Zinsniveaus nach mündlicher Verhandlung

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 102/03
    Erforderlich sei also, dass "vor Beendigung der Zwangsvollstreckung eine Vollstreckungsgegenklage begründet gewesen wäre" (BGH NJW 1987, 3266, 3267).
  • BGH, 20.05.1998 - XII ZR 293/96

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Nichtbestehen titulierter Ansprüche

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 102/03
    Entsprechend verhält es sich bei Erhebung einer negativen Feststellungsklage (BGH, Beschluss vom 20. Mai 1998 - XII ZR 293/96- , in BGHR ZPO § 256 Abs. 1 - negative Feststellung - 15; vgl. bereits RGZ 158, 145, 150).
  • BGH, 07.06.1961 - VIII ZR 69/60
  • RG, 25.08.1938 - V 32/38

    1. Wann ist Einheit des Streitgegenstandes in mehreren gleichzeitig anhängigen …

  • OLG Frankfurt, 03.02.1961 - 3 U 134/60
  • BGH, 19.06.1984 - IX ZR 89/83

    Rechtskraft einer Entscheidung über eine Vollstreckungsgegenklage

  • BGH, 11.02.1992 - XI ZR 47/91

    Mittelbarer Beweis innerer Tatsachen

  • BGH, 25.10.1967 - V ZR 29/66

    Vollstreckungsgegenklage

  • BGH, 30.05.1960 - II ZR 207/58
  • BGH, 16.12.1977 - V ZR 236/73

    Rechtsschutzbedürfniss für eine Vollstreckungsgegenklage bei Beendigung der …

  • OLG Frankfurt, 15.07.2019 - 13 U 20/18

    Keine Schadensersatz- oder Bereicherungsansprüche nach rechtskräftiger Abweisung …

    So soll vermieden werden, einen bereits entschiedenen Streit um dieselbe Rechtsfolge in abgewandelter Form erneut auszutragen (vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2016 - XI ZR 145/14; Urteil vom 20.4.2018 - V ZR 106/17; Urteil vom 30.5.1960 - II ZR 207/58; OLG Schleswig, Urteil vom 29.1.2004 - 5 U 102/03; OLG München, Beschluss vom 29.10.2014, 23 U 5018/13;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 322 Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2019 - 11 U 148/17

    Keine Pflichtverletzung durch Kündigung Darlehensvertrag und Einleitung …

    Zudem hat das Oberlandesgericht Schleswig schon vorher einen ähnlich gelagerten Fall im Sinne dieser BGH-Rechtsprechung entschieden (OLG Schleswig, Urteil vom 29.01.2004, 5 U 102/03).

    Das Urteil steht in Einklang mit den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 18.10.2016 (XI ZR 145/14) und 20.04.2018 (V ZR 106/17) und dem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 29.01.2004 (5 U 102/03).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 61/03, 19 W 62/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7117
OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 61/03, 19 W 62/03 (https://dejure.org/2004,7117)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.02.2004 - 19 W 61/03, 19 W 62/03 (https://dejure.org/2004,7117)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 2004 - 19 W 61/03, 19 W 62/03 (https://dejure.org/2004,7117)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 44
    Ablehnung der gesamten Kammer als befangen

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Ablehnung des Gerichts als solchem oder des gesamten Spruchkörpers; Anforderungen an die Darlegung der Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Zulässigkeit der Verwerfung eines Ablehnungsgesuches unter Mitwirkung des abgelehnten Richters; Annahme einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 61/03
    Das Gericht hätte in Anbetracht des hinreichend spezifizierten Ablehnungsgrundes und der jedenfalls nicht zweifelsfreie feststehenden Prozessverschleppungsabsicht nicht unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin am Landgericht E entscheiden dürfen, sondern insoweit nach §§ 45, 47 i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO verfahren müssen ( vgl. hierzu BGH NJW 1992, 983, 984; OLG Frankfurt FamRZ 1992, 1467, 1468).

    Die bloße Zugehörigkeit zu einem bestimmten Spruchkörper vermag jedoch die Besorgnis der Befangenheit nicht zu begründen; ein allein hierauf gestütztes, den Anforderungen des § 44 ZPO nicht genügendes Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig und kann unter Mitwirkung der abgelehnten Richter verworfen werden (BGH NJW 1992, 983, 984; BGH NJW 1974, 55, 56;… Zöller/Vollkommer a.a.O., § 45 Rdnr. 4).

  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter …

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 61/03
    Zwar ist grundsätzlich das Gericht als Solches oder ein ganzer Spruchkörper nicht ablehnbar (BGH NJW 74, 55, 56;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 44 Rdnr. 2, § 42 Rdnr. 3).

    Die bloße Zugehörigkeit zu einem bestimmten Spruchkörper vermag jedoch die Besorgnis der Befangenheit nicht zu begründen; ein allein hierauf gestütztes, den Anforderungen des § 44 ZPO nicht genügendes Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig und kann unter Mitwirkung der abgelehnten Richter verworfen werden (BGH NJW 1992, 983, 984; BGH NJW 1974, 55, 56;… Zöller/Vollkommer a.a.O., § 45 Rdnr. 4).

  • BFH, 31.05.1972 - II B 34/71

    Besorgnis der Befangenheit - Richter - Erledigung des Ablehnungsgesuchs - …

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 61/03
    Dies bedeutet jedoch nicht zwingend, dass der abgelehnte Richter namentlich bezeichnet werden muss, ausreichend ist, dass dieser individualisierbar und zweifelsfrei bestimmbar ist (BFH NJW 1973, 536;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 44 Rdnr. 2).
  • OLG Frankfurt, 12.03.1992 - 1 UF 184/91

    Unterhaltspflichtiger Elternteil; Umzug nach Westdeutschland; Höheres Einkommen; …

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 61/03
    Das Gericht hätte in Anbetracht des hinreichend spezifizierten Ablehnungsgrundes und der jedenfalls nicht zweifelsfreie feststehenden Prozessverschleppungsabsicht nicht unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin am Landgericht E entscheiden dürfen, sondern insoweit nach §§ 45, 47 i.V.m. § 44 Abs. 3 ZPO verfahren müssen ( vgl. hierzu BGH NJW 1992, 983, 984; OLG Frankfurt FamRZ 1992, 1467, 1468).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11

    Befugnis des Zivilbeschwerdegerichts zur Entscheidung über die Begründetheit …

    Rn. 39 4. Soweit eine Reihe von Oberlandesgerichten die Auffassung vertreten, es habe bei einer rechtlich nicht haltbaren Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zwingend eine Aufhebung und Zurückverweisung an das Ausgangsgericht zu erfolgen (OLG Köln, Beschl. v. 09.02.2004, OLGR 2004, 236 [juris Rn. 6];… OLG Schleswig, Beschl. v. 25.05.2007, OLGR 2007, 575 [juris Rn. 8];… OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.03.2009, OLGR 2009, 624 [juris Rn. 25 ff]), folgt der Senat dem nicht.
  • OLG Stuttgart, 22.09.2022 - 23 W 9/21

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Entscheidung des Beschwerdegerichts …

    Rn. 26 aa) Wurde ein Ablehnungsgesuch zu Unrecht unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig verworfen, muss im Beschwerdeverfahren nicht zwingend an die Vorinstanz zurückverwiesen werden, sondern kann grundsätzlich auch das Beschwerdegericht in der Sache entscheiden (ebenso OLG Frankfurt…, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 1 W 5/11, juris, Rn. 39 ff.;… MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl. 2020, § 46, Rn. 9;… BeckOK-ZPO/Vossler, 45. Ed. 1.7.2022, § 46, Rn. 10; wohl auch OLG Schleswig…, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 16 W 48/07, juris, Rn. 8, das die Sachgerechtheit einer eigenen Entscheidung prüft; a. A. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 18. März 2009 - 1 W 2/09, juris, Rn. 23 ff.; OLG Naumburg…, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 10 W 2/06, juris, Rn. 26; OLG Köln, Beschluss vom 9. Februar 2004 - 19 W 61/03, juris, Rn. 6;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 46, Rn. 20;… Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 46, Rn. 4).
  • OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06

    Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als …

    In Rechtsprechung und Rechtsliteratur ist zwar einhellig anerkannt, dass der abgelehnte Richter - abweichend von § 45 Abs. 2 ZPO - ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt sein soll, wenn das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich ist und insofern als unzulässig zu verwerfen wäre (vgl. BGH Rechtspfleger 2005, 415; BGH NJW 1992, 983, 984; BayObLG NJW-RR 1993, 1277, 1278; OLG Köln OLGR Köln 2004, 236; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1042; SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287, 288; BVerwG NJW 1997, 3327;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 6;… ders. § 45 ZPO Rdn. 4 m.w.N.).

    Das Landgericht hätte vielmehr in Anbetracht des hinreichend spezifizierten Ablehnungsgrundes und der nicht zweifelsfrei festgestellten Prozessverschleppungsabsicht nicht durch die abgelehnte Einzelrichterin entscheiden dürfen, sondern nach §§ 45 Abs. 1, 47 in Verbindung mit 44 Abs. 3 ZPO verfahren müssen, wollte es dem Beklagten nicht seinen gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 GG) im Ablehnungsverfahren entziehen (vgl. BGH NJW 1992, 983, 984; OLG Köln OLGR Köln 2004, 236; OLG Frankfurt FamRZ 1992, 1467, 1468;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 46 ZPO Rdn. 14).

    Da der Senat das Ablehnungsgesuch - in Abweichung von dem Landgericht - für zulässig erachtet, hat es die Sache an das Ausgangsgericht zur Ermöglichung einer Sachentscheidung durch den zuständigen gesetzlichen Richter nach gehörigen Verfahren (§§ 44 Abs. 2, 45 Abs. 1 Abs. 2 S. 1, Art. 101. Abs. 1 GG) zu verweisen (vgl. OLG Köln OLGR Köln 2004, 236;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 46 ZPO Rdn. 14).

  • OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 1 W 2/09

    Richterablehnung: Entscheidung des abgelehnten Richters über das gegen ihn …

    a) Der abgelehnte Richter ist abweichend von § 45 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt, wenn der Ablehnungsantrag eindeutig und offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist und deshalb der Verwerfung als unzulässig unterliegt (vgl. BGH Rechtspfl. 2005, 415; NJW 1992, 983, 984; BayObLG NJW-RR 1993, 1277, 1278; OLG Köln OLGR Köln 2004, 236; Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 2002, 1042).

    aa) Richtet sich die sofortige Beschwerde - wie im Streitfall - gegen einen Beschluss, durch den der abgelehnte Richter selbst über ein gegen ihn gerichtetes Ablehnungsgesuch entschieden hat, ist Verfahrensgegenstand in der Beschwerdeinstanz allein, ob die Grenzen der Entscheidungskompetenz eingehalten worden sind und der Beschluss zu Recht ergangen ist; erachtet das Beschwerdegericht das Ablehnungsgesuch für zulässig, hat es die Sache deshalb an das Ausgangsgericht zur Ermöglichung einer Sachentscheidung durch den zuständigen gesetzlichen Richter nach gehörigem Verfahren (§ 44 Abs. 3, § 45 Abs. 1 ZPO) zu verweisen (OLG Naumburg, Beschl. v. 14. Februar 2006 - 10 W 2/06, in Juris; OLG Köln, Beschl. v. 9. Februar 2004 - 19 W 61/03, 19 W 62/03, in Juris;… Zöller/Vollkommer, a.a.O. § 46 Rdnr. 14).

  • OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 10 WF 25/09

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung durch das …

    Hält das Beschwerdegericht das Ablehnungsgesuch für zulässig, so hat es das Verfahren an das Ausgangsgericht zur Ermöglichung einer Entscheidung durch den zuständigen (gesetzlichen) Richter nach Durchführung des dafür vorgesehenen Verfahrens zurückzuverweisen (OLG Köln, OLGR 2004, 236; OLG Schleswig, OLGR 2007, 575, 576;… Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 46 Rz. 14; vgl. auch BVerfG, NJW 2007, 3771; FamRZ 2007, 1953).
  • OLG Hamm, 16.12.2011 - 32 W 20/11

    Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch durch den abgelehnten Richter

    Rn. 17 Der abgelehnte Richter ist - abweichend von § 45 Abs. 1 ZPO - ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt, wenn der Ablehnungsantrag eindeutig und offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist und deshalb der Verwerfung als unzulässig unterliegt (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772 f.; BGH, NJW 1992, 983, 984; OLG Köln, OLGR Köln 2004, 236, 237).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 03.09.2003 - Verg 7/2003   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22749
OLG Bremen, 03.09.2003 - Verg 7/2003 (https://dejure.org/2003,22749)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03.09.2003 - Verg 7/2003 (https://dejure.org/2003,22749)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03. September 2003 - Verg 7/2003 (https://dejure.org/2003,22749)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GWB § 121 Abs. 1, 4
    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung im Vergabeverfahren

Verfahrensgang

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