Rechtsprechung
| OLG Köln, 25.11.2003 - 4 U 9/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 278; ; BGB § 989; ; BGB § 990 Abs. 1; ; BGB § 990 Abs. 2; ; StPO § 94; ; StPO § 111 c Abs. 1; ; StPO § 111 k
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 990 Abs. 2, 1 §§ 989 987
Bösgläubigkeit beim Erwerb eines Kfz; Kein Besitzverlust durch polizeiliche Beschlagnahme; Haftung des unrechtmäßigen Besitzers gegenüber dem Eigentümer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bösgläubigkeit beim Besitzerwerb eines Kfz; Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit beim Besitzerwerb; Verdacht der fehlenden Verfügungsbefugnis des Verkäufers ohne Vorlage des Kfz-Briefes; Beseitigung der Vindikationslage durch Sicherstellung und Beschlagnahmung eines PKW ...
Verfahrensgang
- LG Köln - 2 O 192/016.3.2003
- LG Köln, 06.03.2003 - 2 O 192/01
- OLG Köln, 25.11.2003 - 4 U 9/03
Papierfundstellen
- NZV 2004, 588
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91
Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …
Auszug aus OLG Köln, 25.11.2003 - 4 U 9/03
Der ursprüngliche unmittelbare Besitzer wird mittelbarer Besitzer (vgl. BGH NJW 1993, 935 ff. m. w. N.). - BGH, 02.07.1992 - IX ZR 274/91
Versteigerung wegen Steuerforderungen - § 305 AO, § 825 ZPO, freie Verwertung …
Auszug aus OLG Köln, 25.11.2003 - 4 U 9/03
Wollte der Beklagte den sich ihm aufdrängenden Verdacht der Nichtberechtigung des Verkäufers O entkräften, blieb ihm nur die Möglichkeit, bei dem noch im Kfz-Brief eingetragenen Voreigentümer die Besitz- und Eigentumsverhältnisse an dem Pkw nachzufragen (vgl. auch BGH MDR 1992, 1080; NJW 1991, 1415; OLG Hamm NJW 1975, 171; OLG Celle OLG R 1995, 185; OLG Köln Schaden-Praxis 1995, 388). - BGH, 11.03.1991 - II ZR 88/90
Erwerb unbelasteten Eigentums an einem im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeug
Auszug aus OLG Köln, 25.11.2003 - 4 U 9/03
Wollte der Beklagte den sich ihm aufdrängenden Verdacht der Nichtberechtigung des Verkäufers O entkräften, blieb ihm nur die Möglichkeit, bei dem noch im Kfz-Brief eingetragenen Voreigentümer die Besitz- und Eigentumsverhältnisse an dem Pkw nachzufragen (vgl. auch BGH MDR 1992, 1080; NJW 1991, 1415; OLG Hamm NJW 1975, 171; OLG Celle OLG R 1995, 185; OLG Köln Schaden-Praxis 1995, 388). - LG Zweibrücken, 20.01.1997 - Qs 11/97
Eine Begleitstoffanalyse allein reicht trotz Widerlegung der Trinkangaben des …
Auszug aus OLG Köln, 25.11.2003 - 4 U 9/03
Durch Beschluss der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Braunschweig vom 07.04.1997 - 31 Qs 11/97 = 25 Gs 70/97 AG Goslar = 60 Js 186/97 StA Köln - (Bl. 261 BA 60 Js 186/97 StA Köln) wurde die Beschwerde des Klägers gegen die Beschlagnahme des Pkw als unbegründet verworfen. - OLG Hamm, 06.06.1974 - 5 U 231/73
Auszug aus OLG Köln, 25.11.2003 - 4 U 9/03
Wollte der Beklagte den sich ihm aufdrängenden Verdacht der Nichtberechtigung des Verkäufers O entkräften, blieb ihm nur die Möglichkeit, bei dem noch im Kfz-Brief eingetragenen Voreigentümer die Besitz- und Eigentumsverhältnisse an dem Pkw nachzufragen (vgl. auch BGH MDR 1992, 1080; NJW 1991, 1415; OLG Hamm NJW 1975, 171; OLG Celle OLG R 1995, 185; OLG Köln Schaden-Praxis 1995, 388).
- LG Karlsruhe, 27.10.2006 - 3 O 255/05
Grenzen des Gutglaubensschutz im Gebrauchtwagenhandel mit Leasingfahrzeugen: …
Das Risiko, dass der veräußernde Gebrauchtwagenhändler nicht verfügungsberechtigt ist, geht der Erwerber - hier die Beklagte - in diesen Fällen sehenden Auges ein (BGH, NJW 1996, 2226, 2227 m. w. N.; vgl. auch OLG Köln, NZV 2004, 588, 589).Glaubt der unrechtmäßige Besitzer, nicht zur Herausgabe verpflichtet zu sein, muss er für diesen Rechtsirrtum einstehen, wenn er fahrlässig gehandelt hat (OLG Köln, NZV 2004, 588, 589).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 04.12.2003 - 27 U 112/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 47 GmbHG
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Anfechtungsklage im Sinne der §§ 243 ff AktG, Beginn des Fristlaufs, Frist nach Gesellschaftsvertrag, Grundsätzliche Monatsfrist nach Gesetz (Leitbild), Klagefrist/Anfechtungsfrist
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
GmbHG § 45; AktG § 246 Abs. 1
Frist für die Erhebung von Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an eine analoge Anwendung der Fristenregel des § 246 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) im Bezug auf eine Anfechtungsklage gegen Beschüsse einer GmbH; Mögliche Unschädlichkeit einer Fristüberschreitung um wenige Tage im Falle einer besonders personell geprägten ...
Verfahrensgang
- LG Siegen, 17.04.2003 - 7 O 166/02
- OLG Hamm, 04.12.2003 - 27 U 112/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 838
- ZIP 2004, 852
- MDR 2004, 343
- NZG 2004, 377
- NZG 2004, 380
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.05.1990 - II ZR 126/89
Anfechtungsfrist für Beschlüsse der GmbH-Gesellschafter
Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2003 - 27 U 112/03
Rn. 6 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 111, 224, 225 f.; ferner BGHZ 101, 113, 117; BGHZ 104, 66, 71;… Urt. v. 17. Oktober 1988 - II ZR 18/88, ZIP 1989, 634, 637) ist auf Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH § 246 Abs. 1 AktG nicht in der Weise analog anzuwenden, dass die Monatsfrist streng einzuhalten ist.Rn. 7 Auch wenn der Anfechtungskläger im GmbH-Recht danach nicht in jedem Fall an die Monatsfrist des § 246 Abs. 1 AktG gebunden ist, hat er doch die Anfechtungsklage mit aller ihm zumutbaren Beschleunigung zu erheben (BGHZ 101, 113, 117; BGHZ 111, 224, 226).
Die Bindung des Gesellschafters an die aktienrechtliche Anfechtungsfrist kann dann unzumutbar sein, wenn er längere Zeit benötigt, um schwierige tatsächliche oder rechtliche Fragen zu klären, die für die Beurteilung der Erfolgsaussicht der Klage bedeutsam sind (BGHZ 111, 224, 226).
Darüber hinaus findet die Ablehnung einer strikten Analogie des § 246 Abs. 1 AktG im GmbH-Recht ihre Rechtfertigung darin, dass dem Gesellschafter der typischerweise mehr personalistisch geprägten, auf das zwischen den Gesellschaftern bestehende Vertrauen angewiesenen GmbH hinreichende Zeit gelassen werden soll, zu einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts mit seinen Mitgesellschaftern zu gelangen (BGHZ 111, 224, 225; BGHZ 104, 66, 71).
Je weniger personalistisch im konkreten Fall die Gesellschaft geprägt ist und je weniger schwierige Fragen geklärt werden müssen, um so mehr gewinnt das Moment der gebotenen Beschleunigung Gewicht (BGHZ 111, 224, 226;… vgl. auch Scholz/Schmidt 7. Aufl. GmbHG § 45 Rdn. 143).
Deshalb muss der Gesellschafter die ihm erkennbaren Mängel der Beschlussfassung innerhalb eines Monats geltend machen, wenn keine besonderen Umstände vorliegen und eine einverständliche Regelung nicht zu erwarten ist (BGHZ 111, 224, 225).
- BGH, 01.06.1987 - II ZR 128/86
Rechtsmißbräuchlichkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils
Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2003 - 27 U 112/03
Rn. 6 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 111, 224, 225 f.; ferner BGHZ 101, 113, 117; BGHZ 104, 66, 71;… Urt. v. 17. Oktober 1988 - II ZR 18/88, ZIP 1989, 634, 637) ist auf Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH § 246 Abs. 1 AktG nicht in der Weise analog anzuwenden, dass die Monatsfrist streng einzuhalten ist.Rn. 7 Auch wenn der Anfechtungskläger im GmbH-Recht danach nicht in jedem Fall an die Monatsfrist des § 246 Abs. 1 AktG gebunden ist, hat er doch die Anfechtungsklage mit aller ihm zumutbaren Beschleunigung zu erheben (BGHZ 101, 113, 117; BGHZ 111, 224, 226).
Bei einer Überschreitung dieser Frist, kommt es darauf an, ob zwingende Umstände (BGHZ 101, 113, 117 …und Urt. v. 17. Oktober 1988, ZIP 1989 aaO S. 637 m.w.N) den Gesellschafter an einer früheren Klageerhebung gehindert haben.
- BGH, 21.03.1988 - II ZR 308/87
Wirksamkeit eines Beschlusses in der Gesellschafterversammlung einer GmbH; …
Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2003 - 27 U 112/03
Rn. 6 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 111, 224, 225 f.; ferner BGHZ 101, 113, 117; BGHZ 104, 66, 71;… Urt. v. 17. Oktober 1988 - II ZR 18/88, ZIP 1989, 634, 637) ist auf Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH § 246 Abs. 1 AktG nicht in der Weise analog anzuwenden, dass die Monatsfrist streng einzuhalten ist.Darüber hinaus findet die Ablehnung einer strikten Analogie des § 246 Abs. 1 AktG im GmbH-Recht ihre Rechtfertigung darin, dass dem Gesellschafter der typischerweise mehr personalistisch geprägten, auf das zwischen den Gesellschaftern bestehende Vertrauen angewiesenen GmbH hinreichende Zeit gelassen werden soll, zu einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts mit seinen Mitgesellschaftern zu gelangen (BGHZ 111, 224, 225; BGHZ 104, 66, 71).
- BGH, 17.10.1988 - II ZR 18/88
Anforderungen an die Form einer Teilnahmeregelung; Anfechtung von …
Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2003 - 27 U 112/03
Rn. 6 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 111, 224, 225 f.; ferner BGHZ 101, 113, 117; BGHZ 104, 66, 71; Urt. v. 17. Oktober 1988 - II ZR 18/88, ZIP 1989, 634, 637) ist auf Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH § 246 Abs. 1 AktG nicht in der Weise analog anzuwenden, dass die Monatsfrist streng einzuhalten ist.
- OLG Jena, 18.09.2019 - 2 U 96/19
- LG Düsseldorf, 31.10.2006 - 35 O 34/06
Versäumung der Ausschlussfrist für Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der …
Bei einer Überschreitung dieser Frist, kommt es darauf an, ob zwingende Umstände den Gesellschafter an einer früheren Klageerhebung gehindert haben (vgl. dazu OLG Hamm GmbHR 2004, 587).
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Rechtsprechung
| OLG München, 30.04.2003 - 11 W 2839/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Befriedigung von Masseschulden nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Berücksichtigung der Einrede der Masseunzulänglichkeit im Kostenfestsetzungsverfahren; Abgrenzung von Altmasseverbindlichkeiten zu Neumasseverbindlichkeiten; Geltendmachung eines ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 19.10.2001 - 1 O 1579/01
- OLG München, 30.04.2003 - 11 W 2839/01
Papierfundstellen
- ZIP 2004, 138
- MDR 2004, 175
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (13)
- OLG München, 30.11.1999 - 11 W 3090/99 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Naumburg, 27.12.2001 - 13 W 430/01
Insolvenzverfahren; Gesamtvollstreckung; Masseunzulänglichkeit; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.02.2001 - IX ZR 191/98
Fertigstellung und Ablieferung eines Schiffsbauwerkes durch den Konkursverwalter
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 22.05.1992 - V ZR 108/91
Prozessualer Kostenanspruch bei Klage durch Prozeßunfähigen - Aufrechnung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00
Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.04.1988 - IX ZR 191/87
Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs vor Rechtskraft des Urteils
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Düsseldorf, 25.05.2000 - 5 Sa 418/00
Masseunzulänglichkeit Rechtschutzbedürfnis für Leistungsklage gegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 29.06.2001 - 19 U 199/00
Miet- und Pachtzinsansprüche keine Masseforderung bei "schwachem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Baden-Württemberg, 26.03.2001 - 1 Ta 12/01
Kostenfestsetzung und Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den im Rechtsstreit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 05.07.1988 - IX ZR 7/88
Anwendung der Rang- und Quotenordnung bei drohender Masseunzulänglichkeit; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 26.10.1998 - 11 W 2387/98
Geltendmachung eines Kostenerstattungsanspruchs ; Erhebung einer Abmahngebühr
- OLG Hamm, 11.03.2002 - 4 W 111/01
Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
- OLG Düsseldorf, 13.12.1990 - 10 W 82/90
- BGH, 17.03.2005 - IX ZB 247/03
Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
Dies wird von einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung bejaht (OLG Naumburg OLGR 2002, 527; OLG Koblenz AGS 2002, 262 zur Konkursordnung;… Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 104 Rn. 21 Stichwort: "Masseunzulänglichkeit"), zum Teil beschränkt auf den - hier nicht gegebenen - Fall, daß Bestehen und Umfang des Vollstreckungsverbots zwischen den Parteien streitig sind (OLG Hamm ZInsO 2002, 831, 832), von anderen Teilen der Rechtsprechung und des Schrifttums hingegen verneint (OLG München ZIP 2004, 138; 2248; OLG Düsseldorf ZInsO 2003, 713; LAG Stuttgart ZIP 2001, 657, 658; LAG Düsseldorf ZInsO 2003, 867, 868; OLG Düsseldorf MDR 1991, 357 zur Konkursordnung;… MünchKomm-InsO/Hefermehl, § 208 Rn. 65;… Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 210 Rn. 3;… HK-InsO/Landfermann, 3. Aufl. § 210 Rn. 5;… Braun/Kießner, InsO 2. Aufl. § 210 Rn. 7; Lappe EWiR 2000, 873).Auf den jeweiligen Entstehungszeitpunkt der angefallenen Gebühren kommt es nicht an (OLG München ZIP 2004, 138, 139; 2248, 2249).
- OLG Koblenz, 29.11.2004 - 14 W 796/04
Kostenfestsetzung gegen den unterlegenen Insolvenzverwalter: Berücksichtigung des …
Wenn der (berufungs-)beklagte Insolvenzverwalter, der später die Kosten der Berufung zu tragen hat, nach Einlegung der Berufung Masseunzulänglichkeit angezeigt hat, ist der Erstattungsanspruch des obsiegenden Gegners im Kostenfestsetzungsverfahren nur der Höhe nach festzustellen (Anschluss OLG München, 30. April 2003, 11 W 2839/01, MDR 2004, 175; entgegen OLG Naumburg, 27. Dezember 2001, 13 W 430/01, OLGR Naumburg 2002, 309).Demgemäß hat die von der Klägerin beantragte Kostenfestsetzung zu unterbleiben (OLG Düsseldorf, ZInsO 2003, 713; OLG München ZIP 2004, 138; OLG München ZIP 2004, 2248; LG Kassel ZInsO 2004, 400; LAG Düsseldorf ZInsO 2003, 867; LAG Stuttgart ZIP 2001, 657; a. A. OLG Hamm ZInsO 2002, 831; OLGR Naumburg 2002, 309; OLGR Naumburg 2002, 527; offen gelassen von LG Köln ZInsO 2004, 456).
Im Hinblick darauf, dass der streitige Kostenerstattungsanspruch nur in seiner Vollstreckbarkeit, nicht aber in seiner Existenz in Frage steht, ist allerdings sein Bestand festzustellen (OLG Düsseldorf ZInsO 2003, 713; OLG München ZIP 2004, 138; LAG Stuttgart ZIP 2001, 657; vgl. auch BAG ZIP 2004, 1660;… Braun, InsO, 2. Aufl., § 208 Rn. 30;… Uhlenbruck a. a. O. § 211 Rn. 6; a. A. LAG Düsseldorf ZInsO 2003, 867).
- OLG München, 29.09.2003 - 11 W 1353/02
Unterbrechung eines Kostenfestsetzungsverfahrens durch die Eröffnung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Thüringen, 03.09.2004 - 8 Ta 67/04
Kostenfestsetzungsbeschluss gegen Insolvenzverwalter
Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte geht dagegen teilweise noch davon aus, dass die Anzeige der Masseunzulänglichkeit den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nicht hindert, sondern dass sie im Wege der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend zu machen wäre (vgl. OLG Naumburg Beschluss vom 27.12.2001 - 13 W 430/01 - Rpfl 2002, 332; OLG Hamm Beschluss vom 11.03.2002 - 4 W 111/01 - ZIP 2002, 993, noch zur KO ergangen; OLG Hamm Beschluss vom 29.07.2002 ZInsO 2002, 831; vgl. LG Köln Beschluss vom 10.02.2004 - 11 T 11/04 - ZInsO 04, 456; anderer Auffassung OLG Düsseldorf ZInsO 03, 713; OLG München Beschluss vom 03.04.2003 - 11 W 2839/01 - RVG report 04, 40 LS, LG Kassel Beschluss vom 02.03.2004 - 2 T 18/04 - ZInsO 04, 400). - LAG Sachsen, 05.06.2009 - 4 Ta 51/09
Unzulässiger Kostenfestsetzungsantrag bei fehlendem Rechtsschutzinteresse für …
Diese zum Klageverfahren ergangene Rechtsprechung ist inzwischen nicht durch zahlreiche Obergerichte (LAG Baden-Württemberg 26.03.2001 - 1 Ta 12/01 - ZIP 2001, 657; LAG Düsseldorf 17.07.2003 - 16 Ta 269/03 - ZinsO 2003, 867; Brandenburgisches OLG 02.02.2006 - 6 W 232/05 - RPfl 2006, 440; OLG Düsseldorf 07.10.2002 - 10 W 91/02 - ZinsO 2003, 713; OLG Düsseldorf 22.11.2005 - I 10 W 125/05 - und 10 W 125/05 - NJW-RR 2006, 1557 [Leitsatz]; OLG Karlsruhe 10.12.2004 - 15 W 25/04 - ZinsO 2005, 994; OLG Koblenz 29.11.2004 - 14 W 796/04 - MDR 2005, 416 ; OLG München 30.04.2003 - 11 W 2839/01 - ZIP 2004, 138; Schleswig-Holsteinisches OLG 25.05.2005 - 9 W 92/05 - OLGR Schleswig 2005, 486;… auch Teile des Schrifttums teilen diesen Ansatz, vgl. Braun/Kießner InsO 2. Auflage § 210 Rdnr. 7;… MünchKommInso-Hefemehl § 208 Rdnr. 65;… Uhlenbruck InsO 12. Auflage § 210 Rdnr. 3; a. A. OLG Naumburg 27.12.2001 - 13 W 430/01 - RPfl 2002, 332; differenzierend OLG Hamm 29.07.2003 - 23 W 190/02 - ZinsO 2002, 831), sondern auch durch den Bundesgerichtshof auf das Kostenfestsetzungsverfahren übertragen worden. - OLG Celle, 03.06.2005 - 2 W 114/05 Rn. 11 Ob ein Feststellungsausspruch im Kostenfestsetzungsverfahren überhaupt zulässig ist (vgl. einerseits OLG München ZIP 2004, 2248 f. [OLG München 05.08.2004 - 11 W 1399/04]; ZIP 2004, 138 f. [OLG München 30.04.2003 - 11 W 2839/01];… OLG Zweibrücken B.v. 20. August 2001, 1 W 44/01, juris Rechtsprechung, 15. Aufl., Stand 12. März 2005, Nr. KORE425932001; andererseits LG Kassel ZInsO 2004, 400 f.), hat der Bundesgerichtshof in der zitierten Entscheidung dagegen ausdrücklich offen gelassen.
- LG Trier, 18.01.2005 - 4 T 26/04
Berufung des Insolvenzverwalters nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit auf das …
Dessen Nichtbeachtung führt zu einem Mangel des Vollstreckungsverfahrens, der mit der Erinnerung nach § 766 ZPO angegriffen werden kann (OLG München, Beschluss vom 30.4.2003, ZIP 2004, 138).
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 22.10.2003 - 2 W 224/03 - 47 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsgutachtens
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1
Kostenerstattung - Rechtsgutachten zur Klärung wettbewerbsrechtlicher Fragen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit von Kosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig sind; Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein Rechtsgutachten; Klärung außergewöhnlich schwieriger Rechtsfragen
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 18.06.2003 - 7II O 4/03
- OLG Saarbrücken, 22.10.2003 - 2 W 224/03 - 47
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02
Kosten des Privatgutachters
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.10.2003 - 2 W 224/03
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 2002 -VI ZB 56/02 - (BGHZ 153, 235), auf den der Rechtspfleger verwiesen hat, rechtfertigt keine andere Beurteilung, da der dort entschiedene Fall, in dem es um die Klärung tatsächlicher Fragen ging, mit dem vorliegenden nicht vergleichbar ist; im Übrigen stützt auch die bisherige Rechtsprechung des Saarländischen Oberlandesgerichts die In dem angefochtenen Beschluss vertretene Auffassung nicht. - BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87
Begriff der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.10.2003 - 2 W 224/03
Hierzu gehören die Kosten für Rechtsgutachten grundsätzlich nicht, vielmehr ist von einem Rechtsanwalt, der, wie hier, die Führung des Prozesses übernimmt, zu verlangen, dass er sich mit der Materie vertraut macht; eine Ausnahme ist allenfalls dann gerechtfertigt, wenn es um die Klärung außergewöhnlich schwieriger Rechtsfragen geht (vgl. BVerfG, NJW 1993, 2793;… Zöller/Herget, ZPO, 13. Aufl., § 91, Rz. 13, "Privatgutachten";… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 31. Aufl., § 91 Rz. 104;… von Eicken in von Eicken/Hellstab/Lappe/Madert, Die Kostenfestsetzung, 18. Aufl., Rz. B 410, jeweils m. w. N.).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 25.09.2000 - 3 U 195/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ParteienG-DDR § 20 b; ; VermögensG § 1 Abs. 2; ; VermögensG § 1 Abs. 6; ; VermögensG § 1 Abs. 16; ; VermögensG § 1 Abs. 17; ; VermG § ... 17 Satz 2; ; BGB § 273; ; BGB § 554 a; ; BGB § 554 Abs. 1; ; BGB § 566; ; BGB § 571
- rechtsportal.de
Herausgabeanspruch des Pachtgegenstandes bei zunächst schwebend unwirksamem Pachtvertrag
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Anspruch auf Räumung einer Gaststätte; Ende eines Pachtverhältnisses; Ausübung einer Verlängerungsoption; Entbehrlichkeit der Schriftform für Verlängerung eines Pachtvertrages nach dem Zivilgesetzbuch (ZGB-DDR); Genehmigung der schwebenden Unwirksamkeit eines Vertrages; ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 09.09.1999 - 3 O 254/98
- OLG Brandenburg, 25.09.2000 - 3 U 195/99
Papierfundstellen
- ZMR 2004, 176
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 312/79
Kündigung - Dauerschuldverhältnis - Würdigung - Zerrüttung - Unzumutbarkeit der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2000 - 3 U 195/99
Demjenigen, der die Zerrüttung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses überwiegend verschuldet hat, steht kein Kündigungsrecht zu (vgl. BGH NJW 1981, 1264; KG ZMR 1998, 279). - OLG Hamm, 05.06.1992 - 30 U 305/91
Außerordentliche Kündigung eines Gewerbemietvertrages wegen zahlreicher …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2000 - 3 U 195/99
Alleine der Umstand, dass zwischen den Parteien eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten stattgefunden hat, ist für die Feststellung der Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses nicht ausreichend (OLG Hamm, NJW-RR 1993, 16). - OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 71/99
Verwechslungsgefahr der Bezeichnung für eine Fernsehsendung mit einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2000 - 3 U 195/99
Beispielhaft sei hier auf den vom Senat abschließend entschiedenden Rechtsstreit über die Beheizung der Restauranträume im Winter 1999/2000 hingewiesen - 3 U 71/99 - (Landgericht Potsdam 12 O 481/99).
- KG, 22.01.1998 - 8 REMiet 5543/97
Anspruch auf Rückzahlung preisrechtswidrig überzahlten Mietzinses ; Auslegung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2000 - 3 U 195/99
Demjenigen, der die Zerrüttung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses überwiegend verschuldet hat, steht kein Kündigungsrecht zu (vgl. BGH NJW 1981, 1264; KG ZMR 1998, 279). - BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97
Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2000 - 3 U 195/99
Es dient lediglich der zeichnerischen Darstellung der Lage und Anordnung der vermieteten Fläche, die sich indes aus dem Vertrag selbst und der ausschließlichen Nutzung der Räume für Gaststättenzwecke selbst hinreichend deutlich ergibt, so dass sich etwa verbleibende Zweifel an der Lage des Pachtgegenstandes innerhalb des Gebäudes im Wege der Auslegung beseitigen lassen (vgl. BGH NJW 1999, 2591 m.w.N.). - BGH, 14.04.1999 - XII ZR 60/97
Mietvertrag über im Volkseigentum stehende Räume in der Wendezeit
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2000 - 3 U 195/99
Wird ein vor dem Beitritt der DDR im Beitrittsgebiet abgeschlossener Miet- oder Pachtvertrag nach dem Beitritt durch eine schriftliche Nachtragsvereinbarung abgeändert, ist die sog. Auflockerungsrechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1992, 2238), nach der die gesetzliche Schriftform für das gesamte Vertragswerk gewahrt ist, wenn die Nachtragsurkunde auf den ursprünglichen Vertrag Bezug nimmt und zum Ausdruck bringt, es solle unter Einbeziehung der Nachträge bei den Regelungen des Ursprungsvertrages bleiben, jedenfalls dann anwendbar, wenn der unter Geltung des ZGB der DDR abgeschlossene Ursprungsvertrag den Anforderungen an die Schriftform genügt (vgl. BGH NJW 1999, 2517). - BGH, 23.10.1985 - VIII ZR 298/84
Umdeutung einer ursprünglich selbstständig eingelegten Revision in eine …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2000 - 3 U 195/99
Ein mögliches Verschulden des Beklagten ist bereits deswegen ausgeschlossen oder zumindest als sehr geringfügig zu bewerten, weil die Vertragsverletzung, die in der spöttischen Formulierung des Inhaltes der Aushänge gesehen könnte, durch das eigene Verhalten des Klägers zu 2. als Kündigendem provoziert worden ist (vgl. BGH WM 1986, 60). - OLG Köln, 18.05.1992 - 16 Wx 62/92
Kind; Ehelich; Nichtehelich; Verfahren; Umgang; Rechtsmittelzug; Weitere …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2000 - 3 U 195/99
Wird ein vor dem Beitritt der DDR im Beitrittsgebiet abgeschlossener Miet- oder Pachtvertrag nach dem Beitritt durch eine schriftliche Nachtragsvereinbarung abgeändert, ist die sog. Auflockerungsrechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1992, 2238), nach der die gesetzliche Schriftform für das gesamte Vertragswerk gewahrt ist, wenn die Nachtragsurkunde auf den ursprünglichen Vertrag Bezug nimmt und zum Ausdruck bringt, es solle unter Einbeziehung der Nachträge bei den Regelungen des Ursprungsvertrages bleiben, jedenfalls dann anwendbar, wenn der unter Geltung des ZGB der DDR abgeschlossene Ursprungsvertrag den Anforderungen an die Schriftform genügt (vgl. BGH NJW 1999, 2517).
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 22.10.2003 - 2 W 244/03 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsgutachtens
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