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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5976
OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03 (https://dejure.org/2004,5976)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.08.2004 - 12 U 432/03 (https://dejure.org/2004,5976)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. August 2004 - 12 U 432/03 (https://dejure.org/2004,5976)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2269 § 1325 Abs. 3 § 1327 § 2332
    Anrechnung von Eigengeschenken auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Anwendung der Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB auf Eigengeschenke; Teilrechtskraft von Urteilen; Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG bei Abweichen des Gerichts von einer früher geäußerten Rechtsansicht; Anrechnung des ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (25)

  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der für Pflichtteilsergänzungsansprüche bedeutsame Wert eines schenkweise übertragenen Grundstücks durch einen vom Erblasser vorbehaltenen Nießbrauch gemindert wird (BGHZ 18, 49 ff.; 125, 395, 397; BGH WM 1990, 1637 f.).

    Nur den so ermittelten Restwert des Grundeigentums hat der Erblasser im Zeitpunkt der Schenkung wirtschaftlich aus seinem Vermögen ausgegliedert (BGHZ 125, 395, 397).

    Ist das der Fall, dann kommt es auf die Differenz zwischen dem Grundstückswert und dem Wert der vorbehaltenen Rechte im Zeitpunkt der Umschreibung im Grundbuch an (BGHR BGB § 2325 Abs. 2 Satz 2 Nießbrauchsvorbehalt 3).

  • BGH, 14.02.1962 - IV ZR 156/61

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Die (Teil-) Rechtskraft geht nur soweit, wie der Gegenstand der Entscheidung reicht, denn nach § 322 ZPO sind Urteile nur in den Grenzen des durch die Klage erhobenen Anspruchs der Rechtskraft fähig (BGHZ 36, 365, 367; 85, 367, 372; 117, 1, 2).

    Bei der Geltendmachung von Teilansprüchen ergreift die Rechtskraft nur diesen Teil (BGHZ 34, 337, 339; 36, 365, 367).

    Der Umfang der Rechtskraft ergibt sich aus der Urteilsformel, für deren Auslegung Tatbestand und Entscheidungsgründe, insbesondere auch der dort in Bezug genommene Parteivortrag im Prozess samt Antrag heranzuziehen sind (BGHZ 36, 365, 367).

  • BGH, 30.05.1990 - IV ZR 254/88

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Belastung des verschenkten Gegenstands mit …

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der für Pflichtteilsergänzungsansprüche bedeutsame Wert eines schenkweise übertragenen Grundstücks durch einen vom Erblasser vorbehaltenen Nießbrauch gemindert wird (BGHZ 18, 49 ff.; 125, 395, 397; BGH WM 1990, 1637 f.).

    Wird der Wert des weggeschenkten Grundstücks um den Wert der dem Erblasser verbleibenden kapitalisierten Nutzungen vermindert und zwar unter Berücksichtigung der Lebenserwartung des Nießbrauchers, dann ist dadurch zugleich der Wert erfasst, den der künftige Wegfall der Nutzungsmöglichkeiten des Nießbrauchers für den Beschenkten bereits im Zeitpunkt der Schenkung hat (BGHR BGB § 2325 Abs. 2 Satz 2 Nießbrauchsvorbehalt 1).

  • BGH, 27.03.1996 - IV ZR 185/95

    Unterbrechung der Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs durch Klage auf …

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Der Pflichtteilsergänzungsanspruch war nicht Streitgegenstand des Vorprozesses (vgl. BGHZ 132, 240, 243).

    Hat der Erblasser den pflichtteilsberechtigten Erben durch verschiedene Schenkungen benachteiligt und erfährt dieser von den verschiedenen Schenkungen nacheinander, dann können sich daraus verschiedene Ergänzungsansprüche mit unterschiedlich laufenden Verjährungsfristen (§ 2332 Abs. 1 BGB ) ergeben (vgl. BGHZ 103, 333, 335; 132, 240, 242).

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Die (Teil-) Rechtskraft geht nur soweit, wie der Gegenstand der Entscheidung reicht, denn nach § 322 ZPO sind Urteile nur in den Grenzen des durch die Klage erhobenen Anspruchs der Rechtskraft fähig (BGHZ 36, 365, 367; 85, 367, 372; 117, 1, 2).

    Noch ausstehende Gegenleistungen geben dem Beklagten nur eine aufschiebende Einrede; Entscheidungen darüber erwachsen nie in materielle Rechtskraft (BGHZ 117, 1, 3).

  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 69/95

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Sie erfasst gegebenenfalls nur diejenige rechtliche Beurteilung, auf der eine Urteilsaufhebung beruht (vgl. BGHZ 132, 6, 10).

    Durch das Abweichen von einer früher geäußerten Rechtsansicht verstößt ein Gericht gegebenenfalls nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG (BGHZ 132, 6, 11).

  • BGH, 25.01.1995 - IV ZR 134/94

    Beginn der Verjährung der Pflichtteilsansprüche

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Gleichwohl kann von ihm ein die Verjährung unterbrechendes Handeln erwartet werden (BGH NJW 1964, 297; Rpfleger 1968, 183; BGHR BGB § 2332 Abs. 1 Kenntnis 1).
  • BGH, 10.11.1976 - IV ZR 187/75

    Anforderungen an die Berechnung des Pflichtteilsanspruches - Zeitpunkt für den …

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob die Vorstellungen des Pflichtteilsberechtigten über den beim Erbfall vorhandenen Nachlass und seinen Wert zutreffen (BGH FamRZ 1977, 128, 129 f.); dann ist auch keine genaue Kenntnis vom Umfang der Geldzuwendungen erforderlich, sofern der Pflichtteilsberechtigte weiß, dass solche Zuwendungen erfolgt sind.
  • BGH, 06.11.1963 - V ZR 191/62
    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Gleichwohl kann von ihm ein die Verjährung unterbrechendes Handeln erwartet werden (BGH NJW 1964, 297; Rpfleger 1968, 183;… BGHR BGB § 2332 Abs. 1 Kenntnis 1).
  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
    Eine unbenannte Zuwendung ist in der Regel objektiv unentgeltlich und im Erbrecht grundsätzlich wie eine Schenkung zu behandeln (BGHZ 116, 167, 170).
  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

  • BGH, 08.04.1992 - IV ZR 2/91

    Pflichtteilsergänzung bei Grundstücksschenkung

  • BGH, 13.07.1983 - IVa ZR 15/82

    Zum Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Berliner Testament

  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 221/69

    Vermutete Schenkung des Erblassers

  • BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 272/86

    Rechtsnatur der beeinträchtigenden Verfügung; Beginn der Verjährung des …

  • OLG Koblenz, 13.09.2001 - 5 U 1435/99

    Rechtsnatur der Übertragung eines Hausgrundstücks bei Übernahme dinglicher …

  • BayObLG, 13.04.1971 - RReg. 2 St 528/71

    Beschlussgründe, die sich nicht aus dem Akteninhalt ergeben

  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88

    Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den …

  • BGH, 04.05.1964 - III ZR 159/63
  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 48/95

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage im Werklohnprozeß

  • BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 263/81

    Düsen-Passat II - §§ 462, 465 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Unterscheidung …

  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe …

  • BGH, 21.03.1962 - V ZR 169/60
  • KG, 21.03.1974 - 12 U 2102/73
  • LG Paderborn, 03.09.2010 - 2 O 53/10

    Die Übertragung eines Grundstücks zu Lebzeiten als Gegenleistung für den Verzicht …

    Bei Vorliegen einer gemischten Schenkung ist § 2329 BGB für den überschießenden unentgeltlichen Teil anwendbar (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 09.08.2004, Az. 12 U 432/03, OLGR 2005, 113;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.02.1999, Az. 9 U 125/98, MittRhNotK 2000, 208).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.08.2004 - 9 WF 791/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4020
OLG Koblenz, 16.08.2004 - 9 WF 791/04 (https://dejure.org/2004,4020)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.08.2004 - 9 WF 791/04 (https://dejure.org/2004,4020)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. August 2004 - 9 WF 791/04 (https://dejure.org/2004,4020)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umgangsverfahren mutwillig?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mutwilligkeit der Einleitung eines Umgangsverfahrens; Notwendigkeit der Inanspruchnahme außergerichtlicher Beratung durch das Jugendamt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1915 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 18.12.2003 - 2 WF 420/03

    Mutwilligkeit eines gerichtlichen Umgangsverfahrens; Beiordnung eines …

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.08.2004 - 9 WF 791/04
    Indes bedeutet dies nicht, ein Vermittlungsversuch des Jugendamts sei von vornherein aussichtslos (a.A. OLG Hamm FamRZ 2004, 1116).
  • BFH, 27.09.2007 - III R 41/04

    Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden …

    Lediglich für die Gewährung von Prozesskostenhilfe verlangen einige Gerichte, dass die Beteiligten zuvor die Beratung des Jugendamtes in Anspruch genommen haben (vgl. Beschlüsse des Brandenburgischen OLG vom 22. März 2005 9 WF 67/05, FamRZ 2005, 1914, und des OLG Koblenz vom 16. August 2004 9 WF 791/04, FamRZ 2005, 1915; a.A. Beschlüsse des OLG Hamm vom 2. September 1998 8 UF 346/98, FamRZ 1998, 1303; vom 20. März 2003 3 WF 44/03, FamRZ 2003, 1758; vom 18. Dezember 2003 2 WF 420/03, FamRZ 2004, 1116, sowie des OLG Karlsruhe vom 14. Februar 2003 2 WF 142/02, FamRZ 2004, 1115).
  • OLG Saarbrücken, 25.08.2009 - 9 WF 77/09

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Hinblick auf die Möglichkeit …

    Jedoch besteht ein Rechtsanspruch auf Beratung durch das Jugendamt nach § 18 SGB VIII. In vielen Fällen wird das Jugendamt in der Lage sein, zwischen den Eltern/ Kindern zu vermitteln, so dass es nach der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung einer Partei, bevor sie staatliche Prozesskostenhilfe in Anspruch nimmt, zuzumuten ist, zunächst auf diese Weise den Versuch einer gütlichen Einigung zu machen (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1914; OLG Brandenburg, JAmt 2003, 374; OLG Koblenz, OLGR 2005, 113; vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758).
  • OLG Brandenburg, 24.09.2012 - 3 WF 85/12

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit bei Einleitung eines Umgangsverfahrens ohne …

    Zum Teil wird angenommen, dass vor der Inanspruchnahme des Gerichts regelmäßig der Versuch einer außergerichtlichen Klärung mit Hilfe des Jugendamtes erfolgen müsse, sofern diese nicht ausnahmsweise aussichtslos bzw. als bloße Förmelei erscheine, da der vernünftige bemittelte Beteiligte zuerst die ihm eröffneten Möglichkeiten einer kostenlosen Streitbeilegung nutzen werde (OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, FPR 2003, 675; FamRZ 2005, 1914; BeckRS 2008, 12817; OLG Rostock, ZFE 2011, 271, 272; OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 310; OLG Koblenz, BeckRS 2005, 01271; OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 149, 150;… Johannsen/Henrich/Markwardt, Familienrecht, 5. Auflage, § 114 ZPO Rn. 28;… Münchener Kommentar/Viefhues, ZPO, 3. Auflage, § 76 FamFG Rn. 32 f.; Keuter, FamRZ 2009, 1891 ff.).
  • OLG Brandenburg, 21.05.2008 - 9 WF 108/08
    Mutwillig ist es daher, in Umgangsverfahren ohne den Versuch einer außergerichtliche Einigung - sei es durch direkten Kontakt der Elternteile untereinander, sei es durch Einschaltung des Jugendamtes - sogleich ein Verfahren einzuleiten ( OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1549 ; JAmt 2003, 374; OLG Dresden, FamRZ 2006, 808 ; OLG Koblenz, FamRZ 2005, 1915 ; a.A. OLG Hamm, FamRZ 2007, 1337 ; FamRZ 2004, 1116 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1115, 1116 ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 58/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5097
OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 58/03 (https://dejure.org/2004,5097)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.08.2004 - 5 U 58/03 (https://dejure.org/2004,5097)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. August 2004 - 5 U 58/03 (https://dejure.org/2004,5097)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    UWG a.F. § 1; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § Nr. 1; ; StGB § 284

  • JurPC

    §§ 1 UWG a.F., 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWG, 284 StGB
    Sportwetten in Hamburg

  • aufrecht.de

    Oddset-Werbung nicht wettbewerbswidrig

  • rechtsportal.de

    Zur Wettbewerbswidrigkeit beim Veranstalten von Sportwetten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Sportwetten in Hamburg -, wettbewerbswidriges Handeln des HV

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrigkeit des Handelns eines Anbieters von Lotto, Toto und Oddset-Wetten in Hamburg; Anspruch auf Unterlassung des Anbietens von Oddset-Wetten oder der Vermittlung von Oddset-Wetten ohne behördliche Erlaubnis ; Vermittlung der Sportwetten auf Grund eines ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 58/03
    Insbesondere konnte die in Hamburg noch als Landesrecht fortgeltende Verordnung über die Genehmigung öffentlicher Lotterien und Ausspielungen vom 6.3.1937 nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine Rechtsgrundlage sein, weil es sich bei Sportwetten - so das Bundesverwaltungsgericht - in Ermangelung eines Spielplans und einer Festlegung der Wetteinsätze nicht um eine Lotterie oder Ausspielung handelt (NJW 2001, 2648, 2649).

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht für das Bayerische SportwettenG entschieden (NJW 2001, 2648 ).

  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 58/03
    Nach bisheriger ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung verstieß die Veranstaltung von Glückspielen ohne Erlaubnis grundsätzlich zugleich gegen § 1 UWG a.F.( BGH NJW 02, 2175, 2176 "Sportwetten").

    c) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesfinanzhofs und des 1.Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist entgegen den Entscheidungen einiger Amtsgerichte und eines Urteils des Landgericht Bochum ( Anlagen K 61-63 ) anerkannt, dass Sportwetten als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB anzusehen sind, weil das Zufallselement überwiege ( Nachweise z.B. bei BGH NJW 02, 2175 "Sportwetten" ).

  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99

    Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 58/03
    Wie der BGH in seiner Entscheidung "Sportwetten-Genehmigung" vom 11.10.2001 erneut und gerade in Bezug auf Sportwetten festgestellt hat, ist eine rechtswidrige und sogar mit Strafe bedrohte Handlungsweise nicht in jedem Falle zugleich sittenwidrig i.S.d. § 1 UWG a.F. Auch bei einem Verstoß gegen wertbezogene Normen wie § 284 StGB kann das Verhalten des Gewerbetreibenden nach den Umständen des Einzelfalls als nicht wettbewerbswidrig zu werten sein (WRP 02, 323, 325, Anlage K 13 a).

    Der Senat stützt sich für diese Beurteilung vor allem auf die Entscheidung "Sportwetten-Genehmigung" des BGH vom 11.10.2001 (WRP 2002, 323, Anlage K 13 a): Mit dieser Entscheidung hat der BGH das Urteil des OLG Köln vom 21.5.99 gegen einen anderen Sportwettenveranstalter mit einer Erlaubnis vom 11.4.1990 aus der Zeit der DDR aufgehoben.

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 58/03
    Dies hat der BGH jüngst wieder in seiner Entscheidung "Schöner Wetten" vom 1.4.2004 bestätigt ( WRP 04, 899 ).
  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 58/03
    Das Urteil hebt zwar den Freispruch des LG Bochum auf und verweist zurück, enthält jedoch deutliche Aussagen dazu, dass auch Sportwetten Glückspiele seien ( Anlage K 42, veröff. in NStZ 03, 372 ).
  • LG Köln, 23.12.2003 - 33 O 375/03

    Voraussetzungen der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit eines in einem Ladenlokal …

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 58/03
    Nach der Rechtsprechung des HansOLG und anderer Instanzgerichte ist in ähnlicher Weise ein wettbewerbsrechtlicher Vertrauensschutz schon dann anerkannt, mithin ein unlauteres Verhalten verneint worden, wenn ein Wettbewerber bei zweifelhafter Gesetzeslage seinem Verhalten eine Auslegung zugrunde legt, die auch von der zuständigen Behörde gebilligt wird (HansOLG MD 03, 314 "Aurorix"; LG Köln GRUR-RR 04, 187 "Pfandcoupon").
  • OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 33/04

    "West Single Packs"

    Diese Rechtsprechung ist nach dem neuen UWG weiterhin anwendbar, und zwar auch für Unterlassungsansprüche ( vgl. Senat, Urteil vom 12.8.2004, Aktz.5 U 58/03, S.7ff "Sportwetten in Hamburg" ).
  • OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 57/04

    "Westpoint StiX"

    Diese Rechtsprechung ist nach dem neuen UWG weiterhin anwendbar, und zwar auch für Unterlassungsansprüche (vgl. Senat, Urteil vom 12.8.2004, Aktz.5 U 58/03, S.7ff "Sportwetten in Hamburg").
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 13.12.2004 - 3 U 249/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7872
OLG Rostock, 13.12.2004 - 3 U 249/03 (https://dejure.org/2004,7872)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13.12.2004 - 3 U 249/03 (https://dejure.org/2004,7872)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13. Dezember 2004 - 3 U 249/03 (https://dejure.org/2004,7872)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; BGB § ... 823 Abs. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 847 Abs. 1; ; BGB a.F. § 284; ; BGB a.F. § 288; ; BGB § 252; ; SGB VII § 104 Abs. 1; ; SGB VII § 104 Abs. 1 S. 1; ; SGB VII § 2; ; SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; SGB VII § 2 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 287; ; SGB X § 116

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen einen Kranführer wegen Verletzungen, die der Anschläger beim Abladen von Betonplatten erleidet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluss eines Schadensersatzanspruchs und Schmerzensgeldanspruch durch die Haftungsprivilegierung des Unternehmers; Tätigwerden eines Unternehmers für sein eigenes Unternehmen als Arbeitnehmer; Verstoß gegen solche der Unfallverhütung dienende Verhaltensvorschriften ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.06.2002 - B 1 KR 13/01 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - kein Anspruch auf …

    Auszug aus OLG Rostock, 13.12.2004 - 3 U 249/03
    Bei einem selbständigen Unternehmer, der kraft Satzung in der Unfallversicherung pflichtversichert ist oder der sich dort freiwillig versichert hat, bestimmt nicht das tatsächliche Einkommen die Höhe des Verletzengeldes, sondern eine vom Versicherten in den Grenzen der durch Satzung bestimmten Mindest- und Höchstbeträge selbst gewählte Versicherungssumme (BSG NZS 2003, 479, 481).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Rostock, 13.12.2004 - 3 U 249/03
    Diese Voraussetzung hat der Bundesgerichtshof in der Regel bei der Verletzung von Schutzgesetzen im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB bejaht (NJW 1994, 945, 946).
  • OLG Stuttgart, 12.03.1999 - 2 U 74/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der …

    Auszug aus OLG Rostock, 13.12.2004 - 3 U 249/03
    Ebenso ist der Anscheinsbeweis nach ständiger Rechtsprechung bei Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften gerechtfertigt, wenn sich in dem Unfall gerade die Gefahr verwirklicht hat, zu dessen Verhinderung die Vorschriften erlassen worden sind (…a. a. O. m. w. N.; OLG Stuttgart NJW-RR 2000, 752).
  • BGH, 03.03.1998 - VI ZR 385/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Auszug aus OLG Rostock, 13.12.2004 - 3 U 249/03
    Bei der danach erforderlichen Prognose der hypothetischen Geschäftsentwicklung kommen dem Geschädigten die Darlegungs- und Beweiserleichterungen nach § 252 BGB, § 287 ZPO zugute (BGH NJW 1998, 1634, 1635).
  • BGH, 05.12.1989 - VI ZR 73/89

    Umfang des Verletztengeldes; Ersatz des Versichertenbeitrages zur …

    Auszug aus OLG Rostock, 13.12.2004 - 3 U 249/03
    Zwischen dem Verletztengeld und dem Anspruch auf Ersatz des Erwerbsschadens besteht sachliche Kongruenz, weil es jeweils um die Behebung eines Schadens der gleichen Art geht (BGH NJW 1990, 1045, OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 1677).
  • OLG Nürnberg, 07.06.2002 - 6 U 3849/01

    Sachliche Kongruenz zwischen Verletztengeld und Anspruch auf Ersatz von …

    Auszug aus OLG Rostock, 13.12.2004 - 3 U 249/03
    Zwischen dem Verletztengeld und dem Anspruch auf Ersatz des Erwerbsschadens besteht sachliche Kongruenz, weil es jeweils um die Behebung eines Schadens der gleichen Art geht (BGH NJW 1990, 1045, OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 1677).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.03.2004 - 7 U 100/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12180
OLG Celle, 03.03.2004 - 7 U 100/03 (https://dejure.org/2004,12180)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.03.2004 - 7 U 100/03 (https://dejure.org/2004,12180)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. März 2004 - 7 U 100/03 (https://dejure.org/2004,12180)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1416 § 2289; HöfeO § 2
    Wirksamkeit eines Hofübergabevertrages; Hofzugehörigkeit von landwirtschaftlichen Flächen

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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 17.06.2013 - 23 U 12/09

    Feststellung der Hofeigenschaft

    Soweit das Oberlandesgericht Celle in einem ähnlich gelagerten Fall ohne weitere Begründung im streitigen Verfahren durch Urteil über einen geltend gemachten Grundbuchberichtigungsanspruch entschieden hat, obwohl es streitentscheidend um Fragen des Anerbenrechts ging (Urt. v. 3.3.2004, 7 U 100/03, OLGR 2005, 113 ff.), vermag der Senat dem mit Blick auf die größere Sachnähe der Landwirtschaftsgerichte in solchen Fragen und eine gegebenenfalls mit der verbindlichen Klärung bloßer Vorfragen durch die Landwirtschaftsgerichte verbundene, offensichtlich nicht prozessökonomische Vervielfältigung von Verfahren nicht zu folgen.
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