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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05 - 88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2895
OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05 - 88 (https://dejure.org/2005,2895)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.12.2005 - 8 U 92/05 - 88 (https://dejure.org/2005,2895)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 8 U 92/05 - 88 (https://dejure.org/2005,2895)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anwaltssozietät: Voraussetzung für das Vorliegen einer Scheinsozietät

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § ... 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; HGB § 128; ; HGB § 128 Satz 1; ; BGB §§ 280 ff.; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 3; ; BGB § 281 Abs. 2, 2. Fall; ; BGB § 667; ; BGB § 675; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; BRAO § 43 a Abs. 5 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltshaftung wegen unterbliebener Weiterleitung von Mandantengeldern (Versicherungsleistung) - Rechtsscheinhaftung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsscheinhaftung angestellter Rechtsanwälte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 22 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Rechtsscheinhaftung angestellter Rechtsanwälte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen unterbliebener Weiterleitung von Mandantengeldern; Vorliegen einer Scheinsozietät; Haftung nach den Grundsätzen der Duldungsvollmacht und Anscheinsvollmacht; Setzen eines Rechtsscheins; Auslegung eines Anwaltsvertrages mit einer Sozietät

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Scheinsozien haften nicht analog § 130 HGB

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 22 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Rechtsscheinhaftung angestellter Rechtsanwälte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 707
  • MDR 2006, 1019
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 05.11.1993 - V ZR 1/93

    Umfang des einer Anwaltssozietät erteilten Mandats

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05
    Ein solcher Anschein ergibt sich regelmäßig - was allgemein anerkannt ist (BGH NJW 2001, 165/166; NJW 1986, 1490/1491; NJW 1991, 1225; NJW 1994, 257/258; NJW 1999, 3040/3041;… Jungk in Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl., Kap. VII Rn. 11;… Terbille in Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 7. Aufl., Kap. 1 Rn. 163) und seitens der Beklagten zu 2) auch gar nicht mehr in Abrede gestellt wird - schon aus dem Briefkopf der Kanzlei, soweit dort Namensnennungen - auch hinsichtlich angestellter Anwälte - ohne jeden Zusatz erfolgen.

    Abgesehen davon, dass die Aussagekraft der Gestaltung einer Vollmacht in Bezug auf den personellen Umfang der Mandatserteilung ohnehin beschränkt ist, weil ihr Zweck regelmäßig nur die Legitimation nach außen ist (BGH NJW 1994, 257/258), und die Vollmacht zudem mit dem Briefkopf jedenfalls insoweit übereinstimmt, als sie den Begriff "Anwaltsgemeinschaft" verwendet, ergibt sich hier - worauf schon der Erstrichter mit Recht abgestellt hat - die Maßgeblichkeit des Anwaltsschreibens selbst zusätzlich daraus, dass sich dort eingangs die Anwaltsgemeinschaft S. & K. - gemäß Briefkopf - unter Bezugnahme auf die Vollmacht als vom Kläger beauftragt bezeichnet.

    Denn das einer Anwaltssozietät erteilte Mandat erstreckt sich im Zweifel auch auf später (scheinbar) eintretende Sozietätsmitglieder (BGH NJW 1994, 257).

    Diese Grundsätze gelten auch für neue Scheinsozien (vgl. Zum Ganzen BGH NJW 1994, 257; FamRZ 2003, 231; NJW 1990, 827; OLG Köln NJW-RR 1994, 279; OLG Düsseldorf OLGR 2002, 78).

  • BGH, 08.07.1999 - IX ZR 338/97

    Vertragliche Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät für die Veruntreuung von …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05
    Ein solcher Anschein ergibt sich regelmäßig - was allgemein anerkannt ist (BGH NJW 2001, 165/166; NJW 1986, 1490/1491; NJW 1991, 1225; NJW 1994, 257/258; NJW 1999, 3040/3041;… Jungk in Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl., Kap. VII Rn. 11;… Terbille in Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 7. Aufl., Kap. 1 Rn. 163) und seitens der Beklagten zu 2) auch gar nicht mehr in Abrede gestellt wird - schon aus dem Briefkopf der Kanzlei, soweit dort Namensnennungen - auch hinsichtlich angestellter Anwälte - ohne jeden Zusatz erfolgen.

    Diese Haftung greift selbstredend auch, wenn er - wie hier - vorsätzlich Mandantengelder nicht weiterleitet, unabhängig davon, ob diese Vertragsverletzung zugleich eine strafbare Handlung darstellt (BGH NJW 1999, 3040; NJW 1978, 996).

  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 56/02

    Zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05
    Bei dieser Sachlage kann sich die Beklagte zu 2) auch nicht auf den vom Bundesgerichtshof für eine Übergangszeit postulierten Vertrauensschutz (vgl. BGH NJW 2003, 1803 ff.) berufen.
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05
    Für diese Verbindlichkeit der Sozietät als Gesellschaft bürgerlichen Rechts haftet die Beklagte zu 2) als nachträglich beigetretene Scheinsozia akzessorisch, § 128 HGB analog (BGH NJW 2001, 1056, 1061).
  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 121/90

    Haftung des aus der Sozietät ausgeschiedenen Rechtsanwalts nach den Grundsätzen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05
    Ein solcher Anschein ergibt sich regelmäßig - was allgemein anerkannt ist (BGH NJW 2001, 165/166; NJW 1986, 1490/1491; NJW 1991, 1225; NJW 1994, 257/258; NJW 1999, 3040/3041;… Jungk in Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl., Kap. VII Rn. 11;… Terbille in Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 7. Aufl., Kap. 1 Rn. 163) und seitens der Beklagten zu 2) auch gar nicht mehr in Abrede gestellt wird - schon aus dem Briefkopf der Kanzlei, soweit dort Namensnennungen - auch hinsichtlich angestellter Anwälte - ohne jeden Zusatz erfolgen.
  • OLG Köln, 17.12.2002 - 22 U 168/02

    Mithaftung eines Rechtsanwalts als Mitglied einer Scheinsozietät

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05
    Der durch die Verwendung des Briefkopfes im anderweitigen Rechtsverkehr gesetzte "abstrakte" Rechtsschein genügt entgegen der Ansicht des Erstrichters insoweit nicht; vielmehr kommt es entscheidend auf Kenntnisstand und Sicht des konkreten Mandanten an (OLG Köln NJW-RR 2004, 279; BGH NJW-RR 1988, 1299/1300).
  • BGH, 06.06.2002 - III ZR 206/01

    Rechtsfolgen der pflichtwidrigen Herausgabe einer Bürgschaftserklärung durch …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05
    Insoweit haftet der Beauftragte, wenn er zur Herausgabe des aus der Geschäftsbesorgung Erlangten nicht in der Lage ist, ohne sich entlasten zu können, gemäß den §§ 280 ff. BGB (BGH NJW 2002, 2459).
  • BGH, 24.01.1978 - VI ZR 264/76

    Haftung eines Scheinsozius

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05
    Diese Haftung greift selbstredend auch, wenn er - wie hier - vorsätzlich Mandantengelder nicht weiterleitet, unabhängig davon, ob diese Vertragsverletzung zugleich eine strafbare Handlung darstellt (BGH NJW 1999, 3040; NJW 1978, 996).
  • BGH, 12.10.2000 - WpSt (R) 1/00

    Scheinsozietät eines Wirtschaftsprüfers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05
    Ein solcher Anschein ergibt sich regelmäßig - was allgemein anerkannt ist (BGH NJW 2001, 165/166; NJW 1986, 1490/1491; NJW 1991, 1225; NJW 1994, 257/258; NJW 1999, 3040/3041;… Jungk in Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl., Kap. VII Rn. 11;… Terbille in Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 7. Aufl., Kap. 1 Rn. 163) und seitens der Beklagten zu 2) auch gar nicht mehr in Abrede gestellt wird - schon aus dem Briefkopf der Kanzlei, soweit dort Namensnennungen - auch hinsichtlich angestellter Anwälte - ohne jeden Zusatz erfolgen.
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01

    Haftung eines später eintretenden Sozius einer Steuerberatungssozietät für …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2005 - 8 U 92/05
    Diese Grundsätze gelten auch für neue Scheinsozien (vgl. Zum Ganzen BGH NJW 1994, 257; FamRZ 2003, 231; NJW 1990, 827; OLG Köln NJW-RR 1994, 279; OLG Düsseldorf OLGR 2002, 78).
  • BGH, 14.11.1985 - III ZR 80/84

    Schuldumschaffung durch Hinterlegung von Geld zur späteren Weitergabe an einen …

  • BGH, 10.03.1988 - III ZR 195/86

    Abbuchung von Anwaltskosten von einem Treuhandkonto - Abredewidrige Umbuchung vom …

  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 158/88

    Abschluß eines Beratungsvertrages mit einer Steuerberater-Sozietät; …

  • BGH, 13.11.2002 - XII ZB 104/01

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Zurechnung des Verschuldens eines …

  • BGH, 03.05.2007 - IX ZR 218/05

    Haftung einer Anwaltssozietät für Handeln eines Scheinsozius

    aa) In der neueren Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 142, 315, 318; 146, 341, 358) und der Instanzgerichte (OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 707, 708) wird dies grundsätzlich bejaht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2020 - 7 Sa 169/19

    Verjährung Urlaubsabgeltungsanspruch - anspruchsfeindliche Rechtsprechung - …

    Rn. 144 Falls nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - entgegen den Angaben der Beklagten - eine BGB-Gesellschaft zwischen den Beklagten zu 2 und zu 3 gegründet worden sein sollte, wurde jedenfalls keine Haftung der Beklagten zu 3 für Altverbindlichkeiten des Beklagten zu 2 begründet (…vgl. MüKoBGB/Schäfer, 7. Aufl. 2017, BGB § 705 Rn. 378 mwN.; vgl. OLG B-Stadt 22. Dezember 2005 - 8 U 92/05 - unter B. 2).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 53/17

    Rechtsanwaltshaftung: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten im weiteren …

    OLG, Urteil vom 22. Dezember 2005 - 8 U 92/05-88, NJW-RR 2006, 707), muss nach zutreffender Auffassung auch auf Fälle der sog. "Scheinpartnerschaft" Anwendung finden (OLG München, NJW-RR 2001, 1358; OLG Hamm, MDR 2010, 900;… Schultz in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, Zivilrechtliche Anwaltshaftung, Rn. 488;… Mennemeyer, in: Fahrendorf/Mennemeyer, a.a.O., Rn. 154;… Staudinger/Dirk Looschelders (2012) BGB § 427, Rn. 66).
  • LG Bonn, 13.04.2010 - 15 O 451/09

    Nachhaftung eines früheren (Schein-)gesellschafters

    Der Rechtsschein einer Sozietät wird insbesondere dann gesetzt, wenn ein gemeinsamer Briefbogen verwendet wird und dort die Namensnennung auch der angestellten Rechtsanwälte ohne jeden Zusatz erfolgt (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2006, 707; OLG Köln, VersR 2003, 1047, 1048;… Sieg, a.a.O., Rn 355).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 14 U 261/10

    Anscheinshaftung des angestellten Anwalts als Sozius

    Wichtigstes Anknüpfungskriterium für eine solche Rechtsscheinhaftung ist die Darstellung im Briefkopf der Anwaltskanzlei (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 707).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - VI-Kart 30/04 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10156
OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - VI-Kart 30/04 (V) (https://dejure.org/2005,10156)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.11.2005 - VI-Kart 30/04 (V) (https://dejure.org/2005,10156)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. November 2005 - VI-Kart 30/04 (V) (https://dejure.org/2005,10156)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    GWB §§ 1, 36 Abs. 1
    Bestätigung einer auf Fusionskontrollrecht und Kartellrecht gestützten Untersagungsverfügung

  • rechtsportal.de

    Untersagung eines marktbeherrschenden Unternehmenszusammenschlusses durch Bundeskartellamt

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Festsetzung entfernungsabhängiger regionaler Märkte als Analysemaßstab bei der Abgrenzung der beiden sachlich relevanten Märkte durch das BKartA; Pflicht der vorrangigen Berücksichtigung ortsnaher Anbieter der Abfallentsorgung durch öffentlich-rechtliche ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - Verg 52/03

    Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede; Kenntnis eines Bieters von den …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - Kart 30/04
    Abgesehen davon, dass solche parallelen Angebote wirtschaftlich wenig Sinn machen, wären sie jedenfalls in einem Vergabeverfahren rechtlich unzulässig und müssten daher auch deshalb unterbleiben, weil sonst die Gefahr bestünde, dass sowohl die Angebote der Muttergesellschaften wie auch das Angebot des Gemeinschaftsunternehmens ausgeschlossen würden (vgl. OLG Düsseldorf, Vergabesenat, Beschluss vom 16.09.03 VII - Verg 52/03).
  • EuGH, 09.07.1992 - C-2/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2005 - Kart 30/04
    Aus diesem Grundsatz leitet der EuGH das Erfordernis einer ortsnahen Entsorgung von Abfall ab, das nach Einschätzung des Gerichtshofs auch eine Einschränkung der Warenverkehrsfreiheit rechtfertigen kann (EuGH, Urteil vom 9.7.1992, Rs. C-2/90, I-4471, 4481, Wallonische Abfälle).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2019 - W (Kart) 4/19

    Vorläufige Untersagung des Abschlusses von Verträgen über die Durchführung von …

    Entscheidend ist letztlich, ob unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalls das Gemeinschaftsunternehmen zu einer Koordinierung des Marktverhaltens der Muttergesellschaften führt (vgl. BGH…, Urteil vom 23.06.2009, KZR 58/07 - Gratiszeitung Hallo, Rn. 17 bei juris;… Beschluss vom 04.03.2008, KVZ 55/07, Rn. 14 bei juris;… Beschluss vom 08.05.2001, KVR 12/99 - Ost-Fleisch, Rn. 29 bei juris; Senat, Beschluss vom 02.11.2005, VI-Kart 30/04 (V), Rn. 74 ff. bei juris;… Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 1 Rn. 90 ff. m.w.N.;… Zimmer in Immenga/Mestmäcker, GWB, 5. Auflage 2014, § 1 Rn. 291 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - Kart 7/06

    Kartellrechtliche Beurteilung eines Zusammenschlusses des Axel-Springer-Verlages …

    Erledigung tritt ein, wenn die angefochtene Verfügung keine rechtlichen Wirkungen mehr entfaltet und deshalb gegenstandslos geworden ist, so dass infolge dessen auch die Beschwer der beschwerdeführenden Partei fortgefallen ist (BGH, WRP 2006, 1030, 1031 - Agrana/Atys; WuW/E BGH 2211, 2213 - Morris-Rothmans; KG, WuW/E OLG 3213, 3214 - Zum bösen Wolf; WuW/E OLG 5497, 5501 - Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Senat, WuW/E DE-R 781, 782 - Wal-Mart; WuW/E DE-R 1435, 1436 - Agrana/Atys; Beschl. v. 2.11.2005 - VI-Kart 30/04 (V), insoweit nicht abgedruckt in WuW/E DE-R 1625 ff. - Rethmann/GfA Köthen; WuW/E DE-R 1654, 1655 - RUAG/MEN; zuletzt: Beschl. v. 6.9.2006 - VI-Kart 13/05 (V) Umdruck Seite 6).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - Kart 7/07

    Kartellrechtliche Bedingungen für den Erwerb eines Einzelhandelsgeschäfts für …

    Eine Erledigung der Hauptsache tritt ein, wenn die angefochtene Verfügung keine rechtlichen Wirkungen mehr entfaltet und deshalb gegenstandslos geworden ist, so dass infolgedessen auch die Beschwer der beschwerdeführenden Partei fortgefallen ist (BGH WRP 2006, 1030, 1031 - Agrana/Atys; WuW/E BGH 2211, 2213 - Morris-Rothmans; KG WuW/E OLG 3213, 3214 - Zum bösen Wolf; WuW/E OLG 5497, 5501 - Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Senat, WuW/E DE-R 781, 782 - Wal-Mart; WuW/E DE-R 1435, 1436 - Agrana/Atys; Beschl. v. 2.11.2005 - VI-Kart 30/04 (V), insoweit nicht abgedruckt in WuW/E DE-R 1625 ff. - Rethmann/GfA Köthen; WuW/E DE-R 1654, 1655 - RUAG/MEN; zuletzt: WuW/E DE-R 2462, 2473 - Kupferstranggussformate).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2009 - Kart 9/08

    Rechtsschutzinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde gegen eine …

    Eine Erledigung der Hauptsache tritt ein, wenn die angefochtene Verfügung keine rechtlichen Wirkungen mehr entfaltet und deshalb gegenstandslos geworden ist, so dass infolgedessen auch die Beschwer der beschwerdeführenden Partei fortgefallen ist (vgl. BGH WRP 2006, 1030, 1031 - Agrana/Atys; WuW/E BGH 2211, 2213 - Morris-Rothmans; KG WuW/E OLG 3213, 3214 - Zum bösen Wolf; WuW/E OLG 5497, 5501 - Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Senat, WuW/E DE-R 781, 782 - Wal-Mart; WuW/E DE-R 1435, 1436 - Agrana/Atys; Beschl. v. 2.11.2005 - VI-Kart 30/04 (V), insoweit nicht abgedruckt in WuW/E DE-R 1625 ff. - Rethmann/GfA Köthen; WuW/E DE-R 1654, 1655 - RUAG/MEN; zuletzt: WuW/E DE-R 2462, 2473 - Kupferstranggussformate).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.01.2006 - 5 W 66/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7324
OLG Stuttgart, 19.01.2006 - 5 W 66/05 (https://dejure.org/2006,7324)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.01.2006 - 5 W 66/05 (https://dejure.org/2006,7324)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 5 W 66/05 (https://dejure.org/2006,7324)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Verpflichtung zur Verwertung eines im Ausland befindlichen Hausgrundstückes

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 115 Abs. 2 Satz 1
    Prozesskostenhilfe: Wochenendhaus in Serbien kein Schonvermögen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Prozesskostenhilfegewährung; Anforderungen an die Einordnung eines Wochenendhauses im Ausland als Schonvermögen im Rahmen der Prozesskostenhilfegewährung im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB ...

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 17.12.2003 - 14 WF 210/03

    Finanzierung eines Ehescheidungsantrags

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2006 - 5 W 66/05
    Sonst würde vor allem Grundvermögen der Verwertung entzogen, obgleich es durch § 90 Abs. 2 Nr. 8 Sozialgesetzbuch XII nicht geschützt wird (vgl. Kalthoener, a.a.O. Rn. 350, OLG Köln FamRZ 2004, 1121;… BFH BFH/NV 2001, 809, OLG Koblenz MDR 2002, 904).
  • BGH, 19.01.2000 - XII ZB 202/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist bei …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2006 - 5 W 66/05
    Bislang hat die Klägerin im Einzelnen nicht dargelegt, worauf sich ihre Annahme, das Haus (mit Grundstück) sei unverkäuflich, stützt, insbesondere hat die Klägerin nicht darlegt, dass ihr eine Verwertung tatsächlich unmöglich ist, weil sie eine solche Verwertung überhaupt auch nur versucht hätte (vgl. zu dem insoweit strengen Maßstab BGH EzFamR ZPO § 115 Nr. 5 Beschluss vom 19.01.2000 XII ZB 202/99, zitiert nach Juris).
  • BFH, 26.01.2001 - VI B 277/99

    PKH; Bedürftigkeit des Ast.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2006 - 5 W 66/05
    Sonst würde vor allem Grundvermögen der Verwertung entzogen, obgleich es durch § 90 Abs. 2 Nr. 8 Sozialgesetzbuch XII nicht geschützt wird (…vgl. Kalthoener, a.a.O. Rn. 350, OLG Köln FamRZ 2004, 1121; BFH BFH/NV 2001, 809, OLG Koblenz MDR 2002, 904).
  • OLG Nürnberg, 23.09.1994 - 7 WF 2911/94

    Prozeßkostenhilfe durch Stundung von Verfahrenskosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2006 - 5 W 66/05
    Dass die Veräußerung von ausländischen Immobilien ein unter Umständen langwieriges Verfahren ist, wird hier dadurch berücksichtigt, dass die Zahlung aus dem Vermögen auf einen späteren Zeitpunkt gemäß § 120 Abs. 1 ZPO festgesetzt wird (ebenso OLG Nürnberg, JurBüro 1995, 312;… Kalthoener a.a.O. Rn. 326; anderer Ansicht OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1671;… Musielak-Fischer, ZPO 4. Aufl. 2005, § 115 Rn. 47 für einen Miteigentumsanteil an ausländischen Grundstücken;… zur Möglichkeit der Stundung Philippi in Zöller, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 120 RZ 10 m.w.N;… Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen 2. Aufl. 2000 RZ 285; vgl. auch OLG Koblenz FamRZ 2000, 1094).
  • OLG Frankfurt, 03.05.1999 - 24 W 21/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2006 - 5 W 66/05
    Dass die Veräußerung von ausländischen Immobilien ein unter Umständen langwieriges Verfahren ist, wird hier dadurch berücksichtigt, dass die Zahlung aus dem Vermögen auf einen späteren Zeitpunkt gemäß § 120 Abs. 1 ZPO festgesetzt wird (ebenso OLG Nürnberg, JurBüro 1995, 312;… Kalthoener a.a.O. Rn. 326; anderer Ansicht OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1671;… Musielak-Fischer, ZPO 4. Aufl. 2005, § 115 Rn. 47 für einen Miteigentumsanteil an ausländischen Grundstücken;… zur Möglichkeit der Stundung Philippi in Zöller, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 120 RZ 10 m.w.N;… Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen 2. Aufl. 2000 RZ 285; vgl. auch OLG Koblenz FamRZ 2000, 1094).
  • OLG Koblenz, 06.05.2002 - 5 W 220/02

    Keine "Schonung" einer vermieteten Eigentumswohnung des PKH-Antragstellers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2006 - 5 W 66/05
    Sonst würde vor allem Grundvermögen der Verwertung entzogen, obgleich es durch § 90 Abs. 2 Nr. 8 Sozialgesetzbuch XII nicht geschützt wird (…vgl. Kalthoener, a.a.O. Rn. 350, OLG Köln FamRZ 2004, 1121; BFH BFH/NV 2001, 809, OLG Koblenz MDR 2002, 904).
  • OLG Nürnberg, 11.04.1989 - 1 W 4258/88

    Prozeßkostenhilfe-Verfahren; Prozeßkostenhilfe; Geldforderungen Im Rechtsstreit; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2006 - 5 W 66/05
    Andererseits dient der Prozess hier gerade der Durchsetzung der Auseinandersetzungsforderung aus der Übernahme der gemeinschaftlichen Wohnung durch den Beklagten; insoweit sind die Meinungen in Rechtsprechung und Literatur geteilt, ob die Forderung, zu deren Durchsetzung Prozesskostenhilfe begehrt wird, im Rahmen der Vermögensprüfung zu berücksichtigen ist (bejahend OLG Nürnberg FamRZ 1989, 995 mit zustimmender Anmerkung Büttner, vgl. Dehn a.a.O. § 115 RZ 38 schlagen die Bestimmung zukünftiger Zahlungen analog § 120 Abs. 1 S. 2 ZPO vor, ebenso OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 765) oder ob es sich hierbei um künftiges Vermögen handelt, das lediglich im Rahmen des § 120 Abs. 4 ZPO zu berücksichtigen sein wird, sobald es der Klägerin gelingen möge, diesen Betrag gegen den Beklagten zu vollstrecken (…vgl. Kalthoener/Büttner/Worbel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl. 2005, Rn. 324 mit Nachweisen in Fn. 303-305).
  • LAG Düsseldorf, 01.06.1993 - 14 Ta 220/92

    Prozesskostenhilfe: Steigerung der Lebenshaltungskosten als besondere Belastung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2006 - 5 W 66/05
    Ferienhäuser unterfallen nicht dem Schutz des § 90 Abs. 2 Nr. 8 Sozialgesetzbuch XII (OLG Stuttgart JurBüro 1994, 46, Kalthoener a.a.O. Rn. 347).
  • OLG Köln, 02.10.1998 - 4 WF 213/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2006 - 5 W 66/05
    Der Senat lässt hier dahingestellt, ob der Eigentümer auch bei nicht als Schonvermögen geschütztem Grundbesitz nur dann darauf verwiesen werden kann, einen Kredit unter Belastung des Grundstücks aufzunehmen, wenn er die Kreditkosten aus dem Einkommen zahlen kann oder wenn die Kreditkosten pro Monat geringer sind, als die nach der Tabelle zu § 115 ZPO errechnete Monatsrate und der Kredit nicht länger als 48 Monate läuft (vgl. OLG Köln, FamRZ 1999, 997, KG FamRZ 2001, 631).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.1990 - 7 W 10/90
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.01.2006 - 5 W 66/05
    Andererseits dient der Prozess hier gerade der Durchsetzung der Auseinandersetzungsforderung aus der Übernahme der gemeinschaftlichen Wohnung durch den Beklagten; insoweit sind die Meinungen in Rechtsprechung und Literatur geteilt, ob die Forderung, zu deren Durchsetzung Prozesskostenhilfe begehrt wird, im Rahmen der Vermögensprüfung zu berücksichtigen ist (bejahend OLG Nürnberg FamRZ 1989, 995 mit zustimmender Anmerkung Büttner, vgl. Dehn a.a.O. § 115 RZ 38 schlagen die Bestimmung zukünftiger Zahlungen analog § 120 Abs. 1 S. 2 ZPO vor, ebenso OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 765) oder ob es sich hierbei um künftiges Vermögen handelt, das lediglich im Rahmen des § 120 Abs. 4 ZPO zu berücksichtigen sein wird, sobald es der Klägerin gelingen möge, diesen Betrag gegen den Beklagten zu vollstrecken (…vgl. Kalthoener/Büttner/Worbel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl. 2005, Rn. 324 mit Nachweisen in Fn. 303-305).
  • KG, 18.07.2000 - 18 WF 5109/00

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die …

  • OLG Bamberg, 02.08.2013 - 4 U 38/13

    Prozesskostenhilfe: Erklärungspflicht eines verheirateten Antragstellers …

    Es entspricht seit jeher der gefestigten Rechtsprechung und einhelligen Meinung, dass Grundvermögen im Ausland selbst dann nicht zum sog. Schonvermögen der um PKH nachsuchenden Partei rechnet, wenn die Immobilie von der Antragstellerseite als Ferienhaus bzw. -wohnung (oder als Wochenendhaus usw.) deklariert wird (vgl. nur OLG Stuttgart JurBüro 1994, 46; OLGR 2006, 366, dort Rn.9; ferner OLG Saarbrücken OLGR 2008, 567, Rn.9).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2012 - 24 W 13/12

    Berücksichtigung fiktiver Einkünfte aus der Vermietung eines Ferienhauses bei der …

    Zutreffend ist zwar, dass es sich bei dem in den USA gelegenen Ferienhaus des Beklagten nicht um Schonvermögen handelt (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 567; OLG Nürnberg, FamRZ 1996, 41; OLG Stuttgart, JurBüro 1994, 46; OLGR 2006, 366). Es reicht nicht aus, wenn das im Eigentum des Beklagten stehende Hausgrundstück nur gelegentlich genutzt wird.
  • VG Augsburg, 14.04.2016 - Au 2 K 16.353

    Einsatz von Grundeigentum bei Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Es ist zur Prozessfinanzierung zu verwerten, wenn dies zumutbar ist (…vgl. OLG Bamberg, B. v. 2.8.2013 - 4 U 38/13 - juris Rn. 26; OLG Stuttgart, B. v. 19.1.2006 - 5 W 66/05 - juris Rn. 9;… OLG Koblenz, B. v. 19.12.2005 - 7 WF 1126/05 - juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.02.2006 - 10 U 23/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21194
OLG Hamburg, 16.02.2006 - 10 U 23/05 (https://dejure.org/2006,21194)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.02.2006 - 10 U 23/05 (https://dejure.org/2006,21194)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 10 U 23/05 (https://dejure.org/2006,21194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Wirksame AGB: Letzte 10% der Rechnungssumme gegen Bürgschaft?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haugpartner.de PDF, S. 1 (Kurzinformation)

    Problemkind Bürgschaft - unsicheres Geld

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bürgschaft auf erstes Anfordern: Einwand des Bürgen wird durch Beweisaufnahme liquide! (IBR 2006, 257)

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.12.2004 - VII ZR 265/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts in einem …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2006 - 10 U 23/05
    Es hat sich dabei maßgeblich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9.12.2004 (VII ZR 265/03) gestützt und die Sicherungsabrede nach § 9 AGBG wegen des Verlangens nach einer Bürgschaft auf erstes Anfordern als unwirksam angesehen.

    Sein Interesse an eigener Liquidität in Höhe des Einbehalts bleibt ebenso unberücksichtigt wie sein Interesse, zumindest die vom Gesetz vorgesehene Verzinsung zu erhalten (so BGH NJW 97, 2598, 2599; BGHZ 147, 99; BGH NJW 02, 3098, BGH BauR 03, 463, BGH Urteil v. 9.12.2004, Az.: VII ZR 265/03, S.6).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die durch die vom Landgericht zitierte Entscheidung vom 9.12.2004 (VII ZR 265/03) nochmals ausdrücklich bestätigt worden ist, setzt eine ergänzende Vertragsauslegung, nach der eine selbstschuldnerische Bürgschaft ohne das Merkmal "auf erstes Anfordern" geschuldet ist, voraus, dass geklärt werden kann, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Klausel gekannt hätten (BGHZ 147, 99, 106; BGH BauR 02, 463, 465).

    Hinzu kommt, dass der 7.Senat des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 9.12.2004 (VII ZR 265/03) eine Auslegungsmöglichkeit bei Vereinbarung einer Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern grundsätzlich verneint hat.

    Diese Wertung hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 9.12.2004 (VII ZR 265/03, S.10), in der über eine Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu entscheiden war, nochmals ausdrücklich aufgegriffen und festgestellt, dass eine ergänzende Vertragsauslegung von Verträgen, die unter der Verwendung der umstrittenen Klausel nach dem Bekanntwerden der Entscheidung vom 5.6.1997 (VII ZR 324/95, BGHZ 136, 27) geschlossen worden seien, nicht in Betracht komme.

  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2006 - 10 U 23/05
    Sein Interesse an eigener Liquidität in Höhe des Einbehalts bleibt ebenso unberücksichtigt wie sein Interesse, zumindest die vom Gesetz vorgesehene Verzinsung zu erhalten (so BGH NJW 97, 2598, 2599; BGHZ 147, 99; BGH NJW 02, 3098, BGH BauR 03, 463, BGH Urteil v. 9.12.2004, Az.: VII ZR 265/03, S.6).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die durch die vom Landgericht zitierte Entscheidung vom 9.12.2004 (VII ZR 265/03) nochmals ausdrücklich bestätigt worden ist, setzt eine ergänzende Vertragsauslegung, nach der eine selbstschuldnerische Bürgschaft ohne das Merkmal "auf erstes Anfordern" geschuldet ist, voraus, dass geklärt werden kann, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Klausel gekannt hätten (BGHZ 147, 99, 106; BGH BauR 02, 463, 465).

    Der zwischen den Parteien geschlossene Bürgschaftsvertrag begründet eine rechtlich selbständige, von der Verpflichtung der Hauptschuldnerin unabhängige Verpflichtung der Beklagten, die grundsätzlich unabhängig vom Bestand der Hauptschuld ist (vgl. BGHZ 147, 99,100 m.w.N.).

  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99

    Formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2006 - 10 U 23/05
    Sein Interesse an eigener Liquidität in Höhe des Einbehalts bleibt ebenso unberücksichtigt wie sein Interesse, zumindest die vom Gesetz vorgesehene Verzinsung zu erhalten (so BGH NJW 97, 2598, 2599; BGHZ 147, 99; BGH NJW 02, 3098, BGH BauR 03, 463, BGH Urteil v. 9.12.2004, Az.: VII ZR 265/03, S.6).

    In einer vorangegangenen Entscheidung vom 4.7.2002 war zwar in einem Fall einer vom Auftragnehmer gestellten Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern eine ergänzende Vertragsauslegung mit der Argumentation für möglich angesehen worden, diese stelle lediglich eine den Gläubiger besonders privilegierende Form der Bürgschaftsverpflichtung dar ( BGH NJW 02, 3098, 3099).

  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2006 - 10 U 23/05
    Sein Interesse an eigener Liquidität in Höhe des Einbehalts bleibt ebenso unberücksichtigt wie sein Interesse, zumindest die vom Gesetz vorgesehene Verzinsung zu erhalten (so BGH NJW 97, 2598, 2599; BGHZ 147, 99; BGH NJW 02, 3098, BGH BauR 03, 463, BGH Urteil v. 9.12.2004, Az.: VII ZR 265/03, S.6).

    Diese Wertung hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 9.12.2004 (VII ZR 265/03, S.10), in der über eine Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu entscheiden war, nochmals ausdrücklich aufgegriffen und festgestellt, dass eine ergänzende Vertragsauslegung von Verträgen, die unter der Verwendung der umstrittenen Klausel nach dem Bekanntwerden der Entscheidung vom 5.6.1997 (VII ZR 324/95, BGHZ 136, 27) geschlossen worden seien, nicht in Betracht komme.

  • BGH, 21.02.1979 - VIII ZR 124/78

    weggenommene Stute - Einschränkung von § 863 BGB bei gleichzeitiger …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2006 - 10 U 23/05
    In einem solchen Fall erscheine es als zwecklose Weiterung, wenn man dem Kläger trotzdem die Verfolgung des Besitzanspruchs ermögliche (BGHZ 73, 355, 359).
  • BGH, 10.02.2000 - IX ZR 397/98

    Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2006 - 10 U 23/05
    Eine Ausnahme ist allerdings für die Fälle anerkannt, in denen sich die Berechtigung der Einwände des Bürgen aus dem unstreitigen Sachverhalt oder dem Inhalt der Vertragsurkunden ohne weiteres ergibt (BGHZ a.a.O., S.102, BGHZ 143, 381, 383).
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 208/00

    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2006 - 10 U 23/05
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die durch die vom Landgericht zitierte Entscheidung vom 9.12.2004 (VII ZR 265/03) nochmals ausdrücklich bestätigt worden ist, setzt eine ergänzende Vertragsauslegung, nach der eine selbstschuldnerische Bürgschaft ohne das Merkmal "auf erstes Anfordern" geschuldet ist, voraus, dass geklärt werden kann, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Klausel gekannt hätten (BGHZ 147, 99, 106; BGH BauR 02, 463, 465).
  • BGH, 05.03.2002 - XI ZR 113/01

    Einwendungen gegenüber der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2006 - 10 U 23/05
    Es muss auf der Hand liegen oder mindestens liquide beweisbar sein, dass trotz Vorliegens der formellen Voraussetzungen der materielle Bürgschaftsfall nicht eingetreten ist (BGHZ 143, a.a.O., S. 383, BGH NJW 02, 1493).
  • BGH, 19.03.1987 - IX ZR 159/86

    Hinweispflicht des Bürgen bei einer aufschiebend bedingten …

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2006 - 10 U 23/05
    Dem Bürgen obliegen grundsätzlich keine spezifischen Hinweis- oder Warnpflichten gegenüber dem Gläubiger (vgl. BGH NJW 87, 1631).
  • BGH, 08.07.1993 - VII ZR 79/92

    Festpreisklausel in Einheitspreisverträgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2006 - 10 U 23/05
    Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist unangemessen, wenn der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne dessen Interessen hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. BGH NJW 93, 2738 m.w.N.).
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