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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.12.2005 - 7 U 160/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8791
OLG Stuttgart, 08.12.2005 - 7 U 160/05 (https://dejure.org/2005,8791)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.12.2005 - 7 U 160/05 (https://dejure.org/2005,8791)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 7 U 160/05 (https://dejure.org/2005,8791)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ARB § 29; ; VwGO § 47

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB § 29; VwGO § 47
    Wertverlust eines Grundstücks als Folge der Beeinträchtigung von dinglichen Rechten im Sinne des § 29 ARB?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglicher Wertverlust eines Grundstücks als Folge der Beeinträchtigung von dinglichen Rechten; Gewährung eines Anspruchs auf Rechtsschutz für Normenkontrollklagen durch § 29 Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB); Normenkontrollklage als ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 604
  • VersR 2006, 500
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2005 - 7 U 160/05
    Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist unabhängig von ihrer Zusammensetzung im Hinblick auf die Geltendmachung des Versicherungsschutzes rechts- und parteifähig (BGHZ 163, 154).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2005 - 7 U 160/05
    Da das Bundesverwaltungsgericht aus dem Abwägungsgebot in § 1 Abs. 6 BauGB ein subjektives Recht auf die fehlerfreie Abwägung privater Belange herleitet (BVerwG NJW 1999, 592 [593 f.] = ZfBR 1999, 39 = BauR 1999, 134), kann grundsätzlich jeder, dessen rechtlich geschützte Interessen bei der Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB zu berücksichtigen sind, eine Normenkontrollklage erheben.
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Regelung zur Verhängung einer Fahrtenbuch-Auflage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2005 - 7 U 160/05
    Das wirtschaftliche Interesse des Eigentümers an der Verbesserung von Marktchancen oder eine Minderung des Verkehrswertes seines Grundstücks wegen der baurechtlichen Festsetzungen für ein Nachbargrundstück genügen deshalb nicht - es handelt sich nicht um für die Abwägung erhebliche Belange (BVerwG NVwZ 1997, 683 f. = ZfBR 1997, 214 = BauR 1997, 435 = DÖV 1997, 509; BVerwG NJW 1995, 3335 (LS) = NVwZ 1995, 895 [896] = BauR 1995, 499 = DÖV 1995, 823;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 47 Rn. 54).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2005 - 7 U 160/05
    Bei der Geltendmachung von Eigentumsverletzungen ist eine unmittelbare Betroffenheit erforderlich (BVerwG NVwZ 1998, 732 [733]).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 4 NB 5.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit der Nichtvorlagebeschwerde nach § 47 Abs. 7 …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2005 - 7 U 160/05
    Das wirtschaftliche Interesse des Eigentümers an der Verbesserung von Marktchancen oder eine Minderung des Verkehrswertes seines Grundstücks wegen der baurechtlichen Festsetzungen für ein Nachbargrundstück genügen deshalb nicht - es handelt sich nicht um für die Abwägung erhebliche Belange (BVerwG NVwZ 1997, 683 f. = ZfBR 1997, 214 = BauR 1997, 435 = DÖV 1997, 509; BVerwG NJW 1995, 3335 (LS) = NVwZ 1995, 895 [896] = BauR 1995, 499 = DÖV 1995, 823;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 47 Rn. 54).
  • BGH, 05.02.1992 - IV ZR 94/91

    Verfolgen und Abwehren dinglicher Ansprüche bei schuldrechtlichem Schadensersatz …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.12.2005 - 7 U 160/05
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 05.02.1992 (IV ZR 94/91, NJW 1992, 1511 f. = VersR 1992, 487) im Hinblick auf die Legaldefinition des Anspruchs in § 194 Abs. 1 BGB und dem in § 29 ARB verwandten juristischen Fachausdruck des dinglichen Rechts zutreffend und überzeugend ausgeführt, dass Versicherungsschutz für das Verfolgen und Abwehren solcher Ansprüche besteht, die aus dem dinglichen Recht entstehen können.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 9 U 55/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6693
OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 9 U 55/04 (https://dejure.org/2005,6693)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.05.2005 - 9 U 55/04 (https://dejure.org/2005,6693)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 9 U 55/04 (https://dejure.org/2005,6693)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2
    Zum Tatbestandsmerkmal "unverzüglich" im Sinne des § 522 II ZPO

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Beurteilung der Zulässigkeit einer Revision; Auslegung des Begriffs "unverzüglich" in § 522 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Welche Bedeutung hat "unverzüglich" in § 522 Abs. 2 ZPO?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 9 U 55/04
    Die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, genauso wie der des für den vorliegenden Falls zuständigen XI. Zivilsenats beim BGH (zuletzt Urteile vom 26. Oktober 2004 - XI ZR 255/03 - und 9. November 2004 - XI ZR 315/03 -).
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 9 U 55/04
    Dass die Voraussetzungen dieser Norm vorliegen, insbesondere der Kredit zu marktüblichen Bedingungen vergeben wurde, folgt aus den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank (BGH Urteil vom 18.3.003 - XI ZR 422/01 -).
  • BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03

    Vertretungsbefugnis eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 9 U 55/04
    Die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, genauso wie der des für den vorliegenden Falls zuständigen XI. Zivilsenats beim BGH (zuletzt Urteile vom 26. Oktober 2004 - XI ZR 255/03 - und 9. November 2004 - XI ZR 315/03 -).
  • BGH, 16.09.2003 - XI ZR 447/02

    Einwendungsdurchgriff bei Realkreditverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 9 U 55/04
    Diese überlässt die Rechtsfolgen eines Widerrufs ausdrücklich nationalem Recht, gebietet damit im vorliegenden Fall weder eine abweichende rechtliche Beurteilung noch ein Abwarten der Entscheidung über die Vorlagen des LG Bochum und des OLG Bremen an den EuGH (BGH Urteil vom 16.9.2003 - XI ZR 447/02 -).
  • BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 801/04

    Zulässigkeit eines Richterwechsels im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 9 U 55/04
    Es handelt sich um ein vom Gesetzgeber ohne eigenen Inhalt gebrauchtes, das allgemeine Beschleunigungsprinzip in Bezug nehmendes und verstärkendes Adverb, aus dem Fristanforderungen an die Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht hergeleitet werden können (Schneider, NJW-Editorial Heft 51/2004; BVerfG Beschluss vom 27.7.2004, 1 BvR 801/04).
  • OLG Celle, 06.06.2002 - 2 U 31/02

    Keine Erforderlichkeit offensichtlicher Unbegründetheit für die Zurückweisung der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 9 U 55/04
    Liegen die Voraussetzungen dieser Norm vor, so hat eine Beschlussentscheidung zu ergehen (OLG Rostock NJW 2003, 711; OLG Köln MDR 2003, 263; OLG Celle NJW 2002, 2800).
  • KG, 08.05.2018 - 4 U 24/17

    Sparbuch als einziger Nachlassgegenstand: Keine Kündigung des Sparguthabens durch …

    Für die Rechtsstellung des Berufungsklägers ist das Merkmal daher ohne eigenständige Bedeutung und weist nur auf das allgemeine Beschleunigungsgebot hin (vgl. OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 9 U 55/04, OLGR 2006, 86).
  • OLG Köln, 29.10.2014 - 11 U 121/13

    Beeinträchtigungen der Vertragserbin durch Zuwendungen an die Lebensgefährtin des …

    Hingegen markiert die Vorschrift keine absolute zeitliche Grenze (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Mai 2004 - 7 U 2/04 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.05.2005 - 9 U 55/04, juris;… Heßler in Zöller, ZPO, 29. Auflage 2013, § 522 Rdn. 31).
  • OLG Brandenburg, 16.12.2014 - 12 U 65/12

    Erhöhung des Schmerzensgeldes wegen verzögerter Regulierung durch den …

    Es soll lediglich die Intention des Gesetzgebers zum Ausdruck bringen, das erkennbar erfolglose Berufungsverfahren - in erster Linie im Interesse des in erster Instanz erfolgreichen Berufungsbeklagten - möglichst rasch und ohne unnötigen Zeit- und Arbeitsaufwand zu Ende zu bringen (…KG BauR 2009, S. 692 ;… Brandenburgisches OLG - 3. Zivilsenat -, OLGR Brandenburg 2009, S. 326; OLG Frankfurt OLGR 2006, S. 86;… OLG Zweibrücken OLGR 2004, S. 523;… Herget in Zöller, ZPO , Kommentar, 30. Aufl., § 522, Rn. 31; vgl. auch BVerfG NJW 2011, 3356 ).
  • OLG Hamm, 02.06.2017 - 20 U 110/16

    ARB; Rechtsschutzversicherung; Abgrenzung private - selbständigen Tätigkeit

    Das Unverzüglichkeitsgebot bezweckt, erkennbar erfolglose Berufungsverfahren möglichst rasch und ohne unnötigen Zeit- und Arbeitsaufwand zu Ende zu bringen und setzt so lediglich voraus, dass der Senat den Beschluss ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB) zu fassen hat, nachdem er die von § 522 Abs. 2 ZPO verlangte einstimmige Überzeugung erlangt hat (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Mai 2004 - 7 U 2/04 -, OLGR 2004, 523;… Rn. 2, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 9 U 55/04 -, OLGR 2006, 86, Rn. 2, juris).
  • OLG Brandenburg, 30.03.2017 - 12 U 94/13

    Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung

    Es soll lediglich die Intention des Gesetzgebers zum Ausdruck bringen, das erkennbar erfolglose Berufungsverfahren - in erster Linie im Interesse des in erster Instanz erfolgreichen Berufungsbeklagten - möglichst rasch und ohne unnötigen Zeit- und Arbeitsaufwand zu Ende zu bringen (KG BauR 2009, 692;… Brandenburgisches OLG - 3. Zivilsenat - OLGR Brandenburg 2009, S. 326; OLG Frankfurt OLGR 2006, S. 86;… OLG Zweibrücken OLGR 2004, S. 523;… Heßler in Zöller, ZPO, Kommentar, 31. Aufl., § 522, Rn. 31; vgl. auch BVerfG NJW 2011, 3356).
  • OLG Frankfurt, 01.12.2010 - 12 U 99/09

    Besondere Bedingungen der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten: …

    Bei diesem Tatbestandsmerkmal handelt es sich um ein vom Gesetzgeber ohne eigenen Inhalt gebrauchtes, das allgemeine Beschleunigungsprinzip in Bezug nehmendes und verstärkendes Adverb, aus dem eine Fristanforderung an die Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht hergeleitet werden kann (BVerfG, NJW 2004, 3696; OLG Frankfurt, 9. ZS., OLGR 2006, 86).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - 24 U 46/07

    Sozialplanabfindung: Zur Sozialplanberechtigung der vom Betriebsübergang …

    Hier gibt es keinen Anlass, sich mit der Frage näher auseinander zu setzen, unter welchen konkreten Voraussetzungen ein Verstoß gegen das Gebot der Unverzüglichkeit vorliegt (vgl. dazu allg. OLG Frankfurt OLGR 2006, 86), zumal wenn es - wie hier - um die Entscheidung eines rechtlich komplexen, im ersten Rechtszug fast drei Jahre lang anhängig gewesenen Rechtsstreits geht, in dem umfangreich und unter Bezugnahme auf diverse Vorprozesse, deren Akten beigezogen worden sind, vorgetragen worden ist.
  • OLG Brandenburg, 14.10.2014 - 12 U 236/11

    Bauvertrag gekündigt: Wie sind erbrachte Planungsleistungen abzurechnen?

    Es soll lediglich die Intention des Gesetzgebers zum Ausdruck bringen, das erkennbar erfolglose Berufungsverfahren - in erster Linie im Interesse des in erster Instanz erfolgreichen Berufungsbeklagten - möglichst rasch und ohne unnötigen Zeit- und Arbeitsaufwand zu Ende zu bringen (KG BauR 2009, 692;… Brandenburgisches OLG - 3. Zivilsenat - OLGR Brandenburg 2009, S. 326; OLG Frankfurt OLGR 2006, S. 86;… OLG Zweibrücken OLGR 2004, S. 523;… Herget in Zöller, ZPO, Kommentar, 30. Aufl., § 522, Rn. 31; vgl. auch BVerfG NJW 2011, 3356).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 12 U 94/13
    Es soll lediglich die Intention des Gesetzgebers zum Ausdruck bringen, das erkennbar erfolglose Berufungsverfahren - in erster Linie im Interesse des in erster Instanz erfolgreichen Berufungsbeklagten - möglichst rasch und ohne unnötigen Zeit- und Arbeitsaufwand zu Ende zu bringen (KG BauR 2009, 692;… Brandenburgisches OLG - 3. Zivilsenat - OLGR Brandenburg 2009, S. 326; OLG Frankfurt OLGR 2006, S. 86;… OLG Zweibrücken OLGR 2004, S. 523;… Heßler in Zöller, ZPO, Kommentar, 31. Aufl., § 522, Rn. 31; vgl. auch BVerfG NJW 2011, 3356).
  • OLG Schleswig, 14.08.2018 - 16 U 20/18

    Leitungswasserversicherung - eingedrungenes Spülwasser

    Dem Tatbestandsmerkmal "unverzüglich" in § 522 Abs. 2 ZPO kommt keine eigenständige Bedeutung zu; es handelt sich um ein das allgemeine Beschleunigungsprinzip in Bezug nehmendes und verstärkendes Adverb, aus dem Fristanforderungen nicht hergeleitet werden können (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Mai 2005, 9 U 55/04, OLGR 2006, 86, Rn. 2 bei juris m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 195/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10070
OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 195/05 (https://dejure.org/2005,10070)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.04.2005 - 20 W 195/05 (https://dejure.org/2005,10070)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. April 2005 - 20 W 195/05 (https://dejure.org/2005,10070)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 71 GBO, § 76 GBO, § 80 GBO
    Grundbuchverfahren: Anfechtbarkeit des Erlasses und der Ablehnung einer einstweiligen Anordnung im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    GBO § 71; ; GBO § 76; ; GBO § 80

  • rechtsportal.de

    GBO § 71; GBO § 76; GBO § 80
    Anfechtbarkeit der einstweiligen Anordnung in einem grundbuchrechtlichen Beschwerdeverfahren bzw. ihrer Ablehnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit des Erlasses oder der Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem grundbuchrechtlichen Beschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 11.11.2004 - 20 W 376/04

    Amtslöschung einer Grundbucheintragung: Auslegungsfähigkeit einer unklaren …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 195/05
    Der Senat hat mit Beschluss vom 11.11.2004 -20 W 376/2004- einen landgerichtlichen Beschluss vom 08.07.2004 aufgehoben, durch den die Beschwerde des Antragstellers gegen den die Eintragung eines Amtswiderspruchs bzw. die Löschung wegen Gegenstandslosigkeit der im betroffenen Grundbuch in Abt. II lfde.
  • BGH, 19.10.1992 - NotZ 42/92

    Rechtsschutz im Ausschreibungsverfahren vor Besetzung der Notarstelle

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 195/05
    Weder der Erlass einer einstweiligen Anordnung, noch die Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung sind anfechtbar (BGHZ 39, 168, NJW 1993, 2040, NJW-RR 1997, 1149; BayObLG NJW-RR 1998, 1047;… Sternal in Keidel/Kuntze/Winkler: FGG, 15. Aufl., § 24, Rdnr. 24 jeweils zu § 24 Abs. 2 FGG;… Demharter: GBO, 24. Aufl., § 76, Rdnr. 9;… Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rdnr. 502).
  • BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 48/96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 195/05
    Weder der Erlass einer einstweiligen Anordnung, noch die Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung sind anfechtbar (BGHZ 39, 168, NJW 1993, 2040, NJW-RR 1997, 1149; BayObLG NJW-RR 1998, 1047;… Sternal in Keidel/Kuntze/Winkler: FGG, 15. Aufl., § 24, Rdnr. 24 jeweils zu § 24 Abs. 2 FGG;… Demharter: GBO, 24. Aufl., § 76, Rdnr. 9;… Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rdnr. 502).
  • BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 384/97

    Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 195/05
    Weder der Erlass einer einstweiligen Anordnung, noch die Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung sind anfechtbar (BGHZ 39, 168, NJW 1993, 2040, NJW-RR 1997, 1149; BayObLG NJW-RR 1998, 1047;… Sternal in Keidel/Kuntze/Winkler: FGG, 15. Aufl., § 24, Rdnr. 24 jeweils zu § 24 Abs. 2 FGG;… Demharter: GBO, 24. Aufl., § 76, Rdnr. 9;… Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rdnr. 502).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 20.09.2005 - 9 U 58/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8809
OLG Naumburg, 20.09.2005 - 9 U 58/05 (https://dejure.org/2005,8809)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.09.2005 - 9 U 58/05 (https://dejure.org/2005,8809)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. September 2005 - 9 U 58/05 (https://dejure.org/2005,8809)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 259; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; BGB § 158; ; BGB § 158 Abs. 1; ; BGB § 281 n. F.; ; BGB § 550; ; BGB § 551

  • prewest.de PDF

    §§ 551, 281 BGB; § 259 ZPO
    Gewerberaummiete - Mietsicherheit durch Bürgschaft - bedingtes Schadensersatzverlangen

  • rechtsportal.de

    BGB § 158 Abs. 1 § 550 § 551 § 765
    Verbindung eines Antrags auf Stellung einer einer Mietsicherheit in Form einer Bankbürgschaft mit einem bedingten Antrag auf Schadensersatz

  • ibr-online

    Gewerberaummietvertrag: Schadenersatz bei Ausfall der Bürgschaft?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Verbindung eines Antrags auf Stellung einer Bürgschaft mit einem bedingten Antrag auf Schadensersatz; Bestehen eines Schadensersatzanspruchs wegen nicht fristgemäßer Erbringung einer Sicherheit; Verteilung der Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich ...

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Papierfundstellen

  • NZM 2006, 600
 
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   OLG Zweibrücken, 25.08.2005 - 3 W 96/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8310
OLG Zweibrücken, 25.08.2005 - 3 W 96/05 (https://dejure.org/2005,8310)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.08.2005 - 3 W 96/05 (https://dejure.org/2005,8310)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. August 2005 - 3 W 96/05 (https://dejure.org/2005,8310)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Urteils

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2005 - 3 W 335/04

    Beschwerde gegen die Vollstreckbarerklärung eines niederländischen Urteils nach …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.08.2005 - 3 W 96/05
    Demgegenüber ist die weitere Antragsreduzierung wegen der unstreitigen (und deshalb im Verfahren der Vollstreckbarerklärung zu berücksichtigenden, vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 933; OLG Köln InVO 2005, 110; Senat, Beschluss vom 3. November 2003 - 3 W 149/03 -) Teilleistungen der Schuldnerin in Höhe von insgesamt 5 408, 65 EUR der Sache nach als übereinstimmende Teilerledigungserklärung der Verfahrensbeteiligten auszulegen.
  • OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 3 W 165/04

    Anerkennung eines belgischen Urteils: Nichtzustellung des verfahrenseinleitenden …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.08.2005 - 3 W 96/05
    Da der Vorsitzende der Zivilkammer den angefochtenen Beschluss nicht als "Einzelrichter" im Sinne des § 568 ZPO erlassen hat, ergeht die Entscheidung des Senats in voller Besetzung des Spruchkörpers (vgl. zum Vorstehenden jeweils Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 642, 643 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.1979 - VIII ZB 10/79

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung; Pauschalierter Schadensersatz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.08.2005 - 3 W 96/05
    Denn der Originaltitel muss nicht bei der Akte verbleiben (vgl. BGHZ 75, 167, 169 zu Art. 46 EuGVÜ).
  • OLG Köln, 04.06.2004 - 16 W 7/04

    Erfüllungseinwand im Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.08.2005 - 3 W 96/05
    Demgegenüber ist die weitere Antragsreduzierung wegen der unstreitigen (und deshalb im Verfahren der Vollstreckbarerklärung zu berücksichtigenden, vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 933; OLG Köln InVO 2005, 110; Senat, Beschluss vom 3. November 2003 - 3 W 149/03 -) Teilleistungen der Schuldnerin in Höhe von insgesamt 5 408, 65 EUR der Sache nach als übereinstimmende Teilerledigungserklärung der Verfahrensbeteiligten auszulegen.
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