Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 15.01.2008 - 8 U 247/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 293 BGB, § 295 BGB, § 793 BGB, § 797 BGB
Voraussetzung der Inverzugsetzung beim Annahmeverzug; Annahmeverzug durch Klageerhebung auf Zug-um-Zug Verurteilung - Judicialis
- Betriebs-Berater
Annahmeverzug der Ausstellerin von Inhaberschuldverschreibungen durch Klageerhebung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 293; BGB § 295; BGB § 793; BGB § 797
Erbringung von Gegenleistungen bei den Ausstellern von Inhaberschuldverschreibungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Möglichkeit der Inverzugsetzung eines Ausstellers von Inhaberschuldverschreibungen durch eine auf Zug-um-Zug-Leistung gerichtete Klageerhebung; Zulässigkeit der Verweigerung privatrechtlicher Zahlungsansprüche unter Berufung auf einen wegen Zahlungsunfähigkeit erklärten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 15.09.2006 - 21 O 496/05
- OLG Frankfurt, 15.01.2008 - 8 U 247/06
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95
Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.01.2008 - 8 U 247/06
Das wörtliche Angebot liegt in der auf Zug-um-Zug-Leistung gerichteten Klageerhebung (BGH NJW 1997, 581, 582).Die oben zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist erst jüngst von ihm wieder herangezogen und in ihrer Argumentation bestätigt worden (BGH NJW 2006, 1960; vgl. dazu auch Wienecke JA 1997, 441, Noack WuB IV A § 295 BGB Nr. 1.97).
- BGH, 24.03.2006 - V ZR 173/05
Erheblichkeit der Pflichtverletzung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.01.2008 - 8 U 247/06
Die oben zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist erst jüngst von ihm wieder herangezogen und in ihrer Argumentation bestätigt worden (BGH NJW 2006, 1960; vgl. dazu auch Wienecke JA 1997, 441, Noack WuB IV A § 295 BGB Nr. 1.97). - BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 1/03
Völkerrechtliche Notstandseinrede
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.01.2008 - 8 U 247/06
Das Bundesverfassungsgericht hat zwischenzeitlich entschieden, dass ein Staat die Erfüllung privatrechtlicher Zahlungsansprüche gegenüber Privatpersonen nicht unter Berufung auf den wegen Zahlungsunfähigkeit erklärten Staatsnotstand verweigern darf (BVerfG - Beschluss vom 8. Mai 2007 - 2 BvM 1-5/03, 1,2/06 = NJW 2007, 2610 ff. = WM 2007, 1315 ff.).
- OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 8 U 107/03
Zahlungsanspruch aus Inhaberschuldverschreibung des argentinischen Staates; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.01.2008 - 8 U 247/06
Ihr Sachvortrag reicht nicht aus, um von der gefestigten Senatsrechtsprechung (NJW 2006, 2931) abzuweichen. - BGH, 25.09.2007 - XI ZR 346/06
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verweigerung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.01.2008 - 8 U 247/06
Die dagegen erhobenen Nichtzulassungsbeschwerden sind vom Bundesgerichtshof am 25.9.2007 zurückgewiesen worden (XI ZR 346/06 u. a.). - OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 60/03
Zahlungsanspruchs aus Inhaberschuldverschreibungen des Staates Argentinien: …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.01.2008 - 8 U 247/06
Mit den weiteren oben genannten Argumenten der Beklagten hat sich der Senat bereits in der o. g. Entscheidung sowie in den folgenden Entscheidungen vom 29.9.2006 (8 U 60/03 u. a.) zu Parallelverfahren auseinandergesetzt. - OLG Jena, 15.05.2006 - 4 U 763/05
Streitwert bei Annahmeverzug
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.01.2008 - 8 U 247/06
Für die Feststellung des Annahmeverzugs kann kein eigener Wert angesetzt werden, da diesem Begehren neben dem Zahlungsantrag jede selbstständige wirtschaftliche Bedeutung fehlt (vgl. OLG Jena v. 15.5. 2006 -4 U 763/05 = RVGReport 2006, 360; KG MDR 2005, 526, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- OLG Frankfurt, 30.05.2008 - 8 U 120/07
Inhaberschuldverschreibung: Leistungsanspruch Zug um Zug gegen die Aushändigung …
In einer Entscheidung vom 15.1.2008 hat der Senat ferner klargestellt, dass die Beklagte durch eine auf Zug-um-Zug-Leistung gerichtete Klageerhebung gem. §§ 293, 295 BGB in Verzug mit der Annahme der Schuldurkunden gesetzt werden kann, wenn sie - wie auch hier - schon vor der Klageerhebung schon eindeutig und bestimmt erklärt hatte, dass sie ihre Gegenleistung nicht erbringen werde (Az.: 8 U 247/06 = BB 2008, 509).Der Senat will die in der Entscheidung vom 24.7.2007 (8 U 247/06) dargelegte Rechtsauffassung nicht fortführen, worauf die Parteien mit Beschluss vom 18.3.2007 hingewiesen worden sind.
- OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 8 U 201/07
Kapitalanlage in argentinischen Staatsanleihen: Verweigerung der Rückzahlung …
Der Senat hat das schon in einem früheren parallel gelagerten Verfahren gegen die Beklagte so gesehen (Entscheidung vom 15. Januar 2008 - Az.: 8 U 247/06). - OLG Braunschweig, 21.12.2021 - 7 U 200/21
Schadensersatz nach Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs; …
Der Kläger hat sich mithin bereits in der Klageschrift zutreffend darauf berufen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch im auf eine Zug-um-Zug-Leistung gerichteten Klageantrag bereits ein wörtliches Angebot liege (Klageschrift S. 15; BGHZ 181, 170 - in Juris Rz. 20 - BGH NJW 1997, 581 - in Juris Rz. 11 - dem folgend OLG Frankfurt / M OLGR 2008, 482 - in Juris Rz. 8 - OLG Köln 07.12.2010 - 24 U 51/10, in Juris Rz. 53 -).
- OLG Frankfurt, 18.03.2008 - 8 U 146/07
Einwand des Staatsnotstands gegenüber Zahlungsanspruch aus …
Der Senat hat das schon in einem früheren parallel gelagerten Verfahren gegen die Beklagte so gesehen (Entscheidung vom 15. Januar 2008 - Az.: 8 U 247/06). - LG Hildesheim, 28.11.2018 - 2 O 61/18 In der auf Zugum-Zug-Leistung gerichteten Klageerhebung ist vorliegend ein wörtliches Angebot des Klägers im Sinne des $ 295 BGB zu sehen (…vgl. BGH, Urt. v. 15.11.1996 - V ZR 292/95; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.01.2008 - 8 U 247/06).
- OLG Frankfurt, 05.08.2008 - 8 U 295/06
Keine Auszahlungsverweigerung von Schuldverschreibungen wegen Staatsnotstands
Der Senat hat das schon in einem früheren parallel gelagerten Verfahren gegen die Beklagte so gesehen (Entscheidung vom 15. Januar 2008 - Az.: 8 U 247/06 = BB 2008, 509). - LG Hildesheim, 23.01.2019 - 2 O 79/18 Jedenfalls in der auf Zugum-Zug-Leistung gerichteten Klageerhebung ist vorliegend ein wörtliches Angebot der Klägerin im Sinne des $ 295 BGB zu sehen (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.1996 - V ZR 292/95: OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.01.2008 -8 U 247/06).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 06.12.2007 - 15 W 224/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 16 Abs. 2, 26, 10, BGB §§ 242, 315
Regelung der Gemeinschaftsordnung über Verdoppelung oder Verdreifachung der Verwaltergebühr bei Säumnis des Wohnungseigentümers nichtig - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Nichtigkeit der Teilungserklärung bei festgeschriebener Vergütung (Sondervergütung) des Verwalters
- rechtsportal.de
Nichtigkeit einer Bestimmung der Teilungserklärung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Säumnis eines Wohnungseigentümers: Vergütung des Verwalters
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verwaltergebühr mit sittenwidrigen Säumniszuschlägen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Sittenwidrig hohe Verwaltergebühren
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wirksamkeit einer Regelung einer für den Mehraufwand des Verwalters im Fall der Säumnis eines Wohnungseigentümers die doppelte, bei gerichtlichen Maßnahmen die dreifache jährliche Verwaltergebühr bestimmenden Teilungserklärung; Grenzen für den Inhalt einer solchen ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unbillig überhöhte Verwaltergebühren sind trotz dinglicher Vereinbarung nichtig! (IMR 2008, 250)
Verfahrensgang
- AG Gladbeck, 19.05.2006 - 18 II 61/04
- LG Essen, 09.03.2007 - 9 T 91/06
- OLG Hamm, 06.12.2007 - 15 W 224/07
Papierfundstellen
- ZMR 2008, 554
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 05.10.1972 - BReg. 2 Z 54/72
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Einberufung; …
Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2007 - 15 W 224/07
Die Grenzen für den Inhalt einer Vereinbarung werden außer von §§ 134, 138 BGB auch von §§ 242, 315 BGB gezogen (BayObLG NJW-RR 1990, 1102; BayObLGZ 1972, 314; 1988, 287; KG ZMR 1986, 127).Diese Vergütungsregelung unterwirft die Wohnungseigentümer einer einseitig vom Bauträger gesetzten Regelung der Gemeinschaftsordnung, die den Grundgedanken des Wohnungseigentumsgesetzes, das den selbstverantwortlichen Eigenbesitz fördern will, missachtet (vgl. BayObLGZ 1972, 314), weil sie einseitig nur die Interessen der teilenden Eigentümerin, die sich als erste Verwalterin für die Dauer von fünf Jahren eingesetzt hatte, verfolgt, während sie für die Wohnungseigentümer selbst, in deren Interesse die Gemeinschaftsordnung eigentlich sein soll, in keiner Weise von Vorteil ist.
- BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87
Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme; …
Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2007 - 15 W 224/07
Die Grenzen für den Inhalt einer Vereinbarung werden außer von §§ 134, 138 BGB auch von §§ 242, 315 BGB gezogen (BayObLG NJW-RR 1990, 1102; BayObLGZ 1972, 314; 1988, 287; KG ZMR 1986, 127). - BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 46/90
Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2007 - 15 W 224/07
Die Grenzen für den Inhalt einer Vereinbarung werden außer von §§ 134, 138 BGB auch von §§ 242, 315 BGB gezogen (BayObLG NJW-RR 1990, 1102; BayObLGZ 1972, 314; 1988, 287; KG ZMR 1986, 127). - KG, 27.11.1985 - 24 W 4858/85
Wohnungseigentümer; Stimmrecht; Ruhen; Entziehung; Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2007 - 15 W 224/07
Die Grenzen für den Inhalt einer Vereinbarung werden außer von §§ 134, 138 BGB auch von §§ 242, 315 BGB gezogen (BayObLG NJW-RR 1990, 1102; BayObLGZ 1972, 314; 1988, 287; KG ZMR 1986, 127).
- BGH, 20.11.2020 - V ZR 196/19
Wohnungseigentum: Entsprechende Anwendbarkeit der Regelungen über die …
Auch ein in der Gemeinschaftsordnung bei Säumnis eines Wohnungseigentümers vorgesehener, unangemessen hoher Vergütungszuschlag eines "Bauträgerverwalters" ist wegen missbräuchlicher Ausnutzung der Gestaltungsmacht des teilenden Bauträgers gemäß § 242 BGB als unwirksam angesehen worden (vgl. OLG Hamm, ZWE 2008, 293, 294). - OLG Frankfurt, 10.11.2010 - 20 W 309/07
Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Regelung einer Zusatzvergütung nach HOAI für …
Damit waren die Wohnungseigentümer grundsätzlich verpflichtet, ihre Zustimmung zum Abschluss eines den vereinbarten Richtlinien entsprechenden Verwaltervertrages zu erteilen (Oberlandesgericht Hamm ZWE 2008, 293;… Palandt/Bassenge, aaO., § 10 Rdnr. 7 ).
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Rechtsprechung
| OLG Jena, 11.03.2008 - 5 U 551/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
InsO § 94; ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 134; ; InsO § 143; ; BGB § 252; ; BGB § 246
- rechtsportal.de
Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters wegen ausgeschütteter Scheingewinne
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Eingeschränktes Rückforderungsrecht des Insolvenzverwalters bei Scheingewinnen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rückgewähranspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückzahlung ausgeschütteter Scheingewinne; Aufrechenbarkeit von Schadensersatzanprüchen von Anlegern gegen die Insolvenzschuldnerin gegen Rückgewähransprüche des Insolvenzverwalters; Anspruch eines Anlegers auf Rückzahlung ...
Verfahrensgang
- LG Meiningen, 27.06.2007 - 2 O 56/07
- OLG Jena, 11.03.2008 - 5 U 551/07
Papierfundstellen
- ZIP 2008, 1887
- NJ 2008, 368
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.11.1990 - IX ZR 29/90
Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Gemeinschuldners
Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 5 U 551/07
Dieses Normzweckverständnis des § 814 BGB, das auch der BGH ausdrücklich für einen Rückgewähranspruch des Konkursverwalters nach §§ 32 Nr. 1, 37 KO vertreten hat (vgl. BGH NJW 1991, 560), gilt, wie das Landgericht nach Auffassung des Senates zu Recht festgestellt hat, auch im Anwendungsbereich der Insolvenzordnung (so auch OLG Frankfurt a.M. ZIP 07, 2426 (2427)).Der Gläubigerschutz erfordert es nicht, einen Anfechtungsgegner allein deshalb einem Rückgewähranspruch auszusetzen, weil eine Aufrechnung an einer Norm scheitert, die weder den Schuldner, noch die Gläubigergesamtheit, sondern allein den Anfechtungsgegner schützen will (so auch BGH NJW 1991, 560 (562)).
- BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04
Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des …
Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 5 U 551/07
Bei anfechtbarem Erwerb von Geld hat der Anfechtungsgegner Prozesszinsen nämlich bereits ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entrichten (vgl. BGH MDR 07, 678). - BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90
Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft
Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 5 U 551/07
Wird ein Kapitalanleger durch schuldhaft unrichtige Angaben bewogen einer Publikumsgesellschaft beizutreten, so ist ihm nicht nur seine Einlage, sondern auch der Schaden zu ersetzen, der sich typischerweise daraus ergibt, dass Eigenkapital in solcher Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt geblieben, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt worden wäre (vgl. BGH NJW 1992, 1223).
- BGH, 13.07.2004 - XI ZR 132/03
Zur Haftung von Banken beim Absatz von anteilen an Investmentfonds, die nur in …
Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 5 U 551/07
Zum einen liegt hier schon kein Differenzgeschäft im Sinne dieser Vorschrift vor, weil es hier insbesondere bereits an der für ein derartiges Geschäft besonderen Gefährlichkeit eines hinausgeschobenen Erfüllungszeitpunktes fehlt (vgl. auch BGH Urteil vom 13.07.2004, XI ZR 132/03). - OLG Frankfurt, 31.10.2007 - 19 U 58/07
Insolvenzanfechtung: Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters bezüglich …
Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 5 U 551/07
Dieses Normzweckverständnis des § 814 BGB, das auch der BGH ausdrücklich für einen Rückgewähranspruch des Konkursverwalters nach §§ 32 Nr. 1, 37 KO vertreten hat (vgl. BGH NJW 1991, 560), gilt, wie das Landgericht nach Auffassung des Senates zu Recht festgestellt hat, auch im Anwendungsbereich der Insolvenzordnung (so auch OLG Frankfurt a.M. ZIP 07, 2426 (2427)). - LG Meiningen, 27.06.2007 - 2 O 56/07
Auszug aus OLG Jena, 11.03.2008 - 5 U 551/07
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 27.06.2007, Az.: 2 O 56/07 (24), wie folgt abgeändert und neu gefasst:.
- BGH, 11.12.2008 - IX ZR 195/07
Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewehr unentgeltlicher Leistungen
Auch insoweit hat sich das Berufungsgericht auf die noch unter Geltung der Konkursordnung ergangene Rechtsprechung (BGHZ 113, 98, 105 f) gestützt und diese auch nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung für anwendbar betrachtet (so auch OLG Frankfurt am Main ZIP 2007, 2426, 2427 f; OLG Jena ZIP 2008, 1887, 1888;… MünchKomm-InsO/Brandes, 2. Aufl. § 96 Rn. 10;… HmbKomm-InsO/Rogge, 2. Aufl. § 134 Rn. 37; Biehl NJ 2008, 368, 369, 370). - BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11
Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden …
Rn. 18 bb) Zu Recht ist das Berufungsgericht auch nicht der Auffassung des Thüringer Oberlandesgerichts Jena (ZIP 2008, 1887, 1889) gefolgt, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge könne mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden, dass sich ein zur Verfügung stehender Geldbetrag zumindest in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 4% p.a. (§ 246 BGB) verzinse. - LG Bonn, 29.07.2008 - 3 O 65/08
Rückgewähr eines Scheingewinns i.R.d. Insolvenzanfechtung; Berücksichtigung von …
Für die Frage, ob ein Gegenwert in das Vermögen des Schuldners geflossen ist, ist in erster Linie der objektive Sachverhalt maßgeblich (vgl. BGH, NJW 1991, 560 (561); BGH, WM 1991, 331 (332); OLG Thüringen, Urteil v. 11.03.2008, 5 U 551/07, zitiert nach JURIS).Diese zur Konkursordnung gefällte Entscheidung findet auch bezüglich der Anfechtung unentgeltlicher Zuwendungen nach § 134 InsO Anwendung, da das Normzweckverständnis des § 814 BGB dies gebietet (vgl. OLG Frankfurt, NZI 2008, 100 (101); OLG Thüringen, Urteil v. 11.03.2008, 5 U 551/07, zitiert nach JURIS).
Der Gedanke des Gläubigerschutzes erfordert nicht, dass ein Gläubiger allein deshalb dem Rückgewähranspruch auszusetzen ist, weil die Aufrechnung an einer Norm scheitert, die nicht dem Schutz der Gläubigergesamtheit, sondern allein seinem Schutz dient (so auch BGH, NJW 1991, 560 (562); OLG Thüringen, Urteil v. 11.03.2008, 5 U 551/07, zitiert nach JURIS).
Die Höhe des Zinssatzes kann vor diesem Hintergrund nach § 287 ZPO mit Blick auf den gesetzlichen Zinssatz gemäß § 246 BGB auf 4% geschätzt werden (so auch OLG Thüringen, Urteil v. 11.03.2008, 5 U 551/07, zitiert nach JURIS).
- OLG Köln, 20.07.2011 - 13 U 89/10
Pflicht der Initiatoren eines geschlossenen Immobilienfonds zu zutreffenden …
Insoweit teilt der Senat nicht die Auffassung des OLG Jena (5 U 551/01; ZIP 2008, 1887 Tz. 41 f.), der zufolge "nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden" kann, "dass sich ein zur Verfügung stehender Geldbetrag zumindest in dieser Höhe verzinst".Rn. 87 Die Revision wird in Bezug auf die Höhe der Klageforderung zugelassen, weil die Entscheidung des Senats in der - für den geltend gemachten entgangenen Gewinn entscheidungserheblichen - Frage der (Nicht-)Anwendung von § 246 BGB im Rahmen des § 252 Satz 2 BGB von dem hierzu im Urteil des OLG Jena vom 11. März 2008 aufgestellten Rechtssatz (5 U 551/07, ZIP 2008, 1887 Tz. 41) abweicht (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO).
- OLG Karlsruhe, 26.10.2010 - 8 U 170/09
Rechtsfolgen von den Vorgaben der MaBV abweichende Abschlagszahlungen
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Kapitalanleger, dem ein Schadensersatzanspruch auf Rückzahlung der von ihm geleisteten Einlage zusteht, in abstrakter Schadensberechnung gemäß § 252 Satz 2 BGB als entgangenen Gewinn eine Verzinsung seiner Einlage nach dem gesetzlichen Zinssatz des § 246 BGB in Höhe von 4 % verlangen kann (OLG Jena ZIP 2008, 1887 Rn 37 ff., zitiert nach Juris;… Palandt/Grüneberg, aaO., § 252 Rn 6). - OLG Frankfurt, 19.08.2010 - 16 U 198/09
Steuerberaterhaftung: Umstände für das Entstehen der sekundären Hinweispflicht; …
Rn. 37 Zum Einen kann dahingestellt bleiben, ob mit dem Landgericht entsprechend der Entscheidung des Thüringischen Oberlandesgerichts (ZIP 2008, 1887) dem Geschädigten die Beweiserleichterung des § 252 Satz 2 BGB zugute kommt, soweit er sich auf die Geltendmachung des gesetzlichen Zinssatzes nach § 244 BGB beschränkt und es sich um Geldbeträge handelt, die aufgrund ihrer Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt bleiben, sondern anderweitig angelegt worden wären. - LG Bayreuth, 25.05.2011 - 22 O 579/10
Anlageberatungsvertrag: Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung
Er ist mit einer durchschnittlichen Anlage als für gewöhnlich erreichbar anzusehen (Thüringisches OLG, ZIP 2008, 1887, 1888 f.). - OLG Frankfurt, 29.07.2009 - 23 U 203/08
Rückforderungsanspruch eines Insolvenzverwalters: Ermittlung von Scheingewinnen
Das Landgericht hat sich diesbezüglich auf die noch unter der Geltung der Konkursordnung ergangenen Rechtsprechung gestützt und diese auch nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung für anwendbar betrachtet (wie auch Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 11.03.2007, 5 U 551/07, OLG Frankfurt, ZIP 2007, 2426). - OLG Düsseldorf, 25.01.2013 - 16 U 70/12
Umfang des Schadensersatzes bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen
Erst recht kann nicht ohne weiteren individuellen und fallbezogenen Vortrag davon ausgegangen werden, dass nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, ein zur Verfügung stehender Geldbetrag zumindest in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 4% p. a. angelegt werden könne (BGH Urteil vom 24.04.2012, XI ZR 360/11 unter ausdrücklicher Ablehnung der - bis dahin - anderslautenden Rechtsprechung des OLG Jena, vgl. ZiP 2008, 1887/1889). - OLG Schleswig, 16.07.2010 - 14 U 153/09
Pflichten des Anlageberaters hinsichtlich der Höhe von Provisionen
Er ist mit einer durchschnittlichen Anlage als für gewöhnlich erreichbar anzusehen (vgl. Thür. OLG, ZIP 2008, 1887, 1888 f.). - LG Hamburg, 12.11.2009 - 319 O 191/08
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