Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.07.2008 - 9 U 188/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
AKB § 12 Abs. 1 I b; ; StGB § 246; ; BGB § 247; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 288 Abs. 1
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Teilkaskoversicherung - Motorraddiebstahl bei Probefahrt
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Motorraddiebstahl - Teilkaskoversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilkaskoversicherung bei Entwendung eines Motorrads durch Kaufinteressenten während Probefahrt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Versicherungsrecht: Versicherungsschutz für Motorradklau während einer Probefahrt
- IWW (Kurzinformation)
Kfz-Versicherung - Versicherungsschutz für Motorradklau bei Probefahrt
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Motorraddiebstahl bei Probefahrt - Teilkasko zahlt
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Diebstahl auf Probefahrt
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Motorrad während der Probefahrt geklaut - Teilkaskoversicherung muss den Verlust des leichtsinnigen Verkäufers ersetzen
- streifler.de (Zusammenfassung)
Versicherungsrecht: Versicherungsschutz für Motorradklau während einer Probefahrt
- rechtsanwalt-ebenhoeh.de (Leitsatz)
Kfz-Kasko-Versicherung: Versicherungsschutz für Motorradklau bei Probefahrt
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
PKW-Diebstahl bei Probefahrt: Kein Versicherungsschutz?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
PKW-Diebstahl bei Probefahrt: Kein Versicherungsschutz?
- anwalt.de (Kurzinformation)
PKW-Diebstahl bei Probefahrt: Kein Versicherungsschutz?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Versicherungsschutz für Motorradklau während einer Probefahrt - Keine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
- 123recht.net (Pressemeldung, 1.8.2008)
Auch bei Motorradklau während einer Probefahrt Versicherungsschutz // Gericht spricht Verkäufer Entschädigung zu
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Leistungsfreiheit des Versicherungsträgers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls; Umfang der Sorgfaltspflichten bei Überlassung eines Motorrades für eine Probefahrt an einen Kaufinteressenten
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kfz-Kaskoversicherung - Probefahrt: Wann besteht bei Überlassung des Kfz an den "Käufer" kein Versicherungsschutz?
Verfahrensgang
- LG Köln, 15.08.2007 - 20 O 56/07
- OLG Köln, 22.07.2008 - 9 U 188/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1717
- NZV 2009, 81 (Ls.)
- VersR 2008, 1640
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (16)
- BGH, 27.11.1974 - IV ZR 117/73
Zur Deckung in der Teilkaskoversicherung - Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und …
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2008 - 9 U 188/07
Gehört nach den Anschauungen des täglichen Lebens eine in angemessenen Grenzen bleibende Lockerung oder sogar vorübergehende Aufhebung der Sachherrschaft zum Üblichen, so hört der Gewahrsam während dieser Zeit nicht auf (BGH, Urteil vom 27.11.1974, IV ZR 117/73, VersR 1975, 225; BGHSt 22, 180, 182).Insofern ist die hier gegebene Situation durchaus vergleichbar mit den Gegebenheiten in einem in aller Regel unübersichtlichen Parkhaus oder in einer Tiefgarage, für die der Bundesgerichtshof angenommen hat, ein Autofahrer, der sich aufgrund einer Täuschung mit einer Bewegung des Wagens innerhalb des Parkbereichs einverstanden erklärt habe, gebe seinen Gewahrsam nicht auf (BGH IV ZR 117/73 a.a.O.; a. A. offenbar OLG München VersR 1995, 954, denn dort wird für wesentlich erachtet, dass während der Probefahrt Sichtkontakt bestand).
Für die Abgrenzung von Betrug und Diebstahl kommt es entscheidend auf die durch die Täuschung hervorgerufene Vorstellung des Klägers an, er werde sein Fahrzeug nach kurzer Zeit wieder zurückbekommen (BGH, Urteil vom 27.11.1974, a.a.O.;… LK-Ruß, StGB, 11. Aufl., § 242 Rn. 37).
Die Täuschung führte nur zu einer als kurzfristig und zweckgebunden angesehenen Überlassung des Motorrades und zu einer damit verbundenen Lockerung des Gewahrsams (vgl. auch BGH IV ZR 117/73 a.a.O.).
- BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59
Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2008 - 9 U 188/07
In der Rechtsprechung wurde seit der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 7. Dezember 1959 (GSSt 1/59, BGHSt 14, 38 ff) angenommen, eine Unterschlagung setze voraus, dass der Täter sich die fremde Sache nicht bereits durch eine strafbare Handlung (z. B. auch durch Besitzbetrug) zugeeignet habe.Nach § 246 StGB n. F. liegt die Tathandlung allein in der rechtswidrigen Zueignung, wobei ein Täter den zu fordernden Zueignungsvorsatz nach außen erkennbar manifestiert haben muss (BGHSt 14, 38 ff unter III 2;… vgl. auch Fischer a.a.aO. § 246 Rn. 6 f;… Lackner/Kühl a.a.O. § 246 Rn. 4; MünchKomm/Hohmann § 246 Rn 15 ff. jew. mit weiteren Nachweisen).
- OLG Düsseldorf, 23.02.1999 - 4 U 77/98
Grob fahrlässige Herbeiführung eines Motorraddiebstahls durch probefahrenden …
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2008 - 9 U 188/07
Ausgehend von dem in den wesentlichen Punkten übereinstimmenden Vortrag beider Parteien ist ein Versicherungsfall zu bejahen (für einen vergleichbaren Fall ebenso OLG München VersR 1995, 954; offen lassend OLG Düsseldorf NVersZ 2000, 336 = r + s 1999, 230 f).Die Beklagte beruft sich danach ohne Erfolg auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (NVersZ 2000, 336 = r+s 1999, 230).
- OLG München, 04.10.1993 - 31 U 3462/93
Entwendung des einem Unbekannten zur Probefahrt übergebenen Motorrads
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2008 - 9 U 188/07
Ausgehend von dem in den wesentlichen Punkten übereinstimmenden Vortrag beider Parteien ist ein Versicherungsfall zu bejahen (für einen vergleichbaren Fall ebenso OLG München VersR 1995, 954; offen lassend OLG Düsseldorf NVersZ 2000, 336 = r + s 1999, 230 f).Insofern ist die hier gegebene Situation durchaus vergleichbar mit den Gegebenheiten in einem in aller Regel unübersichtlichen Parkhaus oder in einer Tiefgarage, für die der Bundesgerichtshof angenommen hat, ein Autofahrer, der sich aufgrund einer Täuschung mit einer Bewegung des Wagens innerhalb des Parkbereichs einverstanden erklärt habe, gebe seinen Gewahrsam nicht auf (…BGH IV ZR 117/73 a.a.O.; a. A. offenbar OLG München VersR 1995, 954, denn dort wird für wesentlich erachtet, dass während der Probefahrt Sichtkontakt bestand).
- OLG Hamm, 17.05.1978 - 20 U 294/77
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2008 - 9 U 188/07
Eine Gebrauchsüberlassung setzt neben einer gewissen Dauer voraus, dass sie den Interessen des Dritten dient (OLG Hamm VersR 1978, 1108;… Prölss/Martin/Knappmann, a.a.O., Rn. 19 m. w. Nachw.). - BGH, 10.12.2003 - IV ZR 319/02
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung; Auslegung einer Klausel in Allgemeinen …
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2008 - 9 U 188/07
Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinn der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z. B. BGH IV ZR 319/02, Beschluss vom 10.12.2003, VersR 2004, 225 f unter II 2. a m. w. Nachw.), und eine Entscheidung des Revisionsgerichts erscheint zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich. - OLG Hamm, 18.01.2006 - 20 U 145/05
Kaskoversicherung bei Unterschlagung des Kfz - volle Beweispflicht des …
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2008 - 9 U 188/07
Eine kurzfristige Überlassung an einen Kaufinteressenten ist - ebenso wie eine Fahrt zur Überprüfung von Mängeln - nicht als Gebrauchsüberlassung zu werten (vgl. OLG Hamm VersR 1995, 1477; OLG Hamm ZfSch 2006, 275 = Schaden-Praxis 2007, 78 ff). - OLG Hamm, 31.08.1994 - 20 U 40/94
Gebrauch; Kfz; Überlassen; Weitergabe; Ausschluß; Versicherungsschutz
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2008 - 9 U 188/07
Eine kurzfristige Überlassung an einen Kaufinteressenten ist - ebenso wie eine Fahrt zur Überprüfung von Mängeln - nicht als Gebrauchsüberlassung zu werten (vgl. OLG Hamm VersR 1995, 1477; OLG Hamm ZfSch 2006, 275 = Schaden-Praxis 2007, 78 ff). - BGH, 26.07.1995 - 4 StR 234/95
Abgrenzung von Diebstahl und Betrug bei Mitnahme von Waren in …
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2008 - 9 U 188/07
Während beim Diebstahl der dem Geschädigten zugeführte Nachteil allein durch eine eigenmächtige Handlung des Täters herbeigeführt wird, tritt dieser Nachteil beim Betrug infolge der Vermögensverfügung ein (vgl. BGHSt 41, 198 ff; BGHSt 17, 205, 209;… LK-Ruß, a. a. O.). - BGH, 17.10.1961 - 1 StR 382/61
Möbel unter Eigentumsvorbehalt - §§ 263, 246 Abs. 2, 52 StGB
Auszug aus OLG Köln, 22.07.2008 - 9 U 188/07
Eine dem Betrug folgende Unterschlagung ist zunächst dann zu bejahen, wenn ein Täter sich erst nach Vollendung eines noch nicht zur Zueignung führenden Betruges zu einer als Unterschlagung zu beurteilenden Handlungsweise entschließt (vgl. BGH 1 StR 382/61, BGHSt 16, 280 ff.). - BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68
Münzfernseher - § 242 StGB, Bestimmung des "Gewahrsams" in Bezug auf einen …
- BGH, 12.12.2000 - 4 StR 458/00
Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug; Vermögensverfügung; Gewahrsamslockerung
- BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62
- OLG Frankfurt, 03.11.1999 - 7 U 244/98
Begriff des (Trick-)Diebstahls in der Fahrzeugversicherung
- BGH, 15.09.1987 - 1 StR 460/87
Alleingewahrsam an unbefugt veräußertem Material - Begriff des Gewahrsams - …
- OLG Hamm, 02.03.1984 - 20 U 239/83
- LG Marburg, 25.04.2018 - 1 O 158/17
Die Probefahrt des Kaufinteressenten mit einem Fahrzeug ist als Fall der …
Kaskoversicherung, Rn. 35; anders OLG Köln, Urt. v. 22.7.2008, 9 U 188/07, Rn. 20 - juris, in der hier nicht vergleichbaren Fallgestaltung, dass die Probefahrt nur innerhalb einer kleinen Ortschaft auf einer Strecke von ca. 1,5 km stattfinden sollte). - OLG Stuttgart, 30.07.2009 - 7 U 65/09
Maschinenversicherung: Abgrenzung zwischen versicherter Unterschlagung und …
Mit Verfügung vom 16.7.2009 (Blatt 102/103) hat der Senat auf das Urteil des OLG Köln vom 20.7.2008 - 9 U 188/07 - und das des OLG Frankfurt vom 26.2.2004 - 3 U 152/03 - hingewiesen.Wenn kein Gewahrsam der Klägerin an den Maschinen bestand, was zu Gunsten der Beklagten unterstellt werden kann, sind die Maschinen von den vorgeblichen Mietern (auch) unterschlagen worden (vgl. OLG Köln, Urt. vom 20.7.2008 - 9 U 188/07) .
- KG, 24.07.2018 - 6 U 24/18
Versicherungsschutz für die Entwendung eines Fahrzeugs in der …
Denn dort hatten die Berechtigten zunächst noch die Möglichkeit, sich jederzeit wieder die Herrschaft über die Mobiltelefone zu verschaffen, weil diese jeweils nur zur kurzen Nutzung für ein Telefonat überlassen worden waren, wodurch der Gewahrsam nur gelockert und insbesondere kein Besitzmittlungsverhältnis im Sinne des § 858 BGB entstanden war (vgl. auch die Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 3.11.1999 - 7 U 244/98, NVersZ 2000, 482 - 483, zur Probefahrt; OLG Hamm vom 18.1.2006 - 20 U 145/05, ZfSch 2006, 275 - 276, zur Überlassung für Reparaturarbeiten und OLG Köln vom 22.7.2007 - 9 U 188/07, ZfSch 2009, 94 - 97, zur Probefahrt).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 03.07.2008 - 13 U 68/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Bauvertrag: AGB-Klauseln über Vertragserfüllungsbürgschaft und pauschalierten Aufwendungsersatz
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 307 Abs. 1 S. 1 BGB; § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB; § 309 Nr. 5 Buchst. b BGB; § 649 BGB; § 1 UKlaG
Anforderungen an die Wirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Werkunternehmers; Wirksamkeit einer Werkvertragsklausel über die Verpflichtung zur Vorlegung einer unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft; Rechtmäßigkeit einer Allgemeinen ... - Judicialis
BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 309 Nr. 5 b; ; BGB § 649
- rechtsportal.de
Unwirksame Sicherungsklauseln in den AGB eines Werkunternehmers bzgl. Sicherungsbürgschaft und pauschalierter Vergütung bei Kündigung
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Anforderungen an die Wirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Werkunternehmers; Wirksamkeit einer Werkvertragsklausel über die Verpflichtung zur Vorlegung einer unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft; Rechtmäßigkeit einer Allgemeinen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unwirksame AGB-Klauseln in Bauverträgen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unwirksame Pauschalierung eines Nichterfüllungsschadens
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unwirksamkeit der Pauschale von 15% des Gesamtpreises bei freier Kündigung? (IBR 2008, 565)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Keine Zahlungsbürgschaft gegen den privaten Bauherrn in Allgemeinen Geschäftsbedingungen? (IBR 2008, 511)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 12.02.2008 - 18 O 332/07
- OLG Celle, 03.07.2008 - 13 U 68/08
Papierfundstellen
- MDR 2010, 249
- BauR 2008, 1494
- BauR 2009, 103
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (14)
- BGH, 10.10.1996 - VII ZR 250/94
Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung ersparter Aufwendungen im Falle …
Auszug aus OLG Celle, 03.07.2008 - 13 U 68/08
Nicht zu beanstanden ist auch die Auffassung des Landgerichts, dass der Kläger nicht glaubhaft gemacht hat, dass der pauschalierte Aufwendungsersatz von 15 % in § 9 Nr. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unangemessen hoch i. S. von § 308 Nr. 7 a BGB in entsprechender Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1996 - VII ZR 250/94, NJW 1997, 259) ist.Dabei kommt es nicht auf die besonderen Umstände des Einzelfalles an, sondern auf die typische Sachlage bei vorzeitiger Beendigung derartiger Verträge (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2006 - VII ZR 175/05, NJW 2006, 2551. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1996 - VII ZR 250/94, NJW 1997, 259).
Diese vom Gesetz für Schadenspauschalen erforderte Möglichkeit des Gegenbeweises besteht wegen der vergleichbaren Interessenlage analog auch für Abwicklungsklauseln, die die Höhe der Vergütung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1996 - VII ZR 250/94, NJW 1997, 259).
- BGH, 27.04.2006 - VII ZR 175/05
Formularmäßige Vereinbarung pauschalierten Schadensersatzes nach Kündigung eines …
Auszug aus OLG Celle, 03.07.2008 - 13 U 68/08
Die Klausel ist dahingehend auszulegen, dass die Beklagte, wenn sie bei Kündigung nach teilweise durchgeführten Vertrag die konkrete Berechnung der Vergütung wählt, nicht ergänzend auf die Pauschale zurückgreifen kann, da bei Wahl der Pauschale der gesamte Anspruch abgegolten ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2006 - VII ZR 175/05, NJW 2006, 2551. BGH, Urteil vom 10. März 1983 - VII ZR 301/82, NJW 1983, 1491).Dabei kommt es nicht auf die besonderen Umstände des Einzelfalles an, sondern auf die typische Sachlage bei vorzeitiger Beendigung derartiger Verträge (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2006 - VII ZR 175/05, NJW 2006, 2551. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1996 - VII ZR 250/94, NJW 1997, 259).
Der Kläger hat sich erstinstanzlich darauf beschränkt, zur Begründung seines diesbezüglichen Teils der Klage pauschal, ohne jedwede weitere Erläuterungen, auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2006 (VII ZR 175/05, NJW 2006, 2551) zu verweisen.
- BGH, 29.05.1991 - IV ZR 187/90
Angemessenheit der Vergütung eines Partnerverschaftsvermittlers bei vorzeitiger …
Auszug aus OLG Celle, 03.07.2008 - 13 U 68/08
Sache des Verwenders ist es dann gegebenenfalls, durch konkreten Sachvortrag darzulegen, dass die Höhe der geforderten Pauschale durch Besonderheiten gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 1991 - IV ZR 187/90, NJW 1991, 2763. im Überblick: Ulmer/Brandner/ Hensen, a. a. O., § 308 Nr. 7 BGB Rdn. 22).
- BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04
Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der …
Auszug aus OLG Celle, 03.07.2008 - 13 U 68/08
Diesem Ergebnis steht entgegen der Auffassung der Beklagten nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 2006 (VII ZR 146/04, BGHZ 167, 345). - BGH, 21.09.2005 - XII ZR 312/02
Vorrang von mündlichen Individualvereinbarungen vor einer Schriftformklausel in …
Auszug aus OLG Celle, 03.07.2008 - 13 U 68/08
BGH, Versäumnisurteil vom 21. September 2005 - XII ZR 213/02, NJW 2006, 138). - BGH, 17.02.2004 - XI ZR 140/03
Zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen
Auszug aus OLG Celle, 03.07.2008 - 13 U 68/08
Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass die Unklarheitenregelung des § 305 c Abs. 2 BGB sich im Verbandsprozess dahingehend auswirkt, dass bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Klausel die kundenfeindlichste Auslegung zu Grunde zu legen ist (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - XI ZR 140/03, BGHZ 158, 149. im Überblick: Palandt/Heinrichs, a. a. O., § 305 c Rdn. 18). - BGH, 23.06.2005 - VII ZR 200/04
Formularmäßige Vereinbarung der Änderung der Bauausführung in einem …
Auszug aus OLG Celle, 03.07.2008 - 13 U 68/08
Insoweit ist es erforderlich, dass die Klausel die triftigen Gründe für das einseitige Leistungsbestimmungsrecht nennt und in ihren Voraussetzungen und Folgen erkennbar die Interessen des Vertragspartners angemessen berücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2005 VII ZR 200/04, NJW 2005, 3420). - BGH, 15.09.2005 - I ZR 58/03
Formularmäßige Vereinbarung der Begrenzung der Haftung auf Vorsatz und grobe …
Auszug aus OLG Celle, 03.07.2008 - 13 U 68/08
Nicht zu beanstanden ist ferner, dass die streitgegenständliche Klausel in ihrem letzten Halbsatz auch hinsichtlich so genannter Kardinalpflichten eine Haftungsbegrenzung bei einfacher Fahrlässigkeit vorsieht (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1992 - VIII ZR 238/91, NJW 1993, 335. BGH, Urteil vom 15. September 2005 - I ZR 58/03, NJW-RR 2006, 276. Ulmer/Brandtner/Hensen-Christensen, a. a. O., § 309 Nr. 7 Rdn. 39 und 40. Palandt/Grüneberg, a. a. O., § 307 Rdn. 50 und § 309 Rdn. 48). - BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04
Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in …
Auszug aus OLG Celle, 03.07.2008 - 13 U 68/08
Die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des AGB-Verwenders gerechtfertigt ist (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Urteil vom 1. Februar 2005 - X ZR 10/04, NJW 2005, 1774). - BGH, 11.11.1992 - VIII ZR 238/91
Formularmäßige Freizeichnung von wesentlichen Vertragspflichten und …
Auszug aus OLG Celle, 03.07.2008 - 13 U 68/08
Nicht zu beanstanden ist ferner, dass die streitgegenständliche Klausel in ihrem letzten Halbsatz auch hinsichtlich so genannter Kardinalpflichten eine Haftungsbegrenzung bei einfacher Fahrlässigkeit vorsieht (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1992 - VIII ZR 238/91, NJW 1993, 335. BGH…, Urteil vom 15. September 2005 - I ZR 58/03, NJW-RR 2006, 276. Ulmer/Brandtner/Hensen-Christensen, a. a. O., § 309 Nr. 7 Rdn. 39 und 40. Palandt/Grüneberg, a. a. O., § 307 Rdn. 50 und § 309 Rdn. 48). - BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 93/94
Geltendmachung der Unterlassung einer inhaltlich nicht teilbaren Klausel; …
- BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
Formularmäßig vereinbarte Unwirksamkeit von Nebenabreden
- BGH, 20.04.2000 - VII ZR 458/97
Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf …
- BGH, 10.03.1983 - VII ZR 301/82
Formularmäßige Vereinbarung einer Entschädigung bei vorzeitiger Beendigung des …
- BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 123/09
Wirksame Klausel zur Schadenspauschalierung in Auto-Kaufvertrag
Teilweise wird mit Blick auf den insoweit für eindeutig erachteten Wortlaut des § 309 Nr. 5 Buchst. b BGB oder einen jedenfalls dahingehenden Willen des Gesetzgebers die Auffassung vertreten, dass die Schadenspauschalierungsklausel zu ihrer Wirksamkeit in ihrem Wortlaut den aus dem Gesetzestext entnommenen ausdrücklichen Hinweis enthalten müsse, dass der Nachweis des Nichteintritts eines Schadens möglich sei (OLG Celle, BauR 2009, 103, 107; AG Haßfurt, BB 2007, 2706; Koch, MDR 2003, 661, 663;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdnr. 208). - BGH, 05.05.2011 - VII ZR 161/10
Vertrag über ein Ausbauhaus: Inhaltskontrolle der eine Vergütungspauschale …
Der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Celle (BauR 2009, 103, 107) ist daher nicht zu folgen. - BGH, 05.05.2011 - VII ZR 181/10
Vertrag über ein Ausbauhaus: Auslegung einer Klausel über die Annahmefrist; …
Der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Celle (BauR 2009, 103, 107) ist daher nicht zu folgen.
- OLG Koblenz, 27.08.2010 - 8 U 1030/09
Bauherr muss bei Kündigung eines Hausbauvertrags zahlen - - Vergütungspauschale …
Rn. 13 Zwar hat das OLG Celle in dem Urteil vom 03.07.2008 - 13 U 68/08 - eine Klausel deshalb für unwirksam gehalten, weil - wie im vorliegenden Fall - der ausdrückliche Hinweis fehlte, dass auch der Nachweis möglich sei, dass ein Anspruch im Sinne des § 649 BGB gar nicht entstanden sei. - OLG Celle, 19.08.2009 - 13 U 48/09
Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Bürgschaft für die Vergütung des …
ist nicht gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB unwirksam (Aufgabe von Senat, Urteil vom 03. Juli 2008 - 13 U 68/08, BauR 2009, 103).c) Nach einer Gesamtschau der vorgenannten Umstände vermag der Senat - anders als er es noch in dem dem vorliegenden Hauptsacheverfahren vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren (Urteil vom 3. Juli 2008 13 U 68/08, BauR 2009, 103) beurteilt hat - nicht mit der erforderlichen Überzeugung zu erkennen, dass die Benachteiligung des Vertragspartners nicht durch zumindest gleichwertige Interessen der Beklagten gerechtfertigt ist (so auch Stern, IBR 2008, 511. Praun, jurisPRPrivBauR 11/2008, Anm. 2. Schmitz, Sicherheiten für die Bauvertragsparteien, in ibronline, Rdn. 128).
Bereits in der mündlichen Verhandlung vom 24. Juni 2008 in dem diesem Verfahren vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren (13 U 68/08) hat der Senat darauf aufmerksam gemacht, dass es ihm mangels jedweder Erläuterungen seitens des Klägers nicht möglich sei, nachzuvollziehen, was es mit dem entsprechenden Antrag des Klägers bzw. dem diesbezüglich in Bezug genommenen Formular in tatsächlicher Hinsicht überhaupt auf sich habe.
- LG Mainz, 22.04.2009 - 301 S 170/08
Einschätzung unstrittiger Mängel am gebrauchten Kraftfahrzeug; Fehlende …
Die Gegenansicht des OLG Celle (BauR 2009, 103 [OLG Celle 03.07.2008 - 13 U 68/08] bis 107) überzeugt die Kammer nicht. - LG Hannover, 10.02.2009 - 18 O 229/08
Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen …
Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten blieb im Ergebnis erfolglos (vgl. OLG Celle BauR 2009 S. 103 ff [OLG Celle 03.07.2008 - 13 U 68/08]).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 18.01.2008 - 3 U 171/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 BUZ, § 286 ZPO
Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung: Darlegung- und Beweislast des Versicherungsnehmers; Aussagekraft eines sog. "Symptomvalidierungstests" - Judicialis
BUZ § 2; ; ZPO § 286
- IWW
- RA Kotz
Berufsunfähigkeit - Beweislast
- rechtsportal.de
BUZ § 2 ; ZPO § 286
Darlegungs- und Beweislast des Berufsunfähigkeit geltend machenden Versicherungsnehmers - Zur Aussagekraft eines sog. "Symptomvalidierungstests" - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Beweis sämtlicher Voraussetzungen des Versicherungsfalls als Pflicht des klagenden Versicherungsnehmers im Prozess; Feststellung der medizinischen Voraussetzungen für die Annahme einer Berufsunfähigkeit; Für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit als ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Keine Feststellbarkeit bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit bei Aggravation
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Darlegungs- und Beweislast bei Berufsunfähigkeit / BUZ
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Anforderungen an die Beweislast des VN
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 26.05.2006 - 3 O 98/02
- OLG Frankfurt, 18.01.2008 - 3 U 171/06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 5 U 28/05
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Möglichkeit der Ausübung einer beruflichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2008 - 3 U 171/06
Die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit, nämlich u. a. Krankheit und Kräfteverfall bleiben jedoch ärztlich nachzuweisen (vgl. OLG Saarbrücken r + s 2006, 293).Entsprechendes gilt für den Fall, dass nach Feststellung einer psychischen Störung die Leistungsfähigkeit durch eine zumutbare, (z. B. medikamentöse) Therapie oder einfache versorgende und begleitende Maßnahmen hergestellt werden kann (OLG Saarbrücken r + s 2006, 293).
- BGH, 11.10.2006 - IV ZR 66/05
Begriff der dauernden Berufsunfähigkeit in der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2008 - 3 U 171/06
Der Kläger hat als Versicherungsnehmer grundsätzlich sämtliche Voraussetzungen des Versicherungsfalls zu beweisen (BGH VersR 1995, 1174 zu II.2a.; NJW-RR 2007, 93 = VersR 2007, 383 zu II.1.). - BGH, 05.07.1995 - IV ZR 196/94
Berufsunfähigkeit eines Beamten; Nachprüfung der Dienstunfähigkeit durch den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2008 - 3 U 171/06
Der Kläger hat als Versicherungsnehmer grundsätzlich sämtliche Voraussetzungen des Versicherungsfalls zu beweisen (BGH VersR 1995, 1174 zu II.2a.; NJW-RR 2007, 93 = VersR 2007, 383 zu II.1.). - OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 77/00
Bedeutung der Vereinbarung einer befristeten Kulanzleistung bei Ungewissheit der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2008 - 3 U 171/06
Bejahendenfalls ist eine Berufsunfähigkeit nicht festzustellen (OLG Köln VersR 2002, 1365). - OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungspflicht bei fehlender …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2008 - 3 U 171/06
Die nicht auszuschließende Möglichkeit von Erkrankungen - Verdachtsdiagnose -, die eine Berufsunfähigkeit zu begründen geeignet sind, genügt als ausreichende Wahrscheinlichkeit nicht (OLG Koblenz r + s 2003, 337).
- OLG Frankfurt, 21.11.2017 - 14 U 13/17
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufungsunfähigkeit trotz …
Zwar kann der Beweis des Versicherungsfalls scheitern, wenn der Grad der krankheitsbedingten Beeinträchtigung durch den Sachverständigen in bedingungsgemäßer Höhe auf Grund von Aggravation nicht sicher oder ermittelt werden kann (…vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.08.2015 - 5 U 53/13;… OLG Stuttgart, Urt. v. 14.01.2010 - 7 U 120/09; zur Aussagekraft von Symptomvalidierungstests bei psychischen Erkrankungen vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 18.01.2008 - 3 U 171/06 = OLGR 2008, 761;… OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.05.2010 - 5 U 91/08). - OLG Saarbrücken, 12.08.2015 - 5 U 53/13
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Eintritt von Berufsunfähigkeit bei bereits …
Rn. 91 Der Kläger ist damit für seine Behauptungen zu einer krankheitsbedingten, mindestens 50 % betragenden Einschränkung seiner beruflichen Leistungsfähigkeit beweisfällig geblieben (zur Beweislast bei festgestellter Aggravation OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2008, 761; zfs 2006, 524;… siehe auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.9.2007 - 1 U 96/06).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 23.11.2007 - 14 U 188/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Unterlassungsanspruch: Beschwerden über Mißstände anlässlich eines Motorradtreffens; Kosten bei erfolgloser obligatorischer Streitschlichtung
- Judicialis
BGB §§ 823 ff.; ; BGB § ... 1004; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 2; ; ZPO § 91 Abs. 3; ; EGZPO § 15 a Abs. 1; ; EGZPO § 15 Abs. 4; ; bad.-württ. SchlG (Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung) § 1 Abs. 1 Nr. 3
- ra.de
- rechtsportal.de
Ehrenrührige Äußerungen bei Beschwerden über angebliche Mißstände sind nicht rechtswidrig - Grenzen der Privilegierung ehrenrühriger Äußerungen bei Beschwerden - Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei erfolgloser obligatorischer Streitschlichtung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch auf Unterlassung von zu erwartenden ehrverletzenden Äußerungen; Vermutung eines wiederholten Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht nach einer in rechtswidriger Weise erfolgten ehrverletzenden Äußerung; Bestehen einer Wiederholungsgefahr in Anbetracht einer ...
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 11.08.2006 - 6 O 173/06
- OLG Karlsruhe, 23.11.2007 - 14 U 188/06
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 29.06.2004 - 1Z BR 36/04
Kosten einer gescheiterten Schlichtung als Vorbereitungskosten im Rahmen der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2007 - 14 U 188/06
b) Mit dem BayObLG (eingehend BayObLGZ 2004, S. 169 ff., 172 f.;… ebenso wohl auch Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Auflage 2007, Rdnr. 26 zu § 15 a EGZPO, m.w.N.;… a.A. OLG Hamm, JurBüro 2007, S. 489 f.) ist der Senat der Auffassung, dass die im obligatorischen Schlichtungsverfahren entstandenen Anwaltskosten im Klageverfahren nach gescheiterter Schlichtung unter dem Gesichtspunkt der Vorbereitungskosten grundsätzlich als erstattungsfähig anzusehen sind; dabei ist aber nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob die Inanspruchnahme eines Anwalts für das gesetzlich vorgeschriebene Schlichtungsverfahren erforderlich war. - OLG Hamburg, 31.08.2001 - 8 W 191/01
Kostenfestsetzung: Auslagen im Güteverfahren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2007 - 14 U 188/06
Mit den in § 91 Abs. 3 ZPO und § 15 a Abs. 4 EGZPO genannten Kosten der Gütestelle sind freilich nur die von der Gütestelle selbst verlangten Kosten, nicht aber auch die einer Partei erwachsenen Kosten - insbesondere nicht die Anwaltskosten der Parteien - gemeint (vgl. - für § 91 Abs. 3 ZPO - OLG Hamburg, MDR 2002, S. 115). - BGH, 03.11.1977 - VI ZR 256/74
Ausführung von Reise- und Aupairprogrammen eines Vereins - Gewerbliches …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2007 - 14 U 188/06
aa) Es ist in Rechtsprechung (vgl. BGH WM 1978, S. 62 ff., 63;… OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 1994, S. 416 ff.;… OLG Koblenz, NJW-RR 1998, S. 750 ff., 751) und Literatur (…z. B. Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Rdnr. 10.37) allgemein anerkannt, dass niemand daran gehindert werden kann, angebliche Mißstände denjenigen Stellen anzuzeigen, die dazu berufen sind, einem entsprechenden Hinweis nachzugehen und ggf. Maßnahmen gegen solche Mißstände zu ergreifen.
- OLG Naumburg, 07.05.2007 - 4 WF 61/07
Künftiger Zinsanspruch bei Streitwertermittlung nach § 3 ZPO frei zu bestimmen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2007 - 14 U 188/06
b) Mit dem BayObLG (…eingehend BayObLGZ 2004, S. 169 ff., 172 f.;… ebenso wohl auch Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Auflage 2007, Rdnr. 26 zu § 15 a EGZPO, m.w.N.; a.A. OLG Hamm, JurBüro 2007, S. 489 f.) ist der Senat der Auffassung, dass die im obligatorischen Schlichtungsverfahren entstandenen Anwaltskosten im Klageverfahren nach gescheiterter Schlichtung unter dem Gesichtspunkt der Vorbereitungskosten grundsätzlich als erstattungsfähig anzusehen sind; dabei ist aber nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob die Inanspruchnahme eines Anwalts für das gesetzlich vorgeschriebene Schlichtungsverfahren erforderlich war. - OLG Koblenz, 13.02.1997 - 5 U 686/96
Behauptung der Verletzung von Konkursverwalterpflichten; Verletzung des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2007 - 14 U 188/06
aa) Es ist in Rechtsprechung (…vgl. BGH WM 1978, S. 62 ff., 63;… OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 1994, S. 416 ff.; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, S. 750 ff., 751) und Literatur (…z. B. Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Rdnr. 10.37) allgemein anerkannt, dass niemand daran gehindert werden kann, angebliche Mißstände denjenigen Stellen anzuzeigen, die dazu berufen sind, einem entsprechenden Hinweis nachzugehen und ggf. Maßnahmen gegen solche Mißstände zu ergreifen. - OLG Frankfurt, 16.12.1993 - 1 U 21/92
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2007 - 14 U 188/06
aa) Es ist in Rechtsprechung (…vgl. BGH WM 1978, S. 62 ff., 63; OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 1994, S. 416 ff.;… OLG Koblenz, NJW-RR 1998, S. 750 ff., 751) und Literatur (…z. B. Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Rdnr. 10.37) allgemein anerkannt, dass niemand daran gehindert werden kann, angebliche Mißstände denjenigen Stellen anzuzeigen, die dazu berufen sind, einem entsprechenden Hinweis nachzugehen und ggf. Maßnahmen gegen solche Mißstände zu ergreifen.
- BGH, 24.06.2021 - V ZB 22/20
Zur Frage, ob die Kosten anwaltlicher Vertretung in einem obligatorischen …
- BGH, 15.01.2019 - II ZB 12/17
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten anwaltlicher …
Rn. 10 Von dieser Regelung werden aber nur die Gebühren der Gütestelle erfasst, nicht auch die im Güteverfahren angefallenen Anwaltskosten (OLG Hamburg, OLGR 2002, 19, 20; BayObLG, NJW-RR 2005, 724; OLG Karlsruhe, OLGR 2008, 761, 762;… Muthorst in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rn. 46;… Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 91 Rn. 9;… MünchKommZPO/Schulz, 5. Aufl., § 91 Rn. 35 f.;… Hk-ZPO/Gierl, 7. Aufl., § 91 Rn. 7;… Flockenhaus in Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 91 Rn. 7;… BeckOK ZPO/Jaspersen, Stand: 1. Dezember 2018, § 91 Rn. 90;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 76. Aufl., § 91 Rn. 101;… Hellstab in v. Eicken/Hellstab/Dörndorfer/Asperger, Die Kostenfestsetzung, 23. Aufl., Rn. B 317;… Feller in Göttlich/Mümmler, RVG, 5. Aufl., "Güteverfahren", Anm. 3 "Kostenerstattung"; Pfab, Rpfleger 2005, 412; Schneider, NJW-Spezial 2010, 155;… anders Schneider in Prütting/Gehrlein, ZPO, 10. Aufl., § 91 Rn. 8).Rn. 13 Unter diesem Gesichtspunkt wird verbreitet angenommen, dass die in einem obligatorischen Güteverfahren nach § 15a EGZPO aufgewandten Kosten der rechtsanwaltlichen Vertretung Kosten des nachfolgenden Rechtsstreits sind (BayObLG, NJW-RR 2005, 724; OLG Karlsruhe, OLGR 2008, 761, 762; OLG Köln, NJW-RR 2010, 431;… Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 91 Rn. 9;… Hk-ZPO/ Gierl, 7. Aufl., § 91 Rn. 6;… Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 39. Aufl., § 91 Rn. 7a;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 76. Aufl., § 91 Rn. 101;… Hellstab in v. Eicken/Hellstab/Dörndorfer/Asperger, Die Kostenfestsetzung, 23. Aufl., Rn. B 426;… Feller in Göttlich/Mümmler, RVG, 5. Aufl., "Güteverfahren", Anm. 3 "Kostenerstattung"; Schneider, NJW-Spezial 2010, 155 f.; a.A. OLG Hamm, OLGR 2007, 672; kritisch auch Pfab, RPfleger 2005, 411, 413).
- BGH, 26.04.2017 - I ZB 41/16
Urheberrechtsverletzung im Internet: Erstattungsfähigkeit der durch die …
Kosten des Rechtsstreits können danach etwa Kosten für Detektivermittlungen und Testkäufe (…vgl. BGH, GRUR 2006, 439 Rn. 11 - Geltendmachung der Abmahnkosten) oder die in einem vorgeschalteten Güteverfahren aufgewandten Kosten der rechtsanwaltlichen Vertretung sein (vgl. OLG Karlsruhe, JurBüro 2008, 538;… Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 91 Rn. 9).
- OLG Stuttgart, 16.02.2017 - 8 W 216/16
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der in einem Güteverfahren …
Nach der vorherrschenden, insbesondere in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung sind mit den in § 91 Abs. 3 ZPO genannten Gebühren nur die seitens der Gütestelle verlangten Gebühren, nicht jedoch die im Güteverfahren entstandenen Rechtsanwaltsgebühren gemeint (OLG München MDR 1999, 380; OLG Hamburg MDR 2002, 115; BayObLG NJW-RR 2005, 724; OLG Hamm AGS 2007, 489; OLG Karlsruhe AGS 2009, 98;… Zöller/Herget, Zivilprozessordnung, 31. Auflage 2016, § 91 ZPO, Rdnr. 9;… MünchKommZPO/Schulz, 5. Auflage 2016, § 91 ZPO, Rdnr. 35;… Stein/Jonas/Muthorst, Zivilprozessordnung, 23. Auflage 2016, § 91 ZPO, Rdnr. 46; N. Schneider, Erstattung der Kosten eines vorangegangenen Schlichtungsverfahrens, NJW-Spezial 2010, 155; Enders, Anwaltsgebühren im Güteverfahren nach dem neuen Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung, JurBüro 2000, 113).Rn. 10 Bei obligatorischen Güteverfahren wird die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit der entstandenen Anwaltskosten nach einer verbreiteten Ansicht unter dem Gesichtspunkt bejaht, dass es sich bei diesen Kosten um unmittelbar prozessbezogene notwendige Vorbereitungskosten nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO handle (BayObLG NJW-RR 2005, 724; OLG Karlsruhe AGS 2009, 98; OLG Köln NJW-RR 2010, 431; LG Mönchengladbach Rpfleger 2003, 269;… Zöller/Herget, a.a.O.; N. Schneider, NJW-Spezial 2010, 155).
- AG Nordhorn, 11.07.2018 - 3 C 785/17
Gewährung Wege- und Fahrtrecht
Die außergerichtlichen Kosten in einem obligatorischen Schlichtungsverfahren sind im Falle des Scheiterns der Schlichtung als notwendige Vorbereitungskosten im Rahmen der Kostenerstattung nach § 91 ZPO in einem nachfolgenden Klageverfahren grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Vorbereitungskosten erstattungsfähig (BayObLGZ 2004, 169; Karlsruhe OLGR 2008, 761; Köln MDR 2010, 295). - AG Schwäbisch Gmünd, 24.08.2009 - 2 C 214/09
Rechtsanwaltskosten im Verfahren der obligatorischen außergerichtlichen …
Wie bereits ausgeführt, handelt es sich bei den außergerichtlichen Kosten aber um im Klageverfahren nach gescheiterter Schlichtung unter dem Gerichtspunkt der Vorbereitungskosten grundsätzlich zu erstattende Kosten (vergl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.11.2007, 14 U 188/06 und Bayrisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 29.06.2004, 1 ZBR 36/04). - LG Freiburg, 12.11.2008 - 9 T 68/08
Erstattungsfähigkeit der durch eine obligatorische Streitschlichtung ausgelösten …
Nach herrschender Meinung (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.11.2007 - 14 U 188/06 - Zöller, ZPO , 26. Auflage, § 91 Rn. 9), welcher sich das Gericht anschließt, zählen die außergerichtlichen Auslagen der Parteien, welche durch eine obligatorische Streitschlichtung nach § 15 a EGZPO ausgelöst wurden, zu den notwendigen Kosten zur Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens und sind deshalb nach § 91 Abs. 1 ZPO grundsätzlich erstattungsfähig.
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