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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.11.2001 - 15 U 108/01, 15 U 109/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2270
OLG Köln, 27.11.2001 - 15 U 108/01, 15 U 109/01 (https://dejure.org/2001,2270)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.11.2001 - 15 U 108/01, 15 U 109/01 (https://dejure.org/2001,2270)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. November 2001 - 15 U 108/01, 15 U 109/01 (https://dejure.org/2001,2270)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Jauch unterliegt im Rechtsstreit um "guenter-jauch.de"

  • beck.de (Leitsatz)

    Guenter-jauch.de

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 12 823 1004 (analog)
    Medienrecht; Kein Domainanspruch einer sehr prominenten Person der Zeitgeschichte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 476
  • afp 2002, 461
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • LG Köln, 16.05.2001 - 28 O 144/01

    Jauch gewinnt weiteren Rechtsstreit um guenter-jauch.de

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2001 - 15 U 108/01
    Auf die Berufungen der Verfügungsbeklagten werden die Urteile des Landgerichts Köln vom 16.5.2001 (28 O 156/01 und 28 O 144/01) abgeändert und die Anträge des Verfügungsklägers zurückgewiesen.

    Die Verfügungsbeklagten (im folgenden: Beklagten) betreiben im Internet jeweils einen Online-Dienst unter der D. "..." (Verfahren LG Köln 28 O 144/01 = OLG Köln 15 U 109/01) bzw. unter der D. "..." (Verfahren LG Köln 28 O 156/01 = OLG Köln 15 U 108/01).

    Dort wurde nach den Worten "Falls sie der Eigentümer der Domain "guenter-jauch.de", geben sie bitte ihre Free City-Daten an" (gegen die Firma F*** GmbH läuft das Parallelverfahren 28 0 144/01) auf folgende Domainnamen hingewiesen:.

    Der Verfügungskläger ist der Auffassung, die Verfügungsbeklagte räume - anders als die Firma F*** als Verfügungsbeklagte in dem Verfahren 28 0 144/01 - mittlerweile ein, einen kommerziellen Internet-Online-Dienst zu betreiben.

    Entgegen dem Vorbringen des Verfügungsklägers ergibt sich aus den - allerdings nur auszugsweise - vorliegenden AGB der Verfügungsbeklagten - anders als bei der Verfügungsbeklagten in dem Parallelverfahren 28 0 144/01 keine entsprechende Duldungspflicht des Kunden der Verfügungsbeklagten.

    Schließlich besteht auch ein Verfügungsgrund, wie schon aus folgendem erhellt: Nachdem der Verfügungsbeklagten in dem Parallelverfahren 28 0 144/01 unter anderem die Verwendung des Domainnamens "guenter-jauch.de" durch einstweilige Verfügung der Kammer vom 29.03.2001 verboten worden war und diese daraufhin die Löschung der Domain veranlasst hatte, hat die Verfügungsbeklagte ausweislich des Ausdrucks ihrer Website vom 02.04.2001 ihrerseits diese Domain in die Liste der verfügbaren Domainnamen aufgenommen.

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2001 - 15 U 108/01
    In der Berufungsinstanz haben sie ihr erstinstanzliches Vorbringen vertieft und - vor allem im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17.5.2001 (- I ZR 251/99 -, "ambiente.de") ergänzt.

    Eine Verantwortlichkeit als "mittelbarer Störer" würde zunächst voraussetzen, dass die Beklagten Prüfungspflichten wahrzunehmen haben, die durch eine Registrierung unter einer der streitigen D.s verletzt werden könnte (vgl. zur Herleitung und Begrenzung der Haftung des mittelbaren Störers in diesen Fällen BGH, Urteil vom 17.5.2001, - I ZR 251/99 -, und OLG Dresden, a.a.O.).

    Nach alledem kann dahinstehen, ob der Antrag des Klägers auch deshalb keinen Erfolg haben kann, weil in der bloßen Registrierung und Verwaltung eines D.-Namens noch kein Gebrauch des Namens liegen könnte (…so OLG Dresden, a.a.O. S. 408; a.A. wohl BGH, Urteil vom 17.5.2001, - I ZR 251/99 - "ambiente.de", vgl. a.a.O. unter II. 1c).

  • OLG Dresden, 28.11.2000 - 14 U 2486/00

    Verletzung des Namensrechts durch Registrierung einer Internetadresse

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2001 - 15 U 108/01
    Unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Dresden (Urteil vom 28.11.2000 - 14 U 2486/00 -, CR 2001, 408 ff.: "Kurt Biedenkopf") vertreten sie weiter die Ansicht, dass in der Mitwirkung bei der Registrierung kein Gebrauch des Namens und damit auch keine Namensverletzung liege.

    Ein Gebrauchmachen im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass sich der Handelnde den Namen des Namensträgers anmaßt oder in anderer Weise im Verkehr den Anschein erweckt, der Namensträger stehe in irgendeiner Beziehung zu der mit dem Namen bezeichneten Person, Gegenstand oder Leistung (…vgl. Heinrich, in: Soergel, 13. Aufl., § 12 Rdn. 172 m.w. Nachw. sowie OLG Dresden, Urteil vom 28.11.2000 - 14 U 2486/00 -, CR 2001, 408 ff.: "Kurt Biedenkopf", jeweils m.w. Nachw.).

    Denn es ist kein Grund ersichtlich, weshalb nicht eine natürliche Person mit ihrem "richtigen Namen" eine entsprechende Internetadresse unter einer der genannten T.-L.-D.s sollte einrichten können (vgl. zu diesem Aspekt des "Rechts der Gleichnamigen" auch das schon erwähnte Urteil des OLG Dresden vom 28.11.2000 - 14 U 2486/00 -, CR 2001, 408 [410 a.E.]).

  • LG Köln, 16.05.2001 - 28 O 156/01
    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2001 - 15 U 108/01
    Auf die Berufungen der Verfügungsbeklagten werden die Urteile des Landgerichts Köln vom 16.5.2001 (28 O 156/01 und 28 O 144/01) abgeändert und die Anträge des Verfügungsklägers zurückgewiesen.

    Die Verfügungsbeklagten (im folgenden: Beklagten) betreiben im Internet jeweils einen Online-Dienst unter der D. "..." (Verfahren LG Köln 28 O 144/01 = OLG Köln 15 U 109/01) bzw. unter der D. "..." (Verfahren LG Köln 28 O 156/01 = OLG Köln 15 U 108/01).

  • LG Köln, 30.05.2001 - 28 O 248/01

    3P

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2001 - 15 U 108/01
    Aktenzeichen: 28 O 248/01.
  • OLG Frankfurt, 14.09.1999 - 11 U Kart 59/98

    Internetrecht: Prüfungspflichten der denic in Bezug auf Zulässigkeit von …

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2001 - 15 U 108/01
    Offen bleiben kann daher auch, ob eine Verantwortlichkeit der Beklagten an § 5 Abs. 3 TDG scheitern würde (der Senat neigt hier aber zur Auffassung des OLG Frankfurt in CR 1999, 707 ff.) oder deshalb abzulehnen wäre, weil die bloße Registrierung der Internetadresse erst durch die Einrichtung einer Homepage zu einer Erreichbarkeit im Internet führt.
  • OLG Köln, 27.11.2001 - 15 U 109/01

    Namensrechtsverletzung; Bloße Information; Domainevergabe im Internet; …

    Auszug aus OLG Köln, 27.11.2001 - 15 U 108/01
    Die Verfügungsbeklagten (im folgenden: Beklagten) betreiben im Internet jeweils einen Online-Dienst unter der D. "..." (Verfahren LG Köln 28 O 144/01 = OLG Köln 15 U 109/01) bzw. unter der D. "..." (Verfahren LG Köln 28 O 156/01 = OLG Köln 15 U 108/01).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 2 U 203/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3750
OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 2 U 203/01 (https://dejure.org/2002,3750)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.05.2002 - 2 U 203/01 (https://dejure.org/2002,3750)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Mai 2002 - 2 U 203/01 (https://dejure.org/2002,3750)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Bidnung des Konkurs-/ bzw. Insolvenzverwalters an einen nur schuldrechtlich begründeten Unterlassungsanspruch zwischen Gläubiger und späterem Gemeinschuldner

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalter nicht an schuldrechtliche Unterlassung gebunden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Keine Bindung des Insolvenzverwalters an Unterlassungsanspruch zwischen Gläubiger und Gemeinschuldner ; Einschränkung einer Grundstücksnutzung; Schadensersatzanspruch des Gläubigers wegen Verstosses gegen ein Unterlassungsgebot durch Insolvenzverwalter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1625
  • NJW-RR 2003, 1512 (Ls.)
  • NZI 2002, 489
  • NZI 2003, 568 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 2 U 203/01
    Denn unter der einschlägigen Begrifflichkeit des Handlungsstörers werden Eingriffe in absolute Rechte, Schutzrechte (z.B. Patentrechte) oder deliktsrechtlich geschützte (wie unlauterer Wettbewerb des gemeinschuldnerischen Unternehmens; vgl. BGH GRUR 00, 1076, 1078 - Abgasemissionen zum deliktsrechtlichen Charakter des § 1 UWG) Rechtspositionen des Gläubigers verstanden, mithin objektiv-rechtliche, quasi absolute, allgemeine gesetzliche Unterlassungsgebote.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.10.2000 - 13 U 51/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3256
OLG Hamm, 30.10.2000 - 13 U 51/00 (https://dejure.org/2000,3256)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.10.2000 - 13 U 51/00 (https://dejure.org/2000,3256)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 2000 - 13 U 51/00 (https://dejure.org/2000,3256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fahrlässigkeit; Deliktische Haftung; Nachtspeicherheizung; Betreiber; Sorgfaltspflicht; Brand; Schadensersatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 90
  • VersR 2002, 1517
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2000 - 13 U 51/00
    Erforderlich ist vielmehr, daß eine Gesundheitsschädigung im Sinne des § 823 BGB nur dann vorliegt, wenn es zu gewichtigen psychischen Beschwerden von einiger Dauer kommt (vgl. dazu BGH VersR 89, 853).
  • OLG Dresden, 06.06.2017 - 4 U 1721/16

    Ausgleichsansprüche des Gebäudeversicherers gegenüber der Haftpflichtversicherung …

    Damit hat der Mieter ihm obliegende Sorgfaltspflichten im Umgang mit dem Saunaofen verletzt, jedenfalls solange der Ofen eine ständige Verbindung zum Stromnetz hatte (vgl. OLG Hamm, Urt. vom 30.10.2000, 13 U 51/00 zu einem Nachtspeichergerät, - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 05.02.2002 - 8 W 1179/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7935
OLG Dresden, 05.02.2002 - 8 W 1179/01 (https://dejure.org/2002,7935)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.02.2002 - 8 W 1179/01 (https://dejure.org/2002,7935)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - 8 W 1179/01 (https://dejure.org/2002,7935)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Judicialis

    GKG § 12 Abs. 1; ; GKG § 23; ; GKG § 25 Abs. 2 S. 3

  • rechtsportal.de

    GKG § 12 Abs. 1 § 23 § 25 Abs. 2 S. 3
    Streitwert; selbständiges Beweisverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Streitwertfestsetzung eines selbständigen Beweisverfahrens; Bindung an eine vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung vorgenommene Schätzung ; Maßgeblichkeit des Wertes der Hauptsache; Hauptsachestreitwert bei Anspruch auf Mängelbeseitigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 01.02.2000 - 9 W 2/00

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2002 - 8 W 1179/01
    Eine Bindung an die vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung vorgenommene Schätzung gemäß § 23 Abs. 1 GKG besteht nicht (…vgl. Zöller-Herget, a.a.O.; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827; OLG Naumburg, MDR 1999, 1093; OLG Dresden, Beschluss vom 16.06.1999, 21 W 971/99) .
  • OLG Köln, 25.06.1999 - 19 W 25/99

    Streitwert des isoliert geführten selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2002 - 8 W 1179/01
    Weicht dieser von der vorläufigen Bewertung des Antragstellers ab, ist das Gericht nach dem Grundsatz der Streitwertwahrheit (vgl. Schneider, MDR 1998, 255; OLG Köln, OLGR 1999, 356 f.) nicht nur berechtigt (§ 23 GKG), sondern gemäß § 25 Abs. 2 Satz 3 GKG auch verpflichtet, den Streitwert entsprechend zu korrigieren.
  • OLG Naumburg, 05.03.1999 - 7 W 8/99

    Änderung der Streitwertfestsetzung für ein in den Hauptprozess übergegangenes …

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2002 - 8 W 1179/01
    Eine Bindung an die vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung vorgenommene Schätzung gemäß § 23 Abs. 1 GKG besteht nicht (…vgl. Zöller-Herget, a.a.O.; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827; OLG Naumburg, MDR 1999, 1093; OLG Dresden, Beschluss vom 16.06.1999, 21 W 971/99) .
  • OLG Köln, 13.12.1996 - 16 W 79/96

    Wert des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2002 - 8 W 1179/01
    Für die Festsetzung des Streitwertes im selbstständigen Beweisverfahren ist wegen dessen Funktion als vorgezogene Beweisaufnahme stets der Wert der Hauptsache maßgeblich (…vgl. Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rdn. 16, Stichwort: Selbstständiges Beweisverfahren; OLG Frankfurt, OLGR 1999, 140; OLG Köln, OLGR 1997, 135, jeweils m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 29.06.2000 - 15 W 375/00

    Gegenstandswert im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2002 - 8 W 1179/01
    Der in Rechsprechung und Literatur teilweise vertretenen Gegenauffassung, wonach es für die Streitwertbemessung allein auf die diesbezüglichen Angaben des Antragstellers bei Verfahrenseinleitung ankommen und das Ergebnis der Beweisaufnahme außer Betracht bleiben soll (vgl. OLG Koblenz, MDR 2001, 356 m.w.N.), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Dresden, 16.06.1999 - 21 W 971/99
    Auszug aus OLG Dresden, 05.02.2002 - 8 W 1179/01
    Eine Bindung an die vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung vorgenommene Schätzung gemäß § 23 Abs. 1 GKG besteht nicht (…vgl. Zöller-Herget, a.a.O.; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827; OLG Naumburg, MDR 1999, 1093; OLG Dresden, Beschluss vom 16.06.1999, 21 W 971/99) .
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.01.2002 - 3 W 3/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14356
OLG Hamburg, 21.01.2002 - 3 W 3/02 (https://dejure.org/2002,14356)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.01.2002 - 3 W 3/02 (https://dejure.org/2002,14356)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Januar 2002 - 3 W 3/02 (https://dejure.org/2002,14356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    UWG § 1; ; LMBG § 18 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    UWG § 1 ; LMBG § 18 Abs. 1 Nr. 2
    Verbot eines Werbetextes mit "ärztlichen Empfehlungen"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unlauterer Wettbewerb; Cholesterin; Margarine; Butter; Werbung; Experte; Arzt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 28.11.2002 - 3 U 124/02

    Werbung für die Margarine "becel pro aktiv"; Bezugnahme auf "aktuelle Studien" …

    Der Kläger hatte im Beschwerdewege eine einstweilige Verfügung des Senats vom 21. Januar 2002 ( Az. 3 W 3/02 ) erwirkt, durch die der Beklagte verboten worden ist, im geschäftlichen Verkehr außerhalb der Fachkreise für die Margarine "becel pro aktiv" zu werben:.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.08.2002 - 1 WF 131/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10219
OLG Frankfurt, 27.08.2002 - 1 WF 131/02 (https://dejure.org/2002,10219)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.08.2002 - 1 WF 131/02 (https://dejure.org/2002,10219)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. August 2002 - 1 WF 131/02 (https://dejure.org/2002,10219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe; Beiordnung im PKH-Verfahren; Ortsansässiger Rechtsanwalt; Beschwerdefrist; Vermutetes Einverständnis; Widerlegung

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 15.02.2000 - 12 WF 25/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.08.2002 - 1 WF 131/02
    Daraus lässt sich schließen, dass das Amtsgericht der verbreiteten Rechtsmeinung folgte, wonach der Antrag eines auswärtigen Anwalts um Beiordnung zugleich stillschweigend seine Zustimmung zu einer Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts gemäß § 121 Abs. 3 ZPO enthielt (vgl. OLG Hamburg FamRZ 2000, 1227;… zum Sach- und Streitstand vgl. Zöller/ Philippi a.a.O., § 121 RN 13).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2009 - 2 WF 154/09

    Rechtsanwaltsbeiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfebewilligung: …

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist ein Verkehrsanwalt dann beizuordnen, wenn eine notwendige Informationsreise der Partei zu dem Anwalt im Bezirk des Prozessgerichts mehr als einen halben Arbeitstag erfordert, was in der Regel vermutet wird, wenn die Entfernung über 50 km beträgt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.08.2002, 1 WF 131/02).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 9 WF 48/07

    Gerichtskosten: Prozessbevollmächtigter als Kostenschuldner bei Einlegung eines …

    Soweit die eingeschränkte Beiordnung zudem im Zusammenhang mit den Gebühren des Rechtsanwalts steht, spricht dies bereits für die Erhebung der sofortigen Beschwerde im eigenen Namen des Prozessbevollmächtigten (vgl. auch OLG Frankfurt, OLG-Report 2002, 326, 327).
  • OLG Stuttgart, 03.04.2003 - 8 WF 103/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des auswärtigen …

    Dem steht die Ansicht nahe, dass ein Antrag eines auswärtigen Anwalts regelmäßig den (konkludenten) Verzicht auf die Anwaltsreisekosten zum Ausdruck bringe (OLG Stuttgart (15. ZS) OLGRep 1999, 122; OLG München MDR 2000, 1455; OLG Frankfurt OLGRep 2002, 326).
  • OLG Frankfurt, 08.01.2008 - 4 WF 125/07

    Prozesskostenhilfebewilligung: Beiordnung eines Rechtsanwalts zu den Gebühren …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist ein Korrespondenzanwalt dann beizuordnen, wenn eine notwendige Informationsreise der Partei zu dem Anwalt am Sitz des Prozessgerichts mehr als einen halben Arbeitstag erfordert, was in der Regel vermutet wird, wenn die Entfernung über 50 km beträgt (OLG Frankfurt am Main vom 27.8.2002, 1 WF 131/02).
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dejure.org Übersicht OLG Frankfurt

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.08.2002 - 3 UF 50/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10461
OLG Frankfurt, 27.08.2002 - 3 UF 50/01 (https://dejure.org/2002,10461)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.08.2002 - 3 UF 50/01 (https://dejure.org/2002,10461)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. August 2002 - 3 UF 50/01 (https://dejure.org/2002,10461)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenanwartschaften aus der Ehezeit; Supersplitting; Versorgungsausgleich; Ausgleichsform; Geschäftsplan der Pensionskasse

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